In einer Ad-hoc-Analyse im Auftrag des Umweltbundesamtes haben die Autoren von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht untersucht, wie sich eine Rotor-in Planung auf die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie auswirkt. Rotor-in bedeutet, im Gegensatz zu Rotor-out, dass die Gebietsgrenzen einer Flächenausweisung durch die Rotorblätter von Anlagen nicht überstrichen werden dürfen.
Die Untersuchung zeigt, dass Rotor-in-Planungen gegenüber Rotor-out-Planungen zu einer Verringerung der Flächenverfügbarkeit von etwa 40 % und einer Verringerung der installierbaren Leistung um etwa 25 % führen kann, weil Abstände in Größe der Flügellängen zu den Grenzen einzuhalten sind.
Die Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung. Im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes wurde sie deshalb bei der Umsetzung des 2 %-Flächenziels adressiert. Nach dem im Februar 2023 in Kraft tretenden § 4 Abs. 3 WindBG sind danach grundsätzlich nur Rotor-out-Planungen vollständig auf das Flächenziel anrechenbar. Dies soll gewährleisten, dass die auszuweisende Fläche von 2 % auch wirklich vollständig für die Windenergie nutzbar ist.
Die Analyse kann auf der Homepage des Umweltbundesamts abgerufen werden.