Ein Klimaschutzgesetz für Deutschland – Was können wir von anderen europäischen Ländern lernen?

Datum: Dienstag, 28. Mai 2019, 9:30-17:30 Uhr

Ort: British Embassy Berlin, Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin

Inhalt

Besser hätte das Timing für unsere Frühjahrstagung am 28. Mai kaum sein können. Am Vortag hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulz den Entwurf ihres Hauses für ein Klimaschutzgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Mit der Wahl des Themas „Ein Klimaschutzgesetz für Deutschland – Was können wir von anderen europäischen Ländern lernen?“ lagen wir also ganz auf der Höhe der Zeit.

Auch aus rechtsvergleichender Perspektive lohnt es sich, unter die Lupe zu nehmen, was andere Länder an Klimaschutz-gesetzgebung bereits auf die Beine gestellt haben. So waren wir nicht zufällig zu Gast in der Britischen Botschaft in Berlin, die auch Co-Veranstalter der Tagung war. Nachdem der Botschafter, Sir Sebastian Wood, und Stiftungsvorstand Fabian Pause die Gäste begrüßt hatten, berichtete Chris Stark, Generalsekretär des britischen Climate Change Committee, über die 10-jährigen Erfahrungen, auf die Großbritannien mit seinem Climate Change Act zurückblicken kann. Die unabhängige Expertise seiner Einrichtung werde vor allem von den Parlamentariern geschätzt. Nach der weitgehenden Dekarbonisierung des Stromsektors nehme man nun den Mobilitäts- und Gebäudesektor in den Blick, um bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu sein. Eine Rolle spiele freilich auch Carbon Capture and Storage (CCS); hier verfüge Großbritannien über gute topografische Voraussetzungen.

Petter Hojem vom schwedischen Umweltministerium berichtete in seinem Vortrag über den Klimafortschrittsbericht, der ins schwedische Parlament jedes Jahr gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf eingebracht werden muss. Man habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht; das Thema werde hochgezont und könne bei den Budgetverhandlungen berücksichtigt werden. Anneloes Viveen von der niederländischen Botschaft in Berlin stellte in ihrem Vortrag vor allem die parteiübergreifende Allianz und breite Beteiligung der Fachöffentlichkeit heraus, die in den Niederlanden dazu geführt hat, dass das Klimaschutzpaket dort in Kürze in Kraft treten wird. Den Vormittag beschloss der Vortrag von Dirk Weinreich, Referatsleiter im BMU, der den Entwurf des deutschen Klimaschutzgesetzes vorstellte und insbesondere darauf einging, dass Deutschland von anderen Mitgliedstaaten sogenannte Annual Emission Allowances erwerben muss, sollte es seine Ziele in den Sektoren verfehlen, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen.

Die subnationale Ebene nahmen jeweils die Vorträge von Ariana Johnson (Scottish Government) und Sibylle Hepting-Hug (Umweltministerium Baden-Württemberg) in den Fokus. Hier sind teils auch Sektoren abgedeckt, die in den Klimaschutzgesetzen der übergeordneten Ebene nicht enthalten sind, wie beispielsweise der Luftverkehr in Schottland oder die Fernwärme im künftigen novellierten Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs.

Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht ging in seinem Schlussvortrag v.a. auf die Verknüpfung mit der Governance-Struktur auf EU-Ebene ein. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass etwa die Sektorengrenzen im BMU-Entwurf nicht immer kongruent mit denen der EU-Gesetzgebung sind. Letzteres griff in der anschließenden – von der Tagesspiegel-Redakteurin Nora Marie Zaremba moderierten – Podiumsdiskussion auch der Hauptgeschäftsführer des VCI, Utz Tillmann, auf, der vor einer möglichen Doppelbelastung seiner Branche warnte. Während Susanne Zells (Junge Union) unterstrich, dass in ihrer Partei gerade in der jüngeren Generation breit diskutiert werde und ein Klimaschutzgesetz dabei nur eine von mehreren Optionen sei, unterstrichen Barbara Praetorius, Professorin an der HTW Berlin, und Lisa Badum, klimaschutzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, den Mehrwert einer gesetzlich normierten Organisationsstruktur, um die Einhaltung von Klimazielen verbindlich zu machen.

Auffallend war, dass die Diskussionen im Laufe des Tages immer wieder um das Thema CO2-Preis kreisten. Dass ein Klimaschutzgesetz und ein CO2-Preis keine Handlungsalternativen sind, sondern idealerweise aufeinander aufbauen, unterstrichen auch die Gäste aus Großbritannien und Schweden. In beiden Ländern gibt es sowohl ein Klimaschutzgesetz als auch eine CO2-Bepreisung. Je näher man dem Ziel der Dekarbonisierung komme, desto stärker müsse man auch auf andere, als rein preisliche Instrumente setzen, hieß es etwa aus Schweden. Fazit: Wir in Deutschland können noch viel lernen.

28. Mai 2019

09:00 Uhr

Eröffnung des Tagungsbüros (Opening registration desk)

09:30 Uhr

Begrüßung und Einführung (Welcome remarks and Introduction)
Sebastian Wood, British Ambassador
Fabian Pause
, Stiftung Umweltenergierecht

10:00 Uhr

10 Years of the Climate Change Act – Experiences from the UK
Chris Stark, UK Climate Change Committee

10:25 Uhr

The Dutch path towards a climate act
Anneloes Viveen, Embassy of the Netherlands in Berlin

10:45 Uhr

From climate act to climate action – how the Swedish climate act is implemented in practice
Petter Hojem, Swedish Ministry of the Environment

11:05 Uhr

Kaffeepause (Coffee)

11:35 Uhr

The Framework for a Climate Change Act for Germany and the plans of the Federal Government
Dr. Dirk Weinreich, German Federal Ministry for the Environment

12:00 Uhr

Panel: What can Germany learn from the experiences of
other countries?
Chris Stark, Petter Hojem, Dr. Dirk Weinreich

moderation: Dr. Stephan Sina, Ecologic Institute

12:45 Uhr

Mittagspause (Lunch)

14:15 Uhr

Climate Change Legislation and Federalism – Experiences from Scotland
Ariana Johnson, Scottish Government

14:40 Uhr

Klimaschutzgesetze im Föderalismus – Einschätzungen aus Baden-Württemberg (The view from Baden-Württemberg)
Sibylle Hepting-Hug, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg

15:05 Uhr

Die Verbindlichkeit von Klimaschutzgesetzen und die Verzahnung mit dem Europarecht (How binding are Climate Change Acts and how are they intertwined with European Law?)
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

15:30 Uhr

Kaffeepause (Coffee)

16:00 Uhr

Podiumsgespräch: Ein Klimaschutzgesetz für Deutschland
– Must have oder Nice to have?
(Panel: A Climate Change Act for Germany – Must have or Nice to have?)
Susanne Zels, Junge Union Berlin
Lisa Badum, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Prof. Dr. Barbara Praetorius, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Dr. Utz Tillmann, Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Moderation: Nora Marie Zaremba, Der Tagesspiegel

17:15 Uhr

Schlusswort und Verabschiedung (Closing remarks)
Fabian Pause, Stiftung Umweltenergierecht

17:30 Uhr

Ende der Veranstaltung (End)