Fokus Umweltenergierecht

Bürgerenergie und Recht – aktuelle Entwicklungen

Datum: 27. April 2016

Ort: Kolping-Akademie, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg

Inhalt

Im Rahmen des Workshops standen

  • die Konturen eines Bürgerenergierechts,
  • die rechtlichen Entwicklungen im Bereich von Ausschreibungen und deren Folgen für die Bürgerenergie,
  • der Rechtsrahmen für Eigen- und Direktversorgungsmodelle sowie die regionale Grünstromkennzeichnung

im Mittelpunkt der Diskussionen.

Der Workshop ist Teil des von der Haleakala-Stiftung geförderten Vorhabens „Zukunft Bürgerenergiewende – Energiewende für innovative Klimaschutzprojekte“ und bildet den Auftakt zu einer Reihe weiterer Workshops und Fachgespräche zum Rechtsrahmen der Bürgerenergie.

Die Veranstaltung war an all die gerichtet, die zum Thema Bürgerenergie in Praxis, Beratung und Forschung tätig sind.

Programm

Programm als Pdf zum Download

26. April 2016

19.30 Uhr

Abendessen
Weinstuben Juliusspital, Juliuspromenade 19, 97070 Würzburg

27. April 2017

08.30 Uhr

Eintreffen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

09.00 Uhr

Begrüßung
Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht

09.10 Uhr

Gibt es ein Recht der Bürgerenergie?
Ilka Hoffmann, Stiftung Umweltenergierecht

Block 1

Ausschreibungen – Der Rechtsrahmen des Systemwechsels und mögliche Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte

9.40 Uhr

Europa: Die „de-minimis Regel“ in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

Fabian Pause, Stiftung Umweltenergierecht

9.50 Uhr

Nutzeneffekte von Bürgerenergie und Bewertung von Regelungsalternativen im Ausschreibungsdesign
Katherina Grashof, Institut für Zukunftsenergiesysteme gGmbH IZES, Berlin

10.20 Uhr

Ausschreibungsdesign für Windenergie an Land: Herausforderungen und Sonderregelungen für kleine Akteure
Silvana Tiedemann, ECOFYS, Berlin

10.50 Uhr

Diskussion

Block 2

Der Rechtsrahmen für Eigen- und Direktversorgungsmodelle und regionale Grünstromkennzeichnung

11.30 Uhr

„Prosumer“ in der Energy Union: Eine Annäherung an einen schillernden Begriff
Fabian Pause, LL.M., Stiftung Umweltenergierecht

11.45 Uhr

Die bisherige Rechtslage und der Einfluss aktueller Entwicklungen auf Eigenversorgungsmodelle
Margarete von Oppen, Rechtsanwältin, Geiser & von Oppen Rechtsanwälte , Berlin

12.15 Uhr

Diskussion

12.30 Uhr

Mittagsimbiss

13.30 Uhr

Rechtliche Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstrommodelle
Dr. Steffen Herz, Rechtsanwalt, von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte, Berlin

14.00 Uhr

Der Rechtsrahmen und die regionale Vermarktung von EEG-gefördertem Strom – (Zwischen-) Ergebnisse der Arbeitsgruppe Regionale Grünstromkennzeichnung beim BMWi
Dr. Fabian Sösemann, GP Joule GmbH, Berlin

14.30 Uhr

Rechtliche Hürden bei Bürgerenergieprojekten – was fordern Kleinanlegerschutzgesetz und Kommunalwirtschaftsrecht?
Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt, Greenpeace Energy, Hamburg

15.00 Uhr

Diskussion

15.15 Uhr

Kaffeepause

Block 3

Zukunft der „Bürgerenergiewende“

15.30 Uhr

Gesprächs- und Diskussionsrunde: Die Zukunft von Bürgerenergieprojekten – Erwartungen der Marktakteure an den Rechtsrahmen

Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt, Greenpeace Energy, Hamburg

Lisa Badum, Naturstrom AG, Düsseldorf

René Groß, LL.M., Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle DGRV, Berlin

16.30 Uhr

Ende der Veranstaltung