Um die richtige Ermittlung von Schallimmissionen von Windenergieanlagen gibt es seit längerer Zeit Diskussionen. Hintergrund für die aktuelle Brisanz des Themas sind Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2015, die diese im September 2017 nach mehrmaliger Überarbeitung beschlossen hatte (sog. LAI-Hinweise). Ein aktuelles Hintergrundpapier der Stiftung Umweltenergierecht zur rechtlichen Einordnung zeigt den Umgang mit den LAI-Hinweisen in der jüngeren Rechtsprechung und in den Bundesländern auf.
Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 33: Die Anwendung der neuen LAI-Hinweise in der Rechtsprechung und in den Bundesländern