Die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022 will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen – in Deutschland unter anderem mit Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Windenergie an Land. Ähnliche Regelungen sind auch für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht hat in einem Online-Seminar am 10. März 2023 mit über 700 Teilnehmenden die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und eine erste Einordnung vorgenommen.
Im Fokus stand dabei der neue § 6 WindBG mit seinen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Dabei zeigte Frank Sailer den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen der neuen Regelung sowie deren Rechtsfolgen auf. Auch die europäischen Rechtsakte und weitere Umsetzung der Notfall-VO für weitere Anlagen waren Thema des Seminars. Sailers Fazit: „Die Notfall-VO und ihre Umsetzung bieten eine wichtige Chance zur besseren Austarierung von Klimaschutz und Artenschutz.“ Außerdem stelle sie eine Brücke bis zum Inkrafttreten der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) und dem dortigen Konzept der go-to-Gebiete dar.
Zu den Vortragsfolien
Im Rahmen der Windenergietage NRW 2019 hat Thorsten Müller zwei Vorträge gehalten. Zunächst hat er sich mit den
Auf Einladung der Florence School of Regulation und des Sekretariats der Energy Community hat Fabian Pause heute in Wien einen Vortrag mit dem Titel „Supporting renewables through auctions“ gehalten. Im Festsaal der Technischen Universität Wien ging er dabei auf das Zusammenspiel zwischen der beihilferechtlichen Praxis der EU-Kommission und den Vorgaben der neuen Erneuerbaren-Richtlinie ein. Er zeigte dabei deren Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung von Marktprämien und Ausschreibungen durch den nationalen Gesetzgeber auf und hob die Bedeutung des jüngst durch den EuGH erlassenen Urteils zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 hervor.
Die Stiftung Umweltenergierecht war auch beim diesjährigen C.A.R.M.E.N.-Forum mit einem Referenten vertreten. Dr. Johannes Hilpert referierte bei der Veranstaltung, die diesmal unter dem Motto „Erneuerbaren Strom gewinnbringend nutzen“ stand, zum Rechtsrahmen für Power Purchase Agreements (PPAs). Dabei verwies er unter anderem auf die Ergebnisse der im Dezember letzten Jahres veröffentlichen Würzburger Studie 