Das bidirektionale Laden, bei dem Elektroautos als Stromspeicher genutzt werden, gilt als wichtiger Baustein für das zukünftige Energiesystem. Doch wie ist diese Technologie energierechtlich einzuordnen und welche Hemmnisse bestehen? Im Gegensatz zu stationären Speichern sind Elektroautos schließlich mobil und nur zeitweise über Ladepunkte mit dem Netz verbunden. Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert haben sich die Rechtslage in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 38 näher angesehen. Die Studie entstand im Rahmen des Verbundprojektes unIT-e², das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Die gute Nachricht vorweg: zulässig ist bidirektionales Laden schon heute.
Allerdings zeigt sich auch, dass insbesondere für Vehicle-to-Grid-Anwendungen, also die Rückspeisung von Strom aus dem Elektroauto ins Netz, noch größere Hürden bestehen. Bei Netzentgelten und Stromsteuer sind mobile Speicher schlechter gestellt als stationäre Speicher, ohne dass für diese Differenzierung Sachgründe ersichtlich sind. Die Studie beleuchtet daneben das Verhältnis von EEG-Vergütung und bidirektionalem Laden und stellt dar, welche energierechtlichen Pflichten entstehen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie stellt das Forschungsteam am 11. Dezember 2024 in einem kostenfreien Online-Seminar vor.