Analyse der Situation kleiner PV-Anlagen nach Förderende und Weiterentwicklungsvorschlag

Würzburg, 20. Februar 2020

Ab dem Jahr 2021 endet für die ersten PV-Anlagen die Förderung nach dem EEG. Hiervon sind zunächst vor allem kleine PV-Anlagen betroffen. Im Auftrag des Umweltbundesamt analysierte die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) die ökonomische und rechtliche Situation dieser Anlagen. Zudem wurden Optionen für eine vereinfachte Abnahmeregelung des Stroms nach Förderende entwickelt. Es wird empfohlen, eine vereinfachte Abnahmeregelung wie z.B. die Durchleitung des Photovoltaik-Marktwertes im EEG einzuführen, um den Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen zu sichern.

Das Gutachten steht hier zum kostenfreien Download bereit:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-stromeinspeisung-ausgefoerderter