Fokus Umweltenergierecht

Aktuelle Fragen der Direktvermarktung

Datum: Dienstag, 17. Oktober 2017, 10:30-17:30 Uhr

Ort: Congress Centrum Würzburg, Pleichertorstraße, 97070 Würzburg

Inhalt

Der Expertenworkshop „Aktuelle Fragen der Direktvermarktung“ erlebte dieses Jahr seine vierte Auflage. Gut 50 Teilnehmer waren dazu am 17. Oktober der Einladung der Stiftung Umweltenergierecht ins Congress Centrum Würzburg gefolgt.

Im ersten Panel ging es um einen Weiterbetrieb nach Förderende ab 2021 und die Frage, welche Anlagen nach zwei Jahrzehnten Förderung unter welchen Bedingungen am Netz bleiben könnten. Oliver Hummel, Vorstand der Naturstrom AG, stellte das erste Gutachten seines Hauses zum Umfang der betroffenen Anlagenkohorten und möglichen Vermarktungserlösen vor, Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht beleuchtete den Rechtsrahmen für einen Weiterbetrieb, auch und vor allem aus Sicht des europäischen Beihilferechts.

Das zweite Thema bezog sich ebenfalls auf den künftigen Rechtsrahmen, der insoweit aber schon feststeht und klar konturiert ist. Es ging um die ab Juli 2018 geltenden Festlegungen der Bundesnetzagentur für die Beschaffung von Regelenergie, die Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergierecht im Einzelnen vorstellte und ihre Relevanz für erneuerbare Energien einordnete. Dr. Thomas Krings von der QUADRA Energy GmbH berichtete von ersten Erfahrungen mit Regelenergie aus Windparks in einem Pilotvorhaben und gab einen Einblick in die konkreten Anforderungen, die die Windenergie erfüllen können muss, wenn sie am Regelenergiemarkt teilnehmen will.

Den Tag beendete ein Blick auf Europa: Wie verhalten sich Kommission, Rat und EU-Parlament im gegenwärtig laufenden Gesetzgebungsverfahren zur neuen Strombinnenmarktverordnung zum Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien? Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht stellte den Verordnungsentwurf der Kommission mit den neuen Vorfahrtsregeln vor, ordnete deren Folgen für die Rechtsordnung in Deutschland ein und beschrieb auch die sich abzeichnende weit weniger erneuerbaren-freundliche Position des Europäischen Parlaments dazu. Jörg-Uwe Fischer von der DKB AG skizzierte anschließend, was es für die Projektfinanzierung bedeuten würde, wenn der Einspeisevorrang wegfiele.

Der Expertenworkshop hat sich als Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft, Branche und Gesetzgebung hervorragend etabliert und wird sicher auch in den kommenden Jahren den spannenden Fragen im Umfeld der Direktvermarktung widmen – sei es erzeugungs- oder vertriebsseitig.

Programm

17. Oktober 2017

10:30 Uhr

Eröffnung des Tagungsbüros und Begrüßungskaffee

11:00 Uhr

Begrüßung

Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

11:15 Uhr

+++ Weiterbetrieb nach Förderende – Wer bleibt am Netz und was kommt nach 2020? +++

Perspektiven für den Weiterbetrieb nach Förderende
Oliver Hummel, Naturstrom AG

Der (beihilfe-)rechtliche Rahmen für eine Weiterbetriebsförderung
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

Diskussion mit den Referenten
Moderation: Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), Stiftung Umweltenergierecht

13:00 Uhr

Mittagspause mit Imbiss

14:00 Uhr

+++ Neue Regeln für die Regelenergie – Chance für die Erneuerbaren? +++

Die neuen Festlegungen der BNetzA im Überblick
Anna Halbig, Stiftung Umweltenergierecht

Regelleistung aus Windenergieanlagen
Dr. Thomas Krings, QUADRA Energy GmbH

Diskussion mit den Referenten
Moderation: Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), Stiftung Umweltenergierecht

15:30 Uhr

Kaffeepause

16:00 Uhr

+++ Erneuerbaren-Vorrang, Engpassmanagement, Entschädigung – was haben Erneuerbare vom neuen EU-Strommarktdesign zu erwarten? +++

Die vorgeschlagenen Neuregelungen im Überblick
Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht

Die Aufrechterhaltung des Einspeisevorrangs aus Sicht eines Finanzierers
Jörg-Uwe Fischer, Deutsche Kreditbank AG

Diskussion mit den Referenten

Moderation: Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), Stiftung Umweltenergierecht

17:30 Uhr

Ende der Veranstaltung