„Es ist für mich eine große Stütze, auf das Fachwissen der Stiftung Umweltenergierecht zurückgreifen zu können.“

Christian Schlösser ist Geschäftsführer der Enser Versicherungskontor GmbH. Seit 1996 ist das EVK führend bei der Absicherung von Anlagen und Services im Bereich Erneuerbare Energietechnik.

 

Herr Schlösser, bei Versicherungen denkt man im ersten Moment nicht unbedingt an die Energiewende. Inwiefern tragen Sie trotzdem zur Transformation bei?

Christian Schlösser: Wenn eine EE-Anlage gebaut wird, sei es eine Freiflächen-PV-Anlage oder ein Windrad, dann bedeutet das immer eine große Investition. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Kreditinstitut, das wiederum entsprechende Absicherungen für unerwartet eintretende Risiken einfordert. Dazu gehören beispielsweise Gefahren wie höhere Gewalt, Sturm, Hagel oder auch Feuer. Und hier kommen wir als Versicherungsmakler ins Spiel. Wir sorgen dafür, dass die Investition möglich ist und sichern diese gleichzeitig sinnvoll ab, damit es im Schadenfall nicht existenzbedrohend für den Betreiber wird.

Sie waren einer der Pioniere, die Versicherungsprodukte für Erneuerbare Energietechnologien etabliert haben. Was hat Sie damals dazu motiviert?

1990 wurde in Ense die erste Windkraftanlage gebaut, die zweite überhaupt in ganz NRW. In den Folgejahren bis 1996 sind in unserer Region am Haarstrang weitere 70 Anlagen in Betrieb gegangen. Ich habe das intensiv verfolgt, weil das Thema Erneuerbare Energien mich sofort fasziniert hat. Die Idee, das, was die Natur uns gibt, unmittelbar zu nutzen und in saubere Energie umzuwandeln, ist einfach zukunftsorientiert. Im Gegensatz zum Abbau von fossilen Energieträgern, der endlich ist. Entsprechend habe ich angefangen, erneuerbare Energien als zweites Standbein in meinem Unternehmen zu etablieren. So wie unsere Region Pionier war und immer noch ist, bin ich damit für den Versicherungsbereich zum Pionier geworden.

Welche rechtlichen Veränderungen sehen Sie für notwendig an, damit uns die Energiewende gelingt?

Nach wie vor sind die Voraussetzungen für die Genehmigung und den Betrieb von EE-Anlagen sehr hoch und die Verfahren extrem bürokratisiert. Hier wäre es wichtig, Prozesse zu verschlanken und zu vereinfachen. Sei es bei der Registrierung einer Anlage oder bei der Ausweisung der Stromsteuer, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch die langwierigen Verfahren zur Ausweisung von möglichen Flächen für EE-Anlagen sind eine Bremse der Energiewende. Den Kommunen fehlt einfach die rechtliche Sicherheit, um zügig handeln zu können. Und da sich die Verabschiedung des neuen Landesentwicklungsplans wohl bis Mitte 2024 hinauszögert (und daran anschließend die Regionalpläne bis ca. 2026), wird sich daran auch mittel- bis langfristig leider nichts ändern.

Was hat Sie davon überzeugt, die Forschungsarbeit der Stiftung Umweltenergierecht zu unterstützen?

Ich schätze die Arbeit der Stiftung sehr. Sie schafft es immer wieder, rechtliche Unsicherheiten für Betreiber und Planer von EE-Anlagen auszuräumen, u.a. in der Auseinandersetzung mit dem immer umfangreicher und komplizierter werdenden EEG. Es ist für mich als Betreiber, aber auch als Versicherungsmakler, eine große Stütze auf das Fachwissen und den Austausch mit der Stiftung Umweltenergierecht zurückgreifen zu können. Deswegen unterstütze ich und unterstützen wir die Stiftung Umweltenergierecht seit vielen Jahren.