Neues Projekt CitizEE zu Energieeffizienz und Bürgerfinanzierung gestartet
„Efficiency First“ lautet eines der Schlagworte der jüngsten Entwicklungen des europäischen Energierechts. Dieser Grundsatz des „Saubere Energie für alle Europäer“-Pakets macht deutlich, dass die Förderung der Energieeffizienz für das Gelingen der Energiewende unerlässlich ist.
Die Stärkung der Bürger als Akteure im künftigen Energiemarkt ist ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Gesetzespakets. Die Themen Energieeffizienz und Stärkung von Bürgern greift das von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Horizon2020-Forschungsprogramms geförderte Vorhaben mit dem Kurztitel CitizEE auf („Scaling up Public Energy Efficieny Investments via Standardizing Citizen Financing Schemes“). Das Projekt soll Wege aufzeigen, die Steigerung von Energieeffizienz mit Aspekten der Bürgerfinanzierung, auch durch Crowdfunding, zu verknüpfen. Ziel ist es, dass bisher ungenutzte Quellen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen erschlossen werden können.
Das 36 Monate dauernde Forschungsvorhaben ist modular aufgebaut und verfolgt einen stark anwendungsbezogenen Ansatz. Zusammen mit acht Partnern aus fünf Ländern (Belgien, Kroatien, Litauen, Portugal und Deutschland) werden innovative Finanzierungsmodelle für Energieeffizienzmaßnahmen entwickelt. „Verteilt auf mehrere Arbeitspakete werden wir zunächst bestehende Geschäftsmodelle, die sich mit Crowdfunding für Energieeffizienz-Projekte befassen, untersuchen“, führt Projektleiter Fabian Pause von der Stiftung Umweltenergierecht aus. „Die Kriterien der Angemessenheit und Wirksamkeit stehen dabei im Fokus und wir wollen Verbesserungsvorschläge erarbeiten.“ Analysiert werden insbesondere die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Energieeffizienzmaßnahmen und mögliche rechtliche Hindernisse, die einer erfolgreichen Umsetzung bisher entgegenstehen. Dr. Maximilian Wimmer, Wissenschaftlicher Referent im Projekt CitizEE, ergänzt: „Die verbesserten Geschäftsmodelle werden dann in der Praxis getestet und der Erfolg ihrer Anwendung wissenschaftlich untersucht. Hieraus werden wir allgemeine Handlungsempfehlungen ableiten“.
Bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen ist es Aufgabe der Stiftung Umweltenergierecht, sowohl für die einzelnen Vergleichsstaaten als auch für die europäische Ebene Verbesserungsvorschläge für die jeweiligen Rechtsrahmen beizusteuern. Die Stiftung untersucht dabei, wie rechtliche Hemmnisse u. a. durch Gesetzgebung auf europäischer, aber auch nationaler Ebene beseitigt werden könnten. Mit Abschluss des Projekts am 30. April 2022 sollen – unterstützt durch Mittel aus EU-Fonds – auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene neue Finanzierungsmöglichkeiten bei der Gebäudeeffizienz für Bürger und Gemeinden präsentiert werden.