Online-Seminar

Doch keine Erleichterungen im Artenschutzrecht?
Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021

Datum: Dienstag, 30. März 2021

Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr

Inhalt

Doch keine Erleichterungen im Artenschutzrecht?Auf Vorlage eines schwedischen Gerichts wurden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zur Auslegung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie gestellt. Diese Verbote haben in der Genehmigungspraxis hohe Bedeutung. In ihren Schlussanträgen im Herbst letzten Jahres hatte Generalanwältin Kokott mit ihrem Verständnis der Verbote der Vogelschutz-Richtlinie gewisse Hoffnungen auf Erleichterungen geweckt. Welches Verständnis hat nun der EuGH in seinem Urteil vom 4. März 2021 (Rs. C-473/19 und C-474/19) zugrunde gelegt und welche Auswirkungen könnte das für Deutschland haben? In unserem Webinar haben wir dazu eine erste Einordnung vorgenommen.