Untersuchung zur rechtlichen Einordnung der LAI-Hinweise veröffentlicht

Würzburg, 20. März 2018

Um die richtige Ermittlung von Schallimmissionen von Windenergieanlagen gibt es seit längerer Zeit Diskussionen. Hintergrund für die aktuelle Brisanz des Themas sind Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2015, die diese im September 2017 nach mehrmaliger Überarbeitung beschlossen hatte (sog. LAI-Hinweise). Ein aktuelles Hintergrundpapier der Stiftung Umweltenergierecht zur rechtlichen Einordnung zeigt den Umgang mit den LAI-Hinweisen in der jüngeren Rechtsprechung und in den Bundesländern auf.

Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 33: Die Anwendung der neuen LAI-Hinweise in der Rechtsprechung und in den Bundesländern