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Nationale CO2-Bepreisungssysteme können auch neben dem neuen EHS 2 (weiter) bestehen

Würzburg, 26. Oktober 2024

Mit der Einführung des neuen EU-Emissionshandels für (hauptsächlich) Gebäude und Straßenverkehr (Emissionshandel 2; EHS 2) stellt sich die Frage, ob die Mitgliedstaaten daneben noch weitere Instrumente zur Minderung von Treibhausgasemissionen schaffen oder beibehalten können oder sollten. So hatte Deutschland zur Erreichung der europarechtlichen Verpflichtungen nach der Lastenteilungsverordnung etwa das nationale Emissionshandelssystem nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt.

In ihrem englischsprachigen Aufsatz “On the legality of national carbon pricing instruments alongside the new EU ETS 2” präsentiert Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht im Nature Portfolio Journal die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Untersuchungen. Nicht zuletzt da die Verpflichtungen nach der Lastenteilungsverordnung nicht wegfallen, so folgert sie, sollte ein Nebeneinander von nationalen und EU-CO2-Bepreisungssystem möglich sein. Weder die Emissionshandelsrichtlinie selbst, noch weitere einschlägige Bestimmungen des EU-Rechts stehen einem solchen Konstrukt grundsätzlich im Weg, zumindest sofern die Funktionsweise des EHS 2 nicht untergraben wird.

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26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Teilhabe, Flächen, Marktdesign – Rahmenbedingungen für jährlich 22 Gigawatt PV-Ausbau

Würzburg, 24. Oktober 2024

2023 war ein Rekordjahr für den PV-Ausbau. Doch wie erfreulich ist die Zwischenbilanz, wenn man den Fokus schärft und in die einzelnen Segmente schaut? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um das aktuelle Zubauniveau auf 22 Gigawatt pro Jahr zu steigern und bis 2030 und darüber hinaus zu verstetigen? Bei den 26. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht hat die Stiftung diese Fragen auf ihrer Haupttagung am 24. Oktober 2024 näher betrachtet.

Welche Rolle spielt die Photovoltaik auf dem Weg zur Klimaneutralität? Wie sehen die aktuellen Rahmenbedingungen und Weiterentwicklungsbedarfe aus Sicht der Bundesregierung aus? Und welche Rolle spielen die Länder bei der Erreichung der PV-Ausbauziele? Mit diesen Themen haben sich zunächst Prof. Dr. Anke Weidlich (Universität Freiburg), Dania Röpke (BMWK) und Dr. Jana Bovet (SMEKUL) beschäftigt. Darauf ging es in die konkrete (Rechts-) Praxis: So sprachen Dr. David Meurers (BMWSB) zu Solarenergie- und Beschleunigungsgebieten, Dr. Nils Wegner (Stiftung Umweltenergierecht) zu Mehrfachnutzungen und Dr. Markus Kahles (Stiftung Um-weltenergierecht) zu Energy Sharing und Direktversorgerkonzepten. Dr. Christoph Kost (Fraunhofer ISE) und Margarete von Oppen (Orth Kluth) betrachteten die Poten-ziale von Gewerbedachflächen und PV aus der anwaltlichen Praxis.

Das Strommarktdesign zum PV-Ausbau war Thema des Abschlusspanels. Dabei wurden kritische Aspekte im heutigen Markdesign identifiziert sowie Lösungsansätze und deren Vor- und Nachteile diskutiert. Dabei lieferten Dr. Christoph Maurer (Consentec GmbH), Stefan Müller (ENERPARC AG), Robert Lorentz (BMWK), Prof. Dr. Katrin Scha-ber (HS Biberach) und Stefan Albrecht (Bundesnetzagentur) wichtige Impulse aus ihrer jeweiligen Perspektive.

„Mit den Würzburger Gesprächen haben wir ein wichtiges Format für den direkten Austausch aus Wissenschaft und Praxis, der für beide Seiten wertvolle Einblicke liefert. Wir freuen uns auf die nächste Runde der Gespräche – diesmal am 1. und 2. April im Berlin. Dabei widmen wir uns dem Thema ,25 Jahre EEG‘ und werden nicht nur einen Rückblick wagen, sondern auch nach vorne sehen“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Der Green Deal und Verteilernetze im Fokus

Würzburg, 23. Oktober 2024

In diesem Jahr wurden unter dem Dach der 26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht mehrere Veranstaltungen vereint, darunter zwei Workshops am 23. Oktober 2024 zum EU Green Deal und zu Verteilernetzen.

Der erste Workshop befasste sich mit der Umsetzung des EU Green Deal und beleuchtete die Bedeutung des neuen EU-Rechts für erneuerbare Energien in Deutschland. Dabei stand zunächst die Neugestaltung der Förderlandschaft für erneuerbare Energien im Strommarkt im Vordergrund. Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergie-recht), Dominik Peper (Guidehouse) und Carolin Dähling (Green Planet Energy) gaben hierzu wichtige Einblicke zur Fortentwicklung des Förderdesigns. Im zweiten Block drehte sich alles um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors – von der Wärmeversorgung bis zu neuen Effizienzansätzen. Hierzu referierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Martin Pehnt (Ifeu) und Dr. Thomas Engelke (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Der zweite Workshop stellte die Frage: „Verteilernetze als Flaschenhals für den Zubau von Windenergie- und Solaranlagen – Was ist zu tun?“. Dabei wurde untersucht, wo-ran es bei der zukunftsorientierten Netzertüchtigung hakt. Hierzu referierten Tanja Held (Bundesnetzagentur), Dr. Peter Volkholz (Bayernwerk) und Prof. Dr. Oliver Brückl (OTH Regensburg). Im Anschluss lag der Fokus auf den Hindernissen bei Netzanschluss und -zugang von EE-Anlagen. Hierzu lieferten Dr. Tobias Klarmann (Stiftung Umweltenergierecht), Robert Giesma (GP Joule), Philipp Godron (Agora Energiewende) und Dr. Christoph Maurer (Consentec) wertvollen Input.

Die Vortragsfolien aus den Workshops stehen ab sofort als Download zur Verfügung.

Vom Reallabor zur Realität: Herausforderungen der Wasserstofftechnologie im industriellen Maßstab

München, 30. September 2024

In dem Ende September veröffentlichten Bericht „Wie kann die Dynamik de Wasserstoffwirtschaft gesteigert werden? Aktuelle Erkenntnisse aus den Reallaboren der Energiewende“ des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) hat ein Team der Stiftung Umweltenergierecht unter Leitung von Oliver Antoni den Handlungsschwerpunkt 3.1 (S. 15 ff.) erarbeitet. Unter dem Titel „Transparenz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen“ stellt die Stiftung Umweltenergierecht die neuen Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht dar, ordnet diese ein und zeigt Hemmnisse für den Wasserstoffhochlauf auf.

Als zentrale Hindernisse werden durch Austausch mit Industriepartnern des Projekts der ungewisse Rechtsrahmen, noch bestehende signifikante Kostenlücken gegenüber fossilem Wasserstoff, fehlende Zertifizierung von Herstellern und schleppende Genehmigungsverfahren identifiziert. Es werden sodann konkrete Ansatzpunkte aufgezeigt, wie schnell eine größere Dynamik entfacht werden kann. Der Bericht setzt seinen Vorgänger vom April 2023 fort. Zwar bestehen die damals identifizierten Herausforderungen oft weiter fort, der neue Bericht reflektiert ein ereignisreiches Jahr für die Wasserstoffwirtschaft und die Nützlichkeit der praktischen Erfahrungen in den Reallaboren.

Workshop zu Anrechnungsregeln für grünen Wasserstoff zeigt Auslegungsfragen auf und diskutiert Lösungswege für die Praxis

Berlin, 26. September 2024

Für die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff (auch unter der englischen Abkürzung RFNBO diskutiert) ist die Anrechenbarkeit auf europarechtlich vorgegebene Zielvorgaben von großer Bedeutung. Die dafür maßgeblichen Regeln werden in Wissenschaft und Praxis derzeit intensiv diskutiert. Gerade das Zusammenwirken zwischen europäischem und nationalem Recht bringt zahlreiche Auslegungsfragen mit sich. Dies nahm die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass und widmete sich diesem Thema in einem heute im Rahmen des Projekts „Norddeutsches Reallabor (NRL)“ veranstalteten Workshop.

Im ersten Themenblock ging es um den Einsatz von RFNBO im Verkehr. Gemeinsam mit den weiteren Teilnehmenden diskutierte Burkhard Hoffmann über spezifische Einzelfragen zur Anrechnung von RFNBO auf die Treibhausgasminderungs-Quote für Mineralölunternehmen. Beleuchtet wurden unter anderem „Fallstricke“ bei der Direktlieferung von Strom für die RFNBO-Produktion sowie auch Anforderungen an die Zertifizierung von grünem Wasserstoff.

Fabian Pause führte in den zweiten Themenblock zur neuen Quote für grünen Wasserstoff im Industriesektor ein. Im Fokus ging es dabei um die Frage, wie diese Quote von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht implementiert werden könnte und inwieweit einzelne Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet werden sollten. Dabei wurden auch die derzeitigen Überlegungen in den Niederlanden vergleichend einbezogen.

Neues Beratungsprojekt zur Umsetzung der Stromspeicher-Strategie

Würzburg, 1. September 2024

Mit der Veröffentlichung einer Stromspeicher-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Dezember 2023 eine Initiative gestartet, um den Hochlauf und die Systemintegration von Speichern zu unterstützen. In einem Konsortium mit Guidehouse und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat die Stiftung Umweltener-gierecht den Zuschlag erhalten, das BMWK bei der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie zu beraten. Das Projekt ist am 1. September 2024 gestartet und soll insgesamt 24 Monate laufen. Dabei geht es u. a. um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in deutsches Recht, planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen zu Stromspeichern und das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen.

Projektseite: Begleitung der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie des BMWK

Oliver Antoni gibt Überblick zum aktuellen rechtlichen Rechtsrahmen für nachhaltigen Wasserstoff

Saarbrücken, 28. Mai 2024

Bei diesem Jahr erstmalig veranstalteten Saarländischen Wasserstoffkongress gab Oliver Antoni einen Überblick, welche jüngsten und anstehenden Gesetzesvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene die Produktion und den Einsatz von nachhaltigem Wasserstoff regulatorisch unterstützen sollen. Er ging in seinem Vortrag dabei sowohl auf die Absichten zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure als auch Privilegierungen beim Strombezug für Elektrolyseure ein. Ferner stellte er die rechtlichen Anreize zum Einsatz von grünem Wasserstoff im Industrie-, Verkehrs- und Wärmesektor überblicksartig vor.

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Aus drei Forschungsgebieten werden fünf

Würzburg, 16.05.2024

Mit der institutionellen Förderung eröffnen sich neue spannende Perspektiven für die Forschung zum Klimaschutzrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht! Aus drei Forschungsgebieten werden fünf: Aus dem Bereich „Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft“ werden das „Recht der Netzinfrastrukturen“ und das „Recht der Wärmeversorgung“ als eigenständige Forschungsgebiete ausgegliedert. Die drei bisherigen Forschungsgebiete werden inhaltlich und personell ausgebaut.

(Co-)Forschungsgebietsleitungen und Projektleitungen für unser Leitungsteam (s. grüne Markierung).

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Beschleunigung der Energiewende in Bayern: Dr. Daniela Fietze als Sachverständige im Bayerischen Landtag

Würzburg/München, 16. Mai 2024

Dr. Daniela Fietze war am 16. Mai 2024 als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayrischen Landtags zum Thema Beschleunigung der Energiewende im Strombereich.

In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass der Rechtsrahmen der Energiewende zwar stark bundes- und EU-rechtlich geprägt sei, Bayern aber Möglichkeiten habe, die Energiewende zusätzlich zu beschleunigen. Im Bereich der finanziellen Förderung seien dies eher wenige Bereiche, die nicht bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert würden. Ein mögliches Beispiel seien (netzdienliche) Speicher im Quartier.

Im Bereich des ordnungsrechtlichen „Forderns“ könne erwogen werden, die Solardachpflicht in Bayern auch auf Wohngebäude zu erstrecken.

Im Bereich der rechtlichen Privilegierung empfahl sie, die Geltung der Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung für Windenergieanlagen aufzuheben – deren Schutzzwecke wie eine ausreichende Belichtung und Belüftung in bewohnten Gebieten seien durch Windenergieanlagen nicht berührt.

Die EU-Regeln für Wasserstoffinfrastruktur setzen den Rahmen für die Entwicklung der Wasserstoffmärkte – und Akteure in diesen Märkten

Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024

Im Rahmen des 4. KIT-LUT-VTT Workshops zu Power2X stellte Jana Nysten die Grundzüge der neuen EU-Regeln für Bau, Betrieb und Nutzung von Wasserstoffinfrastruktur vor. Sie erklärte, dass der EU-Gesetzgeber mit diesen Regeln ein bestimmtes Bild vor Augen hat, wie die Wasserstoffmärkte funktionieren und welche Akteure darin wie agieren sollen. Diese ist angelehnt an die Gas- und Strommärkte und die darin in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung. Entsprechend gelten auch für die Wasserstoffnetze grundsätzlich Vorschriften zu Entflechtung und Drittzugang. Allerdings bestehen diese Netze bislang noch kaum. Eine besondere Herausforderung wird also darin liegen, Infrastruktur zu entwickeln, und diese Entwicklung zu finanzieren. In der anschließenden Diskussion beantwortete sie außerdem Fragen zum Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ und der Rolle der Sektorenkopplung bei der Netzentwicklungsplanung.

Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV

Würzburg, 1. Mai 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist. Im Kontext der Rechtsentwicklung für die Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen insgesamt nimmt § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB zum jetzigen Zeitpunkt eine Sonderstellung ein, da der Gesetzgeber mit der Regelung für die Agri-PV erstmals eine PV-Mehrfachnutzung nicht nur im Förderrecht anreizt, sondern sie auch im Planungsrecht besserstellt.

Der Aufsatz erschien in

„Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 2024, Heft 4.“

Energiewende durch Mehrfachnutzungen: Wie entwickelt sich der Rechtsrahmen für die Agri- und Moor-PV?

Kiel/Würzburg, 25. April 2024

Die Kombination der Solarenergie mit weiteren Nutzungen bietet vielfältige Perspektiven für die Energiewende. So kann die Agri-PV als Mehrfachnutzung aus Stromerzeugung und Landwirtschaft helfen, die Flächennutzungskonkurrenzen zwischen diesen Belangen abzumildern, während die Moor-PV den Klimaschutz sowohl durch die erneuerbare Stromerzeugung als auch die Wiedervernässung von Mooren fördert. Beim heutigen 5. Fachforum Solar der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein erörterten Dr. Nils Wegner und Jonas Otto den Status Quo und die Entwicklungsperspektiven des Rechtsrahmens dieser besonderen Anlagentypen. Neben den Rechtsfragen im aktuellen Planungs- und Genehmigungsrecht wurden beim Blick nach vorne die geplante Einführung sogenannter Solarenergiegebiete sowie der europarechtlich geforderten Beschleunigungsgebiete erläutert und im Anschluss mit den Besucherinnen und Besuchern des Fachforums diskutiert.

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Recht rund um die Wärmeplanung

(Online) Würzburg/Halle, 17. April 2024

Die heutige vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) organisierte Veranstaltung drehte sich rund um den Rechtsrahmen für die Wärmeplanung. Hierzu erörterte Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht zunächst die wesentlichen Regelungen des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG). Mit diesem wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rahmen für deren Durchführung geschaffen. Anschließend wurde die rechtliche Verknüpfung des WPG mit der 65 %-EE-Pflicht des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) thematisiert. Zum Schluss des Vortrags wurde der Blick auf die Bundesländer gerichtet, welche die Regelungen des WPG derzeit landesrechtlich umsetzen. Es wurde aufgezeigt, welche Umsetzungspflichten hierbei bestehen und welche Regelungsspielräume auf Länderebene verbleiben. Hiermit wurde zum zweiten Vortrag der Veranstaltung übergeleitet, in dem der Thüringer Gesetzesentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes vorgestellt wurde.

Welche Instrumente stehen den Kommunen zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne zur Verfügung und was fehlt?

Würzburg/Berlin, 16. April 2024

Derzeit setzen die Bundesländer die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes in landesrechtliche Pflichten der künftigen planungsveranwortlichen Stellen um. Dies werden in der Regel die Kommunen sein. Da der Bundesgesetzgeber sich dafür entschieden hat, dass die Inhalte der Wärmepläne im Kern informatorischer Natur sind und überwiegend unverbindlich für die spätere Umsetzung sein sollen, stellt sich bereits jetzt die Frage, welche Instrumente der geltende Werkzeugkasten der Kommunen hierfür bereithält. Hierzu erörterte Oliver Antoni bei den Berliner Energietagen die Pflichten und Optionen des Bauplanungsrechts und des besonderen Städtebaurechts. Daneben zeigte er auf, an welchen Stellen noch Reformen erforderlich sind, etwa für den künftigen Umgang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang im Hinblick auf den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen.