Rückerstattung der Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung ist rechtlich zulässig

Würzburg, 1. Juli 2019

In der heute veröffentlichten Studie „Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume für die Rückerstattung einer CO2-Bepreisung“ beschreiben Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles erstmals die bestehenden europa- und verfassungsrechtlich konformen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundesgesetzgebers für eine Rückerstattung von Einnahmen aus einer möglichen CO2-Bepreisung nach dem Vorbild der Schweiz. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Rückerstattung an Bürger analog zur Schweizer Rechtslage durch pauschale Zahlungen erfolgen könnte. Für Unternehmen sollten aber aus beihilferechtlichen Gründen keine pauschalen Direktzahlungen anhand der Lohnsumme vorgesehen werden. Stattdessen könnte die Rückerstattung mittelbar durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erfolgen.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 13 knüpft an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 6 aus Oktober 2017 an, in der Dr. Hartmut Kahl und Lea Simmel dargelegt haben, innerhalb welcher Grenzen eine CO2-Bepreisung europa- und verfassungsrechtlich möglich ist.