Was bedeuten die Beschlüsse von Paris für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und weltweit? Welche Investitionsbedingungen braucht eine erfolgreiche Energiewende? Diese und weitere Fragen diskutierten die über 140 Teilnehmer unter der Überschrift „Berlin, Paris, Brüssel – Neues Energierecht im Kontext von internationalem Klimaschutz und Europäisierung“ am 11. Oktober 2016 bei der Jahrestagung der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg.
Auf dem Podium und im Plenum stand bei den 16. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht dabei das bevorstehende Inkrafttreten des EEG 2017 im Mittelpunkt, aber der Blick wurde auch – z. B. unter dem Stichwort „Strom 2030“ – in die fernere Zukunft und auf die zukünftigen Weichenstellungen gerichtet. In den drei parallel stattfindenden Foren am Nachmittag wurden dann die Themen Ausschreibungen, Marktdesign und Eigenverbrauch weiter vertieft.