Im Rahmen der Begleitforschung zum EEG-Erfahrungsbericht hat die Stiftung Umweltenergierecht heute in Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen Expertenworkshop zu „Eigenversorgungspachtmodellen und Kreditwesengesetz“ veranstaltet. Dabei ging es um die Frage, wann Pacht- und Betriebsführungsmodelle für Kraftwerke ein nach Kreditwesengesetz erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing darstellen. Die Stiftung Umweltenergierecht wird das Thema weiter vertiefen.