Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen – Bestandsaufnahme zu den Restriktionen für typenunabhängige Genehmigungen zur Erhöhung der Flexibilität beim Ausbau der Windenergie

Im Projekt soll untersucht werden, ob und welche rechtlichen Hindernisse typenunabhängigen Genehmigungen entgegenstehen und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sein könnten.

Laufzeit: 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Projektmittel: Gefördert durch eine Zuwendung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) sowie die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Projektpartner: Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind)

Projektbearbeitung

Frank Sailer (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-11
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Maximilian Schmidt
Tel: +49 931 794077-287
E-Mail

Inhalt:

Im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land wird nach derzeitigem Verfahren bereits im Genehmigungsantrag ein bestimmter Anlagentyp festgelegt, der in der Regel auch im späteren Genehmigungsbescheid bezeichnet wird.  Eine Änderung des Anlagentyps während des Genehmigungsverfahrens ist möglich, erhöht aber den Aufwand durch Neu- oder Nachprüfungen. Auch nach Genehmigungserteilung ist dies noch möglich, kann jedoch eine Änderungsanzeige, Änderungsgenehmigung oder gar Neugenehmigung erfordern. Verfahren zur Typenänderung stellen daher bereits heute einen nicht unwesentlichen Zeit- und damit Kostenfaktor dar.

Aufgrund der langen Genehmigungsdauer von Windenergieanlagen einerseits und der schnellen Anlagenentwicklung andererseits kann das Bedürfnis entstehen, einen anderen bzw. neueren Anlagentyp bauen und betreiben zu wollen als ursprünglich beantragt und genehmigt wurde. Durch die Ausschreibungsverfahren kann der Bedarf nach Flexibilität beim Anlagentyp weiter zunehmen, was wiederum zu einer steigenden Anzahl an Änderungsanträgen führen kann.

Durch eine Art typenunabhängige Genehmigung könnte zukünftig mehr Flexibilität im Rahmen des Genehmigungsregimes und damit ggf. auch des Ausschreibungsverfahrens erreicht werden. So könnten Genehmigungen – in einem ersten Schritt – nicht nur für einen speziellen Anlagetyp gelten, sondern für eine Reihe von Windenergieanlagen, die sich einer WEA-Klasse zuordnen lassen. Bei einer solchen Gruppen- oder Sammelgenehmigung hätte der Genehmigungsinhaber dann die Wahl zwischen verschiedenen Anlagentypen innerhalb der gleichen Klasse.

Neben diesen Vorteilen sollen im Projekt aber auch mögliche Nachteile einer solchen Typenunabhängigkeit aufgezeigt und diskutiert werden. So können bei der Nutzung von Maximalwerten Verfahrensschritte wie z. B. eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgelöst werden, die beim später dann tatsächlich genutzten Anlagetyp gar nicht erforderlich gewesen wäre. Gleiches gilt etwa für die Höhe von Kompensationszahlungen, den Umfang von Vermeidungsmaßnahmen oder die Ausnutzung vorhandener Schallkontingente o. ä..

 

Projektergebnisse

Maximilian Schmidt,

Mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Windenergieanlagen durch eine „typenoffene Genehmigung“?

Vortrag, Onshore-Windenergie und Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich, Deutsch-französisches Büro für die Energiewende (DFBEW), Online, 02/03. November 2021

Maximilian Schmidt,

Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen – Einblick in zentrale Projektergenisse rechtlicher Natur

Vortrag, Abschlussworkshop, Fachagentur Windenergie an Land/Stiftung Umweltenergierecht, Webinar, 24. Juni 2020

Kathrina Baur , Maximilian Schmidt,

Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen – Bestandsaufnahme von Machbarkeit und Restriktionen

Maximilian Schmidt,

Projekt typenoffene Genehmigung für Windenergieanlagen

Kurzvortrag, 8. Sitzung der Projektgruppe „Wind an Land“ des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), 24. März 2020

Maximilian Schmidt,

Projekt Typenoffene Genehmigung für Windenergieanlagen – Einblicke

Vortrag, Windenergietage, Spreewind, Potsdam, 6. November 2019

Projektveranstaltungen



Gemeinsame Abschlussveranstaltung

Online-Seminar: Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen
Mittwoch, 24. Juni 2020