Fokus Umweltenergierecht

Problemschwerpunkte des UVP-Rechts im Windenergiebereich

Datum: Mittwoch, 13. Juni 2018, 9:30-16:45 Uhr

Ort: Kolping-Akademie, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg

Inhalt

Umweltverträglichkeitsprüfungen und UVP-Vorprüfungen sind eine häufige Herausforderung in Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen. Mit der jüngsten Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) hat sich hier auch in inhaltlicher Hinsicht viel geändert. Das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hält seit seinen jüngsten Novellierungen zudem neue prozessuale Möglichkeiten für den Umgang mit Fehlern in UVP und UVP-Vorprüfung bereit.

Dr. Jochen Ritter zur UVPG-Novelle 2017

Dr. Jochen Ritter zur UVPG-Novelle 2017

Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltete vor diesem Hintergrund einen Expertenworkshop zu den Problemschwerpunkten des UVP-Rechts im Windenergiebereich. Rund 20 Expertinnen und Experten von Behörden, Projektierern und Betreibern, der Anwaltschaft sowie der Wissenschaft diskutierten die vielfältigen Fragen des neuen UVP-Rechts beim Ausbau der Windenergie.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den für die Windenergieanlagenzulassung relevanten Neuerungen durch die UVPG-Novelle von 2017. Es zeigte sich, dass diese zur Klärung bislang streitiger Fragen geführt hat – so kann heute etwa von einer weitgehenden Unanwendbarkeit der Kumulationsvorschriften und der vielfachen Einschlägigkeit der Änderungsvorschriften bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von Windfarmen in entsprechenden Konstellationen ausgegangen werden. Gleichwohl hat die Novelle auch neue Fragen mit sich gebracht: Wie etwa ist das Merkmal des funktionalen Zusammenhangs des neu aufgenommenen Windfarmbegriffs über das im Gesetz aufgeführte Regelbeispiel hinaus zu bestimmen? Gerade diese Frage, aber auch konzeptionelle Verbesserungsvorschläge und Vereinfachungsmöglichkeiten wurden von den Teilnehmern des Workshops intensiv diskutiert.

Die Referenten in der Diskussionsrunde

Die Referenten in der Diskussionsrunde

Einen weiteren Schwerpunkt des Tages bildete der Umgang mit Fehlern in UVP und UVP-Vorprüfung. Nicht nur wurden die heute gerade für Umweltvereinigungen, aber auch für Individualkläger bestehenden zahlreichen Möglichkeiten präsentiert, solche Fehler vor Gericht geltend zu machen. Mit der letzten Novelle des UmwRG wurden vielmehr auch die Möglichkeiten zur Heilung solcher Fehler ausgeweitet. Möglichkeiten und auch Grenzen solcher Heilungsmöglichkeiten, mit deren Hilfe die Aufhebung von Zulassungsentscheidungen nach aufwändigen Verfahren verhindert werden kann, wurden eingehend beleuchtet.

Der Workshop fand im Rahmen des durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderten dreijährigen Zuwendungsvorhabens „Rechtliche Analyse neuer Herausforderungen für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei der Flächenbereitstellung und -realisierung für den Ausbau der Windenergie an Land“ (NeuPlan Wind – FKZ 03MAP360) statt, in dem sich die Stiftung Umweltenergierecht ausführlich auch mit dem Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Windenergiebereich beschäftigen wird. Die Diskussionen im Rahmen des Workshops lieferten für diese Arbeit zahlreiche Anknüpfungspunkte.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

13. Juni 2018

09:00 Uhr

Eröffnung des Tagungsbüros

09:30 Uhr

Begrüßung und Einführung
Frank Sailer, Dr. Nils Wegner, LL.M. (Stockholm), Stiftung Umweltenergierecht

Block 1: Neuerungen im UVPG 2017

09:45 Uhr

Die UVPG-Novelle 2017
Dr. Jochen Ritter, BMUB, Berlin

10:15 Uhr

Diskussion

Block 2: Reaktionen auf Fehler in UVP und UVP-Vorprüfung

10:30 Uhr

Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltvereinigungen und Einzelnen gegen Fehler in UVP und UVP-Vorprüfung
Dr. Nils Wegner, LL.M. (Stockholm), Stiftung Umweltenergierecht

11:00 Uhr

Heilung von Fehlern in UVP und UVP-Vorprüfung nach dem neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge), Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Berlin

11:30 Uhr

Diskussion

12:15 Uhr

Mittagspause mit Imbiss

Block 3: Neues zum Begriff der Windfarm

13:15 Uhr

Von Windfarmen und kumulierenden Vorhaben und der Unbekannten des funktionalen Zusammenhangs
Dr. Andreas Hinsch, Blanke Meier Evers, Bremen/Hamburg

13:45 Uhr

Diskussion

14:15 Uhr

Kaffeepause

Block 4: Herausforderungen bei der Durchführung von UVP und UVP-Vorprüfung

14:45 Uhr

Herausforderungen bei der Durchführung der UVP-Vorprüfung
Daniel Markus, Landesamt für Umwelt Brandenburg, Potsdam

15:15 Uhr

Herausforderungen bei der Durchführung der UVP-Prüfung und verfahrensartübergreifende Fragen
Monika Agatz, Landkreis Borken, Borken

15:45 Uhr

Diskussion

16:45 Uhr

Veranstaltungsende