Archiv für die ‘Allgemein’ Kategorie

Die Datenschutz-Grundverordnung – Der zentrale Rechtsrahmen für Datenschutz und Datensicherheit in der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 6. März 2022

Im Rahmen des Fraunhofer IEE Online-Seminars „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – mit Daten zu neuen Geschäftsmodellen“ trug heute Carsten von Gneisenau zum Thema „Digitalisierte Fernwärmeversorgung und Datenschutz“ vor. In seinem Vortrag ging er auf die datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung ein, die maßgeblich von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bestimmt werden. Er zeigte unter anderem auf, welche Vorgaben für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bestehen und welche Kriterien im Bereich der Datensicherheit ein Verantwortlicher bei der Auswahl einer geeigneten technischen und organisatorische Maßnahme („TOM“) abzuwägen hat.

Neue Online-Seminarreihe zum EEG 2023

Würzburg, 6. April 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das EEG 2023 und weitere Änderungen im Energierecht beschlossen. Auch diesmal wollen wir mit unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2023“ die Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive begleiten. Gemeinsam mit Ihnen vertiefen wir jeden Donnerstagmorgen in fünfundvierzig Minuten einen Aspekt aus dem Gesetzentwurf. Wir stellen Ihnen die Regelungen vor, ordnen sie für Sie ein und erläutern die (europa-)rechtlichen Hintergründe.

Stiftung spezial #EEG2023 startet am Donnerstag, 14. April um 8.30 Uhr. Melden Sie sich jetzt gerne schon für die gesamte Terminserie an.

Beitrag zu Smart Markets erschienen

Würzburg, 4. April 2022

In der aktuellen Ausgabe der „Energiewirtschaftlichen Tagesfragen (et)“ ist ein gemeinsamer Beitrag des Projektkonsortiums von EOM-Plus erschienen. Unter dem Titel „Das Smart Market-Konzept als marktbasiertes Element im deutschen Engpassmanagement“ wird aus juristischer, technischer und ökonomischer Sicht erörtert, inwieweit der Aufbau sogenannter „Smart Markets“ im deutschen Energiesystem vorteilhaft und sinnvoll sein könnte. Dabei handelt es sich um Märkte, in denen flexible Kapazitäten im Wettbewerb um eine kostenoptimale Engpassbewirtschaftung stehen. Der Charme der Einführung von Smart Markets liegt einerseits darin, dass auf diesem Wege die Vorgaben des EU-Rechts zur Implementierung von marktbasiertem Redispatch umgesetzt werden könnten, zum anderen aber auch die Integration von erneuerbaren Energien verbessert werden könnte. Hinzu kommen potenzielle Kostenvorteile und eine gesteigerte Akzeptanz in der Bevölkerung.

Ausblick auf das Sommerpaket – mögliche Inhalte und Herausforderungen

Online-Seminar, 31. März 2022

Maximilian Schmidt hat heute als Gastredner eines Online-Seminars von DOMBERT Rechtsanwälte einen Blick in die Glaskugel geworfen und einen Ausblick auf das sogenannte „Sommerpaket“ gegeben.

Das Sommerpaket knüpft an das sogenannte „Osterpaket“ an; mit beiden Gesetzgebungspaketen möchte die Bundesregierung den Klimaschutz und insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranbringen. Während als Teil des Osterpakets bereits ein Referentenentwurf zur Änderung energierechtlicher Vorschriften vorliegt, wird über mögliche Inhalte des Sommerpakets derzeit viel spekuliert. Maximilian Schmidt gab Einblick in den Stand aktueller Diskussionen um mögliche Inhalte mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Zudem zeigte er hierbei bestehende Herausforderungen für den Gesetzgeber auf und wies auf zwei ausführliche Studien der Stiftung Umweltenergierecht zu der Thematik hin: Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen und Reformansätze zum Planungsrecht von Windenergieanlagen.

Welche datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung zu beachten?

Kassel, 31. März 2022

In seinem Vortrag bei den Fachtagen Fernwärme in Kassel hat Oliver Antoni heute zu den Anforderungen bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung referiert. Eine zentrale Rolle bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Fernwärmeversorgung spielt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Zusätzlich gibt es nationale Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Die Datensicherheit muss bereits vor der eigentlichen Verarbeitung durch eingebauten Datenschutz gewährleistet sein. Welche geeignete technische und organisatorische Maßnahme (kurz „TOM“) der Verantwortliche auswählt, ist anhand von verschiedenen Kriterien abzuwägen. Diese sind Stand der Technik, Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos.

Datensicherheit ist aber auch bei der eigentlichen Verarbeitung durch ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Auch hier ist die Auswahl der Maßnahme anhand der oben genannten Kriterien abzuwägen.

Gaskonzessionen blockieren kommunale Wärmeplanung: Wenig Spielraum für Kommunen beim Erdgasausstieg

Würzburg, 30. März 2022

Der Rechtsrahmen für Gasnetzkonzessionen engt die Handlungsspielräume der Gemeinden für Klimaschutz bislang stark ein. Zugleich wird damit auch der angekündigte schnelle Ausstieg aus der Erdgasnutzung erschwert, der erforderlich ist, um unabhängig von fossilen Importen zu werden.

Der maßgeblich bundesgesetzlich geprägte Rechtsrahmen führt zu Konflikten mit der kommunalen Wärmeplanung, die zu einem zentralen Element der Dekarbonisierungsstrategie im Wärmesektor etabliert werden soll. Daher sollte der Bundesgesetzgeber gleichzeitig mit der im Koalitionsvertrag adressierten Einführung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung auch eine Reform des Rechts der Konzessionsverträge ins Auge fassen. Änderungsbedarf in der Konzessionsabgabenverordnung gibt es beim sog. Nebenleistungsverbot, das grundsätzlich verbietet, dass neben der Konzessionsabgabe weitere Leistungen vereinbart werden dürfen. Dieses Verbot könnte abgeschwächt werden. Zudem könnte die Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht sowie die sektorübergreifende Netzbewirtschaftung durch die Gemeinden gefördert werden.

Zu diesem Ergebnis kommt die heute erschienene Würzburger Studie zum Umweltenergierecht # 27 „Wärmeplanung und Gaskonzessionen“ von Julian Senders, die im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima geförderten Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung“ entstanden ist.

Green Deal erklärt: Welche Bedeutung hat die durch den Ukraine-Krieg verschärfte Energiekrise für den EU Green Deal?

Würzburg, 23. März 2022

Am kommenden Dienstag, 29. März, findet unsere nächste Ausgabe von „Green Deal erklärt“ statt. Wir widmen uns ganz der durch den Ukraine-Krieg verschärften Energiekrise und ihrer Bedeutung für den weiteren Fortgang des EU Green Deal mit seinem Fit for 55-Paket. Im Mittelpunkt stehen dabei vielfältige Fragen rund um den REPowerEU-Prozess der EU-Kommission, der kurz-, aber vor allem auch mittel- und langfristige Ansätze zur schnelleren Reduzierung von Energieabhängigkeiten vorsieht.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich auf unserer Veranstaltungsseite.

Aufsatz zu Hürden und Hemmnissen beim Einsatz digitaler Nachweise in der Grünstromvermarktung

Berlin, 16. März 2022

Unter dem Titel „Vermarktung von Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise, Teil 1: Energierecht“ erschien im aktuellen Heft der Zeitschrift „Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis“ (ER) ein Beitrag von Anna Papke. Darin analysiert die Autorin den Rechtsrahmen für die Grünstromvermarktung in Deutschland. Neben dem Herkunftsnachweis der grünen Eigenschaft durch staatliche Stellen setzen Stromanbieter auch auf private Nachweissysteme, die häufig strengere Anforderungen an die ökologische Qualität des Stroms stellen.

Im Zentrum des Aufsatzes steht die Frage, wie Vermarktungsmodelle auf der Basis von Blockchain-Nachweisen mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Dies ist insbesondere bei nach dem EEG gefördertem Strom problematisch, da hier eine Kennzeichnung als „Grünstrom“ einen Verstoß gegen das Doppelvermarktungsverbot darstellt.

Der Aufsatz ist der erste Teil einer Aufsatzreihe der Stiftung Umweltenergierecht in der Zeitschrift ER zu Fragen der Grün- und Regionalstromvermarktung.

Stiftung Umweltenergierecht stellt Kernempfehlungen zur Bürgerfinazierung und Energieeffizienz vor

Online, 11. März 2022

Im Rahmen des EU geförderten Projekts CitizEE hat Dr. Maximilian Wimmer fünf Kernempfehlungen zur Bürgerfinanzierung und Energieeffizienz vorgestellt. Die Empfehlungen beruhen auf den Erfahrungen aus Pilotprojekten in vier verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und betreffen sowohl den europäischen als auch den nationalen Rechtsrahmen dieser Mitgliedstaaten. Im Policy-Workshop wurden die rechtlichen Aspekte der Schaffung von Bürgerfinanzierungssystemen für Energieeffizienz für politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und Netzbetreiber näher erläutert. Maximilian Wimmer gab insbesondere einen Überblick über die Ausgestaltung des EU Green Deal und die Strategie zur Renovierungswelle. Zudem wurden weitere Details zur rechtlichen Entwicklung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Crowdfunding für zukünftige Projekte diskutiert.

Der EU-Instrumentenmix auf dem Weg zum Markthochlauf für grünen Wasserstoff

Raeren, 17. Februar 2022

Im Rahmen des DVGW Congress „Crashkurs: Wasserstoff-Expertise, Fokustag Recht“ stellte Jana Nysten die Strategie der EU-Kommission für den Ausbau von Erneuerbarem Wasserstoff in der EU vor und erläuterte den Instrumentenmix, der bis 2030 zu einem Markthochlauf führen soll. In den EU-Rechtsakten bestehen zahlreiche unterschiedliche Definitionen und Regelungsansätze, die alle dazu führen sollen, dass Erneuerbarer Wasserstoff in der EU eine wesentliche Rolle in der Energieversorgung spielen kann. Das jüngst von der EU-Kommission vorgeschlagene Gas-Wasserstoff-Paket, also die Reform der Regelungen für den Gasbinnenmarkt, spielen dabei eine wichtige Rolle, denn darin werden grundsätzliche Regelungen für Wasserstoffinfrastrukturen und -Märkte getroffen. Schlussendlich wird es aber auf ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Instrumente ankommen – und darauf ob und welche Geschäftsmodelle sich damit entwickeln lassen.

Ist der aktuelle Rechtsrahmen fit für eine grüne Wasserstoffwirtschaft?

Bonn/Würzburg, 17. Februar 2022

Mit seinem Vortrag bei der Veranstaltung des DVGW „Crashkurs: Wasserstoff-Expertise, Fokustag Recht“ hat Oliver Antoni heute aufgezeigt, welche Rolle das Recht bei der Steuerung des Markthochlaufs einer grünen Wasserstoffwirtschaft spielen kann. Ausgehend von der abstrakten Steuerungsoptionen erörterte er, wo auf nationaler Ebene bereits Regelungen existieren und wo insbesondere in der Rechtsentwicklung der letzten Monate auf europäischer Ebene neue Regelungen geschaffen wurden oder geplant sind. Einen Fokus legte er darauf, wie die rechtliche Steuerung zur Erzeugung von grünen Wasserstoff im Inland oder Import aus dem Ausland führen kann und wie Nutzungsanreize in den einzelnen Energiesektoren aussehen können.

Abschließend diskutierte Oliver Antoni in der abschließenden Fragerunde „Rechtlicher Rahmen kompakt“ einzelne Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa zu den Hürden der Sektorenkopplung.

Reformvorschläge für die Flächenbereitstellung bei der Windenergie – was ist jetzt zu tun?

Würzburg, 11. Februar 2022

Die Bundesregierung hat angekündigt, zwei Prozent der Landesflächen als Zielvorgabe bei der Flächenausweisung für die Windenergie auszugeben und hierfür den Rechtsrahmen der Flächenbereitstellung zeitnah umfassend anzupassen. In einer neuen Studie will die Stiftung Umweltenergierecht Orientierung in der Reformdiskussion auf dem Weg zu Oster- und Sommerpaket bieten. Die einzelnen Vorschläge zur Umsetzung der Zwei-Prozent-Vorgabe sowie zur Stärkung und Beschleunigung der Flächenausweisung werden vergleichend betrachtet und rechtlich eingeordnet. Zudem zeigt die Studie rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten auf. Sie stellt damit einen Instrumentenkasten für eine konsistente Reform des Planungsrechtsrahmens zusammen.

Zur gesamten Studie

Die neue Studie ergänzt die erst kürzlich erschienene Würzburger Studie zu den Reformansätzen zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen. Beide Studien sind im Vorhaben „NeuPlan Wind“ entstanden, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.

Zu der neuen Würzburger Studie bietet die Stiftung Umweltenergierecht ein Webinar am 24. Februar an. Es soll einen kompakten Überblick über die wichtigsten Forschungsergebnisse geben. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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InDEED-Team der Stiftung gibt Studierenden Einblick in das Thema „Blockchain in der Energiewirtschaft“

Kassel/digital, 8. Februar 2022

Die Vermittlung von energierechtlichem Wissen an die Juristinnen und Juristen von morgen ist eine wichtige Säule in der Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht. Gern nahmen die Mitarbeitenden des Forschungsprojektes InDEED deshalb die Einladung der Universität Kassel an, einen Vortrag zum Thema „Blockchain in der Energiewirtschaft“ zu halten und den Studierenden dieses komplexe Thema etwas näher zu bringen. Im Rahmen des Colloquiums zum Thema „Recht und Ökonomie“ referierten Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau, Anna Papke sowie Dr. Johannes Hilpert zu den Themen Datenschutzrecht, Labeling von Stromflüssen und Asset Logging. Dabei gaben sie auch einen Einblick in die Arbeitsweise der Stiftung und erläuterten den Studierenden, wie eng verzahnt die juristische Arbeit mit Fragestellungen der Ökonomie, der Technik und – gerade im Rahmen von InDEED – auch der Informatik verknüpft ist.

Vortrag

Die Energiewende vor Ort gestalten

Würzburg, 28. Januar 2022

In dem zweitägigen Web-Seminar mit dem Titel „Die Energiewende vor Ort gestalten – Kommunale Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen informiert Dr. Nils Wegner, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, in der Kommunalpolitik aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Energiewendeprojekten in den Städten und Gemeinden. Neben der Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen von erneuerbaren Energien Projekten, der Wärme- und Verkehrswende vor Ort soll auch ein Blick auf die Ankündigungen der neuen Bundesregierung und erwartbare Veränderungen im Recht geworfen werden. Das Seminar ist eine Kooperation der Friedrich Ebert Stiftung Bayern, der Kommunal Akademie Bayern sowie der Akademie Frankenwarte Würzburg.

Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus – was ist jetzt zu tun?

Würzburg, 28. Januar 2022

Zahlreiche Reformvorschläge zur Beschleunigung des Windenergieausbaus liegen mittlerweile auf dem Tisch. Mit dem angekündigten Oster- und Sommerpaket steigt die Regierung jetzt in die Umsetzungsphase ein. Auf was soll sich der Gesetzgeber jetzt konzentrieren?

Eine neue Würzburger Studie der Stiftung Umweltenergierecht zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen will Orientierungshilfe im Dickicht der Reformdiskussionen geben. Sie ordnet die diskutierten Reformvorschläge rechtlich ein und zeigt auf, auf welche Punkte sich der Gesetzgeber jetzt konzentrieren sollte und welche Optionen und Werkzeuge ihm zur Beschleunigung und Vereinfachung zur Verfügung stehen – aber auch, wo Grenzen für Reformvorschläge liegen.

So sollte der Prüfungsumfang klargestellt und reduziert werden sowie die Prüfungsmaßstäbe in den verschiedenen Fachgesetzen klar und einheitlich konkretisiert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Windenergieausbau gegenüber anderen öffentlichen Belangen zu priorisieren. Daneben geht die Studie auch auf Verbesserungspotenziale auf Ebene des Verfahrens, des Rechtsschutzes sowie beim Repowering ein.

Zur gesamten Studie

Zu der neuen Würzburger Studie bietet die Stiftung Umweltenergierecht zudem ein Webinar am 8. Februar an. Darin geben die Autoren einen kompakten Überblick über die wichtigsten Forschungsergebnisse. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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Green Deal erklärt SPEZIAL: Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission (KUEBLL)

Würzburg, 27. Januar 2022

Am Mittwoch, 9. Februar 2022, möchten wir mit Ihnen in einem „Green Deal erklärt SPEZIAL“ die neuen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) in den Fokus nehmen. Einen Schwerpunkt legen wir auf die neuen Kriterien für das Förderdesign für Beihilfen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und insbesondere zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die Regeln zur beihilfekonformen Förderung von Wasserstoff, die Beihilfen für Gebäude und Verkehr und wie es mit den fossilen Energien weitergeht, werden wir diskutieren.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Mittwoch, 9. Februar, um 9:00 Uhr bei unserer Spezial-Ausgabe dabei sind!

Unsere Veranstaltungen zum Nachschauen

Würzburg, 24. Januar 2022

Die Stiftung Umweltenergierecht gibt es jetzt auch auf YouTube: Wer unsere digitalen Veranstaltungen verpasst hat oder sie im Nachgang noch einmal aufrufen möchte, findet sie ab jetzt gebündelt auf unserem Kanal. Dort haben wir für Sie einige unserer Gesprächsrunden aus dem vergangenen Jahr sowie die Vorträge und Diskussionsrunden zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht zum Nachschauen bereit gestellt. Auch zukünftig werden hier ausgewählte Gesprächsrunden und Webinare zu finden sein. Abonnieren Sie gerne unseren Kanal und bleiben so auf dem Laufenden.

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimapaket und Schwerpunkt zur Regelung von Wasserstoff im Gas-Paket

Würzburg, 18. Januar 2022

Am kommenden Dienstag, 25. Januar, findet die erste Ausgabe unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt“ im neuen Jahr statt.

Wir starten wie gewohnt mit Updates zum EU-Klimapaket und legen dann einen Fokus auf die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) und die Diskussion um die Bewertung der Nachhaltigkeit von Erdgas und Atomkraft im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung. In unserem thematischen Schwerpunkt richten wir anschließend den Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission zur Regelung von Wasserstoff im kurz vor Weihnachten vorgelegten Gas-Paket. Mit ihrem Gas- und Wasserstoff-Paket will die EU-Kommission erstmalig Grundprinzipien für die Regulierung von Infrastruktur und Märkten für Wasserstoff festlegen.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 25. Januar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt“ einschalten.

 

 

Neuer Forschungsauftrag zu „virtuellen Leitungen“

Würzburg, 18. Januar 2021

Um den Einsatz von großen Stromspeichern als sog. „virtuelle Leitungen“ geht es in einem neuen Projekt für das Umweltbundesamt. Ziel der kommenden Monate ist es, Konzepte näher zu betrachten, mit denen eine höhere Auslastung der bestehenden Netzinfrastruktur gewährleistet werden kann, ohne zugleich die Netzsicherheit zu gefährden.

Hierzu sollen vor und hinter einem (möglichen) Engpass große Batteriespeicher eingesetzt werden, die als „virtuelle Leitungen“ fungieren, indem sie die Stromeinspeisung in das Netz im Wege der Zwischenspeicherung zeitlich verlagern. Statt ins Netz geht der erzeugte Strom dann zunächst in den Speicher; gleichzeitig wird hinter dem Engpass Strom aus einem anderen Speicher ins Netz gespeist, um die Gesamtbilanz ausgeglichen zu halten. Wird hinter dem Engpass anstatt eines Batteriespeichers ein Gaskraftwerk eingesetzt, spricht man von „Netzpuffern“.

In dem Projekt wird die Stiftung Umweltenergierecht die rechtliche Umsetzbarkeit solcher Konzepte anhand der nationalen und europäischen Vorgaben prüfen.

Das Projekt „Klimaschutzbeitrag von großen Batteriespeichern“ ist auf 21 Monate ausgelegt. Zum Forschungskonsortium gehören Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH und IFES Institut für Energiespeicher GmbH.

Nähere Infos finden Sich auf unserer Projektseite.

Vorhaben zum Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen gestartet

Würzburg, 13. Januar 2022

Zum Jahresbeginn startete das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Projekt „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“. Wie können mit Hilfe von Planungsrecht etablierte Windenergiestandorte erhalten und wie möglichst viele Altanlagen repowert werden? Welche Möglichkeiten gibt es, um Repoweringanlagen in Bezug auf ihre Lärmauswirkungen für Anwohner zu optimieren und damit genehmigungsfähig zu machen? Diesen und weiteren Fragen geht die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit den Projektpartnern Deutsche WindGuard und der Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner in den nächsten zweieinhalb Jahren im Rahmen des Projektes nach.

Mehr über das Projekt erfahren Sie auf unserer Projektseite.

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs erweitern den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 7. Dezember 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihren Stiftungsrat um zwei neue Mitglieder. „Mit Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs haben wir zwei renommierte Rechtswissenschaftler gewinnen können, die den Stiftungsrat menschlich und fachlich hervorragend ergänzen“ freut sich Thorsten Müller.

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Sie ist außerdem Co-Vorsitzende im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS). Prof. Dr. Markus Ludwigs ist Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Die Stiftung Umweltenergierecht freut sich über zwei neue Mitglieder im Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Helmuth-Schulze-Fielitz (Vorsitz), Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. Monika Böhm an.

Mehr zum Stiftungsrat

 

Stiftung Umweltenergierecht teilt Erfahrungen zu deutschen Experimentierklauseln mit italienischen Wissenschaftlern

Würzburg/Trieste, 2. Dezember 2021

Mit ihrem Vortrag „Regulatory Sandbox in Germany – The SINTEG-Regulation: Lessons learnt“ haben Daniela Fietze und Oliver Antoni heute über die Erfahrungen mit der für die SINTEG-Vorhaben (Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende) geschaffenen Experimentierklausel berichtet. Sie stellten vor, aus welchen Gründen eine Experimentierklausel erforderlich war und wie dies durch Einführung einer Verordnungsermächtigung und Erlass der SINTEG-Verordnung umgesetzt wurde.  Abschließend erörterten sie, welche Lehren man aus den Erfahrungen mit der SINTEG-V für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln ziehen kann.

Das neue Klimaschutzgesetz entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Würzburg, 2. Dezember 2021

In seinem aufsehenerregenden Beschluss vom März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundes-Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Gesetz kurzfristig noch im Sommer 2021 überarbeitet. Passen die Änderungen nun zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts? Daniela Fietze, Hannah Scheuing und Thorsten Müller kommen in einem neuen Aufsatz zu dem Ergebnis, dass das neue Klimaschutzgesetz den Anforderungen entspricht. Der Gesetzgeber hat aber die Gelegenheit verpasst, das Klimaschutzgesetz umfassend zu reformieren. Anhand verschiedener aktueller Entwicklungen machen die Autoren deutlich, dass das Klimaschutzgesetz weiter überarbeitet werden muss. Dazu zählt insbesondere das Zusammenspiel mit den europäischen Vorgaben sowie die dieses Jahr erstmalig angewandten Kontrollmechanismen des Gesetzes.

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift 6/2021 für die gesamte Energierechtspraxis – EnergieRecht (ER) erschienen. Er stellt auch die Entscheidung des Gerichts vor und legt die wesentlichen Entscheidungsgründe sowie die juristischen Neuerungen dar.

Green Deal erklärt – Der Koalitionsvertrag zum Green Deal und die Zukunft fossiler Energieträger in der EU

Online-Webinar, 30. November 2021

Die heutige Ausgabe der Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ widmete sich zunächst dem seit kurzem vorliegenden Koalitionsvertrag und seinen Bezügen zum Green Deal bzw. „Fit for 55“-Paket. Fabian Pause ging auf die einzelnen Ausführungen im Koalitionsvertrag zu CO2-Bepreisung, saubere Energie und Verkehr ein, zeigte aber auch auf, wo keine oder nur vage Bezüge zu den einzelnen EU-Dossiers bestehen.

Im Anschluss ging Johanna Kamm der Frage nach der Zukunft von fossilen Subventionen nach und spannte dabei den Bogen von der Abschlusserklärung der COP26 über die Analyse von EU-Energiesubventionen im State of the Energy Union Report der EU-Kommission bis zum Koalitionsvertrag. Dort wurden insbesondere die Pläne für den Bau neuer Gaskraftwerke dargestellt.

Im dritten Themenblock stellte Jana Nysten den Vorschlag der EU-Kommission für die 5. PCI-Liste vor, die den Rahmen für Energieinfrastrukturprojekte im gemeinsamen europäischen Interesse aufführt. Im Mittelpunkt standen dabei Gas-Projekte. Sie stellte ferner dar, dass der EU-Gesetzgeber im Rahmen der Reform der TEN-E-VO wohl auch in der näheren Zukunft noch eine Rolle für Gas(-Infrastrukturen) sieht, insgesamt diese Infrastrukturen aber nicht mehr gefördert werden sollen.

Vortrag

Vortrag zu datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Frankfurt a.M., 25. November 2021

Bei dem vom AGFW veranstalteten „Praxisworkshop Fernwärme Digital“ referierte Carsten von Gneisenau zu dem Thema „Digitalisierung der Fernwärmeversorgung – Datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Anforderungen“. Der Vortrag gab einen Überblick über die komplexen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Vertieft wurde auf das Thema Datenschutz durch Technikgestaltung („privacy by design“) eingegangen und die verschiedenen Kriterien beleuchtet, die Verantwortliche im Rahmen von Abwägungsvorgängen berücksichtigen müssen.

Vortrag

Trotz ambitionierter Ausbauziele: EU-Rechtsrahmen für grünen Wasserstoff bleibt fragmentiert

Raeren, 24. November 2021

Im Rahmen eines Workshops des EUKI Projekts zum Thema erneuerbarer Wasserstoff, gab Jana Nysten einen Überblick über die Ziele der EU-Kommission für den Ausbau dieses Energieträgers und stellte Beispiele zur Reform des entsprechenden Rechtsrahmens nach dem Fit for 55 Paket vor. Dabei standen die Terminologie, die in den unterschiedlichen Rechtsakten genutzt wird, und die entsprechenden Unterschiede in der Art des Wasserstoffs im Fokus. In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass im Bereich Wasserstoff, bzw. „low carbon gas“, zwar derzeit einiges passiert, jedoch nur ein kleiner Teil wirklich erneuerbarer Wasserstoff ist. Ob dies ausreicht um die Ausbauziele – inklusive Marktreife bis 2030 – der Technologie zu erreichen mag bezweifelt werden.

Vortrag

Wie die Blockchain-Technologie beim Bereitstellen von Anlagen-Daten genutzt werden kann

Würzburg, 24. November 2021

Phasenweise konnte man in der Energiewirtschaft den Eindruck gewinnen, Blockchain-Lösungen seien eine Art „Allheilmittel“. Ganz so dürfte es zwar nicht sein, dennoch ergeben sich sinnvolle und wichtige Anwendungsfelder. Ein Beispiel ist das sogenannte „Asset Logging“, also die Bereitstellung bestimmter Anlagen-Daten über eine Internet-Plattform. Hierzu hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Würzburger Studie veröffentlicht, die sich der Thematik aus rechtlicher Sicht nähert. Das Papier wurde im Rahmen des Projektes „InDEED“ erstellt. Zentrale Aussage: Asset Logging mittels Blockchain-Technologie könnte etwa im Bereich regulatorischer Nachweispflichten in der Energiewirtschaft eingesetzt werden. Mögliche Hemmnisse im Bereich des Datenschutzrechts können dabei durch die Anwendung von Anonymisierungstechniken vermieden werden.

Zur Studie

Den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen

Würzburg, 18. November 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in einem Vorhaben, wie der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, damit der Ausbau der Windenergie an Land schneller vorangeht: Wie können das Planungs- und Zulassungsrecht für die Flächensicherung und -bereitstellung vereinfacht werden? Wie Genehmigungen beschleunigen? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten 18 Monaten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auseinander. Projektpartner sind Bosch & Partner, Dombert Rechtsanwälte sowie die Kanzleien Füßer & Kollegen und Kapellmann und Partner Rechtsanwälte.

Mehr über das Projekt „Untersuchung und Optimierung des Rechtsrahmens für die Sicherung und Nutzung von Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land (Windenergierecht)“ erfahren Sie auf unserer Projektseite.

 

Neues Projekt zur vernetzten E-Mobilität

Würzburg, 15. November 2021

Wie gestaltet sich der Rechtsrahmen für intelligente Ladekonzepte oder dynamische Netzentgelte? Wie kann die E-Mobilität mit dem Wärmesektor verknüpft werden? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich die Stiftung Umweltenergierecht in dem neuen Projekt „unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ auseinander. Das groß angelegte Forschungsprojekt zur markt- und netzdienlichen Integration der Elektromobilität in das Stromnetz läuft bereits seit August 2021. Insgesamt 29 Projektpartner aus den Bereichen Automobil- und Energiewirtschaft, IT und Ladeinfrastruktur sowie Wissenschaft starten in vier Reallaboren deutschlandweit Feldversuche für vernetzte E-Mobilität. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mehr über das Projekt erfahren Sie in der Pressemeldung und auf unserer Projektseite.

 

Wege zu mehr Flächen für die Windenergie

Potsdam, 11. November 2021

Auf den Spreewindtagen in Potsdam hat Dr. Nils Wegner auf Einladung von ENERTRAG „Reformansätze zur Flächenplanung“ für die Windenergie an Land aufgezeigt. In seinem Vortrag beschrieb er sowohl verschiedene Ansätze für die Umsetzung bundesrechtlicher Mengenvorgaben als auch Wege, wie Konzentrationszonenplanungen vereinfacht werden können. Sein Fazit: Die Komplexität dieser Planungen, der für sie notwendige Planungsaufwand und die Verfahrensdauer können stark reduziert werden. Zudem kann die mit den Planungen beabsichtigte Ausschlusswirkung mit den Mengenvorgaben verknüpft werden: Werden die erforderlichen Flächen nicht ausgewiesen, greift die Ausschlusswirkung nicht. Der Zubau der Windenergie kann sich dann auf Grundlage der Außenbereichsprivilegierung bis zum Erreichen der Mengenvorgaben vollziehen. Wollen die Planungsträger dies vermeiden, müssen sie die Mengenvorgaben erfüllen.

Ausführliche Informationen zu den präsentierten Reformansätzen finden Sie im Würzburger Bericht Nr. 53 mit dem Titel „Gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“.

 

 

Blockchainbasierte Nachweissysteme für Grünstrom – Endstation Doppelvermarktungsverbot?

Berlin, 9. November 2021

Im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses 2021 stellten Carsten von Gneisenau und Anna Papke im Themenblock „Herkunftsnachweise für grüne Energie“ die Projekte InDEED und pebbles vor. In ihrem Vortrag: „Herkunftsnachweise und Blockchain“ zeigten sie technische Möglichkeiten und rechtliche Hemmnisse für blockchainbasierte Nachweissysteme auf. Schwerpunkt des Vortrags war das Doppelvermarktungsverbot nach § 80 EEG 2021, das als ein zentrales rechtliches Hemmnis für blockchainbasierte Nachweissysteme hervorgehoben wurde

Die Gesetzesinitiativen im Fit for 55 Paket der EU-Kommission – ein ambitioniertes Vorhaben zur Umsetzung der neuen EU-Klimaziele

Berlin, 8. November 2021

Im Rahmen des dena Energiewendekongress 2021 hielt Jana Nysten den Einleitungsvortag für die Session „Fit für 55 – Mit der EU auf dem Weg in die Klimaneutralität“. Darin stellte sie die neuen Klimaziele der Union im Klimagesetz vor und erläuterte die wichtigsten Maßnahmen, die die Kommission für das Erreichen der Ziele vorschlägt. Im Fokus standen dabei die Ziele zur Minderung von THG-Emissionen und die entsprechenden Maßnahmen: Emissionshandelsreform und „Emissionshandel 2“ für Wärme und Verkehr sowie der Vorschlag für ein CO2– Grenzausgleichssystem. Außerdem stellte sie die EU-Taxonomie vor. Der Vortrag bot damit einen guten Überblick und zeigte auf, was für ein ambitioniertes und umfassendes Projekt die EU-Kommission angestoßen hat. Dies wurde im Anschluss von den Podiumsteilnehmern weiter diskutiert.

Mehr Spielraum als gedacht – Nebeneinander von „Fördern und Fordern“ zulässig

Würzburg, 5. November 2021

Weder das nationale Haushaltsrecht noch das europäische Beihilferecht stehen einer Kombination von „Fördern und Fordern“ grundsätzlich entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt die heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 23 „Rechtliche Möglichkeiten für ein Nebeneinander von ‚Fördern und Fordern‘“. Darin werden erstmals die rechtlichen Spielräume zur finanziellen Förderung solcher Klimaschutzmaßnahmen untersucht, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten ohnehin umgesetzt werden müssen.

Dies bedeutet beispielsweise, dass neben einer Solarpflicht weiter eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich ist. Ähnliches gilt für das Gebäudeenergiegesetz: Zur Förderung verpflichtend vorgeschriebener Maßnahmen gibt es auch hier mehr Spielräume als bisher genutzt – etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Studie ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook: PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“ entstanden.

Keynote Vortrag: Typenoffene Genehmigung von Windenergieanlagen

Online-Konferenz, 3. November 2021

Im Rahmen der zweitägigen online-Konferenz „Onshore-Windenergie und Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich: Rechtsrahmen, Hemmnisse und Perspektiven“ des Deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) hielt Maximilian Schmidt einen Vortrag mit Titel „Mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Windenergieanlagen durch eine „typenoffene Genehmigung“? (Folien auf Englisch).

Er erläuterte, dass einer typenoffenen Genehmigung in genehmigungsrechtlicher Hinsicht keine grundsätzlichen und unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen. Derzeit nicht abschließend geklärt sei aber, ob sämtliche, für die Genehmigungserteilung erforderlichen gutachterlichen Untersuchungen auch ohne typspezifische Informationen angestellt werden können (ausführlich hierzu und weiterführend: Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen.“)

Der derzeit wieder zu vernehmende Wunsch nach einer typenoffenen Genehmigung basiert insbesondere auf Problemen beim Umgang mit Typwechseln (Wechsel des genehmigten Anlagentyps). Bei einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sei zu erwarten, dass sich das Bedürfnis nach Typwechseln ohnehin verringern würde. Mit diesem Hinweis leitete er direkt in die anschließende Panel-Diskussion über die Optimierung der Genehmigungsverfahren über.

 

 

 

Neue InvestEU- und Crowdfunding-Gesetzgebung unterstützt Finanzierungmöglichkeiten für Energieeffizienz-Geschäftsmodelle

Würzburg, 2. November 2021

Im Rahmen des EU-geförderten Projekts CitizEE (Citizen financing for Energy Efficiency) zeigen Dr. Maximilian Wimmer, Johanna Kamm und Fabian Pause in einem Zwischenbericht auf, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für Energieffizienz-Geschäftsmodelle mit Blick auf den europäischen Grünen Deal und darüber hinaus gibt.

Insbesondere das neue InvestEU-Programm bietet als Nachfolger zu dem Förderprogramm EFSI Möglichkeiten zur Finanzierung, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Hierbei sind einige Aspekte hinsichtlich des Fördergegenstandes, der Finanzierungsform und des Antragsstellers zu beachten. Zudem sorgt die Crowdfunding-Verordnung mit einer Neustrukturierung des europäischen Crowdfunding-Marktes dafür, dass grenzüberschreitende Projekte sinnvoll umgesetzt werden können und eine Erhöhung der Bürgerbeteiligung erreicht werden kann.

Der Bericht knüpft an den CitizEE-Zwischenbericht vom Februar 2020 an, in dem Dr. Maximilian Wimmer und Fabian Pause bestehende Hindernisse für Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung identifiziert und analysiert haben.

Zum gesamten Bericht

Zur Zusammenfassung

Ausbau der Windenergie gesetzgeberisch beschleunigen!

Würzburg, 28. Oktober 2021

Zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU und Deutschlands muss der Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigt werden. Da dieser aber seit geraumer Zeit ins Stocken geraten ist, zeigt die Stiftung Umweltenergierecht in einem aktuellen Hintergrundpapier grundlegende Optionen, Leitplanken und Werkzeuge auf, die der Gesetzgeber zur Verbesserung der Flächenbereitstellung und Genehmigungserteilung bei der Windenergie an Land beachten sollte und nutzen kann.

Der Gesetzgeber sollte dabei darauf achten, nicht bloß einzelne Maßnahmen umzusetzen, sondern ein schlüssiges, in sich stimmiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Gemeint ist damit die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens, der nicht nur einer Vereinfachung und Beschleunigung Rechnung trägt, sondern auch Rechtsicherheit schafft. Teil eines solchen Gesamtkonzepts muss auch die ausreichende personelle Ausstattung von Planungsträgern, Behörden und Gerichten sein.

Das Hintergrundpapier ist im Projekt NeuPlan Wind entstanden. Eine nähere Untersuchung zu verschiedenen Einzelvorschlägen zur Flächenbereitstellung und zur Genehmigung veröffentlichen wir in Kürze.

Zum Hintergrundpapier

 

 

Green Deal erklärt: Pläne der EU-Kommission für HKN und grünen Wasserstoff

Würzburg, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der monatlichen Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ stellte Fabian Pause heute zunächst die jüngsten Updates aus Brüssel vor. Den Fokus legte er auf die jüngst veröffentlichte „Toolbox“ der EU-Kommission gegen steigende Energiepreise, nach der die beste Absicherung gegen steigende Energiepreise ein schneller Umstieg auf saubere Energie ist. Anknüpfend daran stellte Markus Kahles Neuerungen bezüglich Herkunftsnachweisen (kurz: HKN) für erneuerbare Energien vor, wie sie die EU-Kommission vorschlägt. Zentral stand dabei die Frage nach HKN für geförderten Strom: Wenn die EU-Kommission sich durchsetzt und Deutschland zukünftig für allen EE-Strom HKN ausgeben muss, was wären die Konsequenzen für das EEG und wie könnte man diese über mögliche Kompromisslösungen auffangen? Schließlich erklärte Burkhard Hoffmann noch die derzeitigen – und zukünftigen – EU-Regelungen zu grünem Wasserstoff und dessen „Anrechnung“ auf die Ausbauziele für EE im Verkehr.

Die Folien der heutigen Sitzung finden sich im Online-Bereich.

Behindert das Recht die Digitalisierung der Energiewirtschaft – oder fördert es diese gerade?

München, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Energie ist digital“ referierte Dr. Johannes Hilpert zur Frage, inwieweit Recht und Regulatorik als Hemmschuh oder als Katalysator der Digitalisierung in der Energiewirtschaft zu betrachten sind. Um die Frage zu beantworten, musste einmal mehr der typische Juristensatz „Es kommt drauf an“ bemüht werden. So zeigte Johannes Hilpert anhand der Projekte „pebbles“ und „InDEED“ auf, welche Hemmnisse aus dem Recht folgen, aber auch, welche rechtlichen Anreizinstrumenten neue Impulse setzen können.

Die Veranstaltung fand in den Räumen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften statt und wurde durch Bayern Innovativ sowie die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE) ausgerichtet.

Die Präsentation von Johannes Hilpert finden Sie hier.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte das Klimaschutzgesetz weiter gestärkt werden

Dessau, 25. Oktober 2021

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (kurz: KSG) ist der zentrale Baustein der deutschen Klimaschutzgovernance. Es soll die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordinieren und ihre Maßnahmen zur Emissionsreduktion übergreifend steuern. In dem heute veröffentlichten Kurzgutachten „Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG“ untersuchen Hannah Scheuing und Thorsten Müller im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), ob das Klimaschutzgesetz seine erwünschte Wirkung entfaltet. Die Studie zeigt, dass es diesem Anspruch bisher nicht gerecht wird. Denn anhand der Ziele von KSG und EEG 2021 wird deutlich, dass die Erneuerbaren-Ziele nicht aus dem KSG abgeleitet sind. Unklar bleibt, ob der Beitrag des EEG 2021 die im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen erreichen kann. Die Autoren empfehlen verschiedene Weiterentwicklungen, um zukünftig eine engere Verbindung zwischen dem Koordinierungsrahmen des KSG und den Einzelmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Schlüsse können auch auf andere Instrumente übertragen werden.

Die Studie ist auf der Website des Umweltbundesamts abrufbar. Für einen kürzeren Einblick steht die Zusammenfassung zur Verfügung.

Wie könnte ein zukunftsfähiges und beihilfefreies EEG aussehen?

Würzburg, 22. Oktober 2021

Reformen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) sind mittlerweile sehr komplex und zeitintensiv geworden, während der Ausbau der erneuerbaren Energien drängt. Im Auftrag von Agora Energiewende hat die Stiftung Umweltenergierecht einen Vorschlag erarbeitet, wie künftige Gesetzgebungsverfahren zum EEG vereinfacht und beihilfefrei werden könnten. Hierzu wird eine Aufteilung des EEG in zwei Gesetze vorgeschlagen. Das bisherige EEG würde die jetzige Finanzierungsstruktur beibehalten und könnte somit durch Mittel aus dem Bundeshaushalt weiter bezuschusst werden. Das neue EEG würde kostengünstige neue Anlagen mit dem Finanzierungsmechanismus des EEG 2012 ohne Bundeszuschüsse finanzieren, der nach dem EuGH-Urteil vom März 2019 keine Beihilfe darstellt. Das neue EEG könnte somit schlanker werden und ohne vorherige Durchführung eines Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission in Kraft treten.

Das Konzeptpapier zu diesem Vorschlag finden Sie im Blog-Beitrag der Agora Energiewende.

Dissertationspreis Umweltenergierecht geht an Dr. Manuel Haußner

Würzburg, 20. Oktober 2021

Am 20. Oktober verlieh die Stiftung Umweltenergierecht im Bürgerspital Würzburg ihren Dissertationspreis an Dr. Manuel Haußner. „Mit seiner Forschungsfrage, wie der Konsum in den Emissionshandel einbezogen werden kann, hat sich Herr Dr. Haußner ein ebenso innovatives wie anspruchsvolles Ziel gesetzt. Er vermag es auf beeindruckende Weise, ein neues und komplexes Paradigma der CO2-Bepreisung darzustellen, das ökonomisch effizient und zugleich mit EU- und WTO-Recht vereinbar ist. Damit leistet Herr Dr. Haußner einen herausragenden Beitrag für die Forschung und die Transformation der Energiewende“ begründete Professor Dr. Franz Reimer im Namen der gesamten Jury die Wahl des Preisträgers.

Stiftungsvorstand Thorsten Müller (r.) und Jurymitglied Prof. Dr. Franz Reimer (l.) übergeben Dr. Manuel W. Haußner (m.) den Dissertationspreis Umweltenergierecht.

Der mit 5.000 Euro dotierte Dissertationspreis wird im zweijährigen Turnus im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts.

Hintergründe und Überblick des Vorschlags der EU-Kommission für einen Carbon Border Adjustment Mechanism

Würzburg, 20. Oktober 2021

Im Rahmen eines internationalen Webinars, organisiert von der Konrad-Adenauer-Stiftung, stellte Jana Nysten den Vorschlag für einen Carbon Border Adjustment Mechanism vor, den die EU-Kommission im Juli 2021 veröffentlichte. Der Vortrag geht dabei auf die Hintergründe ein, u.a. die „Vorreiterrolle“, die die EU in den internationalen Klimaschutzbestrebungen innehalten will, und die EU-(rechtliche) Diskussion ein, wie sie auch im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 52 behandelt werden. Darüber hinaus wurden die Inhalte des endgültigen Entwurfes, teils in Abgrenzung zu den geleakten Ideen aus Mai dieses Jahres, besprochen. WTO-rechtliche Aspekte kamen in der Veranstaltung zwar auch zum Tragen, waren aber Gegenstand eines Folgevortrags und entsprechender Diskussion.

Vortrag

Redispatch 2.0 – wie viel Markt muss es sein?

Würzburg, 15. Oktober 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) befassen sich Jana Nysten und Johannes Hilpert mit den neuen Regelungen zum Redispatch. Während das deutsche Recht spätestens seit Inkrafttreten der Vorgaben des NABEG 2.0 am 1. Oktober 2021 einen zunehmend regulatorischen Weg einschlägt, setzt das EU-Recht voll auf marktbasierte Lösungen. Passt das zusammen? – Jein, sagen Nysten und Hilpert. Zwar kann sich der deutsche Gesetzgeber aktuell noch auf Ausnahmetatbestände stützen, diese haben aber ein Ablaufdatum. Deutschland sollte sich also bereits heute mit dem Gedanken vertraut machen, ein marktbasiertes Redispatch-Modell zu entwickeln.

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Wie pauschale Mindestabstände und ein geändertes Waldgesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie erschweren

Würzburg/Dessau-Roßlau, 14. Oktober 2021

Die heute veröffentlichte ad-hoc-Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) macht die Herausforderungen der Flächenbereitstellung für die Windenergie deutlich: Anstatt mehr Flächen zu schaffen, führte die Änderung des Waldgesetzes in Thüringen Ende letzten Jahres zur Sperrung sämtlicher Waldgebiete für den Windenergieausbau. Würde ein von der Opposition im thüringischen Landtag eingebrachter Gesetzesvorschlag zur Einführung eines pauschalen Siedlungsabstands ebenfalls umgesetzt, würde dies die Flächenkulisse weiter beschränken. Die von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht bearbeitete ad-hoc-Analyse, die im Rahmen des UBA-Vorhabens „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ entstanden ist, stellt die Veränderungen der Flächenkulisse quantitativ dar und zeigt die rechtlichen Konsequenzen der beschlossenen und noch möglichen Gesetzesänderung für die betroffenen Windenergieplanungen auf.

Das Beispiel in Thüringen steht dabei für generelle Herausforderungen bei der Erreichung der Flächenziele für die Windenergie. Erste quantitative Ergebnisse zur  Lücke zwischen Flächenbedarf und Flächenausweisungen, die ebenfalls im Rahmen des Vorhabens erarbeitet wurden, hat das UBA kürzlich auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

 

 

Stiftung Umweltenergierecht bei den Innovationstagen Mainfranken

Würzburg, 13. Oktober 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht durfte sich heute bei den Innovationstagen der Region Mainfranken präsentieren. Stellvertretend für die Stiftung berichtete Burkhard Hoffmann von der Arbeit der Stiftung und erzählte beispielhaft von einem Projekt zum Thema grüner Wasserstoff. Dabei skizzierte er aktuelle Herausforderungen beim Ausbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft und verwies besonders auf die noch immer fehlende Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen Anforderungen an grünen Wasserstoff.

Neben der Stiftung haben auch viele andere innovative Einrichtungen aus der Wissenschaft und Wirtschaft teilgenommen. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Mainfranken.

 

Erste Gesamtbewertung des Legislativpakets „Fit for 55“ erschienen

Würzburg/Berlin, 7. Oktober 2021

Heute hat die Deutsche Energie-Agentur vor der Bundespressekonferenz ihre neue dena Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität vorgestellt. Im Rahmen der Leistudie entstand auch das Gutachten „Wirtschaft und Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität – Der Green Deal der EU und seine Bedeutung für Deutschlands Energiewende“ der Stiftung Umweltenergierecht.

Im Zentrum des Gutachtens steht die Gesetzgebung des Green Deal: Die in diesem Sommer veröffentlichten Vorschläge der Europäischen Kommission (Fit for 55-Paket) beinhalten wichtige Instrumente, die der Wirtschaft den Weg zur Klimaneutralität bis zur Jahrhundertmitte ebnen sollen, insbesondere über eine reformierte CO2-Bepreisung und – erstmals – einen CO2-Grenzausgleich für emissionsintensive Importe.

Das Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht bietet erstmals eine übersichtliche Gesamtbewertung der einzelnen vorgeschlagenen Rechtsakte und liefert damit in Echtzeit eine systematisierte Orientierung zum gegenwärtigen Stand des Instrumentenmixes im europäischen Energie- und Klimaschutzrecht.

Unser Gutachten ist jetzt auf der Website der dena abrufbar. Die gesamte dena Leitstudie steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung zu beachten?

Kassel/Würzburg, 6. Oktober 2021

Bei der Veranstaltung des Fraunhofer IEE im Rahmen des internationalen Workshops “Digitalisation of District Heating and Cooling Systems” hat Oliver Antoni heute mit seinem Vortrag “Legal aspects in the digitization of district heating (and cooling) ” Forschungsergebnisse aus dem Projekt „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ präsentiert. Er ging dabei insbesondere auf die rechtlichen Vorgaben der  EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein. Wann liegen persönliche Daten vor? Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese verarbeitet werden? Was muss eine Einwilligungserklärungen erfüllen, wenn jemand mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden ist?

Ist das „Fit for 55“-Paket fit für die Wärmewende?

Online, 30. September 2021

Is the “Fit for 55” Package fit for the urban heat transition? Dieser Frage widmete sich heute Fabian Pause in seinem Vortrag, den er auf Einladung des Horizon2020-Projekts „Decarb City Pipes 2050“ im Rahmen eines virtuellen Projekttreffens gehalten hat. Ausgehend von den neuen EU-Klimazielen bis 2030 und 2050 erläuterte Fabian Pause die neuen, von der EU-Kommission vorgeschlagen Ansätze für eine nachhaltige Wärmewende in der Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinie. Daneben zeigte er auf, wie der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues System der CO2-Bepreisung die Wärmeversorgung von Gebäuden zukünftig adressieren soll. Im Anschluss diskutierte Fabian Pause mit den Projektpartnern (sieben europäische Großstädte) und den Mitgliedern des Projektbeirats die im „Fit for 55“-Paket enthaltenen Instrumente.

Green Deal erklärt: „Fit for 55“-Paket & Europäischer Emissionshandel

Online, 28. September 2021

Die heutige Ausgabe von „Green Deal erklärt“ stand ganz im Zeichen des Europäischen Emissionshandels. Neben den Updates zum „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission haben Jana Nysten, Hannah Scheuing und Fabian Pause den Vorschlag, den Europäischen Emissionshandel (ETS) auch auf Gebäude und Verkehr auszuweiten (ETS II), diskutiert.: Auf welcher Grundlage sollen die im ETS II gehandelten Zertifikatmengen berechnet werden? Harmoniert der Vorschlag mit den nationalen CO2-Bepreisungsinstrumenten? Im Fokus stand aus deutscher Sicht insbesondere das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Thematisiert wurde außerdem auch der Vorschlag der Kommission, das mit dem ETS verbundene System von Einnahmen und Ausgaben neu auszurichten.

Die Vortragsfolien der heutigen Ausgabe können Sie sich gerne herunterladen.

Der Vorschlag der EU-Kommission für einen EU-CBAM liegt nun vor – aber seine Zukunft bleibt (rechtlich und politisch) ungewiss

Berlin, 24. September 2021

Im Rahmen eines Gedankenaustauschs organisiert durch die dena hielt Jana Nysten einen kurzen Einführungsvortrag zum CBAM-Vorschlag der EU-Kommission. Basierend auf dem Würzburger Bericht von Mai 2021 – und angepasst an den nunmehr veröffentlichten Entwurf – stellte sie Ergebnisse der EU- und insbesondere WTO-rechtlichen Prüfung vor: Zwar ist der Verstoß gegen das WTO-rechtliche Diskriminierungsverbot wahrscheinlich, jedoch scheint – auch nach den derzeitigen Ausgestaltungsvorschlägen – eine Rechtfertigung von Unterscheidungen nach CO2-Abdruck möglich. Allerdings bedeutet bloße „Rechtskonformität“ noch nicht, dass das Instrument nicht (handels-)politisch zu Problemen führt, und bleibt seine Zukunft auch aus diesen Gründen ungewiss.

(Noch) keine SUP-Pflicht von Windenergieerlassen – besteht trotzdem Handlungsbedarf?

Würzburg, 23. September 2021

Windenergieerlasse sind ein wichtiges Instrument der Länder, um die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen zu vereinheitlichen. Ob diese noch vor ihrem Erlass aufgrund Europarechts einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen, war schon in der Vergangenheit in der Diskussion. Unterbleibt dies in den Ländern zu Unrecht, könnten gar Genehmigungen aufgehoben werden. Aufgeworfen wurden diese Fragen erneut durch eine im Juni 2020 erlassene Entscheidung des EuGH. Caroline Moog und Nils Wegner analysieren die Entscheidung in der Rechtssache „A u. a.“  im aktuellen Heft der Zeitschrift Natur und Recht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass nach dem aktuellen Entwicklungsstand der Rechtsprechung eine SUP-Pflicht für Windenergieerlasse zwar (noch) nicht besteht. Die Entscheidung weist jedoch eine Entwicklungsoffenheit auf, aufgrund derer eine künftige SUP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann.

Zur Zusammenfassung

Wie findet EU-Recht ins nationale Recht?

Berlin, 23. September 2021

Auf dem Forum Neue Energiewelt in Berlin leitete Jana Nysten die Diskussion mit einem Impulsvortrag zu den Grundsätzen des EU-Rechts ein. Sie zeigte am Beispiel der Integration Erneuerbarer Energien im Energiesystem auf, welche Wege ein Konzept über mehrere EU-(Rechts-)Akte hin zur Umsetzung in nationales Recht nehmen kann. Dabei wurde insbesondere auch die Einflussnahme der Mitgliedstaaten betont, gerade wenn es um die Umsetzung von „Richtlinienrecht“ geht. Immerhin sind die Mitgliedstaaten nicht nur im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses beteiligt, sondern verfügen regelmäßig über Ermessen bei der Ausgestaltung im nationalen Recht.

Verbraucher im Europarecht: Vom „Clean energy“- zum „Fit for 55“-Paket

Online, 22. September 2021

Den Verbraucher in den Mittelpunkt der Transformation des Energiesystems zu stellen – das ist eines der erklärten Ziele des EU-Gesetzgebers. Die EU-rechtlichen Entwicklungslinien der letzten fünf Jahre hat Fabian Pause heute in seinem Vortrag „Verbraucher im Mittelpunkt des Europarechts“ aufgezeigt, den er auf der 12. Göttinger Tagung zu aktuellen Entwicklungen des Energieversorgungssystems gehalten hat. Auf Einladung des EFZN und der Bundesnetzagentur erläuterte Fabian Pause zunächst die neuen Möglichkeiten aktiver Teilnahme von Verbrauchern sowie ihrer Rechte gegenüber Versorgern im „Clean energy“-Paket und zeigte deren Umsetzung ins deutsche Recht auf. Er schlug dann den Bogen zum „Fit for 55“-Paket und analysierte die geplante Neugestaltung von Verbraucherschutzrechten in den Bereichen Wärme und E-Mobilität.

Community Energy in EU law – overview of the different definitions and different legal frameworks

Raeren, 21. September 2021

Im Rahmen der Bold Future Seminare, organisiert durch die Kanzlei Frank Bold, hielt Jana Nysten einen Einleitungsvortrag zu den unterschiedlichen Konzepten für „Community Energy“ im EU-Recht. Der englische Vortag zeigt überblicksartig die Unterschiede zwischen „Citizen Energy Community“ und „Renewable Energy Community“ auf, sowohl was die Definitionen als auch die Rechtsfolgen betrifft. Damit wurden die Grundlagen für die folgende Diskussion zur Implementierung in den Mitgliedstaaten und der Entwicklung von Geschäftsmodellen gelegt.

Vortrag

Wie können Elektrolyseure wirtschaftlich betrieben werden und wo sollte der erzeugte Wasserstoff eingesetzt werden?

Hamburg, 20. September 2021

Auf dem heutigen ersten Transferworkshop des Projekts Norddeutsches Reallabor haben Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni zusammen mit Felix Röben von der HAW Hamburg eine Breakout-Session moderiert. In ihren Impulsvorträge thematisierten sie etwa, an welcher Stelle der Wertschöpfung Anreize gesetzt werden können, um die Wasserstoff-Produktion wirtschaftlich zu machen. Andere Fragen waren, wie ein multivalenter Betrieb von Elektrolyseuren nach den Voraussetzungen zur EEG-Umlagenbefreiung aussehen könnte und ob Wasserstoff in der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte.

Zweck der Breaktout-Sessions war es, sich mit den Projektpartnern zu vernetzen und über Projektinhalte und -fragen auszutauschen.

Entwurf für Solarpflicht in Rheinland-Pfalz begegnet keinen rechtlichen Bedenken

Mainz, 9. September 2021

Im Rahmen des Anhörverfahrens des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität des Landtags Rheinland-Pfalz hat Dr. Nils Wegner heute zum Gesetzentwurf für ein Landessolargesetz Stellung genommen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtungen von Bauherrinnen und Bauherren bestimmter gewerblich genutzter Neubauten und Parkplätze zur Installation von Solaranlagen begegnen danach insbesondere keinen durchgreifenden verfassungs- und europarechtlichen Bedenken. In der von Dr. Nils Wegner und Dr. Markus Kahles verfassten Stellungnahme wird eingehend die landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz, die Grundrechtskonformität sowie haushalts- und beihilferechtliche Fragen thematisiert.

Die Stellungnahme können Sie jetzt herunterladen.

 

Vortrag zu den Herausforderungen der Flächenausweisung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 2. September 2021

Die Flächenausweisung in Mecklenburg-Vorpommern begegnet zahlreichen Herausforderungen. Trotz des erreichten Standes werden heute ausgewiesene Flächen wahrscheinlich noch nicht zum Erreichen der Ausbauziele genügen. Die Dauer der Planungsverfahren ist hoch, die Gerichtsfestigkeit der Pläne war jedenfalls in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Dr. Nils Wegner hat diese und weitere Herausforderungen der Flächenausweisung für die Windenergie an Land heute in einem Vortrag bei der 10. Zukunftskonferenz Wind & Maritim skizziert und Perspektiven aufgezeigt, wie Veränderungen im Rechtsrahmen hier zu Lösungen beitragen können. Nicht zuletzt könnten hier auch Veränderungen weiterhelfen, die aktuell im Vorfeld der Bundestagswahlen diskutiert und von der Stiftung Umweltenergierecht in verschiedenen Vorhaben begleitet werden.

„Dichtezentren“ als Ansatz zur besseren planerischen Lösung von Artenschutzkonflikten

Würzburg, 1. September 2021

Der Belang des Artenschutzes wurde in der Vergangenheit auch auf Ebene der planerischen Steuerung von Windenergievorhaben vielfach individuenbezogen bearbeitet. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, die räumlichen Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Artenschutz adäquat raumplanerisch zu lösen oder zu minimieren. Der raumbezogene Ansatz der Dichtezentren soll hier für bestimmte flächendeckend vorkommende Vogelarten zu einer verbesserten Abschichtung zwischen Planungs- und Genehmigungsebene führen.

Dr. Nils Wegner ordnet den Ansatz im aktuellen Heft der Zeitschrift für Umweltrecht planungsrechtlich in den Rahmen der Windenergieplanung ein. Er zeigt auf, dass sich mit dem Ansatz nicht nur die Hoffnung auf einen verbesserten Artenschutz, sondern auch auf eine Erleichterung der Zulassung von Windenergievorhaben verbindet. Die Voraussetzungen und rechtlichen Knackpunkte, damit dieser Effekt eintreten kann, werden erläutert. Der Beitrag basiert auf einem beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gehaltenen Vortrag.

Zur Zusammenfassung

#Klimaschutzrecht2031 – Gesprächsrunde zur Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und PV

Würzburg, 2. September 2021

Fläche wird zurecht als die neue Währung der Energiewende bezeichnet. Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist auch eine Landnutzungswende. Geeignete Flächen werden hierfür in erheblichem Umfang benötigt. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland sind diese ein knappes Gut, um das verschiedenste Nutzungsinteressen konkurrieren. Es wird deshalb vermehrt versucht, Flächen zu nutzen, die bereits anderen Nutzungen (PV-Dachanlagen, Agro-PV-Anlagen) unterliegen oder ohnehin beanspruchte Flächen möglichst weitgehend auszunutzen (kombinierte Wind-PV-Vorhaben), um verbleibende Freiräume zu schonen.

Um die verschiedenen Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung von Flächen und die bestehenden Herausforderungen für entsprechende Projekte zu diskutieren, veranstalten wir am 15. September 2021 eine Gesprächsrunde mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Nähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

EU-Kommission will Verschärfung der Energieeffizienzvorgaben – verbindliches EU-Ziel, Lückenfüller und „Efficiency First“.

Online-Webinar, Würzburg, 24. August 2021

Im Rahmen des monatlichen „Green Deal erklärt“ haben sich Fabian Pause, Johanna Kamm und Jana Nysten heute schwerpunktmäßig dem Thema Energieeffizienz gewidmet. Fabian Pause erklärte den von der EU-Kommission veröffentlichten Änderungsvorschlag, der die EU zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele bringen soll: Während die 2018 Reform der Energieeffizienzrichtlinie eher „ernüchternd“ war, soll jetzt das EU-Ziel nicht nur um 9% gegenüber 2020 angehoben, sondern auch auf EU-Ebene verbindlich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollen entsprechend nationale Beiträge – die mithilfe einer fest vorgegebenen, allerdings indikativen Formel berechnet werden – leisten, wobei die EU-Kommission bei unzureichendem Fortschritt spezielle verbindliche „Lückenfüllermaßnahmen“ einführen will. Ferner soll auch der Grundsatz „Efficiency First“ rechtlich verankert und in der Umsetzung – insbesondere von den nationalen Regulierungsbehörde – stärker gefordert werden. Zudem wurde kurz noch einmal der Zeitplan für die Umsetzung des Fitfor55 Pakets, sowie die Grundlagen der THG-Emissions-Überwachung und -Berichterstattung aufgerufen.

Vortrag

Energiewende ohne Rechtswissenschaft wird auf absehbare Zeit nicht funktionieren

Würzburg, 23. August 2021

Kurz vor der Sommerpause war Thorsten Müller zu Gast im Podcast „Energie im Wandel“. Im Interview mit Claus Hartman, Host des Podcasts, spricht er darüber, welche Bedeutung das Energierecht für die Energiewende hat, welche Rolle und Wirkung EnWG, EEG, KWKG oder aber das europäische Recht haben und welche Aufgaben in den nächsten Jahren angesichts einer gesamtgesellschaftlichen Transformation wie der Energiewende zu meistern sind. Sein Fazit: „Wichtig ist mir, dass wir uns nicht abschrecken lassen, von dem was vor uns liegt. “ Die Energiewende müsse viel mehr als Chance und Motivation begriffen werden.

Folge #104 zum Energierecht ist über Spotify oder Apple Podcast frei abrufbar.

Studie zeigt Wege zur Reduktion der Fehleranfälligkeit und des Planungsaufwands bei Konzentrationszonenplanungen auf

Würzburg, 4. August 2021

Die Fehleranfälligkeit und der hohe Planungsaufwand von Windkonzentrationszonenplanungen lassen sich erheblich reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Dr. Nils Wegner. In dem Papier unterbreitet er unter anderem einen konkreten Vorschlag, wie durch eine stärkere Mengensteuerung auf die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen verzichtet werden könnte. Weitere Vorschläge betreffen die Klärung der gesetzlichen Maßstäbe für Abwägungs- und Untersuchungstiefe, den sog. Dichtezentrenansatz für eine Verbesserung der planerischen Konfliktlösung zwischen der Windenergienutzung und dem Artenschutz sowie die formellen Anforderungen an Konzentrationszonenplanungen. Der Bericht mit dem Titel „Ansätze zur Begrenzung der Fehleranfälligkeit und des Aufwands von Konzentrationszonenplanungen – Ein Beitrag zur Stabilisierung der Flächensicherung für die Windenergie“ ist ab heute abrufbar.

 

 

Großes Verbundprojekt zur E-Mobilität gestartet

Würzburg, 2. August 2021

Seit August ist die Stiftung Umweltenergierecht Teil eines großen Projektkonsortiums, das sich mit der ganzheitlichen Integration der Elektromobilität in bestehende und zukünftige Infrastrukturen befasst. Das Projekt mit dem Titel „Verbundprojekt: unIT e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ ist schon deshalb besonders spannend, da in verschiedenen Teilprojekten zahlreiche Unternehmen aus Energiewirtschaft und Mobilitätssektor beteiligt sind und gemeinsam daran arbeiten, die E-Mobilität in Deutschland voranzubringen. Die Stiftung Umweltenergierecht übernimmt den rechtlichen Part und sorgt insbesondere dafür, dass die im Projekt gemeinsam entwickelten Handlungsvorschläge auch rechtlich umsetzbar sind.

Stiftung Umweltenergierecht erklärt Zusammenhänge im Fit für 55 Paket der EU Kommission

Würzburg, 27. Juli 2021

Die heutige Ausgabe von „Green Deal erklärt“ stand ganz im Zeichen des am 14. Juli 2021 von der EU Kommission veröffentlichten sogenannten „Fit for 55“ Pakets. Auf mehr als 4000 Seiten werden Ziele und Maßnahmen vorgestellt, die es der EU ermöglichen sollen, das Ziel von mindestens 55% Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen. Neben der CO2-Bepreisung als einem der zentralen Aspekte zur THG-Minderung widmete sich die Stiftung im Online-Seminar auch den Vorschlägen zur Anpassung der Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinien sowie dem neuen Rahmen für Verkehr. Wichtig war dabei insbesondere, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Maßnahmen auf EU-Ebene herauszuarbeiten und auch ihre Rückwirkung für das deutsche Recht deutlich zu machen Nicht zuletzt mit der Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr sowie dem Vorschlag für einen EU-CO2-Grenzausgleichmechanismus will die EU-Kommission rechtliches Neuland betreten, so dass nicht nur in diesen Bereichen noch viele Fragen hinsichtlich der Konsistenz des Gesamtpakets zu klären sind.

Im Rahmen der Seminarreihe „Green Deal erklärt“ verschafft die Stiftung Umweltenergierecht einen ersten großen Überblick der Neuerungen in den verschiedenen Sektoren und setzt die einzelnen Vorschläge in den Kontext der EU-Klimaschutzziele. Der Fokus liegt auf dem Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Instrumenten und deren jeweiliger Zielstruktur, wobei diese jeweils auch kurz einzeln erläutert werden.

Blockchain-Technologie im Energiesektor – nur ein Hype oder steckt mehr dahinter?

Würzburg/München/Bayreuth, 22. Juli 2021

Im Projekt „InDEED“ befassen sich die Jurist*innen der Stiftung bereits seit April 2020 mit den rechtlichen Aspekten der Blockchain-Nutzung im Energiesektor. Heute wurde gemeinsam mit den Projektpartner*innen der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) aus München sowie der Universität Bayreuth das Diskussionspapier „Welche Zukunft hat die Blockchain-Technologie in der Energiewirtschaft?“ veröffentlicht. Das Papier widmet sich in insgesamt 27 Thesen dem Einsatz und Stand der Blockchain in der Energiewirtschaft. Das Spektrum reicht von allgemeinen über technische, rechtliche bis hin zu energiewirtschaftlichen Thesen. Ihr Feedback kann unter Indeed_Diskussionspapier@fim-rc.de eingereicht werden. Unsere Partnerinstitute und wir freuen uns über Ihr Feedback!

Die wichtigsten Thesen des Papiers wurden heute zudem gemeinsam mit Blockchain Bayern e.V. im Rahmen einer digitalen Veranstaltung vorgestellt. Dr. Johannes Hilpert präsentierte hierbei vor über 60 interessierten Zuhörer*innen die rechtlichen Thesen.

Vortragsfolien

 

 

Kontroverse Ansichten zu CfDs in Doppelinterview zur Zukunft der EE-Förderung

Online, 22. Juli 2021

Zur Zukunft der EE-Förderung haben wir mit einer der kundigsten Energiepolitikerinnen des Bundestages und einem der einflussreichsten Energieberater der Republik, Ingrid Nestle und Christoph Maurer, ein Doppelinterview geführt. Thematisch ging es in dem knapp einstündigen Gespräch um die Zukunft des EEG, eine Umfinanzierung der EEG-Umlage, Standortsteuerung, Technologieneutralität, PPAs, Herkunftsnachweise und Contracts for Difference (CfDs). Letztere boten den meisten Stoff für Kontroversen. Das Interview haben wir aufgezeichnet und für Sie zum Nachschauen bereitgestellt.

 

Online-Diskussion zur PV-Pflicht: Was bringt uns weiter: Mehr Pflichten, mehr Förderung oder mehr Markt?

Würzburg, 19. Juli 2021

Seit heute ist die vor einigen Tagen aufgezeichnete Online-Diskussion zum Thema Photovoltaik-Ausbau abrufbar. Im Rahmen der Ideenkampagne #Klimaschutzrecht2031  ging es diesmal um Zukunftsfragen des richtigen Instrumentenmixes für den PV-Ausbau, insbesondere auch auf Dächern.

Denn es ist klar: Auch die Solarenergie muss massiv ausgebaut werden, um die Klimaziele erreichen zu können. Welches Instrument oder welcher Instrumentenmix ist hier der vielversprechendste? Immer stärker rückt derzeit auf Landesebene das Instrument einer „Photovoltaik-Pflicht“ in den Blick. Auch auf Bundesebene wird das Instrument diskutiert. Ist dies das richtige Instrument? Welche alternativen – oder zusätzlichen – Instrumente gibt es, um den PV-Ausbau zu beschleunigen?

Über diese Fragen sprachen Prof. Dr. Paul Lehmann von der Universität Leipzig/Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Anett Ludwig vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Sebastian Palacios vom Öko-Institut sowie Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht.

Das Video und eine Zusammenfassung der Diskussionspunkte sind hier abrufbar.

 

 

 

 

 

 

Stiftungsmitarbeiter ordnen ein – Beiträge zum Beschluss des BVerfG zum Klimschutzgesetz und zur Bedarfsplanung bei Netzinfrastrukturen erschienen

Würzburg, 15. Juli 2021

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für die gesamte Energiewirtschaft (EnWZ) ordnen Dr. Hartmut Kahl sowie Julian Senders und Dr. Nils Wegner aktuelle Entwicklungen im Klimaschutz- und Umweltenergierecht ein.

Dr. Hartmut Kahl zeigt in seiner Besprechung des Beschlusses des BVerfG zum Bundes-Klimaschutzgesetz sowohl die dogmatischen Neuerungen als auch die Programmatik der Entscheidung auf: Klimaschutz ist Staatsziel, nicht irgendwann, sondern jetzt. Klar macht Kahl aber auch, dass der Klimaschutz mit der verfassungsrechtlich geforderten und inzwischen bereits erfolgten Anpassung der Zielarchitektur im Klimaschutzgesetz nicht erledigt ist. Nun kommt es auf die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen an.

Zu solchen Maßnahmen gehört auch der Um- und Ausbau der gesamten Energienetzinfrastruktur in Deutschland. Denn erst diese bringt die notwendigerweise erneuerbaren und dezentral erzeugten Energien zu den Verbrauchern. Julian Senders und Dr. Nils Wegner widmen sich in ihrem Aufsatz der Bedarfsplanung solcher Netze und ordnen dabei auch die gerade erst in Kraft getretene Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz samt neuer Regelungen zur Wasserstoffnetzinfrastruktur ein.

Erzeugung, Transport und Nutzung – neue Studie untersucht erstmals umfassend den Rechtsrahmen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft

Würzburg, 12. Juli 2021

In welchen Regelungsbereichen ist grüner Wasserstoff schon verankert? Wo soll er noch kommen und wo hat der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume, um ein Wasserstoffwirtschaftsrecht zu realisieren? Im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) legt die Stiftung Umweltenergierecht erstmalig einen umfassenden Überblick zum Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft vor. Kernergebnis ist, dass es an einem einheitlichen und konsistenten Wasserstoffwirtschaftsrecht noch fehlt und die relevanten Regelungen über den Rechtsrahmen verstreut und zu lückenhaft sind, um eine gezielte Steuerungswirkung zu entfalten. Unter diesen Bedingungen werden noch keine ausreichenden und rechtssicheren Anreize gesetzt, um grünen Wasserstoff zu erzeugen, zu transportieren, zu speichern und letztlich in verschiedenen Sektoren einzusetzen. Der Gesetzgeber hat aber vielfältige Gestaltungsspielräume, um entsprechende Anreize zu setzen oder andere Vorgaben zu machen.

Mehr dazu finden Sie in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht #21, die ab heute zum Download zur Verfügung steht.

 

Stiftung Umweltenergierecht stellt Gutachten zu grünem Wasserstoff vor

Online/Berlin, 12. Juli 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht war heute zu Gast bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften. Anlass der Veranstaltung war die Veröffentlichung zweier Rechtsgutachten rund um das Thema grüner Wasserstoff. Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni stellten für die Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten Arbeitsergebnisse des Gutachtens Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht vor. Dabei wurde die noch immer bestehende Uneinheitlichkeit des Rechtsrahmens betont, aber auch auf die zunehmend vorhandenen Privilegierungen für grünen Wasserstoff eingegangen. Thorsten Müller vertrat die Stiftung auf dem Plenum, unter anderem zu Fragen über die Steuerungswirkung des Rechts.

Weitere Informationen

Zu den Vortragsfolien von Oliver Antoni und Burkhard Hoffmann
Zum Gutachten

 

 

 

Schlüsselelemente des Vorschlags für neue Beihilfeleitlinien und Auswirkungen auf die Förderung für Erneuerbare Energien erklärt

Raeren, 9. Juli 2021

Als Gastsprecherin bei einem Workshop der European Renewable Energies Federation erläuterte Jana Nysten kurz die Schlüsselelemente des Vorschlags der EU-Kommission für neue Klima-; Umwelt-; und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).  Der englische Vortrag begann mit einer rechtlichen Einordnung des Instruments der Beihilfeleitlinien und analysierte dann die Änderungen, die sich aus dem Wegfall der eigenen Kategorie für Erneuerbaren-Förderung bzw. der Anwendung des Prüfschemas für Technologien in der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ ergeben können. Damit war er Grundlage für die folgende Diskussion über Verbesserungsvorschläge und möglichen Input, die die Erneuerbaren-Industrie im Rahmen der laufenden Konsultation einbringen, und somit das Instrument der KUEBLL potenziell verbessern könnte.

Vortrag

Neue Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff – ein Vergleich der europäischen und nationalen Vorgaben

Würzburg, 9. Juli 2021

Am 24. Juni 2021 wurde die Novelle der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen, mit der die §§ 12 h ff. EEV eingefügt wurden, die vorerst festlegen, welche Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff zu erfüllen sind, damit der Strombezug für die Wasserstoffelektrolyse von der EEG-Umlage befreit ist. Auf europäischer Ebene existiert aktuell ein noch unveröffentlichter Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt zu Art. 27 Abs. 3 EE-RL, der die Anforderungen teilweise anders und zudem für die Anrechenbarkeit des Einsatzes von grünen Wasserstoff auf die EE-Ziele für den Verkehrssektor eines Mitgliedstaates regeln soll. Burkard Hoffmann hat diese Regelungen nun analysiert und zur besseren Vergleichbarkeit tabellarisch gegenübergestellt.

Das Ergebnis steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Ariadne Projekt untersucht Instrumente zur CO2-Bepreisung im internationalen Wettbewerb

Potsdam, 8. Juli 2021

Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen können auf dem Weltmarkt einen Wettbewerbsnachteil darstellen: Unternehmen aus Ländern, in denen solche Maßnahmen bestehen, müssen die Kosten dafür „einpreisen“, während Unternehmen aus anderen Ländern ihre Erzeugnisse günstiger produzieren und verkaufen können. Anlässlich des von der EU Kommission angekündigten Vorschlags für einen „Grenzausgleichsmechanismus“, hat sich das Ariadne Konsortium nun umfassend mit dem Thema „Carbon Leakage“ und möglichen Abhilfemaßnahmen befasst. Die Stiftung Umweltenergierecht analysierte hierzu den rechtlichen Rahmen, sowohl im EU- als auch im Internationalen Recht und schafft somit eine Grundlage für die Entwicklung aber auch Bewertung von entsprechenden Instrumenten.

Das Kurzdossier steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Vortrag zum Entwurf der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

Berlin, 29. Juni 2021

Beim Fachausschuss Europa stellte Jana Nysten den neuen Entwurf der EU-Kommission für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 vor. Fokus der Präsentation und der anschließenden Diskussion lag auf den möglichen Änderungen für die Förderung von Erneuerbaren Energien und den Auswirkungen auf das EEG in Deutschland. Dabei wurde u.a. ein Vergleich zwischen den bestehenden und den zukünftigen Beihilfeleitlinien gezogen und mögliche „Verbesserungen“ für die Zukunft der EE-Förderung diskutiert.

Zu den Vortragsfolien

 

Stiftung erläutert Entwurf für neue Beihilfeleitlinien und gibt Einblick in EE-Richtlinien-Reform

Online, 29. Juni 2021

Im Rahmen der monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ haben Jana Nysten und Markus Kahles heute die – möglichen – Änderungen im Förderregime für u.a. Erneuerbare Energien in Deutschland und Europa erklärt. Basis des Vortrags war einerseits der von der EU-Kommission jüngst zur Konsultation gestellte Entwurf für neue Beihilfeleitlinien, in dem die Erneuerbaren-Förderungen als Teil der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ aufgeführt wird. Andererseits liegt auch ein erster Entwurf für die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, nach dem insbesondere in den Bereichen Wärme und Verkehr Neuerungen vorgenommen werden sollen, die sich auch auf die deutsche Gesetzgebung auswirken würden.

Wer mehr erfahren möchte, kann sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran?

Online, 25. Juni 2021

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran? Das fragen wir fünf Expertinnen und Experten in unserer digitalen Gesprächsrunde rund um das Thema Artenschutz und Energiewende am Donnerstag, 8. Juli. Braucht es etwa mehr Populationsbezug anstelle des strengen Schutzes einzelner Individuen? Bringen Vermeidungsmaßnahmen oder möglicherweise erst eine Ausnahmeerteilung die Lösung? Anlass der Gesprächsrunde ist die Entwicklung unseres neuen Forschungsprogramms, für das wir in den nächsten Monaten unter #Klimaschutzrecht2031 Ideen und Impulse aus der Fachwelt sammeln.

Sie wollen erfahren, welche Impulse die eingeladenen Expertinnen und Experten uns mitgeben? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

 

Neuer Würzburger Bericht zeigt: Ein europäischer CO2 -Grenzausgleichsmechanismus ist möglich – aber der Teufel steckt im Detail

Berlin, 23. Juni 2021

Die EU-Kommission wird in den kommenden Tagen im Rahmen ihres „Fit for 55“ Paketes u. a. auch einen Vorschlag für einen sogenannten „Grenzausgleichsmechanismus“ veröffentlichen, mit dem die Treibhausgasemissionen von Importen in die EU ähnlich dem Emissionshandelssystems für EU-Produkte bepreist werden sollen. Vorab hat sich Jana Nysten mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für solch einen Mechanismus befasst, sowohl was das EU-Recht also auch das internationale (Welthandels-) Recht angeht. Im heute erschienen Würzburger Bericht Nr. 52 kommt sie nach umfassender Betrachtung zu dem Ergebnis, dass ein solcher Mechanismus grundsätzlich rechtlich möglich ist, aber insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung und der politischen Kommunikation Fingerspitzengefühl gefragt sein wird.

Den gesamten Würzburger Bericht könne Sie kostenfrei herunterladen.

 

 

Vortrag zu den datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 23. Juni 2021

Bei dem heutigen Online-Seminar „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – from Buzz to Business“, veranstaltet vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE hat Oliver Antoni zu ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ referiert. In dem Projekt werden Möglichkeiten der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung untersucht und die Stiftung Umweltenergierecht analysiert u. a., welche datenschutzrechlichen, aber auch datensicherheitsrechtlichen Vorgaben der EU und national es zu beachten gilt, wenn Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Bundesweite PV-Pflicht in der Diskussion – Beitrag im pv magazine erschienen

Würzburg, 21. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe des pv magazine ist ein Artikel zur Diskussion über die bundesweite Einführung einer PV-Pflicht erschienen. Im Fokus stehen die Potenziale, aber auch die möglichen Risiken und Nachteile einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung. Gegenstand des Artikels ist außerdem die von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts verfasste Studie zu einer PV-Pflicht mit Verpachtungskataster. Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht ordnet diese im Beitrag mit Blick auf verschiedene Kritikpunkte ein und weist auf die kompetenzrechtlichen Fragen einer bundesweiten, aber auch landesrechtlicher PV-Pflichten hin. Der Beitrag ist auch auf der Homepage des pv magazine abrufbar.

 

 

Beitrag zu Rückerstattung einer CO2-Bepreisung im ifo Schnelldienst erschienen

München/Würzburg, 21. Juni 2021

Im neuen Heft des ifo Schnelldienstes mit dem Titel „Wie fair ist die Energiewende? Verteilungswirkungen in der deutschen Energie- und Klimapolitik“ ist ein Beitrag von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) erschienen. Unter dem Titel „CO2-Preis mit Rückerstattung: (Wie) geht das?“ zeigt er auf, dass eine Pro-Kopf-Rückerstattung rechtlich möglich, wenn auch mit einigem Umsetzungsaufwand verbunden ist. Immerhin gibt es bisher keine vergleichbar flächendeckende Leistung des Staates an alle. Die übrigen Diskussionsbeiträge des Heftes setzen sich etwa mit Spritpreisen, der öffentlichen Zustimmung zur CO2-Bepreisung sowie der CO2-basierten Refinanzierung der Erneuerbaren-Förderung auseinander. Die Ausgabe des ifo Schnelldienstes ist hier abrufbar: ifo Schnelldienst 06/2021. Die Beiträge entstanden im Rahmen des vom BMBF initiierten Projektes „Ariadne“. Hier geht es zur Ariadne-Homepage.

Thorsten Müller als Sachverständiger zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes angehört

Würzburg/Berlin, 21. Juni 2021

Am heutigen Tag fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung statt, für die Thorsten Müller als Sachverständiger von der CDU/CSU Fraktion benannt worden war.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drs. 19/30230). Auslöser für die vorgeschlagene Änderung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az.: – 1 BvR 2656/18 -,- 1 BvR 78/20 -,- 1 BvR 96/20 -, – 1 BvR 288/20 -), indem Teile des Klimaschutzgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden. Dieser Beschluss war seitens der Stiftung bereits am 7. Mai 2021 in einem Stiftung Spezial #Klimaschutzgesetz ausführlich untersucht und erläutert worden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Thorsten Müller, Daniela Fietze und Hannah Scheuing zu dem Schluss, dass im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs dieser dem Tenor der Entscheidung ausreichend Rechnung trägt. Zeitgleich betonen sie, dass die Abstimmung mit den einzelnen Instrumenten zur Erreichung der gesetzten Ziele und den (zukünftigen) Vorgaben des Europarechts eine dauerhafte Aufgabe des Gesetzgebers bleibt.

Zur Stellungnahme

 

Studie: Leitplanken für ein dezentralisiertes Strom-Wärme-System

Würzburg, 18. Juni 2021

An welchen ökonomischen, technischen und rechtlichen Leitplanken sollte sich ein künftiges dezentrales Strom-Wärme-System auf Basis erneuerbarer Energien ausrichten?

Diese Frage beantwortete die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Ihren Projektpartnern vom Öko-Instituts und Energynautics. Im Rahmen der Studie wurden 15 Leitplanken entwickelt, die als Richtschnur für politische Entscheidungsträger dienen können. Die Studie zeigt dabei Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Dezentralisierung des Energiesystems auf.

Zentrale Leitplanke bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Innerhalb dieses Rahmens bestehen Spielräume für eine Weiterentwick-lung der Rahmenbedingungen eines dezentralen Strom-Wärme-Systems. (Gemeinsame) Eigenversorgung, EE-Gemeinschaften, die effizientere Flächenausnutzung für PV-Anlagen auf überdachten Stellplatzflächen oder Gebäuden sowie die Nutzung von regional erzeugtem EE-Strom als Standortfaktor können durch neue Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene erleichtert und gefördert werden (Leitplanke 11).

Die Studie wurde heute durch das Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zur Projektseite gelangen Sie hier.

 

 

 

Beitrag zur europarechtlichen Dimension der Braunkohle-Entschädigungen veröffentlicht

Würzburg, 16. Juni 2021

In einem am Montag im Verfassungsblog erschienenen Beitrag setzt sich Julian Senders mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auseinander, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mehreren Braunkohletagebau- und -kraftwerksbetreibern geschlossen wurde und Entschädigungszahlungen für Stilllegungen in Höhe von insgesamt 4,75 Mrd. EUR vorsieht. Dabei wird das im Februar 2021 eingeleitete beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission beleuchtet und insbesondere eine rechtliche Bewertung der Argumentation im Eröffnungsbeschluss vorgenommen. Außerdem wird auf die zurzeit in der Konsultation befindlichen Klima-, Umwelt-und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL) eingegangen.

Vortrag zu Carbon Border Adjustment Mechanism bei den EWI-Alumni

Köln/Würzburg, 16. Juni 2021

Bei einem Onlinetreffen der Alumni des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität Köln hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute zusammen mit Prof. Axel Ockenfels zu dem von der EU geplanten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) diskutiert. In seinem Vortrag „Klimaklub und Grenzausgleich – Was sagt das WTO-Recht?“ sprach er sich u.a. dafür aus, die WTO als Forum für die handelspolitische Koordination von CO2-Bepreisungsmechanismen zu nutzen.

Debatte um innovative Netzlösungen gewinnt an Dynamik

Würzburg, 10. Juni 2021

Die von der Stiftung Umweltenergierecht erarbeiteten Vorschläge, wie der Rechtsrahmen die erforderliche Digitalisierung der Netzinfrastruktur besser abbilden könnte, werden nun auch in einer breiteren Diskussion aufgegriffen.

So ist dieser Woche die Debatte um innovative Lösungen für die Kapazitätssteigerung vor allem in den Verteilnetzen ein Stück weiter vorangekommen. Urban Keussen, Technikvorstand des Energieversorger EWE, hat im Interview mit dem Tagesspiegel die fehlende Anreizwirkung des aktuellen Regulierungsrahmens für den Einsatz digitaler, intelligenter Lösungen zur Kapazitätssteigerung bemängelt. Die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen waren auch Thema beim dieswöchigen Perspektivwechsel-Workshop Stromnetzentgelte von Germanwatch, bei dem verschiedene Anpassungsmöglichkeiten in der bestehenden Anreizregulierungsverordnung, aber auch darüber hinausgehende, systemische Lösungsansätze diskutiert wurden.

Die Stiftung Umweltenergierecht hatte bereits im Oktober 2020 eine Studie vorgelegt, in der die Anreizregulierungsverordnung auf vorhandene Fehlanreize untersucht und Reformoptionen entwickelt wurden. Im bestehenden System der Anreizregulierung sind dabei Anpassungen beim Effizienzvergleich, aber auch bei der Kostenaufteilung und -zuordnung notwendig, um eine Entzerrung zugunsten intelligenter Lösungen zu bewirken. Solche Lösungen stellen zumeist Betriebskosten dar und lassen sich im geltenden Recht gegenüber klassischen Netzausbaukosten nicht angemessen abbilden.

Aufsatz zur Einordnung von zuschaltbaren Lasten in das System der Anreizregulierung erschienen

Würzburg, 9. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe der Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2021, S. 130-135 ist ein Aufsatz von Carsten von Gneisenau mit dem Titel „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung – Status quo und Optionen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens“ erschienen. Der Aufsatz befasst sich mit der aktuellen Frage, wie die Kosten für zuschaltbare Lasten nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) derzeit behandelt werden und welche Optionen der Verordnungsgeber hat, mit ihnen perspektivisch umzugehen. Grundlage dieses Aufsatzes ist die Würzburger Studie Nr. 18 von Oktober 2020.

Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ veröffentlicht

Würzburg, 8. Juni 2021

Die von Dr. Anna Halbig verfasste Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ ist seit Juni 2021 als Buch und ebook erhältlich. Die Autorin untersucht in der Arbeit, wie durch regulatorische Steuerung eine Transformation zugunsten festgelegter (klima-)politischer Ziele erreicht werden kann. Als Referenzfall wird der Regelreservemarkt beleuchtet, welcher infolge der Energiewende einer steten regulatorischen Anpassung unterliegt. Die Dissertation entstand im Rahmen des Projekts NEW 4.0.

Vortrag zu Experimentierklausen und regulatorischem Lernen

Online, 7. Juni 2021

Am 07 Juni 2021 hielt Daniela Fietze im Rahmen des Kopernikus-Symposiums 2021: Klimaneutrales Deutschland – Technologien und Instrumente für die Energiewende einen Impulsvortrag zum Thema „Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen“.

Der Vortrag leitete die Session „Raum für Experimente: Wie können Experimentierklauseln die Energiewende voranbringen?“ ein. Im Anschluss diskutierte das Panel die Chancen und Risiken, die Experimentierklauseln für die Weiterentwicklung des Ordnungs- und Rechtsrahmen bieten.

Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem

Berlin, 4. Juni 2021

Beim 15. HEEN Workshop im Rahmen des Hertie Summits am 3. und 4. Juni 2021 hielt Jana Nysten einen Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem. Insbesondere ging es um die Frage, welche Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme in Frage kommen und welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen dies mit sich bringen würde. Außerdem wurden die Vorgaben zu einer WTO-rechtskompatiblen Ausgestaltung aufgerufen. Der Vortrag steht im Zusammenhang mit dem jüngsten Würzburger Bericht, in dem die Thematik umfassend untersucht und aufgearbeitet wird.

Vortrag über die Eigenschaften von grünem Wasserstoff

Hamburg, 2. Juni 2021

Am 2. Juni 2021 veranstaltete die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur ein Barcamp rund um das Thema „grüner Wasserstoff“ – und die Stiftung Umweltenergierecht war mit dabei. In einem Impulsvortrag ging Burkhard Hoffmann der Frage nach, welche Merkmale den Wasserstoff eigentlich „grün“ machen. Dabei wurde insbesondere auf die neuen europäischen Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff im Verkehrsbereich eingegangen. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer über die Auswirkungen der europäischen Vorgaben auf das deutsche Recht.

Vortrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz bei der World Wind Energy Association

Bonn/Würzburg, 2. Juni 2021

Im Rahmen des Webinars “Litigation for mitigation: constitutional dimensions of renewable energy and climate change” der World Wind Energy Association (WWEA) hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vorgestellt. In seinem Vortrag “Climate change mitigation as a fundamental right? – The decision by the German Federal Constitutional Court” stellte er die Entscheidungsgründe vor und ging anschließend darauf ein, wie der Gesetzgeber bereits darauf reagiert hat.

Ein Marathon, kein Sprint – Stiftung Umweltenergierecht startet neues Vorhaben zum Ausbau der Windenergie post-2030

Würzburg, 1. Juni 2021

Soll die Dekarbonisierung Deutschlands vor der Mitte des Jahrhunderts gelingen, ist ein deutlicher Ausbau aller erneuerbaren Energien, gerade aber auch der Windenergie an Land erforderlich. Dass dieser Ausbau zuletzt deutlich hinter den geplanten Zubaumengen zurückblieb, lag nicht zuletzt am Mangel an ausgewiesenen Flächen.

Warum vorhandene Flächenpotenziale bislang nicht in den Raumplänen für Windenergienutzungen geöffnet werden und welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen, um dies zu ändern, ist Gegenstand eines neuen Vorhabens im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Gemeinsam mit Guidehouse, Fraunhofer IEE und Bosch&Partner widmet sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten zweieinhalb Jahren der „Analyse der Flächenverfügbarkeit für die Windenergie an Land post-2030“. Das Vorhaben soll wichtige Erkenntnisse liefern, um bereits heute die Weichen für die Flächenverfügbarkeit im nächsten Jahrzehnt richtig zu stellen. Dies zeigt: Die Energiewende ist ein Marathon, kein Sprint! Mehr Informationen zu dem heute mit dem Projekt-Kick-off gestarteten Vorhaben finden Sie hier.

Gründungstreffen Alumni-Netzwerk

Online, 27. Mai 2021

Was kommt eigentlich nach dem DokNetz Umweltenergierecht? Am Abend des 17. Mai trafen sich 10 (ehemalige) DokNetz-Mitglieder, um ein Alumni-Netzwerk zu gründen.

Nach einem externen Input in die Runde – Professor Stephan Breidenbach von GermanZero trug zum 1,5°-Gesetzespaket vor – wurde auf das neue Netzwerk angestoßen. Natürlich mit Würzburger Wein! Im Anschluss wurde überlegt, wie sich das neue Netzwerk am besten organisieren lässt und bei noch mehr Wein nette Gespräche geführt.

Save the Date: Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt?

Würzburg, 27. Mai 2021

Am 20. und 21. Oktober laden wir Sie nach Würzburg zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht ein. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen der Frage nachgehen, wie das deutsche und europäische Energierecht auf dem Weg zur Klimaneutralität Schritt halten kann. Die Entwicklungsperspektiven für die neue Legislaturperiode und darüber hinaus werden wir ebenfalls diskutieren. Folgende Fragestellungen sollen im Mittelpunkt stehen: Welche Rolle spielt der europäische Green Deal? Welche Grundstrukturen des Energierechts müssen angepasst werden? Welche Instrumente braucht ein ambitionierteres Klimaschutzrecht?

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen mit Ihnen nach dieser langen Zeit! Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit, sich zur Tagung anzumelden.

 

 

Stiftung spezial zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz verpasst?

Online, 27. Mai 2021

Die Aufzeichnung unseres Online-Seminars „Stiftung spezial #Klimaschutzgesetz“ vom 7. Mai 2021 ist ab jetzt auch zum Nachschauen verfügbar. Daniela Fietze, Thorsten Müller und Dr. Hartmut Kahl haben darin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet und erklärt, was das (juristisch) Neue daran ist, wie es zur Entscheidung kam und was der Beschluss für die Zukunft bedeutet. Die Vortragsfolien stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Effizientere Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen? Sachverständigenanhörung im deutschen Bundestag

Berlin, 19. Mai 2021

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für EE-Anlagen geladen worden. In der Anhörung ging er auf Basis der zusammen mit Erik Dietrich und Frank Sailer erarbeiteten Stellungnahme darauf ein, dass der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der Erneuerbaren Richtlinie RED II entspricht: Demnach beginnt die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst mit allen notwendigen Unterlagen. Genauso müsste geregelt werden, was nach Ablauf der Genehmigungsfrist passiert. Kritisch bewertete Thorsten Müller auch den neuen Paragraf 16b BImSchG, der nicht im Einklang mit dem Europarecht steht und nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen ausgelegt ist. Zudem würde er Rechtsunsicherheit erzeugen, da er sich nicht klar in das Konzept der Genehmigungsarten des BImSchG einfügen würde.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Vortrag zum EU CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) beim Strommarkttreffen Online

25. Mai 2021

Am 25. Mai 2021 stellte Jana Nysten die Forschungsarbeiten der Stiftung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM) vor. Neben dem EU Recht – und hier insbesondere die Wahl einer Rechtsgrundlage und den damit verbundenen Verfahrensvorschriften – lag ein Fokus auf den Bestimmungen des WTO-Rechts: Auch hier, so folgerte sie, ist ein solcher CBAM theoretisch möglich; allerdings kommt es darauf an, dass in der Ausgestaltung zumindest keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung vorliegt. Ferner werden auch (handels)-politische Aspekte eine große Rolle spielen und für die internationale Akzeptanz der Maßnahme von Bedeutung sein. Für eine umfassende Diskussion der verbundenen rechtlichen Problematiken wurde auf den Würzburger Bericht zu diesem Thema verwiesen, der dieser Tage erscheinen wird

Vortrag

Vortrag zum aktuellen und künftigen Wasserstoffwirtschaftsrecht

Würzburg, 20. Mai 2021

Der Markthochlauf von Wasserstoff und insbesondere von sog. grünem Wasserstoff wird heutzutage als Schlüssel zur Dekarbonisierung der Industrie und weiterer bedeutsamer Wirtschaftsbereiche, etwa des Schwerlastverkehrs, angesehen. Die rechtlichen Vorgaben für Erzeugung, Transport und Speicherung sind derzeit aber noch stark fragmentiert. Julian Senders gab beim Statusseminar Power-to-Gas/Power-to-X einen Überblick über den bestehenden Rechtsrahmen sowie über die aktuell geplanten Neuregelungen für die Regulierung von Wasserstoffnetzen und für die Erzeugung von grünem Wasserstoff.

Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet und bearbeitet das Recht der Wasserstoffwirtschaft in mehreren Projekten, so etwa im zuletzt gestarteten Norddeutschen Reallabor.

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimagesetz und Schwerpunkt zur Rechtsetzung der EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte

Online, 18. Mai 2021

Die 8. Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ befasste sich heute mit dem EU-Klimaschutzgesetz und im Schwerpunkt mit dem Instrument der delegierten Rechtsakte.  Welche Bedeutung das EU-Klimaschutzgesetz für die gegenwärtigen Reformbestrebungen der Bundesregierungen hat, zeigte Hannah Scheuing in einem kurzen Update auf. Hier sollen auf nationaler Ebene bereits die ambitionierten EU-Klimaziele antizipiert werden.

Johanna Kamm erklärte im Themenschwerpunkt grundlegend das Instrument des Delegierten Rechtsakts anhand der Taxonomie-Verordnung, mit der die EU-Kommission einen Rahmen für „klimaschutzfreundliche“ Investitionen schaffen will. Auch im Bereich Wasserstoff sollen Delegierte Rechtsakte genutzt werden, etwa zur Definition von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wie Jana Nysten erklärte.

Zur Vertiefung und zum Nachlesen können Sie sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Rechtsgutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines Mindestpreises für CO2 im Stromsektor erschienen

Berlin/Würzburg, 11. Mai 2021

Die Stiftung Klimaneutralität hat heute ihren Regelungsvorschlag für die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen im Stromsektor vorgestellt, zu dem Dr. Hartmut Kahl ein Rechtsgutachten erstellt hat. Dieser Mindestpreis soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen. Nach dem Vorschlag, dessen Details das Öko-Institut ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele soll der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Erhoben werden soll der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Die Steuersätze sollen im Energiesteuergesetz festgelegt werden und können so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden. Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat Dr. Hartmut Kahl in einem ausführlichen Rechtsgutachten geprüft.

Der Regelungsvorschlag, das ihm zugrunde liegende Bepreisungskonzept des Öko-Instituts und das Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht sind hier abrufbar:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/

Vortrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz

Online, 7. Mai 2021

In einem Online-Seminar aus der Reihe „Stiftung spezial“ befassten sich Daniela Fietze und Thorsten Müller mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019.

Nachdem zentrale Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fragen „Wie viel Klimaschutz steckt im Grundgesetz“ und „Wie muss dieser umgesetzt werden“ rekapituliert wurden, ging es um die Folgen des Beschlusses. Dabei wurde auch der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie die Vortragsfolien sowie weitere Informationen zum Thema.

Fabian Pause im Porträt: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum“

Berlin, 27. April 2021

In der heutigen Ausgabe des Tagesspiegel Background Energie & Klima ist ein Porträt über Fabian Pause, Forschungsgebietsleiter Europäisches und internationales Umweltenergierecht sowie Rechtsvergleichung, erschienen. Darin spricht er darüber, wie wichtig ihm die zukunftsgerichtete Forschungsarbeit im Umweltenergierecht ist und welche Themen ihn in seiner Arbeit als Europarechtsexperten gerade besonders begleiten: Welche Auswirkungen hat der europäische Green Deal auf das deutsche Recht? Wie geht es mit CO2-Bepreisung und Emissionshandel weiter? Welche Rolle spielt das Beihilferecht? Europarechtliche Themen wie diese faszinieren Fabian Pause in seiner täglichen Arbeit. Sein Fazit lautet daher: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum.“

Mehr dazu lesen Sie im Porträt.

Green Deal erklärt: Update zum EU-Klimagesetz sowie thematischer Schwerpunkt zu Energieeffizienz und Renovierungswelle

Online, 27. April 2021

Heute fand die siebte Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Zunächst widmeten wir uns der kürzlich erfolgten informellen Einigung des EU-Gesetzgebers zum EU-Klimagesetz. Hannah Scheuing ging in ihrem Vortrag auf die Kernpunkte der Vereinbarung und dabei insbesondere auf die neue Zielarchitektur auf EU-Ebene ein. Schwerpunkt des Online-Seminars war dann das Thema Energieeffizienz und dort die sogenannte Renovierungswelle. Dr. Maximilian Wimmer erläuterte die Bedeutung der Energieeffizienz für die Erreichung der Klimaziele und welche Rolle der Energieeffizienz im EU Green Deal zukommt. Besonders beleuchtet wurde die Strategie der EU-Kommission namens Renovierungswelle, die eine umfassende Überarbeitung der EU-Rechtsakte insbesondere im Gebäudeeffizienzbereich vorsieht. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Whitepaper zu lokalen Energiemärkten veröffentlicht

Würzburg, 26. April 2021

Das Projektkonsortium von „pebbles“ hat kürzlich ein Whitepaper zur Rolle und zu Hemmnissen für die Einführung lokaler Energieplattformen veröffentlicht, das u.a. konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens an die Politik enthält. Die Stiftung Umweltenergierecht untersuchte dabei die rechtliche Umsetzbarkeit ausgewählter Handlungsempfehlungen zur besseren Systemintegration von lokalen Energiemärkten. Thematisiert werden Privilegierungen lokaler Stromverbräuche im Rahmen der Stromsteuer, Gestaltungsoptionen für die Einführung variabler Netzentgelte sowie die Schaffung von kostenseitigen Anreizen für die Nutzung von Digitalisierungsanwendungen durch die Netzbetreiber. Das Whitepaper kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Zur Vertiefung: Bereits im vergangenen September hatte die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Konsortiums den bestehenden Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains untersucht. Außerdem empfiehlt sich die 17. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die sich ausführlich mit der Frage befasst, wie Digitalisierungskosten im Rahmen der

Update erschienen: Neue Studie beleuchtet den Rechtsrahmen von Blindleistung

Würzburg, 23. April 2021

In der neuen Würzburger Studie zum Umweltenergierecht „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG?“, untersucht Dr. Anna Halbig die Neuerungen im europäischen und nationalen Rechtsrahmen von Blindleistung. Hintergrund ihrer Studie sind neue EU-Vorgaben aus dem Clean Energy Package, die erstmals eine Pflicht zur marktgestützten, transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Blindleistung vorschreiben. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie vorgeschriebene Pflicht mit dem neu eingefügten § 12h EnWG bislang nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurde. Ob dies ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission zur Folge hat, bleibt abzuwarten.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht ist im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstanden.

 

 

DokNetz Umweltenergierecht: 16. Treffen für Austausch und Vernetzung

Online, 23. April 2021

Zum zweiten Mal fand das DokNetz Umweltenergierecht coronabedingt digital statt. Auf dem Programm standen diesmal zwei Vorträge zu Promotionsprojekten, die sich mit den Themen „Informelle Gesetzeskonkretisierung durch die Verwaltung“ bzw. der „Wärmewende im Unionsrecht“ auseinandersetzen.  Drei kurze Impulsvorträge zum „Wie“ des Promovierens rundeten das Treffen ab. Hier wurden u.a. die Themensuche, die Auswahl der Betreuungsperson, aber auch die Herausforderungen des eigentlichen Schreibprozesses thematisiert. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern blieb wie immer ausreichend Raum für Fragen und Diskussion.

Mehr dazu lesen Sie im ausführlichen Nachbericht.

Entscheidungsanmerkung zum europäischen Artenschutzrecht erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER, Heft 2/2021) ist eine Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer zur Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 über die Reichweite der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote erschienen. Im gegenständlichen Urteil bestätigt der Gerichtshof seine grundsätzlich strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei etwa jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. In Ihrer Anmerkung kommen die beiden Autoren auch zum Ergebnis, dass die Aussagen des EuGH nicht ohne Weiteres auf die Zugriffsverbote der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 5 VS-RL) übertragbar sind.

Keine Umgehung von Konzentrationszonenplanungen durch Mindestabstände im Landesentwicklungsprogramm – Urteilsanmerkung erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) hat Dr. Nils Wegner eine Entscheidung des VG Koblenz vom Sommer letzten Jahres kritisch kommentiert. Das Gericht hatte darin einer Abstandsvorgabe im Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz für Windenergieanlagen von bis zu 1.100 Meter zu bestimmten Siedlungsgebieten unmittelbare Wirkung auf Zulassungsebene zuerkannt. Folgte man dem, hätte es einer weitergehenden Umsetzung der Abstandsvorgabe im Rahmen einer Konzentrationszonenplanung nicht bedurft. Eine Rechtfertigung des Ausschlusses der Windenergie innerhalb der Abstände durch die „Schaffung substanziellen Raums“ an anderer Stelle wäre dann nicht länger notwendig. Weil das VG Koblenz zudem einen subjektiv-drittschützenden Charakter der Vorgabe annahm, eröffnete es betroffenen Anwohnern entgegen dem geläufigen Verständnis entsprechender Vorgaben der Raumordnung als Recht zum Schutz allein öffentlicher Belange zudem auch gerichtlich weitreichende Durchsetzungsmöglichkeiten. Auch hiergegen wendet sich die Urteilsanmerkung.

Neues Großprojekt Norddeutsches Reallabor (NRL) untersucht Fragen zu grünem Wasserstoff und energieoptimierten Quartieren

Würzburg, 14. April 2021

Das zum 1. April 2021 gestartete Forschungsvorhaben Norddeutsches Reallabor (NRL) wurde heute offiziell durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier mit der symbolischen Übergabe des Förderbescheids bekanntgegeben. Während der fünfjährigen Projektlaufzeit will das über 50 Partner umfassende Konsortium aus Wissenschaft und Praxis die ganzheitliche Transformation des Energiesystems erproben und so den Weg zu einer schnellen Dekarbonisierung aller Verbrauchssektoren demonstrieren. Die Modellregion umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und das westliche Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur Sektorenkopplung (mit Schwerpunkt auf grünem Wasserstoff) sowie zu energieoptimierten Quartieren und Städten. Die Stiftung Umweltenergierecht bearbeitet sämtliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen des Projekts.

 

Neues Vorhaben zu Akzeptanzfragen in der Energiewende gestartet

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet gemeinsam mit dem Zentrum für Risiko- und Innovationsforschung (ZIRIUS), dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und DIALOGIK gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations- und Kooperationsforschung das Vorhaben „SyKonaS – Systemische Konfliktanalyse mittels Szenariotechnik“. In dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Vorhaben wird zunächst eine szenarienbasierte Analyse der Wechselwirkungen von Konflikten auf unterschiedlichen Ebenen der Energiewende einerseits und den institutionellen, technischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen. Hierauf aufbauend werden sodann vorhandene Lösungsinstrumente zur Steigerung der Akzeptanz in der Energiewende weiterentwickelt und gänzlich neue Instrumente vorgeschlagen um gegenwärtige und künftige Konflikte zu adressieren. Ziel der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht ist es, einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zum besseren Verständnis des rechtsgebietsübergreifenden interdependenten Charakters von Rechtsregeln zur Lösung von Konflikten und zur Steigerung der Akzeptanz in der Energiewende zu leisten.

Neues Vorhaben widmet sich der Transferforschung zu den Reallaboren der Energiewende

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet heute in ein neues Forschungsvorhaben. Unter dem Kürzel Trans4ReaL kümmern wir uns in einem breit aufgestellten Konsortium um alle rechtlichen und regulatorischen Fragestellungen rund um die wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien.

Worum geht es? Anfang 2019 hatte das BMWi zu dem Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ aufgerufen, um technische und nicht-technische Innovationen in den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien erproben zu können. In den Reallaboren sollen Unternehmen künftig neue Wasserstofftechnologien im industriellen Maßstab und in realer Umgebung testen. Klares Ziel ist, diese Technologien weiterzuentwickeln – für Deutschland der erste Schritt zur Schaffung eines Heimatmarktes für Wasserstofftechnologien. Damit die Erkenntnisse aus den Reallaboren integriert und verortet werden können, hat das BMWi eine Wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore aufgesetzt. Aufgabe der Transferforschung ist es dabei nicht, die Technologien selbst zu erforschen, sondern die Reallabore wissenschaftliche zu begleiten und ihre Ergebnisse einzuordnen, zu analysieren und in ihren jeweiligen Kontext zu setzen. Die Analysen sollen damit Impulse für die technologische und fördertechnische Weiterentwicklung geben.

Unter der Federführung der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht in diesem Vorhaben mit der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA), dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik gGmbH, Agora Energiewende, der Technischen Universität München sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zusammen.

 

Neues EEG – noch mehr Komplexität: Online-Tool zu Strompreisbestandteilen erweitert und aktualisiert

Würzburg, 31. März 2021

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Ende letzten Jahres haben sich einige neue Regelungen zur EEG-Umlage für die Bereiche Speicherung und Sektorenkopplung ergeben. Das hat die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, ihr Online-Tool zur Darstellung der Strombezugskosten für Anlagen zur Stromspeicherung und zur Sektorenkopplung zu aktualisieren. Das unter www.strompreisbestandteile.de frei verfügbare Tool stellte bislang für rund 80 Anlagenkonstellationen die Strompreissituation für die staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile (kurz „SIP“) dar.  Jetzt sind neue Regelungen und sich daraus ergebende Konstellationen wie die Reduzierungen bei der EEG-Umlage für die Verwendung von Landstrom für Seeschiffe oder für elektrisch betriebene Linienbusse hinzugekommen. Zudem wurden Aktualisierungen wegen der geänderten Rechtslage vorgenommen. Die überarbeitete Version ist seit heute verfügbar. Wir planen das Tool auch in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln und um neue Konstellationen zu erweitern.

Die Website wurde im Rahmen des SINTEG-Projekts „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.

 

 

„Recht muss fortlaufend entwickelt werden“ – Caroline Moog und Thorsten Müller im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg

Lüneburg, 31. März 2021

Caroline Moog und Thorsten Müller haben im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg über Ihre Motivation als Rechtswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftler gesprochen und weshalb die Forschungsarbeit so relevant ist. „Wir brauchen neue Lösungen und die möchte ich gerne mitentwickeln“ betont Thorsten Müller, der seit 2016 Dozent im Masterprogramm „Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt“ ist. Für ihn steht nicht nur im Mittelpunkt, den Rechtsrahmen für Gesellschaft und Wirtschaft fortzuentwickeln, er möchte sein Wissen auch an Studierende weitergeben. Auch für Caroline Moog ist es als Rechtswissenschaftlerin wichtig, sich in gesellschaftlichen Bereichen wie dem Umweltschutz einzubringen. Parallel zu ihrer Forschungsarbeit bei der Stiftung Umweltenergierecht beschäftigt sie sich in ihrer Masterarbeit beispielsweise mit der rechtlichen Situation von Tiny Houses.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Website der Leuphana Universität nachlesen.

 

EuGH bleibt seiner Linie im Artenschutzrecht vorerst treu

Online, 30. März 2021

In unserem Online-Seminar „Doch keine Erleichterung im Artenschutzrecht? – Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021“ haben wir uns heute mit der Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 zur Reichweite der Zugriffsverbote auseinandergesetzt. In seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof seine strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. Das wird in Deutschland auch bisher schon weitgehend so gehandhabt. Allenfalls beim Störungsverbot, das sich in Deutschland stärker an der Vogelschutz-Richtlinie orientiert und damit populationsbezogen ausgestaltet ist, könnten sich Auswirkungen zumindest bezüglich FFH-Arten ergeben.

Der EuGH wurde in dem Verfahren nicht nur nach der Rolle des Erhaltungszustands im Rahmen der Zugriffsverbote der FFH-RL, sondern auch im Rahmen der Zugriffsverbote der VS-RL gefragt. Hierzu hat sich der Gerichtshof allerdings nicht geäußert. Ob er die Relevanz des Erhaltungszustands auch bei den Zugriffsverboten der Art. 5 Buchst. a bis d VS-RL verneinen würde, ist damit weiterhin offen. Die zur FFH-RL erfolgte, stark am Wortlaut ansetzende Argumentation, lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Verbote der VS-RL übertragen. Deren Wortlaut weist an den entscheidenden Stellen Unterschiede auf. Das bedeutet zugleich, dass dem Vorschlag der Generalanwältin Kokott bei lediglich in Kauf genommenen Tötungen von Vögeln vom EuGH keine Absage erteilt wurde. Die Generalanwältin hatte eine Beschränkung der Verbote des Art. 5 Buchst. a, b VS-RL dadurch vorgeschlagen, dass der Erhaltungszustand zu berücksichtigen sei. Auch diese Entscheidung gibt Anlass zu der generellen Überlegung, die Vorgaben der FFH-RL und der Vogelschutz-Richtlinie stärker getrennt umzusetzen. Auf diese Weise könnte den Unterschieden zwischen den beiden Richtlinien besser Rechnung getragen werden.

Mehr erfahren Sie auf den Vortragsfolien.

Thorsten Müller im Interview: „Es braucht faire und einfache Regeln“

Würzburg, 29. März 2021

In der heutigen Ausgabe der Mainpost ist ein Interview mit Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, erschienen. Darin geht er darauf ein, welche Herausforderungen er derzeit für die Energiewende und die gesteckten Klimaschutzziele der Politik sieht und welche Rolle er dem Recht für effektiven Klimaschutz zuschreibt. „Die Ziele sind für konkrete Maßnahmen zu abstrakt und unklar, das betrifft Unternehmen und Gesetzgebung. Energierecht, aber auch Planungs- und Genehmigungsrecht muss auf den Ausbau regenerativer Stromgewinnung ausgerichtet werden“, fasst Thorsten Müller zusammen. Aus seiner Sicht braucht es deshalb konkrete Zielvorstellungen und Vorgaben sowie einen passenden rechtlichen Rahmen, der unkomplizierte und faire Regeln für alle Akteure – auch Privatleute – schafft.

Das gesamte Interview können Sie online nachlesen.

Green Deal erklärt: Updates und Einführung des Grenzausgleichmechanismus (CBAM)

Online, 23. März 2021

Heute ging die sechste Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ online. Auch dieses Mal haben wir uns wieder mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren auseinandergesetzt. Der thematische Schwerpunkt dieser Ausgabe lag vor allem auf der Diskussion um die Einführung eines sogenannten Grenzausgleichmechanismus (CBAM). Dafür haben wir die bereits bestehenden und möglichen neuen Instrumente EU- und welthandelsrechtlich eingeordnet und aufgezeigt, welche Querverbindungen zur allgemeinen CO2-Bepreisung auf EU-Ebene bestehen, insbesondere zum EU-Emissionshandel.

Erfahren Sie mehr dazu in unseren Präsentationsfolien. Im Online-Bereich finden Sie auch alle vergangenen Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

 

Fünf Würzburger Wissenschaftseinrichtungen wollen Zentrum für Angewandte Klimaforschung gründen

Würzburg, 19. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine von fünf Würzburger Wissenschaftsinstitutionen, die mit Unterstützung zahlreicher regionaler Institutionen und Forschungseinrichtungen das „Würzburger Zentrum für Angewandte Klimaforschung“ (WueZAK) gründen wollen. Im WueZAK sollen die Auswirkungen zum regionalen und lokalen Klimawandel erforscht und praxistaugliche Anpassungsstrategien entwickelt werden.

Die Regiopolregion Mainfranken und Würzburg als neuer Standort eignet sich für das WueZAK gleich aus zwei Gründen hervorragend: Die Region ist schon heute mit starken klimatischen Veränderungen konfrontiert und zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands – Bedingungen, die andernorts erst in 30 bis 50 Jahren zu erwarten sind und damit als ideales Reallabor fungieren. In der Regiopolregion Mainfranken bündeln sich zum anderen herausragende Forschungseinrichtungen, die langjährige Expertise in der Grundlagen- sowie anwendungsorientierten Forschung mitbringen und damit ein interdisziplinäres Arbeitsumfeld ermöglichen.

Auftakt der Initiative bildete die heutige Pressekonferenz, in der die Initiatoren – das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung e.V., die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, die Julius-Maximilians-Universität, das Universitätsklinikum Würzburg sowie die Stiftung Umweltenergierecht – das Projekt der Öffentlichkeit präsentiert haben. Im nächsten Schritt soll die Bayerische Staatsregierung für das Leuchtturmprojekt gewonnen werden, das bereits Leitprojekt der Regiopolregion ist.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung, der Präsentation der heutigen Pressekonferenz sowie auf der Website des WueZAK.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht zieht um!

Würzburg, 16. März 2021

Nach zehn Jahren sind unsere Räumlichkeiten in der Ludwigstraße zu klein für uns geworden – wir ziehen in unser neues Stiftungshaus! Die Kartons sind fertig gepackt und warten nur noch darauf, in die neuen Räumlichkeiten gebracht zu werden. Wir freuen uns auf unser neues Stiftungshaus, in dem wir noch besser unserer Forschungsarbeit nachgehen können. Denn die großzügigeren Büroräume bieten vor allem eines: Viel Platz für Kreativität, neue Ideen, Teamarbeit sowie Austausch und Vernetzung.

Aufgrund des Umzugs sind wir von Mittwoch, 17. März bis Freitag, 19. März nur noch eingeschränkt telefonisch oder per Mail erreichbar. Ab Montag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!

Ab Freitag, 19. März finden Sie uns unter unserer neuen Adresse:

Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg  

Die bekannten Telefon- und Fax-Nummer bleiben bestehen. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne!

Startschuss für neues Projekt: Wie könnte das zukünftige Recht für PV-Eigenstrom aussehen?

Online, 8. März 2021

Mit einem Kick-Off-Treffen aller Projektpartner begannen die Arbeiten am Projekt „OwnPV-Outlook – PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“.

Die Stiftung Umweltenergierecht will im Projekt zum einen den „Instrumentenkasten“ des Gesetzgebers für eine zukunftsgerichtete Förderung von PV-Eigenstrom aufzeigen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Projektpartner sollen zudem mögliche Vorschläge zu einer Neugestaltung des Rechtsrahmens erarbeitet werden.

Projektbezogenes Dissertationsverfahren erfolgreich abgeschlossen

Würzburg, 09. März 2021

Im Rahmen von NEW 4.0 verfasste Dr. Anna Halbig eine projektbegleitende Dissertation mit dem Titel „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“. In dem im Februar 2021 erfolgreich abgeschlossenen Dissertationsvorhaben wurde untersucht, wie Märkte zur Erreichung festgelegter (klima-)politischer Ziele transformiert werden können. Als Beispiel für eine solche Transformation wurde der Regelreservemarkt herangezogen. Die Ergebnisse der Promotion etwa zum aktuellen Marktdesign von Regelreserve konnten unmittelbar für das Projekt NEW 4.0 genutzt werden. Anna Halbig wurde 2021 mit ihrer energierechtlichen Dissertation an der Universität Würzburg promoviert, das Buch befindet sich aktuell im Erscheinen.

Vortrag zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings

Berlin, 5. März 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Repowering auf Planungsebene – aktuelle Rechtslage und praktische Einblicke“ der Fachagentur Windenergie an Land hat Dr. Nils Wegner die planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings in einem Vortrag erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Im Zentrum des Vortrags standen planerische Möglichkeiten, wie die Raumordnung die Steuerung von Repoweringvorhaben in unterschiedlicher Weise auf die kommunale Bauleitplanung übertragen kann. Die Kommunen erhalten so auch in den Ländern planerische Freiheiten, in denen im Übrigen eine abschließende Steuerung der Windenergie auf Raumordnungsebene stattfindet. Dies bietet sich gerade dort an, wo weitreichende Siedlungsabstände große Flächen für die Windenergie ansonsten sperren würden. Kommunen können dann entscheiden etablierte Standorte zu sichern und die Abstände punktuell zurückzunehmen. Der Vortrag ist auf der Homepage der FA-Wind hier abrufbar.

10 Jahre Stiftung Umweltenergierecht – Startschuss für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Am 1. März 2011 haben 46 Gründer die Stiftung Umweltenergierecht aus der Taufe gehoben und damit die damals bereits seit vier Jahren an der Universität Würzburg bestehende Forschungsstelle Umweltenergierecht institutionell auf neue Beine gestellt. In Würzburg ist seitdem ein Zentrum der rechtswissenschaftlichen Forschung rund um die Energiewende entstanden. So konnten in den letzten Jahren Grundlagen des Umweltenergierechts erforscht und zahlreiche Impulse für die Rechtsentwicklung gegeben werden.

Der 10. Geburtstag ist gleichzeitig Ausgangspunkt für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende. Weil die Rechtsentwicklung in den nächsten zehn Jahren darüber entscheiden wird, ob die Klimaschutzziele von Paris erreicht werden können, wird die Stiftung Umweltenergierecht ihre Forschung weiter intensivieren. „In den ersten 10 Jahren haben wir sehr erfolgreich ein Fundament gelegt. Darauf können wir nun weiter aufbauen, um die vor uns liegende Phase der Energiewende noch intensiver mit unseren Forschungsergebnissen und daraus abgeleiteten Ideen und Ratschlägen zu unterstützen“, blickt Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung, in die Zukunft.

Das Team der Stiftung Umweltenergierecht hat die Grundzüge für ein Forschungsprogramm für das Energiewenderecht 2030 entwickelt, das im Laufe des Jahres mit dem Forschungsnetzwerk der Stiftung und der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert und endgültig ausformuliert werden wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann im Rahmen der 23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 21. Oktober 2021 in Würzburg präsentiert werden. Diese Veranstaltung soll zudem erste rechtswissenschaftliche Ideen für die dann startende neue Legislaturperiode aufzeigen. Erste Anhaltspunkte für die Forschungsthemen der Stiftung Umweltenergierecht finden sich auf der neu gestalteten Homepage.

Pressemitteilung

 

Ein ENERGIEVORRAT für die Stiftung Umweltenergierecht als Finanzierungsbaustein für die entscheidende Phase der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erhält eine zusätzliche innovative Säule zur Finanzierung ihrer Forschung: den ENERGIEVORRAT – Stiftungsfonds für gutes Klimaschutzrecht. Dieser wird anlässlich des 10. Geburtstages der Stiftung Umweltenergierecht angelegt und in den nächsten 10 Jahren aufgebraucht. Dank sechs Initiatoren und bereits gewonnener weiterer Unterstützer stehen bereits mehr als 2 Millionen Euro des angestrebten Finanzvolumens zur Verfügung. Innerhalb von einem Jahr soll der ENERGIEVORRAT mit mindestens 4 Millionen Euro gefüllt werden.

„Durch den ENERGIEVORRAT erlangen wir in der entscheidenden Phase der Energiewende mehr inhaltlichen Freiraum, stärken die Rolle der Stiftung Umweltenergierecht als unabhängige Ideen- und Ratgeberin und festigen unsere institutionelle Basis. So können wir noch effektiver und zielgerichteter die maßgeblichen Fragen der Rechtsentwicklung rund um die Energiewende erforschen und Lösungen für das zukünftige Recht entwickeln“, freut sich Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands.

Erfahren Sie hier mehr zum ENERGIEVORRAT und Ihren Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht wird 10 Jahre – Sie haben einen Wunsch frei!

Würzburg, 1. März 2021

Was wünschen sich die Bundesminister Olaf Scholz, Anja Karliczek und Svenja Schulze, der bayrische Ministerpräsident Markus Söder, der luxemburgische Umweltminister, Ministerpräsidenten und Minister aus ganz Deutschland, Abgeordnete aus Bundestag, Europaparlament und Landtag, namhafte Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von der Stiftung Umweltenergierecht? Finden Sie es in unserem Geburtstagsgästebuch heraus und senden auch Sie uns einen Wunsch.

Was sollen wir in den nächsten 10 Jahren erforschen und ausarbeiten? Welchen Themen sollen wir uns intensiver oder zusätzlich zuwenden und welche neuen Ideen müssen in neue Rechtsstrukturen gegossen werden, damit Klimaschutz gelingt? Was sollten wir berücksichtigen oder verbessern? Was haben wir gut gemacht?

Die Liste der Wünsche an uns und Anregungen für unsere Arbeit in den nächsten 10 Jahren soll weiter wachsen und ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Dafür brauchen wir auch Sie und laden Sie herzlich ein, uns weitere Wünsche zuzusenden. Wir freuen uns, auf Ihre (Glück-)Wünsche in unserem virtuellen Geburtstagsgästebuch!

Zum Geburtstagsgästebuch

 

Neues Corporate Design: Frischer Wind für die Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. März 2021

Zu unserem Jubiläum präsentieren wir unser neues Erscheinungsbild. Das neue Corporate Design soll unserer Marke treu bleiben und gleichzeitig unseren Charakter und unsere Stärke noch besser unterstreichen. Ein moderneres und kompakteres Logo angelehnt an das charakteristische Stiftungsblau, eine neue Typografie, klare Linien als identitätsstiftende Gestaltungselemente, die wie ein verbindender (Leit-)Faden durch unsere Medien führen. Entstanden ist ein Design, das auch visuell für uns und unsere Arbeit steht: Wir verstehen uns als Rechtswissenschaftler und Lotsen, die mit einem unabhängigen Blick die Rechtsentwicklung strukturieren. Entlang einer klar ausgerichteten Leitlinie erforschen wir mögliche Wege zur Treibhausgasneutralität, um durch das komplexe Paragraphendickicht zu führen und Rat-, Ideen- und Impulsgeber sein zu können.

 

Aufsatz zur Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 26. Februar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER) ist ein Aufsatz von Maximilian Schmidt mit dem Titel „Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen“ erschienen. Der Anlagenschutz sogenannter Drehfunkfeuer steht zahlreichen potenziellen Windenergiestandorten entgegen. Rechtliche Grundlage dieses Konfliktes ist § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der die Errichtung von Bauwerken untersagt, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen (wie etwa Drehfunkfeuer) gestört werden können.

Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Anwendung des § 18a LuftVG auf Windenergieanlagen. Zudem werden Ansatzpunkte für Änderungen und Konkretisierungen innerhalb des § 18a LuftVG aufgezeigt, mit denen die derzeitige Situation verbessert werden könnte.

Bedeutung des EEG 2021 für die Region Bayerischer Untermain

Online, 18. Februar 2021

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg luden am 18. Februar 2021 in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Bayerischer Untermain zu einer Online-Informationsveranstaltung zum EEG 2021 ein. Dr. Markus Kahles informierte dort zu den neuen Regelungen des EEG 2021. Im Mittelpunkt standen die neuen Regelungen zum Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen und zur Eigenversorgung. Im Anschluss wurden Fragen der Teilnehmenden beantwortet und über die neuen Regelungen diskutiert.

 

Green Deal erklärt: Updates und Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht

Online, 23. Februar 2021

Am kommenden Dienstag, 23. Februar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Wir widmen uns gemeinsam mit Ihnen den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Selbstverständlich bringen wir Sie auch auf den aktuellen Stand zu den Verhandlungen zum EU-Klimagesetz.

Den Schwerpunkt legen wir dieses Mal auf die möglichen Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht. Um ehrgeizigere Energie- und Klimaziele erreichen zu können, bedarf es grüner Investitionen großen Ausmaßes, die auch durch öffentliche Mittel gefördert werden. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsfelder des Beihilferechts werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Reform der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen (UEBLL) legen, die die EU-Kommission dieses Jahr beschließen will. Durch einen neuen EU-Rechtsrahmen für Beihilfen werden die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und die Rahmenbedingungen für Investoren für die kommenden Jahre entscheidend geprägt werden.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 23. Februar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Abschlussbericht zur Bündelung leitungsgebundener Infrastrukturen erschienen

Dessau-Roßlau, 29. Januar 2021

Die Bündelung leitungsgebundener Infrastrukturen weist gegenüber ihrer Einzelverlegung in vielen Fällen Vorteile bei der Nachhaltigkeit auf, wie eine Untersuchung durch das Fraunhofer Institut ISI, Bosch & Partner und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt. Der Abschlussbericht zum Vorhaben INTEGRIS – „Gebündelte Infrastrukturplanungen und -zulassungen und integrierter Umbau von regionalen Versorgungssystemen – Herausforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfungen“ umfasst neben einer ausführlichen Bewertung von Nachhaltigkeit und Umweltwirkungen gebündelter Vorhaben auch eine Darstellung des für solche Vorhaben geltenden Rechtsrahmens und identifiziert Ansatzpunkte zu dessen Weiterentwicklung. Der Abschlussbericht ist hier abrufbar.

 

Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende

Würzburg, 28. Januar 2021

Das EEG 2021 stand im Mittelpunkt des 3. Forums EnergieCluster des House of Energy, das am 28. Januar 2021 online durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Impulsvortrags analysierte Dr. Markus Kahles dort die Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende. Dabei stellte er die rechtlichen Instrumente im EEG 2021 vor, die in Richtung einer regionalen Steuerung des Anlagenzubaus zielen oder die Verwendung von Strom für bestimmte Anwendungen vor Ort regeln. Auch ging er auf die neue Bund-Länder-Koordination zur Erreichung der Ziele des EE-Ausbaus ein. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf rechtliche Weiterentwicklungsoptionen.

 

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 26. Januar 2021

Am Dienstag, 26. Januar 2021, ging die nun bereits vierte Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt online.

Zu Beginn des Jahres 2021 starteten wir mit einem Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gingen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigten wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

In unserem Online-Bereich finden Sie alle Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

Auftakttreffen der Feedbackgruppe des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Januar 2021

Am 21. Januar fand die erste Sitzung des fachlichen Beirats des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen„ als Online Veranstaltung statt. Um die relevanten Akteure mit in das Projekt einzubeziehen und Hinweise zur Praxis der kommunalen Wärmeplanung zu erhalten, hatte das Projektkonsortium, bestehend aus der adelphi research gemeinnützige GmbH, dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen und der Stiftung Umweltenergierecht im vergangenen Jahr eine Feedbackgruppe ins Leben gerufen.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden neben der Vorstellung der Teilnehmenden der Feedbackgruppe die Projektziele und die methodische Vorgehensweise erläutert und im Anschluss die Arbeitshypothesen sowie Leitfragen des Projekts zur Diskussion gestellt. Die rund 20 Teilnehmer aus Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Unternehmen haben intensiv die Fragestellungen erörtert. Etwa, ob eine neue kommunale Wärmeplanung als eine neue Fachplanungsart ausgestaltet werden sollte, wie die Verknüpfung eines informellen Wärmeplans mit dem verbindlichen Bauplanungsrecht aussehen könnte und, ob die Festlegung von Eignungsgebieten verbunden mit einer finanziellen Fördermöglichkeit der Bürger, die sich an diese Festlegungen halten, zielführend ist.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Impulsvortrag von Herrn Dr. Max Peters von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, in dem Herr Peters wesentliche Aspekte des Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanung vorstellte.

Vorstellung des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“ in der stadt+werk erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift stadt+werk 1/2 2021, S. 20f. ist ein Beitrag von Victoria Balling, Andreas Schneller und Prof. Jürgen Knies mit dem Titel „Modell für die Wärmeplanung“ erschienen (Heftarchiv).

Der Beitrag stellt das Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP) vor. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines neuen Planungsinstruments oder Modells. Im Projekt, das einen transdisziplinären Ansatz verfolgt, führt die Stiftung Umweltenergierecht die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen durch. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie hier.

Didaktischer Beitrag zum Windenergierecht erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Juristischen Arbeitsblätter (JA) ist als „Übungsblätter Studenten“ ein Beitrag von Tim Schilderoth und Dr. Nils Wegner erschienen. Die auf eine dreistündige Bearbeitungszeit ausgerichtete Fallbearbeitung für Fortgeschrittene thematisiert die Problematiken der Turbulenzwirkungen und Abschattungen benachbarter Windenergieanlagen und zeigt die dahinter stehenden Fragen des Immissionsschutz- und Baurechts auf. Der Beitrag dient der Übung der Studierenden in den vor allen Dingen in den Schwerpunktbereichen im Studium relevanten Themengebieten und soll sie an das Arbeitsfeld des Umweltenergierechts heranführen.

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 19. Januar 2021

Am kommenden Dienstag, 26. Januar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Zu Beginn des Jahres 2021 geben wir Ihnen einen Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gehen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigen wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

Diskutieren Sie mit uns über diese und weitere Fragen. Wir freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 26. Januar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Dissertationspreis Umweltenergierecht 2021

Würzburg, 13. Januar 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht schreibt zum fünften Mal ihren Dissertationspreis aus, um herausragende Arbeiten aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen. Alle Doktorandinnen und Doktoranden, die 2019 oder 2020 eine Promotion aus diesem Bereich in deutscher oder englischer Sprache mit einem exzellenten Ergebnis abgeschlossen haben, können sich bewerben. Der Dissertationspreis Umweltenergierecht ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021.

Neue Synopse zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erschienen

Würzburg, 12. Januar 2021

Pünktlich zum 1. Januar 2021 ist das neue EEG 2021 in Kraft getreten. Um die finalen Änderungen besser nachvollziehen zu können, haben wir daher unsere bisherigen Synopsen zum Gesetzgebungsverfahren anhand des nun beschlossenen Gesetzestextes aktualisiert. Wir stellen Ihnen diese Synopse gerne zur Verfügung, um auch Ihnen eine Orientierung an die Hand zu geben und die neuen Formulierungen des EEG 2021 mit dem alten EEG 2017 vergleichen zu können. Soweit wir das absehen können, handelt es sich dabei gleichzeitig um die erste durchgängige Lesefassung des EEG 2021.

Unsere Synopse können Sie jederzeit kostenfrei herunterladen und gerne teilen oder verbreiten. Sollte Ihnen etwas an unserer Darstellung auffallen oder Sie zu einzelnen Punkten Diskussionsbedarf sehen, kommen Sie sehr gerne auf uns zu. Lassen Sie uns auch gerne wissen, wenn Sie noch Fragen oder weitere Anmerkungen zu unserer Synopse haben.

Zur Synopse

 

Thorsten Müller in die Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ berufen

Online, 12. Januar 2021

Heute fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ des Akademienprojektes „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ statt, in der Thorsten Müller Mitglied ist. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht darin, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die einen Markthochlauf für eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa bis zum Jahr 2030 ermöglichen und den weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Das Projekt „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ erarbeitet wissenschaftlich fundierte Handlungsoptionen für die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland unter Berücksichtigung des europäischen und globalen Kontextes. Die Initiative wird von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und acatech getragen.

Vortrag zum Gutachten „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht“

Online, 12. Januar 2021

Auf der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ der Koordinierungsstelle „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ hat Oliver Antoni heute im Rahmen der Deep Dive Session „Regulatorische Wege in die Wasserstoffwirtschaft“ einen Impulsvortrag dazu gehalten, welche aktuellen rechtlichen Hemmnisse, aber auch Privilegien, bei der Erzeugung und Nutzung von aus erneuerbarem Strom erzeugten Wasserstoff bestehen. Er ging dabei u. a. auf die Strompreissituation bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff oder die Privilegien bei der Einspeisung ins Erdgasnetz ein. Ferner informierte er die Arbeitsgruppe darüber, welche Ziele und Arbeitsinhalte das Gutachten „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht –Rechtsgrundlagen und Entwicklungslinien für die Regulierung von grünem Wasserstoff“ haben wird, das die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag von ESYS bis Ende Juni 2021 erstellen wird.

Stiftung spezial #EEG2021: Das neue EEG 2021 – Ein erster Überblick zu den Änderungen im Bundestag

Online, 16. Dezember 2020

Am kommenden Donnerstag, 17. Dezember, findet die vorerst letzte Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ statt. Die Regierungsparteien haben sich auf die Ausgestaltung des EEG 2021 geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine Beschlussfassung des Bundestags und den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Woche. Die Einigung bringt einige kurzfristig eingearbeitete Änderungen am bisherigen Entwurf des EEG 2021 mit sich. Wir wollen Ihnen daher die wichtigsten der nun verhandelten Änderungen des EEG 2021 vorstellen und mit Ihnen gemeinsam einordnen.

Wir freuen uns, wenn Sie am Donnerstag um 8:30 Uhr einschalten und mit uns in den Tag starten!

Vortrag zur rechtlichen Einordnung von „Dichtezentren“ auf Planungsebene

Berlin, 11. Dezember 2020

Im Rahmen eines Fachgesprächs des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) hat Dr. Nils Wegner eine rechtliche Einordnung des Dichtezentrenansatzes auf Planungsebene vorgenommen. Der Ansatz soll eine verbesserte Bearbeitung des Artenschutzes bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie auf Planungsebene ermöglichen. Aufgezeigt wurde in Vortrag und anschließender Diskussion das Potenzial für eine bessere Arbeitsteilung zwischen Planungs- und Genehmigungsebene bei Windkonzentrationszonenplanungen. Dr. Nils Wegner beleuchtete zudem Möglichkeit und Anforderungen artenschutzrechtliche Ausnahmen auf Zulassungsebene bereits planerisch vorzubereiten sowie bislang in den Aufstellungsverfahren oft mehrfach notwendige Kartierungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen durch Anwendung des Dichtezentrenkonzepts zu begrenzen.

Stiftung spezial #EEG 2021: Beihilferechtliches Genehmigungsverfahren zum EEG 2021

Online, 10. Dezember 2020

Die heutige Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ befasste sich mit Fragen rund um das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren zum EEG 2021. Um das laufende Verfahren besser einordnen zu können, ging Dr. Markus Kahles zum einen auf die Grundstrukturen des Beihilfeverfahrens ein: Welche Etappen müssen durchlaufen werden? Welche Stellung kommt der EU-Kommission zu? Kahles ordnete in diesem Zusammenhang das Beihilfeverfahren zum EEG 2012 sowie seine Zusammenhänge und Wirkungen zum EEG 2014 und 2017 ein. Zum anderen stand im Mittelpunkt des Online-Seminars, welche Knackpunkte sich für das EEG 2021 ableiten lassen, das durch die staatlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt im Unterschied zum EEG 2012 als Beihilfe einzustufen ist. Wie eine beihilfefreie Ausgestaltung aussehen könnte, wurde ebenfalls diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie alle Präsentationen zum Nachlesen.

Zur Vertiefung der Thematik können Sie sich außerdem unsere Würzburger Studie Nr. 15 zu den europarechtlichen Handlungsspielräumen Deutschlands bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien oder unseren Würzburger Bericht Nr. 48 zum Thema „Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht“ herunterladen.

 

 

 

Ariadne-Kurzdossier zu „Wegmarken für das EU-Klimaziel 2030“ erschienen

Potsdam/Würzburg, 9. Dezember 2020

Kurz vor der Entscheidung des Europäischen Rates ist heute das Kurzdossier „Wegmarken für das EU-Klimaziel 2030“ erschienen. Der Debattenbeitrag ist im Rahmen des interdisziplinären Kopernikus-Projekts „Ariadne“ entstanden und will versteckte Risiken und Chancen der Szenarien der EU-Kommission für den Pfad zur Klimaneutralität sichtbar machen. Fabian Pause ist einer der zehn Leitautoren der Studie und hat zusammen mit Prof. Dr. Schlacke von der Universität Münster die Anforderungen an Gesetzgebungszuständigkeiten und -verfahren auf EU-Ebene herausgearbeitet. Die rechtwissenschaftliche Analyse der verschiedenen Lösungswege bildet im Kurzdossier eine wichtige Grundlage, um die Hürden für eine kurzfristige Umsetzbarkeit und eine langfristige Zielerreichung bewerten zu können.

Das Kurzdossier kann auf unserer Ariadne-Projektseite heruntergeladen werden.

 

Green Deal erklärt: Updates und thematischer Schwerpunkt zu Klimaschutz-Investitionen in EU-Haushalt und EU-Fonds

ONLINE, 9. DEZEMBER 2020

Am kommenden Dienstag, 15. Dezember, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Wir werden uns zunächst mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen des fortschreitenden EU Green Deal-Prozesses widmen und dabei selbstverständlich auch auf die Beschlüsse des EU-Gipfels zu den neuen europäischen Klima- und Energiezielen eingehen. In unserem thematischen Schwerpunkt werden wir uns mit Fragen rund um grünes Geld beschäftigen: Wie grün wird der neue EU-Haushalt? Inwiefern ermöglichen die neuen EU-Fonds Investitionen in den Klimaschutz durch Mitgliedstaaten, Unternehmen und Private? Welche Rolle spielen dabei Einnahmen aus dem Emissionshandel oder neue „Klimaschutz-Steuern“?

Diskutieren Sie mit und starten Sie gemeinsam mit uns in den Tag! Wir freuen uns, wenn Sie am Dienstag um 9:00 Uhr einschalten.

Aufsatz zu den europarechtlichen Einflüssen auf den Regelreservemarkt erschienen

Würzburg, 4. Dezember 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER) 2020, S. 238-242 ist ein Aufsatz von Anna Halbig mit dem Titel „Europarechtliche Einflüsse auf den Regelreservemarkt“ erschienen. Der Aufsatz behandelt die nationalen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche Gestaltung und Fortentwicklung des Rechtsrahmens für Regelreserve. Die Systemdienstleistung der Regelreserve dient der Frequenzstabilisierung des Stromnetzes.

Vortrag zu EU Klima und Energierecht an der Universität Würzburg

Würzburg, 3. Dezember 2020

Heute hat Fabian Pause im Rahmen eines Seminars zu Klimaklagen an der Universität Würzburg einen Vortrag mit dem Titel „EU Klima und Energierecht: Ziele und Instrumente“ gehalten. Auf Einladung von Frau Prof. Dr. Feichtner zeigte er die derzeitige Zielarchitektur der EU bis 2030 und 2050 auf und stellte die einzelnen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele dar. Ein Schwerpunkt bildete der sog. EU Green Deal, der mit dem EU Klimagesetz eine rechtliche Verankerung ambitionierterer EU-Klimaziele und eine Neuausrichtung des bisherigen Instrumentenmixes bringen soll.

Stiftung spezial #EEG 2021: Steuerung eines bundesweiten Erneuerbaren-Ausbaus im EEG 2021

Online, 3. Dezember 2020

Die heutige Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ befasste sich mit der Steuerung eines bundesweiten Erneuerbaren-Ausbaus im EEG 2021. Thorsten Müller beleuchtete dafür sowohl die überregionale Steuerung im noch geltenden EEG 2017 als auch die vorgesehenen Regelegungen im neuen Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, den Anlagenbau von Onshore-Windkraft regional breiter zu streuen, indem das bisherige Referenzertragsmodell angepasst und das Netzausbaugebiet ad acta gelegt werden sollen. Stattdessen ist die Einführung eines neuen Instruments, die sogenannte „Südquote“, vorgesehen, die den Zubau von Windenergieanlagen in den südlicheren Regionen ankurbeln soll.

Nähere Informationen zu diesem und allen bisherigen Themen finden Sie in unserem Online-Bereich. Dort können Sie sich alle vortragsbegleitenden Präsentationen herunterladen.

 

Aufsatz zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei Smart Meter, Plattform und Blockchain erschienen

Würzburg, November 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2020, S. S. 387-392 ist ein Aufsatz von Maximilian Wimmer mit dem Titel „Smart Meter, Plattform und Blockchain – Datenschutzrechtliche Herausforderungen neuer Digitalisierungskonzepte der Energiewende“ erschienen. Der Beitrag erforscht Fragen und Problematiken, die in Zusammenhang mit geltendem Datenschutzrecht und der fortschreiten Digitalisierung der Energiewirtschaft entstehen. Hierbei wird sowohl deutsches als auch europäisches Recht näher beleuchtet und aufgezeigt, inwieweit Lösungsansätze entwickelt werden können und an welchen Stellen noch Unklarheiten bestehen.

Green Deal erklärt: Updates und thematischer Schwerpunkt zu EU-Klimagesetz

Online, 27. November 2020

Heute fand die zweite Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Zunächst widmeten wir uns den jüngsten Updates und Aktualisierungen zu den Plänen der EU-Kommission und den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Thematischer Schwerpunkt war dann das EU-Klimagesetz. Wir haben die unterschiedlichen Positionen von EU-Kommission, Europäischen Parlament und Rat aufgesetzt und uns damit auseinandergesetzt, was das EU-Klimagesetz für die Rechtslage in Deutschland bedeutet. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Studie zu Erneuerbare-Energien-Anlagen als netztechnisches Minimum veröffentlicht

Würzburg, 26. November 2020

Künftig müssen Systemdienstleistungen vermehrt von Erneuerbare-Energien-Anlagen erbracht werden. Dennoch werden teilweise Windenergieanlagen, die in häufig von Netzengpässen betroffenen Regionen stehen, vom Abschluss einer Regelreserve-Präqualifikation ausgeschlossen, da befürchtet wird, dass sie aufgrund der hohen Abregelungswahrscheinlichkeit nicht zuverlässig Regelreserve vorhalten und erbringen können. Ob ein solcher Ausschluss rechtlich zulässig ist, wird von Anna Halbig in der Würzburger Studie „Erneuerbare-Energien-Anlagen als netztechnisches Minimum“ untersucht.

 

Stiftung spezial #EEG 2021: Was passiert, wenn sich das EEG 2021 nicht rechtzeitig in Kraft tritt?

Online, 26. November 2020

Die finale Beschlussfassung für das EEG 2021 verzögert sich. Diese Nachricht haben wir zum Anlass genommen und zwei Szenarien in den Mittelpunkt unserer wöchentlichen Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ gestellt: Was passiert, wenn das EEG nicht rechtzeitig vor dem 1. Januar 2021 eintritt? Was würde passieren, wenn das EEG zwar rechtzeitig in Kraft tritt, aber die beihilferechtliche Genehmigung nicht pünktlich vor dem 1. Januar 2021 erfolgt?

Alle Antworten zu diesen Fragen finden Sie in unserem Online-Bereich. Dort können Sie sich alle vortragsbegleitenden Präsentationen herunterladen.

 

Vortrag zur Anschlussförderung für PV im EEG 2021

Online, 26. November 2020

Die im Entwurf des EEG 2021 vorgesehenen Regelungen zur Anschlussförderung von PV standen im Mittelpunkt des Treffpunkts Photovoltaik der IHK Würzburg-Schweinfurt. Auf Einladung der IHK stellte Dr. Markus Kahles daher die hierfür vorgesehenen Regelungen für eine weitere Einspeisevergütung vor und diskutierte diese mit den Teilnehmenden. Dabei verglich er den Gesetzesentwurf auch mit den seitens der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit ZSW für das Umweltbundesamt ausgearbeiteten Vorschlägen für eine Weiterförderung kleiner PV-Anlagen.

 

Vorstellung des EEG 2021 vor internationalem Publikum

Online, 24. November 2020

Die Pläne zur Reform des EEG im Rahmen des EEG 2021 werden auch international aufmerksam beobachtet. Auf Einladung der GIZ stellte Dr. Markus Kahles daher im Rahmen der GIZ Global In-House University die Grundstrukturen des EEG und die Reformpläne für 2021 vor. Im Anschluss des Vortrags „Germanys Renewable Energy Sources Act and its 2021 amendment” wurden Fragen beantwortet und die aktuellen Entwicklungen mit den aus verschiedenen Kontinenten zugeschalteten Teilnehmern diskutiert.

Vorlesung „Einführung in das Umweltenergierecht“

Jena, 6./13./20. November 2020

Im Rahmen des Zertifikatsstudiums Energierecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena hielt Dr. Markus Kahles an drei verblockten Terminen online die Vorlesung „Einführung in das Umweltenergierecht“. Im Mittelpunkt der Vorlesung standen die Strukturen, Entwicklungen und Zusammenhänge der wichtigsten Rechtsakte im Bereich des internationalen, europäischen und nationalen Umweltenergierechts.

 

Sachverständigenanhörung zum EEG 2021 im Deutschen Bundestag

Berlin, 18. November

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zu einer Anhörung zur EEG-Novelle geladen worden. In seiner Stellungnahme und den Antworten auf die zahlreichen Fragen der verschiedenen Fraktionen gab er verschiedene Antworten auf die Rechtsfragen zum Regierungsentwurf zum EEG 2021. Dabei zeigte er u. a. das unterschiedliche Ambitionsniveau des Green Deals und der Ausbauziele im EEG 2021 und die sich daraus ergebende fehlende Planbarkeit auf, ging auf die Defizite bei den Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen von Windenergieanlagen ein und verdeutlichte die punktuelle Unvereinbarkeit der Regelungen für ausgeförderte Anlagen mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Technischer Bericht der EUI Summer School zum EU Clean Energy Package veröffentlicht

Florenz, 17. November 2020

Wie auch in den vergangenen Jahren hatte das European University Institute auch in 2020 ein Summer School Programm angeboten, in dem es diesmal schwerpunktmäßig um das EU Clean Energy Package (Schwerpunkte Governance System Erneuerbare Energien Richtlinie und Strommarktdesign) ging, im Rahmen dessen Jana Nysten als Dozentin mitwirkte. Der Technische Bericht mit den wesentlichen Studieninhalten und Erkenntnissen ist nun auf der Website abrufbar.

Vortrag zu Erneuerbaren-Gemeinschaften auf dem dena-Energiewendekongress 2020

Online, 17. November 2020

Auf dem diesjährigen Energiewendekongress der dena hat Fabian Pause am 17. November einen Vortrag zu den neuen europarechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Eigenversorgung und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gehalten. Der Vortrag bildete den Auftakt des Workshops „Die Rolle von Energy sharing im Energiemarkt der Zukunft“, bei dem Vertreter von Energie- und Netzwirtschaft die Möglichkeiten und Hemmnisse für die gemeinsame Nutzung dezentral erzeugten Stroms diskutierten. Fabian Pause ging in seinem Vortrag auch auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2021 ein und zeigte noch bestehenden Anpassungsbedarf an die sich aus der Erneuerbaren-Richtlinie der EU ergebenden Anforderungen auf.

Vortrag zur Rechtssituation ausgeförderter PV-Anlagen bei kirchlicher Klimaschutztagung

Online, 11. November 2020

Die Klimaschutzverantwortlichen aus deutschen (Erz-)Bistümern und Landeskirchen, die ein Klimaschutzkonzept in Planung, Vorbereitung oder Umsetzung haben, haben sich virtuell zu ihrer jährlichen Tagung getroffen. Auf Einladung der Organisatoren ging Dr. Markus Kahles dort im Rahmen eines Vortrags auf die derzeitige rechtliche Situation ausgeförderter PV-Anlagen ein und stellte die im Entwurf des EEG 2021 enthaltenen Regelungen für eine weitere Einspeisevergütung für solche Anlagen vor. Dabei verglich er den Gesetzesentwurf auch mit den von der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit ZSW für das Umweltbundesamt erarbeiteten Vorschlägen für die Ausgestaltung einer Anschlussförderung kleiner PV-Anlagen.

 

 

Vortrag zum gesetzgeberischen Spielraum bei einer Reform des Doppelvermarktungsverbots

Würzburg, 3. November 2020

Im Rahmen einer durch den Ökostromanbieter LichtBlick durchgeführten Online-Veranstaltung erläuterte Dr. Markus Kahles in einem einführenden Vortrag den europarechtlichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers bei einer Reform des Doppelvermarktungsverbots. Er präsentierte dabei die Ergebnisse eines im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstandenen Diskussionspapiers. Dort wird diskutiert, welche Folgen die künftige teilweise Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage für den bisherigen Gesetzeszweck des Doppelvermarktungsverbots haben könnte und aufgezeigt, welche unterschiedlichen Handlungsoptionen der Gesetzgeber hätte, das Doppelvermarktungsverbot auf diese neue Situation auszurichten.

 

 

Studie zu den Gestaltungsoptionen für eine bundesweite PV-Pflicht erschienen

Dessau, 29. Oktober 2020

Das Umweltbundesamt hat heute die Studie „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht. In der durch das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam erstellten Studie werden verschiedenste Optionen für die Ausgestaltung einer bundesweiten PV-Pflicht dargestellt, rechtlich geprüft und eingeordnet sowie Empfehlungen für die regulatorische Ausgestaltung ausgesprochen. Zuletzt wurden vergleichbare Regelungen verstärkt auf Landesebene diskutiert und teilweise auch umgesetzt. Aktuell wird die Einführung einer PV-Pflicht zudem im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes diskutiert. Die Studie ist im Rahmen des Vorhabens „Untersuchung von Instrumenten und Maßnahmen zur Erschließung des aus Klimaschutzsicht zusätzlich erforderlichen EE-Ausbaus (Klimagerechter EE-Ausbau)“ im Auftrag des Umweltbundesamtes entstanden.

Studie

Stiftung Umweltenergierecht mit zwei Beiträgen auf der SINTEG Abschlusskonferenz vertreten

Würzburg/Berlin, 29. Oktober 2020

Am gestrigen 28. und heutigen 29. Oktober hat das Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Abschlusskonferenz zum Großprojekt „Schaufenster Intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende (kurz SINTEG)“ veranstaltet. Mit einem sehr umfangreichen Programm, das coronabedingt nur als Online-Format angeboten werden konnte, haben die Partner aus Forschung und Wirtschaft der fünf SINTEG-Schaufenster ihre Ergebnisse aus vier Jahren Forschungsarbeit vorgestellt.

Die Stiftung Umweltenergierecht, die als rechtswissenschaftlicher Partner ein Teilvorhaben im Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) durchführt, war mit zwei Beiträgen beteiligt. Zum einen hat Oliver Antoni heute in der Session „Netzdienliche Flexibilitätsmechanismen entwickeln“ die Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zu rechtlichen Möglichkeiten zur Ermöglichung des Einsatzes von Flexibilitäten zur Vermeidung von Netzengpässen vorgestellt. Er ging dabei auf die im Wesentlichen fehlenden Rechtsgrundlagen für (finanzielle) Anreize von Anlagen- und Netzbetreibern ein, zuschaltbare Lasten flexibel im Netzengpassmanagement einzusetzen und präsentierte einen neuen Vorschlag, deren Einsatz durch eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu ermöglichen.

Thorsten Müller war bei der Podiumsdiskussion im Veranstaltungsteil „Pionier für Reallabore“ an der Podiumsdiskussion zu den „Spielregeln für die Energiewende: Rechtsrahmen und regulatorische Experimentierklausel SINTEG-V“ teilgenommen. In seinen Beiträge hat er verdeutlich, dass der abgesteckte Rahmen für die SINTEG-Projekte zu eng war, um einen wirklichen Lernprozess anzustoßen. Vielmehr war die Verordnung nur eine Demonstrationsklausel, die die Umsetzung bekannter Technologien und Verfahren ermöglicht hat. Für eine tatsächliche Experimentierklausel müsste eine Folgeregelung aber anders ausgestaltet werden, um mehr Handlungsfreiheiten zu gewähren und Rechtssicherheit zu schaffen.

Hintergrundpapier zum Abbau luftverkehrsrechtlicher Hemmnisse beim Windenergieausbau

Würzburg, 28. Oktober 2020

Das Verhältnis von Luftsicherheit und Windenergie ist ein konfliktträchtiges Thema. Besonders umstritten ist der Anlagenschutz sogenannter Drehfunkfeuer, der zahlreichen potentiellen Windenergiestandorten im Weg steht. Rechtliche Grundlage für den beschriebenen Konflikt ist § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der die Errichtung von Bauwerken untersagt, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen (wie zum Beispiel Drehfunkfeuer) gestört werden können.

Das Hintergrundpapier zeigt Handlungsspielräume des Gesetzgebers für mögliche Änderungen und Konkretisierungen innerhalb des § 18a LuftVG auf, mit denen die derzeitige Blockade aufgelöst werden könnte.

Hintergrundpapier

Green Deal erklärt: Auftakt zur neuen Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht

Online, 24. Oktober 2020

Heute hat der Auftakt zu unserer neuen Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ stattgefunden. Jeden letzten Dienstag im Monat werden wir uns zukünftig rund um die rechtlichen Aspekte des EU Green Deal kümmern und über Updates und Aktualisierungen zu den Plänen der EU-Kommission und den anstehenden Gesetzgebungsverfahren berichten. Zudem werden wir verschiedene Schwerpunkt-Themen behandeln und die einzelnen Dossiers des EU Green Deal rechtswissenschaftlich durchleuchten.

In unserer ersten Ausgabe haben wir uns eingehend mit den neuen Klima- und Energieziele für die Jahre 2030 und 2050 und dem EU-Klimagesetz beschäftigt. Ferner hat ein Überblick zu den anstehenden Gesetzgebungsverfahren den umfangreichen Prozess aufgezeigt, den der EU Green Deal angestoßen hat. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Online-Seminar zur ARegV – Wie Digitalisierung und Energiewende ausgebremst werden

Würzburg, 22. Oktober 2020

Im Rahmen eines Online-Seminars stellte die Stiftung Umweltenergierecht heute zentrale Aspekte zweier Würzburger Studien vor, die sich aktuellen Fragen der Anreizregulierung widmen. In der ersten Studie „Digitalisierung und Netzausbau“ befassen sich Anna Halbig und Julian Senders mit der Frage, inwieweit Digitalisierungslösungen beim Anschluss von EE-Anlagen schon heute dem „Stand der Technik“ entsprechen können und wie die Kosten im Rahmen der ARegV behandelt werden. In der zweiten Studie „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung“ befasst sich Carsten von Gneisenau mit der Rolle von zuschaltbaren Lasten versus Redispatch im Engpassmanagement. Auch hier geht es zentral um die Frage, wie entstehende Kosten in der Anreizregulierung einzuordnen sind. Beide Studien zeigen deutlich: In ihrer geltenden Form wirkt die ARegV wie ein Hemmschuh auf Digitalisierung und Energiewende. Welche Handlungsoptionen die Würzburger Juristen vorschlagen, können Sie in den Folien des Online-Seminars sowie den Studien nachlesen. Die Veranstaltung fand im Rahmen des SINTEG-Projektes NEW 4.0 statt.

Die vortragsbegleitenden Folien finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Fachworkshop zu Erfolgsfaktoren und Rechtsfragen der Wärmeleitplanung

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Oktober 2020

Zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gemeinnützige GmbH und dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen hat die Stiftung Umweltenergierecht einen ersten Expertenworkshop zum Forschungsprojekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ durchgeführt.

Ziel des Workshops war es, mit kommunalen Vertretern, Verbänden und anderen wissenschaftlichen Instituten den fachlichen Ansatz und die wesentlichen rechtlichen Fragstellungen des Projekts zu umreißen und Praxisfragen zu diskutieren. Um den erforderlichen Einblick in die Praxis zu erhalten, wurden zum Einstieg vier Best-Practice Beispiele zur Wärmeplanung in Kommunen, nämlich u. a. in Bruchsal (Baden-Württemberg) und der Hansestadt Hamburg, vorgestellt. Ausgehend hiervon wurden die rechtlichen Aspekte einer neuen Wärmeleitplanung diskutiert. Die rund 30 Teilnehmer gingen dabei u. a. den Fragen nach, welche rechtlichen Hemmnisse und Herausforderungen bei der Anwendung von Wärmeplanungsinstrumenten in der Praxis bestehen, welche Verwaltungsebenen es bei der kommunalen Wärme(leit-)planung zu adressieren gilt und wie die Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung der Wärmeleitplanung durch Landes- oder Bundesmitteln ausgestaltet sein könnten. Die Ergebnissen des Workshops werden dokumentiert und fließen unmittelbar in die weiteren Forschungsarbeiten ein.

Vortrag zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie beim Institut für Städtebau Berlin

Berlin, 30. September 2020

Am heutigen dritten Tag des Online-Seminars „Städtebau und Recht“ des Instituts für Städtebau Berlin hielt Dr. Nils Wegner einen Vortrag über die „Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB“. Der Vortrag zeigt einen Weg auf, wie der Windenergie dort auf vereinfachtem Weg zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden, wo bereits „bestandskräftige“ Konzentrationszonenplanungen vorliegen und deren Ausschlusswirkung für weite Teile des Plangebiets nicht angetastet werden soll. Über eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans und ggf. zusätzliche Bebauungsplanung ist die Ausweisung zusätzlicher Flächen dann unter bestimmten Umständen auch ohne erneute Gesamtabwägung als Positivplanung möglich. Grundsätzliche Möglichkeit und Grenzen dieses Vorgehens wurden erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.

Vortrag

Studie zu Blockchain-basierten Energieplattformen veröffentlicht

Würzburg, 16. September 2020

Die Stiftung Umweltenergierecht forscht bereits seit 2018 im Rahmen des Projektes „Peer-to-Peer Handel auf Basis von Blockchains“ – oder kurz: „pebbles“ – am Rechtsrahmen von Energieplattformen und hat nun erstmals umfangreiche Projektergebnisse veröffentlicht. Die Würzburger Studie „Der Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains“ nimmt dabei zum einen auf den im Rahmen von pebbles entwickelten „Lokalen Energiemarkt (LEM)“ Bezug. Gleichzeitig beleuchtet sie jedoch ganz allgemein, was aus rechtlicher Sicht bei der Einrichtung einer regionalen Energieplattform zu beachten ist und wie sich die Einbindung von Blockchains auswirkt. Die Studie zeigt auf, dass es zwar schon aktuell nicht unzulässig ist, solche Plattformmodelle zu schaffen, dass der praktischen Umsetzung aber eine Vielzahl an rechtlichen Hürden entgegensteht. Dies betrifft etwa die Vorgaben des EEG-Doppelvermarktungverbots, die umfangreichen Pflichten bei der Lieferung von Strom an Letztverbraucher sowie – einmal mehr – die staatlich induzierten Strompreisbestandteile (SIP). Zudem sind die Vorgaben des Datenschutzrechts besonders zu beachten. Die Studie thematisiert auch, inwieweit aus dem EU-Winterpaket Impulse für regionale Energieplattformen ausgehen.

Projektpartner von „pebbles“ sind: Fraunhofer FIT (als Auftraggeber der Stiftung), Allgäuer Überlandwerke, Allgäu Netz, Siemens AG, und die Hochschule Kempten. Näheres zum Projekt können Sie auch auf der Pebbles-Projektseite nachlesen.

Stiftung Umweltenergierecht begleitet Flächenanalyse für die Windenergie

Würzburg/Dessau, 9. September 2020

Mit dem Projektkick-off am heutigen Tag haben die Forschungspartner Guidehouse, Fraunhofer IEE und die Stiftung Umweltenergierecht ihre Arbeiten im Vorhaben „Flächenanalyse Windenergie an Land II – Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ aufgenommen. Das bis Dezember 2021 laufende Vorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes setzt die Arbeiten des gleichnamigen Vorgängervorhabens fort. Ziel ist eine hinreichend genaue Quantifizierung der für den Windenergieausbau verfügbaren Flächen zur Erreichung der Ausbauziele zwischen 2030 und 2050. Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet die Projektpartner im Vorhaben mit ihrer juristischen Expertise, analysiert rechtliche Regelungen (bspw. Mindestabstandsregelungen) mit Auswirkung auf die Flächenkulisse und stellt die rechtliche Implementierbarkeit der Handlungsempfehlungen sicher. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie auf unserer Projektseite.

Rechtliche Hemmnisse auf dem Weg in eine Wasserstoffwirtschaft

Hamburg/Würzburg, 3. September 2020

Im Rahmen des Forschungsvorhabens Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) hat Oliver Antoni heute im vom EEHH veranstalteten Web-Seminar „Auf einen Kaffee mit…“ einen Vortrag zum Thema „Wasserstoff und Sektorenkopplung – Rechtliche Hemmnisse auf dem Weg in eine Wasserstoffwirtschaft“ gehalten. Er ging dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für insbesondere die Strombezugskosten bei der Wasserstoffelektrolyse ein und beantwortete Fragen der über 100 Teilnehmer.

Vortrag

Methodikleitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlicht und Projekt „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ abgeschlossen

Karlsruhe/Heidelberg/Basel/Würzburg, August 2020

Zum Abschluss des Projekts „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ hat das Forschungskonsortium einen Methodikleitfaden veröffentlicht, der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als vereinheitlichte Grundlage zur Evaluation von Energieeffizienzmaßnahmen künftig dienen soll. Dieser kann auf der Seite des BMWi unter diesem Link abgerufen werden.

Aufsatz zur Abgrenzung von Netz und Kundenanlage erschienen

Würzburg, 28. August 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) 2020, S. 149-153, nimmt Daniela Fietze den Beschluss des BGH in der Sache EnVR 66/18 zum Anlass, sich mit der Definition der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG zu beschäftigen. Dabei stellt sie grundlegende Überlegungen zur Regulierungsbedürftigkeit von Leitungsinfrastrukturen an und setzt sich auf dieser Grundlage kritisch mit dem Beschluss des BGH auseinander.

Diskussionspapier: Lockerung des Doppelvermarktungsverbots durch Haushaltsfinanzierung des EEG?

Würzburg, 5. August 2020

Nach dem Doppelvermarktungsverbot dürfen sog. Herkunftsnachweise (HKN), die die grüne Eigenschaft von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verkörpern, nur für diejenigen Grünstrommengen ausgestellt werden, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Dahinter stand bisher immer der Gedanke, dass die Endverbraucher über die EEG-Umlage die grüne Eigenschaft der Energie bereits bezahlt haben und durch die Ausstellung von HKN für diese Strommengen keine nochmalige Vermarktung ihrer grünen Eigenschaft möglich sein soll.

Hier setzt das Diskussionspapier an: Denn durch die beschlossene Haushaltsfinanzierung des EEG (allein 2021 immerhin 10,8 Mrd. Euro) schwächt sich die bisherige Begründungslogik des Doppelvermarktungsverbotes ab: Die EEG-Umlagezahler finanzieren nicht mehr vollständig den Zubau der Anlagen, die unter dem EEG errichtet werden.

Insoweit besteht ein gesetzgeberischer Handlungsspielraum, es jedenfalls teilweise zu ermöglichen, auch geförderte Strommengen als zertifizierten Grünstrom vermarkten zu können. Auch das EU-Recht erlaubt dies, wenn der Marktwert der HKN in die Berechnung der Förderhöhe einfließt.

Das Diskussionspapier untersucht den grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsspielraum und schlägt zur schrittweisen Einführung hochwertiger Grünstromprodukte vor, eine Öffnung des HKN-Systems ggf. durch bestimmte Kriterien zu qualifizieren. Das Papier mit dem Titel „Das Doppelvermarktungsverbot zwischen Verbraucherschutz und Grünstrombedarf der Industrie ­ ­̶̶̶̶  Neue Rechtslage und Reformoptionen“ von Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles ist hier abrufbar:

Diskussionspapier

UBA-Studie zur rechtssicheren Flächenbereitstellung und Umsetzung von bundesrechtlichen Mengenvorgaben für den Windenergieausbau erschienen

Dessau, 3. August 2020

Die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus über sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweist sich in der Praxis als fehleranfällig. Viele dieser Planungen werden von den Gerichten aus verschiedensten Gründen für unwirksam erklärt. Zudem ist bundesrechtlich bislang keine ausreichende Flächenbereitstellung für den notwendigen klimagerechten Windenergieausbau sichergestellt. Vor diesem Hintergrund untersuchten die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit dem Öko-Institut Möglichkeiten, wie die erforderliche Flächenbereitstellung rechtssicherer ausgestaltet und dabei die kommunale Planungsebene gestärkt sowie über quantitative Mengenvorgaben des Bundes unterstützt werden könnte. Die Studie entstand im Rahmen des UBA-Projekts Klimagerechter EE-Ausbau.

Studie

Kurzstudie zur Vereinfachung des Energierechts durch Senkung der EEG-Umlage auf null

Würzburg, 7. Juli 2020

Zusammen mit der dena und dem FiFo Köln hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Kurzstudie präsentiert, die den Vorschlag einer Senkung der EEG-Umlage auf null näher untersucht. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive standen dabei die Vereinfachungspotenziale im Vordergrund. Denn anders als bei einer teilweisen Senkung bietet eine Senkung der EEG-Umlage auf null die Möglichkeit, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus der Administration der EEG-Umlage entbehrlich werden. So würden Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Vollzugs- und Abwicklungsaufgaben entlastet und könnten so den damit verbundenen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten einsparen.

Studie

Abschlussbericht zum Projekt „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen“ erschienen

Würzburg/Berlin, 6. Juli 2020

Mit dem heute veröffentlichen Abschlussbericht „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen – Bestandsaufnahme von Machbarkeit und Restriktionen“ wurde das gleichnamige Forschungsprojekt der Stiftung Umweltenergierecht in Zusammenarbeit mit der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) erfolgreich beendet. Im Abschlussbericht gehen die beiden Autoren – Kathrina Baur und Maximilian Schmidt – der Frage nach, ob Windenergieanlagen künftig auch ohne Typenfestlegung genehmigt werden könnten. Hierzu zeigen sie den allgemeinen Rechtsrahmen für eine Typenänderung bei Windenergieanlagen auf und gehen auf verschiedene – rechtliche und fachliche – Herausforderungen einer typenunabhängigen Genehmigung sowie möglicher Folgeprobleme ein. Die zentralen Forschungsergebnisse wurden bereits im Rahmen der gemeinsamen Abschlussveranstaltung Ende Juni vorgestellt.

Kick-off erfolgt: Stiftung Umweltenergierecht beteiligt sich an Kopernikus-Projekt „Ariadne“

Würzburg, 3. Juli 2020

Mehr als 100 Vertreter von 26 Institutionen nahmen heute am Kick-off zum Kopernikus-Projekt Ariadne teil. Unter der Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung wird sich ein Verbund führender Forschungseinrichtungen in einem umfassenden Forschungsprozess bis zum Jahr 2023 den zentralen Fragen zur Gestaltung der Energiewende stellen. Aufgabe der Stiftung Umweltenergierecht ist die rechtswissenschaftliche Analyse einer Vielzahl von Fragestellungen an der Schnittstelle des europäischen und deutschen Rechts.

Der EU Green Deal und seine Auswirkungen auf Deutschland: neues Projekt gestartet

Würzburg, 1. Juli 2020

Heute hat die Stiftung Umweltenergierecht ihr neues, von der Stiftung Mercator gefördertes Projekt Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland gestartet. In den nächsten fünf Jahren werden die großen rechtlichen und politischen Entwicklungslinien in der EU begleitet. Neben der Anwendung und Umsetzung des EU-Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ ins deutsche Recht steht dabei der EU Green Deal mit seinen neuen europäischen Rechtsakten im Klima-, Umwelt- und Energiebereich und seine Bedeutung für die deutsche Energiewende im Mittelpunkt. Wie gewohnt wird die Stiftung als eine Art „Übersetzerin“ die komplexen rechtswissenschaftlichen Hintergründe verständlich machen und an die Öffentlichkeit weitergegeben.

Aufsatz zur Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 30. Juni 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) 2020, Heft 3, S. 206-215 beleuchtet Frank Sailer die rechtlichen Anforderungen an die Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei Windenergieanlagen. Der Beitrag geht dabei schwerpunktmäßig auf die verschiedenen Ausnahmegründe ein und diskutiert, welche davon bei Windenergieanlagen herangezogen werden könnten. Grundlage des Beitrags bilden die Untersuchungen im Zuge des Würzburger Berichts zum Umweltenergierecht Nr. 49 vom 11.03.2020.

Neues Vorhaben zur Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung mit Kick-off gestartet

Würzburg/Berlin, 30. Juni 2020

Am 30. Juni hat die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gemeinnützige GmbH in einem digitalen Kick-off ein neues Projekt gestartet. Das vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für zweieinhalb Jahre geförderte Vorhaben „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP) hat sich im Rahmen der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zur Wärmewende zum Ziel gesetzt, ein neues Planungsinstrument oder Modell für die kommunale Wärmeleitplanung zu entwickeln.

Die Stiftung Umweltenergierecht wird die rechtliche Möglichkeiten der kommunal-planerischen Steuerung und Verankerung thematisieren sowie Lenkungsmöglichkeiten durch angepasste Fördermechanismen, die sich an Eignungsbereichen orientieren, unter Beteiligung kommunaler Akteure, insbesondere der Planungsbehörden, untersuchen. Um den Praxisbezug herzustellen wird eine Feedbackgruppe eingerichtet, in der relevante Akteure der Wärmeplanung und -versorgung die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen in das Projekt einzubringen und Ergebnisse des Projekts zu bewerten.

Experimentierklauseln als Wegbereiter für regulatorisches Lernen und innovativeres Energierecht?

Würzburg, 22. Juni 2020

Rund 50 Teilnehmer haben sich heute zugeschaltet, um der Fokusveranstaltung der Stiftung Umweltenergierecht zu Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen online beizuwohnen. 12 Referenten haben in Ihren Vorträgen ihre Erfahrungen mit  den Grenzen des Rechtsrahmens beim Experimentieren mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen sowie ihren Erfahrungen mit der SINTEG-Verordnung vorgestellt. Zudem informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über seine Planungen für die Reallabore. Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhabens Norddeutsche EnergieWende 4.0 statt.

Virtuelles Speed-Dating zur Sektorenkopplung

Würzburg, 19. Juni 2020

Im Rahmen der Veranstaltung „Möglichkeiten der lokalen Wirtschaftsförderung und des Strukturwandels durch Sektorenkopplung in Ostdeutschland“ der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat Dr. Johannes Hilpert heute einen Impulsvortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sektorenkopplung gehalten. Die Veranstaltung wurde digital durchgeführt. Im Rahmen eines „virtuellen Speed-Datings“ konnten nach der Einführung durch den Referenten konkrete Fragen gestellt werden. Nach 15 Minuten erfolgte jeweils ein Wechsel des virtuellen Raums. Im Mittelpunkt des Impulses von Johannes Hilpert standen die bekannte Problematik der Strompreisbestandteile und die Frage, wie sich die jüngst angekündigten Reformen im Bereich der EEG-Umlage auf die Sektorenkopplung auswirken könnten. Dies betrifft etwa die Senkung der Umlage durch Haushaltsmittel sowie die mögliche Einführung von Privilegierungen für Power to Gas-Anlagen.

Mehr zur Sektorenkopplung: www.strompreisbestandteile.de.

Menschen hinter der Steckdose: Anna Halbig spricht über ihre Arbeit im Projekt NEW 4.0

Würzburg, 19. Juni 2020

Wie gelingt die Energiewende? Wie kann ganz Deutschland umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden? An Antworten auf diese Fragen arbeiten rund 300 SINTEG-Projektpartner in fünf Modellregionen, darunter auch die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0) des BMWi.

Stellvertretend für viele Hundert Menschen werden jetzt einige der beteiligten Expertinnen und Experten auf der Webseite des BMWi unter dem Titel „Menschen hinter der Steckdose von SINTEG“ vorgestellt. Anna Halbig, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Umweltenergierecht, ist eine der sechs für NEW 4.0 ausgewählten Personen.

Erfolgreicher Workshop zu den aktuellen Problemen der UVP von Windenergievorhaben

Dienstag, 16. Juni 2020

Über 160 Teilnehmer verfolgten am heutigen Tag den Fokus Umweltenergierecht zum Thema „Aktuelle Probleme in der UVP von Windenergievorhaben – Neues Recht und alte Fragen“. Im Rahmen der digitalen Veranstaltung beleuchteten sechs Referentinnen und Referenten die aktuellen Herausforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Windenergiebereich aus unterschiedlichen Perspektiven. Anschließend standen sie den Teilnehmern für lebhafte Diskussionen zur Verfügung. Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Vorhabens NeuPlan Wind statt. Die im Online-Seminar gewonnen Erkenntnisse bieten eine wichtige Grundlage für die weiteren Forschungsarbeiten der Stiftung Umweltenergierecht.

Video-Interview zur CO2-Bepreisung online

Würzburg, 11. Juni 2020

Unter dem Titel „Nationaler CO2-Handel: Ist gut gemeint auch gut gemacht?“ hat Dr. Hartmut Kahl ein Video-Interview gegeben, das Teil des mehrtägigen Online-Kongresses „Energie und Klima“ ist, der vom Bundesverband der Energie-Abnehmer und Ritter Gent Collegen veranstaltet wird. Darin geht es u.a. um die Fixpreisphase des nationalen Emissionshandels von 2021-2025 und die verfassungsrechtlichen Risiken, die mit der vom Gesetzgeber gewählten Konzeption einhergehen. Zum Hintergrund: Nichtsteuerliche Zahlungspflichten bedürfen einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die das Bundesverfassungsgericht beim Europäischen Emissionshandel ETS angenommen hat, weil dort ein Vorteil aus der Inanspruchnahme einer knappen Ressource abgeschöpft wird. Der Bundesgesetzgeber verzichtet in der Fixpreisphase aber gerade auf eine Verknappung und gibt die Zertifikate nach Bedarf aus. Daher war das Brennstoffemissionshandelsgesetz von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in unserem Hintergrundpapier.

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf für den Weiterbetrieb ausgeförderter kleiner PV-Anlagen

Würzburg, 10. Juni 2020

In einem Vortrag hat Thorsten Müller heute die Rechtslage für den Weiterbetrieb kleiner PV-Anlagen nach Förderende dargestellt und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt. Dabei konnte er auf die Erkenntnisse aus dem zusammen mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet Gutachten Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs zurückgreifen und belegen, dass dass mit dem Ende der Förderung weder ein Zahlungsanspruch verbleibt, noch der Strom wie bisher abgenommen werden muss und ohne Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für viele Akteure nur Optionen verbleiben, die nicht wirtschaftlich sind. Als Fazit kam er zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber den Rechtsrahmen punktuell erweitern sollte, um für ausgeförderte Anlagen einen kaufmännischen und physikalischen Abnahmeanspruch sowie eine Weiterleitung des Marktwertes einzuführen.

1.000-Meter-Abstände und finanzielle Beteiligung der Standortkommunen und Anwohner – Online-Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Windenergierecht

Würzburg, 10. Juni 2020

Zwei aktuelle Entwicklungen im Windenergierecht standen heute im Mittelpunkt eines weiteren Online-Seminars der Stiftung Umweltenergierecht: Der Gesetzentwurf für eine Länderöffnungsklausel zur Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands und die Eckpunkte des BMWi zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen und Anwohnern. Thorsten Müller stellte die geplante Neuregelung der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch vor und ordnete die Spielräume der Bundesländer bei einer möglichen Opt-in-Umsetzung ein. Um sich dabei abzeichnende Probleme zu umgehen, wies er auch auf die für die Bundesländer bestehende Möglichkeit hin, die gesetzlichen Mindestabstände als subsidiäre Auffangtatbestände auszugestalten. Zudem ging es um die bauliche Nutzung zu Wohnzwecken und differenzierte Abstandsregelungen sowie das Verhältnis von gesetzlichen zu bestehenden und neuen planerischen Abständen. Anschließend stellte Hartmut Kahl das Eckpunktepapier des BMWi zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen und Anwohner vor, dessen Umsetzung im Rahmen der nächsten EEG-Novelle zu erwarten ist. Er zeigte u.a. die (verfassungs-)rechtlichen Risiken auf, die mit der vorgesehenen gegenleistungslosen Schenkung der Anlagenbetreiber an die Kommunen verbunden sind und ging auf mögliche Schwierigkeiten bei der Implementierung von Anwohnerstromtarifen ein, die als optionales Modell die Zahlungen an die Kommune halbieren können.

Beitrag zum Podcast „Community Renewables“

Würzburg, 2. Juni 2020

Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat einen englischsprachigen Podcast zum Thema „Bürger*innenenergie“ gestartet. In mehreren Folgen wird untersucht, welche Erfahrungen und Rahmenbedingungen die Entwicklung der „Bürger*innenenergie“ prägen. Zu Wort kommen Experten aus Politik, Recht, Soziologie und Theologie. Mit dabei ist auch Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht. Sie geht auf die europarechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften ein.
Der Podcast wird auf Soundcloud gehostet. Die Pressemittelung der AEE finden sie hier.

Digitales Auftakttreffen zu neuem Blockchain-Projekt

München/Würzburg, 19. und 20. Mai 2020

Bereits seit April 2020 arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht an dem neuen Projekt „Verbundvorhaben: InDEED – Konzeption, Umsetzung und Evaluation einer auf Blockchain basierenden energiewirtschaftlichen Datenplattform für die Anwendungsfälle ‚Labeling‘ und ‚Asset Logging‘“. Am 19. und 20. Mai 2020 folgte mit dem Kick-off-Treffen nun auch der offizielle Startschuss. Corona-bedingt, aber auch passend zum Thema des Projektes, wurde das Treffen vollständig digital durchgeführt.

Das Vorhaben wird sich vertieft mit der Nutzung von Blockchains in der Energiewirtschaft auseinandersetzen. Schwerpunktmäßig geht es um die Anwendungsfelder „Labeling“ und „Asset Logging“. Projektpartner sind die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE e.V.), die Forschungsstelle für Energiewirtschaft mbH (FfE GmbH) und die Universität Bayreuth (mit Fraunhofer Blockchain-Labor). Die Stiftung Umweltenergierecht übernimmt den rechtlichen Part. InDEED wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Standpunkt zur Senkung der EEG-Umlage erschienen

Würzburg, 14. Mai 2020

Angesichts der Corona-Krise hat die Debatte um die Senkung der EEG-Umlage neue Fahrt aufgenommen. Passend dazu ist heute in der aktuellen Ausgabe des Tagesspiegel Background ein Standpunkt von Thorsten Müller zum Thema „Senkung der EEG-Umlage: Warum nicht auf null?“ erschienen. Die zentrale Botschaft darin: Die Absenkung der EEG-Umlage ist aus rechtlicher Perspektive möglich. Thorsten Müller warnt aber vor unbedachten Entscheidungen und verweist auf das Beihilferecht als zentrale Größe. Um die Folgen der Beihilfeeigenschaft einer Finanzierung aus Steuergeldern sachlich zu beschränken, sollten die Haushaltsmittel des Bundes für die Senkung lediglich auf Bestandsanlagen gelenkt und Neuanlagen ausgelassen werden. Zugleich könnte eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage auch Chancen zur Entbürokratisierung bedeuten. Würde die EEG-Umlage durch zusätzliche Haushaltsmittel auf null gesenkt werden, könnte viel Aufwand für alle Akteure erspart bleiben. Daher könnte sinnvoll sein, bei ansonsten fehlenden Mitteln auch eine aufkommensneutrale Umschichtung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile in Betracht zu ziehen.

Online-Seminar: Senkung der EEG-Umlage – Möglichkeiten und Rechtsfolgen

Würzburg, 14. Mai 2020

Die Senkung der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ist derzeit ein viel diskutiertes Thema. Im Rahmen des Online-Seminars „Senkung der EEG-Umlage: Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rechtsfolgen“ ging Dr. Markus Kahles auf die rechtliche Ausgangslage sowie die beihilfe- und haushaltsrechtlichen Folgefragen einer Haushaltsfinanzierung für die künftige Förderung der EE-Stromerzeugung ein. Im Anschluss diskutierten Thorsten Müller, Hartmut Kahl und Markus Kahles mit den Teilnehmern über die verschiedenen Ausgestaltungsfragen. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden sie hier.

Online-Vortrag bei der Florence School of Regulation zu Europarecht und Förderung von erneuerbarem Strom

Florenz, 12. Mai 2020

Im Rahmen des Online Course der Florence School of Regulation zum EU Clean Energy Package hat Jana Nysten heute einen Vortrag zum Zusammenspiel zwischen den Bestimmungen der neuen EU-Erneuerbaren-Richtlinie zu nationalen Förderregelungen und dem bestehenden beihilferechtlichen Rahmen gehalten. Der Vortrag baut auf den Arbeiten in der Würzburger Studie vom 9. März 2020 zu den Handlungsspielräumen des deutschen Gesetzgebers in diesem Zusammenhang auf, ist jedoch weiter gefasst. Die mehr als 80 Studierenden aus nahezu allen EU-Mitgliedstaaten sollen auf diese Weise einen guten Einblick in die Entstehungsgeschichte der beiden Regime erhalten und die Auswirkungen für die Zukunft von nationalen Förderregelungen für erneuerbaren Strom verstehen.

Aufsatz zur bauleitplanerischen Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie erschienen

Würzburg, 12. Mai 2020

Sophia Menne und Nils Wegner setzen sich in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht mit der Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie auseinander. Welche Anforderungen hieran bestehen ist in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt. Die Frage stellt sich immer dann, wenn in einem Gemeindegebiet bereits eine sog. Konzentrationszonenplanung vorliegt und die Kommune die Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie beabsichtigt. Die Autoren argumentieren dafür, dass dies in vielen Fällen ohne neuerliche Gesamtabwägung möglich ist. Eine zusätzliche Ausweisung von Flächen lässt sich danach vielfach vornehmen, ohne die komplexen Konzentrationsplanungen erneut anfassen zu müssen. Dies begrenzt Aufwand und Kosten und kann die Rechtssicherheit der kommunalen Planungen erhöhen.

Auf dem Weg zum Strombinnenmarkt – Die EU zwischen Regulierung und Wettbewerb

Halle-Wittenberg, 8. Mai 2020

Jana Nysten hält dieses Jahr ein Praktikerseminar an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Studierenden sollen am Beispiel des EU-Strombinnenmarkts lernen, wie die Klima- und Energiepolitik der EU aussieht, welche Diskussionen im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses stattfinden, und wie und in welchem Umfang sich europäisches Recht auf das nationale Recht auswirkt. Im heutigen Auftakt-Online-Seminar werden nach einer kurzen Auffrischung der EU-Rechtskenntnisse der Teilnehmenden die in den kommenden Wochen zu bearbeitenden Themen vorgestellt und vergeben. Das Abschlussseminar findet im Juli 2020 statt.

Online-Seminar zu Corona-Folgen im Energiewenderecht

Würzburg, 7. Mai 2020

Unter dem Titel „Corona-Folgen im Energiewenderecht“ fand heute ein einstündiges Online-Seminar der Stiftung Umweltenergierecht statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Corona-Pandemie den Rechtsrahmen für den Ausbau erneuerbare Energien beeinflusst und wie der Gesetzgeber darauf reagiert. Mit den rund 80 Teilnehmern diskutierten Dr. Nils Wegner und Dr. Hartmut Kahl, inwieweit das Planungssicherstellungsgesetz coronabedingte Hemmnisse in Planungs- und Genehmigungsverfahren auffangen kann. Im Fokus stand außerdem der Umgang mit den Fristen im Ausschreibungsverfahren nach dem EEG sowie bei den Netzanschlussbedingungen und der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.

Neues Vorhaben zur Digitalisierung der Fernwärmeversorgung gestartet

WÜRZBURG, 1. MAI 2020

Die Stiftung Umweltenergierecht hat gemeinsam mit den Projektpartnern AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH, Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, GEF Ingenieur AG und der Indevo GmbH am 1. Mai 2020 ein neues Projekt gestartet. Ziel des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für drei Jahre geförderten Vorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ ist es, Digitalisierungsprozesse in der Wärmeversorgung weiterzuentwickeln, um u. a. Effizienzpotentiale zu heben.

Die Stiftung Umweltenergierecht wird im Vorhaben die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der technischen und kaufmännischen Prozesse untersuchen und sich dabei v. a. mit den rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und des Messwesens beschäftigen.

Hintergrundpapier zu Weiterentwicklungsoptionen bei der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung erschienen

Würzburg, 11. März 2020

Die Erteilung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten ist bei der Genehmigung von Windenergieanlagen mitunter mit hohen Unsicherheiten verbunden. Gründe sind die unscharfen und vielfach noch nicht hinreichend geklärten Anforderungen, eine unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern und eine uneinheitliche Rechtsprechung. Dies beginnt bereits bei der Frage, welche der gesetzlich festgelegten Ausnahmegründe überhaupt in Betracht kommen. In einem aktuellen Hintergrundpapier beleuchtet die Stiftung Umweltenergierecht gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten, um die Ausnahmeregelung weiterzuentwickeln und die Anforderungen zu präzisieren.

Das Hintergrundpapier ist im Rahmen des Projekts NeuPlan Wind entstanden.

Vortrag zur Flächenausweisung für die Windenergie beim Mitteldeutschen Windbranchentag

Erfurt, 10. März 2020

Auf dem 3. Mitteldeutschen Windbranchentag des BWE in Erfurt hat Dr. Nils Wegner heute einen Vortrag zu den Perspektiven der Flächenausweisung für die Windenergie gehalten. Neben einer Analyse der Fehlerquellen von Windkonzentrationszonenplanungen ging der Referent auf die aktuellen Diskussionen um eine Mindestabstandsregelung ein. Außerdem zeigte er gesetzgeberische Möglichkeiten auf, um perspektivisch zu einer Stabilisierung der für die Flächenbereitstellung wichtigen Konzentrationszonenplanungen zu gelangen.

Studie zu den europarechtlichen Handlungsspielräumen Deutschlands bei künftigen EEG-Reformen erschienen

Würzburg, 9. März 2020

Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestehen nunmehr erstmalig konkrete sekundärrechtliche Vorgaben für nationale Regelung zur Förderung von Erneuerbaren-Strom. Auch wenn das EEG in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgrund EU-Beihilferechts angepasst wurde, besteht nach der Entscheidung des EuGH zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 eine neue Situation. In der neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht wird das Zusammenspiel der verschiedenen Entwicklungen diskutiert und dargestellt, welchen Umsetzungsverpflichtungen der deutsche Gesetzgeber bei künftigen EEG-Reformen nunmehr unterliegt.

Studie vom 9. März 2020

Vortrag zum rechtlichen Rahmen der Sektorenkopplung beim bdew – Landesgruppe Mitteldeutschland

Weimar, 5. März 2020

Oliver Antoni hat heute auf der Tagung „Chancen und Potenziale der (Fern)Wärmeversorgung“ des bdew – Landesgruppe Mitteldeutschland einen Vortrag zu den geltenden Rechtsrundlagen der Sektorenkopplung gehalten. Er ging dabei auf die grundsätzliche Systematik der staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile für die Sektorenkopplung und die Ausnahmen ein stellte das Online-Tool der Stiftung Umweltenergierecht www.strompreisbestandteile.de ein.

Ausgewählte Ergebnisse aus dem Projekt „Übergreifendes Energierecht“ veröffentlicht

Würzburg, 21. Februar 2020

Im Projekt „Übergreifendes Energierecht“ hat sich die Stiftung Umweltenergierecht in Zusammenarbeit mit dem ecologic Institut und Becker Büttner Held mit Grundbegriffen des Energierechts beschäftigt. Im Fokus standen der Anlagebegriff des EEG sowie das „Energieversorgungsunternehmen“ und das „Energieversorgungsnetz“.

Durch die Identifikation zentraler Merkmale dieser Begrifflichkeiten konnten gesetzesübergreifende Vorschläge zur Entschlackung und Vereinheitlichung aufgezeigt werden. Dabei wurden auch Konturen und gesetzgeberische Gestaltungsvarianten eines möglicherweise neu einzuführenden Begriffs, dem des (Strom-)Lieferanten, erarbeitet.

Die Ergebnisse wurden am 21. Februar 2020 hier veröffentlicht.