Archiv für 2021

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs erweitern den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 7. Dezember 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihren Stiftungsrat um zwei neue Mitglieder. „Mit Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs haben wir zwei renommierte Rechtswissenschaftler gewinnen können, die den Stiftungsrat menschlich und fachlich hervorragend ergänzen“ freut sich Thorsten Müller.

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Sie ist außerdem Co-Vorsitzende im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS). Prof. Dr. Markus Ludwigs ist Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Die Stiftung Umweltenergierecht freut sich über zwei neue Mitglieder im Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Helmuth-Schulze-Fielitz (Vorsitz), Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. Monika Böhm an.

Mehr zum Stiftungsrat

 

Stiftung Umweltenergierecht teilt Erfahrungen zu deutschen Experimentierklauseln mit italienischen Wissenschaftlern

Würzburg/Trieste, 2. Dezember 2021

Mit ihrem Vortrag „Regulatory Sandbox in Germany – The SINTEG-Regulation: Lessons learnt“ haben Daniela Fietze und Oliver Antoni heute über die Erfahrungen mit der für die SINTEG-Vorhaben (Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende) geschaffenen Experimentierklausel berichtet. Sie stellten vor, aus welchen Gründen eine Experimentierklausel erforderlich war und wie dies durch Einführung einer Verordnungsermächtigung und Erlass der SINTEG-Verordnung umgesetzt wurde.  Abschließend erörterten sie, welche Lehren man aus den Erfahrungen mit der SINTEG-V für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln ziehen kann.

Das neue Klimaschutzgesetz entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Würzburg, 2. Dezember 2021

In seinem aufsehenerregenden Beschluss vom März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundes-Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Gesetz kurzfristig noch im Sommer 2021 überarbeitet. Passen die Änderungen nun zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts? Daniela Fietze, Hannah Scheuing und Thorsten Müller kommen in einem neuen Aufsatz zu dem Ergebnis, dass das neue Klimaschutzgesetz den Anforderungen entspricht. Der Gesetzgeber hat aber die Gelegenheit verpasst, das Klimaschutzgesetz umfassend zu reformieren. Anhand verschiedener aktueller Entwicklungen machen die Autoren deutlich, dass das Klimaschutzgesetz weiter überarbeitet werden muss. Dazu zählt insbesondere das Zusammenspiel mit den europäischen Vorgaben sowie die dieses Jahr erstmalig angewandten Kontrollmechanismen des Gesetzes.

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift 6/2021 für die gesamte Energierechtspraxis – EnergieRecht (ER) erschienen. Er stellt auch die Entscheidung des Gerichts vor und legt die wesentlichen Entscheidungsgründe sowie die juristischen Neuerungen dar.

Green Deal erklärt – Der Koalitionsvertrag zum Green Deal und die Zukunft fossiler Energieträger in der EU

Online-Webinar, 30. November 2021

Die heutige Ausgabe der Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ widmete sich zunächst dem seit kurzem vorliegenden Koalitionsvertrag und seinen Bezügen zum Green Deal bzw. „Fit for 55“-Paket. Fabian Pause ging auf die einzelnen Ausführungen im Koalitionsvertrag zu CO2-Bepreisung, saubere Energie und Verkehr ein, zeigte aber auch auf, wo keine oder nur vage Bezüge zu den einzelnen EU-Dossiers bestehen.

Im Anschluss ging Johanna Kamm der Frage nach der Zukunft von fossilen Subventionen nach und spannte dabei den Bogen von der Abschlusserklärung der COP26 über die Analyse von EU-Energiesubventionen im State of the Energy Union Report der EU-Kommission bis zum Koalitionsvertrag. Dort wurden insbesondere die Pläne für den Bau neuer Gaskraftwerke dargestellt.

Im dritten Themenblock stellte Jana Nysten den Vorschlag der EU-Kommission für die 5. PCI-Liste vor, die den Rahmen für Energieinfrastrukturprojekte im gemeinsamen europäischen Interesse aufführt. Im Mittelpunkt standen dabei Gas-Projekte. Sie stellte ferner dar, dass der EU-Gesetzgeber im Rahmen der Reform der TEN-E-VO wohl auch in der näheren Zukunft noch eine Rolle für Gas(-Infrastrukturen) sieht, insgesamt diese Infrastrukturen aber nicht mehr gefördert werden sollen.

Vortrag

Vortrag zu datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Frankfurt a.M., 25. November 2021

Bei dem vom AGFW veranstalteten „Praxisworkshop Fernwärme Digital“ referierte Carsten von Gneisenau zu dem Thema „Digitalisierung der Fernwärmeversorgung – Datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Anforderungen“. Der Vortrag gab einen Überblick über die komplexen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Vertieft wurde auf das Thema Datenschutz durch Technikgestaltung („privacy by design“) eingegangen und die verschiedenen Kriterien beleuchtet, die Verantwortliche im Rahmen von Abwägungsvorgängen berücksichtigen müssen.

Vortrag

Trotz ambitionierter Ausbauziele: EU-Rechtsrahmen für grünen Wasserstoff bleibt fragmentiert

Raeren, 24. November 2021

Im Rahmen eines Workshops des EUKI Projekts zum Thema erneuerbarer Wasserstoff, gab Jana Nysten einen Überblick über die Ziele der EU-Kommission für den Ausbau dieses Energieträgers und stellte Beispiele zur Reform des entsprechenden Rechtsrahmens nach dem Fit for 55 Paket vor. Dabei standen die Terminologie, die in den unterschiedlichen Rechtsakten genutzt wird, und die entsprechenden Unterschiede in der Art des Wasserstoffs im Fokus. In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass im Bereich Wasserstoff, bzw. „low carbon gas“, zwar derzeit einiges passiert, jedoch nur ein kleiner Teil wirklich erneuerbarer Wasserstoff ist. Ob dies ausreicht um die Ausbauziele – inklusive Marktreife bis 2030 – der Technologie zu erreichen mag bezweifelt werden.

Vortrag

Wie die Blockchain-Technologie beim Bereitstellen von Anlagen-Daten genutzt werden kann

Würzburg, 24. November 2021

Phasenweise konnte man in der Energiewirtschaft den Eindruck gewinnen, Blockchain-Lösungen seien eine Art „Allheilmittel“. Ganz so dürfte es zwar nicht sein, dennoch ergeben sich sinnvolle und wichtige Anwendungsfelder. Ein Beispiel ist das sogenannte „Asset Logging“, also die Bereitstellung bestimmter Anlagen-Daten über eine Internet-Plattform. Hierzu hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Würzburger Studie veröffentlicht, die sich der Thematik aus rechtlicher Sicht nähert. Das Papier wurde im Rahmen des Projektes „InDEED“ erstellt. Zentrale Aussage: Asset Logging mittels Blockchain-Technologie könnte etwa im Bereich regulatorischer Nachweispflichten in der Energiewirtschaft eingesetzt werden. Mögliche Hemmnisse im Bereich des Datenschutzrechts können dabei durch die Anwendung von Anonymisierungstechniken vermieden werden.

Zur Studie

Den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen

Würzburg, 18. November 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in einem Vorhaben, wie der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden muss, damit der Ausbau der Windenergie an Land schneller vorangeht: Wie können das Planungs- und Zulassungsrecht für die Flächensicherung und -bereitstellung vereinfacht werden? Wie Genehmigungen beschleunigen? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten 18 Monaten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auseinander. Projektpartner sind Bosch & Partner, Dombert Rechtsanwälte sowie die Kanzleien Füßer & Kollegen und Kapellmann und Partner Rechtsanwälte.

Mehr über das Projekt „Untersuchung und Optimierung des Rechtsrahmens für die Sicherung und Nutzung von Flächen für den Ausbau der Windenergie an Land (Windenergierecht)“ erfahren Sie auf unserer Projektseite.

 

Neues Projekt zur vernetzten E-Mobilität

Würzburg, 15. November 2021

Wie gestaltet sich der Rechtsrahmen für intelligente Ladekonzepte oder dynamische Netzentgelte? Wie kann die E-Mobilität mit dem Wärmesektor verknüpft werden? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich die Stiftung Umweltenergierecht in dem neuen Projekt „unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ auseinander. Das groß angelegte Forschungsprojekt zur markt- und netzdienlichen Integration der Elektromobilität in das Stromnetz läuft bereits seit August 2021. Insgesamt 29 Projektpartner aus den Bereichen Automobil- und Energiewirtschaft, IT und Ladeinfrastruktur sowie Wissenschaft starten in vier Reallaboren deutschlandweit Feldversuche für vernetzte E-Mobilität. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mehr über das Projekt erfahren Sie in der Pressemeldung und auf unserer Projektseite.

 

Wege zu mehr Flächen für die Windenergie

Potsdam, 11. November 2021

Auf den Spreewindtagen in Potsdam hat Dr. Nils Wegner auf Einladung von ENERTRAG „Reformansätze zur Flächenplanung“ für die Windenergie an Land aufgezeigt. In seinem Vortrag beschrieb er sowohl verschiedene Ansätze für die Umsetzung bundesrechtlicher Mengenvorgaben als auch Wege, wie Konzentrationszonenplanungen vereinfacht werden können. Sein Fazit: Die Komplexität dieser Planungen, der für sie notwendige Planungsaufwand und die Verfahrensdauer können stark reduziert werden. Zudem kann die mit den Planungen beabsichtigte Ausschlusswirkung mit den Mengenvorgaben verknüpft werden: Werden die erforderlichen Flächen nicht ausgewiesen, greift die Ausschlusswirkung nicht. Der Zubau der Windenergie kann sich dann auf Grundlage der Außenbereichsprivilegierung bis zum Erreichen der Mengenvorgaben vollziehen. Wollen die Planungsträger dies vermeiden, müssen sie die Mengenvorgaben erfüllen.

Ausführliche Informationen zu den präsentierten Reformansätzen finden Sie im Würzburger Bericht Nr. 53 mit dem Titel „Gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“.

 

 

Blockchainbasierte Nachweissysteme für Grünstrom – Endstation Doppelvermarktungsverbot?

Berlin, 9. November 2021

Im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses 2021 stellten Carsten von Gneisenau und Anna Papke im Themenblock „Herkunftsnachweise für grüne Energie“ die Projekte InDEED und pebbles vor. In ihrem Vortrag: „Herkunftsnachweise und Blockchain“ zeigten sie technische Möglichkeiten und rechtliche Hemmnisse für blockchainbasierte Nachweissysteme auf. Schwerpunkt des Vortrags war das Doppelvermarktungsverbot nach § 80 EEG 2021, das als ein zentrales rechtliches Hemmnis für blockchainbasierte Nachweissysteme hervorgehoben wurde

Die Gesetzesinitiativen im Fit for 55 Paket der EU-Kommission – ein ambitioniertes Vorhaben zur Umsetzung der neuen EU-Klimaziele

Berlin, 8. November 2021

Im Rahmen des dena Energiewendekongress 2021 hielt Jana Nysten den Einleitungsvortag für die Session „Fit für 55 – Mit der EU auf dem Weg in die Klimaneutralität“. Darin stellte sie die neuen Klimaziele der Union im Klimagesetz vor und erläuterte die wichtigsten Maßnahmen, die die Kommission für das Erreichen der Ziele vorschlägt. Im Fokus standen dabei die Ziele zur Minderung von THG-Emissionen und die entsprechenden Maßnahmen: Emissionshandelsreform und „Emissionshandel 2“ für Wärme und Verkehr sowie der Vorschlag für ein CO2– Grenzausgleichssystem. Außerdem stellte sie die EU-Taxonomie vor. Der Vortrag bot damit einen guten Überblick und zeigte auf, was für ein ambitioniertes und umfassendes Projekt die EU-Kommission angestoßen hat. Dies wurde im Anschluss von den Podiumsteilnehmern weiter diskutiert.

Mehr Spielraum als gedacht – Nebeneinander von „Fördern und Fordern“ zulässig

Würzburg, 5. November 2021

Weder das nationale Haushaltsrecht noch das europäische Beihilferecht stehen einer Kombination von „Fördern und Fordern“ grundsätzlich entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt die heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 23 „Rechtliche Möglichkeiten für ein Nebeneinander von ‚Fördern und Fordern‘“. Darin werden erstmals die rechtlichen Spielräume zur finanziellen Förderung solcher Klimaschutzmaßnahmen untersucht, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten ohnehin umgesetzt werden müssen.

Dies bedeutet beispielsweise, dass neben einer Solarpflicht weiter eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möglich ist. Ähnliches gilt für das Gebäudeenergiegesetz: Zur Förderung verpflichtend vorgeschriebener Maßnahmen gibt es auch hier mehr Spielräume als bisher genutzt – etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Studie ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook: PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“ entstanden.

Keynote Vortrag: Typenoffene Genehmigung von Windenergieanlagen

Online-Konferenz, 3. November 2021

Im Rahmen der zweitägigen online-Konferenz „Onshore-Windenergie und Genehmigungsverfahren in Deutschland und Frankreich: Rechtsrahmen, Hemmnisse und Perspektiven“ des Deutsch-französischen Büros für die Energiewende (DFBEW) hielt Maximilian Schmidt einen Vortrag mit Titel „Mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Windenergieanlagen durch eine „typenoffene Genehmigung“? (Folien auf Englisch).

Er erläuterte, dass einer typenoffenen Genehmigung in genehmigungsrechtlicher Hinsicht keine grundsätzlichen und unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen. Derzeit nicht abschließend geklärt sei aber, ob sämtliche, für die Genehmigungserteilung erforderlichen gutachterlichen Untersuchungen auch ohne typspezifische Informationen angestellt werden können (ausführlich hierzu und weiterführend: Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen.“)

Der derzeit wieder zu vernehmende Wunsch nach einer typenoffenen Genehmigung basiert insbesondere auf Problemen beim Umgang mit Typwechseln (Wechsel des genehmigten Anlagentyps). Bei einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sei zu erwarten, dass sich das Bedürfnis nach Typwechseln ohnehin verringern würde. Mit diesem Hinweis leitete er direkt in die anschließende Panel-Diskussion über die Optimierung der Genehmigungsverfahren über.

 

 

 

Neue InvestEU- und Crowdfunding-Gesetzgebung unterstützt Finanzierungmöglichkeiten für Energieeffizienz-Geschäftsmodelle

Würzburg, 2. November 2021

Im Rahmen des EU-geförderten Projekts CitizEE (Citizen financing for Energy Efficiency) zeigen Dr. Maximilian Wimmer, Johanna Kamm und Fabian Pause in einem Zwischenbericht auf, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für Energieffizienz-Geschäftsmodelle mit Blick auf den europäischen Grünen Deal und darüber hinaus gibt.

Insbesondere das neue InvestEU-Programm bietet als Nachfolger zu dem Förderprogramm EFSI Möglichkeiten zur Finanzierung, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Hierbei sind einige Aspekte hinsichtlich des Fördergegenstandes, der Finanzierungsform und des Antragsstellers zu beachten. Zudem sorgt die Crowdfunding-Verordnung mit einer Neustrukturierung des europäischen Crowdfunding-Marktes dafür, dass grenzüberschreitende Projekte sinnvoll umgesetzt werden können und eine Erhöhung der Bürgerbeteiligung erreicht werden kann.

Der Bericht knüpft an den CitizEE-Zwischenbericht vom Februar 2020 an, in dem Dr. Maximilian Wimmer und Fabian Pause bestehende Hindernisse für Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung identifiziert und analysiert haben.

Zum gesamten Bericht

Zur Zusammenfassung

Ausbau der Windenergie gesetzgeberisch beschleunigen!

Würzburg, 28. Oktober 2021

Zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU und Deutschlands muss der Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigt werden. Da dieser aber seit geraumer Zeit ins Stocken geraten ist, zeigt die Stiftung Umweltenergierecht in einem aktuellen Hintergrundpapier grundlegende Optionen, Leitplanken und Werkzeuge auf, die der Gesetzgeber zur Verbesserung der Flächenbereitstellung und Genehmigungserteilung bei der Windenergie an Land beachten sollte und nutzen kann.

Der Gesetzgeber sollte dabei darauf achten, nicht bloß einzelne Maßnahmen umzusetzen, sondern ein schlüssiges, in sich stimmiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Gemeint ist damit die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens, der nicht nur einer Vereinfachung und Beschleunigung Rechnung trägt, sondern auch Rechtsicherheit schafft. Teil eines solchen Gesamtkonzepts muss auch die ausreichende personelle Ausstattung von Planungsträgern, Behörden und Gerichten sein.

Das Hintergrundpapier ist im Projekt NeuPlan Wind entstanden. Eine nähere Untersuchung zu verschiedenen Einzelvorschlägen zur Flächenbereitstellung und zur Genehmigung veröffentlichen wir in Kürze.

Zum Hintergrundpapier

 

 

Green Deal erklärt: Pläne der EU-Kommission für HKN und grünen Wasserstoff

Würzburg, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der monatlichen Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ stellte Fabian Pause heute zunächst die jüngsten Updates aus Brüssel vor. Den Fokus legte er auf die jüngst veröffentlichte „Toolbox“ der EU-Kommission gegen steigende Energiepreise, nach der die beste Absicherung gegen steigende Energiepreise ein schneller Umstieg auf saubere Energie ist. Anknüpfend daran stellte Markus Kahles Neuerungen bezüglich Herkunftsnachweisen (kurz: HKN) für erneuerbare Energien vor, wie sie die EU-Kommission vorschlägt. Zentral stand dabei die Frage nach HKN für geförderten Strom: Wenn die EU-Kommission sich durchsetzt und Deutschland zukünftig für allen EE-Strom HKN ausgeben muss, was wären die Konsequenzen für das EEG und wie könnte man diese über mögliche Kompromisslösungen auffangen? Schließlich erklärte Burkhard Hoffmann noch die derzeitigen – und zukünftigen – EU-Regelungen zu grünem Wasserstoff und dessen „Anrechnung“ auf die Ausbauziele für EE im Verkehr.

Die Folien der heutigen Sitzung finden sich im Online-Bereich.

Behindert das Recht die Digitalisierung der Energiewirtschaft – oder fördert es diese gerade?

München, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Energie ist digital“ referierte Dr. Johannes Hilpert zur Frage, inwieweit Recht und Regulatorik als Hemmschuh oder als Katalysator der Digitalisierung in der Energiewirtschaft zu betrachten sind. Um die Frage zu beantworten, musste einmal mehr der typische Juristensatz „Es kommt drauf an“ bemüht werden. So zeigte Johannes Hilpert anhand der Projekte „pebbles“ und „InDEED“ auf, welche Hemmnisse aus dem Recht folgen, aber auch, welche rechtlichen Anreizinstrumenten neue Impulse setzen können.

Die Veranstaltung fand in den Räumen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften statt und wurde durch Bayern Innovativ sowie die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE) ausgerichtet.

Die Präsentation von Johannes Hilpert finden Sie hier.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte das Klimaschutzgesetz weiter gestärkt werden

Dessau, 25. Oktober 2021

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (kurz: KSG) ist der zentrale Baustein der deutschen Klimaschutzgovernance. Es soll die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordinieren und ihre Maßnahmen zur Emissionsreduktion übergreifend steuern. In dem heute veröffentlichten Kurzgutachten „Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG“ untersuchen Hannah Scheuing und Thorsten Müller im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), ob das Klimaschutzgesetz seine erwünschte Wirkung entfaltet. Die Studie zeigt, dass es diesem Anspruch bisher nicht gerecht wird. Denn anhand der Ziele von KSG und EEG 2021 wird deutlich, dass die Erneuerbaren-Ziele nicht aus dem KSG abgeleitet sind. Unklar bleibt, ob der Beitrag des EEG 2021 die im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen erreichen kann. Die Autoren empfehlen verschiedene Weiterentwicklungen, um zukünftig eine engere Verbindung zwischen dem Koordinierungsrahmen des KSG und den Einzelmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Schlüsse können auch auf andere Instrumente übertragen werden.

Die Studie ist auf der Website des Umweltbundesamts abrufbar. Für einen kürzeren Einblick steht die Zusammenfassung zur Verfügung.

Wie könnte ein zukunftsfähiges und beihilfefreies EEG aussehen?

Würzburg, 22. Oktober 2021

Reformen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) sind mittlerweile sehr komplex und zeitintensiv geworden, während der Ausbau der erneuerbaren Energien drängt. Im Auftrag von Agora Energiewende hat die Stiftung Umweltenergierecht einen Vorschlag erarbeitet, wie künftige Gesetzgebungsverfahren zum EEG vereinfacht und beihilfefrei werden könnten. Hierzu wird eine Aufteilung des EEG in zwei Gesetze vorgeschlagen. Das bisherige EEG würde die jetzige Finanzierungsstruktur beibehalten und könnte somit durch Mittel aus dem Bundeshaushalt weiter bezuschusst werden. Das neue EEG würde kostengünstige neue Anlagen mit dem Finanzierungsmechanismus des EEG 2012 ohne Bundeszuschüsse finanzieren, der nach dem EuGH-Urteil vom März 2019 keine Beihilfe darstellt. Das neue EEG könnte somit schlanker werden und ohne vorherige Durchführung eines Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission in Kraft treten.

Das Konzeptpapier zu diesem Vorschlag finden Sie im Blog-Beitrag der Agora Energiewende.

Dissertationspreis Umweltenergierecht geht an Dr. Manuel Haußner

Würzburg, 20. Oktober 2021

Am 20. Oktober verlieh die Stiftung Umweltenergierecht im Bürgerspital Würzburg ihren Dissertationspreis an Dr. Manuel Haußner. „Mit seiner Forschungsfrage, wie der Konsum in den Emissionshandel einbezogen werden kann, hat sich Herr Dr. Haußner ein ebenso innovatives wie anspruchsvolles Ziel gesetzt. Er vermag es auf beeindruckende Weise, ein neues und komplexes Paradigma der CO2-Bepreisung darzustellen, das ökonomisch effizient und zugleich mit EU- und WTO-Recht vereinbar ist. Damit leistet Herr Dr. Haußner einen herausragenden Beitrag für die Forschung und die Transformation der Energiewende“ begründete Professor Dr. Franz Reimer im Namen der gesamten Jury die Wahl des Preisträgers.

Stiftungsvorstand Thorsten Müller (r.) und Jurymitglied Prof. Dr. Franz Reimer (l.) übergeben Dr. Manuel W. Haußner (m.) den Dissertationspreis Umweltenergierecht.

Der mit 5.000 Euro dotierte Dissertationspreis wird im zweijährigen Turnus im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts.

Hintergründe und Überblick des Vorschlags der EU-Kommission für einen Carbon Border Adjustment Mechanism

Würzburg, 20. Oktober 2021

Im Rahmen eines internationalen Webinars, organisiert von der Konrad-Adenauer-Stiftung, stellte Jana Nysten den Vorschlag für einen Carbon Border Adjustment Mechanism vor, den die EU-Kommission im Juli 2021 veröffentlichte. Der Vortrag geht dabei auf die Hintergründe ein, u.a. die „Vorreiterrolle“, die die EU in den internationalen Klimaschutzbestrebungen innehalten will, und die EU-(rechtliche) Diskussion ein, wie sie auch im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 52 behandelt werden. Darüber hinaus wurden die Inhalte des endgültigen Entwurfes, teils in Abgrenzung zu den geleakten Ideen aus Mai dieses Jahres, besprochen. WTO-rechtliche Aspekte kamen in der Veranstaltung zwar auch zum Tragen, waren aber Gegenstand eines Folgevortrags und entsprechender Diskussion.

Vortrag

Redispatch 2.0 – wie viel Markt muss es sein?

Würzburg, 15. Oktober 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) befassen sich Jana Nysten und Johannes Hilpert mit den neuen Regelungen zum Redispatch. Während das deutsche Recht spätestens seit Inkrafttreten der Vorgaben des NABEG 2.0 am 1. Oktober 2021 einen zunehmend regulatorischen Weg einschlägt, setzt das EU-Recht voll auf marktbasierte Lösungen. Passt das zusammen? – Jein, sagen Nysten und Hilpert. Zwar kann sich der deutsche Gesetzgeber aktuell noch auf Ausnahmetatbestände stützen, diese haben aber ein Ablaufdatum. Deutschland sollte sich also bereits heute mit dem Gedanken vertraut machen, ein marktbasiertes Redispatch-Modell zu entwickeln.

Zur Zusammenfassung

Wie pauschale Mindestabstände und ein geändertes Waldgesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie erschweren

Würzburg/Dessau-Roßlau, 14. Oktober 2021

Die heute veröffentlichte ad-hoc-Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) macht die Herausforderungen der Flächenbereitstellung für die Windenergie deutlich: Anstatt mehr Flächen zu schaffen, führte die Änderung des Waldgesetzes in Thüringen Ende letzten Jahres zur Sperrung sämtlicher Waldgebiete für den Windenergieausbau. Würde ein von der Opposition im thüringischen Landtag eingebrachter Gesetzesvorschlag zur Einführung eines pauschalen Siedlungsabstands ebenfalls umgesetzt, würde dies die Flächenkulisse weiter beschränken. Die von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht bearbeitete ad-hoc-Analyse, die im Rahmen des UBA-Vorhabens „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ entstanden ist, stellt die Veränderungen der Flächenkulisse quantitativ dar und zeigt die rechtlichen Konsequenzen der beschlossenen und noch möglichen Gesetzesänderung für die betroffenen Windenergieplanungen auf.

Das Beispiel in Thüringen steht dabei für generelle Herausforderungen bei der Erreichung der Flächenziele für die Windenergie. Erste quantitative Ergebnisse zur  Lücke zwischen Flächenbedarf und Flächenausweisungen, die ebenfalls im Rahmen des Vorhabens erarbeitet wurden, hat das UBA kürzlich auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

 

 

Stiftung Umweltenergierecht bei den Innovationstagen Mainfranken

Würzburg, 13. Oktober 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht durfte sich heute bei den Innovationstagen der Region Mainfranken präsentieren. Stellvertretend für die Stiftung berichtete Burkhard Hoffmann von der Arbeit der Stiftung und erzählte beispielhaft von einem Projekt zum Thema grüner Wasserstoff. Dabei skizzierte er aktuelle Herausforderungen beim Ausbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft und verwies besonders auf die noch immer fehlende Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen Anforderungen an grünen Wasserstoff.

Neben der Stiftung haben auch viele andere innovative Einrichtungen aus der Wissenschaft und Wirtschaft teilgenommen. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Mainfranken.

 

Erste Gesamtbewertung des Legislativpakets „Fit for 55“ erschienen

Würzburg/Berlin, 7. Oktober 2021

Heute hat die Deutsche Energie-Agentur vor der Bundespressekonferenz ihre neue dena Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität vorgestellt. Im Rahmen der Leistudie entstand auch das Gutachten „Wirtschaft und Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität – Der Green Deal der EU und seine Bedeutung für Deutschlands Energiewende“ der Stiftung Umweltenergierecht.

Im Zentrum des Gutachtens steht die Gesetzgebung des Green Deal: Die in diesem Sommer veröffentlichten Vorschläge der Europäischen Kommission (Fit for 55-Paket) beinhalten wichtige Instrumente, die der Wirtschaft den Weg zur Klimaneutralität bis zur Jahrhundertmitte ebnen sollen, insbesondere über eine reformierte CO2-Bepreisung und – erstmals – einen CO2-Grenzausgleich für emissionsintensive Importe.

Das Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht bietet erstmals eine übersichtliche Gesamtbewertung der einzelnen vorgeschlagenen Rechtsakte und liefert damit in Echtzeit eine systematisierte Orientierung zum gegenwärtigen Stand des Instrumentenmixes im europäischen Energie- und Klimaschutzrecht.

Unser Gutachten ist jetzt auf der Website der dena abrufbar. Die gesamte dena Leitstudie steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung zu beachten?

Kassel/Würzburg, 6. Oktober 2021

Bei der Veranstaltung des Fraunhofer IEE im Rahmen des internationalen Workshops “Digitalisation of District Heating and Cooling Systems” hat Oliver Antoni heute mit seinem Vortrag “Legal aspects in the digitization of district heating (and cooling) ” Forschungsergebnisse aus dem Projekt „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ präsentiert. Er ging dabei insbesondere auf die rechtlichen Vorgaben der  EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein. Wann liegen persönliche Daten vor? Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese verarbeitet werden? Was muss eine Einwilligungserklärungen erfüllen, wenn jemand mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden ist?

Ist das „Fit for 55“-Paket fit für die Wärmewende?

Online, 30. September 2021

Is the “Fit for 55” Package fit for the urban heat transition? Dieser Frage widmete sich heute Fabian Pause in seinem Vortrag, den er auf Einladung des Horizon2020-Projekts „Decarb City Pipes 2050“ im Rahmen eines virtuellen Projekttreffens gehalten hat. Ausgehend von den neuen EU-Klimazielen bis 2030 und 2050 erläuterte Fabian Pause die neuen, von der EU-Kommission vorgeschlagen Ansätze für eine nachhaltige Wärmewende in der Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinie. Daneben zeigte er auf, wie der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues System der CO2-Bepreisung die Wärmeversorgung von Gebäuden zukünftig adressieren soll. Im Anschluss diskutierte Fabian Pause mit den Projektpartnern (sieben europäische Großstädte) und den Mitgliedern des Projektbeirats die im „Fit for 55“-Paket enthaltenen Instrumente.

Green Deal erklärt: „Fit for 55“-Paket & Europäischer Emissionshandel

Online, 28. September 2021

Die heutige Ausgabe von „Green Deal erklärt“ stand ganz im Zeichen des Europäischen Emissionshandels. Neben den Updates zum „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission haben Jana Nysten, Hannah Scheuing und Fabian Pause den Vorschlag, den Europäischen Emissionshandel (ETS) auch auf Gebäude und Verkehr auszuweiten (ETS II), diskutiert.: Auf welcher Grundlage sollen die im ETS II gehandelten Zertifikatmengen berechnet werden? Harmoniert der Vorschlag mit den nationalen CO2-Bepreisungsinstrumenten? Im Fokus stand aus deutscher Sicht insbesondere das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Thematisiert wurde außerdem auch der Vorschlag der Kommission, das mit dem ETS verbundene System von Einnahmen und Ausgaben neu auszurichten.

Die Vortragsfolien der heutigen Ausgabe können Sie sich gerne herunterladen.

Der Vorschlag der EU-Kommission für einen EU-CBAM liegt nun vor – aber seine Zukunft bleibt (rechtlich und politisch) ungewiss

Berlin, 24. September 2021

Im Rahmen eines Gedankenaustauschs organisiert durch die dena hielt Jana Nysten einen kurzen Einführungsvortrag zum CBAM-Vorschlag der EU-Kommission. Basierend auf dem Würzburger Bericht von Mai 2021 – und angepasst an den nunmehr veröffentlichten Entwurf – stellte sie Ergebnisse der EU- und insbesondere WTO-rechtlichen Prüfung vor: Zwar ist der Verstoß gegen das WTO-rechtliche Diskriminierungsverbot wahrscheinlich, jedoch scheint – auch nach den derzeitigen Ausgestaltungsvorschlägen – eine Rechtfertigung von Unterscheidungen nach CO2-Abdruck möglich. Allerdings bedeutet bloße „Rechtskonformität“ noch nicht, dass das Instrument nicht (handels-)politisch zu Problemen führt, und bleibt seine Zukunft auch aus diesen Gründen ungewiss.

(Noch) keine SUP-Pflicht von Windenergieerlassen – besteht trotzdem Handlungsbedarf?

Würzburg, 23. September 2021

Windenergieerlasse sind ein wichtiges Instrument der Länder, um die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen zu vereinheitlichen. Ob diese noch vor ihrem Erlass aufgrund Europarechts einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen, war schon in der Vergangenheit in der Diskussion. Unterbleibt dies in den Ländern zu Unrecht, könnten gar Genehmigungen aufgehoben werden. Aufgeworfen wurden diese Fragen erneut durch eine im Juni 2020 erlassene Entscheidung des EuGH. Caroline Moog und Nils Wegner analysieren die Entscheidung in der Rechtssache „A u. a.“  im aktuellen Heft der Zeitschrift Natur und Recht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass nach dem aktuellen Entwicklungsstand der Rechtsprechung eine SUP-Pflicht für Windenergieerlasse zwar (noch) nicht besteht. Die Entscheidung weist jedoch eine Entwicklungsoffenheit auf, aufgrund derer eine künftige SUP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann.

Zur Zusammenfassung

Wie findet EU-Recht ins nationale Recht?

Berlin, 23. September 2021

Auf dem Forum Neue Energiewelt in Berlin leitete Jana Nysten die Diskussion mit einem Impulsvortrag zu den Grundsätzen des EU-Rechts ein. Sie zeigte am Beispiel der Integration Erneuerbarer Energien im Energiesystem auf, welche Wege ein Konzept über mehrere EU-(Rechts-)Akte hin zur Umsetzung in nationales Recht nehmen kann. Dabei wurde insbesondere auch die Einflussnahme der Mitgliedstaaten betont, gerade wenn es um die Umsetzung von „Richtlinienrecht“ geht. Immerhin sind die Mitgliedstaaten nicht nur im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses beteiligt, sondern verfügen regelmäßig über Ermessen bei der Ausgestaltung im nationalen Recht.

Verbraucher im Europarecht: Vom „Clean energy“- zum „Fit for 55“-Paket

Online, 22. September 2021

Den Verbraucher in den Mittelpunkt der Transformation des Energiesystems zu stellen – das ist eines der erklärten Ziele des EU-Gesetzgebers. Die EU-rechtlichen Entwicklungslinien der letzten fünf Jahre hat Fabian Pause heute in seinem Vortrag „Verbraucher im Mittelpunkt des Europarechts“ aufgezeigt, den er auf der 12. Göttinger Tagung zu aktuellen Entwicklungen des Energieversorgungssystems gehalten hat. Auf Einladung des EFZN und der Bundesnetzagentur erläuterte Fabian Pause zunächst die neuen Möglichkeiten aktiver Teilnahme von Verbrauchern sowie ihrer Rechte gegenüber Versorgern im „Clean energy“-Paket und zeigte deren Umsetzung ins deutsche Recht auf. Er schlug dann den Bogen zum „Fit for 55“-Paket und analysierte die geplante Neugestaltung von Verbraucherschutzrechten in den Bereichen Wärme und E-Mobilität.

Community Energy in EU law – overview of the different definitions and different legal frameworks

Raeren, 21. September 2021

Im Rahmen der Bold Future Seminare, organisiert durch die Kanzlei Frank Bold, hielt Jana Nysten einen Einleitungsvortrag zu den unterschiedlichen Konzepten für „Community Energy“ im EU-Recht. Der englische Vortag zeigt überblicksartig die Unterschiede zwischen „Citizen Energy Community“ und „Renewable Energy Community“ auf, sowohl was die Definitionen als auch die Rechtsfolgen betrifft. Damit wurden die Grundlagen für die folgende Diskussion zur Implementierung in den Mitgliedstaaten und der Entwicklung von Geschäftsmodellen gelegt.

Vortrag

Wie können Elektrolyseure wirtschaftlich betrieben werden und wo sollte der erzeugte Wasserstoff eingesetzt werden?

Hamburg, 20. September 2021

Auf dem heutigen ersten Transferworkshop des Projekts Norddeutsches Reallabor haben Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni zusammen mit Felix Röben von der HAW Hamburg eine Breakout-Session moderiert. In ihren Impulsvorträge thematisierten sie etwa, an welcher Stelle der Wertschöpfung Anreize gesetzt werden können, um die Wasserstoff-Produktion wirtschaftlich zu machen. Andere Fragen waren, wie ein multivalenter Betrieb von Elektrolyseuren nach den Voraussetzungen zur EEG-Umlagenbefreiung aussehen könnte und ob Wasserstoff in der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte.

Zweck der Breaktout-Sessions war es, sich mit den Projektpartnern zu vernetzen und über Projektinhalte und -fragen auszutauschen.

Entwurf für Solarpflicht in Rheinland-Pfalz begegnet keinen rechtlichen Bedenken

Mainz, 9. September 2021

Im Rahmen des Anhörverfahrens des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität des Landtags Rheinland-Pfalz hat Dr. Nils Wegner heute zum Gesetzentwurf für ein Landessolargesetz Stellung genommen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtungen von Bauherrinnen und Bauherren bestimmter gewerblich genutzter Neubauten und Parkplätze zur Installation von Solaranlagen begegnen danach insbesondere keinen durchgreifenden verfassungs- und europarechtlichen Bedenken. In der von Dr. Nils Wegner und Dr. Markus Kahles verfassten Stellungnahme wird eingehend die landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz, die Grundrechtskonformität sowie haushalts- und beihilferechtliche Fragen thematisiert.

Die Stellungnahme können Sie jetzt herunterladen.

 

Vortrag zu den Herausforderungen der Flächenausweisung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 2. September 2021

Die Flächenausweisung in Mecklenburg-Vorpommern begegnet zahlreichen Herausforderungen. Trotz des erreichten Standes werden heute ausgewiesene Flächen wahrscheinlich noch nicht zum Erreichen der Ausbauziele genügen. Die Dauer der Planungsverfahren ist hoch, die Gerichtsfestigkeit der Pläne war jedenfalls in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Dr. Nils Wegner hat diese und weitere Herausforderungen der Flächenausweisung für die Windenergie an Land heute in einem Vortrag bei der 10. Zukunftskonferenz Wind & Maritim skizziert und Perspektiven aufgezeigt, wie Veränderungen im Rechtsrahmen hier zu Lösungen beitragen können. Nicht zuletzt könnten hier auch Veränderungen weiterhelfen, die aktuell im Vorfeld der Bundestagswahlen diskutiert und von der Stiftung Umweltenergierecht in verschiedenen Vorhaben begleitet werden.

„Dichtezentren“ als Ansatz zur besseren planerischen Lösung von Artenschutzkonflikten

Würzburg, 1. September 2021

Der Belang des Artenschutzes wurde in der Vergangenheit auch auf Ebene der planerischen Steuerung von Windenergievorhaben vielfach individuenbezogen bearbeitet. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, die räumlichen Konflikte zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Artenschutz adäquat raumplanerisch zu lösen oder zu minimieren. Der raumbezogene Ansatz der Dichtezentren soll hier für bestimmte flächendeckend vorkommende Vogelarten zu einer verbesserten Abschichtung zwischen Planungs- und Genehmigungsebene führen.

Dr. Nils Wegner ordnet den Ansatz im aktuellen Heft der Zeitschrift für Umweltrecht planungsrechtlich in den Rahmen der Windenergieplanung ein. Er zeigt auf, dass sich mit dem Ansatz nicht nur die Hoffnung auf einen verbesserten Artenschutz, sondern auch auf eine Erleichterung der Zulassung von Windenergievorhaben verbindet. Die Voraussetzungen und rechtlichen Knackpunkte, damit dieser Effekt eintreten kann, werden erläutert. Der Beitrag basiert auf einem beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gehaltenen Vortrag.

Zur Zusammenfassung

#Klimaschutzrecht2031 – Gesprächsrunde zur Mehrfachnutzung von Flächen für Wind und PV

Würzburg, 2. September 2021

Fläche wird zurecht als die neue Währung der Energiewende bezeichnet. Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist auch eine Landnutzungswende. Geeignete Flächen werden hierfür in erheblichem Umfang benötigt. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland sind diese ein knappes Gut, um das verschiedenste Nutzungsinteressen konkurrieren. Es wird deshalb vermehrt versucht, Flächen zu nutzen, die bereits anderen Nutzungen (PV-Dachanlagen, Agro-PV-Anlagen) unterliegen oder ohnehin beanspruchte Flächen möglichst weitgehend auszunutzen (kombinierte Wind-PV-Vorhaben), um verbleibende Freiräume zu schonen.

Um die verschiedenen Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung von Flächen und die bestehenden Herausforderungen für entsprechende Projekte zu diskutieren, veranstalten wir am 15. September 2021 eine Gesprächsrunde mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Nähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

EU-Kommission will Verschärfung der Energieeffizienzvorgaben – verbindliches EU-Ziel, Lückenfüller und „Efficiency First“.

Online-Webinar, Würzburg, 24. August 2021

Im Rahmen des monatlichen „Green Deal erklärt“ haben sich Fabian Pause, Johanna Kamm und Jana Nysten heute schwerpunktmäßig dem Thema Energieeffizienz gewidmet. Fabian Pause erklärte den von der EU-Kommission veröffentlichten Änderungsvorschlag, der die EU zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele bringen soll: Während die 2018 Reform der Energieeffizienzrichtlinie eher „ernüchternd“ war, soll jetzt das EU-Ziel nicht nur um 9% gegenüber 2020 angehoben, sondern auch auf EU-Ebene verbindlich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollen entsprechend nationale Beiträge – die mithilfe einer fest vorgegebenen, allerdings indikativen Formel berechnet werden – leisten, wobei die EU-Kommission bei unzureichendem Fortschritt spezielle verbindliche „Lückenfüllermaßnahmen“ einführen will. Ferner soll auch der Grundsatz „Efficiency First“ rechtlich verankert und in der Umsetzung – insbesondere von den nationalen Regulierungsbehörde – stärker gefordert werden. Zudem wurde kurz noch einmal der Zeitplan für die Umsetzung des Fitfor55 Pakets, sowie die Grundlagen der THG-Emissions-Überwachung und -Berichterstattung aufgerufen.

Vortrag

Energiewende ohne Rechtswissenschaft wird auf absehbare Zeit nicht funktionieren

Würzburg, 23. August 2021

Kurz vor der Sommerpause war Thorsten Müller zu Gast im Podcast „Energie im Wandel“. Im Interview mit Claus Hartman, Host des Podcasts, spricht er darüber, welche Bedeutung das Energierecht für die Energiewende hat, welche Rolle und Wirkung EnWG, EEG, KWKG oder aber das europäische Recht haben und welche Aufgaben in den nächsten Jahren angesichts einer gesamtgesellschaftlichen Transformation wie der Energiewende zu meistern sind. Sein Fazit: „Wichtig ist mir, dass wir uns nicht abschrecken lassen, von dem was vor uns liegt. “ Die Energiewende müsse viel mehr als Chance und Motivation begriffen werden.

Folge #104 zum Energierecht ist über Spotify oder Apple Podcast frei abrufbar.

Studie zeigt Wege zur Reduktion der Fehleranfälligkeit und des Planungsaufwands bei Konzentrationszonenplanungen auf

Würzburg, 4. August 2021

Die Fehleranfälligkeit und der hohe Planungsaufwand von Windkonzentrationszonenplanungen lassen sich erheblich reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Dr. Nils Wegner. In dem Papier unterbreitet er unter anderem einen konkreten Vorschlag, wie durch eine stärkere Mengensteuerung auf die Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen verzichtet werden könnte. Weitere Vorschläge betreffen die Klärung der gesetzlichen Maßstäbe für Abwägungs- und Untersuchungstiefe, den sog. Dichtezentrenansatz für eine Verbesserung der planerischen Konfliktlösung zwischen der Windenergienutzung und dem Artenschutz sowie die formellen Anforderungen an Konzentrationszonenplanungen. Der Bericht mit dem Titel „Ansätze zur Begrenzung der Fehleranfälligkeit und des Aufwands von Konzentrationszonenplanungen – Ein Beitrag zur Stabilisierung der Flächensicherung für die Windenergie“ ist ab heute abrufbar.

 

 

Großes Verbundprojekt zur E-Mobilität gestartet

Würzburg, 2. August 2021

Seit August ist die Stiftung Umweltenergierecht Teil eines großen Projektkonsortiums, das sich mit der ganzheitlichen Integration der Elektromobilität in bestehende und zukünftige Infrastrukturen befasst. Das Projekt mit dem Titel „Verbundprojekt: unIT e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ ist schon deshalb besonders spannend, da in verschiedenen Teilprojekten zahlreiche Unternehmen aus Energiewirtschaft und Mobilitätssektor beteiligt sind und gemeinsam daran arbeiten, die E-Mobilität in Deutschland voranzubringen. Die Stiftung Umweltenergierecht übernimmt den rechtlichen Part und sorgt insbesondere dafür, dass die im Projekt gemeinsam entwickelten Handlungsvorschläge auch rechtlich umsetzbar sind.

Stiftung Umweltenergierecht erklärt Zusammenhänge im Fit für 55 Paket der EU Kommission

Würzburg, 27. Juli 2021

Die heutige Ausgabe von „Green Deal erklärt“ stand ganz im Zeichen des am 14. Juli 2021 von der EU Kommission veröffentlichten sogenannten „Fit for 55“ Pakets. Auf mehr als 4000 Seiten werden Ziele und Maßnahmen vorgestellt, die es der EU ermöglichen sollen, das Ziel von mindestens 55% Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen. Neben der CO2-Bepreisung als einem der zentralen Aspekte zur THG-Minderung widmete sich die Stiftung im Online-Seminar auch den Vorschlägen zur Anpassung der Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinien sowie dem neuen Rahmen für Verkehr. Wichtig war dabei insbesondere, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Maßnahmen auf EU-Ebene herauszuarbeiten und auch ihre Rückwirkung für das deutsche Recht deutlich zu machen Nicht zuletzt mit der Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr sowie dem Vorschlag für einen EU-CO2-Grenzausgleichmechanismus will die EU-Kommission rechtliches Neuland betreten, so dass nicht nur in diesen Bereichen noch viele Fragen hinsichtlich der Konsistenz des Gesamtpakets zu klären sind.

Im Rahmen der Seminarreihe „Green Deal erklärt“ verschafft die Stiftung Umweltenergierecht einen ersten großen Überblick der Neuerungen in den verschiedenen Sektoren und setzt die einzelnen Vorschläge in den Kontext der EU-Klimaschutzziele. Der Fokus liegt auf dem Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Instrumenten und deren jeweiliger Zielstruktur, wobei diese jeweils auch kurz einzeln erläutert werden.

Blockchain-Technologie im Energiesektor – nur ein Hype oder steckt mehr dahinter?

Würzburg/München/Bayreuth, 22. Juli 2021

Im Projekt „InDEED“ befassen sich die Jurist*innen der Stiftung bereits seit April 2020 mit den rechtlichen Aspekten der Blockchain-Nutzung im Energiesektor. Heute wurde gemeinsam mit den Projektpartner*innen der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) aus München sowie der Universität Bayreuth das Diskussionspapier „Welche Zukunft hat die Blockchain-Technologie in der Energiewirtschaft?“ veröffentlicht. Das Papier widmet sich in insgesamt 27 Thesen dem Einsatz und Stand der Blockchain in der Energiewirtschaft. Das Spektrum reicht von allgemeinen über technische, rechtliche bis hin zu energiewirtschaftlichen Thesen. Ihr Feedback kann unter Indeed_Diskussionspapier@fim-rc.de eingereicht werden. Unsere Partnerinstitute und wir freuen uns über Ihr Feedback!

Die wichtigsten Thesen des Papiers wurden heute zudem gemeinsam mit Blockchain Bayern e.V. im Rahmen einer digitalen Veranstaltung vorgestellt. Dr. Johannes Hilpert präsentierte hierbei vor über 60 interessierten Zuhörer*innen die rechtlichen Thesen.

Vortragsfolien

 

 

Kontroverse Ansichten zu CfDs in Doppelinterview zur Zukunft der EE-Förderung

Online, 22. Juli 2021

Zur Zukunft der EE-Förderung haben wir mit einer der kundigsten Energiepolitikerinnen des Bundestages und einem der einflussreichsten Energieberater der Republik, Ingrid Nestle und Christoph Maurer, ein Doppelinterview geführt. Thematisch ging es in dem knapp einstündigen Gespräch um die Zukunft des EEG, eine Umfinanzierung der EEG-Umlage, Standortsteuerung, Technologieneutralität, PPAs, Herkunftsnachweise und Contracts for Difference (CfDs). Letztere boten den meisten Stoff für Kontroversen. Das Interview haben wir aufgezeichnet und für Sie zum Nachschauen bereitgestellt.

 

Online-Diskussion zur PV-Pflicht: Was bringt uns weiter: Mehr Pflichten, mehr Förderung oder mehr Markt?

Würzburg, 19. Juli 2021

Seit heute ist die vor einigen Tagen aufgezeichnete Online-Diskussion zum Thema Photovoltaik-Ausbau abrufbar. Im Rahmen der Ideenkampagne #Klimaschutzrecht2031  ging es diesmal um Zukunftsfragen des richtigen Instrumentenmixes für den PV-Ausbau, insbesondere auch auf Dächern.

Denn es ist klar: Auch die Solarenergie muss massiv ausgebaut werden, um die Klimaziele erreichen zu können. Welches Instrument oder welcher Instrumentenmix ist hier der vielversprechendste? Immer stärker rückt derzeit auf Landesebene das Instrument einer „Photovoltaik-Pflicht“ in den Blick. Auch auf Bundesebene wird das Instrument diskutiert. Ist dies das richtige Instrument? Welche alternativen – oder zusätzlichen – Instrumente gibt es, um den PV-Ausbau zu beschleunigen?

Über diese Fragen sprachen Prof. Dr. Paul Lehmann von der Universität Leipzig/Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Anett Ludwig vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Sebastian Palacios vom Öko-Institut sowie Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht.

Das Video und eine Zusammenfassung der Diskussionspunkte sind hier abrufbar.

 

 

 

 

 

 

Stiftungsmitarbeiter ordnen ein – Beiträge zum Beschluss des BVerfG zum Klimschutzgesetz und zur Bedarfsplanung bei Netzinfrastrukturen erschienen

Würzburg, 15. Juli 2021

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für die gesamte Energiewirtschaft (EnWZ) ordnen Dr. Hartmut Kahl sowie Julian Senders und Dr. Nils Wegner aktuelle Entwicklungen im Klimaschutz- und Umweltenergierecht ein.

Dr. Hartmut Kahl zeigt in seiner Besprechung des Beschlusses des BVerfG zum Bundes-Klimaschutzgesetz sowohl die dogmatischen Neuerungen als auch die Programmatik der Entscheidung auf: Klimaschutz ist Staatsziel, nicht irgendwann, sondern jetzt. Klar macht Kahl aber auch, dass der Klimaschutz mit der verfassungsrechtlich geforderten und inzwischen bereits erfolgten Anpassung der Zielarchitektur im Klimaschutzgesetz nicht erledigt ist. Nun kommt es auf die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen an.

Zu solchen Maßnahmen gehört auch der Um- und Ausbau der gesamten Energienetzinfrastruktur in Deutschland. Denn erst diese bringt die notwendigerweise erneuerbaren und dezentral erzeugten Energien zu den Verbrauchern. Julian Senders und Dr. Nils Wegner widmen sich in ihrem Aufsatz der Bedarfsplanung solcher Netze und ordnen dabei auch die gerade erst in Kraft getretene Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz samt neuer Regelungen zur Wasserstoffnetzinfrastruktur ein.

Erzeugung, Transport und Nutzung – neue Studie untersucht erstmals umfassend den Rechtsrahmen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft

Würzburg, 12. Juli 2021

In welchen Regelungsbereichen ist grüner Wasserstoff schon verankert? Wo soll er noch kommen und wo hat der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume, um ein Wasserstoffwirtschaftsrecht zu realisieren? Im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) legt die Stiftung Umweltenergierecht erstmalig einen umfassenden Überblick zum Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft vor. Kernergebnis ist, dass es an einem einheitlichen und konsistenten Wasserstoffwirtschaftsrecht noch fehlt und die relevanten Regelungen über den Rechtsrahmen verstreut und zu lückenhaft sind, um eine gezielte Steuerungswirkung zu entfalten. Unter diesen Bedingungen werden noch keine ausreichenden und rechtssicheren Anreize gesetzt, um grünen Wasserstoff zu erzeugen, zu transportieren, zu speichern und letztlich in verschiedenen Sektoren einzusetzen. Der Gesetzgeber hat aber vielfältige Gestaltungsspielräume, um entsprechende Anreize zu setzen oder andere Vorgaben zu machen.

Mehr dazu finden Sie in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht #21, die ab heute zum Download zur Verfügung steht.

 

Stiftung Umweltenergierecht stellt Gutachten zu grünem Wasserstoff vor

Online/Berlin, 12. Juli 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht war heute zu Gast bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften. Anlass der Veranstaltung war die Veröffentlichung zweier Rechtsgutachten rund um das Thema grüner Wasserstoff. Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni stellten für die Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten Arbeitsergebnisse des Gutachtens Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht vor. Dabei wurde die noch immer bestehende Uneinheitlichkeit des Rechtsrahmens betont, aber auch auf die zunehmend vorhandenen Privilegierungen für grünen Wasserstoff eingegangen. Thorsten Müller vertrat die Stiftung auf dem Plenum, unter anderem zu Fragen über die Steuerungswirkung des Rechts.

Weitere Informationen

Zu den Vortragsfolien von Oliver Antoni und Burkhard Hoffmann
Zum Gutachten

 

 

 

Schlüsselelemente des Vorschlags für neue Beihilfeleitlinien und Auswirkungen auf die Förderung für Erneuerbare Energien erklärt

Raeren, 9. Juli 2021

Als Gastsprecherin bei einem Workshop der European Renewable Energies Federation erläuterte Jana Nysten kurz die Schlüsselelemente des Vorschlags der EU-Kommission für neue Klima-; Umwelt-; und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).  Der englische Vortrag begann mit einer rechtlichen Einordnung des Instruments der Beihilfeleitlinien und analysierte dann die Änderungen, die sich aus dem Wegfall der eigenen Kategorie für Erneuerbaren-Förderung bzw. der Anwendung des Prüfschemas für Technologien in der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ ergeben können. Damit war er Grundlage für die folgende Diskussion über Verbesserungsvorschläge und möglichen Input, die die Erneuerbaren-Industrie im Rahmen der laufenden Konsultation einbringen, und somit das Instrument der KUEBLL potenziell verbessern könnte.

Vortrag

Neue Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff – ein Vergleich der europäischen und nationalen Vorgaben

Würzburg, 9. Juli 2021

Am 24. Juni 2021 wurde die Novelle der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen, mit der die §§ 12 h ff. EEV eingefügt wurden, die vorerst festlegen, welche Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff zu erfüllen sind, damit der Strombezug für die Wasserstoffelektrolyse von der EEG-Umlage befreit ist. Auf europäischer Ebene existiert aktuell ein noch unveröffentlichter Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt zu Art. 27 Abs. 3 EE-RL, der die Anforderungen teilweise anders und zudem für die Anrechenbarkeit des Einsatzes von grünen Wasserstoff auf die EE-Ziele für den Verkehrssektor eines Mitgliedstaates regeln soll. Burkard Hoffmann hat diese Regelungen nun analysiert und zur besseren Vergleichbarkeit tabellarisch gegenübergestellt.

Das Ergebnis steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Ariadne Projekt untersucht Instrumente zur CO2-Bepreisung im internationalen Wettbewerb

Potsdam, 8. Juli 2021

Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen können auf dem Weltmarkt einen Wettbewerbsnachteil darstellen: Unternehmen aus Ländern, in denen solche Maßnahmen bestehen, müssen die Kosten dafür „einpreisen“, während Unternehmen aus anderen Ländern ihre Erzeugnisse günstiger produzieren und verkaufen können. Anlässlich des von der EU Kommission angekündigten Vorschlags für einen „Grenzausgleichsmechanismus“, hat sich das Ariadne Konsortium nun umfassend mit dem Thema „Carbon Leakage“ und möglichen Abhilfemaßnahmen befasst. Die Stiftung Umweltenergierecht analysierte hierzu den rechtlichen Rahmen, sowohl im EU- als auch im Internationalen Recht und schafft somit eine Grundlage für die Entwicklung aber auch Bewertung von entsprechenden Instrumenten.

Das Kurzdossier steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Vortrag zum Entwurf der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

Berlin, 29. Juni 2021

Beim Fachausschuss Europa stellte Jana Nysten den neuen Entwurf der EU-Kommission für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 vor. Fokus der Präsentation und der anschließenden Diskussion lag auf den möglichen Änderungen für die Förderung von Erneuerbaren Energien und den Auswirkungen auf das EEG in Deutschland. Dabei wurde u.a. ein Vergleich zwischen den bestehenden und den zukünftigen Beihilfeleitlinien gezogen und mögliche „Verbesserungen“ für die Zukunft der EE-Förderung diskutiert.

Zu den Vortragsfolien

 

Stiftung erläutert Entwurf für neue Beihilfeleitlinien und gibt Einblick in EE-Richtlinien-Reform

Online, 29. Juni 2021

Im Rahmen der monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ haben Jana Nysten und Markus Kahles heute die – möglichen – Änderungen im Förderregime für u.a. Erneuerbare Energien in Deutschland und Europa erklärt. Basis des Vortrags war einerseits der von der EU-Kommission jüngst zur Konsultation gestellte Entwurf für neue Beihilfeleitlinien, in dem die Erneuerbaren-Förderungen als Teil der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ aufgeführt wird. Andererseits liegt auch ein erster Entwurf für die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, nach dem insbesondere in den Bereichen Wärme und Verkehr Neuerungen vorgenommen werden sollen, die sich auch auf die deutsche Gesetzgebung auswirken würden.

Wer mehr erfahren möchte, kann sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran?

Online, 25. Juni 2021

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran? Das fragen wir fünf Expertinnen und Experten in unserer digitalen Gesprächsrunde rund um das Thema Artenschutz und Energiewende am Donnerstag, 8. Juli. Braucht es etwa mehr Populationsbezug anstelle des strengen Schutzes einzelner Individuen? Bringen Vermeidungsmaßnahmen oder möglicherweise erst eine Ausnahmeerteilung die Lösung? Anlass der Gesprächsrunde ist die Entwicklung unseres neuen Forschungsprogramms, für das wir in den nächsten Monaten unter #Klimaschutzrecht2031 Ideen und Impulse aus der Fachwelt sammeln.

Sie wollen erfahren, welche Impulse die eingeladenen Expertinnen und Experten uns mitgeben? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

 

Neuer Würzburger Bericht zeigt: Ein europäischer CO2 -Grenzausgleichsmechanismus ist möglich – aber der Teufel steckt im Detail

Berlin, 23. Juni 2021

Die EU-Kommission wird in den kommenden Tagen im Rahmen ihres „Fit for 55“ Paketes u. a. auch einen Vorschlag für einen sogenannten „Grenzausgleichsmechanismus“ veröffentlichen, mit dem die Treibhausgasemissionen von Importen in die EU ähnlich dem Emissionshandelssystems für EU-Produkte bepreist werden sollen. Vorab hat sich Jana Nysten mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für solch einen Mechanismus befasst, sowohl was das EU-Recht also auch das internationale (Welthandels-) Recht angeht. Im heute erschienen Würzburger Bericht Nr. 52 kommt sie nach umfassender Betrachtung zu dem Ergebnis, dass ein solcher Mechanismus grundsätzlich rechtlich möglich ist, aber insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung und der politischen Kommunikation Fingerspitzengefühl gefragt sein wird.

Den gesamten Würzburger Bericht könne Sie kostenfrei herunterladen.

 

 

Vortrag zu den datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 23. Juni 2021

Bei dem heutigen Online-Seminar „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – from Buzz to Business“, veranstaltet vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE hat Oliver Antoni zu ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ referiert. In dem Projekt werden Möglichkeiten der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung untersucht und die Stiftung Umweltenergierecht analysiert u. a., welche datenschutzrechlichen, aber auch datensicherheitsrechtlichen Vorgaben der EU und national es zu beachten gilt, wenn Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Bundesweite PV-Pflicht in der Diskussion – Beitrag im pv magazine erschienen

Würzburg, 21. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe des pv magazine ist ein Artikel zur Diskussion über die bundesweite Einführung einer PV-Pflicht erschienen. Im Fokus stehen die Potenziale, aber auch die möglichen Risiken und Nachteile einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung. Gegenstand des Artikels ist außerdem die von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts verfasste Studie zu einer PV-Pflicht mit Verpachtungskataster. Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht ordnet diese im Beitrag mit Blick auf verschiedene Kritikpunkte ein und weist auf die kompetenzrechtlichen Fragen einer bundesweiten, aber auch landesrechtlicher PV-Pflichten hin. Der Beitrag ist auch auf der Homepage des pv magazine abrufbar.

 

 

Beitrag zu Rückerstattung einer CO2-Bepreisung im ifo Schnelldienst erschienen

München/Würzburg, 21. Juni 2021

Im neuen Heft des ifo Schnelldienstes mit dem Titel „Wie fair ist die Energiewende? Verteilungswirkungen in der deutschen Energie- und Klimapolitik“ ist ein Beitrag von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) erschienen. Unter dem Titel „CO2-Preis mit Rückerstattung: (Wie) geht das?“ zeigt er auf, dass eine Pro-Kopf-Rückerstattung rechtlich möglich, wenn auch mit einigem Umsetzungsaufwand verbunden ist. Immerhin gibt es bisher keine vergleichbar flächendeckende Leistung des Staates an alle. Die übrigen Diskussionsbeiträge des Heftes setzen sich etwa mit Spritpreisen, der öffentlichen Zustimmung zur CO2-Bepreisung sowie der CO2-basierten Refinanzierung der Erneuerbaren-Förderung auseinander. Die Ausgabe des ifo Schnelldienstes ist hier abrufbar: ifo Schnelldienst 06/2021. Die Beiträge entstanden im Rahmen des vom BMBF initiierten Projektes „Ariadne“. Hier geht es zur Ariadne-Homepage.

Thorsten Müller als Sachverständiger zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes angehört

Würzburg/Berlin, 21. Juni 2021

Am heutigen Tag fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung statt, für die Thorsten Müller als Sachverständiger von der CDU/CSU Fraktion benannt worden war.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drs. 19/30230). Auslöser für die vorgeschlagene Änderung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az.: – 1 BvR 2656/18 -,- 1 BvR 78/20 -,- 1 BvR 96/20 -, – 1 BvR 288/20 -), indem Teile des Klimaschutzgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden. Dieser Beschluss war seitens der Stiftung bereits am 7. Mai 2021 in einem Stiftung Spezial #Klimaschutzgesetz ausführlich untersucht und erläutert worden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Thorsten Müller, Daniela Fietze und Hannah Scheuing zu dem Schluss, dass im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs dieser dem Tenor der Entscheidung ausreichend Rechnung trägt. Zeitgleich betonen sie, dass die Abstimmung mit den einzelnen Instrumenten zur Erreichung der gesetzten Ziele und den (zukünftigen) Vorgaben des Europarechts eine dauerhafte Aufgabe des Gesetzgebers bleibt.

Zur Stellungnahme

 

Studie: Leitplanken für ein dezentralisiertes Strom-Wärme-System

Würzburg, 18. Juni 2021

An welchen ökonomischen, technischen und rechtlichen Leitplanken sollte sich ein künftiges dezentrales Strom-Wärme-System auf Basis erneuerbarer Energien ausrichten?

Diese Frage beantwortete die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Ihren Projektpartnern vom Öko-Instituts und Energynautics. Im Rahmen der Studie wurden 15 Leitplanken entwickelt, die als Richtschnur für politische Entscheidungsträger dienen können. Die Studie zeigt dabei Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Dezentralisierung des Energiesystems auf.

Zentrale Leitplanke bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Innerhalb dieses Rahmens bestehen Spielräume für eine Weiterentwick-lung der Rahmenbedingungen eines dezentralen Strom-Wärme-Systems. (Gemeinsame) Eigenversorgung, EE-Gemeinschaften, die effizientere Flächenausnutzung für PV-Anlagen auf überdachten Stellplatzflächen oder Gebäuden sowie die Nutzung von regional erzeugtem EE-Strom als Standortfaktor können durch neue Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene erleichtert und gefördert werden (Leitplanke 11).

Die Studie wurde heute durch das Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zur Projektseite gelangen Sie hier.

 

 

 

Beitrag zur europarechtlichen Dimension der Braunkohle-Entschädigungen veröffentlicht

Würzburg, 16. Juni 2021

In einem am Montag im Verfassungsblog erschienenen Beitrag setzt sich Julian Senders mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auseinander, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mehreren Braunkohletagebau- und -kraftwerksbetreibern geschlossen wurde und Entschädigungszahlungen für Stilllegungen in Höhe von insgesamt 4,75 Mrd. EUR vorsieht. Dabei wird das im Februar 2021 eingeleitete beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission beleuchtet und insbesondere eine rechtliche Bewertung der Argumentation im Eröffnungsbeschluss vorgenommen. Außerdem wird auf die zurzeit in der Konsultation befindlichen Klima-, Umwelt-und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL) eingegangen.

Vortrag zu Carbon Border Adjustment Mechanism bei den EWI-Alumni

Köln/Würzburg, 16. Juni 2021

Bei einem Onlinetreffen der Alumni des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität Köln hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute zusammen mit Prof. Axel Ockenfels zu dem von der EU geplanten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) diskutiert. In seinem Vortrag „Klimaklub und Grenzausgleich – Was sagt das WTO-Recht?“ sprach er sich u.a. dafür aus, die WTO als Forum für die handelspolitische Koordination von CO2-Bepreisungsmechanismen zu nutzen.

Debatte um innovative Netzlösungen gewinnt an Dynamik

Würzburg, 10. Juni 2021

Die von der Stiftung Umweltenergierecht erarbeiteten Vorschläge, wie der Rechtsrahmen die erforderliche Digitalisierung der Netzinfrastruktur besser abbilden könnte, werden nun auch in einer breiteren Diskussion aufgegriffen.

So ist dieser Woche die Debatte um innovative Lösungen für die Kapazitätssteigerung vor allem in den Verteilnetzen ein Stück weiter vorangekommen. Urban Keussen, Technikvorstand des Energieversorger EWE, hat im Interview mit dem Tagesspiegel die fehlende Anreizwirkung des aktuellen Regulierungsrahmens für den Einsatz digitaler, intelligenter Lösungen zur Kapazitätssteigerung bemängelt. Die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen waren auch Thema beim dieswöchigen Perspektivwechsel-Workshop Stromnetzentgelte von Germanwatch, bei dem verschiedene Anpassungsmöglichkeiten in der bestehenden Anreizregulierungsverordnung, aber auch darüber hinausgehende, systemische Lösungsansätze diskutiert wurden.

Die Stiftung Umweltenergierecht hatte bereits im Oktober 2020 eine Studie vorgelegt, in der die Anreizregulierungsverordnung auf vorhandene Fehlanreize untersucht und Reformoptionen entwickelt wurden. Im bestehenden System der Anreizregulierung sind dabei Anpassungen beim Effizienzvergleich, aber auch bei der Kostenaufteilung und -zuordnung notwendig, um eine Entzerrung zugunsten intelligenter Lösungen zu bewirken. Solche Lösungen stellen zumeist Betriebskosten dar und lassen sich im geltenden Recht gegenüber klassischen Netzausbaukosten nicht angemessen abbilden.

Aufsatz zur Einordnung von zuschaltbaren Lasten in das System der Anreizregulierung erschienen

Würzburg, 9. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe der Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2021, S. 130-135 ist ein Aufsatz von Carsten von Gneisenau mit dem Titel „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung – Status quo und Optionen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens“ erschienen. Der Aufsatz befasst sich mit der aktuellen Frage, wie die Kosten für zuschaltbare Lasten nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) derzeit behandelt werden und welche Optionen der Verordnungsgeber hat, mit ihnen perspektivisch umzugehen. Grundlage dieses Aufsatzes ist die Würzburger Studie Nr. 18 von Oktober 2020.

Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ veröffentlicht

Würzburg, 8. Juni 2021

Die von Dr. Anna Halbig verfasste Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ ist seit Juni 2021 als Buch und ebook erhältlich. Die Autorin untersucht in der Arbeit, wie durch regulatorische Steuerung eine Transformation zugunsten festgelegter (klima-)politischer Ziele erreicht werden kann. Als Referenzfall wird der Regelreservemarkt beleuchtet, welcher infolge der Energiewende einer steten regulatorischen Anpassung unterliegt. Die Dissertation entstand im Rahmen des Projekts NEW 4.0.

Vortrag zu Experimentierklausen und regulatorischem Lernen

Online, 7. Juni 2021

Am 07 Juni 2021 hielt Daniela Fietze im Rahmen des Kopernikus-Symposiums 2021: Klimaneutrales Deutschland – Technologien und Instrumente für die Energiewende einen Impulsvortrag zum Thema „Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen“.

Der Vortrag leitete die Session „Raum für Experimente: Wie können Experimentierklauseln die Energiewende voranbringen?“ ein. Im Anschluss diskutierte das Panel die Chancen und Risiken, die Experimentierklauseln für die Weiterentwicklung des Ordnungs- und Rechtsrahmen bieten.

Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem

Berlin, 4. Juni 2021

Beim 15. HEEN Workshop im Rahmen des Hertie Summits am 3. und 4. Juni 2021 hielt Jana Nysten einen Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem. Insbesondere ging es um die Frage, welche Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme in Frage kommen und welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen dies mit sich bringen würde. Außerdem wurden die Vorgaben zu einer WTO-rechtskompatiblen Ausgestaltung aufgerufen. Der Vortrag steht im Zusammenhang mit dem jüngsten Würzburger Bericht, in dem die Thematik umfassend untersucht und aufgearbeitet wird.

Vortrag über die Eigenschaften von grünem Wasserstoff

Hamburg, 2. Juni 2021

Am 2. Juni 2021 veranstaltete die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur ein Barcamp rund um das Thema „grüner Wasserstoff“ – und die Stiftung Umweltenergierecht war mit dabei. In einem Impulsvortrag ging Burkhard Hoffmann der Frage nach, welche Merkmale den Wasserstoff eigentlich „grün“ machen. Dabei wurde insbesondere auf die neuen europäischen Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff im Verkehrsbereich eingegangen. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer über die Auswirkungen der europäischen Vorgaben auf das deutsche Recht.

Vortrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz bei der World Wind Energy Association

Bonn/Würzburg, 2. Juni 2021

Im Rahmen des Webinars “Litigation for mitigation: constitutional dimensions of renewable energy and climate change” der World Wind Energy Association (WWEA) hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vorgestellt. In seinem Vortrag “Climate change mitigation as a fundamental right? – The decision by the German Federal Constitutional Court” stellte er die Entscheidungsgründe vor und ging anschließend darauf ein, wie der Gesetzgeber bereits darauf reagiert hat.

Ein Marathon, kein Sprint – Stiftung Umweltenergierecht startet neues Vorhaben zum Ausbau der Windenergie post-2030

Würzburg, 1. Juni 2021

Soll die Dekarbonisierung Deutschlands vor der Mitte des Jahrhunderts gelingen, ist ein deutlicher Ausbau aller erneuerbaren Energien, gerade aber auch der Windenergie an Land erforderlich. Dass dieser Ausbau zuletzt deutlich hinter den geplanten Zubaumengen zurückblieb, lag nicht zuletzt am Mangel an ausgewiesenen Flächen.

Warum vorhandene Flächenpotenziale bislang nicht in den Raumplänen für Windenergienutzungen geöffnet werden und welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen, um dies zu ändern, ist Gegenstand eines neuen Vorhabens im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Gemeinsam mit Guidehouse, Fraunhofer IEE und Bosch&Partner widmet sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten zweieinhalb Jahren der „Analyse der Flächenverfügbarkeit für die Windenergie an Land post-2030“. Das Vorhaben soll wichtige Erkenntnisse liefern, um bereits heute die Weichen für die Flächenverfügbarkeit im nächsten Jahrzehnt richtig zu stellen. Dies zeigt: Die Energiewende ist ein Marathon, kein Sprint! Mehr Informationen zu dem heute mit dem Projekt-Kick-off gestarteten Vorhaben finden Sie hier.

Gründungstreffen Alumni-Netzwerk

Online, 27. Mai 2021

Was kommt eigentlich nach dem DokNetz Umweltenergierecht? Am Abend des 17. Mai trafen sich 10 (ehemalige) DokNetz-Mitglieder, um ein Alumni-Netzwerk zu gründen.

Nach einem externen Input in die Runde – Professor Stephan Breidenbach von GermanZero trug zum 1,5°-Gesetzespaket vor – wurde auf das neue Netzwerk angestoßen. Natürlich mit Würzburger Wein! Im Anschluss wurde überlegt, wie sich das neue Netzwerk am besten organisieren lässt und bei noch mehr Wein nette Gespräche geführt.

Save the Date: Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt?

Würzburg, 27. Mai 2021

Am 20. und 21. Oktober laden wir Sie nach Würzburg zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht ein. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen der Frage nachgehen, wie das deutsche und europäische Energierecht auf dem Weg zur Klimaneutralität Schritt halten kann. Die Entwicklungsperspektiven für die neue Legislaturperiode und darüber hinaus werden wir ebenfalls diskutieren. Folgende Fragestellungen sollen im Mittelpunkt stehen: Welche Rolle spielt der europäische Green Deal? Welche Grundstrukturen des Energierechts müssen angepasst werden? Welche Instrumente braucht ein ambitionierteres Klimaschutzrecht?

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen mit Ihnen nach dieser langen Zeit! Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit, sich zur Tagung anzumelden.

 

 

Stiftung spezial zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz verpasst?

Online, 27. Mai 2021

Die Aufzeichnung unseres Online-Seminars „Stiftung spezial #Klimaschutzgesetz“ vom 7. Mai 2021 ist ab jetzt auch zum Nachschauen verfügbar. Daniela Fietze, Thorsten Müller und Dr. Hartmut Kahl haben darin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet und erklärt, was das (juristisch) Neue daran ist, wie es zur Entscheidung kam und was der Beschluss für die Zukunft bedeutet. Die Vortragsfolien stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Effizientere Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen? Sachverständigenanhörung im deutschen Bundestag

Berlin, 19. Mai 2021

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für EE-Anlagen geladen worden. In der Anhörung ging er auf Basis der zusammen mit Erik Dietrich und Frank Sailer erarbeiteten Stellungnahme darauf ein, dass der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der Erneuerbaren Richtlinie RED II entspricht: Demnach beginnt die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst mit allen notwendigen Unterlagen. Genauso müsste geregelt werden, was nach Ablauf der Genehmigungsfrist passiert. Kritisch bewertete Thorsten Müller auch den neuen Paragraf 16b BImSchG, der nicht im Einklang mit dem Europarecht steht und nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen ausgelegt ist. Zudem würde er Rechtsunsicherheit erzeugen, da er sich nicht klar in das Konzept der Genehmigungsarten des BImSchG einfügen würde.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Vortrag zum EU CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) beim Strommarkttreffen Online

25. Mai 2021

Am 25. Mai 2021 stellte Jana Nysten die Forschungsarbeiten der Stiftung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM) vor. Neben dem EU Recht – und hier insbesondere die Wahl einer Rechtsgrundlage und den damit verbundenen Verfahrensvorschriften – lag ein Fokus auf den Bestimmungen des WTO-Rechts: Auch hier, so folgerte sie, ist ein solcher CBAM theoretisch möglich; allerdings kommt es darauf an, dass in der Ausgestaltung zumindest keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung vorliegt. Ferner werden auch (handels)-politische Aspekte eine große Rolle spielen und für die internationale Akzeptanz der Maßnahme von Bedeutung sein. Für eine umfassende Diskussion der verbundenen rechtlichen Problematiken wurde auf den Würzburger Bericht zu diesem Thema verwiesen, der dieser Tage erscheinen wird

Vortrag

Vortrag zum aktuellen und künftigen Wasserstoffwirtschaftsrecht

Würzburg, 20. Mai 2021

Der Markthochlauf von Wasserstoff und insbesondere von sog. grünem Wasserstoff wird heutzutage als Schlüssel zur Dekarbonisierung der Industrie und weiterer bedeutsamer Wirtschaftsbereiche, etwa des Schwerlastverkehrs, angesehen. Die rechtlichen Vorgaben für Erzeugung, Transport und Speicherung sind derzeit aber noch stark fragmentiert. Julian Senders gab beim Statusseminar Power-to-Gas/Power-to-X einen Überblick über den bestehenden Rechtsrahmen sowie über die aktuell geplanten Neuregelungen für die Regulierung von Wasserstoffnetzen und für die Erzeugung von grünem Wasserstoff.

Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet und bearbeitet das Recht der Wasserstoffwirtschaft in mehreren Projekten, so etwa im zuletzt gestarteten Norddeutschen Reallabor.

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimagesetz und Schwerpunkt zur Rechtsetzung der EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte

Online, 18. Mai 2021

Die 8. Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ befasste sich heute mit dem EU-Klimaschutzgesetz und im Schwerpunkt mit dem Instrument der delegierten Rechtsakte.  Welche Bedeutung das EU-Klimaschutzgesetz für die gegenwärtigen Reformbestrebungen der Bundesregierungen hat, zeigte Hannah Scheuing in einem kurzen Update auf. Hier sollen auf nationaler Ebene bereits die ambitionierten EU-Klimaziele antizipiert werden.

Johanna Kamm erklärte im Themenschwerpunkt grundlegend das Instrument des Delegierten Rechtsakts anhand der Taxonomie-Verordnung, mit der die EU-Kommission einen Rahmen für „klimaschutzfreundliche“ Investitionen schaffen will. Auch im Bereich Wasserstoff sollen Delegierte Rechtsakte genutzt werden, etwa zur Definition von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wie Jana Nysten erklärte.

Zur Vertiefung und zum Nachlesen können Sie sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Rechtsgutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines Mindestpreises für CO2 im Stromsektor erschienen

Berlin/Würzburg, 11. Mai 2021

Die Stiftung Klimaneutralität hat heute ihren Regelungsvorschlag für die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen im Stromsektor vorgestellt, zu dem Dr. Hartmut Kahl ein Rechtsgutachten erstellt hat. Dieser Mindestpreis soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen. Nach dem Vorschlag, dessen Details das Öko-Institut ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele soll der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Erhoben werden soll der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Die Steuersätze sollen im Energiesteuergesetz festgelegt werden und können so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden. Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat Dr. Hartmut Kahl in einem ausführlichen Rechtsgutachten geprüft.

Der Regelungsvorschlag, das ihm zugrunde liegende Bepreisungskonzept des Öko-Instituts und das Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht sind hier abrufbar:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/

Vortrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz

Online, 7. Mai 2021

In einem Online-Seminar aus der Reihe „Stiftung spezial“ befassten sich Daniela Fietze und Thorsten Müller mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019.

Nachdem zentrale Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fragen „Wie viel Klimaschutz steckt im Grundgesetz“ und „Wie muss dieser umgesetzt werden“ rekapituliert wurden, ging es um die Folgen des Beschlusses. Dabei wurde auch der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie die Vortragsfolien sowie weitere Informationen zum Thema.

Fabian Pause im Porträt: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum“

Berlin, 27. April 2021

In der heutigen Ausgabe des Tagesspiegel Background Energie & Klima ist ein Porträt über Fabian Pause, Forschungsgebietsleiter Europäisches und internationales Umweltenergierecht sowie Rechtsvergleichung, erschienen. Darin spricht er darüber, wie wichtig ihm die zukunftsgerichtete Forschungsarbeit im Umweltenergierecht ist und welche Themen ihn in seiner Arbeit als Europarechtsexperten gerade besonders begleiten: Welche Auswirkungen hat der europäische Green Deal auf das deutsche Recht? Wie geht es mit CO2-Bepreisung und Emissionshandel weiter? Welche Rolle spielt das Beihilferecht? Europarechtliche Themen wie diese faszinieren Fabian Pause in seiner täglichen Arbeit. Sein Fazit lautet daher: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum.“

Mehr dazu lesen Sie im Porträt.

Green Deal erklärt: Update zum EU-Klimagesetz sowie thematischer Schwerpunkt zu Energieeffizienz und Renovierungswelle

Online, 27. April 2021

Heute fand die siebte Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Zunächst widmeten wir uns der kürzlich erfolgten informellen Einigung des EU-Gesetzgebers zum EU-Klimagesetz. Hannah Scheuing ging in ihrem Vortrag auf die Kernpunkte der Vereinbarung und dabei insbesondere auf die neue Zielarchitektur auf EU-Ebene ein. Schwerpunkt des Online-Seminars war dann das Thema Energieeffizienz und dort die sogenannte Renovierungswelle. Dr. Maximilian Wimmer erläuterte die Bedeutung der Energieeffizienz für die Erreichung der Klimaziele und welche Rolle der Energieeffizienz im EU Green Deal zukommt. Besonders beleuchtet wurde die Strategie der EU-Kommission namens Renovierungswelle, die eine umfassende Überarbeitung der EU-Rechtsakte insbesondere im Gebäudeeffizienzbereich vorsieht. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Whitepaper zu lokalen Energiemärkten veröffentlicht

Würzburg, 26. April 2021

Das Projektkonsortium von „pebbles“ hat kürzlich ein Whitepaper zur Rolle und zu Hemmnissen für die Einführung lokaler Energieplattformen veröffentlicht, das u.a. konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens an die Politik enthält. Die Stiftung Umweltenergierecht untersuchte dabei die rechtliche Umsetzbarkeit ausgewählter Handlungsempfehlungen zur besseren Systemintegration von lokalen Energiemärkten. Thematisiert werden Privilegierungen lokaler Stromverbräuche im Rahmen der Stromsteuer, Gestaltungsoptionen für die Einführung variabler Netzentgelte sowie die Schaffung von kostenseitigen Anreizen für die Nutzung von Digitalisierungsanwendungen durch die Netzbetreiber. Das Whitepaper kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Zur Vertiefung: Bereits im vergangenen September hatte die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Konsortiums den bestehenden Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains untersucht. Außerdem empfiehlt sich die 17. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die sich ausführlich mit der Frage befasst, wie Digitalisierungskosten im Rahmen der

Update erschienen: Neue Studie beleuchtet den Rechtsrahmen von Blindleistung

Würzburg, 23. April 2021

In der neuen Würzburger Studie zum Umweltenergierecht „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG?“, untersucht Dr. Anna Halbig die Neuerungen im europäischen und nationalen Rechtsrahmen von Blindleistung. Hintergrund ihrer Studie sind neue EU-Vorgaben aus dem Clean Energy Package, die erstmals eine Pflicht zur marktgestützten, transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Blindleistung vorschreiben. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie vorgeschriebene Pflicht mit dem neu eingefügten § 12h EnWG bislang nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurde. Ob dies ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission zur Folge hat, bleibt abzuwarten.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht ist im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstanden.

 

 

DokNetz Umweltenergierecht: 16. Treffen für Austausch und Vernetzung

Online, 23. April 2021

Zum zweiten Mal fand das DokNetz Umweltenergierecht coronabedingt digital statt. Auf dem Programm standen diesmal zwei Vorträge zu Promotionsprojekten, die sich mit den Themen „Informelle Gesetzeskonkretisierung durch die Verwaltung“ bzw. der „Wärmewende im Unionsrecht“ auseinandersetzen.  Drei kurze Impulsvorträge zum „Wie“ des Promovierens rundeten das Treffen ab. Hier wurden u.a. die Themensuche, die Auswahl der Betreuungsperson, aber auch die Herausforderungen des eigentlichen Schreibprozesses thematisiert. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern blieb wie immer ausreichend Raum für Fragen und Diskussion.

Mehr dazu lesen Sie im ausführlichen Nachbericht.

Entscheidungsanmerkung zum europäischen Artenschutzrecht erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER, Heft 2/2021) ist eine Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer zur Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 über die Reichweite der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote erschienen. Im gegenständlichen Urteil bestätigt der Gerichtshof seine grundsätzlich strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei etwa jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. In Ihrer Anmerkung kommen die beiden Autoren auch zum Ergebnis, dass die Aussagen des EuGH nicht ohne Weiteres auf die Zugriffsverbote der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 5 VS-RL) übertragbar sind.

Keine Umgehung von Konzentrationszonenplanungen durch Mindestabstände im Landesentwicklungsprogramm – Urteilsanmerkung erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) hat Dr. Nils Wegner eine Entscheidung des VG Koblenz vom Sommer letzten Jahres kritisch kommentiert. Das Gericht hatte darin einer Abstandsvorgabe im Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz für Windenergieanlagen von bis zu 1.100 Meter zu bestimmten Siedlungsgebieten unmittelbare Wirkung auf Zulassungsebene zuerkannt. Folgte man dem, hätte es einer weitergehenden Umsetzung der Abstandsvorgabe im Rahmen einer Konzentrationszonenplanung nicht bedurft. Eine Rechtfertigung des Ausschlusses der Windenergie innerhalb der Abstände durch die „Schaffung substanziellen Raums“ an anderer Stelle wäre dann nicht länger notwendig. Weil das VG Koblenz zudem einen subjektiv-drittschützenden Charakter der Vorgabe annahm, eröffnete es betroffenen Anwohnern entgegen dem geläufigen Verständnis entsprechender Vorgaben der Raumordnung als Recht zum Schutz allein öffentlicher Belange zudem auch gerichtlich weitreichende Durchsetzungsmöglichkeiten. Auch hiergegen wendet sich die Urteilsanmerkung.

Neues Großprojekt Norddeutsches Reallabor (NRL) untersucht Fragen zu grünem Wasserstoff und energieoptimierten Quartieren

Würzburg, 14. April 2021

Das zum 1. April 2021 gestartete Forschungsvorhaben Norddeutsches Reallabor (NRL) wurde heute offiziell durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier mit der symbolischen Übergabe des Förderbescheids bekanntgegeben. Während der fünfjährigen Projektlaufzeit will das über 50 Partner umfassende Konsortium aus Wissenschaft und Praxis die ganzheitliche Transformation des Energiesystems erproben und so den Weg zu einer schnellen Dekarbonisierung aller Verbrauchssektoren demonstrieren. Die Modellregion umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und das westliche Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur Sektorenkopplung (mit Schwerpunkt auf grünem Wasserstoff) sowie zu energieoptimierten Quartieren und Städten. Die Stiftung Umweltenergierecht bearbeitet sämtliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen des Projekts.

 

Neues Vorhaben zu Akzeptanzfragen in der Energiewende gestartet

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet gemeinsam mit dem Zentrum für Risiko- und Innovationsforschung (ZIRIUS), dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und DIALOGIK gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations- und Kooperationsforschung das Vorhaben „SyKonaS – Systemische Konfliktanalyse mittels Szenariotechnik“. In dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Vorhaben wird zunächst eine szenarienbasierte Analyse der Wechselwirkungen von Konflikten auf unterschiedlichen Ebenen der Energiewende einerseits und den institutionellen, technischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen. Hierauf aufbauend werden sodann vorhandene Lösungsinstrumente zur Steigerung der Akzeptanz in der Energiewende weiterentwickelt und gänzlich neue Instrumente vorgeschlagen um gegenwärtige und künftige Konflikte zu adressieren. Ziel der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht ist es, einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zum besseren Verständnis des rechtsgebietsübergreifenden interdependenten Charakters von Rechtsregeln zur Lösung von Konflikten und zur Steigerung der Akzeptanz in der Energiewende zu leisten.

Neues Vorhaben widmet sich der Transferforschung zu den Reallaboren der Energiewende

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet heute in ein neues Forschungsvorhaben. Unter dem Kürzel Trans4ReaL kümmern wir uns in einem breit aufgestellten Konsortium um alle rechtlichen und regulatorischen Fragestellungen rund um die wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien.

Worum geht es? Anfang 2019 hatte das BMWi zu dem Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ aufgerufen, um technische und nicht-technische Innovationen in den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien erproben zu können. In den Reallaboren sollen Unternehmen künftig neue Wasserstofftechnologien im industriellen Maßstab und in realer Umgebung testen. Klares Ziel ist, diese Technologien weiterzuentwickeln – für Deutschland der erste Schritt zur Schaffung eines Heimatmarktes für Wasserstofftechnologien. Damit die Erkenntnisse aus den Reallaboren integriert und verortet werden können, hat das BMWi eine Wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore aufgesetzt. Aufgabe der Transferforschung ist es dabei nicht, die Technologien selbst zu erforschen, sondern die Reallabore wissenschaftliche zu begleiten und ihre Ergebnisse einzuordnen, zu analysieren und in ihren jeweiligen Kontext zu setzen. Die Analysen sollen damit Impulse für die technologische und fördertechnische Weiterentwicklung geben.

Unter der Federführung der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht in diesem Vorhaben mit der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA), dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik gGmbH, Agora Energiewende, der Technischen Universität München sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zusammen.

 

Neues EEG – noch mehr Komplexität: Online-Tool zu Strompreisbestandteilen erweitert und aktualisiert

Würzburg, 31. März 2021

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Ende letzten Jahres haben sich einige neue Regelungen zur EEG-Umlage für die Bereiche Speicherung und Sektorenkopplung ergeben. Das hat die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, ihr Online-Tool zur Darstellung der Strombezugskosten für Anlagen zur Stromspeicherung und zur Sektorenkopplung zu aktualisieren. Das unter www.strompreisbestandteile.de frei verfügbare Tool stellte bislang für rund 80 Anlagenkonstellationen die Strompreissituation für die staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile (kurz „SIP“) dar.  Jetzt sind neue Regelungen und sich daraus ergebende Konstellationen wie die Reduzierungen bei der EEG-Umlage für die Verwendung von Landstrom für Seeschiffe oder für elektrisch betriebene Linienbusse hinzugekommen. Zudem wurden Aktualisierungen wegen der geänderten Rechtslage vorgenommen. Die überarbeitete Version ist seit heute verfügbar. Wir planen das Tool auch in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln und um neue Konstellationen zu erweitern.

Die Website wurde im Rahmen des SINTEG-Projekts „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.

 

 

„Recht muss fortlaufend entwickelt werden“ – Caroline Moog und Thorsten Müller im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg

Lüneburg, 31. März 2021

Caroline Moog und Thorsten Müller haben im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg über Ihre Motivation als Rechtswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftler gesprochen und weshalb die Forschungsarbeit so relevant ist. „Wir brauchen neue Lösungen und die möchte ich gerne mitentwickeln“ betont Thorsten Müller, der seit 2016 Dozent im Masterprogramm „Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt“ ist. Für ihn steht nicht nur im Mittelpunkt, den Rechtsrahmen für Gesellschaft und Wirtschaft fortzuentwickeln, er möchte sein Wissen auch an Studierende weitergeben. Auch für Caroline Moog ist es als Rechtswissenschaftlerin wichtig, sich in gesellschaftlichen Bereichen wie dem Umweltschutz einzubringen. Parallel zu ihrer Forschungsarbeit bei der Stiftung Umweltenergierecht beschäftigt sie sich in ihrer Masterarbeit beispielsweise mit der rechtlichen Situation von Tiny Houses.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Website der Leuphana Universität nachlesen.

 

EuGH bleibt seiner Linie im Artenschutzrecht vorerst treu

Online, 30. März 2021

In unserem Online-Seminar „Doch keine Erleichterung im Artenschutzrecht? – Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021“ haben wir uns heute mit der Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 zur Reichweite der Zugriffsverbote auseinandergesetzt. In seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof seine strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. Das wird in Deutschland auch bisher schon weitgehend so gehandhabt. Allenfalls beim Störungsverbot, das sich in Deutschland stärker an der Vogelschutz-Richtlinie orientiert und damit populationsbezogen ausgestaltet ist, könnten sich Auswirkungen zumindest bezüglich FFH-Arten ergeben.

Der EuGH wurde in dem Verfahren nicht nur nach der Rolle des Erhaltungszustands im Rahmen der Zugriffsverbote der FFH-RL, sondern auch im Rahmen der Zugriffsverbote der VS-RL gefragt. Hierzu hat sich der Gerichtshof allerdings nicht geäußert. Ob er die Relevanz des Erhaltungszustands auch bei den Zugriffsverboten der Art. 5 Buchst. a bis d VS-RL verneinen würde, ist damit weiterhin offen. Die zur FFH-RL erfolgte, stark am Wortlaut ansetzende Argumentation, lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Verbote der VS-RL übertragen. Deren Wortlaut weist an den entscheidenden Stellen Unterschiede auf. Das bedeutet zugleich, dass dem Vorschlag der Generalanwältin Kokott bei lediglich in Kauf genommenen Tötungen von Vögeln vom EuGH keine Absage erteilt wurde. Die Generalanwältin hatte eine Beschränkung der Verbote des Art. 5 Buchst. a, b VS-RL dadurch vorgeschlagen, dass der Erhaltungszustand zu berücksichtigen sei. Auch diese Entscheidung gibt Anlass zu der generellen Überlegung, die Vorgaben der FFH-RL und der Vogelschutz-Richtlinie stärker getrennt umzusetzen. Auf diese Weise könnte den Unterschieden zwischen den beiden Richtlinien besser Rechnung getragen werden.

Mehr erfahren Sie auf den Vortragsfolien.

Thorsten Müller im Interview: „Es braucht faire und einfache Regeln“

Würzburg, 29. März 2021

In der heutigen Ausgabe der Mainpost ist ein Interview mit Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, erschienen. Darin geht er darauf ein, welche Herausforderungen er derzeit für die Energiewende und die gesteckten Klimaschutzziele der Politik sieht und welche Rolle er dem Recht für effektiven Klimaschutz zuschreibt. „Die Ziele sind für konkrete Maßnahmen zu abstrakt und unklar, das betrifft Unternehmen und Gesetzgebung. Energierecht, aber auch Planungs- und Genehmigungsrecht muss auf den Ausbau regenerativer Stromgewinnung ausgerichtet werden“, fasst Thorsten Müller zusammen. Aus seiner Sicht braucht es deshalb konkrete Zielvorstellungen und Vorgaben sowie einen passenden rechtlichen Rahmen, der unkomplizierte und faire Regeln für alle Akteure – auch Privatleute – schafft.

Das gesamte Interview können Sie online nachlesen.

Green Deal erklärt: Updates und Einführung des Grenzausgleichmechanismus (CBAM)

Online, 23. März 2021

Heute ging die sechste Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ online. Auch dieses Mal haben wir uns wieder mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren auseinandergesetzt. Der thematische Schwerpunkt dieser Ausgabe lag vor allem auf der Diskussion um die Einführung eines sogenannten Grenzausgleichmechanismus (CBAM). Dafür haben wir die bereits bestehenden und möglichen neuen Instrumente EU- und welthandelsrechtlich eingeordnet und aufgezeigt, welche Querverbindungen zur allgemeinen CO2-Bepreisung auf EU-Ebene bestehen, insbesondere zum EU-Emissionshandel.

Erfahren Sie mehr dazu in unseren Präsentationsfolien. Im Online-Bereich finden Sie auch alle vergangenen Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

 

Fünf Würzburger Wissenschaftseinrichtungen wollen Zentrum für Angewandte Klimaforschung gründen

Würzburg, 19. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine von fünf Würzburger Wissenschaftsinstitutionen, die mit Unterstützung zahlreicher regionaler Institutionen und Forschungseinrichtungen das „Würzburger Zentrum für Angewandte Klimaforschung“ (WueZAK) gründen wollen. Im WueZAK sollen die Auswirkungen zum regionalen und lokalen Klimawandel erforscht und praxistaugliche Anpassungsstrategien entwickelt werden.

Die Regiopolregion Mainfranken und Würzburg als neuer Standort eignet sich für das WueZAK gleich aus zwei Gründen hervorragend: Die Region ist schon heute mit starken klimatischen Veränderungen konfrontiert und zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands – Bedingungen, die andernorts erst in 30 bis 50 Jahren zu erwarten sind und damit als ideales Reallabor fungieren. In der Regiopolregion Mainfranken bündeln sich zum anderen herausragende Forschungseinrichtungen, die langjährige Expertise in der Grundlagen- sowie anwendungsorientierten Forschung mitbringen und damit ein interdisziplinäres Arbeitsumfeld ermöglichen.

Auftakt der Initiative bildete die heutige Pressekonferenz, in der die Initiatoren – das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung e.V., die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, die Julius-Maximilians-Universität, das Universitätsklinikum Würzburg sowie die Stiftung Umweltenergierecht – das Projekt der Öffentlichkeit präsentiert haben. Im nächsten Schritt soll die Bayerische Staatsregierung für das Leuchtturmprojekt gewonnen werden, das bereits Leitprojekt der Regiopolregion ist.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung, der Präsentation der heutigen Pressekonferenz sowie auf der Website des WueZAK.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht zieht um!

Würzburg, 16. März 2021

Nach zehn Jahren sind unsere Räumlichkeiten in der Ludwigstraße zu klein für uns geworden – wir ziehen in unser neues Stiftungshaus! Die Kartons sind fertig gepackt und warten nur noch darauf, in die neuen Räumlichkeiten gebracht zu werden. Wir freuen uns auf unser neues Stiftungshaus, in dem wir noch besser unserer Forschungsarbeit nachgehen können. Denn die großzügigeren Büroräume bieten vor allem eines: Viel Platz für Kreativität, neue Ideen, Teamarbeit sowie Austausch und Vernetzung.

Aufgrund des Umzugs sind wir von Mittwoch, 17. März bis Freitag, 19. März nur noch eingeschränkt telefonisch oder per Mail erreichbar. Ab Montag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!

Ab Freitag, 19. März finden Sie uns unter unserer neuen Adresse:

Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg  

Die bekannten Telefon- und Fax-Nummer bleiben bestehen. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne!

Startschuss für neues Projekt: Wie könnte das zukünftige Recht für PV-Eigenstrom aussehen?

Online, 8. März 2021

Mit einem Kick-Off-Treffen aller Projektpartner begannen die Arbeiten am Projekt „OwnPV-Outlook – PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“.

Die Stiftung Umweltenergierecht will im Projekt zum einen den „Instrumentenkasten“ des Gesetzgebers für eine zukunftsgerichtete Förderung von PV-Eigenstrom aufzeigen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Projektpartner sollen zudem mögliche Vorschläge zu einer Neugestaltung des Rechtsrahmens erarbeitet werden.

Projektbezogenes Dissertationsverfahren erfolgreich abgeschlossen

Würzburg, 09. März 2021

Im Rahmen von NEW 4.0 verfasste Dr. Anna Halbig eine projektbegleitende Dissertation mit dem Titel „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“. In dem im Februar 2021 erfolgreich abgeschlossenen Dissertationsvorhaben wurde untersucht, wie Märkte zur Erreichung festgelegter (klima-)politischer Ziele transformiert werden können. Als Beispiel für eine solche Transformation wurde der Regelreservemarkt herangezogen. Die Ergebnisse der Promotion etwa zum aktuellen Marktdesign von Regelreserve konnten unmittelbar für das Projekt NEW 4.0 genutzt werden. Anna Halbig wurde 2021 mit ihrer energierechtlichen Dissertation an der Universität Würzburg promoviert, das Buch befindet sich aktuell im Erscheinen.

Vortrag zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings

Berlin, 5. März 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Repowering auf Planungsebene – aktuelle Rechtslage und praktische Einblicke“ der Fachagentur Windenergie an Land hat Dr. Nils Wegner die planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings in einem Vortrag erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Im Zentrum des Vortrags standen planerische Möglichkeiten, wie die Raumordnung die Steuerung von Repoweringvorhaben in unterschiedlicher Weise auf die kommunale Bauleitplanung übertragen kann. Die Kommunen erhalten so auch in den Ländern planerische Freiheiten, in denen im Übrigen eine abschließende Steuerung der Windenergie auf Raumordnungsebene stattfindet. Dies bietet sich gerade dort an, wo weitreichende Siedlungsabstände große Flächen für die Windenergie ansonsten sperren würden. Kommunen können dann entscheiden etablierte Standorte zu sichern und die Abstände punktuell zurückzunehmen. Der Vortrag ist auf der Homepage der FA-Wind hier abrufbar.

10 Jahre Stiftung Umweltenergierecht – Startschuss für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Am 1. März 2011 haben 46 Gründer die Stiftung Umweltenergierecht aus der Taufe gehoben und damit die damals bereits seit vier Jahren an der Universität Würzburg bestehende Forschungsstelle Umweltenergierecht institutionell auf neue Beine gestellt. In Würzburg ist seitdem ein Zentrum der rechtswissenschaftlichen Forschung rund um die Energiewende entstanden. So konnten in den letzten Jahren Grundlagen des Umweltenergierechts erforscht und zahlreiche Impulse für die Rechtsentwicklung gegeben werden.

Der 10. Geburtstag ist gleichzeitig Ausgangspunkt für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende. Weil die Rechtsentwicklung in den nächsten zehn Jahren darüber entscheiden wird, ob die Klimaschutzziele von Paris erreicht werden können, wird die Stiftung Umweltenergierecht ihre Forschung weiter intensivieren. „In den ersten 10 Jahren haben wir sehr erfolgreich ein Fundament gelegt. Darauf können wir nun weiter aufbauen, um die vor uns liegende Phase der Energiewende noch intensiver mit unseren Forschungsergebnissen und daraus abgeleiteten Ideen und Ratschlägen zu unterstützen“, blickt Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung, in die Zukunft.

Das Team der Stiftung Umweltenergierecht hat die Grundzüge für ein Forschungsprogramm für das Energiewenderecht 2030 entwickelt, das im Laufe des Jahres mit dem Forschungsnetzwerk der Stiftung und der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert und endgültig ausformuliert werden wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann im Rahmen der 23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 21. Oktober 2021 in Würzburg präsentiert werden. Diese Veranstaltung soll zudem erste rechtswissenschaftliche Ideen für die dann startende neue Legislaturperiode aufzeigen. Erste Anhaltspunkte für die Forschungsthemen der Stiftung Umweltenergierecht finden sich auf der neu gestalteten Homepage.

Pressemitteilung

 

Ein ENERGIEVORRAT für die Stiftung Umweltenergierecht als Finanzierungsbaustein für die entscheidende Phase der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erhält eine zusätzliche innovative Säule zur Finanzierung ihrer Forschung: den ENERGIEVORRAT – Stiftungsfonds für gutes Klimaschutzrecht. Dieser wird anlässlich des 10. Geburtstages der Stiftung Umweltenergierecht angelegt und in den nächsten 10 Jahren aufgebraucht. Dank sechs Initiatoren und bereits gewonnener weiterer Unterstützer stehen bereits mehr als 2 Millionen Euro des angestrebten Finanzvolumens zur Verfügung. Innerhalb von einem Jahr soll der ENERGIEVORRAT mit mindestens 4 Millionen Euro gefüllt werden.

„Durch den ENERGIEVORRAT erlangen wir in der entscheidenden Phase der Energiewende mehr inhaltlichen Freiraum, stärken die Rolle der Stiftung Umweltenergierecht als unabhängige Ideen- und Ratgeberin und festigen unsere institutionelle Basis. So können wir noch effektiver und zielgerichteter die maßgeblichen Fragen der Rechtsentwicklung rund um die Energiewende erforschen und Lösungen für das zukünftige Recht entwickeln“, freut sich Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands.

Erfahren Sie hier mehr zum ENERGIEVORRAT und Ihren Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht wird 10 Jahre – Sie haben einen Wunsch frei!

Würzburg, 1. März 2021

Was wünschen sich die Bundesminister Olaf Scholz, Anja Karliczek und Svenja Schulze, der bayrische Ministerpräsident Markus Söder, der luxemburgische Umweltminister, Ministerpräsidenten und Minister aus ganz Deutschland, Abgeordnete aus Bundestag, Europaparlament und Landtag, namhafte Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von der Stiftung Umweltenergierecht? Finden Sie es in unserem Geburtstagsgästebuch heraus und senden auch Sie uns einen Wunsch.

Was sollen wir in den nächsten 10 Jahren erforschen und ausarbeiten? Welchen Themen sollen wir uns intensiver oder zusätzlich zuwenden und welche neuen Ideen müssen in neue Rechtsstrukturen gegossen werden, damit Klimaschutz gelingt? Was sollten wir berücksichtigen oder verbessern? Was haben wir gut gemacht?

Die Liste der Wünsche an uns und Anregungen für unsere Arbeit in den nächsten 10 Jahren soll weiter wachsen und ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Dafür brauchen wir auch Sie und laden Sie herzlich ein, uns weitere Wünsche zuzusenden. Wir freuen uns, auf Ihre (Glück-)Wünsche in unserem virtuellen Geburtstagsgästebuch!

Zum Geburtstagsgästebuch

 

Neues Corporate Design: Frischer Wind für die Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. März 2021

Zu unserem Jubiläum präsentieren wir unser neues Erscheinungsbild. Das neue Corporate Design soll unserer Marke treu bleiben und gleichzeitig unseren Charakter und unsere Stärke noch besser unterstreichen. Ein moderneres und kompakteres Logo angelehnt an das charakteristische Stiftungsblau, eine neue Typografie, klare Linien als identitätsstiftende Gestaltungselemente, die wie ein verbindender (Leit-)Faden durch unsere Medien führen. Entstanden ist ein Design, das auch visuell für uns und unsere Arbeit steht: Wir verstehen uns als Rechtswissenschaftler und Lotsen, die mit einem unabhängigen Blick die Rechtsentwicklung strukturieren. Entlang einer klar ausgerichteten Leitlinie erforschen wir mögliche Wege zur Treibhausgasneutralität, um durch das komplexe Paragraphendickicht zu führen und Rat-, Ideen- und Impulsgeber sein zu können.

 

Aufsatz zur Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 26. Februar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER) ist ein Aufsatz von Maximilian Schmidt mit dem Titel „Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen“ erschienen. Der Anlagenschutz sogenannter Drehfunkfeuer steht zahlreichen potenziellen Windenergiestandorten entgegen. Rechtliche Grundlage dieses Konfliktes ist § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der die Errichtung von Bauwerken untersagt, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen (wie etwa Drehfunkfeuer) gestört werden können.

Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Anwendung des § 18a LuftVG auf Windenergieanlagen. Zudem werden Ansatzpunkte für Änderungen und Konkretisierungen innerhalb des § 18a LuftVG aufgezeigt, mit denen die derzeitige Situation verbessert werden könnte.

Bedeutung des EEG 2021 für die Region Bayerischer Untermain

Online, 18. Februar 2021

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg luden am 18. Februar 2021 in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Bayerischer Untermain zu einer Online-Informationsveranstaltung zum EEG 2021 ein. Dr. Markus Kahles informierte dort zu den neuen Regelungen des EEG 2021. Im Mittelpunkt standen die neuen Regelungen zum Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen und zur Eigenversorgung. Im Anschluss wurden Fragen der Teilnehmenden beantwortet und über die neuen Regelungen diskutiert.

 

Green Deal erklärt: Updates und Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht

Online, 23. Februar 2021

Am kommenden Dienstag, 23. Februar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Wir widmen uns gemeinsam mit Ihnen den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Selbstverständlich bringen wir Sie auch auf den aktuellen Stand zu den Verhandlungen zum EU-Klimagesetz.

Den Schwerpunkt legen wir dieses Mal auf die möglichen Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht. Um ehrgeizigere Energie- und Klimaziele erreichen zu können, bedarf es grüner Investitionen großen Ausmaßes, die auch durch öffentliche Mittel gefördert werden. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsfelder des Beihilferechts werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Reform der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen (UEBLL) legen, die die EU-Kommission dieses Jahr beschließen will. Durch einen neuen EU-Rechtsrahmen für Beihilfen werden die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und die Rahmenbedingungen für Investoren für die kommenden Jahre entscheidend geprägt werden.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 23. Februar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Abschlussbericht zur Bündelung leitungsgebundener Infrastrukturen erschienen

Dessau-Roßlau, 29. Januar 2021

Die Bündelung leitungsgebundener Infrastrukturen weist gegenüber ihrer Einzelverlegung in vielen Fällen Vorteile bei der Nachhaltigkeit auf, wie eine Untersuchung durch das Fraunhofer Institut ISI, Bosch & Partner und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt. Der Abschlussbericht zum Vorhaben INTEGRIS – „Gebündelte Infrastrukturplanungen und -zulassungen und integrierter Umbau von regionalen Versorgungssystemen – Herausforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfungen“ umfasst neben einer ausführlichen Bewertung von Nachhaltigkeit und Umweltwirkungen gebündelter Vorhaben auch eine Darstellung des für solche Vorhaben geltenden Rechtsrahmens und identifiziert Ansatzpunkte zu dessen Weiterentwicklung. Der Abschlussbericht ist hier abrufbar.

 

Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende

Würzburg, 28. Januar 2021

Das EEG 2021 stand im Mittelpunkt des 3. Forums EnergieCluster des House of Energy, das am 28. Januar 2021 online durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Impulsvortrags analysierte Dr. Markus Kahles dort die Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende. Dabei stellte er die rechtlichen Instrumente im EEG 2021 vor, die in Richtung einer regionalen Steuerung des Anlagenzubaus zielen oder die Verwendung von Strom für bestimmte Anwendungen vor Ort regeln. Auch ging er auf die neue Bund-Länder-Koordination zur Erreichung der Ziele des EE-Ausbaus ein. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf rechtliche Weiterentwicklungsoptionen.

 

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 26. Januar 2021

Am Dienstag, 26. Januar 2021, ging die nun bereits vierte Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt online.

Zu Beginn des Jahres 2021 starteten wir mit einem Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gingen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigten wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

In unserem Online-Bereich finden Sie alle Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

Auftakttreffen der Feedbackgruppe des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Januar 2021

Am 21. Januar fand die erste Sitzung des fachlichen Beirats des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen„ als Online Veranstaltung statt. Um die relevanten Akteure mit in das Projekt einzubeziehen und Hinweise zur Praxis der kommunalen Wärmeplanung zu erhalten, hatte das Projektkonsortium, bestehend aus der adelphi research gemeinnützige GmbH, dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen und der Stiftung Umweltenergierecht im vergangenen Jahr eine Feedbackgruppe ins Leben gerufen.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden neben der Vorstellung der Teilnehmenden der Feedbackgruppe die Projektziele und die methodische Vorgehensweise erläutert und im Anschluss die Arbeitshypothesen sowie Leitfragen des Projekts zur Diskussion gestellt. Die rund 20 Teilnehmer aus Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Unternehmen haben intensiv die Fragestellungen erörtert. Etwa, ob eine neue kommunale Wärmeplanung als eine neue Fachplanungsart ausgestaltet werden sollte, wie die Verknüpfung eines informellen Wärmeplans mit dem verbindlichen Bauplanungsrecht aussehen könnte und, ob die Festlegung von Eignungsgebieten verbunden mit einer finanziellen Fördermöglichkeit der Bürger, die sich an diese Festlegungen halten, zielführend ist.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Impulsvortrag von Herrn Dr. Max Peters von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, in dem Herr Peters wesentliche Aspekte des Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanung vorstellte.

Vorstellung des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“ in der stadt+werk erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift stadt+werk 1/2 2021, S. 20f. ist ein Beitrag von Victoria Balling, Andreas Schneller und Prof. Jürgen Knies mit dem Titel „Modell für die Wärmeplanung“ erschienen (Heftarchiv).

Der Beitrag stellt das Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP) vor. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines neuen Planungsinstruments oder Modells. Im Projekt, das einen transdisziplinären Ansatz verfolgt, führt die Stiftung Umweltenergierecht die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen durch. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie hier.

Didaktischer Beitrag zum Windenergierecht erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Juristischen Arbeitsblätter (JA) ist als „Übungsblätter Studenten“ ein Beitrag von Tim Schilderoth und Dr. Nils Wegner erschienen. Die auf eine dreistündige Bearbeitungszeit ausgerichtete Fallbearbeitung für Fortgeschrittene thematisiert die Problematiken der Turbulenzwirkungen und Abschattungen benachbarter Windenergieanlagen und zeigt die dahinter stehenden Fragen des Immissionsschutz- und Baurechts auf. Der Beitrag dient der Übung der Studierenden in den vor allen Dingen in den Schwerpunktbereichen im Studium relevanten Themengebieten und soll sie an das Arbeitsfeld des Umweltenergierechts heranführen.

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 19. Januar 2021

Am kommenden Dienstag, 26. Januar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Zu Beginn des Jahres 2021 geben wir Ihnen einen Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gehen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigen wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

Diskutieren Sie mit uns über diese und weitere Fragen. Wir freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 26. Januar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Dissertationspreis Umweltenergierecht 2021

Würzburg, 13. Januar 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht schreibt zum fünften Mal ihren Dissertationspreis aus, um herausragende Arbeiten aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen. Alle Doktorandinnen und Doktoranden, die 2019 oder 2020 eine Promotion aus diesem Bereich in deutscher oder englischer Sprache mit einem exzellenten Ergebnis abgeschlossen haben, können sich bewerben. Der Dissertationspreis Umweltenergierecht ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021.

Neue Synopse zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erschienen

Würzburg, 12. Januar 2021

Pünktlich zum 1. Januar 2021 ist das neue EEG 2021 in Kraft getreten. Um die finalen Änderungen besser nachvollziehen zu können, haben wir daher unsere bisherigen Synopsen zum Gesetzgebungsverfahren anhand des nun beschlossenen Gesetzestextes aktualisiert. Wir stellen Ihnen diese Synopse gerne zur Verfügung, um auch Ihnen eine Orientierung an die Hand zu geben und die neuen Formulierungen des EEG 2021 mit dem alten EEG 2017 vergleichen zu können. Soweit wir das absehen können, handelt es sich dabei gleichzeitig um die erste durchgängige Lesefassung des EEG 2021.

Unsere Synopse können Sie jederzeit kostenfrei herunterladen und gerne teilen oder verbreiten. Sollte Ihnen etwas an unserer Darstellung auffallen oder Sie zu einzelnen Punkten Diskussionsbedarf sehen, kommen Sie sehr gerne auf uns zu. Lassen Sie uns auch gerne wissen, wenn Sie noch Fragen oder weitere Anmerkungen zu unserer Synopse haben.

Zur Synopse

 

Thorsten Müller in die Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ berufen

Online, 12. Januar 2021

Heute fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ des Akademienprojektes „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ statt, in der Thorsten Müller Mitglied ist. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht darin, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die einen Markthochlauf für eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa bis zum Jahr 2030 ermöglichen und den weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Das Projekt „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ erarbeitet wissenschaftlich fundierte Handlungsoptionen für die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland unter Berücksichtigung des europäischen und globalen Kontextes. Die Initiative wird von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und acatech getragen.

Vortrag zum Gutachten „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht“

Online, 12. Januar 2021

Auf der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ der Koordinierungsstelle „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ hat Oliver Antoni heute im Rahmen der Deep Dive Session „Regulatorische Wege in die Wasserstoffwirtschaft“ einen Impulsvortrag dazu gehalten, welche aktuellen rechtlichen Hemmnisse, aber auch Privilegien, bei der Erzeugung und Nutzung von aus erneuerbarem Strom erzeugten Wasserstoff bestehen. Er ging dabei u. a. auf die Strompreissituation bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff oder die Privilegien bei der Einspeisung ins Erdgasnetz ein. Ferner informierte er die Arbeitsgruppe darüber, welche Ziele und Arbeitsinhalte das Gutachten „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht –Rechtsgrundlagen und Entwicklungslinien für die Regulierung von grünem Wasserstoff“ haben wird, das die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag von ESYS bis Ende Juni 2021 erstellen wird.