23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht
Ziel Klimaneutralität
– (Wie) hält das Energierecht Schritt?
Entwicklungsperspektiven für die neue Legislaturperiode und darüber hinaus
Datum: 20. Oktober 2021
Uhrzeit: 14.00 bis 18.00 Uhr
Inhalt
In diesem Jahrzehnt entscheidet sich, ob wir die Klimaschutzziele von Paris erreichen werden. Dafür sind tiefgreifende Veränderungen erforderlich, gleichzeitig bietet die Transformation auch große Chancen. Von ganz verschiedenen Seiten – von der Klimawissenschaft über Umweltverbände und Fridays for Future bis hin zur Industrie – wird eine deutlich ambitioniertere Energiewende eingefordert. Dafür würde auch eine grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens erforderlich werden.
Eine Frage interessiert uns dabei besonders: Kann das Energierecht in Deutschland und der EU Klimaneutralität? Wir wollten der Frage nachgehen, welche Veränderungen dafür erforderlich sind und wie sich Klimaneutralität in einem immer dichteren Geflecht aus europäischen und deutschen Regelungsdickicht für die Energiewende umsetzen lassen kann.
- Welche Rolle wird der Green Deal spielen?
- Welche Anpassungen an den Grundstrukturen des Energierechts sind erforderlich?
- Welche Ausgestaltungsoptionen im Detail bestehen für ein neues Klimaschutzrecht?
Pünktlich zum Start der neuen Legislaturperiode und parallel zu möglichen Koalitionsverhandlungen in Berlin haben wir zu unserer digitalen Tagung eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung wollten wir erste Ansätze für die Rechtsentwicklung der nächsten vier Jahre präsentieren und diskutieren, aber auch darüber hinaus die offenen Fragen für dieses entscheidende Jahrzehnt gemeinsam mit Ihnen in den Blick nehmen. Die Diskussionen markierten einen vorläufigen Schlusspunkt für die Entwicklung unseres Forschungsprogramms Energiewenderecht 2030, das wir zusammen mit unserem Forschungsnetzwerk und Ihnen im Laufe des Jahres 2021 entwickeln werden.
Gerne können Sie sich die Vortragsfolien unserer Referentinnen und Referenten hier herunterladen.