In der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages hat Dr. Nils Wegner zum Entwurf für das Windenergie-an-Land-Gesetz Stellung genommen. Das Gesetz umfasst das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Änderungen im Baugesetzbuch, die die Flächenbereitstellung für die Windenergie bis spätestens Ende 2032 auf 2 Prozent der Landesflächen anheben sollen. Entscheidend dafür sind eine Verknüpfung der Ausbauziele der Windenergie mit der Flächenbereitstellung in den Ländern sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der erforderlichen Planungsverfahren.
Dr. Wegner betonte, dass vor allem die kurzfristige Flächenbereitstellung im Entwurf noch zu kurz kommt und Änderungsbedarf besteht. Die Stiftung Umweltenergierecht hat für deren Stärkung verschiedene Vorschläge in ihrer Stellungnahme unterbreitet.