Fokus Umweltenergierecht
Aktuelle Probleme in der UVP von Windenergievorhaben – Neues Recht und alte Fragen
Datum: Dienstag, 16. Juni 2020
Inhalt
Auch drei Jahre nach der Novellierung des UVPG im Jahr 2017 stellen die Umweltverträglichkeitsprüfung und die UVP-Vorprüfung noch immer eine Herausforderung im Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen dar. Während sich einige Probleme geklärt haben, sind durch die inhaltlichen Neuerungen im UVPG auch neue Rechtsfragen hinzugekommen.
Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltete aus diesem Grund einen weiteren Workshop zu den aktuellen Problemen in der UVP von Windenergieanlagen. Rund 160 Teilnehmer, Vertreter aus Behörden, der Anwaltschaft sowie der Wissenschaft, Projektierer und Betreiber nahmen teil und diskutierten im Anschluss an die Vorträge mit den Referenten.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Workshops bildete der Umgang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Praxis. Die Beiträge der Referenten machten deutlich, dass zwar einzelne Fragen – wie etwa nach dem Einwirkungsbereich bei der Abgrenzung von Windfarmen – inzwischen geklärt sind. Andererseits führen etwa gesetzliche Merkmale wie die des funktionalen Zusammenhangs sowie der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen weiterhin zu Unsicherheiten. Dies führt dazu, dass nicht selten aus reiner Vorsicht eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Eine ebenso wichtige Erkenntnis ist, dass durch unstrukturierte Anträge Effizienz im Verfahren verloren geht und unorganisierte Erörterungstermine immer wieder eine verpasste Chance darstellen, Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen.
Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildete die Umweltverträglichkeitsprüfung aus der gerichtlichen Kontrollperspektive. Der Dokumentationspflicht in der UVP-Vorprüfung kommt als zentrales Erkenntnismittel für die Gerichte eine besondere Bedeutung zu. Um Fehler zu vermeiden, wurden den Teilnehmern Kriterien für eine ordnungsgemäße Dokumentation in der UVP-Vorprüfung an die Hand gegeben. Zudem wurde die große Bedeutung der Heilungsregelungen für Zulassungsverfahren von Windenergieanlagen hervorgehoben sowie Möglichkeiten und hier bestehende (rechtliche) Schwierigkeiten beleuchtet.
Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderten dreijährigen Vorhabens NeuPlan Wind statt. Die Erkenntnisse des Workshops werden als wertvolle Grundlage in die weiteren Forschungsarbeiten der Stiftung Umweltenergierecht einfließen.
Digitaler Workshop, 16. Juni 2020
11:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Frank Sailer, Dr. Nils Wegner, LL.M., Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg
Block 1: Die UVP in der Praxis
11:05 Uhr
Neue Regelungen und alte Probleme in der UVP von Windenergievorhaben
Thomas Brünjes, ENERCON
11:30 Uhr
Verzögerungen abbauen, Akzeptanz schaffen – Ansätze für Verbesserungen aus der Perspektive eines Projektmanagers
Dr. Wolfgang Peters, Bosch & Partner, Berlin
11:55 Uhr
Diskussion
12:20 Uhr
Mittagspause
Block 2: Geklärtes und Ungeklärtes in der UVP-Prüfung
13:15 Uhr
Der neue Windfarmbegriff in der Praxis
Dr. Kathrin Fischer, LLUR Schleswig-Holstein, Flintbek
13:40 Uhr
Prüfungsumfang und Prüfungstiefe in der UVP-Vorprüfung
Dr. Nils Wegner, LL.M., Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg
14:05 Uhr
Kriterien zur Bestimmung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen in der UVP-Vorprüfung
Dr. Bernd Wust, LL.M. Kapellmann Rechtsanwälte, München
14:30 Uhr
Diskussion
15:00 Uhr
Pause
Block 3: Die UVP aus der gerichtlichen Kontrollperspektive
15:25 Uhr
Dokumentationspflichten in der UVP-Vorprüfung
Ursula Philipp-Gerlach, Philipp-Gerlach – Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt
15:50 Uhr
Heilung von Fehlern in UVP- und UVP-Vorprüfung in der gerichtlichen Praxis
Prof. Dr. Thomas Schomerus, Richter am Niedersächsischem OVG
16:15 Uhr
Diskussion
16:40 Uhr
Zusammenfassung und Ausblick
16:45 Uhr
Veranstaltungsende