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Schlaglichter aus den Reallaboren: Stiftung Umweltenergierecht beim Transferkongress Wasserstoff

Würzburg, 12. April 2023

Wasserstoff ist ein Schlüsselelement auf dem Weg zur Klimaneutralität. In Reallaboren der Energiewende erproben Projektpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft Wasserstoff-Innovationen unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab. Die Erfolge, Herausforderungen und ersten Erkenntnisse dieser Vorhaben sind Thema beim ersten Transferkongress Wasserstoff. Dieser findet am 18. April 2023 unter dem Motto „Schlaglichter aus den Reallaboren“ in Berlin statt.

Für die Stiftung Umweltenergierecht werden dabei Burkhard Hoffmann über den neuen delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff und Jana Nysten über den US-Inflation Reduction Act referieren. Veranstaltet wird der Kongress durch das Projekt Trans4Real, organisiert durch die Deutsche Energie-Agentur. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung

Rechtsrahmen hindert Entwicklung dezentraler Versorgungskonzepte

Frankfurt am Main, 26. Oktober 2022

Katharina Klug hat heute den Dialog „Neue Geschäftsoptionen der dezentralen Energiewende“ des House of Energy e.V. um einen Vortrag zum Thema „Rechtlicher Rahmen für innovative Konzepte dezentraler Energieversorgung“ ergänzt. Nach einem kurzen Überblick über das Geflecht aus Förder- und Ordnungsrecht zeigte Katharina Klug die Chancen und Herausforderungen dezentraler Versorgungskonzepte anhand der Beispiele Mieterstrom und Quartiersversorgung auf. Hier zeigt sich, dass der aktuell geltende Regulierungsrahmen die Entwicklung dieser Konzepte der Vor-Ort-Versorgung erheblich behindert. Geringe Erlöschancen aus dem Anlagenbetrieb stehen hohen bürokratischen Hürden – insbesondere durch Lieferantenpflichten – gegenüber. Der Impulsvortrag schloss mit einem Ausblick auf anstehende Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene.

House of Energy Ergebnisbericht

Rezension: „Das Netzsicherheitsmanagement vor dem Hintergrund einer im Wandel begriffenen Stromnetzstruktur“

Würzburg, 21. Oktober 2022

In der heute veröffentlichten Rezension bespricht Dr. Tobias Klarmann die im Frühjahr 2022 erschienene Promotion von Ivo Veit Wanwitz, welche sich den rechtlichen Vorgaben für das Netzsicherheitsmanagement widmet.

Während er sich eine intensivere Auseinandersetzung mit der zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits beschlossenen Änderungen im Rechtsrahmen und den sich aus dem Netzstrukturwandel ergebenen Folgen gewünscht hätte, würdigt er die elektrotechnisch fundierte Grundlegung sowie die strukturierte Aufarbeitung und Darstellung der rechtlichen Regelungen. Insgesamt, so Klarmann, sei das Werk ein wertvoller Beitrag für Wissenschaft und Praxis.

EEG 2023 – Welche neuen Regelungen gibt es?

Online, 7. Oktober 2022

Dr. Markus Kahles informierte im Rahmen eines Webinars für Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit über die neuen Regelungen des EEG 2023. Zudem gab er einen Gesamtüberblick über das sog. „Osterpaket“ und ging dabei auch auf die Neuerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land ein. Zu dem Webinar hatte die Energieagentur Bayerischer Untermain eingeladen.

Wie das Wind-an-Land-Gesetz den Windenergieausbau in Bayern voranbringen soll

München, 6. Oktober 2022

Dr. Nils Wegner hat heute in München beim Fachsymposium des BWE Landesverbands Bayern „Wie Bayern jetzt zum Windland wird“ zu den bundesgesetzlichen Neuerungen bei der Flächenbereitstellung vorgetragen. Im Mittelpunkt stand die Reform durch das Wind-an-Land-Gesetz, das bundesrechtliche Mengenvorgaben gegenüber den Ländern im sog. Windenergieflächenbedarfsgesetz eingeführt hat. Außerdem hat es Änderungen in den Verfahren der Planausweisungen vorgenommen. In Bayern werden zwar durch die angekündigte Einschränkung der sog. 10 H-Regelung bereits kurzfristig einige Flächen für die Windenergie nutzbar. Nils Wegner machte jedoch deutlich, dass die späten Fristen des WindBG, die eine Umsetzung eines ersten Teilflächenziels zwingend erst für Ende 2027 vorsehen, problematisch bleiben. Im Fokus des Vortrags standen deshalb die bundesrechtlichen Regelungen, die es auch Bayern ermöglichen würden, hier schneller voranzugehen.

Vortrag

 

Schlaglichter auf aktuelle Entwicklungen im EU-Energierecht

Hamburg, 29. September 2022

Im EU-Energierecht geht es momentan Schlag auf Schlag. Dr. Markus Kahles informierte bei einem Workshop über die aktuell vorgeschlagenen Rechtsakte. Dabei legte er den Schwerpunkt auf die aktuellen Notfallinstrumente im Strommarkt, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sowie die erste Fallpraxis zu den neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission. Der Workshop fand auf Einladung der Arbeitsgruppe Recht der World Wind Energy Association (WWEA) im Zuge der Hamburger Windmesse statt.

Green Deal erklärt: Interventionen in den EU-Strommarkt und Verhandlungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)

Würzburg, 23. September 2022

Am kommenden Dienstag, 27. September 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt statt. Zunächst werden wir Sie auf den neuesten Stand bei den Verhandlungen rund um das Fit-for-55-Paket der Europäischen Kommission bringen. Daneben werden wir Ihnen die Vorschläge der Kommission zu Interventionen in den EU-Strommarkt und Einsparmaßnahmen vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreiskrise erläutern.

In unserem thematischen Schwerpunkt werden wir uns dann der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III/IV) widmen. Nachdem nun die Positionierungen beider Gesetzgebungsorgane vorliegen, wird deutlich, wo die Vorstellungen im Einzelnen noch weit auseinander gehen. Wir werden verschiedene Punkte thematisieren, darunter die allgemeinen Zielstellungen, Herkunftsnachweise und PPAs, sowie den Wärmebereich, Wasserstoff und E-Mobilität.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Dr. Thorsten Müller in Expertenkommission berufen

Berlin, 15. September 2022

Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission eingerichtet, die Vorschläge für eine Abfederung der hohen Gaspreise ausarbeiten soll. Dr. Thorsten Müller wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eingeladen, in dieser Regierungskommission mitzuwirken.

Konkret soll die Kommission die Belastungssituation für die deutsche Volkswirtschaft, die Unternehmen und die Haushalte analysieren und Optionen bewerten, die die Preisentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene abfedern. Ziel der Arbeit der Kommission soll die Entwicklung von konkreten, umsetzbaren Handlungsoptionen für die Bundesregierung sein. Sie wurde heute während der Konzertierten Aktion vorgestellt und soll nach Möglichkeit noch bis Ende Oktober Empfehlungen vorlegen.

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Der EU-Instrumentenmix auf dem Weg zum Markthochlauf für grünen Wasserstoff

Online, 15. September 2022

Mit ihrem Vortrag bei der Veranstaltung des DVGW „Crashkurs: Wasserstoff-Expertise, Fokustag Recht“ hat Dr. Anna Halbig heute aufgezeigt, welche Rolle das Recht bei der Steuerung des Markthochlaufs einer grünen Wasserstoffwirtschaft spielen kann. Ausgehend von abstrakten Steuerungsoptionen erörterte sie, wo auf nationaler Ebene bereits Regelungen existieren und wo insbesondere in der Rechtsentwicklung der letzten Monate auf europäischer Ebene neue Regelungen geschaffen wurden oder geplant sind. Einen Fokus legte sie darauf, wie die rechtliche Steuerung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Inland oder Import aus dem Ausland führen kann und wie Nutzungsanreize in den einzelnen Energiesektoren aussehen können.

Zudem diskutierte Dr. Anna Halbig in der abschließenden Fragerunde „Rechtlicher Rahmen kompakt“ einzelne Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa zum Delegierten Rechtsakt sowie der Wasserstoff-Netzregulierung.

Die Auswirkungen einer sogenannten Rotor-in-Planung sind erheblich!

Würzburg/Dessau-Roßlau, 8. September 2022

In einer Ad-hoc-Analyse im Auftrag des Umweltbundesamtes haben die Autoren von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht untersucht, wie sich eine Rotor-in Planung auf die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie auswirkt. Rotor-in bedeutet, im Gegensatz zu Rotor-out, dass die Gebietsgrenzen einer Flächenausweisung durch die Rotorblätter von Anlagen nicht überstrichen werden dürfen.

Die Untersuchung zeigt, dass Rotor-in-Planungen gegenüber Rotor-out-Planungen zu einer Verringerung der Flächenverfügbarkeit von etwa 40 % und einer Verringerung der installierbaren Leistung um etwa 25 % führen kann, weil Abstände in Größe der Flügellängen zu den Grenzen einzuhalten sind.

Die Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung. Im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes wurde sie deshalb bei der Umsetzung des 2 %-Flächenziels adressiert. Nach dem im Februar 2023 in Kraft tretenden § 4 Abs. 3 WindBG sind danach grundsätzlich nur Rotor-out-Planungen vollständig auf das Flächenziel anrechenbar. Dies soll gewährleisten, dass die auszuweisende Fläche von 2 % auch wirklich vollständig für die Windenergie nutzbar ist.

Die Analyse kann auf der Homepage des Umweltbundesamts abgerufen werden.

Green Deal erklärt: Aktivitäten der EU zum Umgang mit der Krise – Befristeter Beihilferahmen und Gas-Nachfrage-Verordnung

Würzburg, 19. August 2022

Am kommenden Dienstag, 23. August 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Gemeinsam widmen wir uns zunächst den Updates zum „Fit for 55“-Paket mit Fokus auf die neue Rats-Verordnung zur Senkung der Gasnachfrage. In unserem thematischen Schwerpunkt richten wir den Blick auf die Erweiterung des befristeten Krisenrahmens der EU-Kommission vom 20. Juli 2022 für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Ukraine-Krieges. Der neue Krisenrahmen enthält nun auch besondere Beihilfemaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse, einschließlich der Nutzung von erneuerbarem und strombasiertem Wasserstoff.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag zur aktuellen BNatSchG-Novelle

Webinar, 17. August 2022

Maximilian Schmidt hat heute im Rahmen eines Webinars der BayWa r.e. AG einen Überblick über die kürzlich erfolgte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gegeben.

Die Novelle zielt auf Standardisierung und Vereinfachung in Bezug auf die Windenergie ab. Herzstück bildet die gesetzliche Konkretisierung des artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbotes im Zusammenhang mit der Kollision von Brutvögeln an Windenergieanlagen. Daneben soll durch die Verankerung von Artenhilfsprogrammen sichergestellt werden, dass der angestrebte Gewinn auf Seiten der Windenergie nicht zu Lasten betroffener Arten geht.

Die gesetzliche Konkretisierung bringt im Rahmen ihres Anwendungsbereiches durchaus Rechtssicherheit und wird für eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sorgen. Dennoch verbleiben Unklarheiten und viele relevante Bereiche sind noch gar nicht (z. B. Störungsverbot, Beeinträchtigungen von Fledermäusen) oder nicht ausreichend (z. B. Artenhilfsprogramme) geregelt. Hier besteht weiterer Konkretisierungs- und Standardisierungsbedarf.

Der Vortrag beruht auf der Webinar-Reihe „Was steckt im Osterpaket?“ der Stiftung Umweltenergierecht vom 21. Juli 2022.

Abschlussbericht zum Vorhaben Batteriespeicher in Netzen erschienen

Berlin, 10. August 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Abschlussbericht des Vorhabens „Batteriespeicher in Netzen“ veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht darin, welche Auswirkungen der Zubau von Batteriespeichern im Verteilnetz auf Netzbetrieb, -sicherheit und -finanzierung hat. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit u.a. mit consentec.

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Netzentgeltreform und EuGH: Wer darf was und welche EU-Vorgaben gelten?

Würzburg, 29. Juli 2022

Um eine klimaneutrale Stromversorgung zu erreichen, wird seit längerem über eine Reform der Stromnetzentgelte diskutiert. In einem kurzen Beitrag für das Magazin für die Energiewirtschaft (EW) legen Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles dar, welche aktuellen EuGH-Entscheidungen hierbei relevant sind. Zum einen geht es um die Entscheidung des EuGH, dass die BNetzA in Fragen der Netzentgeltregulierung nicht unabhängig genug sei. Zum anderen behandelt der Artikel die noch offenen Verfahren zur Frage, ob Reduzierungen von Netzentgelten für bestimmte Anwendungsfälle eine durch die EU-Kommission genehmigungspflichtige Beihilfe darstellen oder nicht.

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Interview mit Oliver Antoni: „Eine Erweiterung des Konzessionsrechts würde den Klimaschutz voranbringen.“

Würzburg, Juli 2022

In einem aktuellen Interview erläutert Oliver Antoni, Projektleiter der Stiftung Umweltenergierecht, den möglichen Zielkonflikt zwischen der Umsetzung kommunaler Wärmepläne und langfristig vergebenen Konzessionen für den Betrieb von Gasnetzen. Denn die Umsetzungsziele eines Wärmeplans, der letztlich die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreichen oder zumindest unterstützen soll, sind nicht immer kompatibel zum Betrieb von Erdgasnetzen.

„Eine Änderung des Konzessionsrechts würde für deutlich mehr Dynamik sorgen und letztlich dem Klimaschutz nutzen“, fasst Oliver Antoni zusammen. Die Aussagen beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 27 aus dem März 2022. Das Interview ist in der aktuellen Ausgabe der ew – Magazin für die Energiewirtschaft, erschienen.

Wann führt Werbung für Regionalstrom Verbraucher in die Irre?

Würzburg, 26. Juli 2022

Carsten von Gneisenau beschäftigt sich im letzten Teil einer Aufsatzreihe mit der Zusammensetzung von Regionalstromprodukten. Er analysiert, welche Konstellationen von Regionalstromprodukten unterschieden werden können und wann von einer Irreführung der Verbraucher ausgegangen werden kann. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen des Aufsatzes werden dabei speziell auch auf digitale Echtzeitnachweise gerichtet, die es dem Verbraucher ermöglichen, sehr zeitnah die regionale Herkunft seines verbrauchten Stroms feststellen zu können.

Bei dem Aufsatz handelt es sich um den letzten Teil einer Reihe zum Thema Stromvermarktung in der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER). Die beiden anderen Teile der Aufsatzreihe behandeln energierechtliche Fragen der Grünstromvermarktung (Teil 1; Anna Papke) und lauterkeitsrechtliche Fragen der Grünstromvermarktung (Teil 2; Carsten von Gneisenau).

Zusammenfassung

Welchen Beitrag soll grüner Wasserstoff bei der Verkehrswende leisten? Burkhard Hoffmann analysiert aktuelle europäische Vorschläge

Berlin, 15. Juli 2022

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission im Rahmen des sog. Fit-for-55-Pakets umfangreiche Vorschläge für den Wasserstoffeinsatz im Verkehrssektor vorgelegt. In der Juli-Ausgabe der EnWZ gibt Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über diese Vorschläge und ordnet die einzelnen Regelungen ein.

Kern der Vorschläge ist die Schaffung von Zielvorgaben („Quoten“). Hierdurch sollen verschiedene Akteure zur vermehrten Nutzung von grünem Wasserstoff als Kraftstoff verpflichtet werden. Die Pflichten sollen von weiteren Maßnahmen, etwa der Absenkung der CO2-Flottengrenzwerte und dem Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur, flankiert werden.

Der Aufsatz ist im Rahmen des Vorhabens Norddeutsches Reallabor entstanden.

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Neue rechtliche Grundlagen für die Flächenausweisung für die Windenergie in den Ländern

Würzburg/Saarbrücken, 19. Juli 2022

Dr. Nils Wegner hat heute im Rahmen des Landesprogramms Energieberatung Saar einen Online-Vortrag zum Windenergie-an-Land-Gesetz und dessen Herausforderungen für das Saarland gehalten. Beschrieben wurde, wie das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz in Zukunft eine Verknüpfung zwischen der Flächenausweisung für die Windenergie und den Ausbauzielen im EEG herstellt und welche Verpflichtungen auf das Saarland zukommen. Aufgezeigt wurde zudem, wie die Planungsinstrumente zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben reformiert werden und was das für die Ausweisung von Windenergiegebieten auf neuer Rechtsgrundlage bedeutet.

Der Ausweitung der Förderkulisse für die PV-Freifläche muss eine Ausweitung der planerischen Flächenkulisse folgen

Würzburg, 8. Juli 2022

Die heute veröffentlichte Kurzstudie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele“ stellt aktuelle Informationen und Studienergebnisse zu den Flächenpotenzialen für den Ausbau der Photovoltaik zusammen, wie sie im Vorfeld der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes untersucht wurden. Aufgezeigt werden zudem Handlungsmöglichkeiten, wie nach der Erweiterung der Förderkulisse für die PV-Freifläche im EEG auch die planungsrechtliche Flächenkulisse erweitert werden könnte, damit die förderfähigen Flächen nun auch planungsrechtlich nutzbar werden. Die Studie für das Umweltbundesamt wurde in Zusammenarbeit mit Bosch & Partner, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung und der Stiftung Umweltenergierecht erstellt.

Vortrag: Wie kommt das EEG aus dem Bundestag?

Berlin, 7. Juli 2022

Beim Business Breakfast Erneuerbare 2022, zu dem die Münchner Kanzlei Satell und 4initia eingeladen hatten, hat Dr. Hartmut Kahl heute zur aktuellen EEG-Novelle vorgetragen. In seinem Eingangsvortrag „Osterpaket: Sommer, Sonne, Wind. Wie kommt das EEG aus dem Bundestag?“ ist er vor allem auf die Änderungen eingegangen, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch Eingang ins das neue EEG gefunden haben, das der Bundestag heute beschlossen hat. Punktuelle Verbesserungen sah er etwa bei Bürgerenergie, PV und Netzanschluss. Durch das angestrebte Ende der Förderung neuer Anlagen nach Vollendung des Kohleausstiegs sei die Perspektive des EEG aber offener denn je.

Anhörung zum Windenergie-an-Land-Gesetz: kurzfristige Flächenbereitstellung im Fokus

Berlin, 24. Juni 2022

In der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages hat Dr. Nils Wegner zum Entwurf für das Windenergie-an-Land-Gesetz Stellung genommen. Das Gesetz umfasst das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Änderungen im Baugesetzbuch, die die Flächenbereitstellung für die Windenergie bis spätestens Ende 2032 auf 2 Prozent der Landesflächen anheben sollen. Entscheidend dafür sind eine Verknüpfung der Ausbauziele der Windenergie mit der Flächenbereitstellung in den Ländern sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der erforderlichen Planungsverfahren.

Dr. Wegner betonte, dass vor allem die kurzfristige Flächenbereitstellung im Entwurf noch zu kurz kommt und Änderungsbedarf besteht. Die Stiftung Umweltenergierecht hat für deren Stärkung verschiedene Vorschläge in ihrer Stellungnahme unterbreitet.

Zur Stellungnahme

Green Deal erklärt: Was bedeutet die von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Solardachpflicht für die Situation in Deutschland?

Würzburg, 21. Juni 2022

Am kommenden Dienstag, 28. Juni 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Gemeinsam widmen wir uns mit Ihnen erneut dem von der EU-Kommission veröffentlichten „Fit for 55“-Paket. Beginnen werden wir mit Updates und Aktualisierungen zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren. In unserem thematischen Schwerpunkt richten wir den Blick auf die im REPowerEU-Plan der EU-Kommission vorgeschlagene Solardachpflicht auf EU-Ebene und gehen folgenden Fragen nach: Wie würde eine solche EU-Vorgabe mit entsprechenden Verpflichtungen auf Bundes- und Landesebene zusammenpassen? Was würde eine EU-Solardachpflicht für die beihilferechtliche Zulässigkeit der Förderung von Photovoltaik (PV) in Deutschland bedeuten?

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag beim deutsch-chinesischen Online-Workshop

Online, 17. Juni 2022

Thorsten Müller hat heute an einem vom Deutsch-Chinesischen Programm Rechtskooperation der GIZ digital organisierten Workshop teilgenommen. Er hat dabei in seinen Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen im europäischen und deutschen Energie- und Klimaschutzrecht die Klimaschutzziele und Governance-Strukturen vorgestellt, die sich aus dem Europäischen Klimagesetz, der Governance-Verordnung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz ergeben und die Umsetzungsschritte im Fit for 55-Paket und den vielfältigen Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Oster- und Sommerpaketes der Bundesregierung skizziert. Zudem hat er die in Teilen gegenläufigen Tendenzen aus den Aktivitäten des Gesetzgebers zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Dämpfung der Energiepreise als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vorgestellt. An dem Workshop nahmen neben Vertretern der GIZ unter anderem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Ostchinesischen Universität für Politik und Rechtswissenschaft, des Shanghaier Forschungsinstituts für Sozialwissenschaften, der Renmin Universität und der Tsinghua Universität sowie Vertreter der Shanghaier Umweltenergiebörse teil.

Vortrag (in chinesischer Sprache)

Vortrag zu den Grenzen und Spielräumen des deutschen Gesetzgebers im besonderen Artenschutzrecht

Hannover, 14. Juni 2022

Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie an Land erfordert ein hohes Tempo in den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Als ein wesentliches Hindernis in den Verfahren gelten die fehlenden bundeseinheitlichen Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung. Auf Einladung des BWE hat Frank Sailer auf der Konferenz „Windenergie & Artenschutz“ die europarechtlichen Hintergründe der artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sich daraus ergebenden Leitplanken für den deutschen Gesetzgeber aufgezeigt. Er unterstich dabei, dass innerhalb dieser Leitplanken weite Gestaltungsspielräume zur Standardisierung der Artenschutzprüfung bestehen.

Welche Regulierung entsteht für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur?

Mainz, 14. Juni 2022

Die Wasserstoffstrategien der EU-Kommission und der Bundesregierung sehen einen erheblichen Ausbau der Kapazitäten zur Produktion von erneuerbaren Wasserstoff bis zum Jahr 2030 und den erhofften Markthochlauf auch darüber hinaus vor. Diese Mengen müssen zu den Verbrauchern transportiert werden. Hierfür wurden auf nationaler Ebene mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2021 und auf europäischer Ebene insbesondere durch den Entwurf des sog. „Gaspakets“ der EU zur Neufassung der Gasbinnenmarktverordnung und -richtlinie die ersten regulatorischen Voraussetzungen geschaffen. Auf Einladung der EE Energy Engineers GmbH hat Oliver Antoni in seinem Vortrag „Rechtliche Aspekte der Wasserstoffinfrastruktur“ ausgewählte Aspekte dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und v. a. die Gemeinsamkeiten auf EU und nationaler Ebene etwa zu reinen Wasserstoffnetzen betont.

Burkhard Hoffmann diskutiert über grünen Wasserstoff im Podcast Redispatch

Würzburg, 3. Juni 2022

Burkhard Hoffmann war zu Gast beim Podcast Redispatch von Serafin von Roon und Philipp Hench. Das Gespräch drehte sich um den jüngst veröffentlichten Entwurf eines Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission zu den Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff.

In der elften Ausgabe des Podcasts gibt Burkhard Hoffmann einen Überblick über den Inhalt des Regelwerks und dessen Auswirkungen auf die Praxis. In den Blick genommen werden auch offene Anwendungsfragen sowie die Übergangsregelungen für in näherer Zukunft in Betrieb gehende H2-Produktionsanlagen. Das Interview fand im Rahmen des Vorhabens Trans4Real statt.

Die Folge ist hier abrufbar. Viel Spaß beim Zuhören!

Ist ein marktbasierter Redispatch in Deutschland umsetzbar?

Würzburg, 2. Juni 2022

Schon seit langem steht die Frage im Raum, inwieweit in Deutschland ein marktbasierter Redispatch umsetzbar wäre. Damit beschäftigte sich bei einem Workshop in Würzburg gestern auch eine hochkarätig besetzte Expertenrunde. Aktuell wird im Bereich der Beseitigung von Netzengpässen nahezu ausschließlich ein regulatorisches Verfahren angewendet, das zum einen nicht das volle Potenzial eines „Smart Markets“ ausschöpft, zum anderen unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten zumindest mittelfristig Fragen aufwirft. Allerdings gibt es auch deutliche Kritik an marktbasierten Modellen unter dem Schlagwort „Gaming“. Hier wird befürchtet, dass am Ende Umfang und Kosten von Redispatch höher sind als es bislang der Fall ist. Diese wiederstreitenden Aspekte wurden beim Workshop intensiv diskutiert und fließen in die Bearbeitung des Projektes EOM-Plus ein, in dessen Rahmen das Treffen durchgeführt wurde.

Ein neues Fundament für die Forschungsarbeit – Stiftung Umweltenergierecht erhält finanzielle Förderung des Bundes

Würzburg, 2. Juni 2022

Der Bundestag hat heute eine institutionelle Förderung der Stiftung Umweltenergierecht im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Bundeshaushalt 2022 verankert. Damit erhält das Forschungsteam der Stiftung einen wichtigen neuen Finanzierungsbaustein, der eine stabilere wirtschaftliche Basis schafft und das Institut als unabhängige außeruniversitäre Forschungseinrichtung stärkt. Zudem wird mit der institutionellen Förderung der Aufbau weiterer Forschungsfelder ermöglicht und unterstützt. „Wir sind für diese Anerkennung und den damit verbundenen Vertrauensvorschuss sehr dankbar und freuen uns sehr. Die Entscheidung ist eine qualitative Aufwertung unseres Instituts und legt die Basis dafür, unsere Forschungsarbeiten angesichts der fundamentalen Veränderungsnotwendigkeiten noch weiter intensivieren zu können“, freut sich Dr. Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Von 2022 bis vorerst 2026 stehen insgesamt 10,45 Mio. Euro zur Verfügung. Die institutionelle Förderung schafft damit eine verlässliche und stabile Grundfinanzierung, die zugleich die für die Wissenschaft unverzichtbare Unabhängigkeit stärkt.

Pressemitteilung

Wann führt Werbung für Grünstrom Verbraucher in die Irre?

Berlin, 30. Mai 2022

Wie sieht die Zusammensetzung von Grünstromprodukten aus und welche Konstellationen gibt es für eine Vermarktung? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Carsten von Gneisenau in einem neuen Aufsatz.  Der Schwerpunkt des Aufsatzes betrifft die Werbung von Grünstromprodukten und analysiert, wann eine solche Werbung möglicherweise irreführend ist. Außerdem beschäftigt sich der Aufsatz mit der wettbewerbsrechtlichen Frage, wann ein Verstoß gegen bestimmte Vorschriften des Energierechts zu einer Abmahnung durch Mitbewerber führen kann. Im Ergebnis zeigt der Aufsatz, dass bei der Grünstromvermarktung auf Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes gesetzt werden sollte, aber zusätzlich auf digitale Echtzeitnachweise gesetzt werden kann.

Der Aufsatz ist im neuen Heft der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER) als zweiter Teil einer Aufsatzreihe der Stiftung Umweltenergierecht erschienen, die Fragen der Grün- und Regionalstromvermarktung aufgreift. Die Inhalte knüpfen an den ersten Teil zu energierechtlichen Fragen der Grünstromvermarktung von Anna Papke an.

Zur Zusammenfassung

Braucht es ein überragendes öffentliches Interesse und die öffentliche Sicherheit auch in der Wasserstoffwirtschaft?

Online, 25. Mai 2022

Auf Einladung des Nationalen Wasserstoffrats hat Frank Sailer einen Vortrag zum Thema „Öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit in der Wasserstoffwirtschaft“ gehalten. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die aktuellen Vorschläge zum öffentlichen Interesse und zur öffentlichen Sicherheit bei den erneuerbaren Energien (§ 2 EEG 2021-Entwurf) auch auf die Wasserstoffwirtschaft übertragen werden können und welche Konsequenzen dies hätte. Hierzu ging Frank Sailer auf Inhalt und Wirkungsweise solcher Regelungen ein. Er zeigte auf, dass es sich um ein sinnvolles und wichtiges Instrument handelt, das jedoch von weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen begleitet werden muss, um die vielfältigen Probleme im Planungs- und Genehmigungsrecht von Energieanlagen zu lösen.

Zum Vortrag

Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung in den Bundesländern sollte vereinheitlicht werden

Berlin, 25. Mai 2022

Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden möglich, sollte aber durch die Bundesländer für die Kommunen vereinfacht, standardisiert und (finanziell) gefördert werden. Zu diesem Ergebnis kommt Victoria Balling in einem neuen Aufsatz. Darin beschäftigt sich die Autorin mit dem Stand und dem rechtlichen Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Zudem bleibt der in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Rahmen abzuwarten, der zu einer Vereinheitlichung beitragen könnte.

Der Aufsatz „Die Klimaschutzgesetze der Bundesländer: Wie ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung“ ist im aktuellen Heft der „Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis“ (ER) erschienen.

Zusammenfassung

Rechtsrahmen der Verteilnetze und EE-Ausbaudynamik – Geht das zusammen?

Würzburg, 18. Mai 2022

Beim Arbeitskreis „Zukunftsenergien“, der sich heute erstmals wieder in Präsenz zum Thema „Stromverteilnetze – Booster oder Flaschenhals für die EE-Revolution?“ in Berlin traf, hat Dr. Hartmut Kahl zum Rechtsrahmen der Verteilnetze gesprochen. In seinem Vortrag unter der Überschrift „Rechtsrahmen der Verteilnetze und EE-Ausbaudynamik – Geht das zusammen?“ ging er vor allem darauf ein, dass Verteilnetze nach der Konzeption des Gesetzes nur anlässlich von Netzanschlussbegehren ausgebaut werden. Um die Strommengen infolge der künftigen Ausbaudynamik bei den Erzeugungsanlagen aufnehmen zu können, müssten die Netze aber in stärkerem Maße schon vorsorglich ausgebaut werden.

Welche Änderungen im Energierecht zeichnen sich für die Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff ab?

Hamburg, 17. Mai 2022

Beim 2. Transferworkshop des Projekts Norddeutsches Reallabor (NRL) haben Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni heute im Rahmen einer Breakout-Session aufgezeigt, welche vielfältigen Rechtsänderungen derzeit für die Wasserstoffproduktion und -nutzung auf dem Weg sind. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bedarf es noch erheblicher regulatorischer Anstrengungen, um auf Angebots- und Nachfrageseite den Markthochlauf anzureizen und – in Anbetracht eines womöglich deutlich früher als geplanten Ausstiegs aus der fossilen Erdgasnutzung – zu beschleunigen. Mit den Teilnehmenden wurde dabei unter anderem über die erwarteten Kriterien des delegierten Rechtsakts zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie für die Herstellung von grünen Wasserstoff beim Einsatz im Verkehrssektor diskutiert.

Heterogene Regelungslage zur kommunalen Wärmeplanung in den Bundesländern mit Vereinheitlichungsbedarf

Berlin, 16. Mai 2022

Im aktuellen Heft der „Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis“ (ER) ist folgender Beitrag von Victoria Balling erschienen:  „Die Klimaschutzgesetze der Bundesländer: Wie ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung?“. Darin wird der rechtliche Rahmen der kommunalen Wärmeplanung analysiert.

Schon wegen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG ist es den Gemeinden möglich, Wärmeplanung zu betreiben. Durch landesgesetzliche Regelungen, vor allem durch notwendige Ermächtigungsgrundlagen, kann und sollte die Wärmeplanung durch die Bundesländer für die Kommunen dennoch vereinfacht, standardisiert und (finanziell) gefördert werden. Zudem bleibt der in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Rahmen abzuwarten.

Wie lassen sich Planung und Genehmigung von Energieinfrastruktur beschleunigen?

Online, 11. Mai 2022

Maximilian Schmidt hat heute im Rahmen des digitalen Workshops „Perspektiven zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ von Germanwatch einen Überblick über Grundlagen sowie aktuelle Diskussionen in Sachen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung gegeben. Dabei führte er aus, dass sich eine Beschleunigung insbesondere dadurch erreichen lässt, dass der Umfang erforderlicher Prüfungen klargestellt und reduziert wird und die Prüfungsmaßstäbe konkretisiert werden. Zudem beleuchtete er verschiedene verfahrensrechtliche Vorschläge zur Beschleunigung – etwa eine straffere Behördenbeteiligung oder strengere Fristenregelungen. Teil des bunt gemischten Teilnehmerkreises waren insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft wie etwa Projektierer, Netzbetreiber und Verbände) sowie Wissenschaft und der Umweltverbände.

 

Energieeffizienz und Erneuerbaren-Ausbau mit Bürgerbeteiligung – so kann die Finanzierung funktionieren

Würzburg, 10. Mai 2022

Im Rahmen des EU-geförderten Projekts CitizEE (Citizen financing for Energy Efficiency) gehen Dr. Maximilian Wimmer, Johanna Kamm und Fabian Pause in ihren Abschlussberichten der Frage nach, wie Hindernissen für Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung – insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen des EU Green Deals – begegnet werden kann. Als Ergebnis wurden in Zusammenarbeit mit Pilotprojekten in Belgien, Kroatien, Litauen und Portugal Empfehlungen entwickelt, die aufzeigen, wie ein geeignetes Umfeld für Energieeffizienzmaßnahmen geschaffen werden kann.

Hierzu zählt ein robuster Rechtsrahmen für Energieeffizienz, der kombiniert werden muss mit der Mobilisierung und Sensibilisierung von Bürgern durch deren Einbeziehung in Energieeffizienzmaßnahmen wie Gebäuderenovierungen. Um Bürger möglichst direkt an der Finanzierung von Projekten teilhaben zu lassen, ist zudem ein praktikabler Rahmen für Crowdfunding auf lokaler und regionaler Ebene erforderlich. So können verschiedenste Finanzierungsmodelle für Bürger entstehen, bei denen sie in Renovierungsmaßnahmen investieren und für die damit einhergehenden Energieeinsparungen Rendite erhalten. Daneben müssen die einschlägigen Richtlinien zur Einführung von Grundsätzen für die Förderung der Bürgerbeteiligung in den Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt werden. Schließlich müssen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens für nachhaltige Finanzierung kleine Akteure von Anfang an mit in den Blick genommen werden.

Die Abschlussberichte und die deutsche Zusammenfassung können Sie sich gerne herunterladen:

Abschlussbericht zu den nationalen Empfehlungen

Abschlussbericht zu den europäischen Empfehlungen

Zusammenfassung der Kernempfehlungen

Wie lässt sich der Konflikt zwischen kommunaler Wärmeplanung und der Vergabe von Gaskonzessionen auflösen?

Online-Webinar, 4. Mai 2022

Im heutigen Webinar wurden die Kernergebnisse der Würzburger Studie #27 „Wärmeplanung und Gaskonzessionen – Eine Untersuchung der bestehenden kommunalen Spielräume in der Wärmeplanung unter besonderer Berücksichtigung von Wärmenetzen“ vorgestellt. Julian Senders ging dabei zunächst darauf ein, wie das Zusammenspiel bzw. eher Zielkonflikt zwischen kommunaler Wärmeplanung und der Vergabe von Gasnetzkonzessionen derzeit erfolgt und welche Rahmenbedingungen für die Vergabe und Ausgestaltung der Gas-Konzessionsverträge grundsätzlich gelten. Im Anschluss zeigte er die nach geltendem Rechtsrahmen geringen Handlungsspielräume der Gemeinden auf, um abschließend darauf einzugehen, wie eine klimagerechte Fortentwicklung des Konzessionsrechts aussehen könnte.

Vortrag zu neuem Wasserstoffrecht der EU

Würzburg, 2. Mai 2022

Bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster hat Dr. Hartmut Kahl heute den neuen Rechtsrahmen für Wasserstoff vorgestellt, der derzeit auf EU-Ebene entsteht. In seinem Vortrag „Wasserstoff: Wertschöpfung und Infrastruktur – Was plant der EU-Gesetzgeber?“ ging er vor allem auf die Europäische Wasserstoffstrategie sowie ihre instrumentelle Umsetzung im Rahmen mehrere Legislativvorschläge der Europäischen Kommission ein, insbesondere auf das sog. Gas- und Wasserstoffpaket, in dem erstmals regulatorische Vorgaben für genuine Wasserstoffnetze enthalten sind.

Was gilt für den Markthochlauf von Wasserstoff in der Industrie?

Aschaffenburg, 27. April 2022

Welcher Rechtsrahmen gilt für energieintensive Unternehmen bei der Umstellung von Erdgasbezug auf die Nutzung von grünem Wasserstoff? Dr. Anna Halbig referierte bei der Abschlussveranstaltung des 5. Energieeffizienznetzwerks energieintensiver Industrie des Förderkreises Umweltschutz Unterfranken e.V. zum Markthochlauf von Wasserstoff. Hierbei stellte sie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der energieintensiven Industrie insbesondere die Anforderungen an „grünen“ Wasserstoff vor sowie den geltenden Rechtsrahmen für die industrielle Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff.

EU-Beihilfenkontrolle in Krisenzeiten: Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Würzburg, 26. April 2022

Die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland ist infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine das derzeit drängendste energiepolitische Ziel. Hierbei spielt der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle.

Eine zentrale Stellschraube zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus ist das EU-Beihilfenrecht. Die Vorgaben für die Beihilfegenehmigungsverfahren sind konzeptionell nicht auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet und deshalb, aber auch aufgrund unklarer Bestimmungen, ein Hemmnis für die angestrebte Beschleunigung.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat mögliche Wege untersucht, mit denen die Beihilfeverfahren so ausgestaltet werden könnten, dass die Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderregelungen in den Mitgliedstaaten schneller und rechtssicherer erfolgen könnte und damit der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt würde.

Den Würzburger Bericht Nr. 54 „Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien im EU-Beihilfenrecht“ von Johanna Kamm und Markus Kahles finden Sie zum kostenfreien Download hier auf unserer Homepage. Eine englische Zusammenfassung gibt es hier.

Zur Studie

Summary

Prof. Dr. Monika Böhm ist die neue Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 21. April 2022

Der Stiftungsrat hat Prof. Dr. Monika Böhm einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz an, der dieses Amt seit der Gründung der Stiftung Umweltenergierecht innehatte und sich jetzt nach über 11 Jahren aus dem Gremium zurückgezogen hat. „Unser herzlicher Dank gilt Herrn Professor Schulze-Fielitz. Sein Wirken hat ganz maßgeblich zur positiven Entwicklung der Stiftung Umweltenergierecht beigetragen. Wir freuen uns sehr, dass er uns auch in Zukunft eng verbunden bleibt. Ebenso sehr freuen wir uns auf die weitere und zukünftig noch engere Zusammenarbeit mit Frau Professorin Böhm. Wir bedanken uns sehr herzlich, dass sie den Vorsitz des Stiftungsrates übernimmt. Dass dieser Wechsel in großer Einigkeit im Stiftungsrat stattgefunden hat, macht deutlich, dass die Stiftung Umweltenergierecht hervorragend für die Aufgaben der Zukunft aufgestellt ist,“ so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Prof. Dr. Monika Böhm ist seit dem 26. Oktober 2015 Mitglied des Stiftungsrates. Als Lehrstuhlinhaberin an der Phillipps Universität Marburg forscht sie insbesondere zum Bau- und Umweltrecht und zum Wechselspiel zwischen deutschem und europäischem Recht. Prof. Dr. Monika Böhm ist zudem als Landesanwältin am Staatsgerichtshof des Landes Hessen tätig.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz), Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs an.

Mehr zum Stiftungsrat

 

 

 

 

 

Synopse zum Regierungsentwurf für die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Würzburg, 22. April 2022

Im Rahmen des Osterpakets hat die Bundesregierung auch den Kabinettsentwurf für die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Um den Kabinettsentwurf mit dem geltenden Text des Windenergie-auf-See-Gesetzes besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir neben einer Synopse zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Orientierung eine weitere Synopse erarbeitet. Sie kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

Zur Synopse

Synopse zum Regierungsentwurf für das EEG 2023

Würzburg, 13. April 2022

Vergangene Woche hat die Bundesregierung ihren Kabinettsentwurf für das EEG 2023 vorgelegt. Sie bezeichnet das Gesetz als „die größte Beschleunigungsnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit seinem Bestehen“. Um den Kabinettsentwurf mit dem geltenden EEG 2021 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Sie kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

Zur Synopse

 

Die Datenschutz-Grundverordnung – Der zentrale Rechtsrahmen für Datenschutz und Datensicherheit in der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 6. März 2022

Im Rahmen des Fraunhofer IEE Online-Seminars „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – mit Daten zu neuen Geschäftsmodellen“ trug heute Carsten von Gneisenau zum Thema „Digitalisierte Fernwärmeversorgung und Datenschutz“ vor. In seinem Vortrag ging er auf die datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung ein, die maßgeblich von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bestimmt werden. Er zeigte unter anderem auf, welche Vorgaben für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bestehen und welche Kriterien im Bereich der Datensicherheit ein Verantwortlicher bei der Auswahl einer geeigneten technischen und organisatorische Maßnahme („TOM“) abzuwägen hat.

Neue Online-Seminarreihe zum EEG 2023

Würzburg, 6. April 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das EEG 2023 und weitere Änderungen im Energierecht beschlossen. Auch diesmal wollen wir mit unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2023“ die Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive begleiten. Gemeinsam mit Ihnen vertiefen wir jeden Donnerstagmorgen in fünfundvierzig Minuten einen Aspekt aus dem Gesetzentwurf. Wir stellen Ihnen die Regelungen vor, ordnen sie für Sie ein und erläutern die (europa-)rechtlichen Hintergründe.

Stiftung spezial #EEG2023 startet am Donnerstag, 14. April um 8.30 Uhr. Melden Sie sich jetzt gerne schon für die gesamte Terminserie an.

Beitrag zu Smart Markets erschienen

Würzburg, 4. April 2022

In der aktuellen Ausgabe der „Energiewirtschaftlichen Tagesfragen (et)“ ist ein gemeinsamer Beitrag des Projektkonsortiums von EOM-Plus erschienen. Unter dem Titel „Das Smart Market-Konzept als marktbasiertes Element im deutschen Engpassmanagement“ wird aus juristischer, technischer und ökonomischer Sicht erörtert, inwieweit der Aufbau sogenannter „Smart Markets“ im deutschen Energiesystem vorteilhaft und sinnvoll sein könnte. Dabei handelt es sich um Märkte, in denen flexible Kapazitäten im Wettbewerb um eine kostenoptimale Engpassbewirtschaftung stehen. Der Charme der Einführung von Smart Markets liegt einerseits darin, dass auf diesem Wege die Vorgaben des EU-Rechts zur Implementierung von marktbasiertem Redispatch umgesetzt werden könnten, zum anderen aber auch die Integration von erneuerbaren Energien verbessert werden könnte. Hinzu kommen potenzielle Kostenvorteile und eine gesteigerte Akzeptanz in der Bevölkerung.

Ausblick auf das Sommerpaket – mögliche Inhalte und Herausforderungen

Online-Seminar, 31. März 2022

Maximilian Schmidt hat heute als Gastredner eines Online-Seminars von DOMBERT Rechtsanwälte einen Blick in die Glaskugel geworfen und einen Ausblick auf das sogenannte „Sommerpaket“ gegeben.

Das Sommerpaket knüpft an das sogenannte „Osterpaket“ an; mit beiden Gesetzgebungspaketen möchte die Bundesregierung den Klimaschutz und insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranbringen. Während als Teil des Osterpakets bereits ein Referentenentwurf zur Änderung energierechtlicher Vorschriften vorliegt, wird über mögliche Inhalte des Sommerpakets derzeit viel spekuliert. Maximilian Schmidt gab Einblick in den Stand aktueller Diskussionen um mögliche Inhalte mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Zudem zeigte er hierbei bestehende Herausforderungen für den Gesetzgeber auf und wies auf zwei ausführliche Studien der Stiftung Umweltenergierecht zu der Thematik hin: Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen und Reformansätze zum Planungsrecht von Windenergieanlagen.

Welche datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung zu beachten?

Kassel, 31. März 2022

In seinem Vortrag bei den Fachtagen Fernwärme in Kassel hat Oliver Antoni heute zu den Anforderungen bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung referiert. Eine zentrale Rolle bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Fernwärmeversorgung spielt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Zusätzlich gibt es nationale Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Die Datensicherheit muss bereits vor der eigentlichen Verarbeitung durch eingebauten Datenschutz gewährleistet sein. Welche geeignete technische und organisatorische Maßnahme (kurz „TOM“) der Verantwortliche auswählt, ist anhand von verschiedenen Kriterien abzuwägen. Diese sind Stand der Technik, Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos.

Datensicherheit ist aber auch bei der eigentlichen Verarbeitung durch ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Auch hier ist die Auswahl der Maßnahme anhand der oben genannten Kriterien abzuwägen.

Gaskonzessionen blockieren kommunale Wärmeplanung: Wenig Spielraum für Kommunen beim Erdgasausstieg

Würzburg, 30. März 2022

Der Rechtsrahmen für Gasnetzkonzessionen engt die Handlungsspielräume der Gemeinden für Klimaschutz bislang stark ein. Zugleich wird damit auch der angekündigte schnelle Ausstieg aus der Erdgasnutzung erschwert, der erforderlich ist, um unabhängig von fossilen Importen zu werden.

Der maßgeblich bundesgesetzlich geprägte Rechtsrahmen führt zu Konflikten mit der kommunalen Wärmeplanung, die zu einem zentralen Element der Dekarbonisierungsstrategie im Wärmesektor etabliert werden soll. Daher sollte der Bundesgesetzgeber gleichzeitig mit der im Koalitionsvertrag adressierten Einführung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung auch eine Reform des Rechts der Konzessionsverträge ins Auge fassen. Änderungsbedarf in der Konzessionsabgabenverordnung gibt es beim sog. Nebenleistungsverbot, das grundsätzlich verbietet, dass neben der Konzessionsabgabe weitere Leistungen vereinbart werden dürfen. Dieses Verbot könnte abgeschwächt werden. Zudem könnte die Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht sowie die sektorübergreifende Netzbewirtschaftung durch die Gemeinden gefördert werden.

Zu diesem Ergebnis kommt die heute erschienene Würzburger Studie zum Umweltenergierecht # 27 „Wärmeplanung und Gaskonzessionen“ von Julian Senders, die im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima geförderten Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung“ entstanden ist.

Green Deal erklärt: Welche Bedeutung hat die durch den Ukraine-Krieg verschärfte Energiekrise für den EU Green Deal?

Würzburg, 23. März 2022

Am kommenden Dienstag, 29. März, findet unsere nächste Ausgabe von „Green Deal erklärt“ statt. Wir widmen uns ganz der durch den Ukraine-Krieg verschärften Energiekrise und ihrer Bedeutung für den weiteren Fortgang des EU Green Deal mit seinem Fit for 55-Paket. Im Mittelpunkt stehen dabei vielfältige Fragen rund um den REPowerEU-Prozess der EU-Kommission, der kurz-, aber vor allem auch mittel- und langfristige Ansätze zur schnelleren Reduzierung von Energieabhängigkeiten vorsieht.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich auf unserer Veranstaltungsseite.

Aufsatz zu Hürden und Hemmnissen beim Einsatz digitaler Nachweise in der Grünstromvermarktung

Berlin, 16. März 2022

Unter dem Titel „Vermarktung von Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise, Teil 1: Energierecht“ erschien im aktuellen Heft der Zeitschrift „Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis“ (ER) ein Beitrag von Anna Papke. Darin analysiert die Autorin den Rechtsrahmen für die Grünstromvermarktung in Deutschland. Neben dem Herkunftsnachweis der grünen Eigenschaft durch staatliche Stellen setzen Stromanbieter auch auf private Nachweissysteme, die häufig strengere Anforderungen an die ökologische Qualität des Stroms stellen.

Im Zentrum des Aufsatzes steht die Frage, wie Vermarktungsmodelle auf der Basis von Blockchain-Nachweisen mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Dies ist insbesondere bei nach dem EEG gefördertem Strom problematisch, da hier eine Kennzeichnung als „Grünstrom“ einen Verstoß gegen das Doppelvermarktungsverbot darstellt.

Der Aufsatz ist der erste Teil einer Aufsatzreihe der Stiftung Umweltenergierecht in der Zeitschrift ER zu Fragen der Grün- und Regionalstromvermarktung.

Reformvorschläge für die Flächenbereitstellung bei der Windenergie – was ist jetzt zu tun?

Würzburg, 11. Februar 2022

Die Bundesregierung hat angekündigt, zwei Prozent der Landesflächen als Zielvorgabe bei der Flächenausweisung für die Windenergie auszugeben und hierfür den Rechtsrahmen der Flächenbereitstellung zeitnah umfassend anzupassen. In einer neuen Studie will die Stiftung Umweltenergierecht Orientierung in der Reformdiskussion auf dem Weg zu Oster- und Sommerpaket bieten. Die einzelnen Vorschläge zur Umsetzung der Zwei-Prozent-Vorgabe sowie zur Stärkung und Beschleunigung der Flächenausweisung werden vergleichend betrachtet und rechtlich eingeordnet. Zudem zeigt die Studie rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten auf. Sie stellt damit einen Instrumentenkasten für eine konsistente Reform des Planungsrechtsrahmens zusammen.

Zur gesamten Studie

Die neue Studie ergänzt die erst kürzlich erschienene Würzburger Studie zu den Reformansätzen zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen. Beide Studien sind im Vorhaben „NeuPlan Wind“ entstanden, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.

Zu der neuen Würzburger Studie bietet die Stiftung Umweltenergierecht ein Webinar am 24. Februar an. Es soll einen kompakten Überblick über die wichtigsten Forschungsergebnisse geben. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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InDEED-Team der Stiftung gibt Studierenden Einblick in das Thema „Blockchain in der Energiewirtschaft“

Kassel/digital, 8. Februar 2022

Die Vermittlung von energierechtlichem Wissen an die Juristinnen und Juristen von morgen ist eine wichtige Säule in der Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht. Gern nahmen die Mitarbeitenden des Forschungsprojektes InDEED deshalb die Einladung der Universität Kassel an, einen Vortrag zum Thema „Blockchain in der Energiewirtschaft“ zu halten und den Studierenden dieses komplexe Thema etwas näher zu bringen. Im Rahmen des Colloquiums zum Thema „Recht und Ökonomie“ referierten Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau, Anna Papke sowie Dr. Johannes Hilpert zu den Themen Datenschutzrecht, Labeling von Stromflüssen und Asset Logging. Dabei gaben sie auch einen Einblick in die Arbeitsweise der Stiftung und erläuterten den Studierenden, wie eng verzahnt die juristische Arbeit mit Fragestellungen der Ökonomie, der Technik und – gerade im Rahmen von InDEED – auch der Informatik verknüpft ist.

Vortrag

Die Energiewende vor Ort gestalten

Würzburg, 28. Januar 2022

In dem zweitägigen Web-Seminar mit dem Titel „Die Energiewende vor Ort gestalten – Kommunale Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen informiert Dr. Nils Wegner, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, in der Kommunalpolitik aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Energiewendeprojekten in den Städten und Gemeinden. Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen von erneuerbaren Energien Projekten, der Wärme- und Verkehrswende vor Ort soll auch ein Blick auf die Ankündigungen der neuen Bundesregierung und erwartbare Veränderungen im Recht geworfen werden. Das Seminar ist eine Kooperation der Friedrich Ebert Stiftung Bayern, der Kommunal Akademie Bayern sowie der Akademie Frankenwarte Würzburg.

Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus – was ist jetzt zu tun?

Würzburg, 28. Januar 2022

Zahlreiche Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus liegen mittlerweile auf dem Tisch. Mit dem angekündigten Oster- und Sommerpaket steigt die Regierung jetzt in die Umsetzungsphase ein. Auf was soll sich der Gesetzgeber jetzt konzentrieren?

Eine neue Würzburger Studie der Stiftung Umweltenergierecht zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen will Orientierungshilfe im Dickicht der Reformdiskussionen geben. Sie ordnet die diskutierten Reformvorschläge rechtlich ein und zeigt auf, auf welche Punkte sich der Gesetzgeber jetzt konzentrieren sollte und welche Optionen und Werkzeuge ihm zur Beschleunigung und Vereinfachung zur Verfügung stehen – aber auch, wo Grenzen für Reformvorschläge liegen.

So sollte der Prüfungsumfang klargestellt und reduziert werden sowie die Prüfungsmaßstäbe in den verschiedenen Fachgesetzen klar und einheitlich konkretisiert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Windenergieausbau gegenüber anderen öffentlichen Belangen zu priorisieren. Daneben geht die Studie auch auf Verbesserungspotenziale auf Ebene des Verfahrens, des Rechtsschutzes sowie beim Repowering ein.

Zur gesamten Studie

Zu der neuen Würzburger Studie bietet die Stiftung Umweltenergierecht zudem ein Webinar am 8. Februar an. Darin geben die Autoren einen kompakten Überblick über die wichtigsten Forschungsergebnisse. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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Green Deal erklärt SPEZIAL: Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission (KUEBLL)

Würzburg, 27. Januar 2022

Am Mittwoch, 9. Februar 2022, möchten wir mit Ihnen in einem „Green Deal erklärt SPEZIAL“ die neuen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) in den Fokus nehmen. Einen Schwerpunkt legen wir auf die neuen Kriterien für das Förderdesign für Beihilfen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und insbesondere zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die Regeln zur beihilfekonformen Förderung von Wasserstoff, die Beihilfen für Gebäude und Verkehr und wie es mit den fossilen Energien weitergeht, werden wir diskutieren.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Mittwoch, 9. Februar, um 9:00 Uhr bei unserer Spezial-Ausgabe dabei sind!

Unsere Veranstaltungen zum Nachschauen

Würzburg, 24. Januar 2022

Die Stiftung Umweltenergierecht gibt es jetzt auch auf YouTube: Wer unsere digitalen Veranstaltungen verpasst hat oder sie im Nachgang noch einmal aufrufen möchte, findet sie ab jetzt gebündelt auf unserem Kanal. Dort haben wir für Sie einige unserer Gesprächsrunden aus dem vergangenen Jahr sowie die Vorträge und Diskussionsrunden zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht zum Nachschauen bereit gestellt. Auch zukünftig werden hier ausgewählte Gesprächsrunden und Webinare zu finden sein. Abonnieren Sie gerne unseren Kanal und bleiben so auf dem Laufenden.

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimapaket und Schwerpunkt zur Regelung von Wasserstoff im Gas-Paket

Würzburg, 18. Januar 2022

Am kommenden Dienstag, 25. Januar, findet die erste Ausgabe unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt“ im neuen Jahr statt.

Wir starten wie gewohnt mit Updates zum EU-Klimapaket und legen dann einen Fokus auf die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) und die Diskussion um die Bewertung der Nachhaltigkeit von Erdgas und Atomkraft im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung. In unserem thematischen Schwerpunkt richten wir anschließend den Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission zur Regelung von Wasserstoff im kurz vor Weihnachten vorgelegten Gas-Paket. Mit ihrem Gas- und Wasserstoff-Paket will die EU-Kommission erstmalig Grundprinzipien für die Regulierung von Infrastruktur und Märkten für Wasserstoff festlegen.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 25. Januar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt“ einschalten.

 

 

Neuer Forschungsauftrag zu „virtuellen Leitungen“

Würzburg, 18. Januar 2021

Um den Einsatz von großen Stromspeichern als sog. „virtuelle Leitungen“ geht es in einem neuen Projekt für das Umweltbundesamt. Ziel der kommenden Monate ist es, Konzepte näher zu betrachten, mit denen eine höhere Auslastung der bestehenden Netzinfrastruktur gewährleistet werden kann, ohne zugleich die Netzsicherheit zu gefährden.

Hierzu sollen vor und hinter einem (möglichen) Engpass große Batteriespeicher eingesetzt werden, die als „virtuelle Leitungen“ fungieren, indem sie die Stromeinspeisung in das Netz im Wege der Zwischenspeicherung zeitlich verlagern. Statt ins Netz geht der erzeugte Strom dann zunächst in den Speicher; gleichzeitig wird hinter dem Engpass Strom aus einem anderen Speicher ins Netz gespeist, um die Gesamtbilanz ausgeglichen zu halten. Wird hinter dem Engpass anstatt eines Batteriespeichers ein Gaskraftwerk eingesetzt, spricht man von „Netzpuffern“.

In dem Projekt wird die Stiftung Umweltenergierecht die rechtliche Umsetzbarkeit solcher Konzepte anhand der nationalen und europäischen Vorgaben prüfen.

Das Projekt „Klimaschutzbeitrag von großen Batteriespeichern“ ist auf 21 Monate ausgelegt. Zum Forschungskonsortium gehören Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH und IFES Institut für Energiespeicher GmbH.

Nähere Infos finden Sich auf unserer Projektseite.

Vorhaben zum Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen gestartet

Würzburg, 13. Januar 2022

Zum Jahresbeginn startete das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Projekt „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“. Wie können mit Hilfe von Planungsrecht etablierte Windenergiestandorte erhalten und wie möglichst viele Altanlagen repowert werden? Welche Möglichkeiten gibt es, um Repoweringanlagen in Bezug auf ihre Lärmauswirkungen für Anwohner zu optimieren und damit genehmigungsfähig zu machen? Diesen und weiteren Fragen geht die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit den Projektpartnern Deutsche WindGuard und der Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner in den nächsten zweieinhalb Jahren im Rahmen des Projektes nach.

Mehr über das Projekt erfahren Sie auf unserer Projektseite.

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs erweitern den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 7. Dezember 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihren Stiftungsrat um zwei neue Mitglieder. „Mit Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs haben wir zwei renommierte Rechtswissenschaftler gewinnen können, die den Stiftungsrat menschlich und fachlich hervorragend ergänzen“ freut sich Thorsten Müller.

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Sie ist außerdem Co-Vorsitzende im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS). Prof. Dr. Markus Ludwigs ist Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Die Stiftung Umweltenergierecht freut sich über zwei neue Mitglieder im Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Helmuth-Schulze-Fielitz (Vorsitz), Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. Monika Böhm an.

Mehr zum Stiftungsrat

 

Das neue Klimaschutzgesetz entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Würzburg, 2. Dezember 2021

In seinem aufsehenerregenden Beschluss vom März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundes-Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Gesetz kurzfristig noch im Sommer 2021 überarbeitet. Passen die Änderungen nun zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts? Daniela Fietze, Hannah Scheuing und Thorsten Müller kommen in einem neuen Aufsatz zu dem Ergebnis, dass das neue Klimaschutzgesetz den Anforderungen entspricht. Der Gesetzgeber hat aber die Gelegenheit verpasst, das Klimaschutzgesetz umfassend zu reformieren. Anhand verschiedener aktueller Entwicklungen machen die Autoren deutlich, dass das Klimaschutzgesetz weiter überarbeitet werden muss. Dazu zählt insbesondere das Zusammenspiel mit den europäischen Vorgaben sowie die dieses Jahr erstmalig angewandten Kontrollmechanismen des Gesetzes.

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift 6/2021 für die gesamte Energierechtspraxis – EnergieRecht (ER) erschienen. Er stellt auch die Entscheidung des Gerichts vor und legt die wesentlichen Entscheidungsgründe sowie die juristischen Neuerungen dar.

Green Deal erklärt – Der Koalitionsvertrag zum Green Deal und die Zukunft fossiler Energieträger in der EU

Online-Webinar, 30. November 2021

Die heutige Ausgabe der Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ widmete sich zunächst dem seit kurzem vorliegenden Koalitionsvertrag und seinen Bezügen zum Green Deal bzw. „Fit for 55“-Paket. Fabian Pause ging auf die einzelnen Ausführungen im Koalitionsvertrag zu CO2-Bepreisung, saubere Energie und Verkehr ein, zeigte aber auch auf, wo keine oder nur vage Bezüge zu den einzelnen EU-Dossiers bestehen.

Im Anschluss ging Johanna Kamm der Frage nach der Zukunft von fossilen Subventionen nach und spannte dabei den Bogen von der Abschlusserklärung der COP26 über die Analyse von EU-Energiesubventionen im State of the Energy Union Report der EU-Kommission bis zum Koalitionsvertrag. Dort wurden insbesondere die Pläne für den Bau neuer Gaskraftwerke dargestellt.

Im dritten Themenblock stellte Jana Nysten den Vorschlag der EU-Kommission für die 5. PCI-Liste vor, die den Rahmen für Energieinfrastrukturprojekte im gemeinsamen europäischen Interesse aufführt. Im Mittelpunkt standen dabei Gas-Projekte. Sie stellte ferner dar, dass der EU-Gesetzgeber im Rahmen der Reform der TEN-E-VO wohl auch in der näheren Zukunft noch eine Rolle für Gas(-Infrastrukturen) sieht, insgesamt diese Infrastrukturen aber nicht mehr gefördert werden sollen.

Vortrag

Vortrag zu datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Frankfurt a.M., 25. November 2021

Bei dem vom AGFW veranstalteten „Praxisworkshop Fernwärme Digital“ referierte Carsten von Gneisenau zu dem Thema „Digitalisierung der Fernwärmeversorgung – Datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Anforderungen“. Der Vortrag gab einen Überblick über die komplexen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Vertieft wurde auf das Thema Datenschutz durch Technikgestaltung („privacy by design“) eingegangen und die verschiedenen Kriterien beleuchtet, die Verantwortliche im Rahmen von Abwägungsvorgängen berücksichtigen müssen.

Vortrag

Trotz ambitionierter Ausbauziele: EU-Rechtsrahmen für grünen Wasserstoff bleibt fragmentiert

Raeren, 24. November 2021

Im Rahmen eines Workshops des EUKI Projekts zum Thema erneuerbarer Wasserstoff, gab Jana Nysten einen Überblick über die Ziele der EU-Kommission für den Ausbau dieses Energieträgers und stellte Beispiele zur Reform des entsprechenden Rechtsrahmens nach dem Fit for 55 Paket vor. Dabei standen die Terminologie, die in den unterschiedlichen Rechtsakten genutzt wird, und die entsprechenden Unterschiede in der Art des Wasserstoffs im Fokus. In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass im Bereich Wasserstoff, bzw. „low carbon gas“, zwar derzeit einiges passiert, jedoch nur ein kleiner Teil wirklich erneuerbarer Wasserstoff ist. Ob dies ausreicht um die Ausbauziele – inklusive Marktreife bis 2030 – der Technologie zu erreichen mag bezweifelt werden.

Vortrag

Wie die Blockchain-Technologie beim Bereitstellen von Anlagen-Daten genutzt werden kann

Würzburg, 24. November 2021

Phasenweise konnte man in der Energiewirtschaft den Eindruck gewinnen, Blockchain-Lösungen seien eine Art „Allheilmittel“. Ganz so dürfte es zwar nicht sein, dennoch ergeben sich sinnvolle und wichtige Anwendungsfelder. Ein Beispiel ist das sogenannte „Asset Logging“, also die Bereitstellung bestimmter Anlagen-Daten über eine Internet-Plattform. Hierzu hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Würzburger Studie veröffentlicht, die sich der Thematik aus rechtlicher Sicht nähert. Das Papier wurde im Rahmen des Projektes „InDEED“ erstellt. Zentrale Aussage: Asset Logging mittels Blockchain-Technologie könnte etwa im Bereich regulatorischer Nachweispflichten in der Energiewirtschaft eingesetzt werden. Mögliche Hemmnisse im Bereich des Datenschutzrechts können dabei durch die Anwendung von Anonymisierungstechniken vermieden werden.

Zur Studie

Den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen

Würzburg, 18. November 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in einem Vorhaben, wie der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, damit der Ausbau der Windenergie an Land schneller vorangeht: Wie können das Planungs- und Zulassungsrecht für die Flächensicherung und -bereitstellung vereinfacht werden? Wie Genehmigungen beschleunigen? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten 18 Monaten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auseinander. Projektpartner sind Bosch & Partner, Dombert Rechtsanwälte sowie die Kanzleien Füßer & Kollegen und Kapellmann und Partner Rechtsanwälte.

Mehr über das Projekt „Untersuchung und Optimierung des Rechtsrahmens für die Sicherung und Nutzung von Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land (Windenergierecht)“ erfahren Sie auf unserer Projektseite.

 

Neues Projekt zur vernetzten E-Mobilität

Würzburg, 15. November 2021

Wie gestaltet sich der Rechtsrahmen für intelligente Ladekonzepte oder dynamische Netzentgelte? Wie kann die E-Mobilität mit dem Wärmesektor verknüpft werden? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich die Stiftung Umweltenergierecht in dem neuen Projekt „unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ auseinander. Das groß angelegte Forschungsprojekt zur markt- und netzdienlichen Integration der Elektromobilität in das Stromnetz läuft bereits seit August 2021. Insgesamt 29 Projektpartner aus den Bereichen Automobil- und Energiewirtschaft, IT und Ladeinfrastruktur sowie Wissenschaft starten in vier Reallaboren deutschlandweit Feldversuche für vernetzte E-Mobilität. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mehr über das Projekt erfahren Sie in der Pressemeldung und auf unserer Projektseite.

 

Blockchainbasierte Nachweissysteme für Grünstrom – Endstation Doppelvermarktungsverbot?

Berlin, 9. November 2021

Im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses 2021 stellten Carsten von Gneisenau und Anna Papke im Themenblock „Herkunftsnachweise für grüne Energie“ die Projekte InDEED und pebbles vor. In ihrem Vortrag: „Herkunftsnachweise und Blockchain“ zeigten sie technische Möglichkeiten und rechtliche Hemmnisse für blockchainbasierte Nachweissysteme auf. Schwerpunkt des Vortrags war das Doppelvermarktungsverbot nach § 80 EEG 2021, das als ein zentrales rechtliches Hemmnis für blockchainbasierte Nachweissysteme hervorgehoben wurde

Mehr Spielraum als gedacht – Nebeneinander von „Fördern und Fordern“ zulässig

Würzburg, 5. November 2021

Weder das nationale Haushaltsrecht noch das europäische Beihilferecht stehen einer Kombination von „Fördern und Fordern“ grundsätzlich entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt die heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 23 „Rechtliche Möglichkeiten für ein Nebeneinander von ‚Fördern und Fordern‘“. Darin werden erstmals die rechtlichen Spielräume zur finanziellen Förderung solcher Klimaschutzmaßnahmen untersucht, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten ohnehin umgesetzt werden müssen.

Dies bedeutet beispielsweise, dass neben einer Solarpflicht weiter eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich ist. Ähnliches gilt für das Gebäudeenergiegesetz: Zur Förderung verpflichtend vorgeschriebener Maßnahmen gibt es auch hier mehr Spielräume als bisher genutzt – etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Studie ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook: PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“ entstanden.

Neue InvestEU- und Crowdfunding-Gesetzgebung unterstützt Finanzierungmöglichkeiten für Energieeffizienz-Geschäftsmodelle

Würzburg, 2. November 2021

Im Rahmen des EU-geförderten Projekts CitizEE (Citizen financing for Energy Efficiency) zeigen Dr. Maximilian Wimmer, Johanna Kamm und Fabian Pause in einem Zwischenbericht auf, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für Energieffizienz-Geschäftsmodelle mit Blick auf den europäischen Grünen Deal und darüber hinaus gibt.

Insbesondere das neue InvestEU-Programm bietet als Nachfolger zu dem Förderprogramm EFSI Möglichkeiten zur Finanzierung, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Hierbei sind einige Aspekte hinsichtlich des Fördergegenstandes, der Finanzierungsform und des Antragsstellers zu beachten. Zudem sorgt die Crowdfunding-Verordnung mit einer Neustrukturierung des europäischen Crowdfunding-Marktes dafür, dass grenzüberschreitende Projekte sinnvoll umgesetzt werden können und eine Erhöhung der Bürgerbeteiligung erreicht werden kann.

Der Bericht knüpft an den CitizEE-Zwischenbericht vom Februar 2020 an, in dem Dr. Maximilian Wimmer und Fabian Pause bestehende Hindernisse für Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung identifiziert und analysiert haben.

Zum gesamten Bericht

Zur Zusammenfassung

Ausbau der Windenergie gesetzgeberisch beschleunigen!

Würzburg, 28. Oktober 2021

Zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU und Deutschlands muss der Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigt werden. Da dieser aber seit geraumer Zeit ins Stocken geraten ist, zeigt die Stiftung Umweltenergierecht in einem aktuellen Hintergrundpapier grundlegende Optionen, Leitplanken und Werkzeuge auf, die der Gesetzgeber zur Verbesserung der Flächenbereitstellung und Genehmigungserteilung bei der Windenergie an Land beachten sollte und nutzen kann.

Der Gesetzgeber sollte dabei darauf achten, nicht bloß einzelne Maßnahmen umzusetzen, sondern ein schlüssiges, in sich stimmiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Gemeint ist damit die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens, der nicht nur einer Vereinfachung und Beschleunigung Rechnung trägt, sondern auch Rechtsicherheit schafft. Teil eines solchen Gesamtkonzepts muss auch die ausreichende personelle Ausstattung von Planungsträgern, Behörden und Gerichten sein.

Das Hintergrundpapier ist im Projekt NeuPlan Wind entstanden. Eine nähere Untersuchung zu verschiedenen Einzelvorschlägen zur Flächenbereitstellung und zur Genehmigung veröffentlichen wir in Kürze.

Zum Hintergrundpapier

 

 

Green Deal erklärt: Pläne der EU-Kommission für HKN und grünen Wasserstoff

Würzburg, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der monatlichen Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ stellte Fabian Pause heute zunächst die jüngsten Updates aus Brüssel vor. Den Fokus legte er auf die jüngst veröffentlichte „Toolbox“ der EU-Kommission gegen steigende Energiepreise, nach der die beste Absicherung gegen steigende Energiepreise ein schneller Umstieg auf saubere Energie ist. Anknüpfend daran stellte Markus Kahles Neuerungen bezüglich Herkunftsnachweisen (kurz: HKN) für erneuerbare Energien vor, wie sie die EU-Kommission vorschlägt. Zentral stand dabei die Frage nach HKN für geförderten Strom: Wenn die EU-Kommission sich durchsetzt und Deutschland zukünftig für allen EE-Strom HKN ausgeben muss, was wären die Konsequenzen für das EEG und wie könnte man diese über mögliche Kompromisslösungen auffangen? Schließlich erklärte Burkhard Hoffmann noch die derzeitigen – und zukünftigen – EU-Regelungen zu grünem Wasserstoff und dessen „Anrechnung“ auf die Ausbauziele für EE im Verkehr.

Die Folien der heutigen Sitzung finden sich im Online-Bereich.

Behindert das Recht die Digitalisierung der Energiewirtschaft – oder fördert es diese gerade?

München, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Energie ist digital“ referierte Dr. Johannes Hilpert zur Frage, inwieweit Recht und Regulatorik als Hemmschuh oder als Katalysator der Digitalisierung in der Energiewirtschaft zu betrachten sind. Um die Frage zu beantworten, musste einmal mehr der typische Juristensatz „Es kommt drauf an“ bemüht werden. So zeigte Johannes Hilpert anhand der Projekte „pebbles“ und „InDEED“ auf, welche Hemmnisse aus dem Recht folgen, aber auch, welche rechtlichen Anreizinstrumenten neue Impulse setzen können.

Die Veranstaltung fand in den Räumen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften statt und wurde durch Bayern Innovativ sowie die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE) ausgerichtet.

Die Präsentation von Johannes Hilpert finden Sie hier.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte das Klimaschutzgesetz weiter gestärkt werden

Dessau, 25. Oktober 2021

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (kurz: KSG) ist der zentrale Baustein der deutschen Klimaschutzgovernance. Es soll die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordinieren und ihre Maßnahmen zur Emissionsreduktion übergreifend steuern. In dem heute veröffentlichten Kurzgutachten „Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG“ untersuchen Hannah Scheuing und Thorsten Müller im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), ob das Klimaschutzgesetz seine erwünschte Wirkung entfaltet. Die Studie zeigt, dass es diesem Anspruch bisher nicht gerecht wird. Denn anhand der Ziele von KSG und EEG 2021 wird deutlich, dass die Erneuerbaren-Ziele nicht aus dem KSG abgeleitet sind. Unklar bleibt, ob der Beitrag des EEG 2021 die im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen erreichen kann. Die Autoren empfehlen verschiedene Weiterentwicklungen, um zukünftig eine engere Verbindung zwischen dem Koordinierungsrahmen des KSG und den Einzelmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Schlüsse können auch auf andere Instrumente übertragen werden.

Die Studie ist auf der Website des Umweltbundesamts abrufbar. Für einen kürzeren Einblick steht die Zusammenfassung zur Verfügung.

Wie könnte ein zukunftsfähiges und beihilfefreies EEG aussehen?

Würzburg, 22. Oktober 2021

Reformen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) sind mittlerweile sehr komplex und zeitintensiv geworden, während der Ausbau der erneuerbaren Energien drängt. Im Auftrag von Agora Energiewende hat die Stiftung Umweltenergierecht einen Vorschlag erarbeitet, wie künftige Gesetzgebungsverfahren zum EEG vereinfacht und beihilfefrei werden könnten. Hierzu wird eine Aufteilung des EEG in zwei Gesetze vorgeschlagen. Das bisherige EEG würde die jetzige Finanzierungsstruktur beibehalten und könnte somit durch Mittel aus dem Bundeshaushalt weiter bezuschusst werden. Das neue EEG würde kostengünstige neue Anlagen mit dem Finanzierungsmechanismus des EEG 2012 ohne Bundeszuschüsse finanzieren, der nach dem EuGH-Urteil vom März 2019 keine Beihilfe darstellt. Das neue EEG könnte somit schlanker werden und ohne vorherige Durchführung eines Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission in Kraft treten.

Das Konzeptpapier zu diesem Vorschlag finden Sie im Blog-Beitrag der Agora Energiewende.

Dissertationspreis Umweltenergierecht geht an Dr. Manuel Haußner

Würzburg, 20. Oktober 2021

Am 20. Oktober verlieh die Stiftung Umweltenergierecht im Bürgerspital Würzburg ihren Dissertationspreis an Dr. Manuel Haußner. „Mit seiner Forschungsfrage, wie der Konsum in den Emissionshandel einbezogen werden kann, hat sich Herr Dr. Haußner ein ebenso innovatives wie anspruchsvolles Ziel gesetzt. Er vermag es auf beeindruckende Weise, ein neues und komplexes Paradigma der CO2-Bepreisung darzustellen, das ökonomisch effizient und zugleich mit EU- und WTO-Recht vereinbar ist. Damit leistet Herr Dr. Haußner einen herausragenden Beitrag für die Forschung und die Transformation der Energiewende“ begründete Professor Dr. Franz Reimer im Namen der gesamten Jury die Wahl des Preisträgers.

Stiftungsvorstand Thorsten Müller (r.) und Jurymitglied Prof. Dr. Franz Reimer (l.) übergeben Dr. Manuel W. Haußner (m.) den Dissertationspreis Umweltenergierecht.

Der mit 5.000 Euro dotierte Dissertationspreis wird im zweijährigen Turnus im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts.

Hintergründe und Überblick des Vorschlags der EU-Kommission für einen Carbon Border Adjustment Mechanism

Würzburg, 20. Oktober 2021

Im Rahmen eines internationalen Webinars, organisiert von der Konrad-Adenauer-Stiftung, stellte Jana Nysten den Vorschlag für einen Carbon Border Adjustment Mechanism vor, den die EU-Kommission im Juli 2021 veröffentlichte. Der Vortrag geht dabei auf die Hintergründe ein, u.a. die „Vorreiterrolle“, die die EU in den internationalen Klimaschutzbestrebungen innehalten will, und die EU-(rechtliche) Diskussion ein, wie sie auch im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 52 behandelt werden. Darüber hinaus wurden die Inhalte des endgültigen Entwurfes, teils in Abgrenzung zu den geleakten Ideen aus Mai dieses Jahres, besprochen. WTO-rechtliche Aspekte kamen in der Veranstaltung zwar auch zum Tragen, waren aber Gegenstand eines Folgevortrags und entsprechender Diskussion.

Vortrag

Redispatch 2.0 – wie viel Markt muss es sein?

Würzburg, 15. Oktober 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) befassen sich Jana Nysten und Johannes Hilpert mit den neuen Regelungen zum Redispatch. Während das deutsche Recht spätestens seit Inkrafttreten der Vorgaben des NABEG 2.0 am 1. Oktober 2021 einen zunehmend regulatorischen Weg einschlägt, setzt das EU-Recht voll auf marktbasierte Lösungen. Passt das zusammen? – Jein, sagen Nysten und Hilpert. Zwar kann sich der deutsche Gesetzgeber aktuell noch auf Ausnahmetatbestände stützen, diese haben aber ein Ablaufdatum. Deutschland sollte sich also bereits heute mit dem Gedanken vertraut machen, ein marktbasiertes Redispatch-Modell zu entwickeln.

Zur Zusammenfassung

Wie pauschale Mindestabstände und ein geändertes Waldgesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie erschweren

Würzburg/Dessau-Roßlau, 14. Oktober 2021

Die heute veröffentlichte ad-hoc-Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) macht die Herausforderungen der Flächenbereitstellung für die Windenergie deutlich: Anstatt mehr Flächen zu schaffen, führte die Änderung des Waldgesetzes in Thüringen Ende letzten Jahres zur Sperrung sämtlicher Waldgebiete für den Windenergieausbau. Würde ein von der Opposition im thüringischen Landtag eingebrachter Gesetzesvorschlag zur Einführung eines pauschalen Siedlungsabstands ebenfalls umgesetzt, würde dies die Flächenkulisse weiter beschränken. Die von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht bearbeitete ad-hoc-Analyse, die im Rahmen des UBA-Vorhabens „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ entstanden ist, stellt die Veränderungen der Flächenkulisse quantitativ dar und zeigt die rechtlichen Konsequenzen der beschlossenen und noch möglichen Gesetzesänderung für die betroffenen Windenergieplanungen auf.

Das Beispiel in Thüringen steht dabei für generelle Herausforderungen bei der Erreichung der Flächenziele für die Windenergie. Erste quantitative Ergebnisse zur  Lücke zwischen Flächenbedarf und Flächenausweisungen, die ebenfalls im Rahmen des Vorhabens erarbeitet wurden, hat das UBA kürzlich auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

 

 

Stiftung Umweltenergierecht bei den Innovationstagen Mainfranken

Würzburg, 13. Oktober 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht durfte sich heute bei den Innovationstagen der Region Mainfranken präsentieren. Stellvertretend für die Stiftung berichtete Burkhard Hoffmann von der Arbeit der Stiftung und erzählte beispielhaft von einem Projekt zum Thema grüner Wasserstoff. Dabei skizzierte er aktuelle Herausforderungen beim Ausbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft und verwies besonders auf die noch immer fehlende Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen Anforderungen an grünen Wasserstoff.

Neben der Stiftung haben auch viele andere innovative Einrichtungen aus der Wissenschaft und Wirtschaft teilgenommen. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Mainfranken.

 

Erste Gesamtbewertung des Legislativpakets „Fit for 55“ erschienen

Würzburg/Berlin, 7. Oktober 2021

Heute hat die Deutsche Energie-Agentur vor der Bundespressekonferenz ihre neue dena Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität vorgestellt. Im Rahmen der Leistudie entstand auch das Gutachten „Wirtschaft und Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität – Der Green Deal der EU und seine Bedeutung für Deutschlands Energiewende“ der Stiftung Umweltenergierecht.

Im Zentrum des Gutachtens steht die Gesetzgebung des Green Deal: Die in diesem Sommer veröffentlichten Vorschläge der Europäischen Kommission (Fit for 55-Paket) beinhalten wichtige Instrumente, die der Wirtschaft den Weg zur Klimaneutralität bis zur Jahrhundertmitte ebnen sollen, insbesondere über eine reformierte CO2-Bepreisung und – erstmals – einen CO2-Grenzausgleich für emissionsintensive Importe.

Das Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht bietet erstmals eine übersichtliche Gesamtbewertung der einzelnen vorgeschlagenen Rechtsakte und liefert damit in Echtzeit eine systematisierte Orientierung zum gegenwärtigen Stand des Instrumentenmixes im europäischen Energie- und Klimaschutzrecht.

Unser Gutachten ist jetzt auf der Website der dena abrufbar. Die gesamte dena Leitstudie steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung zu beachten?

Kassel/Würzburg, 6. Oktober 2021

Bei der Veranstaltung des Fraunhofer IEE im Rahmen des internationalen Workshops “Digitalisation of District Heating and Cooling Systems” hat Oliver Antoni heute mit seinem Vortrag “Legal aspects in the digitization of district heating (and cooling) ” Forschungsergebnisse aus dem Projekt „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ präsentiert. Er ging dabei insbesondere auf die rechtlichen Vorgaben der  EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein. Wann liegen persönliche Daten vor? Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese verarbeitet werden? Was muss eine Einwilligungserklärungen erfüllen, wenn jemand mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden ist?

Ist das „Fit for 55“-Paket fit für die Wärmewende?

Online, 30. September 2021

Is the “Fit for 55” Package fit for the urban heat transition? Dieser Frage widmete sich heute Fabian Pause in seinem Vortrag, den er auf Einladung des Horizon2020-Projekts „Decarb City Pipes 2050“ im Rahmen eines virtuellen Projekttreffens gehalten hat. Ausgehend von den neuen EU-Klimazielen bis 2030 und 2050 erläuterte Fabian Pause die neuen, von der EU-Kommission vorgeschlagen Ansätze für eine nachhaltige Wärmewende in der Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinie. Daneben zeigte er auf, wie der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues System der CO2-Bepreisung die Wärmeversorgung von Gebäuden zukünftig adressieren soll. Im Anschluss diskutierte Fabian Pause mit den Projektpartnern (sieben europäische Großstädte) und den Mitgliedern des Projektbeirats die im „Fit for 55“-Paket enthaltenen Instrumente.

Green Deal erklärt: „Fit for 55“-Paket & Europäischer Emissionshandel

Online, 28. September 2021

Die heutige Ausgabe von „Green Deal erklärt“ stand ganz im Zeichen des Europäischen Emissionshandels. Neben den Updates zum „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission haben Jana Nysten, Hannah Scheuing und Fabian Pause den Vorschlag, den Europäischen Emissionshandel (ETS) auch auf Gebäude und Verkehr auszuweiten (ETS II), diskutiert.: Auf welcher Grundlage sollen die im ETS II gehandelten Zertifikatmengen berechnet werden? Harmoniert der Vorschlag mit den nationalen CO2-Bepreisungsinstrumenten? Im Fokus stand aus deutscher Sicht insbesondere das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Thematisiert wurde außerdem auch der Vorschlag der Kommission, das mit dem ETS verbundene System von Einnahmen und Ausgaben neu auszurichten.

Die Vortragsfolien der heutigen Ausgabe können Sie sich gerne herunterladen.

Der Vorschlag der EU-Kommission für einen EU-CBAM liegt nun vor – aber seine Zukunft bleibt (rechtlich und politisch) ungewiss

Berlin, 24. September 2021

Im Rahmen eines Gedankenaustauschs organisiert durch die dena hielt Jana Nysten einen kurzen Einführungsvortrag zum CBAM-Vorschlag der EU-Kommission. Basierend auf dem Würzburger Bericht von Mai 2021 – und angepasst an den nunmehr veröffentlichten Entwurf – stellte sie Ergebnisse der EU- und insbesondere WTO-rechtlichen Prüfung vor: Zwar ist der Verstoß gegen das WTO-rechtliche Diskriminierungsverbot wahrscheinlich, jedoch scheint – auch nach den derzeitigen Ausgestaltungsvorschlägen – eine Rechtfertigung von Unterscheidungen nach CO2-Abdruck möglich. Allerdings bedeutet bloße „Rechtskonformität“ noch nicht, dass das Instrument nicht (handels-)politisch zu Problemen führt, und bleibt seine Zukunft auch aus diesen Gründen ungewiss.

Community Energy in EU law – overview of the different definitions and different legal frameworks

Raeren, 21. September 2021

Im Rahmen der Bold Future Seminare, organisiert durch die Kanzlei Frank Bold, hielt Jana Nysten einen Einleitungsvortrag zu den unterschiedlichen Konzepten für „Community Energy“ im EU-Recht. Der englische Vortag zeigt überblicksartig die Unterschiede zwischen „Citizen Energy Community“ und „Renewable Energy Community“ auf, sowohl was die Definitionen als auch die Rechtsfolgen betrifft. Damit wurden die Grundlagen für die folgende Diskussion zur Implementierung in den Mitgliedstaaten und der Entwicklung von Geschäftsmodellen gelegt.

Vortrag

Wie können Elektrolyseure wirtschaftlich betrieben werden und wo sollte der erzeugte Wasserstoff eingesetzt werden?

Hamburg, 20. September 2021

Auf dem heutigen ersten Transferworkshop des Projekts Norddeutsches Reallabor haben Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni zusammen mit Felix Röben von der HAW Hamburg eine Breakout-Session moderiert. In ihren Impulsvorträge thematisierten sie etwa, an welcher Stelle der Wertschöpfung Anreize gesetzt werden können, um die Wasserstoff-Produktion wirtschaftlich zu machen. Andere Fragen waren, wie ein multivalenter Betrieb von Elektrolyseuren nach den Voraussetzungen zur EEG-Umlagenbefreiung aussehen könnte und ob Wasserstoff in der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte.

Zweck der Breaktout-Sessions war es, sich mit den Projektpartnern zu vernetzen und über Projektinhalte und -fragen auszutauschen.

Entwurf für Solarpflicht in Rheinland-Pfalz begegnet keinen rechtlichen Bedenken

Mainz, 9. September 2021

Im Rahmen des Anhörverfahrens des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität des Landtags Rheinland-Pfalz hat Dr. Nils Wegner heute zum Gesetzentwurf für ein Landessolargesetz Stellung genommen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtungen von Bauherrinnen und Bauherren bestimmter gewerblich genutzter Neubauten und Parkplätze zur Installation von Solaranlagen begegnen danach insbesondere keinen durchgreifenden verfassungs- und europarechtlichen Bedenken. In der von Dr. Nils Wegner und Dr. Markus Kahles verfassten Stellungnahme wird eingehend die landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz, die Grundrechtskonformität sowie haushalts- und beihilferechtliche Fragen thematisiert.

Die Stellungnahme können Sie jetzt herunterladen.

 

Vortrag zu den Herausforderungen der Flächenausweisung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 2. September 2021

Die Flächenausweisung in Mecklenburg-Vorpommern begegnet zahlreichen Herausforderungen. Trotz des erreichten Standes werden heute ausgewiesene Flächen wahrscheinlich noch nicht zum Erreichen der Ausbauziele genügen. Die Dauer der Planungsverfahren ist hoch, die Gerichtsfestigkeit der Pläne war jedenfalls in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Dr. Nils Wegner hat diese und weitere Herausforderungen der Flächenausweisung für die Windenergie an Land heute in einem Vortrag bei der 10. Zukunftskonferenz Wind & Maritim skizziert und Perspektiven aufgezeigt, wie Veränderungen im Rechtsrahmen hier zu Lösungen beitragen können. Nicht zuletzt könnten hier auch Veränderungen weiterhelfen, die aktuell im Vorfeld der Bundestagswahlen diskutiert und von der Stiftung Umweltenergierecht in verschiedenen Vorhaben begleitet werden.

„Dichtezentren“ als Ansatz zur besseren planerischen Lösung von Artenschutzkonflikten

Würzburg, 1. September 2021

Der Belang des Artenschutzes wurde in der Vergangenheit auch auf Ebene der planerischen Steuerung von Windenergievorhaben vielfach individuenbezogen bearbeitet. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, die räumlichen Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Artenschutz adäquat raumplanerisch zu lösen oder zu minimieren. Der raumbezogene Ansatz der Dichtezentren soll hier für bestimmte flächendeckend vorkommende Vogelarten zu einer verbesserten Abschichtung zwischen Planungs- und Genehmigungsebene führen.

Dr. Nils Wegner ordnet den Ansatz im aktuellen Heft der Zeitschrift für Umweltrecht planungsrechtlich in den Rahmen der Windenergieplanung ein. Er zeigt auf, dass sich mit dem Ansatz nicht nur die Hoffnung auf einen verbesserten Artenschutz, sondern auch auf eine Erleichterung der Zulassung von Windenergievorhaben verbindet. Die Voraussetzungen und rechtlichen Knackpunkte, damit dieser Effekt eintreten kann, werden erläutert. Der Beitrag basiert auf einem beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gehaltenen Vortrag.

Zur Zusammenfassung

#Klimaschutzrecht2031 – Gesprächsrunde zur Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und PV

Würzburg, 2. September 2021

Fläche wird zurecht als die neue Währung der Energiewende bezeichnet. Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist auch eine Landnutzungswende. Geeignete Flächen werden hierfür in erheblichem Umfang benötigt. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland sind diese ein knappes Gut, um das verschiedenste Nutzungsinteressen konkurrieren. Es wird deshalb vermehrt versucht, Flächen zu nutzen, die bereits anderen Nutzungen (PV-Dachanlagen, Agro-PV-Anlagen) unterliegen oder ohnehin beanspruchte Flächen möglichst weitgehend auszunutzen (kombinierte Wind-PV-Vorhaben), um verbleibende Freiräume zu schonen.

Um die verschiedenen Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung von Flächen und die bestehenden Herausforderungen für entsprechende Projekte zu diskutieren, veranstalten wir am 15. September 2021 eine Gesprächsrunde mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Nähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

EU-Kommission will Verschärfung der Energieeffizienzvorgaben – verbindliches EU-Ziel, Lückenfüller und „Efficiency First“.

Online-Webinar, Würzburg, 24. August 2021

Im Rahmen des monatlichen „Green Deal erklärt“ haben sich Fabian Pause, Johanna Kamm und Jana Nysten heute schwerpunktmäßig dem Thema Energieeffizienz gewidmet. Fabian Pause erklärte den von der EU-Kommission veröffentlichten Änderungsvorschlag, der die EU zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele bringen soll: Während die 2018 Reform der Energieeffizienzrichtlinie eher „ernüchternd“ war, soll jetzt das EU-Ziel nicht nur um 9% gegenüber 2020 angehoben, sondern auch auf EU-Ebene verbindlich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollen entsprechend nationale Beiträge – die mithilfe einer fest vorgegebenen, allerdings indikativen Formel berechnet werden – leisten, wobei die EU-Kommission bei unzureichendem Fortschritt spezielle verbindliche „Lückenfüllermaßnahmen“ einführen will. Ferner soll auch der Grundsatz „Efficiency First“ rechtlich verankert und in der Umsetzung – insbesondere von den nationalen Regulierungsbehörde – stärker gefordert werden. Zudem wurde kurz noch einmal der Zeitplan für die Umsetzung des Fitfor55 Pakets, sowie die Grundlagen der THG-Emissions-Überwachung und -Berichterstattung aufgerufen.

Vortrag

Energiewende ohne Rechtswissenschaft wird auf absehbare Zeit nicht funktionieren

Würzburg, 23. August 2021

Kurz vor der Sommerpause war Thorsten Müller zu Gast im Podcast „Energie im Wandel“. Im Interview mit Claus Hartman, Host des Podcasts, spricht er darüber, welche Bedeutung das Energierecht für die Energiewende hat, welche Rolle und Wirkung EnWG, EEG, KWKG oder aber das europäische Recht haben und welche Aufgaben in den nächsten Jahren angesichts einer gesamtgesellschaftlichen Transformation wie der Energiewende zu meistern sind. Sein Fazit: „Wichtig ist mir, dass wir uns nicht abschrecken lassen, von dem was vor uns liegt. “ Die Energiewende müsse viel mehr als Chance und Motivation begriffen werden.

Folge #104 zum Energierecht ist über Spotify oder Apple Podcast frei abrufbar.

Studie zeigt Wege zur Reduktion der Fehleranfälligkeit und des Planungsaufwands bei Konzentrationszonenplanungen auf

Würzburg, 4. August 2021

Die Fehleranfälligkeit und der hohe Planungsaufwand von Windkonzentrationszonenplanungen lassen sich erheblich reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Dr. Nils Wegner. In dem Papier unterbreitet er unter anderem einen konkreten Vorschlag, wie durch eine stärkere Mengensteuerung auf die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen verzichtet werden könnte. Weitere Vorschläge betreffen die Klärung der gesetzlichen Maßstäbe für Abwägungs- und Untersuchungstiefe, den sog. Dichtezentrenansatz für eine Verbesserung der planerischen Konfliktlösung zwischen der Windenergienutzung und dem Artenschutz sowie die formellen Anforderungen an Konzentrationszonenplanungen. Der Bericht mit dem Titel „Ansätze zur Begrenzung der Fehleranfälligkeit und des Aufwands von Konzentrationszonenplanungen – Ein Beitrag zur Stabilisierung der Flächensicherung für die Windenergie“ ist ab heute abrufbar.

 

 

Großes Verbundprojekt zur E-Mobilität gestartet

Würzburg, 2. August 2021

Seit August ist die Stiftung Umweltenergierecht Teil eines großen Projektkonsortiums, das sich mit der ganzheitlichen Integration der Elektromobilität in bestehende und zukünftige Infrastrukturen befasst. Das Projekt mit dem Titel „Verbundprojekt: unIT e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ ist schon deshalb besonders spannend, da in verschiedenen Teilprojekten zahlreiche Unternehmen aus Energiewirtschaft und Mobilitätssektor beteiligt sind und gemeinsam daran arbeiten, die E-Mobilität in Deutschland voranzubringen. Die Stiftung Umweltenergierecht übernimmt den rechtlichen Part und sorgt insbesondere dafür, dass die im Projekt gemeinsam entwickelten Handlungsvorschläge auch rechtlich umsetzbar sind.

Stiftung Umweltenergierecht erklärt Zusammenhänge im Fit für 55 Paket der EU Kommission

Würzburg, 27. Juli 2021

Die heutige Ausgabe von „Green Deal erklärt“ stand ganz im Zeichen des am 14. Juli 2021 von der EU Kommission veröffentlichten sogenannten „Fit for 55“ Pakets. Auf mehr als 4000 Seiten werden Ziele und Maßnahmen vorgestellt, die es der EU ermöglichen sollen, das Ziel von mindestens 55% Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen. Neben der CO2-Bepreisung als einem der zentralen Aspekte zur THG-Minderung widmete sich die Stiftung im Online-Seminar auch den Vorschlägen zur Anpassung der Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinien sowie dem neuen Rahmen für Verkehr. Wichtig war dabei insbesondere, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Maßnahmen auf EU-Ebene herauszuarbeiten und auch ihre Rückwirkung für das deutsche Recht deutlich zu machen Nicht zuletzt mit der Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr sowie dem Vorschlag für einen EU-CO2-Grenzausgleichmechanismus will die EU-Kommission rechtliches Neuland betreten, so dass nicht nur in diesen Bereichen noch viele Fragen hinsichtlich der Konsistenz des Gesamtpakets zu klären sind.

Im Rahmen der Seminarreihe „Green Deal erklärt“ verschafft die Stiftung Umweltenergierecht einen ersten großen Überblick der Neuerungen in den verschiedenen Sektoren und setzt die einzelnen Vorschläge in den Kontext der EU-Klimaschutzziele. Der Fokus liegt auf dem Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Instrumenten und deren jeweiliger Zielstruktur, wobei diese jeweils auch kurz einzeln erläutert werden.

Kontroverse Ansichten zu CfDs in Doppelinterview zur Zukunft der EE-Förderung

Online, 22. Juli 2021

Zur Zukunft der EE-Förderung haben wir mit einer der kundigsten Energiepolitikerinnen des Bundestages und einem der einflussreichsten Energieberater der Republik, Ingrid Nestle und Christoph Maurer, ein Doppelinterview geführt. Thematisch ging es in dem knapp einstündigen Gespräch um die Zukunft des EEG, eine Umfinanzierung der EEG-Umlage, Standortsteuerung, Technologieneutralität, PPAs, Herkunftsnachweise und Contracts for Difference (CfDs). Letztere boten den meisten Stoff für Kontroversen. Das Interview haben wir aufgezeichnet und für Sie zum Nachschauen bereitgestellt.

 

Online-Diskussion zur PV-Pflicht: Was bringt uns weiter: Mehr Pflichten, mehr Förderung oder mehr Markt?

Würzburg, 19. Juli 2021

Seit heute ist die vor einigen Tagen aufgezeichnete Online-Diskussion zum Thema Photovoltaik-Ausbau abrufbar. Im Rahmen der Ideenkampagne #Klimaschutzrecht2031  ging es diesmal um Zukunftsfragen des richtigen Instrumentenmixes für den PV-Ausbau, insbesondere auch auf Dächern.

Denn es ist klar: Auch die Solarenergie muss massiv ausgebaut werden, um die Klimaziele erreichen zu können. Welches Instrument oder welcher Instrumentenmix ist hier der vielversprechendste? Immer stärker rückt derzeit auf Landesebene das Instrument einer „Photovoltaik-Pflicht“ in den Blick. Auch auf Bundesebene wird das Instrument diskutiert. Ist dies das richtige Instrument? Welche alternativen – oder zusätzlichen – Instrumente gibt es, um den PV-Ausbau zu beschleunigen?

Über diese Fragen sprachen Prof. Dr. Paul Lehmann von der Universität Leipzig/Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Anett Ludwig vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Sebastian Palacios vom Öko-Institut sowie Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht.

Das Video und eine Zusammenfassung der Diskussionspunkte sind hier abrufbar.

 

 

 

 

 

 

Erzeugung, Transport und Nutzung – neue Studie untersucht erstmals umfassend den Rechtsrahmen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft

Würzburg, 12. Juli 2021

In welchen Regelungsbereichen ist grüner Wasserstoff schon verankert? Wo soll er noch kommen und wo hat der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume, um ein Wasserstoffwirtschaftsrecht zu realisieren? Im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) legt die Stiftung Umweltenergierecht erstmalig einen umfassenden Überblick zum Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft vor. Kernergebnis ist, dass es an einem einheitlichen und konsistenten Wasserstoffwirtschaftsrecht noch fehlt und die relevanten Regelungen über den Rechtsrahmen verstreut und zu lückenhaft sind, um eine gezielte Steuerungswirkung zu entfalten. Unter diesen Bedingungen werden noch keine ausreichenden und rechtssicheren Anreize gesetzt, um grünen Wasserstoff zu erzeugen, zu transportieren, zu speichern und letztlich in verschiedenen Sektoren einzusetzen. Der Gesetzgeber hat aber vielfältige Gestaltungsspielräume, um entsprechende Anreize zu setzen oder andere Vorgaben zu machen.

Mehr dazu finden Sie in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht #21, die ab heute zum Download zur Verfügung steht.

 

Stiftung Umweltenergierecht stellt Gutachten zu grünem Wasserstoff vor

Online/Berlin, 12. Juli 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht war heute zu Gast bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften. Anlass der Veranstaltung war die Veröffentlichung zweier Rechtsgutachten rund um das Thema grüner Wasserstoff. Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni stellten für die Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten Arbeitsergebnisse des Gutachtens Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht vor. Dabei wurde die noch immer bestehende Uneinheitlichkeit des Rechtsrahmens betont, aber auch auf die zunehmend vorhandenen Privilegierungen für grünen Wasserstoff eingegangen. Thorsten Müller vertrat die Stiftung auf dem Plenum, unter anderem zu Fragen über die Steuerungswirkung des Rechts.

Weitere Informationen

Zu den Vortragsfolien von Oliver Antoni und Burkhard Hoffmann
Zum Gutachten

 

 

 

Schlüsselelemente des Vorschlags für neue Beihilfeleitlinien und Auswirkungen auf die Förderung für Erneuerbare Energien erklärt

Raeren, 9. Juli 2021

Als Gastsprecherin bei einem Workshop der European Renewable Energies Federation erläuterte Jana Nysten kurz die Schlüsselelemente des Vorschlags der EU-Kommission für neue Klima-; Umwelt-; und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).  Der englische Vortrag begann mit einer rechtlichen Einordnung des Instruments der Beihilfeleitlinien und analysierte dann die Änderungen, die sich aus dem Wegfall der eigenen Kategorie für Erneuerbaren-Förderung bzw. der Anwendung des Prüfschemas für Technologien in der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ ergeben können. Damit war er Grundlage für die folgende Diskussion über Verbesserungsvorschläge und möglichen Input, die die Erneuerbaren-Industrie im Rahmen der laufenden Konsultation einbringen, und somit das Instrument der KUEBLL potenziell verbessern könnte.

Vortrag

Neue Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff – ein Vergleich der europäischen und nationalen Vorgaben

Würzburg, 9. Juli 2021

Am 24. Juni 2021 wurde die Novelle der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen, mit der die §§ 12 h ff. EEV eingefügt wurden, die vorerst festlegen, welche Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff zu erfüllen sind, damit der Strombezug für die Wasserstoffelektrolyse von der EEG-Umlage befreit ist. Auf europäischer Ebene existiert aktuell ein noch unveröffentlichter Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt zu Art. 27 Abs. 3 EE-RL, der die Anforderungen teilweise anders und zudem für die Anrechenbarkeit des Einsatzes von grünen Wasserstoff auf die EE-Ziele für den Verkehrssektor eines Mitgliedstaates regeln soll. Burkard Hoffmann hat diese Regelungen nun analysiert und zur besseren Vergleichbarkeit tabellarisch gegenübergestellt.

Das Ergebnis steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Vortrag zum Entwurf der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

Berlin, 29. Juni 2021

Beim Fachausschuss Europa stellte Jana Nysten den neuen Entwurf der EU-Kommission für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 vor. Fokus der Präsentation und der anschließenden Diskussion lag auf den möglichen Änderungen für die Förderung von Erneuerbaren Energien und den Auswirkungen auf das EEG in Deutschland. Dabei wurde u.a. ein Vergleich zwischen den bestehenden und den zukünftigen Beihilfeleitlinien gezogen und mögliche „Verbesserungen“ für die Zukunft der EE-Förderung diskutiert.

Zu den Vortragsfolien

 

Stiftung erläutert Entwurf für neue Beihilfeleitlinien und gibt Einblick in EE-Richtlinien-Reform

Online, 29. Juni 2021

Im Rahmen der monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ haben Jana Nysten und Markus Kahles heute die – möglichen – Änderungen im Förderregime für u.a. Erneuerbare Energien in Deutschland und Europa erklärt. Basis des Vortrags war einerseits der von der EU-Kommission jüngst zur Konsultation gestellte Entwurf für neue Beihilfeleitlinien, in dem die Erneuerbaren-Förderungen als Teil der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ aufgeführt wird. Andererseits liegt auch ein erster Entwurf für die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, nach dem insbesondere in den Bereichen Wärme und Verkehr Neuerungen vorgenommen werden sollen, die sich auch auf die deutsche Gesetzgebung auswirken würden.

Wer mehr erfahren möchte, kann sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran?

Online, 25. Juni 2021

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran? Das fragen wir fünf Expertinnen und Experten in unserer digitalen Gesprächsrunde rund um das Thema Artenschutz und Energiewende am Donnerstag, 8. Juli. Braucht es etwa mehr Populationsbezug anstelle des strengen Schutzes einzelner Individuen? Bringen Vermeidungsmaßnahmen oder möglicherweise erst eine Ausnahmeerteilung die Lösung? Anlass der Gesprächsrunde ist die Entwicklung unseres neuen Forschungsprogramms, für das wir in den nächsten Monaten unter #Klimaschutzrecht2031 Ideen und Impulse aus der Fachwelt sammeln.

Sie wollen erfahren, welche Impulse die eingeladenen Expertinnen und Experten uns mitgeben? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

 

Neuer Würzburger Bericht zeigt: Ein europäischer CO2 -Grenzausgleichsmechanismus ist möglich – aber der Teufel steckt im Detail

Berlin, 23. Juni 2021

Die EU-Kommission wird in den kommenden Tagen im Rahmen ihres „Fit for 55“ Paketes u. a. auch einen Vorschlag für einen sogenannten „Grenzausgleichsmechanismus“ veröffentlichen, mit dem die Treibhausgasemissionen von Importen in die EU ähnlich dem Emissionshandelssystems für EU-Produkte bepreist werden sollen. Vorab hat sich Jana Nysten mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für solch einen Mechanismus befasst, sowohl was das EU-Recht also auch das internationale (Welthandels-) Recht angeht. Im heute erschienen Würzburger Bericht Nr. 52 kommt sie nach umfassender Betrachtung zu dem Ergebnis, dass ein solcher Mechanismus grundsätzlich rechtlich möglich ist, aber insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung und der politischen Kommunikation Fingerspitzengefühl gefragt sein wird.

Den gesamten Würzburger Bericht könne Sie kostenfrei herunterladen.

 

 

Vortrag zu den datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 23. Juni 2021

Bei dem heutigen Online-Seminar „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – from Buzz to Business“, veranstaltet vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE hat Oliver Antoni zu ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ referiert. In dem Projekt werden Möglichkeiten der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung untersucht und die Stiftung Umweltenergierecht analysiert u. a., welche datenschutzrechlichen, aber auch datensicherheitsrechtlichen Vorgaben der EU und national es zu beachten gilt, wenn Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Bundesweite PV-Pflicht in der Diskussion – Beitrag im pv magazine erschienen

Würzburg, 21. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe des pv magazine ist ein Artikel zur Diskussion über die bundesweite Einführung einer PV-Pflicht erschienen. Im Fokus stehen die Potenziale, aber auch die möglichen Risiken und Nachteile einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung. Gegenstand des Artikels ist außerdem die von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts verfasste Studie zu einer PV-Pflicht mit Verpachtungskataster. Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht ordnet diese im Beitrag mit Blick auf verschiedene Kritikpunkte ein und weist auf die kompetenzrechtlichen Fragen einer bundesweiten, aber auch landesrechtlicher PV-Pflichten hin. Der Beitrag ist auch auf der Homepage des pv magazine abrufbar.

 

 

Beitrag zu Rückerstattung einer CO2-Bepreisung im ifo Schnelldienst erschienen

München/Würzburg, 21. Juni 2021

Im neuen Heft des ifo Schnelldienstes mit dem Titel „Wie fair ist die Energiewende? Verteilungswirkungen in der deutschen Energie- und Klimapolitik“ ist ein Beitrag von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) erschienen. Unter dem Titel „CO2-Preis mit Rückerstattung: (Wie) geht das?“ zeigt er auf, dass eine Pro-Kopf-Rückerstattung rechtlich möglich, wenn auch mit einigem Umsetzungsaufwand verbunden ist. Immerhin gibt es bisher keine vergleichbar flächendeckende Leistung des Staates an alle. Die übrigen Diskussionsbeiträge des Heftes setzen sich etwa mit Spritpreisen, der öffentlichen Zustimmung zur CO2-Bepreisung sowie der CO2-basierten Refinanzierung der Erneuerbaren-Förderung auseinander. Die Ausgabe des ifo Schnelldienstes ist hier abrufbar: ifo Schnelldienst 06/2021. Die Beiträge entstanden im Rahmen des vom BMBF initiierten Projektes „Ariadne“. Hier geht es zur Ariadne-Homepage.

Thorsten Müller als Sachverständiger zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes angehört

Würzburg/Berlin, 21. Juni 2021

Am heutigen Tag fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung statt, für die Thorsten Müller als Sachverständiger von der CDU/CSU Fraktion benannt worden war.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drs. 19/30230). Auslöser für die vorgeschlagene Änderung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az.: – 1 BvR 2656/18 -,- 1 BvR 78/20 -,- 1 BvR 96/20 -, – 1 BvR 288/20 -), indem Teile des Klimaschutzgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden. Dieser Beschluss war seitens der Stiftung bereits am 7. Mai 2021 in einem Stiftung Spezial #Klimaschutzgesetz ausführlich untersucht und erläutert worden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Thorsten Müller, Daniela Fietze und Hannah Scheuing zu dem Schluss, dass im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs dieser dem Tenor der Entscheidung ausreichend Rechnung trägt. Zeitgleich betonen sie, dass die Abstimmung mit den einzelnen Instrumenten zur Erreichung der gesetzten Ziele und den (zukünftigen) Vorgaben des Europarechts eine dauerhafte Aufgabe des Gesetzgebers bleibt.

Zur Stellungnahme

 

Studie: Leitplanken für ein dezentralisiertes Strom-Wärme-System

Würzburg, 18. Juni 2021

An welchen ökonomischen, technischen und rechtlichen Leitplanken sollte sich ein künftiges dezentrales Strom-Wärme-System auf Basis erneuerbarer Energien ausrichten?

Diese Frage beantwortete die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Ihren Projektpartnern vom Öko-Instituts und Energynautics. Im Rahmen der Studie wurden 15 Leitplanken entwickelt, die als Richtschnur für politische Entscheidungsträger dienen können. Die Studie zeigt dabei Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Dezentralisierung des Energiesystems auf.

Zentrale Leitplanke bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Innerhalb dieses Rahmens bestehen Spielräume für eine Weiterentwick-lung der Rahmenbedingungen eines dezentralen Strom-Wärme-Systems. (Gemeinsame) Eigenversorgung, EE-Gemeinschaften, die effizientere Flächenausnutzung für PV-Anlagen auf überdachten Stellplatzflächen oder Gebäuden sowie die Nutzung von regional erzeugtem EE-Strom als Standortfaktor können durch neue Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene erleichtert und gefördert werden (Leitplanke 11).

Die Studie wurde heute durch das Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zur Projektseite gelangen Sie hier.

 

 

 

Beitrag zur europarechtlichen Dimension der Braunkohle-Entschädigungen veröffentlicht

Würzburg, 16. Juni 2021

In einem am Montag im Verfassungsblog erschienenen Beitrag setzt sich Julian Senders mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auseinander, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mehreren Braunkohletagebau- und -kraftwerksbetreibern geschlossen wurde und Entschädigungszahlungen für Stilllegungen in Höhe von insgesamt 4,75 Mrd. EUR vorsieht. Dabei wird das im Februar 2021 eingeleitete beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission beleuchtet und insbesondere eine rechtliche Bewertung der Argumentation im Eröffnungsbeschluss vorgenommen. Außerdem wird auf die zurzeit in der Konsultation befindlichen Klima-, Umwelt-und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL) eingegangen.

Debatte um innovative Netzlösungen gewinnt an Dynamik

Würzburg, 10. Juni 2021

Die von der Stiftung Umweltenergierecht erarbeiteten Vorschläge, wie der Rechtsrahmen die erforderliche Digitalisierung der Netzinfrastruktur besser abbilden könnte, werden nun auch in einer breiteren Diskussion aufgegriffen.

So ist dieser Woche die Debatte um innovative Lösungen für die Kapazitätssteigerung vor allem in den Verteilnetzen ein Stück weiter vorangekommen. Urban Keussen, Technikvorstand des Energieversorger EWE, hat im Interview mit dem Tagesspiegel die fehlende Anreizwirkung des aktuellen Regulierungsrahmens für den Einsatz digitaler, intelligenter Lösungen zur Kapazitätssteigerung bemängelt. Die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen waren auch Thema beim dieswöchigen Perspektivwechsel-Workshop Stromnetzentgelte von Germanwatch, bei dem verschiedene Anpassungsmöglichkeiten in der bestehenden Anreizregulierungsverordnung, aber auch darüber hinausgehende, systemische Lösungsansätze diskutiert wurden.

Die Stiftung Umweltenergierecht hatte bereits im Oktober 2020 eine Studie vorgelegt, in der die Anreizregulierungsverordnung auf vorhandene Fehlanreize untersucht und Reformoptionen entwickelt wurden. Im bestehenden System der Anreizregulierung sind dabei Anpassungen beim Effizienzvergleich, aber auch bei der Kostenaufteilung und -zuordnung notwendig, um eine Entzerrung zugunsten intelligenter Lösungen zu bewirken. Solche Lösungen stellen zumeist Betriebskosten dar und lassen sich im geltenden Recht gegenüber klassischen Netzausbaukosten nicht angemessen abbilden.

Aufsatz zur Einordnung von zuschaltbaren Lasten in das System der Anreizregulierung erschienen

Würzburg, 9. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe der Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2021, S. 130-135 ist ein Aufsatz von Carsten von Gneisenau mit dem Titel „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung – Status quo und Optionen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens“ erschienen. Der Aufsatz befasst sich mit der aktuellen Frage, wie die Kosten für zuschaltbare Lasten nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) derzeit behandelt werden und welche Optionen der Verordnungsgeber hat, mit ihnen perspektivisch umzugehen. Grundlage dieses Aufsatzes ist die Würzburger Studie Nr. 18 von Oktober 2020.

Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ veröffentlicht

Würzburg, 8. Juni 2021

Die von Dr. Anna Halbig verfasste Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ ist seit Juni 2021 als Buch und ebook erhältlich. Die Autorin untersucht in der Arbeit, wie durch regulatorische Steuerung eine Transformation zugunsten festgelegter (klima-)politischer Ziele erreicht werden kann. Als Referenzfall wird der Regelreservemarkt beleuchtet, welcher infolge der Energiewende einer steten regulatorischen Anpassung unterliegt. Die Dissertation entstand im Rahmen des Projekts NEW 4.0.

Vortrag zu Experimentierklausen und regulatorischem Lernen

Online, 7. Juni 2021

Am 07 Juni 2021 hielt Daniela Fietze im Rahmen des Kopernikus-Symposiums 2021: Klimaneutrales Deutschland – Technologien und Instrumente für die Energiewende einen Impulsvortrag zum Thema „Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen“.

Der Vortrag leitete die Session „Raum für Experimente: Wie können Experimentierklauseln die Energiewende voranbringen?“ ein. Im Anschluss diskutierte das Panel die Chancen und Risiken, die Experimentierklauseln für die Weiterentwicklung des Ordnungs- und Rechtsrahmen bieten.

Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem

Berlin, 4. Juni 2021

Beim 15. HEEN Workshop im Rahmen des Hertie Summits am 3. und 4. Juni 2021 hielt Jana Nysten einen Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem. Insbesondere ging es um die Frage, welche Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme in Frage kommen und welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen dies mit sich bringen würde. Außerdem wurden die Vorgaben zu einer WTO-rechtskompatiblen Ausgestaltung aufgerufen. Der Vortrag steht im Zusammenhang mit dem jüngsten Würzburger Bericht, in dem die Thematik umfassend untersucht und aufgearbeitet wird.

Vortrag über die Eigenschaften von grünem Wasserstoff

Hamburg, 2. Juni 2021

Am 2. Juni 2021 veranstaltete die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur ein Barcamp rund um das Thema „grüner Wasserstoff“ – und die Stiftung Umweltenergierecht war mit dabei. In einem Impulsvortrag ging Burkhard Hoffmann der Frage nach, welche Merkmale den Wasserstoff eigentlich „grün“ machen. Dabei wurde insbesondere auf die neuen europäischen Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff im Verkehrsbereich eingegangen. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer über die Auswirkungen der europäischen Vorgaben auf das deutsche Recht.

Vortrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz bei der World Wind Energy Association

Bonn/Würzburg, 2. Juni 2021

Im Rahmen des Webinars “Litigation for mitigation: constitutional dimensions of renewable energy and climate change” der World Wind Energy Association (WWEA) hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vorgestellt. In seinem Vortrag “Climate change mitigation as a fundamental right? – The decision by the German Federal Constitutional Court” stellte er die Entscheidungsgründe vor und ging anschließend darauf ein, wie der Gesetzgeber bereits darauf reagiert hat.

Ein Marathon, kein Sprint – Stiftung Umweltenergierecht startet neues Vorhaben zum Ausbau der Windenergie post-2030

Würzburg, 1. Juni 2021

Soll die Dekarbonisierung Deutschlands vor der Mitte des Jahrhunderts gelingen, ist ein deutlicher Ausbau aller erneuerbaren Energien, gerade aber auch der Windenergie an Land erforderlich. Dass dieser Ausbau zuletzt deutlich hinter den geplanten Zubaumengen zurückblieb, lag nicht zuletzt am Mangel an ausgewiesenen Flächen.

Warum vorhandene Flächenpotenziale bislang nicht in den Raumplänen für Windenergienutzungen geöffnet werden und welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen, um dies zu ändern, ist Gegenstand eines neuen Vorhabens im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Gemeinsam mit Guidehouse, Fraunhofer IEE und Bosch&Partner widmet sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten zweieinhalb Jahren der „Analyse der Flächenverfügbarkeit für die Windenergie an Land post-2030“. Das Vorhaben soll wichtige Erkenntnisse liefern, um bereits heute die Weichen für die Flächenverfügbarkeit im nächsten Jahrzehnt richtig zu stellen. Dies zeigt: Die Energiewende ist ein Marathon, kein Sprint! Mehr Informationen zu dem heute mit dem Projekt-Kick-off gestarteten Vorhaben finden Sie hier.

Gründungstreffen Alumni-Netzwerk

Online, 27. Mai 2021

Was kommt eigentlich nach dem DokNetz Umweltenergierecht? Am Abend des 17. Mai trafen sich 10 (ehemalige) DokNetz-Mitglieder, um ein Alumni-Netzwerk zu gründen.

Nach einem externen Input in die Runde – Professor Stephan Breidenbach von GermanZero trug zum 1,5°-Gesetzespaket vor – wurde auf das neue Netzwerk angestoßen. Natürlich mit Würzburger Wein! Im Anschluss wurde überlegt, wie sich das neue Netzwerk am besten organisieren lässt und bei noch mehr Wein nette Gespräche geführt.

Save the Date: Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt?

Würzburg, 27. Mai 2021

Am 20. und 21. Oktober laden wir Sie nach Würzburg zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht ein. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen der Frage nachgehen, wie das deutsche und europäische Energierecht auf dem Weg zur Klimaneutralität Schritt halten kann. Die Entwicklungsperspektiven für die neue Legislaturperiode und darüber hinaus werden wir ebenfalls diskutieren. Folgende Fragestellungen sollen im Mittelpunkt stehen: Welche Rolle spielt der europäische Green Deal? Welche Grundstrukturen des Energierechts müssen angepasst werden? Welche Instrumente braucht ein ambitionierteres Klimaschutzrecht?

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen mit Ihnen nach dieser langen Zeit! Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit, sich zur Tagung anzumelden.

 

 

Stiftung spezial zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz verpasst?

Online, 27. Mai 2021

Die Aufzeichnung unseres Online-Seminars „Stiftung spezial #Klimaschutzgesetz“ vom 7. Mai 2021 ist ab jetzt auch zum Nachschauen verfügbar. Daniela Fietze, Thorsten Müller und Dr. Hartmut Kahl haben darin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet und erklärt, was das (juristisch) Neue daran ist, wie es zur Entscheidung kam und was der Beschluss für die Zukunft bedeutet. Die Vortragsfolien stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Effizientere Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen? Sachverständigenanhörung im deutschen Bundestag

Berlin, 19. Mai 2021

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für EE-Anlagen geladen worden. In der Anhörung ging er auf Basis der zusammen mit Erik Dietrich und Frank Sailer erarbeiteten Stellungnahme darauf ein, dass der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der Erneuerbaren Richtlinie RED II entspricht: Demnach beginnt die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst mit allen notwendigen Unterlagen. Genauso müsste geregelt werden, was nach Ablauf der Genehmigungsfrist passiert. Kritisch bewertete Thorsten Müller auch den neuen Paragraf 16b BImSchG, der nicht im Einklang mit dem Europarecht steht und nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen ausgelegt ist. Zudem würde er Rechtsunsicherheit erzeugen, da er sich nicht klar in das Konzept der Genehmigungsarten des BImSchG einfügen würde.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Vortrag zum EU CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) beim Strommarkttreffen Online

25. Mai 2021

Am 25. Mai 2021 stellte Jana Nysten die Forschungsarbeiten der Stiftung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM) vor. Neben dem EU Recht – und hier insbesondere die Wahl einer Rechtsgrundlage und den damit verbundenen Verfahrensvorschriften – lag ein Fokus auf den Bestimmungen des WTO-Rechts: Auch hier, so folgerte sie, ist ein solcher CBAM theoretisch möglich; allerdings kommt es darauf an, dass in der Ausgestaltung zumindest keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung vorliegt. Ferner werden auch (handels)-politische Aspekte eine große Rolle spielen und für die internationale Akzeptanz der Maßnahme von Bedeutung sein. Für eine umfassende Diskussion der verbundenen rechtlichen Problematiken wurde auf den Würzburger Bericht zu diesem Thema verwiesen, der dieser Tage erscheinen wird

Vortrag

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimagesetz und Schwerpunkt zur Rechtsetzung der EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte

Online, 18. Mai 2021

Die 8. Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ befasste sich heute mit dem EU-Klimaschutzgesetz und im Schwerpunkt mit dem Instrument der delegierten Rechtsakte.  Welche Bedeutung das EU-Klimaschutzgesetz für die gegenwärtigen Reformbestrebungen der Bundesregierungen hat, zeigte Hannah Scheuing in einem kurzen Update auf. Hier sollen auf nationaler Ebene bereits die ambitionierten EU-Klimaziele antizipiert werden.

Johanna Kamm erklärte im Themenschwerpunkt grundlegend das Instrument des Delegierten Rechtsakts anhand der Taxonomie-Verordnung, mit der die EU-Kommission einen Rahmen für „klimaschutzfreundliche“ Investitionen schaffen will. Auch im Bereich Wasserstoff sollen Delegierte Rechtsakte genutzt werden, etwa zur Definition von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wie Jana Nysten erklärte.

Zur Vertiefung und zum Nachlesen können Sie sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Rechtsgutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines Mindestpreises für CO2 im Stromsektor erschienen

Berlin/Würzburg, 11. Mai 2021

Die Stiftung Klimaneutralität hat heute ihren Regelungsvorschlag für die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen im Stromsektor vorgestellt, zu dem Dr. Hartmut Kahl ein Rechtsgutachten erstellt hat. Dieser Mindestpreis soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen. Nach dem Vorschlag, dessen Details das Öko-Institut ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele soll der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Erhoben werden soll der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Die Steuersätze sollen im Energiesteuergesetz festgelegt werden und können so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden. Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat Dr. Hartmut Kahl in einem ausführlichen Rechtsgutachten geprüft.

Der Regelungsvorschlag, das ihm zugrunde liegende Bepreisungskonzept des Öko-Instituts und das Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht sind hier abrufbar:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/

Vortrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz

Online, 7. Mai 2021

In einem Online-Seminar aus der Reihe „Stiftung spezial“ befassten sich Daniela Fietze und Thorsten Müller mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019.

Nachdem zentrale Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fragen „Wie viel Klimaschutz steckt im Grundgesetz“ und „Wie muss dieser umgesetzt werden“ rekapituliert wurden, ging es um die Folgen des Beschlusses. Dabei wurde auch der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie die Vortragsfolien sowie weitere Informationen zum Thema.

Fabian Pause im Porträt: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum“

Berlin, 27. April 2021

In der heutigen Ausgabe des Tagesspiegel Background Energie & Klima ist ein Porträt über Fabian Pause, Forschungsgebietsleiter Europäisches und internationales Umweltenergierecht sowie Rechtsvergleichung, erschienen. Darin spricht er darüber, wie wichtig ihm die zukunftsgerichtete Forschungsarbeit im Umweltenergierecht ist und welche Themen ihn in seiner Arbeit als Europarechtsexperten gerade besonders begleiten: Welche Auswirkungen hat der europäische Green Deal auf das deutsche Recht? Wie geht es mit CO2-Bepreisung und Emissionshandel weiter? Welche Rolle spielt das Beihilferecht? Europarechtliche Themen wie diese faszinieren Fabian Pause in seiner täglichen Arbeit. Sein Fazit lautet daher: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum.“

Mehr dazu lesen Sie im Porträt.

Whitepaper zu lokalen Energiemärkten veröffentlicht

Würzburg, 26. April 2021

Das Projektkonsortium von „pebbles“ hat kürzlich ein Whitepaper zur Rolle und zu Hemmnissen für die Einführung lokaler Energieplattformen veröffentlicht, das u.a. konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens an die Politik enthält. Die Stiftung Umweltenergierecht untersuchte dabei die rechtliche Umsetzbarkeit ausgewählter Handlungsempfehlungen zur besseren Systemintegration von lokalen Energiemärkten. Thematisiert werden Privilegierungen lokaler Stromverbräuche im Rahmen der Stromsteuer, Gestaltungsoptionen für die Einführung variabler Netzentgelte sowie die Schaffung von kostenseitigen Anreizen für die Nutzung von Digitalisierungsanwendungen durch die Netzbetreiber. Das Whitepaper kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Zur Vertiefung: Bereits im vergangenen September hatte die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Konsortiums den bestehenden Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains untersucht. Außerdem empfiehlt sich die 17. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die sich ausführlich mit der Frage befasst, wie Digitalisierungskosten im Rahmen der

Update erschienen: Neue Studie beleuchtet den Rechtsrahmen von Blindleistung

Würzburg, 23. April 2021

In der neuen Würzburger Studie zum Umweltenergierecht „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG?“, untersucht Dr. Anna Halbig die Neuerungen im europäischen und nationalen Rechtsrahmen von Blindleistung. Hintergrund ihrer Studie sind neue EU-Vorgaben aus dem Clean Energy Package, die erstmals eine Pflicht zur marktgestützten, transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Blindleistung vorschreiben. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie vorgeschriebene Pflicht mit dem neu eingefügten § 12h EnWG bislang nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurde. Ob dies ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission zur Folge hat, bleibt abzuwarten.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht ist im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstanden.

 

 

Entscheidungsanmerkung zum europäischen Artenschutzrecht erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER, Heft 2/2021) ist eine Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer zur Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 über die Reichweite der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote erschienen. Im gegenständlichen Urteil bestätigt der Gerichtshof seine grundsätzlich strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei etwa jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. In Ihrer Anmerkung kommen die beiden Autoren auch zum Ergebnis, dass die Aussagen des EuGH nicht ohne Weiteres auf die Zugriffsverbote der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 5 VS-RL) übertragbar sind.

Keine Umgehung von Konzentrationszonenplanungen durch Mindestabstände im Landesentwicklungsprogramm – Urteilsanmerkung erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) hat Dr. Nils Wegner eine Entscheidung des VG Koblenz vom Sommer letzten Jahres kritisch kommentiert. Das Gericht hatte darin einer Abstandsvorgabe im Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz für Windenergieanlagen von bis zu 1.100 Meter zu bestimmten Siedlungsgebieten unmittelbare Wirkung auf Zulassungsebene zuerkannt. Folgte man dem, hätte es einer weitergehenden Umsetzung der Abstandsvorgabe im Rahmen einer Konzentrationszonenplanung nicht bedurft. Eine Rechtfertigung des Ausschlusses der Windenergie innerhalb der Abstände durch die „Schaffung substanziellen Raums“ an anderer Stelle wäre dann nicht länger notwendig. Weil das VG Koblenz zudem einen subjektiv-drittschützenden Charakter der Vorgabe annahm, eröffnete es betroffenen Anwohnern entgegen dem geläufigen Verständnis entsprechender Vorgaben der Raumordnung als Recht zum Schutz allein öffentlicher Belange zudem auch gerichtlich weitreichende Durchsetzungsmöglichkeiten. Auch hiergegen wendet sich die Urteilsanmerkung.

Neues Vorhaben widmet sich der Transferforschung zu den Reallaboren der Energiewende

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet heute in ein neues Forschungsvorhaben. Unter dem Kürzel Trans4ReaL kümmern wir uns in einem breit aufgestellten Konsortium um alle rechtlichen und regulatorischen Fragestellungen rund um die wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien.

Worum geht es? Anfang 2019 hatte das BMWi zu dem Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ aufgerufen, um technische und nicht-technische Innovationen in den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien erproben zu können. In den Reallaboren sollen Unternehmen künftig neue Wasserstofftechnologien im industriellen Maßstab und in realer Umgebung testen. Klares Ziel ist, diese Technologien weiterzuentwickeln – für Deutschland der erste Schritt zur Schaffung eines Heimatmarktes für Wasserstofftechnologien. Damit die Erkenntnisse aus den Reallaboren integriert und verortet werden können, hat das BMWi eine Wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore aufgesetzt. Aufgabe der Transferforschung ist es dabei nicht, die Technologien selbst zu erforschen, sondern die Reallabore wissenschaftliche zu begleiten und ihre Ergebnisse einzuordnen, zu analysieren und in ihren jeweiligen Kontext zu setzen. Die Analysen sollen damit Impulse für die technologische und fördertechnische Weiterentwicklung geben.

Unter der Federführung der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht in diesem Vorhaben mit der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA), dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik gGmbH, Agora Energiewende, der Technischen Universität München sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zusammen.

 

„Recht muss fortlaufend entwickelt werden“ – Caroline Moog und Thorsten Müller im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg

Lüneburg, 31. März 2021

Caroline Moog und Thorsten Müller haben im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg über Ihre Motivation als Rechtswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftler gesprochen und weshalb die Forschungsarbeit so relevant ist. „Wir brauchen neue Lösungen und die möchte ich gerne mitentwickeln“ betont Thorsten Müller, der seit 2016 Dozent im Masterprogramm „Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt“ ist. Für ihn steht nicht nur im Mittelpunkt, den Rechtsrahmen für Gesellschaft und Wirtschaft fortzuentwickeln, er möchte sein Wissen auch an Studierende weitergeben. Auch für Caroline Moog ist es als Rechtswissenschaftlerin wichtig, sich in gesellschaftlichen Bereichen wie dem Umweltschutz einzubringen. Parallel zu ihrer Forschungsarbeit bei der Stiftung Umweltenergierecht beschäftigt sie sich in ihrer Masterarbeit beispielsweise mit der rechtlichen Situation von Tiny Houses.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Website der Leuphana Universität nachlesen.

 

EuGH bleibt seiner Linie im Artenschutzrecht vorerst treu

Online, 30. März 2021

In unserem Online-Seminar „Doch keine Erleichterung im Artenschutzrecht? – Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021“ haben wir uns heute mit der Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 zur Reichweite der Zugriffsverbote auseinandergesetzt. In seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof seine strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. Das wird in Deutschland auch bisher schon weitgehend so gehandhabt. Allenfalls beim Störungsverbot, das sich in Deutschland stärker an der Vogelschutz-Richtlinie orientiert und damit populationsbezogen ausgestaltet ist, könnten sich Auswirkungen zumindest bezüglich FFH-Arten ergeben.

Der EuGH wurde in dem Verfahren nicht nur nach der Rolle des Erhaltungszustands im Rahmen der Zugriffsverbote der FFH-RL, sondern auch im Rahmen der Zugriffsverbote der VS-RL gefragt. Hierzu hat sich der Gerichtshof allerdings nicht geäußert. Ob er die Relevanz des Erhaltungszustands auch bei den Zugriffsverboten der Art. 5 Buchst. a bis d VS-RL verneinen würde, ist damit weiterhin offen. Die zur FFH-RL erfolgte, stark am Wortlaut ansetzende Argumentation, lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Verbote der VS-RL übertragen. Deren Wortlaut weist an den entscheidenden Stellen Unterschiede auf. Das bedeutet zugleich, dass dem Vorschlag der Generalanwältin Kokott bei lediglich in Kauf genommenen Tötungen von Vögeln vom EuGH keine Absage erteilt wurde. Die Generalanwältin hatte eine Beschränkung der Verbote des Art. 5 Buchst. a, b VS-RL dadurch vorgeschlagen, dass der Erhaltungszustand zu berücksichtigen sei. Auch diese Entscheidung gibt Anlass zu der generellen Überlegung, die Vorgaben der FFH-RL und der Vogelschutz-Richtlinie stärker getrennt umzusetzen. Auf diese Weise könnte den Unterschieden zwischen den beiden Richtlinien besser Rechnung getragen werden.

Mehr erfahren Sie auf den Vortragsfolien.

Thorsten Müller im Interview: „Es braucht faire und einfache Regeln“

Würzburg, 29. März 2021

In der heutigen Ausgabe der Mainpost ist ein Interview mit Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, erschienen. Darin geht er darauf ein, welche Herausforderungen er derzeit für die Energiewende und die gesteckten Klimaschutzziele der Politik sieht und welche Rolle er dem Recht für effektiven Klimaschutz zuschreibt. „Die Ziele sind für konkrete Maßnahmen zu abstrakt und unklar, das betrifft Unternehmen und Gesetzgebung. Energierecht, aber auch Planungs- und Genehmigungsrecht muss auf den Ausbau regenerativer Stromgewinnung ausgerichtet werden“, fasst Thorsten Müller zusammen. Aus seiner Sicht braucht es deshalb konkrete Zielvorstellungen und Vorgaben sowie einen passenden rechtlichen Rahmen, der unkomplizierte und faire Regeln für alle Akteure – auch Privatleute – schafft.

Das gesamte Interview können Sie online nachlesen.

Green Deal erklärt: Updates und Einführung des Grenzausgleichmechanismus (CBAM)

Online, 23. März 2021

Heute ging die sechste Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ online. Auch dieses Mal haben wir uns wieder mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren auseinandergesetzt. Der thematische Schwerpunkt dieser Ausgabe lag vor allem auf der Diskussion um die Einführung eines sogenannten Grenzausgleichmechanismus (CBAM). Dafür haben wir die bereits bestehenden und möglichen neuen Instrumente EU- und welthandelsrechtlich eingeordnet und aufgezeigt, welche Querverbindungen zur allgemeinen CO2-Bepreisung auf EU-Ebene bestehen, insbesondere zum EU-Emissionshandel.

Erfahren Sie mehr dazu in unseren Präsentationsfolien. Im Online-Bereich finden Sie auch alle vergangenen Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

 

Fünf Würzburger Wissenschaftseinrichtungen wollen Zentrum für Angewandte Klimaforschung gründen

Würzburg, 19. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine von fünf Würzburger Wissenschaftsinstitutionen, die mit Unterstützung zahlreicher regionaler Institutionen und Forschungseinrichtungen das „Würzburger Zentrum für Angewandte Klimaforschung“ (WueZAK) gründen wollen. Im WueZAK sollen die Auswirkungen zum regionalen und lokalen Klimawandel erforscht und praxistaugliche Anpassungsstrategien entwickelt werden.

Die Regiopolregion Mainfranken und Würzburg als neuer Standort eignet sich für das WueZAK gleich aus zwei Gründen hervorragend: Die Region ist schon heute mit starken klimatischen Veränderungen konfrontiert und zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands – Bedingungen, die andernorts erst in 30 bis 50 Jahren zu erwarten sind und damit als ideales Reallabor fungieren. In der Regiopolregion Mainfranken bündeln sich zum anderen herausragende Forschungseinrichtungen, die langjährige Expertise in der Grundlagen- sowie anwendungsorientierten Forschung mitbringen und damit ein interdisziplinäres Arbeitsumfeld ermöglichen.

Auftakt der Initiative bildete die heutige Pressekonferenz, in der die Initiatoren – das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung e.V., die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, die Julius-Maximilians-Universität, das Universitätsklinikum Würzburg sowie die Stiftung Umweltenergierecht – das Projekt der Öffentlichkeit präsentiert haben. Im nächsten Schritt soll die Bayerische Staatsregierung für das Leuchtturmprojekt gewonnen werden, das bereits Leitprojekt der Regiopolregion ist.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung, der Präsentation der heutigen Pressekonferenz sowie auf der Website des WueZAK.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht zieht um!

Würzburg, 16. März 2021

Nach zehn Jahren sind unsere Räumlichkeiten in der Ludwigstraße zu klein für uns geworden – wir ziehen in unser neues Stiftungshaus! Die Kartons sind fertig gepackt und warten nur noch darauf, in die neuen Räumlichkeiten gebracht zu werden. Wir freuen uns auf unser neues Stiftungshaus, in dem wir noch besser unserer Forschungsarbeit nachgehen können. Denn die großzügigeren Büroräume bieten vor allem eines: Viel Platz für Kreativität, neue Ideen, Teamarbeit sowie Austausch und Vernetzung.

Aufgrund des Umzugs sind wir von Mittwoch, 17. März bis Freitag, 19. März nur noch eingeschränkt telefonisch oder per Mail erreichbar. Ab Montag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!

Ab Freitag, 19. März finden Sie uns unter unserer neuen Adresse:

Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg  

Die bekannten Telefon- und Fax-Nummer bleiben bestehen. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne!

Startschuss für neues Projekt: Wie könnte das zukünftige Recht für PV-Eigenstrom aussehen?

Online, 8. März 2021

Mit einem Kick-Off-Treffen aller Projektpartner begannen die Arbeiten am Projekt „OwnPV-Outlook – PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“.

Die Stiftung Umweltenergierecht will im Projekt zum einen den „Instrumentenkasten“ des Gesetzgebers für eine zukunftsgerichtete Förderung von PV-Eigenstrom aufzeigen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Projektpartner sollen zudem mögliche Vorschläge zu einer Neugestaltung des Rechtsrahmens erarbeitet werden.

Vortrag zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings

Berlin, 5. März 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Repowering auf Planungsebene – aktuelle Rechtslage und praktische Einblicke“ der Fachagentur Windenergie an Land hat Dr. Nils Wegner die planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings in einem Vortrag erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Im Zentrum des Vortrags standen planerische Möglichkeiten, wie die Raumordnung die Steuerung von Repoweringvorhaben in unterschiedlicher Weise auf die kommunale Bauleitplanung übertragen kann. Die Kommunen erhalten so auch in den Ländern planerische Freiheiten, in denen im Übrigen eine abschließende Steuerung der Windenergie auf Raumordnungsebene stattfindet. Dies bietet sich gerade dort an, wo weitreichende Siedlungsabstände große Flächen für die Windenergie ansonsten sperren würden. Kommunen können dann entscheiden etablierte Standorte zu sichern und die Abstände punktuell zurückzunehmen. Der Vortrag ist auf der Homepage der FA-Wind hier abrufbar.

10 Jahre Stiftung Umweltenergierecht – Startschuss für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Am 1. März 2011 haben 46 Gründer die Stiftung Umweltenergierecht aus der Taufe gehoben und damit die damals bereits seit vier Jahren an der Universität Würzburg bestehende Forschungsstelle Umweltenergierecht institutionell auf neue Beine gestellt. In Würzburg ist seitdem ein Zentrum der rechtswissenschaftlichen Forschung rund um die Energiewende entstanden. So konnten in den letzten Jahren Grundlagen des Umweltenergierechts erforscht und zahlreiche Impulse für die Rechtsentwicklung gegeben werden.

Der 10. Geburtstag ist gleichzeitig Ausgangspunkt für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende. Weil die Rechtsentwicklung in den nächsten zehn Jahren darüber entscheiden wird, ob die Klimaschutzziele von Paris erreicht werden können, wird die Stiftung Umweltenergierecht ihre Forschung weiter intensivieren. „In den ersten 10 Jahren haben wir sehr erfolgreich ein Fundament gelegt. Darauf können wir nun weiter aufbauen, um die vor uns liegende Phase der Energiewende noch intensiver mit unseren Forschungsergebnissen und daraus abgeleiteten Ideen und Ratschlägen zu unterstützen“, blickt Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung, in die Zukunft.

Das Team der Stiftung Umweltenergierecht hat die Grundzüge für ein Forschungsprogramm für das Energiewenderecht 2030 entwickelt, das im Laufe des Jahres mit dem Forschungsnetzwerk der Stiftung und der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert und endgültig ausformuliert werden wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann im Rahmen der 23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 21. Oktober 2021 in Würzburg präsentiert werden. Diese Veranstaltung soll zudem erste rechtswissenschaftliche Ideen für die dann startende neue Legislaturperiode aufzeigen. Erste Anhaltspunkte für die Forschungsthemen der Stiftung Umweltenergierecht finden sich auf der neu gestalteten Homepage.

Pressemitteilung

 

Ein ENERGIEVORRAT für die Stiftung Umweltenergierecht als Finanzierungsbaustein für die entscheidende Phase der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erhält eine zusätzliche innovative Säule zur Finanzierung ihrer Forschung: den ENERGIEVORRAT – Stiftungsfonds für gutes Klimaschutzrecht. Dieser wird anlässlich des 10. Geburtstages der Stiftung Umweltenergierecht angelegt und in den nächsten 10 Jahren aufgebraucht. Dank sechs Initiatoren und bereits gewonnener weiterer Unterstützer stehen bereits mehr als 2 Millionen Euro des angestrebten Finanzvolumens zur Verfügung. Innerhalb von einem Jahr soll der ENERGIEVORRAT mit mindestens 4 Millionen Euro gefüllt werden.

„Durch den ENERGIEVORRAT erlangen wir in der entscheidenden Phase der Energiewende mehr inhaltlichen Freiraum, stärken die Rolle der Stiftung Umweltenergierecht als unabhängige Ideen- und Ratgeberin und festigen unsere institutionelle Basis. So können wir noch effektiver und zielgerichteter die maßgeblichen Fragen der Rechtsentwicklung rund um die Energiewende erforschen und Lösungen für das zukünftige Recht entwickeln“, freut sich Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands.

Erfahren Sie hier mehr zum ENERGIEVORRAT und Ihren Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht wird 10 Jahre – Sie haben einen Wunsch frei!

Würzburg, 1. März 2021

Was wünschen sich die Bundesminister Olaf Scholz, Anja Karliczek und Svenja Schulze, der bayrische Ministerpräsident Markus Söder, der luxemburgische Umweltminister, Ministerpräsidenten und Minister aus ganz Deutschland, Abgeordnete aus Bundestag, Europaparlament und Landtag, namhafte Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von der Stiftung Umweltenergierecht? Finden Sie es in unserem Geburtstagsgästebuch heraus und senden auch Sie uns einen Wunsch.

Was sollen wir in den nächsten 10 Jahren erforschen und ausarbeiten? Welchen Themen sollen wir uns intensiver oder zusätzlich zuwenden und welche neuen Ideen müssen in neue Rechtsstrukturen gegossen werden, damit Klimaschutz gelingt? Was sollten wir berücksichtigen oder verbessern? Was haben wir gut gemacht?

Die Liste der Wünsche an uns und Anregungen für unsere Arbeit in den nächsten 10 Jahren soll weiter wachsen und ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Dafür brauchen wir auch Sie und laden Sie herzlich ein, uns weitere Wünsche zuzusenden. Wir freuen uns, auf Ihre (Glück-)Wünsche in unserem virtuellen Geburtstagsgästebuch!

Zum Geburtstagsgästebuch

 

Neues Corporate Design: Frischer Wind für die Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. März 2021

Zu unserem Jubiläum präsentieren wir unser neues Erscheinungsbild. Das neue Corporate Design soll unserer Marke treu bleiben und gleichzeitig unseren Charakter und unsere Stärke noch besser unterstreichen. Ein moderneres und kompakteres Logo angelehnt an das charakteristische Stiftungsblau, eine neue Typografie, klare Linien als identitätsstiftende Gestaltungselemente, die wie ein verbindender (Leit-)Faden durch unsere Medien führen. Entstanden ist ein Design, das auch visuell für uns und unsere Arbeit steht: Wir verstehen uns als Rechtswissenschaftler und Lotsen, die mit einem unabhängigen Blick die Rechtsentwicklung strukturieren. Entlang einer klar ausgerichteten Leitlinie erforschen wir mögliche Wege zur Treibhausgasneutralität, um durch das komplexe Paragraphendickicht zu führen und Rat-, Ideen- und Impulsgeber sein zu können.

 

Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende

Würzburg, 28. Januar 2021

Das EEG 2021 stand im Mittelpunkt des 3. Forums EnergieCluster des House of Energy, das am 28. Januar 2021 online durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Impulsvortrags analysierte Dr. Markus Kahles dort die Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende. Dabei stellte er die rechtlichen Instrumente im EEG 2021 vor, die in Richtung einer regionalen Steuerung des Anlagenzubaus zielen oder die Verwendung von Strom für bestimmte Anwendungen vor Ort regeln. Auch ging er auf die neue Bund-Länder-Koordination zur Erreichung der Ziele des EE-Ausbaus ein. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf rechtliche Weiterentwicklungsoptionen.

 

Auftakttreffen der Feedbackgruppe des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Januar 2021

Am 21. Januar fand die erste Sitzung des fachlichen Beirats des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen„ als Online Veranstaltung statt. Um die relevanten Akteure mit in das Projekt einzubeziehen und Hinweise zur Praxis der kommunalen Wärmeplanung zu erhalten, hatte das Projektkonsortium, bestehend aus der adelphi research gemeinnützige GmbH, dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen und der Stiftung Umweltenergierecht im vergangenen Jahr eine Feedbackgruppe ins Leben gerufen.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden neben der Vorstellung der Teilnehmenden der Feedbackgruppe die Projektziele und die methodische Vorgehensweise erläutert und im Anschluss die Arbeitshypothesen sowie Leitfragen des Projekts zur Diskussion gestellt. Die rund 20 Teilnehmer aus Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Unternehmen haben intensiv die Fragestellungen erörtert. Etwa, ob eine neue kommunale Wärmeplanung als eine neue Fachplanungsart ausgestaltet werden sollte, wie die Verknüpfung eines informellen Wärmeplans mit dem verbindlichen Bauplanungsrecht aussehen könnte und, ob die Festlegung von Eignungsgebieten verbunden mit einer finanziellen Fördermöglichkeit der Bürger, die sich an diese Festlegungen halten, zielführend ist.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Impulsvortrag von Herrn Dr. Max Peters von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, in dem Herr Peters wesentliche Aspekte des Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanung vorstellte.

Vorstellung des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“ in der stadt+werk erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift stadt+werk 1/2 2021, S. 20f. ist ein Beitrag von Victoria Balling, Andreas Schneller und Prof. Jürgen Knies mit dem Titel „Modell für die Wärmeplanung“ erschienen (Heftarchiv).

Der Beitrag stellt das Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP) vor. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines neuen Planungsinstruments oder Modells. Im Projekt, das einen transdisziplinären Ansatz verfolgt, führt die Stiftung Umweltenergierecht die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen durch. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie hier.

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 19. Januar 2021

Am kommenden Dienstag, 26. Januar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Zu Beginn des Jahres 2021 geben wir Ihnen einen Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gehen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigen wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

Diskutieren Sie mit uns über diese und weitere Fragen. Wir freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 26. Januar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Dissertationspreis Umweltenergierecht 2021

Würzburg, 13. Januar 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht schreibt zum fünften Mal ihren Dissertationspreis aus, um herausragende Arbeiten aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen. Alle Doktorandinnen und Doktoranden, die 2019 oder 2020 eine Promotion aus diesem Bereich in deutscher oder englischer Sprache mit einem exzellenten Ergebnis abgeschlossen haben, können sich bewerben. Der Dissertationspreis Umweltenergierecht ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021.

Neue Synopse zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erschienen

Würzburg, 12. Januar 2021

Pünktlich zum 1. Januar 2021 ist das neue EEG 2021 in Kraft getreten. Um die finalen Änderungen besser nachvollziehen zu können, haben wir daher unsere bisherigen Synopsen zum Gesetzgebungsverfahren anhand des nun beschlossenen Gesetzestextes aktualisiert. Wir stellen Ihnen diese Synopse gerne zur Verfügung, um auch Ihnen eine Orientierung an die Hand zu geben und die neuen Formulierungen des EEG 2021 mit dem alten EEG 2017 vergleichen zu können. Soweit wir das absehen können, handelt es sich dabei gleichzeitig um die erste durchgängige Lesefassung des EEG 2021.

Unsere Synopse können Sie jederzeit kostenfrei herunterladen und gerne teilen oder verbreiten. Sollte Ihnen etwas an unserer Darstellung auffallen oder Sie zu einzelnen Punkten Diskussionsbedarf sehen, kommen Sie sehr gerne auf uns zu. Lassen Sie uns auch gerne wissen, wenn Sie noch Fragen oder weitere Anmerkungen zu unserer Synopse haben.

Zur Synopse

 

Thorsten Müller in die Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ berufen

Online, 12. Januar 2021

Heute fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ des Akademienprojektes „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ statt, in der Thorsten Müller Mitglied ist. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht darin, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die einen Markthochlauf für eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa bis zum Jahr 2030 ermöglichen und den weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Das Projekt „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ erarbeitet wissenschaftlich fundierte Handlungsoptionen für die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland unter Berücksichtigung des europäischen und globalen Kontextes. Die Initiative wird von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und acatech getragen.

Stiftung spezial #EEG2021: Das neue EEG 2021 – Ein erster Überblick zu den Änderungen im Bundestag

Online, 16. Dezember 2020

Am kommenden Donnerstag, 17. Dezember, findet die vorerst letzte Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ statt. Die Regierungsparteien haben sich auf die Ausgestaltung des EEG 2021 geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine Beschlussfassung des Bundestags und den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Woche. Die Einigung bringt einige kurzfristig eingearbeitete Änderungen am bisherigen Entwurf des EEG 2021 mit sich. Wir wollen Ihnen daher die wichtigsten der nun verhandelten Änderungen des EEG 2021 vorstellen und mit Ihnen gemeinsam einordnen.

Wir freuen uns, wenn Sie am Donnerstag um 8:30 Uhr einschalten und mit uns in den Tag starten!

Aufsatz zu den europarechtlichen Einflüssen auf den Regelreservemarkt erschienen

Würzburg, 4. Dezember 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER) 2020, S. 238-242 ist ein Aufsatz von Anna Halbig mit dem Titel „Europarechtliche Einflüsse auf den Regelreservemarkt“ erschienen. Der Aufsatz behandelt die nationalen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche Gestaltung und Fortentwicklung des Rechtsrahmens für Regelreserve. Die Systemdienstleistung der Regelreserve dient der Frequenzstabilisierung des Stromnetzes.

Vortrag zum gesetzgeberischen Spielraum bei einer Reform des Doppelvermarktungsverbots

Würzburg, 3. November 2020

Im Rahmen einer durch den Ökostromanbieter LichtBlick durchgeführten Online-Veranstaltung erläuterte Dr. Markus Kahles in einem einführenden Vortrag den europarechtlichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers bei einer Reform des Doppelvermarktungsverbots. Er präsentierte dabei die Ergebnisse eines im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstandenen Diskussionspapiers. Dort wird diskutiert, welche Folgen die künftige teilweise Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage für den bisherigen Gesetzeszweck des Doppelvermarktungsverbots haben könnte und aufgezeigt, welche unterschiedlichen Handlungsoptionen der Gesetzgeber hätte, das Doppelvermarktungsverbot auf diese neue Situation auszurichten.

 

 

Studie zu den Gestaltungsoptionen für eine bundesweite PV-Pflicht erschienen

Dessau, 29. Oktober 2020

Das Umweltbundesamt hat heute die Studie „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht. In der durch das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam erstellten Studie werden verschiedenste Optionen für die Ausgestaltung einer bundesweiten PV-Pflicht dargestellt, rechtlich geprüft und eingeordnet sowie Empfehlungen für die regulatorische Ausgestaltung ausgesprochen. Zuletzt wurden vergleichbare Regelungen verstärkt auf Landesebene diskutiert und teilweise auch umgesetzt. Aktuell wird die Einführung einer PV-Pflicht zudem im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes diskutiert. Die Studie ist im Rahmen des Vorhabens „Untersuchung von Instrumenten und Maßnahmen zur Erschließung des aus Klimaschutzsicht zusätzlich erforderlichen EE-Ausbaus (Klimagerechter EE-Ausbau)“ im Auftrag des Umweltbundesamtes entstanden.

Studie

Stiftung Umweltenergierecht mit zwei Beiträgen auf der SINTEG Abschlusskonferenz vertreten

Würzburg/Berlin, 29. Oktober 2020

Am gestrigen 28. und heutigen 29. Oktober hat das Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Abschlusskonferenz zum Großprojekt „Schaufenster Intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende (kurz SINTEG)“ veranstaltet. Mit einem sehr umfangreichen Programm, das coronabedingt nur als Online-Format angeboten werden konnte, haben die Partner aus Forschung und Wirtschaft der fünf SINTEG-Schaufenster ihre Ergebnisse aus vier Jahren Forschungsarbeit vorgestellt.

Die Stiftung Umweltenergierecht, die als rechtswissenschaftlicher Partner ein Teilvorhaben im Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) durchführt, war mit zwei Beiträgen beteiligt. Zum einen hat Oliver Antoni heute in der Session „Netzdienliche Flexibilitätsmechanismen entwickeln“ die Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zu rechtlichen Möglichkeiten zur Ermöglichung des Einsatzes von Flexibilitäten zur Vermeidung von Netzengpässen vorgestellt. Er ging dabei auf die im Wesentlichen fehlenden Rechtsgrundlagen für (finanzielle) Anreize von Anlagen- und Netzbetreibern ein, zuschaltbare Lasten flexibel im Netzengpassmanagement einzusetzen und präsentierte einen neuen Vorschlag, deren Einsatz durch eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu ermöglichen.

Thorsten Müller war bei der Podiumsdiskussion im Veranstaltungsteil „Pionier für Reallabore“ an der Podiumsdiskussion zu den „Spielregeln für die Energiewende: Rechtsrahmen und regulatorische Experimentierklausel SINTEG-V“ teilgenommen. In seinen Beiträge hat er verdeutlich, dass der abgesteckte Rahmen für die SINTEG-Projekte zu eng war, um einen wirklichen Lernprozess anzustoßen. Vielmehr war die Verordnung nur eine Demonstrationsklausel, die die Umsetzung bekannter Technologien und Verfahren ermöglicht hat. Für eine tatsächliche Experimentierklausel müsste eine Folgeregelung aber anders ausgestaltet werden, um mehr Handlungsfreiheiten zu gewähren und Rechtssicherheit zu schaffen.

Online-Seminar zur ARegV – Wie Digitalisierung und Energiewende ausgebremst werden

Würzburg, 22. Oktober 2020

Im Rahmen eines Online-Seminars stellte die Stiftung Umweltenergierecht heute zentrale Aspekte zweier Würzburger Studien vor, die sich aktuellen Fragen der Anreizregulierung widmen. In der ersten Studie „Digitalisierung und Netzausbau“ befassen sich Anna Halbig und Julian Senders mit der Frage, inwieweit Digitalisierungslösungen beim Anschluss von EE-Anlagen schon heute dem „Stand der Technik“ entsprechen können und wie die Kosten im Rahmen der ARegV behandelt werden. In der zweiten Studie „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung“ befasst sich Carsten von Gneisenau mit der Rolle von zuschaltbaren Lasten versus Redispatch im Engpassmanagement. Auch hier geht es zentral um die Frage, wie entstehende Kosten in der Anreizregulierung einzuordnen sind. Beide Studien zeigen deutlich: In ihrer geltenden Form wirkt die ARegV wie ein Hemmschuh auf Digitalisierung und Energiewende. Welche Handlungsoptionen die Würzburger Juristen vorschlagen, können Sie in den Folien des Online-Seminars sowie den Studien nachlesen. Die Veranstaltung fand im Rahmen des SINTEG-Projektes NEW 4.0 statt.

Die vortragsbegleitenden Folien finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Fachworkshop zu Erfolgsfaktoren und Rechtsfragen der Wärmeleitplanung

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Oktober 2020

Zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gemeinnützige GmbH und dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen hat die Stiftung Umweltenergierecht einen ersten Expertenworkshop zum Forschungsprojekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ durchgeführt.

Ziel des Workshops war es, mit kommunalen Vertretern, Verbänden und anderen wissenschaftlichen Instituten den fachlichen Ansatz und die wesentlichen rechtlichen Fragstellungen des Projekts zu umreißen und Praxisfragen zu diskutieren. Um den erforderlichen Einblick in die Praxis zu erhalten, wurden zum Einstieg vier Best-Practice Beispiele zur Wärmeplanung in Kommunen, nämlich u. a. in Bruchsal (Baden-Württemberg) und der Hansestadt Hamburg, vorgestellt. Ausgehend hiervon wurden die rechtlichen Aspekte einer neuen Wärmeleitplanung diskutiert. Die rund 30 Teilnehmer gingen dabei u. a. den Fragen nach, welche rechtlichen Hemmnisse und Herausforderungen bei der Anwendung von Wärmeplanungsinstrumenten in der Praxis bestehen, welche Verwaltungsebenen es bei der kommunalen Wärme(leit-)planung zu adressieren gilt und wie die Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung der Wärmeleitplanung durch Landes- oder Bundesmitteln ausgestaltet sein könnten. Die Ergebnissen des Workshops werden dokumentiert und fließen unmittelbar in die weiteren Forschungsarbeiten ein.

Vortrag zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie beim Institut für Städtebau Berlin

Berlin, 30. September 2020

Am heutigen dritten Tag des Online-Seminars „Städtebau und Recht“ des Instituts für Städtebau Berlin hielt Dr. Nils Wegner einen Vortrag über die „Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB“. Der Vortrag zeigt einen Weg auf, wie der Windenergie dort auf vereinfachtem Weg zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden, wo bereits „bestandskräftige“ Konzentrationszonenplanungen vorliegen und deren Ausschlusswirkung für weite Teile des Plangebiets nicht angetastet werden soll. Über eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans und ggf. zusätzliche Bebauungsplanung ist die Ausweisung zusätzlicher Flächen dann unter bestimmten Umständen auch ohne erneute Gesamtabwägung als Positivplanung möglich. Grundsätzliche Möglichkeit und Grenzen dieses Vorgehens wurden erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.

Vortrag

Studie zu Blockchain-basierten Energieplattformen veröffentlicht

Würzburg, 16. September 2020

Die Stiftung Umweltenergierecht forscht bereits seit 2018 im Rahmen des Projektes „Peer-to-Peer Handel auf Basis von Blockchains“ – oder kurz: „pebbles“ – am Rechtsrahmen von Energieplattformen und hat nun erstmals umfangreiche Projektergebnisse veröffentlicht. Die Würzburger Studie „Der Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains“ nimmt dabei zum einen auf den im Rahmen von pebbles entwickelten „Lokalen Energiemarkt (LEM)“ Bezug. Gleichzeitig beleuchtet sie jedoch ganz allgemein, was aus rechtlicher Sicht bei der Einrichtung einer regionalen Energieplattform zu beachten ist und wie sich die Einbindung von Blockchains auswirkt. Die Studie zeigt auf, dass es zwar schon aktuell nicht unzulässig ist, solche Plattformmodelle zu schaffen, dass der praktischen Umsetzung aber eine Vielzahl an rechtlichen Hürden entgegensteht. Dies betrifft etwa die Vorgaben des EEG-Doppelvermarktungverbots, die umfangreichen Pflichten bei der Lieferung von Strom an Letztverbraucher sowie – einmal mehr – die staatlich induzierten Strompreisbestandteile (SIP). Zudem sind die Vorgaben des Datenschutzrechts besonders zu beachten. Die Studie thematisiert auch, inwieweit aus dem EU-Winterpaket Impulse für regionale Energieplattformen ausgehen.

Projektpartner von „pebbles“ sind: Fraunhofer FIT (als Auftraggeber der Stiftung), Allgäuer Überlandwerke, Allgäu Netz, Siemens AG, und die Hochschule Kempten. Näheres zum Projekt können Sie auch auf der Pebbles-Projektseite nachlesen.

Stiftung Umweltenergierecht begleitet Flächenanalyse für die Windenergie

Würzburg/Dessau, 9. September 2020

Mit dem Projektkick-off am heutigen Tag haben die Forschungspartner Guidehouse, Fraunhofer IEE und die Stiftung Umweltenergierecht ihre Arbeiten im Vorhaben „Flächenanalyse Windenergie an Land II – Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ aufgenommen. Das bis Dezember 2021 laufende Vorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes setzt die Arbeiten des gleichnamigen Vorgängervorhabens fort. Ziel ist eine hinreichend genaue Quantifizierung der für den Windenergieausbau verfügbaren Flächen zur Erreichung der Ausbauziele zwischen 2030 und 2050. Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet die Projektpartner im Vorhaben mit ihrer juristischen Expertise, analysiert rechtliche Regelungen (bspw. Mindestabstandsregelungen) mit Auswirkung auf die Flächenkulisse und stellt die rechtliche Implementierbarkeit der Handlungsempfehlungen sicher. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie auf unserer Projektseite.

Rechtliche Hemmnisse auf dem Weg in eine Wasserstoffwirtschaft

Hamburg/Würzburg, 3. September 2020

Im Rahmen des Forschungsvorhabens Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) hat Oliver Antoni heute im vom EEHH veranstalteten Web-Seminar „Auf einen Kaffee mit…“ einen Vortrag zum Thema „Wasserstoff und Sektorenkopplung – Rechtliche Hemmnisse auf dem Weg in eine Wasserstoffwirtschaft“ gehalten. Er ging dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für insbesondere die Strombezugskosten bei der Wasserstoffelektrolyse ein und beantwortete Fragen der über 100 Teilnehmer.

Vortrag

Methodikleitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlicht und Projekt „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ abgeschlossen

Karlsruhe/Heidelberg/Basel/Würzburg, August 2020

Zum Abschluss des Projekts „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ hat das Forschungskonsortium einen Methodikleitfaden veröffentlicht, der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als vereinheitlichte Grundlage zur Evaluation von Energieeffizienzmaßnahmen künftig dienen soll. Dieser kann auf der Seite des BMWi unter diesem Link abgerufen werden.

Aufsatz zur Abgrenzung von Netz und Kundenanlage erschienen

Würzburg, 28. August 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) 2020, S. 149-153, nimmt Daniela Fietze den Beschluss des BGH in der Sache EnVR 66/18 zum Anlass, sich mit der Definition der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG zu beschäftigen. Dabei stellt sie grundlegende Überlegungen zur Regulierungsbedürftigkeit von Leitungsinfrastrukturen an und setzt sich auf dieser Grundlage kritisch mit dem Beschluss des BGH auseinander.

Diskussionspapier: Lockerung des Doppelvermarktungsverbots durch Haushaltsfinanzierung des EEG?

Würzburg, 5. August 2020

Nach dem Doppelvermarktungsverbot dürfen sog. Herkunftsnachweise (HKN), die die grüne Eigenschaft von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verkörpern, nur für diejenigen Grünstrommengen ausgestellt werden, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Dahinter stand bisher immer der Gedanke, dass die Endverbraucher über die EEG-Umlage die grüne Eigenschaft der Energie bereits bezahlt haben und durch die Ausstellung von HKN für diese Strommengen keine nochmalige Vermarktung ihrer grünen Eigenschaft möglich sein soll.

Hier setzt das Diskussionspapier an: Denn durch die beschlossene Haushaltsfinanzierung des EEG (allein 2021 immerhin 10,8 Mrd. Euro) schwächt sich die bisherige Begründungslogik des Doppelvermarktungsverbotes ab: Die EEG-Umlagezahler finanzieren nicht mehr vollständig den Zubau der Anlagen, die unter dem EEG errichtet werden.

Insoweit besteht ein gesetzgeberischer Handlungsspielraum, es jedenfalls teilweise zu ermöglichen, auch geförderte Strommengen als zertifizierten Grünstrom vermarkten zu können. Auch das EU-Recht erlaubt dies, wenn der Marktwert der HKN in die Berechnung der Förderhöhe einfließt.

Das Diskussionspapier untersucht den grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsspielraum und schlägt zur schrittweisen Einführung hochwertiger Grünstromprodukte vor, eine Öffnung des HKN-Systems ggf. durch bestimmte Kriterien zu qualifizieren. Das Papier mit dem Titel „Das Doppelvermarktungsverbot zwischen Verbraucherschutz und Grünstrombedarf der Industrie ­ ­̶̶̶̶  Neue Rechtslage und Reformoptionen“ von Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles ist hier abrufbar:

Diskussionspapier

UBA-Studie zur rechtssicheren Flächenbereitstellung und Umsetzung von bundesrechtlichen Mengenvorgaben für den Windenergieausbau erschienen

Dessau, 3. August 2020

Die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus über sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweist sich in der Praxis als fehleranfällig. Viele dieser Planungen werden von den Gerichten aus verschiedensten Gründen für unwirksam erklärt. Zudem ist bundesrechtlich bislang keine ausreichende Flächenbereitstellung für den notwendigen klimagerechten Windenergieausbau sichergestellt. Vor diesem Hintergrund untersuchten die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit dem Öko-Institut Möglichkeiten, wie die erforderliche Flächenbereitstellung rechtssicherer ausgestaltet und dabei die kommunale Planungsebene gestärkt sowie über quantitative Mengenvorgaben des Bundes unterstützt werden könnte. Die Studie entstand im Rahmen des UBA-Projekts Klimagerechter EE-Ausbau.

Studie

Kurzstudie zur Vereinfachung des Energierechts durch Senkung der EEG-Umlage auf null

Würzburg, 7. Juli 2020

Zusammen mit der dena und dem FiFo Köln hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Kurzstudie präsentiert, die den Vorschlag einer Senkung der EEG-Umlage auf null näher untersucht. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive standen dabei die Vereinfachungspotenziale im Vordergrund. Denn anders als bei einer teilweisen Senkung bietet eine Senkung der EEG-Umlage auf null die Möglichkeit, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus der Administration der EEG-Umlage entbehrlich werden. So würden Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Vollzugs- und Abwicklungsaufgaben entlastet und könnten so den damit verbundenen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten einsparen.

Studie

Der EU Green Deal und seine Auswirkungen auf Deutschland: neues Projekt gestartet

Würzburg, 1. Juli 2020

Heute hat die Stiftung Umweltenergierecht ihr neues, von der Stiftung Mercator gefördertes Projekt Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland gestartet. In den nächsten fünf Jahren werden die großen rechtlichen und politischen Entwicklungslinien in der EU begleitet. Neben der Anwendung und Umsetzung des EU-Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ ins deutsche Recht steht dabei der EU Green Deal mit seinen neuen europäischen Rechtsakten im Klima-, Umwelt- und Energiebereich und seine Bedeutung für die deutsche Energiewende im Mittelpunkt. Wie gewohnt wird die Stiftung als eine Art „Übersetzerin“ die komplexen rechtswissenschaftlichen Hintergründe verständlich machen und an die Öffentlichkeit weitergegeben.

Aufsatz zur Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 30. Juni 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) 2020, Heft 3, S. 206-215 beleuchtet Frank Sailer die rechtlichen Anforderungen an die Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei Windenergieanlagen. Der Beitrag geht dabei schwerpunktmäßig auf die verschiedenen Ausnahmegründe ein und diskutiert, welche davon bei Windenergieanlagen herangezogen werden könnten. Grundlage des Beitrags bilden die Untersuchungen im Zuge des Würzburger Berichts zum Umweltenergierecht Nr. 49 vom 11.03.2020.

Virtuelles Speed-Dating zur Sektorenkopplung

Würzburg, 19. Juni 2020

Im Rahmen der Veranstaltung „Möglichkeiten der lokalen Wirtschaftsförderung und des Strukturwandels durch Sektorenkopplung in Ostdeutschland“ der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat Dr. Johannes Hilpert heute einen Impulsvortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sektorenkopplung gehalten. Die Veranstaltung wurde digital durchgeführt. Im Rahmen eines „virtuellen Speed-Datings“ konnten nach der Einführung durch den Referenten konkrete Fragen gestellt werden. Nach 15 Minuten erfolgte jeweils ein Wechsel des virtuellen Raums. Im Mittelpunkt des Impulses von Johannes Hilpert standen die bekannte Problematik der Strompreisbestandteile und die Frage, wie sich die jüngst angekündigten Reformen im Bereich der EEG-Umlage auf die Sektorenkopplung auswirken könnten. Dies betrifft etwa die Senkung der Umlage durch Haushaltsmittel sowie die mögliche Einführung von Privilegierungen für Power to Gas-Anlagen.

Mehr zur Sektorenkopplung: www.strompreisbestandteile.de.

Menschen hinter der Steckdose: Anna Halbig spricht über ihre Arbeit im Projekt NEW 4.0

Würzburg, 19. Juni 2020

Wie gelingt die Energiewende? Wie kann ganz Deutschland umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden? An Antworten auf diese Fragen arbeiten rund 300 SINTEG-Projektpartner in fünf Modellregionen, darunter auch die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0) des BMWi.

Stellvertretend für viele Hundert Menschen werden jetzt einige der beteiligten Expertinnen und Experten auf der Webseite des BMWi unter dem Titel „Menschen hinter der Steckdose von SINTEG“ vorgestellt. Anna Halbig, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Umweltenergierecht, ist eine der sechs für NEW 4.0 ausgewählten Personen.

Erfolgreicher Workshop zu den aktuellen Problemen der UVP von Windenergievorhaben

Dienstag, 16. Juni 2020

Über 160 Teilnehmer verfolgten am heutigen Tag den Fokus Umweltenergierecht zum Thema „Aktuelle Probleme in der UVP von Windenergievorhaben – Neues Recht und alte Fragen“. Im Rahmen der digitalen Veranstaltung beleuchteten sechs Referentinnen und Referenten die aktuellen Herausforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Windenergiebereich aus unterschiedlichen Perspektiven. Anschließend standen sie den Teilnehmern für lebhafte Diskussionen zur Verfügung. Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Vorhabens NeuPlan Wind statt. Die im Online-Seminar gewonnen Erkenntnisse bieten eine wichtige Grundlage für die weiteren Forschungsarbeiten der Stiftung Umweltenergierecht.

Video-Interview zur CO2-Bepreisung online

Würzburg, 11. Juni 2020

Unter dem Titel „Nationaler CO2-Handel: Ist gut gemeint auch gut gemacht?“ hat Dr. Hartmut Kahl ein Video-Interview gegeben, das Teil des mehrtägigen Online-Kongresses „Energie und Klima“ ist, der vom Bundesverband der Energie-Abnehmer und Ritter Gent Collegen veranstaltet wird. Darin geht es u.a. um die Fixpreisphase des nationalen Emissionshandels von 2021-2025 und die verfassungsrechtlichen Risiken, die mit der vom Gesetzgeber gewählten Konzeption einhergehen. Zum Hintergrund: Nichtsteuerliche Zahlungspflichten bedürfen einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die das Bundesverfassungsgericht beim Europäischen Emissionshandel ETS angenommen hat, weil dort ein Vorteil aus der Inanspruchnahme einer knappen Ressource abgeschöpft wird. Der Bundesgesetzgeber verzichtet in der Fixpreisphase aber gerade auf eine Verknappung und gibt die Zertifikate nach Bedarf aus. Daher war das Brennstoffemissionshandelsgesetz von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in unserem Hintergrundpapier.

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf für den Weiterbetrieb ausgeförderter kleiner PV-Anlagen

Würzburg, 10. Juni 2020

In einem Vortrag hat Thorsten Müller heute die Rechtslage für den Weiterbetrieb kleiner PV-Anlagen nach Förderende dargestellt und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt. Dabei konnte er auf die Erkenntnisse aus dem zusammen mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet Gutachten Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs zurückgreifen und belegen, dass dass mit dem Ende der Förderung weder ein Zahlungsanspruch verbleibt, noch der Strom wie bisher abgenommen werden muss und ohne Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für viele Akteure nur Optionen verbleiben, die nicht wirtschaftlich sind. Als Fazit kam er zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber den Rechtsrahmen punktuell erweitern sollte, um für ausgeförderte Anlagen einen kaufmännischen und physikalischen Abnahmeanspruch sowie eine Weiterleitung des Marktwertes einzuführen.

Standpunkt zur Senkung der EEG-Umlage erschienen

Würzburg, 14. Mai 2020

Angesichts der Corona-Krise hat die Debatte um die Senkung der EEG-Umlage neue Fahrt aufgenommen. Passend dazu ist heute in der aktuellen Ausgabe des Tagesspiegel Background ein Standpunkt von Thorsten Müller zum Thema „Senkung der EEG-Umlage: Warum nicht auf null?“ erschienen. Die zentrale Botschaft darin: Die Absenkung der EEG-Umlage ist aus rechtlicher Perspektive möglich. Thorsten Müller warnt aber vor unbedachten Entscheidungen und verweist auf das Beihilferecht als zentrale Größe. Um die Folgen der Beihilfeeigenschaft einer Finanzierung aus Steuergeldern sachlich zu beschränken, sollten die Haushaltsmittel des Bundes für die Senkung lediglich auf Bestandsanlagen gelenkt und Neuanlagen ausgelassen werden. Zugleich könnte eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage auch Chancen zur Entbürokratisierung bedeuten. Würde die EEG-Umlage durch zusätzliche Haushaltsmittel auf null gesenkt werden, könnte viel Aufwand für alle Akteure erspart bleiben. Daher könnte sinnvoll sein, bei ansonsten fehlenden Mitteln auch eine aufkommensneutrale Umschichtung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile in Betracht zu ziehen.

Online-Vortrag bei der Florence School of Regulation zu Europarecht und Förderung von erneuerbarem Strom

Florenz, 12. Mai 2020

Im Rahmen des Online Course der Florence School of Regulation zum EU Clean Energy Package hat Jana Nysten heute einen Vortrag zum Zusammenspiel zwischen den Bestimmungen der neuen EU-Erneuerbaren-Richtlinie zu nationalen Förderregelungen und dem bestehenden beihilferechtlichen Rahmen gehalten. Der Vortrag baut auf den Arbeiten in der Würzburger Studie vom 9. März 2020 zu den Handlungsspielräumen des deutschen Gesetzgebers in diesem Zusammenhang auf, ist jedoch weiter gefasst. Die mehr als 80 Studierenden aus nahezu allen EU-Mitgliedstaaten sollen auf diese Weise einen guten Einblick in die Entstehungsgeschichte der beiden Regime erhalten und die Auswirkungen für die Zukunft von nationalen Förderregelungen für erneuerbaren Strom verstehen.

Studie zu den europarechtlichen Handlungsspielräumen Deutschlands bei künftigen EEG-Reformen erschienen

Würzburg, 9. März 2020

Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestehen nunmehr erstmalig konkrete sekundärrechtliche Vorgaben für nationale Regelung zur Förderung von Erneuerbaren-Strom. Auch wenn das EEG in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgrund EU-Beihilferechts angepasst wurde, besteht nach der Entscheidung des EuGH zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 eine neue Situation. In der neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht wird das Zusammenspiel der verschiedenen Entwicklungen diskutiert und dargestellt, welchen Umsetzungsverpflichtungen der deutsche Gesetzgeber bei künftigen EEG-Reformen nunmehr unterliegt.

Studie vom 9. März 2020

CO2-Preiseinnahmen: Weniger EEG-Umlage, dafür mehr Beihilfenkontrolle

Würzburg, 8. Januar 2020

Die Bundesregierung plant, die Einnahmen aus der kommenden CO2-Bepreisung unter anderem zur Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Wie der neue Würzburger Bericht Nr. 48 zeigt, ist damit wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission über das EEG verbunden. Dies gilt trotz der Entscheidung des EuGH aus dem März 2019, dass das EEG 2012 keine Beihilfe darstellt. Die erneute EU-Beihilfenkontrolle über das EEG kann aber durch bestimmte Ausgestaltungen der Auszahlung der Staatseinnahmen begrenzt werden. Der Bericht zeigt daher verschiedene Optionen der Verwendung der Staatseinnahmen zur Senkung der EEG-Umlage auf und beurteilt diese hinsichtlich ihres Umsetzungsaufwands sowie ihrer beihilferechtlichen Folgen für das EEG.

Markus Kahles/Thorsten Müller, Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht – Optionen für die Verwendung der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und deren Rechtsfolgen, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 48 vom 08.01.2020.

Hintergrundpapier zur Abstandsregelung für die Windenergie und den „dörflichen Strukturen“ erschienen

Würzburg, 18. November 2019

Im Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm hatte sich das Klimakabinett bereits auf die Einführung eines Mindestabstands für Windenergievorhaben geeinigt. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung soll zeitnah im Kabinett beschlossen werden – der aktuelle Referentenentwurf des BMWi zum Kohleausstiegsgesetz sieht zu diesem Zweck Änderungen im Baugesetzbuch vor. Im Fokus aktueller Diskussionen stehen die Fragen um die Anknüpfung des bundesrechtlichen Mindestabstands und insbesondere die Frage: Was sind dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung?

Dr. Nils Wegner nähert sich insbesondere dieser Frage im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 47 mit den Mitteln juristischer Auslegung. Er zeigt auf, welcher Diskussionsstand bereits im Eckpunktepapier der Bundesregierung fixiert wurde, welche Fragen hier aber auch offen geblieben sind. Der Referentenentwurf des BMWi wird anhand der Überlegungen zu dem Eckpunktepapier, aber auch dem einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstab der Gleichbehandlung gemessen. Ein eigener Formulierungsvorschlag zeigt, dass eine rechtstechnische Umsetzung möglich ist, die sich nicht nur stärker an der Einigung im Eckpunktepapier orientiert, sondern auch geeignet ist, dem Gebot der Gleichbehandlung in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen.

Hintergrundpapier zu windenergiebezogenen Änderungen der Grundsteuer erschienen

Würzburg, 8. November 2019

In dem heute erschienen Hintergrundpapier „Grundsteuer und Windenergie“ befasst sich Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) mit den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Änderungen des Grundsteuerrechts für Grundstücke, die der Windenergienutzung dienen.

Ziel ist eine Vereinfachung des bisherigen Rechts und eine stärkere Beteiligung der Standortkommunen an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie, um die Vor-Ort-Akzeptanz für Windparks zu fördern. Die Frage, ob mit dem gewählten Weg eine Akzeptanzsteigerung erreicht werden kann, bewertet das Papier skeptisch. Zwar soll den Standortgemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, höhere Grundsteuereinnahmen zu generieren, indem sie Gebiete für Windenergieanlagen festlegen und für diese einen gesonderten Hebesatz ansetzen können.

Eine nennenswerte finanzielle Besserstellung ist aber für die meisten Kommunen nicht zu erwarten, da ihnen die neugewonnen Einnahmen durch den Mechanismus des kommunalen Finanzausgleichs nicht eins zu eins erhalten bleiben. Dem gegenüber stehen der gleichwohl anfallende Abwicklungsaufwand zwischen Grundstückseigentümern und Betreibern, insbesondere bei Bestandsanlagen, und die mangelnde Berechenbarkeit der Entwicklung der Hebesätze bei der Kalkulation des anzulegenden Wertes, mit dem Projektentwickler in die EEG-Ausschreibungen gehen.

Sollte der Gesetzgeber dennoch bei diesem Modell bleiben, so das Papier, bedarf es dringend einer Klarstellung, ob die Gemeinde bei der Festlegung der Gebiete für Windenergieanlagen auf die tatsächliche Nutzung abstellen muss oder auch auf die abstrakte Nutzungsmöglichkeit abstellen kann. Auch empfiehlt es sich, eine einheitliche Obergrenze für den Hebesatz festzulegen.

Wie die im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigte höhere finanzielle Beteiligung von sogenannten Opt-Out-Kommunen aussehen soll, die zugunsten der Windenergie von dem beabsichtigten 1.000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung abweichen, bleibt anhand der vorgelegten Gesetzentwürfe hingegen völlig offen.

Dissertationspreis Umweltenergierecht geht an Dr. Franziska Lietz und Dr. Lars Kindler

Würzburg, 17. September 2019

Am 17. September verlieh die Stiftung Umweltenergierecht in der Würzburger Zehntscheune ihren Dissertationspreis an zwei Preisträger: Dr. Franziska Lietz überzeugte die Jury mit ihrer Arbeit zum rechtlichen Rahmen für die Power-to-Gas-Stromspeicherung. Dr. Lars Kindler wurde für seine Dissertation „Steuerungskraft der Raumordnungsplanung – Am Beispiel akzeptanzrelevanter Konflikte der Windenergieplanung“ ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Dissertationspreis wird im zweijährigen Turnus im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts.

Engagierte Diskussionen bei einwöchigem Energiewendeseminar

Würzburg, 6. September 2019

Im Rahmen eines Seminars, das von der Akademie Frankenwarte in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht angeboten worden ist, haben 18 Teilnehmer Ziele und Herausforderungen der Energiewende für unsere Gesellschaft, aber auch jeden Einzelnen engagiert diskutiert. In verschiedenen Einheiten informierte Dr. Nils Wegner unter anderem über die zahlreichen im Zuge der Energiewende umgesetzten Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele. Die Teilnehmer konnten zudem hautnah die Kontroversen um die Ansiedlung von Windenergieanlagen im Rahmen eines Planspiels nachvollziehen. Beleuchtet wurden außerdem das Verhältnis von Energiewende und Naturschutz und – im Rahmen eines Ausfluges ans Zentrum für Angewandte Energieforschung Bayern (ZAE Bayern) – die neuesten Entwicklungen im Bereich der Energieeffizienzforschung.

Rechtliche Spielräume für eine CO2-Bepreisung in Deutschland

Berlin, 27. August 2019

Im Rahmen der Ideenschmiede „Effiziente CO2-Bepreisung“ der Deutschen Energieagentur (dena) hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute in Berlin einen Vortrag zu den Rechtsfragen einer CO2-Bepreisung in Deutschland gehalten. Dabei ging er sowohl auf europarechtliche Grenzen einer Erweiterung des Emissionshandels um die Sektoren Wärme und Verkehr als auch auf die Möglichkeit einer an der CO2-Intensität orientierten Energiesteuer ein. Nicht zuletzt erörterte er Zulässigkeits- und Umsetzungsfragen einer Rückerstattung der erzielten Einnahmen an Bürger und Unternehmen.

Vortrag zum Rechtsrahmen von Flexibilitätsmärkten bei der Abschlussveranstaltung des Projektes „Grid Integration“

Darmstadt, 26. August 2019

Am 26. August veranstaltete das Forschungskonsortium bestehend aus der Bergischen Universität Wuppertal (BUW), dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, der Entega AG sowie der Stiftung Umweltenergierecht in den Räumlichkeiten der Entega AG die Abschlussveranstaltung zum Vorhaben „Grid Integration – Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem“. Von den Projektpartnern wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Seitens der Stiftung Umweltenergierecht trug Dr. Johannes Hilpert in seinem Vortrag die Kernergebnisse zur rechtlichen Einordnung des von den Projektpartnern entwickelten Marktmodells vor. Der Abschlussbericht des Vorhabens wird voraussichtlich im 4. Quartal 2019 veröffentlicht. Behandelt werden alle relevanten Rechtsfragen, die sich bei der Umsetzung eines Flexibilitätsmarktes zum effizienten Umgang mit Netzengpässen stellen. Dies betrifft insbesondere die Einordnung in das Netzsicherheitsmanagement nach den §§ 13 ff. EnWG sowie in das sog. Netzampel-Konzept.

Aufsatz zum „Saubere Energie für alle Europäer“-Paket der EU erschienen

Würzburg, 5. August 2019

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2019, S. 387-396 ist ein Aufsatz von Fabian Pause mit dem Titel „‘Saubere Energie für alle Europäer‘ – Was bringt das Legislativpaket der EU?“ erschienen. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die finalen Rechtsakte des Gesetzespakets, das vor kurzem vom EU-Gesetzgeber verabschiedet worden ist. Neben einer Darstellung der neuen Vorgaben für die Governance der Energieunion sowie für erneuerbare Energien und Energieeffizienz analysiert der Autor die EU-Vorschriften, die das neue Strommarktdesign kennzeichnen.

Neue Homepage der Stiftung als Navigator durch das rechtliche Geflecht der Strompreisbestandteile

Würzburg, 19. Juli 2019

Seit heute ist eine neue Homepage der Stiftung online: Unter www.strompreisbestandteile.de kann die Strompreissituation für über 80 Anlagenkonstellationen in den Bereichen Speicherung und Sektorenkopplung abgerufen werden.

Die Betreiber dieser Anlagen müssen wie alle Stromverbraucher Netzentgelte, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer – die staatlich induzierten und regulierten Strompreisbestandteile oder kurz: SIP – zahlen. Im Laufe der Jahre hat sich ein undurchschaubares Geflecht an Ausnahmen im Energierecht gebildet. Dieses führt dazu, dass sich die Höhe der zu zahlenden SIP je nach Anlagentyp und -konfiguration stark voneinander unterscheiden kann.

Auf der neuen Seite finden Juristen und Nichtjuristen schnell und einfach Orientierung im Geflecht der SIP. Die Nutzer erhalten mit einem Ampelsystem Informationen darüber, welche Zahlungspflichten bestehen. Außerdem erfahren sie, auf welche Rechtsgrundlage sich diese Zahlungspflichten stützen. Neben der Übersicht über die einzelnen Konstellationen gibt es auch die Möglichkeit, den „SIP-Navigator“ zu nutzen, mit dem man seine eigene Konstellation auswählen und die Strompreissituation mit weiteren Konstellationen vergleichen kann. Die neue Seite verdeutlicht, dass der heutigen Rechtslage eine zwingende Logik und übergreifende Systematik fehlt und in vielen Fällen Rechtsunsicherheit besteht.

Die Seite wurde von Oliver Antoni und Dr. Johannes Hilpert unter Mitarbeit von Thorsten Müller, Frank Sailer und Daniela Fietze im Rahmen des SINTEG-Projektes „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.

Neues EU-Verfahren zur Überprüfung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone in Kraft

Würzburg, 17. Juli 2019

In Deutschland ist die Einheitlichkeit der Stromgebotszone gesetzlich festgeschrieben. Dennoch wird immer wieder über die Vor- und Nachteile der einheitlichen Gebotszone und mögliche Alternativen diskutiert. Zudem ist vor kurzem ein neues europarechtliches Verfahren zur Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration in Kraft getreten, das sich unmittelbar auf den Zuschnitt der deutschen Gebotszone auswirken könnte. Aus diesem Anlass gibt Dr. Markus Kahles einen Überblick über die neuen Regelungen zur Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration auf der Grundlage der Elektrizitätsbinnenmarkt-VO. Dabei wird skizziert, in welchen Fällen Deutschland den Gebotszonenzuschnitt noch in der eigenen Hand hat und in welchen Fällen nicht.

Hintergrundpapier
Schaubild zum Verfahren der Gebotszonenkonfiguration

Hintergrundpapier zur Zulässigkeit der Ausweitung des EU-Emissionshandels auf Verkehr und Wärme erschienen

Würzburg, 12. Juli 2019

Derzeit wird in Deutschland ein Vorschlag diskutiert, die bislang nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Bereiche Wärme und Verkehr einseitig in Deutschland über Art. 24 Emissionshandels-Richtlinie einzubeziehen. Diese Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten grundsätzlich, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission, das ETS-System auf weitere Tätigkeiten und Treibhausgase in ihrem Staatsgebiet auszuweiten. Fraglich ist, ob dies auch für sogenannte „Upstream“-Emissionen geht, d.h. für Emissionen, die – anders als im Regelfall des Emissionshandelssystems – nicht bei den zu Verpflichtenden entstehen. Emittierender und Verpflichteter würden dabei auseinanderfallen. In einem Hintergrundpapier befasst sich Jana Nysten mit der Reichweite des Art. 24 EHS-RL und der Möglichkeit, darüber auch Upstream-Emissionen in das Emissionshandelssystem einzubeziehen.

Hintergrundpapier

Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen

Würzburg, 1. Juli 2019

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht zusammen mit der Fachagentur Windenergie an Land die Möglichkeiten einer typenunabhängigen Genehmigung bei Windenergieanlagen. Im Projekt soll u. a. untersucht werden, ob und welche rechtlichen Hindernisse einer typenunabhängigen Genehmigung entgegenstehen und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sein könnten. Das einjährige Projekt wird über Zuwendungen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) sowie der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gefördert.

Projektseite

Rückerstattung der Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung ist rechtlich zulässig

Würzburg, 1. Juli 2019

In der heute veröffentlichten Studie „Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume für die Rückerstattung einer CO2-Bepreisung“ beschreiben Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles erstmals die bestehenden europa- und verfassungsrechtlich konformen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundesgesetzgebers für eine Rückerstattung von Einnahmen aus einer möglichen CO2-Bepreisung nach dem Vorbild der Schweiz. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Rückerstattung an Bürger analog zur Schweizer Rechtslage durch pauschale Zahlungen erfolgen könnte. Für Unternehmen sollten aber aus beihilferechtlichen Gründen keine pauschalen Direktzahlungen anhand der Lohnsumme vorgesehen werden. Stattdessen könnte die Rückerstattung mittelbar durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erfolgen.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 13 knüpft an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 6 aus Oktober 2017 an, in der Dr. Hartmut Kahl und Lea Simmel dargelegt haben, innerhalb welcher Grenzen eine CO2-Bepreisung europa- und verfassungsrechtlich möglich ist.

Ertragreicher Workshop zum Thema Windenergie und Artenschutzrecht

Würzburg, 18. Juni 2019

Am 18. Juni 2019 fand im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Fokus Umweltenergierecht ein Expertenworkshop zum Thema „Windenergie und Artenschutzrecht – Aktuelle Rechtsprechung vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnislücken“ in Würzburg statt. Gegenstand des Workshops war das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Im Fokus standen die rechtlichen Anforderungen und die Handhabung des Tötungsverbots in der genehmigungs- und planungsrechtlichen Praxis. Besonders deutlich wurde dabei die hohe Bedeutung von außerrechtlichen, naturschutzfachlichen Erkenntnissen.

Der Workshop fand im Rahmen des Forschungsprojekts „Rechtliche Analyse neuer Herausforderungen für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei der Flächenbereitstellung und -realisierung für den Ausbau der Windenergie an Land“ (NeuPlan Wind) statt.

Vortrag zur Reform des EU-Strombinnenmarkts

Berlin, 17. Juni 2019

Der neue Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien und den Europäischen Strommarkt war das Thema des Fachseminars des EWeRK der HU Berlin. Dort stellte Markus Kahles die neuen EU-Regelungen zum Strombinnenmarkt vor. Dabei legte er zum einen den Schwerpunkt auf die Neuregelungen des Dispatch und Redispatch von Stromerzeugungsanlagen. Zum anderen betonte er die Rolle und Funktion neuer dezentraler Akteure (aktive Kunden, Bürgerenergiegemeinschaften, Aggregatoren) in einem zunehmend flexibleren Strommarkt.

Vortrag

Vortrag zum EEG 2012 Urteil des EuGH und den Auswirkungen auf die Handlungsspielräume des deutschen Gesetzgebers

Berlin, 17. Juni 2019

Im Rahmen des Seminars des EWerk zur Umsetzung des EU Winterpakets hielt Jana Nysten einen Vortrag zum Urteil des EuGH zum EEG 2012 aus März diesen Jahres. Der Vortrag ordnet das Urteil in die bestehende Rechtsprechung des EuGH ein, und skizziert mögliche Auswirkungen auf zukünftige EEG Reformen, sowie andere energiepolitische Maßnahmen. Dabei wird auch auf den neuen Artikel 4 der EE-RL II verwiesen. Im Fokus stehen die Handlungsspielräume des deutschen Gesetzgebers bei der Weiterentwicklung des EEG.

Vortrag

Impulsvortrag zu Fragen der Flächensicherung für die Windenergie bei der BayWa r.e

Hannover, 11. Juni 2019

Dr. Nils Wegner hat im Rahmen der Dialogveranstaltung der BayWa r.e. „Windenergie – die Rolle der Kommunen“ in einem Impulsvortrag die Fehlerquellen von Konzentrationszonenplanungen für die Windenergie aufgezeigt und mögliche Anknüpfungspunkte beschrieben, um hier zu rechtssichereren und gerichtsfesteren Lösungen zu gelangen. In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere Fragen zum Umgang mit dem Artenschutz auf Planungsebene vertieft. Die vorgetragenen Überlegungen stützen sich auf die Würzburger Berichte Nr. 37 und 39, die hier abgerufen werden können:

Vergleichende Analyse der Klimaschutzgesetze in den Bundesländern und dem BMU-Entwurf erschienen

Würzburg, 28. Mai 2019

Vor dem Hintergrund des Entwurfes für ein Klimaschutzgesetz des Bundes vom Bundesumweltministerium haben Tim Schilderoth und Anna Papke eine umfassende Analyse der bestehenden Rechtslage in Deutschland erarbeitet. In dem Hintergrundpapier Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 42 „Strukturelemente der Landesklimaschutzgesetze – Eine vergleichende Analyse im Hinblick auf ein mögliches Bundes-Klimaschutzgesetz“ zeigen sie auf, dass alle Klimaschutzgesetze auf vier Strukturelementen beruhen. Diese finden sich auch im Entwurf für das Bundesgesetz wieder.

Vortrag zum grenzüberschreitendem Redispatch und den Neuerungen beim Einspeisemanagement in der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung

Husum, 23. Mai 2019

Thorsten Müller hat heute beim 4. Windbranchentag Schleswig-Holstein die Neuregelungen zum Netzengpassmanagement im EU-Energie-Winterpaket vorgestellt. In seinem Vortrag „EU Winterpaket: Folgen für den Einspeisevorrang und den grenzübergreifenden Redispatch“ hat er die am dem 1. Januar 2020 geltenden Vorgaben beschrieben und eingeordnet. Thorsten Müller hat dabei auch verdeutlicht, dass zum Jahresanfang damit nicht mehr das Einspeisemanagement im EEG zur Anwendung kommen wird, sondern die Abregelungen und Entschädigungen sich ausschließlich nach den unmittelbar geltenden europäischen Vorgaben richten werden.

Vortrag

Vortrag zu Strukturen eines Klimaschutzgesetzes und Mythen der aktuellen Diskussion

Berlin, 20. Mai 2019

Im Rahmen der Berliner Energietage hat Thorsten Müller einen Vortrag zum Klimaschutzgesetz gehalten. Auf Einladung des EnergieVereins ging es in der Veranstaltung „Ergebnisse der Kommissionen – Stand der Umsetzung in Klimaschutzgesetz“ um die Gesamtperspektive auf die verschiedenen energiepolitischen Entwicklungslinien. In seinem Vortrag hat Thorsten Müller herausgestellt, dass ein Klimaschutzgesetz kein Klimaschutzinstrument, sondern ein Planungswerkzeug ist, aufgezeigt, wo sich die politische Diskussion vom Gesetzesentwurf es BMU entfernt hat und warum Ziele eine unentbehrliche Bewertungsgrundlage für Klimaschutzinstrumente sind.

Vortrag