1.000-Meter-Abstände und finanzielle Beteiligung der Standortkommunen und Anwohner – Online-Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Windenergierecht

Würzburg, 10. Juni 2020

Zwei aktuelle Entwicklungen im Windenergierecht standen heute im Mittelpunkt eines weiteren Online-Seminars der Stiftung Umweltenergierecht: Der Gesetzentwurf für eine Länderöffnungsklausel zur Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands und die Eckpunkte des BMWi zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen und Anwohnern. Thorsten Müller stellte die geplante Neuregelung der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch vor und ordnete die Spielräume der Bundesländer bei einer möglichen Opt-in-Umsetzung ein. Um sich dabei abzeichnende Probleme zu umgehen, wies er auch auf die für die Bundesländer bestehende Möglichkeit hin, die gesetzlichen Mindestabstände als subsidiäre Auffangtatbestände auszugestalten. Zudem ging es um die bauliche Nutzung zu Wohnzwecken und differenzierte Abstandsregelungen sowie das Verhältnis von gesetzlichen zu bestehenden und neuen planerischen Abständen. Anschließend stellte Hartmut Kahl das Eckpunktepapier des BMWi zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen und Anwohner vor, dessen Umsetzung im Rahmen der nächsten EEG-Novelle zu erwarten ist. Er zeigte u.a. die (verfassungs-)rechtlichen Risiken auf, die mit der vorgesehenen gegenleistungslosen Schenkung der Anlagenbetreiber an die Kommunen verbunden sind und ging auf mögliche Schwierigkeiten bei der Implementierung von Anwohnerstromtarifen ein, die als optionales Modell die Zahlungen an die Kommune halbieren können.