Für unser kreatives Team, das sich als rechtswissenschaftliche Zukunftswerkstatt mit einem der dynamischsten Fachgebiete unserer Rechtsordnung beschäftigt, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m) für die Forschung zum europäischen Rechtsrahmen zur Förderung erneuerbarer Energien
Einen Volljuristen als Wissenschaftlichen Referenten (w/m) für die Forschung zum europäischen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien und das allgemeine Energierecht
Einen Juristen als Projektleiter (w/m) für ein Forschungsprojekt zum Recht der Energiewende in Deutschland und Frankreich
Einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m) für die Forschung zum Planungs- und Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen
Siehe auch: www.stiftung-umweltenergierecht/stellenanzeigen. Bewerbungsschluss ist der 9. Oktober 2017.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!



Fast schon traditionell findet die Frühjahrstagung der Stiftung Umweltenergierecht in Berlin statt. So auch die heutigen 17. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, zu denen gut 100 Teilnehmer in die Vertretung Baden-Württembergs in den Tiergarten gekommen waren.
Das neue EEG 2017 sieht in zwei Verordnungsermächtigungen ab Mai 2018 Pilotvorhaben für sogenannte Innovationsausschreibungen und gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen vor. Damit sollen in Deutschland erstmals Elemente eines technologieneutralen Ausschreibungsdesigns erprobt werden. Für die gemeinsamen Ausschreibungen gibt es bereits einen Verordnungsentwurf, der vorige Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Die Würzburger Gespräche haben im Frühjahr immer auch einen internationalen Fokus. So wurde in aktuellen Berichten aus Großbritannien, Spanien und Chile deutlich, welche technologieneutralen Aspekte diese drei Länder jeweils in ihrem Ausschreibungsdesign verortet haben und welche Erfahrungen dort damit gesammelt wurden.



Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission ihr Energie-Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ veröffentlicht, dessen Umfang mit über 1000 Seiten Rechtstexten und Erläuterungen gewaltig ist. Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Veröffentlichung zum Anlass genommen, am 15. Dezember 2016 in Berlin einen
Vertreterinnen und Vertreter von Bund Naturschutz und dem Bundesverband erneuerbarer Energie mit den Teilnehmern. Die Veranstaltung wurde im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten
Die Stiftung Umweltenergierecht hat die Vorbereitung und Entstehung der Novelle des EEG mit verschiedenen Studien und Gutachten vorausgedacht und begleitet. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hat die Stiftung nun in diversen Workshops Informationen rund um das neue EEG weitergegeben und Wissen vermittelt. Ob in Dortmund, Potsdam oder Rendsburg: Die Workshops dienten dazu, die Neuregelungen des EEG 2017 zu ergründen, die Hintergründe zu beleuchten und mögliche Praxisprobleme und Gestaltungsoptionen zu diskutieren. Für Stiftungsvorstand Thorsten Müller war hierbei der intensive Austausch besonders wertvoll: „Aus dem gemeinsamen Dialog und der Diskussion offener Fragen zum neuen Rechtsrahmen mit den Workshop-Teilnehmern haben wir wichtige Impulse für unsere weitere Arbeit mitgenommen.“



