Thorsten Müller als Sachverständiger vom Bundestag angehört

Berlin, 17. Juni 2015

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des deutschen Bundestages zur Beihilfeentscheidung der EU-Kommission zum britischen Kernkraftwerk Hinkley Point C war Thorsten Müller heute als Sachverständiger geladen. In der öffentlichen Anhörung ging es um die beihilferechtliche Bewertung der Beihilfeentscheidung und die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland sich der Klage von Österreich anschließen soll. Thorsten Müller und Dr. Markus Kahles haben die Bewertung in einer rechtlichen Stellungnahme dargestellt.

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