Online-Seminar

CfD & Co.: EU-Vorgaben für Rückzahlungsinstrumente bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien

Datum: Mittwoch, 30. April 2025
Uhrzeit: 9:00 Uhr – 10.00 Uhr
Teilnahmebeitrag: kostenfrei

Inhalt

Zum 31. Dezember 2025 läuft die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) aus. In diesem Zusammenhang hatte die EU-Kommission Deutschland verpflichtet, ein Rückzahlungsinstrument („Clawback“) einzuführen – allerdings nur für den Fall, dass bis zum 30. Juni 2024 kein europaweit harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen wird. Inzwischen wurde ein solcher Rahmen mit Art. 19d der EU-Strombinnenmarktverordnung geschaffen: Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, spätestens ab dem 17. Juli 2027 für direkte Preisstützungssysteme – wie das EEG 2023 – zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfD) oder gleichwertige Instrumente einzuführen.

Eine entsprechende Reform würde nicht nur zentrale Grundpfeiler des EEG 2023 verändern, sondern hätte auch erhebliche Auswirkungen auf die ökonomischen Rahmenbedingungen neuer EE-Anlagen in Deutschland. Die Stiftung Umweltenergierecht hat daher in ihrer neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 40 die EU-Vorgaben für eine solche Reform der EE-Förderung untersucht und Pflichten und Spielräume des deutschen Gesetzgebers aufgezeigt.

In unserem kostenfreien Online-Seminar wollen wir die Kernergebnisse der Studie erklären und einordnen, die Pflichten und Spielräume für eine Reform des EEG 2023 erläutern sowie Fragen beantworten.

Anmeldung

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Ihre Ansprechpartnerin

Nadine Wilhelm
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel.: +49-931-79 40 77-12
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