Zu der heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung des Hessischen Landtages war Thorsten Müller als Sachverständiger geladen. Es ging in der Anhörung um einen Gesetzentwurf zur Einführung eines 10 H-Abstandes nach Bayerischen Vorbildes in der Hessischen Bauordnung.
Die Stellungnahme baut aufgrund der weitgehenden Parallelität zur Gesetzeslage in Bayern auf dem Würzburger Bericht zum Umweltenegierecht Nr. 8 „Die Länderöffnungsklausel im BauGB und ihre Umsetzung in Bayern“ auf.
Stellungnahme (Drucksache 19/2070 vom 16.06.2015) veröffentlicht als Ausschussvorlage WVA/19/16, Teil 4, S. 131-168, 2. Dezember 2015