In einer Sonderausgabe der Wirtschaftspolitischen Blätter (Apri 2018: Gold Plating im Wirtschafts- und Umweltrecht) beschäftigt sich Daniela Fietze mit dem von der Bundesrepublik Deutschland gewählten Weg, das Einsparziel nach Art. 7 Abs. 1 der Energieeffizienz-Richtlinie zu erreichen. Die Bundesrepublik hat sich dagegen entschieden, ein Energieeffizienzverpflichtungssystem zu verabschieden – sie setzt auf alternative „strategische Maßnahmen“ nach Art. 7 Abs. 9 Energieeffizienz-Richtlinie.
In ihrem Beitrag arbeitet Daniela Fietze die Anforderungen an „strategische Maßnahmen“ nach Art. 7 Abs. 9 der Richtlinie heraus und gibt anschließend einen Überblick über die deutschen strategischen Maßnahmen im Kontext deutscher Energieeffizienzpolitik. Die anschließende kritische Bewertung der Maßnahmen ergibt, dass nicht alle die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 9 EU-Energieeffizienz-Richtlinie erfüllen. Darüber hinaus ist unklar, ob die berechneten Einsparungen durch die Maßnahmen tatsächlich erzielt werden.



In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift gwf Gas + Energie 05/2018 ist ein Aufsatz von Oliver Antoni mit dem Titel „Neukonfiguration des Rechtsrahmens zur Ermöglichung der Sektorenkopplung – Rechtshemmnisse und erste gesetzgeberische Ansätze zu deren Überwindung“ erschienen. In diesem Aufsatz befasst sich Oliver Antoni mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation für Sektorenkopplungstechnologien, die durch hohe Abgaben und Umlagen auf den Strompreis kaum finanziell sinnvoll betrieben werden können.





Als 30. Ausgabe der Reihe „Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht“ ist heute eine Dokumentation des
Rund 120 Teilnehmer waren der Einladung der Stiftung Umweltenergierecht zu ihrer Jahrestagung in Würzburg unter dem Titel 
Anlässlich der Veröffentlichung des EU-Energie-Winterpakets im November letzten Jahres, veranstaltete die Stiftung Umweltenergierecht am 17. Oktober das mittlerweile vierte Fachgespräch
Am 17. Oktober 2017 veranstaltete die Stiftung Umweltenergierecht im Congress Centrum Würzburg den inzwischen vierten 






Fast schon traditionell findet die Frühjahrstagung der Stiftung Umweltenergierecht in Berlin statt. So auch die heutigen 17. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, zu denen gut 100 Teilnehmer in die Vertretung Baden-Württembergs in den Tiergarten gekommen waren.
Das neue EEG 2017 sieht in zwei Verordnungsermächtigungen ab Mai 2018 Pilotvorhaben für sogenannte Innovationsausschreibungen und gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen vor. Damit sollen in Deutschland erstmals Elemente eines technologieneutralen Ausschreibungsdesigns erprobt werden. Für die gemeinsamen Ausschreibungen gibt es bereits einen Verordnungsentwurf, der vorige Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Die Würzburger Gespräche haben im Frühjahr immer auch einen internationalen Fokus. So wurde in aktuellen Berichten aus Großbritannien, Spanien und Chile deutlich, welche technologieneutralen Aspekte diese drei Länder jeweils in ihrem Ausschreibungsdesign verortet haben und welche Erfahrungen dort damit gesammelt wurden.



Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission ihr Energie-Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ veröffentlicht, dessen Umfang mit über 1000 Seiten Rechtstexten und Erläuterungen gewaltig ist. Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Veröffentlichung zum Anlass genommen, am 15. Dezember 2016 in Berlin einen
Vertreterinnen und Vertreter von Bund Naturschutz und dem Bundesverband erneuerbarer Energie mit den Teilnehmern. Die Veranstaltung wurde im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten
Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Vorbereitung und Entstehung der Novelle des EEG mit verschiedenen Studien und Gutachten vorausgedacht und begleitet. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hat die Stiftung nun in diversen Workshops Informationen rund um das neue EEG weitergegeben und Wissen vermittelt. Ob in Dortmund, Potsdam oder Rendsburg: Die Workshops dienten dazu, die Neuregelungen des EEG 2017 zu ergründen, die Hintergründe zu beleuchten und mögliche Praxisprobleme und Gestaltungsoptionen zu diskutieren. Für Stiftungsvorstand Thorsten Müller war hierbei der intensive Austausch besonders wertvoll: „Aus dem gemeinsamen Dialog und der Diskussion offener Fragen zum neuen Rechtsrahmen mit den Workshop-Teilnehmern haben wir wichtige Impulse für unsere weitere Arbeit mitgenommen.“


