Im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 21 gehen Sylvia Ruß und Frank Sailer der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen auch bei Windenergieanlagen Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten in Betracht kommen. Das besondere Artenschutzrecht kann die Genehmigungsbehörden bei Windenergieanlagen teils vor große Herausforderungen stellen. Hier könnte – neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen – auch das Ausnahmeregime helfen, aus Gründen des Klimaschutzes einen Kompromiss zwischen Artenschutz und Windenergieausbau zu finden.
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