Am 1. März fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag statt, zu der Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde. Der Anlass: der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“.
Dieser enthält unter anderem die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Netze. Dies war auch das zentrale Thema der Anhörung. Zur Beschleunigung werden für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Übertragungsnetze in speziell für diese Nutzungen ausgewiesenen und dabei einer strategischen Umweltprüfung unterzogenen Gebieten deutliche Vereinfachungen geregelt. „Die Neuregelungen haben das Potenzial einer deutlichen Beschleunigung“, hebt Thorsten Müller die Bedeutung der Neuregelung hervor. Aber: „Da die Regelung befristet ist, gilt es zeitnah im Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Anschlussregelung zu entwickeln, um einen Fadenriss zu vermeiden.“
Im Rahmen der Windenergietage NRW 2019 hat Thorsten Müller zwei Vorträge gehalten. Zunächst hat er sich mit den
Auf Einladung der Florence School of Regulation und des Sekretariats der Energy Community hat Fabian Pause heute in Wien einen Vortrag mit dem Titel „Supporting renewables through auctions“ gehalten. Im Festsaal der Technischen Universität Wien ging er dabei auf das Zusammenspiel zwischen der beihilferechtlichen Praxis der EU-Kommission und den Vorgaben der neuen Erneuerbaren-Richtlinie ein. Er zeigte dabei deren Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung von Marktprämien und Ausschreibungen durch den nationalen Gesetzgeber auf und hob die Bedeutung des jüngst durch den EuGH erlassenen Urteils zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 hervor.
Die Stiftung Umweltenergierecht war auch beim diesjährigen C.A.R.M.E.N.-Forum mit einem Referenten vertreten. Dr. Johannes Hilpert referierte bei der Veranstaltung, die diesmal unter dem Motto „Erneuerbaren Strom gewinnbringend nutzen“ stand, zum Rechtsrahmen für Power Purchase Agreements (PPAs). Dabei verwies er unter anderem auf die Ergebnisse der im Dezember letzten Jahres veröffentlichen Würzburger Studie 