Neues EU-Verfahren zur Überprüfung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone in Kraft

Würzburg, 17. Juli 2019

In Deutschland ist die Einheitlichkeit der Stromgebotszone gesetzlich festgeschrieben. Dennoch wird immer wieder über die Vor- und Nachteile der einheitlichen Gebotszone und mögliche Alternativen diskutiert. Zudem ist vor kurzem ein neues europarechtliches Verfahren zur Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration in Kraft getreten, das sich unmittelbar auf den Zuschnitt der deutschen Gebotszone auswirken könnte. Aus diesem Anlass gibt Dr. Markus Kahles einen Überblick über die neuen Regelungen zur Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration auf der Grundlage der Elektrizitätsbinnenmarkt-VO. Dabei wird skizziert, in welchen Fällen Deutschland den Gebotszonenzuschnitt noch in der eigenen Hand hat und in welchen Fällen nicht.

Hintergrundpapier
Schaubild zum Verfahren der Gebotszonenkonfiguration