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3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Governance und gute Rechtsetzung

Volkach, 21. und 22. März 2024

Wie steuern wir die Energiewende? Die Frage ist aktueller denn je. Der Rechtsrahmen für die Energiewende ist dabei die zentrale Schlüsselstelle. Aus diesem Grund hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem nun dritten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 21. und 22. März 2024 im unterfränkischen Volkach ihren Fokus auf das Thema Governance und gute Rechtsetzung gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft haben dabei über Steuerungsoptionen der Energiewende diskutiert. Zentrale Themen waren „Gute Rechtssetzung aus volkswirtschaftlicher Praxis“ (Prof. Dr. Justus Haucap), „Governance und KSG – Befund und Perspektiven“ (Prof. Dr. Sabine Schlacke), „Verhaltenssteuerung durch (Energie-)Recht“ (Prof. Dr. Johanna Wolff), „Politische und wissensbasierte Steuerung im Klimaschutzrecht“ (Prof. Dr. Laura Münkler) und „Zeithorizonte der Transformation des Energiesystems im Mehrebenensystem“ (Prof. Dr. Jan Henrik Klement). Zudem sprach Dr. Volker Oschmann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, über die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis.

„Gerade die Rechtsänderungen in den letzten Monaten haben dem Aspekt guter Rechtsetzung zusätzliche Relevanz verliehen. Diese zu reflektieren und Ansatzpunkte für Verbesserungen aus der Forschung und im Austausch mit der Regierungspraxis zu diskutieren, ist ein wichtiger Baustein, um Gestaltungsoptionen für den Rechtsrahmen der Energiewende aufzuzeigen. Unser Format des Professor:innengesprächs ist dafür bestens geeignet“, so Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie?

Würzburg, 21. März 2024

In Heft 1/2024 der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (S. 70-85) geben Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Beschleunigungsbestrebungen des Unionsgesetzgebers beim Erneuerbaren-Ausbau, die ihren Ausgangspunkt im Klimaschutz und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit haben. Näher beleuchtet werden dabei die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung nach Art. 6 EU-Notfall-VO (bzw. dessen Umsetzung in nationales Recht) sowie zum überwiegenden öffentlichen Interesse nach Art. 3 EU-Notfall-VO.

In der seit November 2023 novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll für die Erneuerbaren zudem über Beschleunigungsgebiete ein genehmigungsrechtliches Sonderregime im europäischen Umweltrecht geschaffen werden. In diesen Gebieten sollen bestimmte zeitintensive Umweltprüfungen entfallen oder modifiziert werden. Ferner wird auch dort eine Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse getroffen. Bei alledem ist die geänderte Erneuerbaren-Richtlinie jedoch geprägt von Unklarheiten. Die tatsächliche Beschleunigungswirkung wird daher maßgeblich von deren Konkretisierung und der Nutzung bestehender Spielräume bei der Umsetzung abhängen.

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Änderungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien durch die EU-Strommarktreform?

Berlin, 14. März 2024

Im Zuge der EU-Strommarktreform wurden die Regelungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung verändert. Dies betrifft unter anderem auch die Vorgaben für Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien, die grundsätzlich in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) verankert sind. Diese Änderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz skizzierte Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in seinem Vortrag „RED III und EU-Strommarktreform“ während der BWE-Konferenz Finanzierung und Direktvermarktung am 14. März 2024 in Berlin. Vor allem ging es um die mögliche Notwendigkeit einer Umstellung des bisherigen Marktprämiensystems auf sogenannte „Contracts for Difference“ (CfD).

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 5. März 2024

Auf Einladung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) hat Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit Silke Lüers von der Deutschen WindGuard am 5. März 2024 zu genehmigungsrechtlichen und weiteren Fragen von Flugwindenergieanlagen einen Vortrag gehalten. Insbesondere wurde dabei die immissionsschutz- und luftverkehrsrechtliche Einordnung von Flugwindenergieanlagen thematisiert. Die Untersuchungen dazu erfolgten im Rahmen des Projekts EEG-Erfahrungsbericht Windenergie an Land, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt wurde.

Grüner Wasserstoff in der Industrie: Neue Zielvorgaben und Anrechnungsregeln

Online, 4. März 2024

Künftig soll es im Industriesektor verbindliche Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. So sieht es die Ende letzten Jahres novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Für die Anrechenbarkeit auf diese Zielvorgaben wird im Grundsatz auf bestehende Regeln für den Verkehrssektor zurückgegriffen. Allerdings ist noch nicht abschließend klar, ob für die Industrie auch die gegenwärtig nur für den Verkehrssektor geltende Wasserstoff-Delegierte-Verordnung 1:1 übernommen werden soll. In dieser Verordnung werden Anrechnungsvorgaben im Einzelnen konkretisiert.

Über die neuen Zielvorgaben, die Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff und damit zusammenhängende Auslegungsfragen berichtete Burkhard Hoffmann im Mittagsschnack am 4. März 2024, einem Format des Norddeutschen Reallabors. Der Vortrag knüpft an die Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32 an, welche im November 2023 erschienen ist.

Privilegierung hofnaher Agri-PV-Anlagen als planungsrechtliche Stärkung von PV-Mehrfachnutzungen

Würzburg, 29. Februar 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Hofnahe Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB: Privilegierte Mehrfachnutzung für weniger Flächenkonkurrenz und mehr Akzeptanz?“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die im letzten Jahr in Kraft getretene Außenbereichsprivilegierung bestimmter Agri-PV-Anlagen. Die Anforderungen der Privilegierungsregelung werden ausführlich für die Rechtsanwendungspraxis aufbereitet. Darüber hinaus gehen die Autoren den Fragen nach, inwieweit die Ausgestaltung der Privilegierung in einem Spannungsverhältnis zu der Hoffnung steht, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Akzeptanz für den Ausbau der Photovoltaik auf der Freifläche zu fördern und wie dieses Spannungsverhältnis rechtstechnisch besser adressiert werden könnte.

Entstanden ist der Aufsatz an der Schnittstelle von Agri-PV und Akzeptanz im Rahmen der Projekte SynAgri-PV sowie SyKonaS-Recht.

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Ein Überblick der energierechtlichen Entwicklungen 2022/2023

Hamburg, 29. Februar 2024

Im Rahmen der 34. Sitzung des Forums Finanzierung und Recht der Erneuerbare Energien Clusteragentur Hamburg gab Dr. Markus Kahles, Forschungsgebietsleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, einen Überblick über wichtige Energierechtsnovellen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Fokus auf das Jahr 2023. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf aktuelle und anstehende Entwicklungen im europäischen und deutschen Energierecht und diskutierte das aktuelle Regelungsumfeld für erneuerbare Energien mit den Teilnehmenden.

Gemeinsame Veröffentlichung eines Konzeptpapiers zur Ergänzung des Mechanismus von § 14a EnWG

München/Würzburg, 28. Februar 2024

In einem gemeinsamen Konzeptpapier der Stiftung Umweltenergierecht mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Verbundprojekt unIT-e² befassen sich die Forschenden mit einer marktbasierten Ergänzung des § 14a EnWG-Mechanismus. Dieser betrifft die sogenannte „Dimmung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung und wurde zuletzt durch zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur näher ausgestaltet.

In dem Papier mit dem Titel „Der unIT-e² KOALA Ein anreizbasierter Mechanismus zur Koordination netzorientierter Steuerungsvorgänge“ geht es um die Koordination des Flexibilitätseinsatzes im Engpassfall auf Basis kurzfristiger Kapazitätsauktionen. Dadurch lassen sich Leistungsbeschränkungen in Engpassfällen bedarfsgerechter verteilen. Außerdem werden Lastverschiebungen über marktliche Mechanismen angereizt. Dr. Tobias Klarmann und Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht haben die rechtliche Umsetzbarkeit des Konzepts geprüft und herausgearbeitet, dass das Konzept mit dem bestehenden Rechtsrahmen auf nationaler und EU-Ebene kompatibel ist.

 

 

Anhörung zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG und der Perspektiven des Freiflächenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Würzburg/Schwerin, 22. Februar 2024

In der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Stellung genommen. Die Änderungen sind insbesondere zur Umsetzung der Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) erforderlich, wonach in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche bis spätestens Ende 2027 und 2,1 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen sind.

Dr. Nils Wegner zeigte auf, dass der Gesetzentwurf aktuell auf eine Minimalumsetzung der Vorgaben abzielt und machte deutlich, wie die Umsetzung ambitionierter, aber auch rechtssicherer gemacht und dadurch auch der Vollzug erleichtert werden könnte. Mit Blick auf den Ausbau der Photovoltaik wurde eine schnellstmögliche Fortschreibung das Landesraumentwicklungsprogramms empfohlen, da ansonsten die derzeitigen Hemmnisse in Mecklenburg-Vorpommern nicht überwunden werden könnten.

Diesen neuen Pflichten unterliegen Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Berlin, 21. Februar 2024

Im November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden eine Vielzahl von Unternehmen nach § 16 EnEfG verpflichtet, im Unternehmen entstehende Abwärme möglichst zu vermeiden und die dennoch entstehende unvermeidbare Abwärme, soweit dies möglich und zumutbar ist, (wieder-)zuverwenden. Daneben werden diese Unternehmen gemäß § 17 EnEfG verpflichtet beim Aufbau einer Plattform für Abwärme zu unterstützen und hierfür jährlich die erforderlichen Informationen mitzuteilen.

Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht setzt sich in seiner aktuellen Kommentierung mit den neuen Pflichten auseinander und analysiert diese auch im Hinblick auf Unklarheiten bei der Rechtsanwendung.

Die Beschleunigungsgebiete nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht

Würzburg, 8. Februar 2024

Das Konzept der „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ bildet das Herzstück der mit Wirkung zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023. Die Beschleunigungsgebiete führen zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren und bieten ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial. Allerdings gehen damit auch zahlreiche neue, zusätzliche Anforderungen einher, die von Unklarheiten und Inkonsistenzen in der Richtlinie geprägt sind. Diese gilt es bei der Umsetzung in nationales Recht – für die enge Fristen gesetzt sind – zu beseitigen und pragmatische Lösungen im Sinne des Klimaschutzes zu finden.

Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht zeigen in der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 35 auf, welche Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume für den nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung bestehen.

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Zum Online-Seminar am 21. Februar 2024

Windenergieflächen für das Saarland

Würzburg/Saarbrücken, 7. Februar 2024

Dr. Nils Wegner hat auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes heute einen Vortrag zu den bauleitplanerischen Fragestellungen der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) gehalten. Das Saarland will sich abweichend von den nach WindBG geforderten 1,8 Prozent das Ziel setzen, 2,0 Prozent des Landes bereits bis Ende 2030 und nicht erst Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen. Umgesetzt werden sollen die Ausweisungen auf der Ebene der Gemeinden.

Dr. Nils Wegner zeigte, welche Neuerungen hier bei der Ausweisung von Windenergiegebieten zu beachten sind, unter welchen Voraussetzungen Flächen auf die Ziele anrechenbar sind und wie deren Erreichen festgestellt wird. Im Anschluss hieran wurden zahlreiche Einzelfragen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden des Saarlandes diskutiert um Orientierung für die anstehenden Planungsverfahren zu geben.

Deutschlandtempo im „new normal“? Beitrag aus den Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht als Fachaufsatz

Würzburg, 31. Januar 2024

Deutschlandtempo im Zulassungsrecht als „new normal“? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Peter Schütte von BBG und Partner am 28. September 2023 bei den 25. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht. Auf Basis des Vortrags wurde nun ein Aufsatz von Peter Schütte und Sarah Langstädtler in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.

Der Beitrag befasst sich mit den Beschleunigungsmaßnahmen im Zulassungsrecht von Infrastrukturvorhaben mit Fokus auf den Gesetzgebungsinitiativen seit dem Frühjahr 2022. Das Ergebnis: Einige Instrumente zur Bewältigung einer drohenden Gasversorgungskrise seien nur Ausnahmevorschriften, gleichzeitig werde aber mit der Ausweitung der Gesetzgebungsinitiativen auf deutscher und europäischer Ebene dauerhaft ein „neues Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht etabliert.

Vorgaben für Heizungen und Gebäudeeffizienz: Vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Würzburg, 30. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zudem werden auf EU-Ebene neue Effizienzvorgaben für Gebäude auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund geht die neue Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 34 von Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau und Dr. Markus Kahles der Frage nach, welches Maß an Pflichten Gebäudeeigentümern zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz aus verfassungsrechtlicher Sicht auferlegt werden darf.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und auch die Effizienzanforderungen im künftigen EU-Recht bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht mit der Eigentumsgarantie in Einklang gebracht werden könnten.

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Das neue EU-Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr: Zusätzliches Instrument für die nationalen THG-Minderungsziele

Berlin, 22. und 23. Januar 2024

Beim diesjährigen Fuels of the Future-Kongress in Berlin stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht das neue EU-Emissionshandelssystem für (unter anderem) den Straßenverkehr vor, welches ab 2027 den Mitgliedstaaten als zusätzliches Instrument bei der Erreichung ihrer nationalen Treibhausgas-Minderungsziele (THG) nach der EU-Lastenteilungsverordnung helfen soll.

Jana Nystens Vortrag fügte sich damit in die weitere Diskussion im Zentrum der Veranstaltung ein, wie die Politik in Deutschland und der EU gestaltet werden muss, um eine Balance zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu finden und die Energiewende zu vollziehen. Sie betonte insbesondere die Bedeutung des Zusammenspiels der unterschiedlichen Maßnahmen – auf EU- und nationaler Ebene – im Mehrebenensystem. Dies wurde auch mit dem Publikum diskutiert, am Beispiel der Erneuerbare-Energien-Quote bzw. der THG-Quote nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Neue Vorgaben für die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds: Was bedeutet das für die deutsche Klimagelddebatte?

Würzburg, 17. Januar 2024

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 33 „Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU – Überblick sowie Finanzierung eines Klimagelds in Deutschland“ setzen sich Ronja Busch und Kimberly Harder von der Stiftung Umweltenergierecht mit den neuen Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem neuen Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten auseinander. Die Autorinnen diskutieren zudem, ob ein nationales Klimageld aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems oder aus den Mittelzuweisungen des Klima-Sozialfonds finanziert werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie nun eine echte Rechtspflicht zur ausschließlichen Verwendung der Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung für energiewendebezogene, klimaschützende oder soziale Zwecke enthält. Auch bei der Verwendung der Mittelzuweisungen aus dem Klima-Sozialfonds macht der europäische Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Mittelverwendung.

Zur Einführung eines Klimageldes in Deutschland analysieren die Autorinnen die Möglichkeiten, dieses aus den Einnahmen der europäischen CO2-Bepreisung zu finanzieren. Hier sehen sie rechtliche Unsicherheiten. Zugleich zeigen sie aber auch mögliche Lösungsansätze auf.

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PV-Freiflächenanlagen: Auf die Gemeinden kommt es an!

Rendsburg, 16. Januar 2024

Auf Einladung der ARGE Netz hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute vor rund 250 Teilnehmenden auf der Regionalkonferenz „Energiewende Regional – Die Kraft der Gemeinden“ zu Neuerungen bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen vorgetragen.

Auch wenn der Gesetzgeber für die Flächenbereitstellung jüngst zwei Privilegierungstatbestände im Planungsrecht geschaffen hat, so dass ein Bebauungsplan nicht mehr auf allen Flächen Voraussetzung für PV-Freiflächenanlagen ist, so bleiben die Gemeinden doch zentraler Akteur. „Auf die Gemeinden kommt es an“, ist sich Dr. Nils Wegner dann auch sicher und begründete dies auch in der Diskussion mit den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs sind weitere Neuerungen im Rechtsrahmen angekündigt. Die Rechtslage entwickelt sich weiterhin dynamisch, die Stiftung Umweltenergierecht will hier Orientierung geben.

Gemeinsamer Praxisbericht im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München/Würzburg, 20. Dezember 2023

Das Projekt unIT-e² legt als Reallabor einen besonderen Fokus auf die praktische Umsetzung und Erprobung der entwickelten Lösungen zur optimalen Integration von Elektromobilität ins Energiesystem. Hierzu werden im Projekt auch verschiedenen Feldtests durchgeführt. Diese werden im heute veröffentlichten Praxisbericht schwerpunktmäßig vorgestellt und diskutiert.

Neben den Feldtests werden Zwischenergebnisse aus begleitenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analysen dargestellt sowie Handlungsoptionen in Bezug auf den politischen und regulatorischen Rahmen abgeleitet. Die Stiftung Umweltenergierecht hat hierzu einen Beitrag zu den wichtigsten Rechtsfragen im Bereich des bidirektionalen Ladens beigesteuert. Der Fokus liegt dabei auf den Strompreisbestandteilen sowie der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023.

 

 

Ariadne@Brussels: Stiftung Umweltenergierecht organisiert drei zentrale Workshops zum EU-Energie- und Klimaschutzrecht

Brüssel, 5. bis 7. Dezember 2023

Die Stiftung Umweltenergierecht ist Teil des Kopernikus-Projekts Ariadne, das Strategien und Politikinstrumente für einen effektiven Klimaschutz erforscht. Für Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft hat das Ariadne-Konsortium vom 5. bis zum 7. Dezember 2023 in Brüssel die Konferenz „Shaping EU climate and energy policy“ organisiert. Drei zentrale Workshops hat dabei die Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

So referierten Johanna Kamm zum Thema „Electricity market design of the future – how can CfDs address the promotion needs of RES?“ (Moderation des Workshops Dr. Markus Kahles) und Ronja Busch zum Thema „Enhancing the EU Governance Mechanism for the 2030 and 2040 targets – how the Governance Regulation should be revised“ (Moderation des Workshops Fabian Pause). Jana Nysten und Ronja Busch hielten beim Workshop „Interactions between the new ETS II and national carbon pricing instruments – the case for „higher” national carbon prices? And what about the revenues?“ die beiden einleitenden Vorträge (Moderation: Fabian Pause).

Ferner stellte Jana Nysten beim Workshop „Climate clubs“ den (WTO-)rechtlichen Rahmen vor und Ronja Busch moderierte beim Foresight Workshop for the Next Generation of the Green Deal die Szenario-Gruppe “Competitiveness and Green Growth”.

Neues Recht für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – Halbzeitbilanz des Norddeutschen Reallabors

Schwerin, 1. Dezember 2023

Im Rahmen des diesjährigen Konsortialtreffens des Norddeutschen Reallabors (NRL) am 1. Dezember 2023 hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die jüngsten Rechtsentwicklungen zur Unterstützung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft gegeben. Dabei ordnete er die sich aus Rechtsakten der EU gestiegenen Ziele aus der am 20. November in Kraft getretenen novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtline (RED III)   und der Initiative „ReFuelEU Aviation“ ein, aus denen sich auch neue Herausforderungen für den Einsatz von Wasserstoff ergeben.

Im Weiteren ging er auf die geplante Beschleunigung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren, Änderungen bei den Netzentgelten sowie die Entwürfe für eine novellierte 37. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der neuen Herkunftsnachweisregisterverordnung ein.

Digitalisierung der Fernwärmerversorgung: Vielzahl von Vorschriften des Datenschutzes und der Cybersecurity

Frankfurt am Main/Würzburg, 22. November 2023

Im Rahmen des Projekts EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen haben Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht einen Beitrag zum Abschlussbericht „Guidebook for the Digitalisation of District Heating: Transforming Heat Networks for a Sustainable Future“ des International Energy Agency Technology Collaboration Programme in District Heating und Cooling (Annex TS4 | Digitalisation of district heating) verfasst. In ihrem Beitrag (Kapitel 9) stellen sie die europäischen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beim Umgang mit den Daten in der Fernwärmeversorgung und die teils neu erlassenen Regelungen zur Datensicherheit auf Grundlage des Cybersecurity Acts (EU 2019/881) sowie der NIS II (EU 2022/2555) dar.

Das Guidebook ist hier kostenfrei verfügbar.

Wärmeplanungsgesetz: Einheitliche Rahmenbedingungen mit Spielräumen für die Länder

Würzburg, 22. November 2022

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht haben Oliver Antoni und Svenja Henschel die Regelungen des am 17. November 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) vorgestellt. Mit dem Gesetz vereinheitlicht der Bund die sich auf Länderebene in den letzten Jahren heterogen entwickelte Rechtslage zur Aufstellung und den Inhalten von Wärmeplänen.

Neben den wesentlichen Regelungen zur Durchführung und den Inhalten der Wärmeplanung wurde dabei ferner die rechtliche Verknüpfung des WPG mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die (fehlende) Rechtsverbindlichkeit der Wärmeplanung thematisiert, die als strategisches Planungsinstrument im Wesentlichen keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Im zweiten Schwerpunkt wurden die Umsetzungspflichten, aber auch die verbleibenden Regelungsspielräume der Länder beleuchtet. So können die Länder zunächst die planungsverantwortliche Stelle bestimmen und etwa für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsehen oder regeln, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann (sog. Konvoi-Verfahren).

Datenschutz und Cybersicherheit: Viel ist rechtlich geregelt, aber auf Fernwärmeversorger kommt noch viel zu

Berlin, 21. November 2023

Auf der internationalen Fernwärmekonferenz des Fraunhofer IEE zum Thema „Digitalisation as the Enabler for High Performance District Heating Systems“ referierte Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu den rechtlichen Voraussetzungen für Datenschutz und Cybersicherheit im Bereich der Fernwärme und Fernkälteversorgung. In seinem Vortrag stellte er anhand der europäischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, in welchen Fällen personenbezogene Daten vorliegen und durch die Fernwärme- und Fernkältebetreiber verarbeitet werden dürfen.

Darüber hinaus ging er auf die neuen Vorgaben der europäischen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS II) ein, die in Zukunft in nationales Recht umgesetzt werden müssen. „Sie werden – mit der Umsetzung in nationales Recht – jedenfalls für viele Fernwärmebetreiber die zu erfüllenden Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit deutlich erhöhen, sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht“, erklärt Carsten von Gneisenau.

Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung veröffentlicht und vorgestellt

Dessau-Roßlau/Würzburg, 20. und 21. November 2023

In den kommenden Jahren wird das Thema Repowering, d. h. das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen, weiter an Bedeutung gewinnen. Welche planerischen Möglich­keiten und Grenzen zur räumlichen Steuerung von Re­oweringvorhaben auf der regionalen und kommuna­len Ebene nach der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie bestehen, ist Gegenstand der Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung, die am 20. November 2023 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Verfasst wurde die Praxishilfe von Dr. Nils Wegner und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projektes „Abbau von Hemmnissen für das Repowering“.

Am 21. November 2023 wurde die Praxishilfe von den beiden Autoren in einem Webinar vorgestellt. Im ersten Veranstaltungsblock präsentierten Dr. Nils Wegner und Steffen Benz in einem Vortrag die zentralen Inhalte der Praxishilfe. Im zweiten Block der Veranstaltung richtete sich der Fokus auf die Praxis: Ulrich Tasch vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (zum Vortrag) und Julia Blom von der ABO WIND AG (zum Vortrag) berichteten aus planerischer und unternehmerischer Perspektive anhand konkreter Beispiele, wie mit den Herausforderungen der Repoweringplanung in der Praxis umgegangen wird und welche Fragen sich hier weiterhin stellen.

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Das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren aufgrund von Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit

Würzburg, 20. November 2023

In ihrem Beitrag „Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ in der aktuellen Ausgabe 11 der Zeitschrift für Umweltrecht (S. 604-611) setzen Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht die Aussagen des VG Braunschweig (Urt. v. 11. Mai 2022 – 2 A 100/19) in den Kontext des neuen § 2 EEG 2023.

Das VG Braunschweig hatte bereits vor Inkrafttreten von § 2 EEG 2023 zugunsten der Zulässigkeit einer Windenergieanlage gegen Höhenbeschränkungen entschieden, indem es im Rahmen der Abwägung das Interesse am Ausbau der Erneuerbaren wegen des Klimaschutzes, des klimawandelbedingten Lebens-, Gesundheits- und Eigentumsschutzes und der Energieversorgungssicherheit zurecht besonders hoch gewichtete. Damit zeichnete das Gericht – von der Fachwelt weitestgehend unbemerkt – gewissermaßen den nunmehr vom Gesetzgeber in § 2 EEG 2023 verbindlich festgelegten relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien vor.

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Wasserstoff: Aktuelle Studie zeigt Notwendigkeit für kohärenten Rechtsrahmen

Würzburg, 20. November 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32, „Wie man (k)einen einheitlichen Rahmen für grünen Wasserstoff schafft“, analysieren Burkhard Hoffmann, Johanna Kamm und Fabian Pause von der Stiftung Umweltenergierecht die jüngsten Gesetzesänderungen der EU im Bereich Wasserstoff. Die Studie bewertet rechtlich die Wasserstoff-Delegierte-Verordnung in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihrer heute in Kraft getretenen Novellierung. Dabei werden rechtliche Unklarheiten aufgezeigt, die sich gerade auch im Zusammenspiel der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung mit der ihr zugrundeliegenden Ermächtigungsgrundlage ergeben.

Die Autorinnen und Autoren zeigen auf, dass die Auslegung einzelner Regelungen in der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung zu Schwierigkeiten führt und hieraus rechtliche Unsicherheiten entstehen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich allgemeine Regelungsherausforderungen bei der Delegation von Rechtsakten an die EU-Kommission ableiten, die bei der Wahl dieses Rechtsinstruments berücksichtigt werden sollten. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen die Notwendigkeit einer klaren und kohärenten Grundlage im Gesetz, um die erfolgreiche Anwendung delegierter Rechtsakte zu gewährleisten.

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Beitrag über die Kerninhalte des neuen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes

Würzburg, 16. November 2023

In ihrem Beitrag „Das neue Bundes-Wärmeplanungsgesetz – Überblick und Einordnung der wesentlichen Regelungen“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) geben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über den zentralen Regelungsgehalt des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG), das der Bundestag mittlerweile verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit dem WPG werden zum einen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rechtsrahmen für deren Durchführung geschaffen. Zum anderen sieht das WPG Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vor.

In dem Beitrag wird ferner die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens – vor allem aufgrund der Verknüpfung mit den Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – viel diskutierte Frage nach der Verbindlichkeit von Wärmeplänen näher beleuchtet. Danach ist die Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument ohne unmittelbare Rechtswirkung. Dies hat zur Folge, dass Dritte daraus keine Klage- oder Antragsbefugnis ableiten können und dass der Wärmeplan – selbst die Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet – keine Pflichten für die Bürger begründet. Angesichts bestehender Berücksichtigungspflichten ergeben sich aber gewisse mittelbare Rechtswirkungen für die Verwaltung und einen eingeschränkten Adressatenkreis.

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Solarpaket I mit Nachschärfungsbedarf: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 15. November 2023

Der Bundesgesetzgeber hat das Ziel, die Energieerzeugung aus Photovoltaik zu steigern. Ein Baustein hierfür ist das sogenannte Solarpaket I. Bei der heutigen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Klimaschutz und Energie sprach auch Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Solarpaket I.

In seiner zusammen mit Dr. Daniela Fietze, Dr. Markus Kahles und Dr. Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme begrüßte Müller den Entwurf. Dieser mache vor allem mit dem Ziel, den Solarausbau durch eine Vereinfachung des historisch gewachsenen Regelungsbestands zu fördern, deutliche Schritte in die richtige Richtung. Im Detail gebe es aber noch einige Regelungsbestandteile und Ausgestaltungsvorschläge, die die angestrebten Ziele vermutlich nicht erreichen. Daher besteht laut Müller mit Blick auf einzelne Regelungsbereiche noch Nachschärfungsbedarf.

Am Beispiel der vorgeschlagenen Regelungen zur Verpflichtung der Netzbetreiber zur Vorlage des Ergebnisses der Netzberechnung, zur Duldungspflicht zum Überfahren von Grundstücken und zur Verbesserung der Synergien für Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft zeigte er auf, dass die angestrebten Regelungsziele nicht rechtssicher erreicht werden können und wie alternative Regelungsansätze aussehen könnten.

Optionen des heutigen Rechtsrahmens für die Umsetzung von Wärmeplänen

Würzburg/Berlin, 14. November 2023

Beim WebSeminar des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zum Thema „Kommunale Wärmeplanung – Konzept, Aufgabenfelder, Umsetzungsinstrumente“ hat Oliver Antoni heute das grundsätzliche Vorgehen bei der Wärmeplanung nach dem kommenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgestellt und sich insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Maße die zu erstellenden Wärmepläne rechtsverbindlich sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Wärmeplanung als strategisches Instrument weitgehend rechtsunverbindlich für Dritte sein; dennoch muss die Verwaltung Wärmepläne in bestimmten Verfahren berücksichtigen.

Ferner skizzierte er welche rechtlichen Instrumente der Rechtsrahmen heute schon für die Umsetzung von Wärmeplänen bereit hält. Diese finden sich insbesondere im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht und bei der Satzungsbefugnis der Gemeinden, Anschluss- und benutzungszwänge hinsichtlich der Versorgung über Wärmenetze festzulegen.

Beschleunigungsansätze zum Ausbau von Elektrolyseuren

Leipzig, 10. November 2023

Bei der traditionsreichen Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht, die am 10. und 11. November im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfand, war Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen worden, um zu den Beschleunigungsansätze im Zulassungsrecht für Elektrolyseure zu referieren. In seinem Vortrag beleuchtete er den Rechtsrahmen für Elektrolyseure und seine Entwicklungsperspektiven.

Dabei stellte er fest, dass es etwa mit § 249a BauGB erste Elemente im Zulassungsrecht gibt, die spezifisch auf grünen Wasserstoff ausgerichtet sind. Insgesamt bestehe der Rechtsrahmen aber im Wesentlichen aus allgemeinen Vorgaben und Regelungen zur Erzeugung von Wasserstoff auf fossilen Energieträgern. Aus den Änderungen des Unionsrechts im Zug des Green Deals würden jedoch Impulse für eine Fortentwicklung ausgehen.

„Der Bundesgesetzgeber sollte bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens aber nicht undifferenziert aktuell im Zuge der Energiewende diskutierte Regelungsansätze für den Ausbau der Elektrolyseure übertragen, sondern auf der Basis einer sachbereichsspezifischen Analyse von Hemmnissen und Lösungsansätzen gezielt wirkungsvolle Maßnahmen entwickeln“, so Müller.

CBAM erklärt – Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus für EU-Unternehmen

Aachen, 9. November 2023

Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 operativ. Zunächst bedeutet dies lediglich Berichterstattungspflichten für die Importeure von Produkten, die unter den CBAM fallen. Ab 2026 müssen die Verpflichteten dann auch CBAM-Zertifikate kaufen, das bedeutet einen Preis für die grauen Emissionen ihrer Produkte zahlen.

Beim Expertenforum „Global Environmental Compliance“ des Fraunhofer IPA erklärte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den neuen Mechanismus und diskutierte mit den Teilnehmenden, welche Konsequenzen das System für ihre eigene Compliance haben kann.

Beschleunigungsgebiete und § 6 WindBG: Stiftung unterwegs auf den 31. Windenergietagen in Potsdam

Potsdam, 8. November 2023

Auf den 31. Windenergietagen in Potsdam waren Frank Sailer und Dr. Nils Wegner für die Stiftung Umweltenergierecht vor Ort. Mit der Unterstützung von Enertrag konnte von der Stiftung erstmals ein eigenes Forum ausgerichtet werden. In zwei Vorträgen beschrieben Dr. Nils Wegner und Frank Sailer die Herausforderungen bei der Umsetzung der sogenannten Beschleunigungsgebiete nach der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU.

Dr. Nils Wegner fokussierte sich im ersten Vortrag auf die Anforderungen an die Ausweisung solcher Gebiete und stellte heraus, wie sich die hierfür nötigen Prozesse in bereits laufende Ausweisungsverfahren in Deutschland, unter anderem zum Vollzug des Zwei-Prozent-Ziels des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, einsortieren. Hierauf aufbauend stellte Frank Sailer im zweiten Vortrag dar, welche Erleichterungen und Veränderungen für die Zulassung von Windenergievorhaben in Beschleunigungsgebieten zu erwarten sind.

Dem bereits geltenden Recht widmete sich Frank Sailer in einem weiteren Vortrag mit Dr. Luisa Pfalsdorf von der BayWa r.e. Wind GmbH. Unter der Überschrift „Die modifizierte Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht“ arbeiteten beide die Veränderungen heraus, die § 6 WindBG gegenüber den ansonsten geltenden Prüfanforderungen mit sich bringt.

Die Klimaschutzziele und die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 8. November 2023

2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant nun nach intensiven Diskussionen Änderungen im KSG, unter anderem mit einem CO2-Gesamtbudget. Zum Klimaschutzprogramm 2023 und zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht am 8. November 2023 als Sachverständiger in den Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie berufen.

In seiner Stellungnahme sieht Thorsten Müller einen sinnvollen Perspektivwechsel beim KSG, hin zu einem projektionsbasierten, vorausschauendem Handeln. In der konkreten Ausgestaltung attestiert er der Novelle jedoch noch Defizite – insbesondere die Beschränkung auf den Zeitraum bis 2030, mögliche Compliance-Konflikte sowie dem bislang wenig wirkungsvollen Zusammenwirken von KSG und EU-Klimaschutzverordnung. Zudem warnt er vor einem Unterlaufen der Klimaschutzziele und einer Schwächung des KSG, unter anderem durch den Wegfall individueller Zuständigkeiten und dem Fehlen von Handlungsautomatismen. Vielmehr empfiehlt er das Änderungsgesetz zu nutzen, um bestehende Regelungslücken zu schließen.

Bestandsaufnahme zum Energy Sharing: Neue Studie im Auftrag des UBA erschienen

Dessau-Roßlau, 6. November 2023

Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren, eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein reduzierter Netzausbau erreicht werden. Dabei soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Erneuerbaren-Anlagen mitzufinanzieren und den so produzierten Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Wie sich die Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken ist noch offen und abhängig von künftigen Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.

Darin wird herausgearbeitet, dass aus dem EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen grundsätzlich Ziele, die im Sinne der Energiewende sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass ihr konkreter Beitrag für diese Ziele noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Das Forschungsteam empfiehlt daher eine Kosten-Nutzen-Analyse, die Energy Sharing mit anderen Instrumenten vergleicht.

Gemeinsame Pressemitteilung von Stiftung Umweltenergierecht und Öko-Institut e.V.

Gut ein Jahr „überragendes öffentliches Interesse“ in § 2 EEG 2023: Wie wirkt die gesetzgeberische Wertungsentscheidung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren?

Würzburg, 2. November 2023

Die heute veröffentliche Würzburger Studie „Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023“ setzt sich mit dem in § 2 EEG 2023 festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren sowie deren Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ auseinander. Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht erläutern darin den Inhalt und die Wirkungsweise des § 2 EEG 2023 und zeigen konkrete Anwendungsbeispiele sowie die neuste Rechtsprechung auf. Außerdem wird Art. 3 EU-Notfall-VO und sein Verhältnis zu § 2 EEG 2023 dargestellt.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind, dass § 2 EEG 2023 eine sinnvolle und wirkungsvolle Regelung sei, die zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen könne. Der Gesetzgeber dürfe jedoch nicht dabei stehen bleiben. Bund und Länder seien aufgerufen, den Ausbau der Erneuerbaren durch weitere Maßnahmen zu beschleunigen.

Zu diesem Thema veranstaltet die Stiftung Umweltenergierecht am 16. November 2023 ein kostenfreies Online-Seminar.

Zur Pressemitteilung

Fachbeitrag zum bidirektionalen Laden erschienen

Würzburg, 30. Oktober 2023

Das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, also die Möglichkeit, Strom aus dem Fahrzeug etwa in das Stromnetz zurückzuspeisen (vehicle-to-grid), ist Gegenstand eines aktuellen Fachbeitrags der Stiftung Umweltenergierecht. Gemeinsam mit Niklas Jooß und Yannic Blume von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) befassten sich Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert mit den in Frage kommenden Privilegierungen von Strompreisbestandteilen sowie dem Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bei der Zwischenspeicherung von Netzstrom in bidirektionalen Fahrzeugen.

Der interdisziplinäre Beitrag mit dem Titel „Einfluss der Befreiung von Strompreisbestandteilen auf den Use Case vehicle to grid“ wurde für die ETG-Fachtagung in Kassel im Mai 2023 eingereicht und nun im Rahmen eines Tagungsbandes veröffentlicht. Die rechtliche Analyse ergab, dass beim bidirektionalen Laden von Netzstrom die Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgabe in voller Höhe anfallen; lediglich für die meisten Umlagen schafft der neu eingeführte § 21 Energiefinanzierungsgesetz Entlastungen, indem eine Saldierung von ein- und ausgespeistem Strom ermöglicht wird.

Im Rahmen einer Würzburger Studie zum Rechtsrahmen für das bidirektionale Laden, die derzeit im Entstehen ist, werden diese und weitere Rechtsfragen vertieft.

Rechtlicher Input zu dynamischen Stromtarifen bei der Plattform Klimaneutrales Stromsystem

Berlin, 18. Oktober 2023

Mehr Flexibilität beim Verbrauch – das ist ein zentraler Baustein der Transformation des Energiesystems. Eine Möglichkeit hierzu bieten dynamische Stromtarife, deren Höhe sich an den aktuellen Spotmarktpreisen orientiert. Für Verbraucher können solche Tarife aber große Risiken bergen. Dazu passende Absicherungsmaßnahmen waren daher Gegenstand der „AG 2 Flexibilität“ der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) am 18. Oktober 2023. Auf Bitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz steuerte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Input zu den Anforderungen an dynamische Tarife im Energiewirtschaftsrecht bei.

Konkret diskutiert wurde ein Vorschlag von Lichtblick/Neon, der ein vorab gebuchtes stündliches Verbrauchsprofil mit festem Preis und nachträgliche Erstattungen im Falle der Abweichung vom gebuchten Profil vorsieht. Thorsten Müller betonte bei seinem Vortrag, dass das Modell zwar grundsätzlich als dynamischer Tarif im Sinne des EnWG gelten kann, dass durch das Absicherungselement jedoch ein Entkoppelungseffekt vom Spotmarktpreis auftritt. Eine abschließende Bewertung sei letztlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung: das dynamische Element dürfe nicht zu sehr in den Hintergrund treten.

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Keine Handhabe für eine einseitige Gebotszonenteilung, solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält

Berlin, 16. Oktober 2023

Die einheitliche Gebotszone in Deutschland ist Gegenstand anhaltender Diskussionen, insbesondere seit auf EU-Ebene im Rahmen der ENTSO-E Bidding Zone Review die Untersuchung von verschiedenen Teilungskonfigurationen angeordnet wurde. In einem Vortrag für die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht hierzu die unionsrechtlichen Grundlagen zur Entscheidung über den Gebotszonenzuschnitt ein.

Sein klares Fazit: solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält, besteht keine Handhabe für die EU-Kommission für einen Beschluss zur Teilung. Nur bei einer von den Übertragungsnetzbetreibern festzustellenden Verfehlung des Aktionsplans wird das entsprechende Überprüfungsverfahren der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie aktiviert, das entweder einstimmig durch die maßgeblichen Mitgliedstaaten oder „als letztes Mittel“ durch die EU-Kommission abgeschlossen würde.

Vorstellung erster Studienergebnisse: Wie gehen das BEHG und der neue EHS II zusammen?

Heidelberg, 10. Oktober 2023

Nachdem die Reform des EU-Emissionshandels – und damit einhergehend die Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) – beschlossene Sache ist, stellt sich die Frage des Fortbestehen nationaler Instrumente zur Dekarbonisierung dieser Bereiche, wie etwa dem deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Erlaubt das EU-Recht generell die Parallelexistenz solcher nationalen Instrumente? Wenn dem so ist, welche Freiheiten haben die Mitgliedstaaten bei deren Ausgestaltung? Hier ist insbesondere der mit 45 Euro pro Tonne CO2 avisierte „target price“ des EHS II interessant: Könnten Mitgliedstaaten wie Deutschland auch höhere Preise implementieren um stärkere Anreize für die Dekarbonisierung zu setzen? Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht arbeitet derzeit an einer Studie zu diesen Fragen, deren erste Ergebnisse sie im Rahmen eines Workshops des Green-Deal-NET in Heidelberg vor- und damit zur Diskussion stellte. Die Studie wird in den kommenden Monaten finalisiert und dann von der Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz – Vortrags- und Diskussionsabend mit Dr. Maximilian Wimmer

Gütersloh, 9. Oktober 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde kontrovers diskutiert und ist nun vom Bundestag verabschiedet. Bei einem Diskussionsabend des Gütersloher Klimatisch e.V. gibt Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht am 9. Oktober 2023 einen Einblick in zentrale Aspekte der Novelle aus rechtswissenschaftlicher Sicht. Anschließend ist er Teil der Podiumsdiskussion, an der sich auch das Publikum beteiligen kann. Die  Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Fragestellungen des Abends sind insbesondere die Bedeutung der neuen Regelungen für Hausbesitzer, Eigennutzer und Vermieter, das Schicksal fossiler Heizungen und die Zusammenhänge mit der kommunale Wärmeplanung. Es wird ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem werden Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz stehen im Fokus.

Mein Haus wird wieder jung: Online-Vortrag zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Moosburg, 5. Oktober 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 45-minütigen Online-Vortrag im kostenfreien Bauseminar der Solarfreunde Moosburg ordnet Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein. Los geht es am 5. Oktober 2023 ab 19.30 Uhr.

Auf der Agenda steht zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65-Prozent-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wird ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem werden Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz stehen im Fokus.

Zur Veranstaltung

Energie- und Klimaschutzrecht im „new normal“

Würzburg, 28. September 2023

Wir leben im „new normal“ – einer Zeit voller Knappheiten, mit denen auch die Energiewende zu kämpfen hat: Es mangelt an Ressourcen, Sicherheit, Flächen, finanziellen Mitteln und vor allem an Zeit. Was bedeutet das „new normal“ für die Entwicklung des Klimaschutz-, Energie- und Umweltenergierechts? Wie gehen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit dieser neuen Situation voller Knappheiten und Krisen um? Und wie ist die Lage der Energiewende im „new normal“? Das waren auch die Leitfragen der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, die am 28. September 2023 im Congress Centrum Würzburg stattfanden.

Renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten dabei diverse Aspekte, wie der Rechtsrahmen Klimaneutralität trotz Knappheiten und Krisen befördern kann. Zentrale Themen waren unter anderem der Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele (Dr. Brigitte Kopf, MCC); Energiepreise im „new normal“ und ihre Auswirkungen auf die Transformation (Dr. Almut Kirchner, Prognos AG); aktuelle Entwicklungen zur Steuerung knapper Flächen (Prof. Dr. Sabine Schlacke, Universität Greifswald); das „Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht (Prof. Dr. Peter Schütte, BBG und Partner); Versorgungssicherheit, Netze und Daten als Reaktionen auf alte und neue Knappheiten im Energierecht (Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht) sowie die richtigen sozialpolitischen Antworten für das „new normal“ (Prof. Dr. Pia Lange, Universität Bremen).

Neben einer Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode im Bund wagten Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, und Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Blick in die Zukunft: Das „new normal“ als Auftrag zur Gestaltung der Zukunft. Die zentrale Frage hier: Was bleibt zu tun?

Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet jährlich die Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht. 2024 werden diese am 24. Oktober in Würzburg stattfinden.

In diesem Jahr begrüßte die Stiftung Umweltenergierecht auch am Vortag der Tagung wieder zahlreiche Gäste zu ihrem traditionellem Abendempfang in der Zehntscheue des Würzburger Juliusspitals. Hier wurde auch der diesjährige Dissertationspreis Umweltenergierecht der Stiftung an Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser verliehen.

Isabell Böhm und Felix Kaiser gewinnen den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023

Würzburg, 27. September 2023

Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser haben den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023 gewonnen. Der Preis wurde den beiden Juristen am 27. September 2023 im Würzburger Juliusspital verliehen. Die Ausgezeichneten teilen sich das Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. In ihren jeweiligen Dissertationen setzten sie sich mit den aktuellen Themen der Staatsklimahaftung und dem umweltverträglichen Bergrecht auseinander.

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Mitglied der Preisjury und des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht, bescheinigte den Dissertationen in ihrer Laudatio eine besondere Bedeutung für das Recht, interdisziplinäre Ansätze, Innovation und Originalität sowie rechtswissenschaftliche Brillanz.

Dr. Isabell Böhm befasste sich mit dem Thema „Staatsklimahaftung – Die klimarechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands und der EU“. Prof. Schlacke zeigte sich im Namen der Jury begeistert durch das innovative Thema und den kreativen eigenständigen Zugriff und Zuschnitt. „Wir konnten uns gut vorstellen, dass der EuGH seine ablehnende Haltung zur Haftung der Mitgliedstaaten wegen Luftverschmutzung nach Lektüre Ihrer Arbeit nochmal überdenken wird“, so die Professorin der Universität Greifswald.

Dr. Felix Kaiser befasste sich mit dem Thema „Umweltverträgliches Bergrecht – Konfliktlinien und Lösungsansätze“. Neben der Herausarbeitung von aktuellen Defiziten, sei die Entwicklung von Therapieansätzen Kaisers großer Verdienst. Prof. Schlacke: „Wir hoffen sehr, dass Ihre zeitgerechten Vorschläge zur Ökologisierung des Bergrechts nicht nur von uns, sondern auch vom Gesetzgeber und vor allem politischen Akteuren gelesen werden.“

Um herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen, verleiht die Stiftung Umweltenergierecht seit 2013 im zweijährigen Turnus des Dissertationspreis Umweltenergierecht. Die fünfköpfige Jury besteht stets aus renommierten Rechtswissenschaftlern, in diesem Jahr aus: Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Markus Ludwigs (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) und Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald).

EnWG-Novellierung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde – Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 27. September 2023

Am 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C‑718/18 entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets nicht zutreffend umgesetzt hat. Beanstandet wird, dass die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben nicht gewährleistet wird. Dies soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun geändert werden. Hierzu wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger für die Bundestagsanhörung berufen.

In seiner mit Tobias Klarmann, Johannes Hilpert und Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme wies Thorsten Müller darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes erreicht wird. Allerdings machte er deutlich, dass einzelne Formulierungen problematisch sein können. Bloße gesetzgeberische Hinweise auf Regelungsoptionen für die Regulierungsbehörde seien wohl nicht zu bestanden; soweit diesen jedoch eine Verbindlichkeit zugewiesen wird, bestehen Unsicherheiten

 

Workshop zum EU Green Deal diskutiert zukünftige Erneuerbaren-Förderung und Policy Mix der Gebäudedekarbonisierung

Würzburg, 27. September 2023

Der European Green Deal bringt zahlreiche Neuerungen für das Klimaschutz- und Energierecht in der Europäischen Union mit sich. Insbesondere hat die EU-Kommission neue Vorgaben für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorgeschlagen, die aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich diese Neuerungen mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem Workshop näher angeschaut. Dieser fand am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht in Würzburg statt und steht im Zusammenhang mit dem von der Stiftung Mercator geförderten Projekt „Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland (agree.d)“.

Im ersten Themenblock diskutierte Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergierecht) mit Dr. Anne Held (Fraunhofer ISI) und Felix Schmidt (WWF Deutschland) über die künftige Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zentrale Fragen waren: Wie sieht der künftige Rechtsrahmen für CfDs, wie der für PPAs aus? Welche Vorgaben macht das EU-Strommarktdesign hinsichtlich der verschiedenen Ausgestaltungsoptionen für CfDs? Wie ist das Zusammenspiel mit anderen Marktmechanismen?

Im zweiten Themenblock skizzierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Sibylle Braungardt (Öko-Institut e.V.) und Elena Hofmann (Deutscher Naturschutzring) den Policy Mix für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU. Hierbei wurde neben der europäischen Regulierung auch die Frage der Umsetzung in Deutschland beleuchtet. Im Fokus des Diskussion standen die Mindesteffizienzstandards von Bestandsgebäuden (MEPS), die im Rahmen der Reform der Gebäudeeffizienz-Richtlinie eingeführt werden sollen.

Fachgespräch zu § 14a EnWG in Würzburg – wo stehen wir, wollen wir hin?

Würzburg, 27. September 2023

Die engpassbedingte „Drosselung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen –Stichwort „§ 14a EnWG“ – wird seit längerem diskutiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu am 16. Juni 2023 einen konkreten Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die finale Festlegung soll noch im Herbst diesen Jahres folgen.

Aus diesem Grund organisierte die Stiftung Umweltenergierecht am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht ein Fachgespräch zwischen BNetzA und Fachleuten zu § 14a EnWG mit dem Titel „Flexibilitäten auf Verteilnetzebene – wo stehen wir, wo wollen wir hin?“. Die Tagung fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes Verbundprojekt unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ statt.

Im Zentrum stand der Vortrag von Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8 der BNetzA, der den Teilnehmenden Hintergründe und Zielrichtung der geplanten Festlegung näher erläuterte und diskutierte. Dr. Tobias Klarmann und Tim Schilderoth von der Stiftung Umweltenergierecht ergänzten den ersten Block der Tagung mit Impulsvorträgen zum deutschen und unionsrechtlichen Rechtsrahmen für die Beschaffung von Flexibilitäten sowie zur unionsrechtlichen Netzentgeltsystematik.

Im zweiten Block wurde der Fokus stärker in die Zukunft gerichtet: welche weiteren Fortentwicklungen im Bereich § 14a EnWG sind nötig, wo liegen aber auch Grenzen einer marktlichen Flexibilitätsbeschaffung? Hierzu referierten Johanna Kardel (Elli), Michael Tomaszuk (EWE Netz) und Andreas Jahn (RAP). Dabei wurde deutlich, dass der Vorstoß der BNetzA insgesamt zwar – von Detailfragen abgesehen – breite Zustimmung erfährt, aber dennoch weitergehende Maßnahmen gefordert werden.

Die Folien der jeweiligen Vorträge als Download:

Die Kerninhalte und ausgewählte Rechtsfragen der künftigen kommunalen Wärmeplanung

Berlin, 26. September 2023

Auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute in einem Online-Seminar den künftigen, durch das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgegebenen, Rechtsrahmen für die kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und ausgewählte Fragen diskutiert. Das Wärmeplanungsgesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Bundesländer verpflichten, für ihr Hoheitsgebiet eine verpflichtende Wärmeplanung für alle Kommunen einzuführen.

Besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Frage, ob und inwieweit Wärmepläne und darauf folgende – im Ermessen der Kommunen liegende – Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG der Kommunen von bestimmten Gebietstypen eine rechtsverbindliche Qualität zukommt. Ferner stellte er die im Gesetzgebungsprozess hinzugekommenen Regelungen zur Verknüpfung der Wärmeplanung mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dar und ging darauf ein, welche Auswirkungen die Regelungen des WPG auf schon bestehende Wärmepläne haben wird.

Wie weiter mit der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen?

Berlin, 20. September 2023

Im Rahmen des 46. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zur vorgeschlagenen Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse durch das Solarpaket der Bundesregierung gesprochen. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der Flächenkulisse insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten. Zudem soll über die Förderung von extensiveren Agri-PV-Anlagen und Biodiversitätssolaranlagen die Naturverträglichkeit des weiteren Ausbaus gefördert werden, wobei hier weitere Details in Verordnungen zu regeln sein werden.

Dr. Wegner wies darauf hin, dass neben der Ausweitung der Förderkulisse allerdings weitere Voraussetzungen für eine Skalierung des Zubaus auf der Freifläche erfüllt werden müssen: „Insbesondere wird sicherzustellen sein, dass auch planungsrechtlich ausreichend Flächen bereitgestellt werden, um die Zubauziele in den nächsten Jahren zu erreichen.“

Zum Vortrag

Lösungsansätze für Flächenkonkurrenzen beim PV-Ausbau

Würzburg/Osnabrück, 11. September 2023

In einem „Online-Salon“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der auf Youtube abgerufen werden kann, wurden kürzlich aktuelle Entwicklungen und Lösungskonzepte zur „Flächenkonkurrenz durch Photovoltaikanlagen“ diskutiert. Neben Vorträgen über die Vertikale Agri-Photovoltaik, PV-Kraftwerken im Gleis und einem Evaluierungssystem für eine umweltfreundliche und landschaftsverträgliche Energiewende, wurde im Rahmen einer Panel-Diskussion die gesamte Bandbreite aktueller Entwicklungen reflektiert und nach Wegen zur Entschärfung von Flächenkonkurrenzen gesucht.

Dr. Nils Wegner vertrat in der Runde die Stiftung Umweltenergierecht, berichtete unter anderem zu aktuellen Entwicklungen durch das Solarpaket I der Bundesregierung und wies auf veränderte Zugriffsmöglichkeiten des Gesetzgebers hin: Da ein größer werdender Teil an Vorhaben nicht mehr auf die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz angewiesen ist, werden Konzepte wie die extensivere Agri-PV oder auch die Biodiversitäts-PV nur dann umgesetzt, wenn diese für Flächeneigentümer und Projektierer hinreichend attraktiv sind. Neben förderrechtlichen Boni sollte nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, diese Konzepte attraktiv zu machen, sollen sie nicht eine kleine Nische bleiben.

Studie zeigt weiteren Handlungsbedarf bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 30. Juni 2023

Das Forschungsprojekt Flächenanalyse Windenergie an Land II ist erfolgreich zu Ende gegangen. In ihrem Abschlussbericht „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ zeigen die Forschenden von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht weiteren Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie und ergänzend auch die Zulassung von Windenergievorhaben auf.

Die im Auftrag des Umweltbundesamts erstellte Studie analysiert die bis Ende 2021 deutschlandweit formal für die Windenergie ausgewiesenen Flächen und ihre tatsächliche Verfüg- und Nutzbarkeit. Auf dieser Grundlage werden die zusätzlichen Flächenbedarfe zum Erreichen der mittel- und langfristigen Ausbauziele ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber abgeleitet.

Verschiedene Handlungsempfehlungen und auch die Ergebnisse der quantitativen Analysen sind bereits in die Reform des einschlägigen Rechtsrahmens im Wind-an-Land-Gesetz und weiteren Gesetzen eingeflossen. Mit der Ausweitung kommunaler Freiheiten zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie wird aktuell in der Folge der Wind-an-Land-Strategie eine weitere Handlungsempfehlung aus dem Abschlussbericht diskutiert. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Flächenbereitstellung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren werden angeregt.

Zum Abschlussbericht

Zur Pressemitteilung von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht

Grenzen und Gestaltungsvarianten für privilegierte Infrastrukturanlagen im EU-Recht

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2023

Am 30. Juni 2023 ging es im Online-Fachseminar des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. um die Definition der „Kundenanlage“ in § 3 Nr. 24a EnWG in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof. Diese gilt per gesetzlicher Anordnung nicht als „Energieversorgungsnetz“. Hintergrund des Seminars: Netze sind auf EU-Ebene umfassend reguliert, zugleich fehlt aber eine Definition des „Netz“begriffs. Damit ist auch unklar, inwiefern es Infrastrukturen außerhalb der Netzregulierung gibt.

Als Referentin analysierte Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht daher die Frage, wie eine Privilegierung von Leitungsinfrastrukturen auf Ebene des EU-Rechts gestaltet werden könnte und welche Grenzen des Primärrechts dabei zu beachten sind. Dabei hob sie die Bedeutung von Netzen für die Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und der Grundfreiheiten hervor. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurden Kriterien einer möglichen privilegierungswürdigen Infrastruktur erarbeitet.

Green Deal erklärt: Die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts

Würzburg, 20. Juni 2023

Am kommenden Dienstag, 27. Juni 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Dabei widmen wir uns erneut dem „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess. Beginnen werden wir mit Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) EU-Gesetzgebungsverfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen. Thematischer Schwerpunkt wird dieses Mal die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts im Rahmen des Gas-Wasserstoff-Pakets sein.

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission von Dezember 2021 haben nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat ihre Positionen festgelegt. Die Trilogverhandlungen können nun beginnen, eine Einigung ist für dieses Jahr geplant. Mit dem Gas-Wasserstoff-Paket strebt die EU einen raschen Wasserstoffhochlauf an. In unserem Seminar wollen wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Positionen von Parlament und Rat unter anderem zu folgenden Punkten analysieren:

  • Wie und von wem werden spezielle Wasserstoffnetze geplant?
  • Wer kann spezielle Wasserstoffnetze bauen und betreiben und unter welchen Bedingungen?
  • Wer hat Zugang zu diesen Netzen? Was sind die Ausnahmen?
  • Wie viel Wasserstoff darf ins bestehende Gasnetz eingespeist werden („Blending“)?

Wir freuen uns, wenn Sie am 27. Juni 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wie sieht der rechtliche Rahmen für Smart Markets aus?

Berlin, 19. Juni 2023

Am 19. Juni 2023 fand die Abschlussveranstaltung des vom BMWK geförderten Projektes „Verbundprojekt EOM-Plus“ statt. Gegenstand des Projektes ist es, Potentiale und Rahmenbedingungen für ein marktbasiertes Redispatch-System zu erforschen, das den bestehenden regulatorischen Redispatch ergänzt. Die Projektpartner der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) stellten ihre Analysen vor und kamen zu dem Schluss, dass vor allem auf der Lastseite große Potentiale für flexibles Verbrauchsverhalten bestehen, die in einem Smart Market gehoben werden könnten.

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht referierte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Smart Markets. Er betonte, dass das EU-Recht ein marktbasiertes Redispatch-System ohnehin fordert und das EOM-Plus-Konzept insoweit keinen Bedenken begegnet. Allerdings seien an verschiedenen Stellen gesetzliche Anpassungen erforderlich. Zudem sei zu klären, wie die Netzbetreiber ihre Kosten im Rahmen der Anreizregulierung erstattet bekommen.

Auf die Umsetzung kommt es an! – EE-Richtlinie eröffnet Spielräume für den Artenschutz bei Windenergievorhaben

Kornwestheim, 15. Juni 2023

Auf dem Windbranchentag Baden-Württemberg des BWE hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Impulsvortrag einen Einblick in die europarechtlichen E­ntwicklungen zum Artenschutz bei Windenergievorhaben gegeben. „Die Notfall-Verordnung hat hier einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Erstmals wurde ein Sonderrecht beim Artenschutz für klimaschützende Vorhaben etabliert“, so Wegner. Hierfür wurde ein großer Schritt in Richtung eines populationsbezogenen Ansatzes unternommen, der eine bessere Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergievorhaben und deren schnellere Umsetzung verspricht. Ob dieser Paradigmenwechsel allerdings über die Notfall-Verordnung hinaus auch unter der künftigen EE-Richtlinie von Dauer sei, müsse sich noch zeigen.

Dr. Nils Wegner betonte in seinem Vortrag, dass der absehbare europarechtliche Rahmen (Stichwort: EE-Beschleunigungsgebiete) den Mitgliedstaaten sowohl bei der Reichweite der Sonderregelungen für Windenergie- und andere EE-Vorhaben als auch dem Grad der mit ihnen verbundenen Erleichterungen Spielräume belasse. „Nun aber müssten diese Spielräume auch bei der Umsetzung ins nationale Recht genutzt werden, sollten Windenergievorhaben hiervon umfassend profitieren“, so Wegner.

 

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Göttingen, 9. Juni 2023

Bei der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Konferenz der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen zur Norddeutschen Wärmeforschung hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bestehenden kommunalen Handlungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Wärmeplänen vorgestellt. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Wärmepläne zu berücksichtigen, wodurch Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsanlagen und -leitungen gesichert werden können. Im besonderen Städtebaurecht sind die Mittel der Sanierungsmaßnahmen und die Stadtumbaumaßnahmen grundsätzlich für die Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebestand geeignet.

Als flankierende Maßnahmen können konsensuale städtebauliche Verträge insbesondere bei Grundstücken in öffentlicher Hand und bei der Fernwärme die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwang mittels Satzung von den Kommunen eingesetzt werden. Zudem ging Oliver Antoni auf aktuelle rechtliche Forschungsfragen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein, der die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) nachgeht.

Ist das Bauleitplanungsrecht fit für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne?

Baden-Baden, 30. Mai 2023

Die kommunale Wärmeplanung wird als das zentrale strategische Planungsinstrument angesehen, um auf kommunaler Ebene das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor zu erreichen. In dem Aufsatz „Die Umsetzung kommunaler Wärmepläne durch das Bauleitplanungsrecht – Status Quo und mögliche Fortentwicklung“ in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) gehen Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht und Olivia Boinski der Frage nach, inwieweit kommunale Wärmepläne mit dem geltenden Bauleitplanungsrecht umgesetzt werden können.

Dabei wird zum einen erläutert, ob kommunale Wärmepläne bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen nach geltendem Recht zu berücksichtigen sind und zum anderen dargestellt, inwieweit Inhalte kommunaler Wärmepläne konkret in Flächennutzungsplänen oder in Bebauungsplänen dargestellt beziehungsweise festgesetzt werden können.

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Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung

Würzburg, 30. Mai 2023

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz in der Fachzeitschrift stadt+werk fasst Victoria Balling für die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit Prof. Jürgen Knies, Dr. Christian Kluge und Andreas Schneller Erfahrungswerte und Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung zusammen.

Die Autorinnen und Autoren zeigen: Zwar sind die Kommunen wegen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung zur Aufstellung von Wärmeplänen berechtigt, dennoch ist ein bundesweiter Rechtsrahmen wünschenswert, um die Wärmeplanung als verpflichtende Aufgabe auszugestalten und standardisierte Verfahren zu etablieren. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann dabei eine räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein. Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen bereits einige Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung, etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Aufsatz beruht auf den 2022 veröffentlichten Handlungsempfehlungen aus dem Projekt Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen.

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Berlin, 23. Mai 2023

Bei den diesjährigen Berliner Energietagen hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute im Rahmen der Veranstaltung „Energiewende und Gesellschaft: Forschungsprojekte zur sozialen und kommunikativen Teilhabe“ die Inhalte des Projekts „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) vorgestellt.

Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Projektträger Jülich durchgeführten Veranstaltung ging er zum einen auf die Forschungsfragen des Projekts, wie der Verknüpfung der kommunalen Wärmeplanung mit anderen Planungsarten und den rechtlichen Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit ein. Zum anderen zeigte er im Überblick auf, welche rechtlichen Handlungsoptionen die Gemeinden im heute geltenden Rechtsrahmen bereits nutzen können und weiterentwickelt werden könnten.

Lehrvideo zur EU: Der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität 2050 erklärt

München, 22. Mai 2023

Wie wird der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität in der EU ausgestaltet? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein aktuelles Lehrvideo von Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht. Das Video ist Teil eines Massive Open Online Courses (MOOC) und ist ab sofort auf Youtube frei verfügbar.

Hintergrund: Das Strascheg Center for Entrepreneurship baut in Kooperation mit der Hochschule München und internationalen Partnern, unter anderem der California Polytechnic State University oder der Athens University of Economics and Business, im Projekt AGORA eine digitale Lehrplattform auf. Um die unternehmerischen Kompetenzen von Studierenden für die Geschäftsmodelle im Bereich Energie und Nachhaltigkeit zu stärken, werden dabei themenbezogene Online-Module von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen erstellt.

 

Aktuelle Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Frankfurt am Main, 16. Mai 2023

Bei dem heutigen AGFW-Workshop im Rahmen des Projekts „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ hat Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu neuen Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung referiert. Er ging im Bereich des Cybersicherheitsrechts insbesondere auf die neugefasste Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS II) ein, deren Anwendungsbereich deutlich erweitert wurde, um im Bereich kritischer Infrastrukturen für mehr Cybersicherheit zu sorgen. Wenn die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, werden durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs die Cybersicherheitspflichten auch für Betreiber in der Fernwärmeversorgung gelten, die bislang wegen des Schwellenwerts in der BSI-KritisV von 250.000 angeschlossenen Haushalten nicht von diesen Pflichten betroffen waren.

Abschlussveranstaltung im Projekt InDEED: Wie wird das Herkunftsnachweissystem zukunftsfähig?

Berlin, 9. Mai 2023

Eine Kennzeichnung der Stromherkunft ist für verschiedene energiewirtschaftliche Anwendungsfelder von großer Bedeutung. Sie soll nicht nur die Vermarktung bestimmter Stromprodukte als Ökostrom, sondern beispielsweise auch das Vorgehen gegen Betrug und Greenwashing erleichtern, einen Anreiz für den Zubau von EE-Anlagen geben und eine Lenkungswirkung auf das Nutzerverhalten haben. Allerdings ist fraglich, inwieweit das bestehende System der Herkunftsnachweise dazu geeignet ist. Im Projekt InDEED hat sich das Verbundkonsortium aus Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), Uni Bayreuth und Stiftung Umweltenergierecht in den letzten Jahren intensiv damit befasst, welche Fortentwicklungen im Bereich des Labelings von Strommengen Verbesserungen bewirken könnten.

Am 9. Mai 2023 fand in Berlin nun die Abschlussveranstaltung des Projektes statt. Diese stand unter dem Motto „Ein zukunftsfähiges Herkunftsnachweissystem“. Dr. Johannes Hilpert beleuchtete dabei in einem Kurzpitch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anpassungen im Bereich der Herkunftsnachweise und stellte dabei die aktuellen Entwicklungen – etwa im Bereich der Novellierung der EE-Richtlinie (RED III) oder der Beschleunigung des Smart Meter Rollouts – in den Mittelpunkt.

Die Forschenden der FfE entwickelten gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht eine Roadmap mit dem Titel „Zukunftsfähige Herkunftsnachweise“ zu möglichen Anpassungen im HKN-System, die im Zuge der Abschlussveranstaltung vorgestellt wurde. In der Studie werden auch wichtige parallel laufende Entwicklungen zu HKN in den Bereichen Wasserstoff und Wärme/Kälte angesprochen. Bereits im September 2022 hatte die Stiftung die Würzburger Studie Nr. 28 „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“ veröffentlicht.

Rückenwind für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?

Würzburg, 4. Mai 2023

In ihrem Beitrag „Verfahrensrecht, Denkmalschutz und § 2 EEG 2023: Rückenwind für die erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?“ in der aktuellen Ausgabe der ZNER, analysieren Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht das Urteil des OVG Greifswald vom 7. Februar 2023 (5 K 171/22 OVG).

Das Gericht rügt die Nichteinhaltung der Fristen- und Verfahrensregeln in der bisherigen Behördenpraxis und stellt klar, dass die Genehmigungsbehörden auch bei ausbleibender Stellungnahme der Fachbehörden zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag verpflichtet sind. Zudem ist aufgrund des durch § 2 EEG 2023 gesetzgeberisch voreingestellten Gewichtungsvorrangs der erneuerbaren Energien („überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit“) bei Schutzgüterabwägungen künftig ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren anzunehmen, das nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann – so die Feststellung des OVG.

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Aufsatz zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 4. Mai 2023

In dem heute in der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) veröffentlichten Aufsatz „Optionen zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ legen die Autoren Dr. Nils Wegner und Jonas Otto von der Stiftung Umweltenergierecht dar, welche Rolle dem Instrument der Außenbereichsprivilegierung zukünftig für die adäquate Steuerung des PV-Ausbaus zukommen könnte.

Abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber könnte eine Ausweitung der Privilegierung nicht nur der Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Nutzung von Synergieeffekten mit der Landwirtschaft dienen. Anders als teilweise angenommen, ließen sich zudem wesentliche gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Privilegierung integrieren.

Der Aufsatz basiert auf dem Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 56 vom 16. Februar 2023.

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thorsten Müller zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Lüneburg, 3. Mai 2023

Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, wurde am 3. Mai 2023 zum Honorarprofessor der Fakultät Nachhaltigeit der Leuphana Universität Lüneburg ernannt. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten“, so Thorsten Müller, der bereits seit 2016 als Lehrbeauftragter an der Leuphana tätig war.

Bei seiner Antrittsvorlesung beschäftigte sich Thorsten Müller mit der kontroversen Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Dabei bot er eine Einordnung zu den Reformvereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, einen Überblick zu den Wirkungen des KSG und dessen Steuerungsgrenzen, Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des KSG sowie einen Ausblick zu den Themen Klimaschutzgovernance und Nachhaltigkeitswissenschaft.

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Stiftung Umweltenergierecht beim 10-jährigen Jubiläum des Forums Erneuerbare Energien

Oldenburg, 27. April 2023

Auf Einladung von BDO Oldenburg hat Frank Sailer, Leiter des Forschungsgebiets Energieanlagen- und Infrastrukturrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht, auf der Veranstaltung „10 Jahre Forum Erneuerbare Energien“ zum Thema Beschleunigung des Windenergieausbaus durch § 6 WindBG referiert. Er ging dabei auf die neue Regelung im WindBG und die darin enthaltenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ein. Frank Sailer kommt zum Fazit, dass sich die Verfahren durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung erheblich beschleunigen lassen, aber auch noch zahlreiche Fragen offen sind.

Stiftung Umweltenergierecht bei den FfE-Energietagen

München, 25. und 27. April 2023

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat vom 25. bis zum 28. April 2023 ihre Energietage in München veranstaltet. Mit dabei waren auch Forschende der Stiftung Umweltenergierecht – im Rahmen des Projekts unIT-e² und als Moderation einer Podiumsdiskussion.

Am 25. April wurden die unIT-e² E-Mobility und Grid Talks veranstaltet, bei der die Themen Elektromobilität sowie Energie- und Mobilitätswende im Fokus standen. Zudem wurden Kernergebnisse der ersten Hälfte des Projekts präsentiert, an dem auch die Stiftung Umweltenergierecht intensiv arbeitet.

Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, moderierte zudem am 27. April die Podiumsdiskussion „Entfesselung der Stromnetze“, unter anderem mit Dr. Urban Keussen (EWE AG), Dr. Egon Westphal (Bayernwerk AG), Dr. Jan Peter Sasse (Bundesnetzagentur), Katharina Umpfenbach (dena) und Dr. Matthias Müller (FfE). Dabei wurde deutlich, wie wichtig gerade der Ausbau der Verteilernetze, aber auch neue Betriebsweisen durch Digitalisierung und Flexibilisierung sind.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes: Antrittsvorlesung von Dr. Thorsten Müller als Honorarprofessor

Würzburg, 26. April 2023

Die Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Sorgt sie für mehr oder weniger Klimaschutz? Mit dieser nach den Vereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023 kontrovers diskutierten Frage beschäftigt sich am 3. Mai 2023 Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, in einer öffentlichen Vorlesung. Dabei wird er nicht nur die bestehenden Strukturen und mögliche Änderungsoptionen beleuchten, sondern sich grundsätzlich mit dem Regelungstypus Klimaschutzgesetz und den Grenzen dieses Steuerungsansatzes befassen.

Bei der Vorlesung handelt es sich um die Antrittsvorlesung des Juristen als Honorarprofessor an der Fakultät Nachhaltigkeit der Leuphana-Universität Lüneburg. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten.“

Die Antrittsvorlesung findet am Mittwoch, 3. Mai 2023, von 14.15 bis 15 Uhr im Hörsaal 5 der Leuphana-Universität Lüneburg statt. Eine Teilnahme ist auch online via Zoom möglich.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne beleuchtet

Online, 25. April 2023

Im Rahmen des Webinars „5. Baurechtstage NRW“ des Instituts für Städtebau Berlin hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 25. April 2023 einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne gegeben.

Nach einer Einführung in die Thematik der kommunalen Wärmeplanung ging der Vortrag auf die derzeit geltenden Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in den Ländern ein und gab einen Ausblick auf den angekündigten bundesrechtlichen Rahmen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Darüber hinaus wurden kommunale Handlungsspielräume für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne erörtert.

Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität

Köln, 20. April 2023

Beim „Rheinischen Energieforum – Erneuerbare Energien“ am 20. April 2023 in Köln setzte auch die Stiftung Umweltenergierecht wichtige Impulse. Dr. Thorsten Müller referierte dabei zum Thema „Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität“.

Der wissenschaftliche Leiter der Stiftung zog dabei eine Bilanz der aktuellen Rechtsentwicklungen. Er fokussierte sich auf das Ziel der Klimaneutralität und der Frage, ob dieses bereits der Rechtswirklichkeit entspricht, Flächen als limitierenden Faktor des Erneuerbaren-Ausbaus, dem „Deutschlandtempo“ beim Ausbau der Windenergie sowie mit dem EEG und dem Strommarktdesign und damit auch mit der Frage nach der Klimaneutralität in der Elektrizitätsversorgung.

Green Deal erklärt PLUS: Sonderformat zu aktuellen Entwicklungen

Würzburg, 24. März 2023

Verbrenner-Aus, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, neues Strommarktdesign und noch vieles mehr: Mit gleich mehreren rechtlichen Neuerungen steht die EU aktuell besonders im Mittelpunkt der Energie- und Klimapolitik. In unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ bereiten wir stets die neusten Entwicklungen im Rahmen des „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess übersichtlich auf. Aufgrund der großen Zahl an Neuerungen bieten wir in der kommenden Ausgabe am 28. März 2023 ein Sonderformat: „Green Deal erklärt PLUS“ – mit einer Dauer von zwei Stunden und in zwei Teilen.

Im ersten Teil geht es um Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) Trilog-Verfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen, u. a. zum Streit um das „Verbrenner-Verbot“ und zum Kommissionsentwurf für ein neues Netto-Null-Industrie-Gesetz. Außerdem geht es um Positionen von Rat und EU-Parlament zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie vor dem Trilog und dem Inhalt der mittlerweile erfolgten Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie.

Im zweiten Teil stehen zwei weitere Schwerpunkte im Fokus: Das EU-Beihilferecht mit dem neuen befristeten Krisenrahmen (TCTF) und der Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), beide von der EU-Kommission am 9. März veröffentlicht. Außerdem die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Strommarktdesigns vom 14. März, welche Änderungen an der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie bzw. -Verordnung vorsehen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. März 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Aktuelle Änderungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren

Online, 20. März 2023

Im Rahmen der virtuellen Veranstaltungsreihe „Planung und Genehmigung: Die Herausforderungen aktueller Wasserstoff-Vorhaben“ des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks am 20. März 2023 hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert.

Der Vortrag beinhaltete insbesondere die neuen Spezialregelungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, mit denen der Gesetzgeber die Errichtung von Elektrolyseuren sowohl in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan die Nutzung der Grundstücke vorgibt, als auch im unbeplanten Außenbereich verbessern will.

2. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Klimaschutz und Resilienz

Volkach, 16. und 17. März 2023

Klimaschutz und Resilienz sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die im vergangenen Jahr besonders in den Vordergrund von Wissenschaft und Praxis gerückt sind. Daher hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem zweiten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 16. und 17. März 2023 im unterfränkischen Volkach genau hierauf ihren Fokus gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen, wie Natur- oder Sozialwissenschaften, haben dabei anhand von sieben Vorträgen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert.

„Unser Professor:innengespräch hat auch dieses Jahr deutlich gemacht, dass es angesichts der Dimension der Aufgabe Klimaschutz eines solchen Forums zum intensiven Austausch und der gemeinsamen Debatte braucht, um den Fragestellungen aus einer spezifisch wissenschaftlichen Perspektive auf den Grund gehen zu können“, so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Im kommenden Jahr werde es daher eine weitere Auflage des Professor:innengesprächs geben.

Auswirkungen des Brexit auf die Erneuerbare-Energien-Politik der EU

London, 16. März 2023

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU – dem Brexit – wurde nicht nur der europäische Binnenmarkt um einen Mitgliedstaat „verkleinert“; vielmehr leistet Großbritannien nun auch keinen Beitrag mehr zu den Energie- und Klimazielen der EU. Das ist auch das zentrale Thema des Buches „Brexit and Energy Law: Implications and Opportunities”, das heute offiziell im Londoner Think Tank „Chatham House” vorgestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu haben Fabian Pause und Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

In ihrem Buchbeitrag erklären sie, was der Brexit konkret für die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energien sowie im Klimaschutz allgemein bedeutet. Sie gehen dabei unter anderem folgenden Fragen nach: Wurde – und wenn ja wie – das EU-Ziel zum Erneuerbaren-Ausbau mit dem Brexit angepasst? Muss sich das Förderdesign ändern? Welche Rolle spielen Herkunftsnachweise zukünftig zwischen Großbritannien und der EU? Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel erklärt, die mit Hinblick auf die Einführung des EU-Grenzausgleichsmechanismus tagesaktuelle Relevanz erhalten.

Welche Rolle spielt die Resilienz der Elektrizitätsversorgung im Recht?

Regensburg, 13. März 2023

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht sprach heute beim 6. Regensburger Energiekongress zu den rechtlichen Vorgaben für eine resiliente Elektrizitätsversorgung. Die Veranstaltung – organisiert von der OTH Regensburg – beleuchtete unter verschiedenen Perspektiven den Rahmen und die Bedeutung der Resilienz in der Energieversorgung.

In seinem Vortrag verwies Johannes Hilpert nach einer begrifflichen Einordnung zunächst auf die steigende Relevanz der Thematik. Sodann stellte er zunächst die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen dar. Er verwies insbesondere auf die CER-Richtlinie sowie die NIS-2-Richtlinie, die sich mit kritischen Infrastrukturen beziehungsweise Cybersicherheit befassen und bis Ende 2024 in deutsches Recht umzusetzen sind. Nach einem Überblick über die zahlreichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zum Bereich der Versorgungssicherheit stellte er zudem dar, inwieweit etwa auch dezentrale Strukturen in der Elektrizitätsversorgung die Resilienz beeinflussen können.

 

Endlich mehr Tempo? Beschleunigung des EE-Ausbaus durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Würzburg, 10. März 2023

Die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022 will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen – in Deutschland unter anderem mit Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Windenergie an Land. Ähnliche Regelungen sind auch für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht hat in einem Online-Seminar am 10. März 2023 mit über 700 Teilnehmenden die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und eine erste Einordnung vorgenommen.

Im Fokus stand dabei der neue § 6 WindBG mit seinen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Dabei zeigte Frank Sailer den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen der neuen Regelung sowie deren Rechtsfolgen auf. Auch die europäischen Rechtsakte und weitere Umsetzung der Notfall-VO für weitere Anlagen waren Thema des Seminars. Sailers Fazit: „Die Notfall-VO und ihre Umsetzung bieten eine wichtige Chance zur besseren Austarierung von Klimaschutz und Artenschutz.“ Außerdem stelle sie eine Brücke bis zum Inkrafttreten der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) und dem dortigen Konzept der go-to-Gebiete dar.

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Neuer Modellvorschlag für die kommunale Wärmeplanung

Bremen/Würzburg, 8. März 2023

Im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen (KoWaP)“ ist die im Auftrag und in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht erstellte Studie „Modellentwicklung für die kommunale Wärmeplanung“ von Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen veröffentlicht worden. Hierin wird ein Vorschlag für ein Drei-Ebenen-Modell der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Dieses beinhaltet eine strategische Planungsebene, dann die Umsetzungsplanung und schließlich die Detailplanungsebene.

Auf der strategischen Planungsebene erfolgt die Zielsetzung und Festlegung von Szenarien auf Grundlage der Analyse von Wärmebedarfen und -potentialen. Hieraus können räumlich abgegrenzte Eignungsbereiche für Wärmeversorgungsoptionen entwickelt werden. Auf der Ebene der Umsetzungsplanung können sodann Handlungs- und Maßnahmenräume als Basis für Energiekonzepte aufgezeigt werden. In der Detailplanung erfolgt schließlich die weitere Detailierung auf Gebäudeebene

„Baustellenbericht“ im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München, 8. März 2023

Die Integration von Elektrofahrzeugen ins Energiesystem bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Welche dieser Baustellen werden im Projekt adressiert und welche Konzepte sollen dabei analysiert werden? Diese Fragestellungen beantwortet das unIT-e²-Konsortium nach dem ersten Projektjahr im unIT-e²-Baustellenbericht. Dieser behandelt für die verschiedenen Themenfelder des Projekts jeweils eine Reihe von Schwerpunktthemen und leitet aus der aktuellen Situation die zu lösenden Probleme ab. Außerdem liefert er erste Ansätze für Weiterentwicklungen und fasst den rechtlichen und politischen Anpassungsbedarf zusammen.

Für die Juristinnen und Juristen der Stiftung Umweltenergierecht standen in der ersten Projektphase vor allem Fragegestellungen im Bereich der Netzentgeltsystematik und der Ausgestaltung von § 14a EnWG im Mittelpunkt der Forschungsarbeit.

 

 

Wie das Wind-an-Land-Gesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie beschleunigen soll

Herford, 7. März 2023

Im Rahmen der Fachtagung „Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende“ der Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (KBL), hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 in Herford die neuen Regelungen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie erläutert. Im Mittelpunkt des Vortags stand das Wind-an-Land-Gesetz: Dieses verpflichtet zum einen die Länder einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Zum anderen wird die Planung von Windenergiegebieten vereinfacht und beschleunigt.

Delegierter Rechtsakt für grünen Wasserstoff: Große Resonanz auf Online-Seminar

Würzburg, 7. März 2023

Im Rahmen des Vorhabens „Trans4Real“ hat die Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 ein Online-Seminar zum delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff angeboten, den die Europäische Kommission Mitte Februar mit einer Verspätung von über einem Jahr veröffentlicht hat. In seinem Vortrag und der anschließenden Fragerunde erläuterte Burkhard Hoffmann den über 560 Teilnehmenden die Hintergründe und den Anwendungsbereich des Rechtsaktes. Ein wichtiger Faktor waren die festgelegten Kriterien, die erfüllt sein müssen, um grünen Wasserstoff bzw. seine Derivate voll auf die Erfüllung des Erneuerbaren-Ziels im Verkehrsbereich anrechnen zu können.

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Vortrag zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-VO

Hannover, 3. März 2023

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht am 3. März 2023 zum Inhalt der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus gesprochen. Dabei hat er die Vorgaben der Verordnung in das laufende Verfahren zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingeordnet. Ein weiterer Fokus: Der Hinweis, dass die EU-Notfall-Verordnung nicht mit der aktuellen Diskussion um die Einführung von go-to-Gebieten gleichgesetzt werden darf.

Beschleunigung des EE-Ausbaus: Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Würzburg/Berlin, 1. März 2023

Am 1. März fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag statt, zu der Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde. Der Anlass: der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“.

Dieser enthält unter anderem die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Netze. Dies war auch das zentrale Thema der Anhörung. Zur Beschleunigung werden für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Übertragungsnetze in speziell für diese Nutzungen ausgewiesenen und dabei einer strategischen Umweltprüfung unterzogenen Gebieten deutliche Vereinfachungen geregelt. „Die Neuregelungen haben das Potenzial einer deutlichen Beschleunigung“, hebt Thorsten Müller die Bedeutung der Neuregelung hervor. Aber: „Da die Regelung befristet ist, gilt es zeitnah im Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Anschlussregelung zu entwickeln, um einen Fadenriss zu vermeiden.“

Lässt sich das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen auch berechnen?

Würzburg, 28. Februar 2023

Die Frage, ob ein Bauvorhaben wie eine Autobahn, eine Stromleitung oder eine Windenergieanlage, in Konflikt mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot kommt, ist eine der kompliziertesten und zugleich umstrittensten Fragen bei der Genehmigung von großen Bauprojekten. Bislang erfolgt die Beantwortung dieser Frage primär anhand von verbal-argumentativen Bewertungsmethoden. Mit der Weiterentwicklung dieser Methoden in Richtung probabilistischer Ansätze mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, erhofft man sich eine objektivere, besser vorhersehbare und vergleichbare Artenschutzprüfung.

Welcher (artenschutz-)rechtliche Rahmen dabei zu beachten ist und dass dieser der angedachten Weiterentwicklung nicht entgegensteht, zeigt Frank Sailer in seinem aktuellen Beitrag „Der rechtliche Rahmen für probabilistische Ansätze bei der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung“ in der Zeitschrift Natur und Recht (NuR), Heft 2/2023, S. 78-84 auf.

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Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens zu Wasserstoff-Begriffen

Würzburg, 27. Februar 2023

In einer Ergänzung der im Dezember 2022 veröffentlichten Übersicht zu den unionsrechtlichen Begriffen mit Wasserstoffbezug, hat die Autorin Dr. Anna Halbig Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens bezüglich der Wasserstoff-Begriffe erarbeitet. Die im Würzburger Bericht Nr. 57 unterbreiteten Vorschläge betreffen insbesondere die Beseitigung der analysierten Inkohärenzen sowie eine Reduktion der Begriffsvielfalt.

Der neuste Würzburger Bericht ist im Rahmen des Projekts „Trans4Real – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ entstanden.

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Interview: Standards und Normen für Wasserstoff

Würzburg, 22. Februar 2023

Bei der Herstellung, der Speicherung, dem Transport und der Nutzung von Wasserstoff gibt es eine Fülle von Standards und Normen zu beachten. Einen Überblick über diese hat die Stiftung Umweltenergierecht mit dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik jüngst im Rahmen des Forschungsvorhabens Trans4Real in einer Publikationsreihe veröffentlicht.

In einem Interview auf der Wissenschaftsplattform Energiesystem-Forschung erklären Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergierecht und Mario Koppers vom Zentrum für BrennstoffzellenTechnik, was es damit auf sich hat. Das Interview ist auf der Website von Energiesystem-Forschung abrufbar.

Green Deal erklärt: Der neue Green Deal Industrial Plan

Würzburg, 22. Februar 2023

Am kommenden Dienstag, 28. Februar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen Green Deal Industrial Plan widmen. Dieser Plan enthält u.a. eine Neuausrichtung des EU-Beihilfenrechts, die Reform des EU-Strommarktdesigns sowie neue Ansätze zur Finanzierung der Energie- und Industrietransformation aus bestehenden EU-Mitteln und durch eine gemeinsame Finanzierung auf EU-Ebene, zum Beispiel durch einen Europäischen Souveränitätsfonds.

Der Green Deal Industrial Plan formuliert die Maßnahmen, mit denen die EU-Kommission erhöhtem internationalen Wettbewerbsdruck und Versorgungsengpässen durch eine Stärkung der heimischen Industrie begegnen und gleichzeitig die Industriedekarbonisierung beschleunigen und unterstützen will. Wir werden die regulatorischen Kernelemente des Plans vorstellen und aus verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln betrachten.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. Februar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Plattform Klimaneutrales Stromsystem gestartet – mit Beteiligung der Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 20. Februar 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 20. Februar 2023 in Berlin die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) gestartet – mit einer Eröffnungsrede von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Ziel: Ein neues, klimaneutrales Strommarktdesign schaffen, das auf erneuerbaren Energien fußt. In der PKNS sollen hierzu Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Optionen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns ergebnisoffen diskutieren und Vorschläge für die Politik erarbeiten.

Die Plattform ist in vier thematischen Arbeitsgruppen aufgeteilt: Innovationsanreize für Erneuerbare, steuerbare Kapazitäten für die Versorgungssicherheit, Flexibilisierung der Stromnachfrage sowie Nutzbarmachung netzdienlicher Marktsignale. Im Plenum sollen die Arbeitsgruppen dann zusammengeführt und ihre Ergebnisse diskutiert werden.

Für die Stiftung Umweltenergierecht wurde Dr. Thorsten Müller vom BMWK eingeladen, als Teil der Plattform mitzuwirken und die rechtswissenschaftliche Perspektive in die Debatte einzubringen. „Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist ein wichtiger Faktor, um das Stromsystem in den kommenden Jahren klimaneutral zu erneuern. Ich freue mich auf die Möglichkeit, mich mit Fachleuten aus sehr unterschiedlichen Bereichen auszutauschen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten“, so Müller, der bereits 2022 in der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ die Bundesregierung beraten hat.

Bundeswirtschaftsminister Habeck nannte unter anderem günstige Strompreise, Investitionssignale für Erneuerbare und Wasserstoff-Kraftwerke, ein flexibles Stromsystem sowie regionale Steuerung und Nutzung als Eckpfeiler der Debatte.

EE-Anlagen: Keine Entschädigung trotz Abregelung?

Würzburg, 17. Februar 2023

In seinem Aufsatz „Vom Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0: Ausgleich für wartungs-, reparatur- und netzausbaubedingte Abregelungen“ befasst sich Julian Senders mit der Frage, inwieweit trotz Abregelung von EE-Anlagen durch den Netzbetreiber in bestimmten Konstellationen Entschädigungen versagt werden können. Konkret geht es insbesondere um Abregelungen im Falle eines erforderlichen Netzausbaus. Hier hatte sich zum mittlerweile überholten Einspeisemanagement in den §§ 14 f. EEG a.F. eine tendenziell restriktive Rechtsprechung entwickelt. Diese begegnete berechtigter Kritik und es lässt sich konstatieren, dass sich eine Übertragbarkeit auf den geltenden Rechtsrahmen des Redispatch 2.0 verbietet. Dies folgt auch aus den Vorgaben der vorrangig geltenden Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (EBM-VO).

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift für das Recht der gesamten Energiewirtschaft (EnWZ) 2023, Heft 1-2, S. 15 ff., erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

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Photovoltaik: Eine weiterentwickelte Außenbereichsprivilegierung als Baustein des Freiflächenausbaus

Würzburg, 16. Februar 2023

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ behandeln Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die drängende Frage der Flächenbereitstellung für den Photovoltaik-Freiflächenausbau und seine adäquate Steuerung. Sie legen dar, wie eine Außenbereichsprivilegierung für Freiflächenanlagen, wie sie erst kürzlich durch den Gesetzgeber eingeführt wurde, hierfür weiterentwickelt werden könnte.

Eine Ausweitung der Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen könnte bei entsprechender Ausgestaltung nicht nur der zügigen Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft dienen. Anders als mitunter angenommen, können dabei gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Regelungsfigur der Privilegierung integriert werden, sodass der Einfluss der Bauleitplanung auch als Grundlage für die Beteiligung der Menschen vor Ort erhalten bliebe und bislang zurückhaltende Gemeinden zur aktiven Planung angehalten würden.

Zum Würzburger Bericht

 

 

Geltung der Versorgerpflichten im Rahmen einer „gemeinsamen Nutzung“ von Strom im Europarecht

Würzburg, 15. Februar 2023

Die unionsrechtlich vorgegebenen Versorgerpflichten werden häufig als Hindernis für die Etablierung von Bürgerenergieprojekten gesehen. In einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnWZ gehen Anna Papke und Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht der Frage nach, ob die Versorgerpflichten auch dann einzuhalten sind, wenn eine „gemeinsame Nutzung“ von Strom (englisch: „Energy sharing) vorliegt.

Die Tätigkeit der „gemeinsamen Nutzung“ wurde vom EU-Gesetzgeber neu im Rahmen des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ geschaffen. Mitglieder von Bürgerenergiegemeinschaften, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und gemeinschaftliche Eigenversorger sollen so den innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Strom selbst verbrauchen können.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook“ entstanden.

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Genehmigungsrecht zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyseure beleuchtet

Oldenburg, 14. und 15. Februar

Im Rahmen des 12. Workshops „Zulassung ∙ Zertifizierung ∙ Normung Brennstoffzellen und Wasserstoff“ mit dem Thema „Wasserstoff als Energieträger – Synergien zwischen den Anwendungen“, hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zum Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert. Der Vortrag fokussierte zum einen die neuen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren. Zum anderen wurde das für Elektrolyseure notwendige Genehmigungsverfahren betrachtet. Organisiert wurde der Workshop durch das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

Standardsetzung im Bereich Wasserstoff aus rechtlicher und technischer Sicht beleuchtet

Würzburg, 30. Januar 2023

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt Trans4ReaL begleitet im Rahmen einer Transferforschung die „Reallabore der Energiewende mit Fokus auf Wasserstofftechnologien und Sektorkopplung“ wissenschaftlich und untersucht übergreifend deren Erkenntnisse. In diesem Rahmen haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Zentrum für BrennstoffzellenTechnik ZBT eine gemeinsame fünfteilige Veröffentlichung zur Standardsetzung im Bereich Wasserstoff erarbeitet, welche die für die Wasserstoffwirtschaft relevanten Regelwerke sowie die nationale und internationale Standardsetzung analysiert.

Anhand der betreffenden Wertschöpfungsstufe von Wasserstoff werden dabei relevante Verweise in Gesetzestexten auf nicht rechtsverbindliche Normen und Standards aufgeführt. Zudem werden die wichtigsten Normen und Standards für die Wasserstofftechnik aufgelistet, denen Einfluss im Genehmigungsprozess, im Vertragswesen, aber auch auf die Rechtsprechung zukommt. Ziel der Arbeiten ist es, einen Überblick über die wesentlichen Texte und Schriften der multimodularen und multidisziplinären Wasserstoffinfrastruktur zu geben.

Teil 1: Erzeugung von Wasserstoff

Teil 2: Speicherung/Lagerung von Wasserstoff

Teil 3: Transport von Wasserstoff in Behältern

Teil 4: Transport von Wasserstoff per Pipeline

Teil 5: Anwendung von Wasserstoff

Die Rolle von E-Mobilen bei Engpässen im Verteilnetz – Neues Konzeptpapier ist online

München, 26. Januar 2023

Das Projektkonsortium von unIT-e² hat heute ein gemeinsames Konzeptpapier veröffentlicht, das sich dem Umgang mit Engpässen im Verteilnetz widmet. Elektrofahrzeuge sind insoweit Herausforderung und Lösung zugleich: Durch hohe Ladeleistungen können sie zu Netzengpässen führen, während langer Standzeiten lassen sich Ladevorgänge jedoch zeitlich so verschieben, dass Engpässe vermieden werden. Das Papier zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie ein netzdienliches Laden von Elektrofahrzeugen ausgestaltet werden könnte.

Die Stiftung Umweltenergierecht leistete hierzu den rechtlichen input und beteiligte sich mit einer kurzen Einordnung zum derzeit laufenden Konsultationsprozess der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG.

 

Der EU-CBAM als logische „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Jana Nysten, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht, war kürzlich zu Gast beim RGC Klimarecht Podcast von Ritter Gent Collegen und sprach dort mit Moderatorin Franziska Lietz über den EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Rat und Parlament hatten sich vor Weihnachten darauf geeinigt, einen solchen Mechanismus, wie ihn die EU-Kommission im Rahmen des EU Green Deal vorgeschlagen hatte, einzuführen.

Der CBAM soll als „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels einen CO2-Preis auf Importe in die EU erheben und damit einen Beitrag zur weltweiten Dekarbonisierung leisten. Er stand aber von Beginn an auch in der Diskussion als industriepolitische Maßnahme, die die kostenlose Zuteilung ablösen und ein „Level Playing Field“ schaffen soll. Diese Problematik, wie auch welthandelsrechtliche und politische Aspekte, etwa die Vorschläge für einen Klimaclub oder ein Abkommen mit den USA, waren ebenfalls zentrale Themen der Podcast-Folge.

Die Folge kann auf Spotify oder ApplePodcasts angehört werden.

Gegen hohe Energiepreise: EU erlaubt zeitweise Marktinterventionen

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Im Rahmen der Tagung „Zukünftige Stromnetze“ stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht die Rats-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise vor. Dabei erklärte sie, in welchem Rahmen den EU-Mitgliedstaaten damit temporär Interventionen in den Energiemärkten erlaubt werden.

In der anschließenden Diskussion wurden neben dem derzeitigen Strommarktdesign, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, auch unterschiedliche Ideen für Reformen thematisiert. „Immerhin hatten unter anderem die hohen Energiepreise als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine vermeintliche Schwächen aufgezeigt, die nun auch der EU-Gesetzgeber mit einer längerfristigen Lösung angehen will“, so Nysten.

Zum Vortrag

Green Deal erklärt: Das neue System für die EU-CO2-Bepreisung

Würzburg, 25. Januar 2023

Am kommenden Dienstag, 31. Januar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen System der EU-CO2-Bepreisung widmen.

Kurz vor Weihnachten haben sich die EU-Gesetzgeber in mehreren Verhandlungsrunden auf ein neues System für die EU-CO2-Bepreisung vorläufig geeinigt; die Kompromisse sollen im Februar formal bestätigt werden. Wir werden aufzeigen, wie der bereits bestehende Emissionshandel für große Energie- und Industrieanlagen (EHS I) weiterentwickelt werden soll. Daneben werden wir auf den gänzlich neuen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) eingehen. Eng verbunden mit der Einführung des EHS II und der damit einhergehenden finanziellen Belastung auch für Endverbraucher, steht der neue EU-Klima-Sozialfonds. Dieser stellt den Mitgliedstaaten finanzielle Mittel zur Abfederung besonderer sozialer Härten zur Verfügung, knüpft deren Verwendung aber auch an bestimmte Bedingungen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 31. Januar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag zum Wind-an-Land-Gesetz beim 4. Leipziger Windrechtsforum

Leipzig, 24. Januar 2023

Unter dem Titel „WaLG – Was bringt es konkret“ hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht auf Einladung der Kanzlei Prometheus beim 4. Leipziger Windrechtsforum zu verschiedenen Aspekten der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Erläutert und mit den Teilnehmenden diskutiert wurden sowohl die durch das Wind-an-Land-Gesetz bewirkten Veränderungen bei der Flächenausweisung in den Regionen und Gemeinden als auch die Voraussetzungen um in Zukunft eine konzentrierende Steuerung für den Windenergieausbau zu erreichen.

Die zum 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Veränderungen – konkret das Windenergieflächenbedarfsgesetz mit seinen an die Länder adressierten Flächenbeitragswerten und die Änderungen in Raumordnungs- und Bauplanungsrecht – bilden den maßgeblichen Rahmen für die anstehenden Planungsprozesse in den Ländern. „Inwieweit der Gesetzgeber hier noch die eine oder andere Stellschraube drehen wird, um gerade auch die kurzfristige Flächenbereitstellung zu stärken und offene Fragen zu klären, bleibt abzuwarten“, so Wegner.

Wie entwickelt sich die Energiewende im neuen Jahr? Dr. Thorsten Müller im Deutschlandfunk

Würzburg, 4. Januar 2023

Das Thema Energie hat im vergangenen Jahr die Menschen besonders stark beschäftigt. Die Folgen der Klimakrise sind spürbar und der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in ganz Europa eine Energiekrise ausgelöst. Eine wichtige Frage war dabei: Haben wir ausreichend Energie für unsere Volkswirtschaft und für unseren Alltag?

Die erneuerbaren Energien sind hier das Schlüsselinstrument in Deutschland und die Transformation ist in vollem Gange. Doch wie ist der aktuelle Stand der Energiewende? Werden die Ziele zur Transformation erreicht? Und welche Weichenstellungen müssen noch erfolgen? Mit diesen Fragen hat sich Anfang Januar der Deutschlandfunk in seiner Sendung „Agenda“ beschäftigt. Dabei war auch Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, zu Gast. Er konzentrierte sich dabei auf die rechtlichen Aspekte der Energiewende.

Weitere Gäste der Sendung waren Prof. Andreas Löschel (Ruhr-Universität Bochum) und Wolfram Axthelm (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.). Die Folge ist online verfügbar und kann jederzeit nachgehört werden.

Zur Sendung „Agenda“ vom 4. Januar 2023

Stiftung Umweltenergierecht setzt Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen der kommunalen Wärmeplanung fort

Würzburg, 1. Januar 2023

Nach Abschluss des ersten Projekts zur kommunalen Wärmeplanung Ende 2022 setzt die Stiftung Umweltenergierecht seit dem 1. Januar 2023 zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gGmbH die Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne fort. Mit dem neuen Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro)“ soll insbesondere analysiert werden, welche rechtlichen Optionen zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Wärmeplänen bereits genutzt oder weiterentwickelt werden können.

Auf der Umsetzungsebene der Wärmepläne werden die ordnungsrechtlichen Instrumente der Kommunen vorrangig in den Blick genommen. Daneben sollen die bundesgesetzlichen Bestrebungen für eine bundesweite, verpflichtende Wärmeplanung begleitet werden.

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Wie kann der Rechtsrahmen zur Nutzung der Geothermie verbessert werden? Stiftung Umweltenergierecht startet weitere Forschung zur Wärmewende

Würzburg, 1. Januar 2023

Die Nutzung der Geothermie kann einen wesentlichen Beitrag zur künftigen, auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung in vielen Teilen Deutschlands leisten. Besonders deutlich wurde die Dringlichkeit des Themas 2022, durch den weitgehenden Wegfall des wichtigsten Gaslieferanten Deutschlands. In dem am 1. Januar 2023 gestarteten Forschungsprojekt „UrbanGroundHeat“ wird daher die Wärmewende durch den Einsatz oberflächennaher Geothermie in urbanen Bestandsquartieren in den Fokus gerückt.

Wie lassen sich die Klimaziele im Gebäudebereich durch Geothermie erreichen und wie sind hierfür die derzeitigen technischen, regulatorischen und ökonomischen Anforderungen zu bewerten und anzupassen? Dies wird die Stiftung Umweltenergierecht in den kommenden drei Jahren zusammen mit weiteren Forschungspartnern und Energieversorgern untersuchen. Geförert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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Kommunale Wärmeplanung: Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht mit Forschungspartnern Handlungsempfehlungen

Würzburg/Berlin/Bremen, 15. Dezember 2022

In den heute veröffentlichten „Handlungsempfehlungen für ein Planungsmodell der kommunalen Wärmeplanung auf Grundlage kommunaler Erfahrungswerte und dessen rechtlicher Implementierung“, erläutert die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit ihren Forschungspartner adelphi und Prof. Dr. Jürgen Knies (HSB) die Kernergebnisse des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ und bietet Orientierungshilfen, wie kommunale Wärmepläne aufgestellt und rechtlich umgesetzt werden können.

Dabei stellen sie fest: Bei der Aufstellung von Wärmeplänen sollte darauf geachtet werden, dass sich der entwickelnde Rechtsrahmen konsistent ausgestaltet, die Datenerhebung und -verarbeitung für die Akteure rechtssicher designt wird und die Festlegung von Eignungsbereichen eine wertvolle räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein kann.

Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen finden die Kommunen bereits heute einen umfangreichen Instrumentenkasten vor, der Mittel des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung stellt. Dies beinhaltet etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang.

Verpflichtung zur Errichtung eines Wärmespeichers: Verfassungsrechtlich möglich und energiewirtschaftsrechtlich umsetzbar

Würzburg, 15. Dezember 2022

In dem heute veröffentlichten Abschlussbericht „Rechtsgutachten FlexKWK – Flexibilisierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen“ gelangen Anna Papke und Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung zur Errichtung eines Wärmespeichers für bestimmte KWK-Anlagenbetreiber verfassungsrechtlich möglich und energiewirtschaftsrechtlich umsetzbar ist.

Gegenstand des Gutachtens ist eine Wärmespeicherverpflichtung, die sich an preisunelastisch verhaltende KWK-Anlagenbetreiber richtet. Die mit dem Wärmespeicher erlangte Flexibilität ermöglicht es, den Betrieb der KWK-Anlage besser an den Bedürfnissen des Strommarktes auszurichten. Dies kann die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen verhindern.

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PV-Ausbau auf der Freifläche lässt sich umweltverträglich gestalten – Abschlussbericht zum Vorhaben des Umweltbundesamts

Dessau-Roßlau/Würzburg, 13. Dezember 2022

Im Abschlussbericht des Vorhabens „Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen“ zeigen die Autoren und Autorinnen von Bosch & Partner, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Stiftung Umweltenergierecht konkrete planerische Kriterien und Empfehlungen auf, um den steigenden Zubau von Solar-Freiflächenanlagen umweltverträglich zu gestalten.

Neben der Auswertung der derzeitigen Flächeninanspruchnahme von Solaranlagen, enthält der Abschlussbericht eine detaillierte Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der planungsrechtlichen Steuerung des Ausbaus auf den verschiedenen Ebenen der Raumordnungs- und Bauleitplanung. Auf der Grundlage der Analyse verschiedener Planwerke sowie der Auswertung von Leitfäden, Arbeitshilfen und weiteren Standortkonzepten werden Positivbeispiele für die umweltverträgliche Steuerung aus der Praxis genannt sowie Gunst-, Ausschluss- und Abwägungskriterien für die Planung von Solar-Freiflächenanlagen entwickelt.

Der nun erschienene wissenschaftliche Abschlussbericht ergänzt die bereits durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Handlungsempfehlungen für die Regional- und Kommunalplanung.

Zum Abschlussbericht beim Umweltbundesamt

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Würzburger Bericht beantwortet Fragen zu den Finanzflüssen des EU-Emissionshandels

Würzburg, 12. Dezember 2022

Noch vor Weihnachten möchten sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten in ihren Trilogverhandlungen auf eine Neuausrichtung der europäischen CO2-Bepreisung und einen neuen EU-Klima-Sozialfonds einigen. Eine komplexe Materie, bei der das genaue Verständnis der einzelnen Finanzflüsse im EU-Emissionshandel von großer Bedeutung ist.

Im heute veröffentlichten Würzburger Bericht „Finanzflüsse der CO2-Bepreisung – Die geplante Verwendung der Einnahmen aus EU-Emissionshandel 1 und 2 durch die Mitgliedstaaten und im Rahmen des EU-Klima-Sozialfonds“ widmen sich Kimberly Harder und Hannah Scheuing ausgewählten Fragen. Neben der aktuellen Rechtslage werden die geplanten Änderungen im Rahmen des Fit for 55-Pakets vorgestellt. Dabei stehen insbesondere der mit der Einführung eines zweiten Emissionshandels geplante Klima-Sozialfonds sowie die Bindungen der Mitgliedstaaten bei der Verwendung ihrer Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung im Vordergrund. Während in einzelnen Bereichen Ambitionssteigerungen der EU zur Erreichung der Klimaziele festgestellt werden können, sind einige Regelungsansätze noch nicht ausreichend.

Dieser Würzburger Bericht Nr. 55 ist im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts „agree.d – Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland“ entstanden.

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Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Abschöpfung von Übergewinnen

Online, 7. Dezember 2022

Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) wird derzeit im Bundestag beraten. Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht informierte über den aktuellen Stand des Verfahrens und der Regelungen zur Abschöpfung von Übergewinnen auf dem Strommarkt. Der Online-Vortrag fand auf Einladung der Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur (EEHH) im Rahmen der 2. Gemeinsamen Sitzung der Foren Finanzierung & Recht und dem Windforum statt.

Der Windfarmbegriff im UVPG – jetzt auch als Aufsatz erschienen

Würzburg, 7. Dezember 2022

Der Windfarmbegriff stellt einen Dreh- und Angelpunkt des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassung von Windenergievorhaben dar. In einem Aufsatz im aktuellen Heft der Zeitschrift für Umweltrecht (Heft 12, Seiten 664-674) schlagen Caroline Moog und Dr. Nils Wegner ein Verständnis dieses Begriffes vor, das zu praktikablen Lösungen bei der Abgrenzung von Windfarmen führt. Zudem wird aufgezeigt, wie die Begriffsdefinition bis zur Novelle bestehende Probleme gelöst, aber auch neue Auslegungsfragen aufgeworfen hat.

Der Beitrag stellt eine gekürzte und leicht überarbeitete Fassung der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 28 vom 13. September 2022 dar.

Übersicht zu unionsrechtlichen Wasserstoffbegriffen zeigt inkohärenten Rechtsrahmen auf

Würzburg, 7. Dezember 2022

Der europäische Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft wächst – und mit ihm ebenso die Anzahl der rechtlich relevanten Begriffe mit Wasserstoffbezug. In diesem Kontext soll die von Dr. Anna Halbig erstellte Begriffsübersicht helfen, die Vielfalt der unionsrechtlichen Begriffe mit Wasserstoffbezug aufzuzeigen und einzuordnen. Hierzu werden für eine erleichterte Rechtsanwendung die Begriffe im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysiert.

Die Untersuchung zeigt, dass die Vielzahl der im Unionsrecht verwendeten Begriffe mit Wasserstoffbezug sowie die teils unterschiedlichen Begriffsdefinitionen derselben Begriffe zu einem inkohärenten Rechtsrahmen führen, der ein Hemmnis für den Markthochlauf von Wasserstoff darstellen kann.

Die Übersicht ist im Rahmen des Projekts „Trans4Real – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ entstanden.

Finanzierung der Energiewende: Aufsatz zur Bürgerbeteiligung an der energetischen Sanierung Europas

München, 1. Dezember 2022

Unter dem Titel „Wie Bürger/innen in die energetische Sanierung Europas investieren können – Finanzierung der Energiewende“ ist am 1. Dezember 2022 in der Zeitschrift Ökologisches Wirtschaften ein Beitrag von Dr. Maximilian Wimmer und Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht erschienen. Darin beschreiben die Autoren, wie Herausforderungen der Energie- und Klimakrise im Bereich Energieeffizienz durch Bürgerfinanzierung begegnet werden kann.

Im Zentrum des Aufsatzes stehen Erkenntnisse aus dem Projekt CitizEE, welches gezeigt hat, dass Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung dazu beitragen können, mehr Finanzmittel bereitzustellen und die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen. Trotz ambitionierter Entwicklungen in diesem Bereich bestehen aber aktuell noch Schwierigkeiten, die im Aufsatz diskutiert werden. Der Aufsatz ist in Anknüpfung an das EU-geförderte Projekt CitizEE entstanden, in dem die Stiftung Umweltenergierecht rechtlicher Partner war.

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Konferenz des Kopernikus-Projekts Ariadne: Vorträge zu Verfahrensbeschleunigung für den Erneuerbaren-Ausbau und die EU-Governance-Verordnung

Würzburg/Brüssel, 30. November 2022

Unter dem Titel “Shaping EU climate and energy policy: Insights from and questions for the Ariadne project” findet vom 30. November bis 2. Dezember 2022 die diesjährige Konferenz des Kopernikus-Projekts Ariadne in Brüssel statt. Die Stiftung Umweltenergierecht wird dabei am 1. Dezember 2022 zwei Workshops organisieren: Im ersten Workshop wird Fabian Pause auf die verschiedenen europarechtlichen Ansätze zur Verfahrensbeschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus eingehen und dabei die Vorschläge zur Einführung von sog. Go-to-Gebieten und die jüngst vereinbarte Notfall-Verordnung des Rats der EU analysieren.

Im zweiten Workshop wird es um die Fortentwicklung der EU-Governance-Verordnung gehen. Diese steht derzeit nicht auf der Reformagenda der EU, bedarf aber einer dringenden Aktualisierung, um ein sicheres Erreichen der EU-2030-Ziele zu ermöglichen.

Eine Online-Teilnahme an der Konferenz ist möglich, die Anmeldung erfolgt auf den Seiten des Ariadne-Projekts.

Energieeffizienz mit Bürgerfinanzierung: Stiftung Umweltenergierecht stellt Ergebnisse des CitizEE-Projekts vor

Würzburg/Brüssel, 28. November 2022

Chancen des Wandels nutzen: Im Rahmen des POWERPOOR brokerage event stellt Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht am 30. November 2022 das EU-geförderte Projekt CitizEE zur Bürgerfinanzierung und Energieeffizienz in Brüssel vor. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Zielrichtung des CitizEE-Projekts und stellt die Kernempfehlungen vor, welche die Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projekts erarbeitet hat.

Die Empfehlungen beruhen auf den Erfahrungen aus Pilotprojekten in vier EU-Mitgliedstaaten und betreffen sowohl den europäischen als auch den nationalen Rechtsrahmen dieser Mitgliedstaaten. Zudem wirft der Vortrag einen Blick auf die Thematik der Energiearmut in diesem Zusammenhang und beschreibt, wie die Mobilisierung und Sensibilisierung von Bürgern durch deren Einbeziehung in Energieeffizienzmaßnahmen gelingen kann.

 

Green Deal erklärt: EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte

Würzburg, 25. November 2022

Am kommenden Dienstag, 29. November 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verhandlungen zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns ganz der neuen EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte widmen. Auf seiner Sondersitzung am 24. November 2022 hat sich der EU-Energieministerrat auf diese Notfall-VO geeinigt, verbunden mit der Hoffnung, die oftmals langwierigen und umständlichen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Wir werden aufzeigen, welche speziellen Erleichterungen für Solarenergieanlagen und Wärmepumpen sowie beim Repowering von Erneuerbaren-Anlagen vorgesehen sind. Und selbstverständlich werden wir darauf eingehen, was die Festschreibung eines überwiegenden öffentlichen Interesses von Erneuerbaren-Anlagen bedeuten kann.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wärmeleitplanung: Kernergebnisse im Abschlussworkshop zum Projekt „KoWaP“ vorgestellt

Würzburg, 24. November 2022

Im Rahmen des digitalen Abschlussworkshops zum Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung“ haben Victoria Balling und Steffen Benz für die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit ihren Forschungspartnern die Kernergebnisse des Projekts vorgestellt und diskutiert.

Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen des Projekts fokussierten sich auf die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne.

„Die Aufstellung von Wärmeplänen ist Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bereits möglich, dennoch sollte ein standardisierender, bundesweit geltender Rechtsrahmen die Aufstellung vereinfachen“, erklärt Victoria Balling. Aufgrund des Aufgabenübertragungsverbots kann der Bund die Kommunen dabei nicht unmittelbar verpflichten, sondern muss den Umweg über die Bundesländer gehen.

Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen verschiedene Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung. Hierzu gehören etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen. Oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang, für den es Ermächtigungsgrundlagen für die Kommunen auf Bundes- und Landesebene gibt.

„Denkbar wäre zudem eine Etablierung von Eignungsbereichen als Bestandteil der Wärmepläne und eine Verknüpfung dieser mit Fördertatbeständen“, so Steffen Benz. Die Kernergebnisse werden in Handlungsempfehlungen zusammengefasst, die in Kürze erscheinen werden.

Vortrag

Frank Sailer als Sachverständiger zur Bündelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in MVP

Würzburg/Schwerin, 23. November 2022

Am 23. November fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt, zu der Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern“. Nach dem Entwurf sollen die naturschutzrechtlichen Prüfungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt übertragen werden. Diese sind hier zugleich Genehmigungsbehörden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Frank Sailer und Maximilian Schmidt zum Ergebnis, dass die Zuständigkeitsverlagerung auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (verfassungs-)rechtlich zulässig ist, aber nur ein erster Schritt in Sachen Beschleunigung des Windenergieausbaus sein kann. „Neben dem Bund können und müssen nämlich auch die Bundesländer erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unternehmen. Hierzu sollten sie ihr Landesrecht und den Gesetzesvollzug sowie die Ausstattung von Behörden und Gerichten an den Ausbauzielen ausrichten“, so Sailer. Dazu biete sich unter anderem eine Reform des Denkmalschutzrechts an.

Weitere Beschleunigungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene zeigen die beiden Autoren in einer Würzburger Studie zu Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen auf.

Die vier Phasen des Windenergierechts in der aktuellen Legislaturperiode

Bad Driburg, 17. November 2022

Das Osterpaket der Bundesregierung soll den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Doch bedeutet die Gesetzesnovelle tatsächlich einen Rückenwind für die Energiewende? Mit einem Fokus auf das Windenergierecht hat sich Dr. Thorsten Müller zu dieser Frage kürzlich auf den 10. Windenergietagen NRW in einem Vortrag beschäftigt.

Müller identifiziert hierbei vier Phasen der jüngsten Rechtsentwicklung. Phase 1 zeige die Transformationsagenda des Osterpakets mit den drei Kernbausteinen EEG 2023, WaLG und BNatSchG. Phase 2 sei eher eine Nicht-Phase: Es finde sich im Osterpaket keine nennenswerte Beschleunigung und qualitative Veränderung als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg und der Energieversorgungskrise. Müller: „Wir sehen weiterhin lineare Entwicklungen, Pfadabhängigkeiten und ein Festhalten an überkommenen Strukturen.“ Phase 3 beschäftige sich dann mit der Abschöpfung von Übergewinnen als Folge der Energiepreiskrise und die zeitgleiche Phase 4 sehe schließlich Nachsteuerungen und erstmalig Ansätze für grundsätzlichere qualitative Weiterentwicklungen vor.

Vortrag

Strom aus der Wüste – Neuer Band der Schriften zum Umweltenergierecht

Würzburg, 15. November 2022

Als jüngste Veröffentlichung in der Reihe Schriften zum Umweltenergierecht ist kürzlich die Dissertation von Nora Grabmayr zum Thema „Strom aus der Wüste – Völkerrechtliche Aspekte einer Energie-Kooperation zwischen EU und Maghreb“ erschienen.

„Strom aus der Wüste“ befasst sich mit der grenzüberschreitenden Kooperation zur Grünstromversorgung vor Ort und in der EU sowie den damit zusammenhängenden völkerrechtlichen Aspekten des Investitionsschutzes und Welthandelsrechts. Grabmayr betrachtet die Voraussetzungen in der EU und den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien und geht dann auf Regelungen bilateraler Investitionsschutzverträge sowie des Energy Charter Treaty ein. Ein weiteres Kapitel enthält eine Analyse der welthandelsrechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung zum Grünstromhandel.

Die Schriften zum Umweltenergierecht werden von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Dr. Thorsten Müller und Prof. Dr. Sabine Schlacke in Zusammenarbeit mit der Stiftung Umweltenergierecht herausgegebenen und erscheinen seit 2009 im Nomos-Verlag. Der jüngste Band ist der fünfunddreißigste der Schriftenreihe.

„Strom aus der Wüste“ im Nomos-Verlag

Stiftung unterwegs – auf den 30. Windenergietagen in Linstow

Linstow, 8./9./10. November 2022

Die 30. Windenergietage in Linstow standen ganz im Zeichen der ausgerufenen Zeitenwende. Dr. Thorsten Müller und Dr. Nils Wegner analysierten in verschiedenen Vorträgen, wo eine Zeitenwende im Rechtsrahmen bereits stattgefunden hat, wo sie auf sich warten lässt und welche Rechtsfragen die laufenden Aktivitäten mit sich bringen.

In insgesamt vier Vorträgen beschäftigte sich Dr. Thorsten Müller mit den Themen:

In weiteren Vorträgen referierte Dr. Nils Wegner zu den Themen:

„Die zahlreichen Nachfragen und insgesamt große Resonanz in den unterschiedlichen Foren zeigten, wie groß der Orientierungsbedarf derzeit ist“, erklärt Dr. Nils Wegner. Für die Experten der Stiftung Umweltenergierecht ist daher klar: auch über die Vorträge in Linstow hinaus wird man mit weiteren Aktivitäten zu den neusten Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zeitnah aufklären und informieren.

Was ist neu? Was bleibt (zunächst), wie es bisher war? – Vortrag zur BNatSchG-Novelle

Münster, 28. Oktober 2022

Ende Juli 2022 ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Referent der Stiftung Umweltenergierecht, hat am 28. Oktober 2022 im Rahmen eines Workshops einen Überblick über die Novellierung gegeben. Dazu eingeladen hatte der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammen mit dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV).

Einen Schwerpunkt des Vortrags bildete das Thema der Erfassung relevanter Vögel. Hier bringt die Novelle laut Schmidt nur geringfügige Änderungen: So müssten etwa im erweiterten Prüfbereich keine Kartierungen durch Vorhabenträger erfolgen; insoweit sehe das Gesetz den Rückgriff auf behördliche Kataster und Datenbanken als ausreichend an. Vorgaben über die Erfassung in anderen Abstandsbereichen (Nahbereich, zentraler Prüfbereich) oder die Erfassungsmethodik bleibe der Gesetzgeber allerdings schuldig. Sofern Länderleitfäden hierzu Regelung träfen, blieben diese somit nach wie vor maßgeblich.

„Generell bringt die mit der BNatSchG-Novelle erfolgte gesetzliche Konkretisierung im Rahmen ihres Anwendungsbereiches durchaus Rechtssicherheit und wird für eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sorgen“, so Schmidt. Dennoch sieht er noch Unklarheiten und viele relevante Bereiche seien noch gar nicht (zum Beispiek Störungsverbot, Beeinträchtigungen von Fledermäusen) oder nicht ausreichend (zum Beispiel Artenhilfsprogramme, Erfassung) geregelt. „Hier besteht weiterer Konkretisierungs- und Standardisierungsbedarf.“