17. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht
Gemeinsame Ausschreibung und Innovationsausschreibungen: Blaupause für das künftige Förderdesign?
Ein Blick auf europarechtliche Anforderungen, Erfahrungen anderer Länder und die Pläne der Bundesregierung zu technologieneutralen Ausschreibungen
Datum: Dienstag, 23. Mai 2017, 10-17 Uhr
Ort: Landesvertretung Baden-Württemberg, Tiergartenstr. 15,
10785 Berlin
Inhalt
Fast schon traditionell findet die Frühjahrstagung der Stiftung Umweltenergierecht in Berlin statt. So auch die 17. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, zu denen gut 100 Teilnehmer in die Vertretung Baden-Württembergs in den Tiergarten gekommen waren.
Thematisch stand die Tagung unter der Überschrift „Gemeinsame Ausschreibung und Innovationsausschreibungen: Blaupause für das künftige Förderdesign? – Ein Blick auf europarechtliche Anforderungen, Erfahrungen anderer Länder und die Pläne der Bundesregierung zu technologieneutralen Ausschreibungen“.
Das neue EEG 2017 sieht in zwei Verordnungsermächtigungen ab Mai 2018 Pilotvorhaben für sogenannte Innovationsausschreibungen und gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen vor. Damit sollen in Deutschland erstmals Elemente eines technologieneutralen Ausschreibungsdesigns erprobt werden. Für die gemeinsamen Ausschreibungen gibt es bereits einen Verordnungsentwurf, der vorige Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Die Tagung ging der Frage nach, wieviel „Brüssel“ und wieviel „Berlin“ in dieser Verordnung steckt, wie sich die flankierenden Vorgaben gerade für die neu definierten Verteilernetzausbaugebiete auf die Projektierung auswirken und was man sich im besten Fall von den Innovationsausschreibungen erhoffen darf, deren Eckpunkte erst in der neuen Legislaturperiode vorgelegt werden sollen.
Die Würzburger Gespräche haben im Frühjahr immer auch einen internationalen Fokus. So wurde in aktuellen Berichten aus Großbritannien, Spanien und Chile deutlich, welche technologieneutralen Aspekte diese drei Länder jeweils in ihrem Ausschreibungsdesign verortet haben und welche Erfahrungen dort damit gesammelt wurden.
Anmeldung und Programm
23. Mai 2017: Landesvertretung Baden-Württemberg, Berlin
9.30 Uhr
Eröffnung des Tagungsbüros
10.00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht
10.15 Uhr
Anforderungen des EU-Rechts an die Technologieoffenheit von Ausschreibungen für erneuerbare Energien
Dr. Tim Maxian Rusche, Autor „EU Renewable Electricity Law and Policy“ und Mitglied des Juristischen Dienstes der Kommission, Brüssel
Der Vortrag bringt nur die persönliche Meinung des Vortragenden wieder und kann in keiner Weise die Institution binden, für die er arbeitet.
anschließend Rückfragen
11.00 Uhr
Länderberichte: Technologieneutrale Ausschreibungen in…
…Großbritannien
Dr Gordon Edge, Inflection Point Energy Consulting, London
…den Niederlanden
Martijn van de Sande, Ministerie van Economische Zaken, Den Haag
anschließend Rückfragen
12.00 Uhr
Mittagspause
13.00 Uhr
Fortsetzung Länderberichte: Technologieneutrale Ausschreibungen in…
…Spanien
Sönke Schlaich, Rechtsanwalt, Madrid
…Chile
Tony Adam, Nordex, Hamburg
anschließend Rückfragen
14.00 Uhr
Erste Eckpunkte der Bundesregierung zu gemeinsamen Ausschreibungen und Innovationsausschreibungen für die Pilotverfahren ab Mai 2018
Hanna Schumacher, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin
14:45 Uhr
Kaffeepause
15.15 Uhr
Wie verhält sich Technologieoffenheit zu EE-Zielerreichung, Kosteneffizienz und Akteursvielfalt?
Prof. Dr. Uwe Leprich, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
15:45 Uhr
Podiumsdiskussion
Michael Class (juwi AG)
Prof. Dr. Uwe Leprich (Umweltbundesamt)
Ove Petersen (GP JOULE GmbH)
Hanna Schumacher (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
16.45 Uhr
Zusammenfassung und Schlusswort
Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht
17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Die Vorträge werden nicht übersetzt. Änderungen vorbehalten
Stand: 15. Mai 2017