Archiv für 2023

Gemeinsamer Praxisbericht im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München/Würzburg, 20. Dezember 2023

Das Projekt unIT-e² legt als Reallabor einen besonderen Fokus auf die praktische Umsetzung und Erprobung der entwickelten Lösungen zur optimalen Integration von Elektromobilität ins Energiesystem. Hierzu werden im Projekt auch verschiedenen Feldtests durchgeführt. Diese werden im heute veröffentlichten Praxisbericht schwerpunktmäßig vorgestellt und diskutiert.

Neben den Feldtests werden Zwischenergebnisse aus begleitenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analysen dargestellt sowie Handlungsoptionen in Bezug auf den politischen und regulatorischen Rahmen abgeleitet. Die Stiftung Umweltenergierecht hat hierzu einen Beitrag zu den wichtigsten Rechtsfragen im Bereich des bidirektionalen Ladens beigesteuert. Der Fokus liegt dabei auf den Strompreisbestandteilen sowie der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023.

 

 

Ariadne@Brussels: Stiftung Umweltenergierecht organisiert drei zentrale Workshops zum EU-Energie- und Klimaschutzrecht

Brüssel, 5. bis 7. Dezember 2023

Die Stiftung Umweltenergierecht ist Teil des Kopernikus-Projekts Ariadne, das Strategien und Politikinstrumente für einen effektiven Klimaschutz erforscht. Für Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft hat das Ariadne-Konsortium vom 5. bis zum 7. Dezember 2023 in Brüssel die Konferenz „Shaping EU climate and energy policy“ organisiert. Drei zentrale Workshops hat dabei die Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

So referierten Johanna Kamm zum Thema „Electricity market design of the future – how can CfDs address the promotion needs of RES?“ (Moderation des Workshops Dr. Markus Kahles) und Ronja Busch zum Thema „Enhancing the EU Governance Mechanism for the 2030 and 2040 targets – how the Governance Regulation should be revised“ (Moderation des Workshops Fabian Pause). Jana Nysten und Ronja Busch hielten beim Workshop „Interactions between the new ETS II and national carbon pricing instruments – the case for „higher” national carbon prices? And what about the revenues?“ die beiden einleitenden Vorträge (Moderation: Fabian Pause).

Ferner stellte Jana Nysten beim Workshop „Climate clubs“ den (WTO-)rechtlichen Rahmen vor und Ronja Busch moderierte beim Foresight Workshop for the Next Generation of the Green Deal die Szenario-Gruppe “Competitiveness and Green Growth”.

Neues Recht für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – Halbzeitbilanz des Norddeutschen Reallabors

Schwerin, 1. Dezember 2023

Im Rahmen des diesjährigen Konsortialtreffens des Norddeutschen Reallabors (NRL) am 1. Dezember 2023 hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die jüngsten Rechtsentwicklungen zur Unterstützung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft gegeben. Dabei ordnete er die sich aus Rechtsakten der EU gestiegenen Ziele aus der am 20. November in Kraft getretenen novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtline (RED III)   und der Initiative „ReFuelEU Aviation“ ein, aus denen sich auch neue Herausforderungen für den Einsatz von Wasserstoff ergeben.

Im Weiteren ging er auf die geplante Beschleunigung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren, Änderungen bei den Netzentgelten sowie die Entwürfe für eine novellierte 37. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der neuen Herkunftsnachweisregisterverordnung ein.

Digitalisierung der Fernwärmerversorgung: Vielzahl von Vorschriften des Datenschutzes und der Cybersecurity

Frankfurt am Main/Würzburg, 22. November 2023

Im Rahmen des Projekts EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen haben Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht einen Beitrag zum Abschlussbericht „Guidebook for the Digitalisation of District Heating: Transforming Heat Networks for a Sustainable Future“ des International Energy Agency Technology Collaboration Programme in District Heating und Cooling (Annex TS4 | Digitalisation of district heating) verfasst. In ihrem Beitrag (Kapitel 9) stellen sie die europäischen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beim Umgang mit den Daten in der Fernwärmeversorgung und die teils neu erlassenen Regelungen zur Datensicherheit auf Grundlage des Cybersecurity Acts (EU 2019/881) sowie der NIS II (EU 2022/2555) dar.

Das Guidebook ist hier kostenfrei verfügbar.

Wärmeplanungsgesetz: Einheitliche Rahmenbedingungen mit Spielräumen für die Länder

Würzburg, 22. November 2022

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht haben Oliver Antoni und Svenja Henschel die Regelungen des am 17. November 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) vorgestellt. Mit dem Gesetz vereinheitlicht der Bund die sich auf Länderebene in den letzten Jahren heterogen entwickelte Rechtslage zur Aufstellung und den Inhalten von Wärmeplänen.

Neben den wesentlichen Regelungen zur Durchführung und den Inhalten der Wärmeplanung wurde dabei ferner die rechtliche Verknüpfung des WPG mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die (fehlende) Rechtsverbindlichkeit der Wärmeplanung thematisiert, die als strategisches Planungsinstrument im Wesentlichen keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Im zweiten Schwerpunkt wurden die Umsetzungspflichten, aber auch die verbleibenden Regelungsspielräume der Länder beleuchtet. So können die Länder zunächst die planungsverantwortliche Stelle bestimmen und etwa für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsehen oder regeln, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann (sog. Konvoi-Verfahren).

Datenschutz und Cybersicherheit: Viel ist rechtlich geregelt, aber auf Fernwärmeversorger kommt noch viel zu

Berlin, 21. November 2023

Auf der internationalen Fernwärmekonferenz des Fraunhofer IEE zum Thema „Digitalisation as the Enabler for High Performance District Heating Systems“ referierte Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu den rechtlichen Voraussetzungen für Datenschutz und Cybersicherheit im Bereich der Fernwärme und Fernkälteversorgung. In seinem Vortrag stellte er anhand der europäischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, in welchen Fällen personenbezogene Daten vorliegen und durch die Fernwärme- und Fernkältebetreiber verarbeitet werden dürfen.

Darüber hinaus ging er auf die neuen Vorgaben der europäischen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS II) ein, die in Zukunft in nationales Recht umgesetzt werden müssen. „Sie werden – mit der Umsetzung in nationales Recht – jedenfalls für viele Fernwärmebetreiber die zu erfüllenden Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit deutlich erhöhen, sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht“, erklärt Carsten von Gneisenau.

Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung veröffentlicht und vorgestellt

Dessau-Roßlau/Würzburg, 20. und 21. November 2023

In den kommenden Jahren wird das Thema Repowering, d. h. das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen, weiter an Bedeutung gewinnen. Welche planerischen Möglich­keiten und Grenzen zur räumlichen Steuerung von Re­oweringvorhaben auf der regionalen und kommuna­len Ebene nach der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie bestehen, ist Gegenstand der Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung, die am 20. November 2023 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Verfasst wurde die Praxishilfe von Dr. Nils Wegner und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projektes „Abbau von Hemmnissen für das Repowering“.

Am 21. November 2023 wurde die Praxishilfe von den beiden Autoren in einem Webinar vorgestellt. Im ersten Veranstaltungsblock präsentierten Dr. Nils Wegner und Steffen Benz in einem Vortrag die zentralen Inhalte der Praxishilfe. Im zweiten Block der Veranstaltung richtete sich der Fokus auf die Praxis: Ulrich Tasch vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (zum Vortrag) und Julia Blom von der ABO WIND AG (zum Vortrag) berichteten aus planerischer und unternehmerischer Perspektive anhand konkreter Beispiele, wie mit den Herausforderungen der Repoweringplanung in der Praxis umgegangen wird und welche Fragen sich hier weiterhin stellen.

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Das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren aufgrund von Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit

Würzburg, 20. November 2023

In ihrem Beitrag „Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ in der aktuellen Ausgabe 11 der Zeitschrift für Umweltrecht (S. 604-611) setzen Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht die Aussagen des VG Braunschweig (Urt. v. 11. Mai 2022 – 2 A 100/19) in den Kontext des neuen § 2 EEG 2023.

Das VG Braunschweig hatte bereits vor Inkrafttreten von § 2 EEG 2023 zugunsten der Zulässigkeit einer Windenergieanlage gegen Höhenbeschränkungen entschieden, indem es im Rahmen der Abwägung das Interesse am Ausbau der Erneuerbaren wegen des Klimaschutzes, des klimawandelbedingten Lebens-, Gesundheits- und Eigentumsschutzes und der Energieversorgungssicherheit zurecht besonders hoch gewichtete. Damit zeichnete das Gericht – von der Fachwelt weitestgehend unbemerkt – gewissermaßen den nunmehr vom Gesetzgeber in § 2 EEG 2023 verbindlich festgelegten relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien vor.

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Wasserstoff: Aktuelle Studie zeigt Notwendigkeit für kohärenten Rechtsrahmen

Würzburg, 20. November 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32, „Wie man (k)einen einheitlichen Rahmen für grünen Wasserstoff schafft“, analysieren Burkhard Hoffmann, Johanna Kamm und Fabian Pause von der Stiftung Umweltenergierecht die jüngsten Gesetzesänderungen der EU im Bereich Wasserstoff. Die Studie bewertet rechtlich die Wasserstoff-Delegierte-Verordnung in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihrer heute in Kraft getretenen Novellierung. Dabei werden rechtliche Unklarheiten aufgezeigt, die sich gerade auch im Zusammenspiel der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung mit der ihr zugrundeliegenden Ermächtigungsgrundlage ergeben.

Die Autorinnen und Autoren zeigen auf, dass die Auslegung einzelner Regelungen in der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung zu Schwierigkeiten führt und hieraus rechtliche Unsicherheiten entstehen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich allgemeine Regelungsherausforderungen bei der Delegation von Rechtsakten an die EU-Kommission ableiten, die bei der Wahl dieses Rechtsinstruments berücksichtigt werden sollten. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen die Notwendigkeit einer klaren und kohärenten Grundlage im Gesetz, um die erfolgreiche Anwendung delegierter Rechtsakte zu gewährleisten.

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Beitrag über die Kerninhalte des neuen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes

Würzburg, 16. November 2023

In ihrem Beitrag „Das neue Bundes-Wärmeplanungsgesetz – Überblick und Einordnung der wesentlichen Regelungen“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) geben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über den zentralen Regelungsgehalt des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG), das der Bundestag mittlerweile verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit dem WPG werden zum einen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rechtsrahmen für deren Durchführung geschaffen. Zum anderen sieht das WPG Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vor.

In dem Beitrag wird ferner die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens – vor allem aufgrund der Verknüpfung mit den Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – viel diskutierte Frage nach der Verbindlichkeit von Wärmeplänen näher beleuchtet. Danach ist die Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument ohne unmittelbare Rechtswirkung. Dies hat zur Folge, dass Dritte daraus keine Klage- oder Antragsbefugnis ableiten können und dass der Wärmeplan – selbst die Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet – keine Pflichten für die Bürger begründet. Angesichts bestehender Berücksichtigungspflichten ergeben sich aber gewisse mittelbare Rechtswirkungen für die Verwaltung und einen eingeschränkten Adressatenkreis.

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Solarpaket I mit Nachschärfungsbedarf: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 15. November 2023

Der Bundesgesetzgeber hat das Ziel, die Energieerzeugung aus Photovoltaik zu steigern. Ein Baustein hierfür ist das sogenannte Solarpaket I. Bei der heutigen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Klimaschutz und Energie sprach auch Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Solarpaket I.

In seiner zusammen mit Dr. Daniela Fietze, Dr. Markus Kahles und Dr. Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme begrüßte Müller den Entwurf. Dieser mache vor allem mit dem Ziel, den Solarausbau durch eine Vereinfachung des historisch gewachsenen Regelungsbestands zu fördern, deutliche Schritte in die richtige Richtung. Im Detail gebe es aber noch einige Regelungsbestandteile und Ausgestaltungsvorschläge, die die angestrebten Ziele vermutlich nicht erreichen. Daher besteht laut Müller mit Blick auf einzelne Regelungsbereiche noch Nachschärfungsbedarf.

Am Beispiel der vorgeschlagenen Regelungen zur Verpflichtung der Netzbetreiber zur Vorlage des Ergebnisses der Netzberechnung, zur Duldungspflicht zum Überfahren von Grundstücken und zur Verbesserung der Synergien für Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft zeigte er auf, dass die angestrebten Regelungsziele nicht rechtssicher erreicht werden können und wie alternative Regelungsansätze aussehen könnten.

Optionen des heutigen Rechtsrahmens für die Umsetzung von Wärmeplänen

Würzburg/Berlin, 14. November 2023

Beim WebSeminar des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zum Thema „Kommunale Wärmeplanung – Konzept, Aufgabenfelder, Umsetzungsinstrumente“ hat Oliver Antoni heute das grundsätzliche Vorgehen bei der Wärmeplanung nach dem kommenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgestellt und sich insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Maße die zu erstellenden Wärmepläne rechtsverbindlich sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Wärmeplanung als strategisches Instrument weitgehend rechtsunverbindlich für Dritte sein; dennoch muss die Verwaltung Wärmepläne in bestimmten Verfahren berücksichtigen.

Ferner skizzierte er welche rechtlichen Instrumente der Rechtsrahmen heute schon für die Umsetzung von Wärmeplänen bereit hält. Diese finden sich insbesondere im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht und bei der Satzungsbefugnis der Gemeinden, Anschluss- und benutzungszwänge hinsichtlich der Versorgung über Wärmenetze festzulegen.

Beschleunigungsansätze zum Ausbau von Elektrolyseuren

Leipzig, 10. November 2023

Bei der traditionsreichen Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht, die am 10. und 11. November im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfand, war Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen worden, um zu den Beschleunigungsansätze im Zulassungsrecht für Elektrolyseure zu referieren. In seinem Vortrag beleuchtete er den Rechtsrahmen für Elektrolyseure und seine Entwicklungsperspektiven.

Dabei stellte er fest, dass es etwa mit § 249a BauGB erste Elemente im Zulassungsrecht gibt, die spezifisch auf grünen Wasserstoff ausgerichtet sind. Insgesamt bestehe der Rechtsrahmen aber im Wesentlichen aus allgemeinen Vorgaben und Regelungen zur Erzeugung von Wasserstoff auf fossilen Energieträgern. Aus den Änderungen des Unionsrechts im Zug des Green Deals würden jedoch Impulse für eine Fortentwicklung ausgehen.

„Der Bundesgesetzgeber sollte bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens aber nicht undifferenziert aktuell im Zuge der Energiewende diskutierte Regelungsansätze für den Ausbau der Elektrolyseure übertragen, sondern auf der Basis einer sachbereichsspezifischen Analyse von Hemmnissen und Lösungsansätzen gezielt wirkungsvolle Maßnahmen entwickeln“, so Müller.

CBAM erklärt – Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus für EU-Unternehmen

Aachen, 9. November 2023

Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 operativ. Zunächst bedeutet dies lediglich Berichterstattungspflichten für die Importeure von Produkten, die unter den CBAM fallen. Ab 2026 müssen die Verpflichteten dann auch CBAM-Zertifikate kaufen, das bedeutet einen Preis für die grauen Emissionen ihrer Produkte zahlen.

Beim Expertenforum „Global Environmental Compliance“ des Fraunhofer IPA erklärte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den neuen Mechanismus und diskutierte mit den Teilnehmenden, welche Konsequenzen das System für ihre eigene Compliance haben kann.

Beschleunigungsgebiete und § 6 WindBG: Stiftung unterwegs auf den 31. Windenergietagen in Potsdam

Potsdam, 8. November 2023

Auf den 31. Windenergietagen in Potsdam waren Frank Sailer und Dr. Nils Wegner für die Stiftung Umweltenergierecht vor Ort. Mit der Unterstützung von Enertrag konnte von der Stiftung erstmals ein eigenes Forum ausgerichtet werden. In zwei Vorträgen beschrieben Dr. Nils Wegner und Frank Sailer die Herausforderungen bei der Umsetzung der sogenannten Beschleunigungsgebiete nach der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU.

Dr. Nils Wegner fokussierte sich im ersten Vortrag auf die Anforderungen an die Ausweisung solcher Gebiete und stellte heraus, wie sich die hierfür nötigen Prozesse in bereits laufende Ausweisungsverfahren in Deutschland, unter anderem zum Vollzug des Zwei-Prozent-Ziels des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, einsortieren. Hierauf aufbauend stellte Frank Sailer im zweiten Vortrag dar, welche Erleichterungen und Veränderungen für die Zulassung von Windenergievorhaben in Beschleunigungsgebieten zu erwarten sind.

Dem bereits geltenden Recht widmete sich Frank Sailer in einem weiteren Vortrag mit Dr. Luisa Pfalsdorf von der BayWa r.e. Wind GmbH. Unter der Überschrift „Die modifizierte Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht“ arbeiteten beide die Veränderungen heraus, die § 6 WindBG gegenüber den ansonsten geltenden Prüfanforderungen mit sich bringt.

Die Klimaschutzziele und die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 8. November 2023

2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant nun nach intensiven Diskussionen Änderungen im KSG, unter anderem mit einem CO2-Gesamtbudget. Zum Klimaschutzprogramm 2023 und zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht am 8. November 2023 als Sachverständiger in den Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie berufen.

In seiner Stellungnahme sieht Thorsten Müller einen sinnvollen Perspektivwechsel beim KSG, hin zu einem projektionsbasierten, vorausschauendem Handeln. In der konkreten Ausgestaltung attestiert er der Novelle jedoch noch Defizite – insbesondere die Beschränkung auf den Zeitraum bis 2030, mögliche Compliance-Konflikte sowie dem bislang wenig wirkungsvollen Zusammenwirken von KSG und EU-Klimaschutzverordnung. Zudem warnt er vor einem Unterlaufen der Klimaschutzziele und einer Schwächung des KSG, unter anderem durch den Wegfall individueller Zuständigkeiten und dem Fehlen von Handlungsautomatismen. Vielmehr empfiehlt er das Änderungsgesetz zu nutzen, um bestehende Regelungslücken zu schließen.

Bestandsaufnahme zum Energy Sharing: Neue Studie im Auftrag des UBA erschienen

Dessau-Roßlau, 6. November 2023

Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren, eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein reduzierter Netzausbau erreicht werden. Dabei soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Erneuerbaren-Anlagen mitzufinanzieren und den so produzierten Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Wie sich die Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken ist noch offen und abhängig von künftigen Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.

Darin wird herausgearbeitet, dass aus dem EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen grundsätzlich Ziele, die im Sinne der Energiewende sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass ihr konkreter Beitrag für diese Ziele noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Das Forschungsteam empfiehlt daher eine Kosten-Nutzen-Analyse, die Energy Sharing mit anderen Instrumenten vergleicht.

Gemeinsame Pressemitteilung von Stiftung Umweltenergierecht und Öko-Institut e.V.

Gut ein Jahr „überragendes öffentliches Interesse“ in § 2 EEG 2023: Wie wirkt die gesetzgeberische Wertungsentscheidung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren?

Würzburg, 2. November 2023

Die heute veröffentliche Würzburger Studie „Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023“ setzt sich mit dem in § 2 EEG 2023 festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren sowie deren Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ auseinander. Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht erläutern darin den Inhalt und die Wirkungsweise des § 2 EEG 2023 und zeigen konkrete Anwendungsbeispiele sowie die neuste Rechtsprechung auf. Außerdem wird Art. 3 EU-Notfall-VO und sein Verhältnis zu § 2 EEG 2023 dargestellt.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind, dass § 2 EEG 2023 eine sinnvolle und wirkungsvolle Regelung sei, die zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen könne. Der Gesetzgeber dürfe jedoch nicht dabei stehen bleiben. Bund und Länder seien aufgerufen, den Ausbau der Erneuerbaren durch weitere Maßnahmen zu beschleunigen.

Zu diesem Thema veranstaltet die Stiftung Umweltenergierecht am 16. November 2023 ein kostenfreies Online-Seminar.

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Fachbeitrag zum bidirektionalen Laden erschienen

Würzburg, 30. Oktober 2023

Das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, also die Möglichkeit, Strom aus dem Fahrzeug etwa in das Stromnetz zurückzuspeisen (vehicle-to-grid), ist Gegenstand eines aktuellen Fachbeitrags der Stiftung Umweltenergierecht. Gemeinsam mit Niklas Jooß und Yannic Blume von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) befassten sich Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert mit den in Frage kommenden Privilegierungen von Strompreisbestandteilen sowie dem Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bei der Zwischenspeicherung von Netzstrom in bidirektionalen Fahrzeugen.

Der interdisziplinäre Beitrag mit dem Titel „Einfluss der Befreiung von Strompreisbestandteilen auf den Use Case vehicle to grid“ wurde für die ETG-Fachtagung in Kassel im Mai 2023 eingereicht und nun im Rahmen eines Tagungsbandes veröffentlicht. Die rechtliche Analyse ergab, dass beim bidirektionalen Laden von Netzstrom die Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgabe in voller Höhe anfallen; lediglich für die meisten Umlagen schafft der neu eingeführte § 21 Energiefinanzierungsgesetz Entlastungen, indem eine Saldierung von ein- und ausgespeistem Strom ermöglicht wird.

Im Rahmen einer Würzburger Studie zum Rechtsrahmen für das bidirektionale Laden, die derzeit im Entstehen ist, werden diese und weitere Rechtsfragen vertieft.

Rechtlicher Input zu dynamischen Stromtarifen bei der Plattform Klimaneutrales Stromsystem

Berlin, 18. Oktober 2023

Mehr Flexibilität beim Verbrauch – das ist ein zentraler Baustein der Transformation des Energiesystems. Eine Möglichkeit hierzu bieten dynamische Stromtarife, deren Höhe sich an den aktuellen Spotmarktpreisen orientiert. Für Verbraucher können solche Tarife aber große Risiken bergen. Dazu passende Absicherungsmaßnahmen waren daher Gegenstand der „AG 2 Flexibilität“ der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) am 18. Oktober 2023. Auf Bitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz steuerte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Input zu den Anforderungen an dynamische Tarife im Energiewirtschaftsrecht bei.

Konkret diskutiert wurde ein Vorschlag von Lichtblick/Neon, der ein vorab gebuchtes stündliches Verbrauchsprofil mit festem Preis und nachträgliche Erstattungen im Falle der Abweichung vom gebuchten Profil vorsieht. Thorsten Müller betonte bei seinem Vortrag, dass das Modell zwar grundsätzlich als dynamischer Tarif im Sinne des EnWG gelten kann, dass durch das Absicherungselement jedoch ein Entkoppelungseffekt vom Spotmarktpreis auftritt. Eine abschließende Bewertung sei letztlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung: das dynamische Element dürfe nicht zu sehr in den Hintergrund treten.

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Keine Handhabe für eine einseitige Gebotszonenteilung, solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält

Berlin, 16. Oktober 2023

Die einheitliche Gebotszone in Deutschland ist Gegenstand anhaltender Diskussionen, insbesondere seit auf EU-Ebene im Rahmen der ENTSO-E Bidding Zone Review die Untersuchung von verschiedenen Teilungskonfigurationen angeordnet wurde. In einem Vortrag für die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht hierzu die unionsrechtlichen Grundlagen zur Entscheidung über den Gebotszonenzuschnitt ein.

Sein klares Fazit: solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält, besteht keine Handhabe für die EU-Kommission für einen Beschluss zur Teilung. Nur bei einer von den Übertragungsnetzbetreibern festzustellenden Verfehlung des Aktionsplans wird das entsprechende Überprüfungsverfahren der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie aktiviert, das entweder einstimmig durch die maßgeblichen Mitgliedstaaten oder „als letztes Mittel“ durch die EU-Kommission abgeschlossen würde.

Vorstellung erster Studienergebnisse: Wie gehen das BEHG und der neue EHS II zusammen?

Heidelberg, 10. Oktober 2023

Nachdem die Reform des EU-Emissionshandels – und damit einhergehend die Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) – beschlossene Sache ist, stellt sich die Frage des Fortbestehen nationaler Instrumente zur Dekarbonisierung dieser Bereiche, wie etwa dem deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Erlaubt das EU-Recht generell die Parallelexistenz solcher nationalen Instrumente? Wenn dem so ist, welche Freiheiten haben die Mitgliedstaaten bei deren Ausgestaltung? Hier ist insbesondere der mit 45 Euro pro Tonne CO2 avisierte „target price“ des EHS II interessant: Könnten Mitgliedstaaten wie Deutschland auch höhere Preise implementieren um stärkere Anreize für die Dekarbonisierung zu setzen? Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht arbeitet derzeit an einer Studie zu diesen Fragen, deren erste Ergebnisse sie im Rahmen eines Workshops des Green-Deal-NET in Heidelberg vor- und damit zur Diskussion stellte. Die Studie wird in den kommenden Monaten finalisiert und dann von der Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz – Vortrags- und Diskussionsabend mit Dr. Maximilian Wimmer

Gütersloh, 9. Oktober 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde kontrovers diskutiert und ist nun vom Bundestag verabschiedet. Bei einem Diskussionsabend des Gütersloher Klimatisch e.V. gibt Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht am 9. Oktober 2023 einen Einblick in zentrale Aspekte der Novelle aus rechtswissenschaftlicher Sicht. Anschließend ist er Teil der Podiumsdiskussion, an der sich auch das Publikum beteiligen kann. Die  Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Fragestellungen des Abends sind insbesondere die Bedeutung der neuen Regelungen für Hausbesitzer, Eigennutzer und Vermieter, das Schicksal fossiler Heizungen und die Zusammenhänge mit der kommunale Wärmeplanung. Es wird ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem werden Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz stehen im Fokus.

Mein Haus wird wieder jung: Online-Vortrag zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Moosburg, 5. Oktober 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 45-minütigen Online-Vortrag im kostenfreien Bauseminar der Solarfreunde Moosburg ordnet Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein. Los geht es am 5. Oktober 2023 ab 19.30 Uhr.

Auf der Agenda steht zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65-Prozent-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wird ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem werden Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz stehen im Fokus.

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Energie- und Klimaschutzrecht im „new normal“

Würzburg, 28. September 2023

Wir leben im „new normal“ – einer Zeit voller Knappheiten, mit denen auch die Energiewende zu kämpfen hat: Es mangelt an Ressourcen, Sicherheit, Flächen, finanziellen Mitteln und vor allem an Zeit. Was bedeutet das „new normal“ für die Entwicklung des Klimaschutz-, Energie- und Umweltenergierechts? Wie gehen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit dieser neuen Situation voller Knappheiten und Krisen um? Und wie ist die Lage der Energiewende im „new normal“? Das waren auch die Leitfragen der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, die am 28. September 2023 im Congress Centrum Würzburg stattfanden.

Renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten dabei diverse Aspekte, wie der Rechtsrahmen Klimaneutralität trotz Knappheiten und Krisen befördern kann. Zentrale Themen waren unter anderem der Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele (Dr. Brigitte Kopf, MCC); Energiepreise im „new normal“ und ihre Auswirkungen auf die Transformation (Dr. Almut Kirchner, Prognos AG); aktuelle Entwicklungen zur Steuerung knapper Flächen (Prof. Dr. Sabine Schlacke, Universität Greifswald); das „Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht (Prof. Dr. Peter Schütte, BBG und Partner); Versorgungssicherheit, Netze und Daten als Reaktionen auf alte und neue Knappheiten im Energierecht (Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht) sowie die richtigen sozialpolitischen Antworten für das „new normal“ (Prof. Dr. Pia Lange, Universität Bremen).

Neben einer Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode im Bund wagten Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, und Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Blick in die Zukunft: Das „new normal“ als Auftrag zur Gestaltung der Zukunft. Die zentrale Frage hier: Was bleibt zu tun?

Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet jährlich die Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht. 2024 werden diese am 24. Oktober in Würzburg stattfinden.

In diesem Jahr begrüßte die Stiftung Umweltenergierecht auch am Vortag der Tagung wieder zahlreiche Gäste zu ihrem traditionellem Abendempfang in der Zehntscheue des Würzburger Juliusspitals. Hier wurde auch der diesjährige Dissertationspreis Umweltenergierecht der Stiftung an Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser verliehen.

Isabell Böhm und Felix Kaiser gewinnen den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023

Würzburg, 27. September 2023

Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser haben den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023 gewonnen. Der Preis wurde den beiden Juristen am 27. September 2023 im Würzburger Juliusspital verliehen. Die Ausgezeichneten teilen sich das Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. In ihren jeweiligen Dissertationen setzten sie sich mit den aktuellen Themen der Staatsklimahaftung und dem umweltverträglichen Bergrecht auseinander.

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Mitglied der Preisjury und des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht, bescheinigte den Dissertationen in ihrer Laudatio eine besondere Bedeutung für das Recht, interdisziplinäre Ansätze, Innovation und Originalität sowie rechtswissenschaftliche Brillanz.

Dr. Isabell Böhm befasste sich mit dem Thema „Staatsklimahaftung – Die klimarechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands und der EU“. Prof. Schlacke zeigte sich im Namen der Jury begeistert durch das innovative Thema und den kreativen eigenständigen Zugriff und Zuschnitt. „Wir konnten uns gut vorstellen, dass der EuGH seine ablehnende Haltung zur Haftung der Mitgliedstaaten wegen Luftverschmutzung nach Lektüre Ihrer Arbeit nochmal überdenken wird“, so die Professorin der Universität Greifswald.

Dr. Felix Kaiser befasste sich mit dem Thema „Umweltverträgliches Bergrecht – Konfliktlinien und Lösungsansätze“. Neben der Herausarbeitung von aktuellen Defiziten, sei die Entwicklung von Therapieansätzen Kaisers großer Verdienst. Prof. Schlacke: „Wir hoffen sehr, dass Ihre zeitgerechten Vorschläge zur Ökologisierung des Bergrechts nicht nur von uns, sondern auch vom Gesetzgeber und vor allem politischen Akteuren gelesen werden.“

Um herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen, verleiht die Stiftung Umweltenergierecht seit 2013 im zweijährigen Turnus des Dissertationspreis Umweltenergierecht. Die fünfköpfige Jury besteht stets aus renommierten Rechtswissenschaftlern, in diesem Jahr aus: Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Markus Ludwigs (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) und Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald).

EnWG-Novellierung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde – Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 27. September 2023

Am 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C‑718/18 entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets nicht zutreffend umgesetzt hat. Beanstandet wird, dass die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben nicht gewährleistet wird. Dies soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun geändert werden. Hierzu wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger für die Bundestagsanhörung berufen.

In seiner mit Tobias Klarmann, Johannes Hilpert und Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme wies Thorsten Müller darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes erreicht wird. Allerdings machte er deutlich, dass einzelne Formulierungen problematisch sein können. Bloße gesetzgeberische Hinweise auf Regelungsoptionen für die Regulierungsbehörde seien wohl nicht zu bestanden; soweit diesen jedoch eine Verbindlichkeit zugewiesen wird, bestehen Unsicherheiten

 

Workshop zum EU Green Deal diskutiert zukünftige Erneuerbaren-Förderung und Policy Mix der Gebäudedekarbonisierung

Würzburg, 27. September 2023

Der European Green Deal bringt zahlreiche Neuerungen für das Klimaschutz- und Energierecht in der Europäischen Union mit sich. Insbesondere hat die EU-Kommission neue Vorgaben für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorgeschlagen, die aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich diese Neuerungen mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem Workshop näher angeschaut. Dieser fand am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht in Würzburg statt und steht im Zusammenhang mit dem von der Stiftung Mercator geförderten Projekt „Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland (agree.d)“.

Im ersten Themenblock diskutierte Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergierecht) mit Dr. Anne Held (Fraunhofer ISI) und Felix Schmidt (WWF Deutschland) über die künftige Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zentrale Fragen waren: Wie sieht der künftige Rechtsrahmen für CfDs, wie der für PPAs aus? Welche Vorgaben macht das EU-Strommarktdesign hinsichtlich der verschiedenen Ausgestaltungsoptionen für CfDs? Wie ist das Zusammenspiel mit anderen Marktmechanismen?

Im zweiten Themenblock skizzierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Sibylle Braungardt (Öko-Institut e.V.) und Elena Hofmann (Deutscher Naturschutzring) den Policy Mix für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU. Hierbei wurde neben der europäischen Regulierung auch die Frage der Umsetzung in Deutschland beleuchtet. Im Fokus des Diskussion standen die Mindesteffizienzstandards von Bestandsgebäuden (MEPS), die im Rahmen der Reform der Gebäudeeffizienz-Richtlinie eingeführt werden sollen.

Fachgespräch zu § 14a EnWG in Würzburg – wo stehen wir, wollen wir hin?

Würzburg, 27. September 2023

Die engpassbedingte „Drosselung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen –Stichwort „§ 14a EnWG“ – wird seit längerem diskutiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu am 16. Juni 2023 einen konkreten Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die finale Festlegung soll noch im Herbst diesen Jahres folgen.

Aus diesem Grund organisierte die Stiftung Umweltenergierecht am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht ein Fachgespräch zwischen BNetzA und Fachleuten zu § 14a EnWG mit dem Titel „Flexibilitäten auf Verteilnetzebene – wo stehen wir, wo wollen wir hin?“. Die Tagung fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes Verbundprojekt unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ statt.

Im Zentrum stand der Vortrag von Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8 der BNetzA, der den Teilnehmenden Hintergründe und Zielrichtung der geplanten Festlegung näher erläuterte und diskutierte. Dr. Tobias Klarmann und Tim Schilderoth von der Stiftung Umweltenergierecht ergänzten den ersten Block der Tagung mit Impulsvorträgen zum deutschen und unionsrechtlichen Rechtsrahmen für die Beschaffung von Flexibilitäten sowie zur unionsrechtlichen Netzentgeltsystematik.

Im zweiten Block wurde der Fokus stärker in die Zukunft gerichtet: welche weiteren Fortentwicklungen im Bereich § 14a EnWG sind nötig, wo liegen aber auch Grenzen einer marktlichen Flexibilitätsbeschaffung? Hierzu referierten Johanna Kardel (Elli), Michael Tomaszuk (EWE Netz) und Andreas Jahn (RAP). Dabei wurde deutlich, dass der Vorstoß der BNetzA insgesamt zwar – von Detailfragen abgesehen – breite Zustimmung erfährt, aber dennoch weitergehende Maßnahmen gefordert werden.

Die Folien der jeweiligen Vorträge als Download:

Die Kerninhalte und ausgewählte Rechtsfragen der künftigen kommunalen Wärmeplanung

Berlin, 26. September 2023

Auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute in einem Online-Seminar den künftigen, durch das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgegebenen, Rechtsrahmen für die kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und ausgewählte Fragen diskutiert. Das Wärmeplanungsgesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Bundesländer verpflichten, für ihr Hoheitsgebiet eine verpflichtende Wärmeplanung für alle Kommunen einzuführen.

Besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Frage, ob und inwieweit Wärmepläne und darauf folgende – im Ermessen der Kommunen liegende – Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG der Kommunen von bestimmten Gebietstypen eine rechtsverbindliche Qualität zukommt. Ferner stellte er die im Gesetzgebungsprozess hinzugekommenen Regelungen zur Verknüpfung der Wärmeplanung mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dar und ging darauf ein, welche Auswirkungen die Regelungen des WPG auf schon bestehende Wärmepläne haben wird.

Wie weiter mit der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen?

Berlin, 20. September 2023

Im Rahmen des 46. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zur vorgeschlagenen Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse durch das Solarpaket der Bundesregierung gesprochen. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der Flächenkulisse insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten. Zudem soll über die Förderung von extensiveren Agri-PV-Anlagen und Biodiversitätssolaranlagen die Naturverträglichkeit des weiteren Ausbaus gefördert werden, wobei hier weitere Details in Verordnungen zu regeln sein werden.

Dr. Wegner wies darauf hin, dass neben der Ausweitung der Förderkulisse allerdings weitere Voraussetzungen für eine Skalierung des Zubaus auf der Freifläche erfüllt werden müssen: „Insbesondere wird sicherzustellen sein, dass auch planungsrechtlich ausreichend Flächen bereitgestellt werden, um die Zubauziele in den nächsten Jahren zu erreichen.“

Zum Vortrag

Lösungsansätze für Flächenkonkurrenzen beim PV-Ausbau

Würzburg/Osnabrück, 11. September 2023

In einem „Online-Salon“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der auf Youtube abgerufen werden kann, wurden kürzlich aktuelle Entwicklungen und Lösungskonzepte zur „Flächenkonkurrenz durch Photovoltaikanlagen“ diskutiert. Neben Vorträgen über die Vertikale Agri-Photovoltaik, PV-Kraftwerken im Gleis und einem Evaluierungssystem für eine umweltfreundliche und landschaftsverträgliche Energiewende, wurde im Rahmen einer Panel-Diskussion die gesamte Bandbreite aktueller Entwicklungen reflektiert und nach Wegen zur Entschärfung von Flächenkonkurrenzen gesucht.

Dr. Nils Wegner vertrat in der Runde die Stiftung Umweltenergierecht, berichtete unter anderem zu aktuellen Entwicklungen durch das Solarpaket I der Bundesregierung und wies auf veränderte Zugriffsmöglichkeiten des Gesetzgebers hin: Da ein größer werdender Teil an Vorhaben nicht mehr auf die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz angewiesen ist, werden Konzepte wie die extensivere Agri-PV oder auch die Biodiversitäts-PV nur dann umgesetzt, wenn diese für Flächeneigentümer und Projektierer hinreichend attraktiv sind. Neben förderrechtlichen Boni sollte nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, diese Konzepte attraktiv zu machen, sollen sie nicht eine kleine Nische bleiben.

Energie-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sind die rechtlichen Knackpunkte bei der Verwendung von digitalen Echtzeitnachweisen

München, 9. September 2023

Im Rahmen des Abschlussworkshops zum Projekt InDEED referierten Carsten von Gneisenau und Dr. Maximilian Wimmer zu den rechtlichen Knackpunkten beim echtzeitnahen Labeling von Grünstrom. Im ersten Vortrag ging Carsten von Gneisenau auf die rechtlichen Fragestellungen im Energie- und Wettbewerbsrecht näher ein und stellte dabei vor allem heraus, dass bei gefördertem EE-Strom das Doppelvermarktungsverbot dem Labeling entgegensteht. Im zweiten Vortrag berichtete Dr. Maximilian Wimmer zum Datenschutzrecht und erläuterte neben den allgemeinen Regeln der Datenverarbeitung den besonderen Konflikt zwischen dem datenschutzrechtlichen Recht auf Löschung und dem Einsatz einer Blockchain.

 

 

Viel tut sich bei der Freiflächen-Photovoltaik

Berlin, 6. September 2023

Auf der Konferenz Energie.Recht.Erneuerbare des Bundesverbands Windenergie hat Dr. Nils Wegner heute eine Einführung zu den aktuellen und geplanten Veränderungen im rechtlichen Rahmen der Freiflächen-Photovoltaik gegeben. Neben den neu eingeführten Privilegierungen im Baugesetzbuch und den bereits seit Anfang des Jahres wirksamen Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz gab Dr. Wegner einen kurzen Überblick über die mit dem Solarpaket I geplante Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse und noch unerledigte Punkte der PV-Strategie. In der anschließenden Panel-Diskussion wurden zahlreiche aktuelle Fragestellungen angesprochen. Es zeigt sich: Auch mit dem Solarpaket I werden noch nicht alle Probleme gelöst und das Thema Netzausbau bleibt der „Elefant im Raum“.

Die Energiewende als kommunale Herausforderung – Stiftung Umweltenergierecht gestaltet Panel Session beim Energieforum 2023

Lüneburg, 5. September 2023

In seinem Vortrag „Die Kommunen als Akteur im Energiewenderecht“ vermittelte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Überblick zu den vielfältigen Verpflichtungen und Ermächtigungen, die den Kommunen beim Erreichen der Klimaschutzziele zukommen.

In der sich anschließenden und von Prof. Dr. Thorsten Müller moderierten Panel-Session „Das Wärmeplanungsgesetz – Steuerung der kommunalen Wärmeplanung im Föderalismus“ wurde der Fokus auf die kommunale Wärmeplanung als wichtiges strategisches Planungsinstrument für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gelegt. Im Rahmen des Panels stellte Thomas Charles den aktuellen Stand und die zentralen Regelungsinhalte des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes aus der Sicht des BMWK vor. Darauf aufbauend beleuchtete Ilka Hoffmann die Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf Länderebene und erläuterte dessen Auswirkungen auf bestehende Landesregelungen zur kommunalen Wärmeplanung sowie bereits erstellte Wärmepläne am Beispiel von Schleswig-Holstein.

Das elfte Energieforum fand unter dem Titel „Energiewende als kommunale Herausforderung“ an der Leuphana Universität Lüneburg statt.

Der Bundesgesetzgeber setzt neue Impulse bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 5. September 2023

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht hat Dr. Nils Wegner erläutert, wie der Bundesgesetzgeber mit „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“ neue Impulse für die Umsetzung der Vorgaben des WindBG setzt und damit die Flächenbereitstellung für die Windenergie vorantreibt. Auf Grundlage der Länderöffnungsklausel haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, nicht nur ambitioniertere Ziele für die Flächenausweisung zu setzen, sondern diese Vorgaben an ihre Planungsträger auch mit den Sanktionen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu versehen. Werden die landeseigenen Ziele verfehlt, können die Länder dies nun mit der Konsequenz verknüpfen, dass im gesamten betroffenen Plangebiet die Außenbereichsprivilegierung gilt. Mit der Gemeindeöffnungsklausel haben zudem die Gemeinden mehr Freiheiten, Flächen für die Windenergie auch dann auszuweisen, wenn sie zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG nicht zuständig sind. Dr. Wegner betonte zudem, dass es nun an den Ländern ist, letzte Unklarheiten zu beseitigen, die den neuen Regelungen noch anhaften: „Davon würden alle Akteure sehr profitieren.“

Zu den Vortragsfolien

„Ariadne 2“: Leitprojekt zur Klimaneutralität geht in zweite Förderphase

Würzburg, 1. September 2023

Das Forschungsprojekt „Ariadne“ ist als ein Kopernikus-Projekt Teil einer der größten deutschen Forschungsinitiativen zur Energiewende. Als Teil dieses großen und renommierten Forschungskonsortiums untersucht die Stiftung Umweltenergierecht dort seit Mitte 2020 aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, welche Politikinstrumente sich eignen, um die Klimaschutzziele zu erreichen (hier geht es zu den bisherigen Projektergebnissen). Nun beginnt die zweite Förderphase bis 31.08.2026. Der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Arbeiten liegt künftig auf Rechtsfragen des Strom- und Energiemarktdesigns, der EU-Dimension sowie der Mehrebenengovernance der Energiewende.

 

 

 

Aktuelles zu „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“

Rostock, 11. August 2023

Im Rahmen der Rostock Wind hat Dr. Nils Wegner zu aktuellen Entwicklungen bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Gegenstand war zum einen die erst kürzlich eingeführte Länderöffnungsklausel im WindBG, die es den Ländern ermöglicht, erhöhte und zeitlich vorgezogene Flächenziele auch gegenüber den Planungsträgern mehr Nachdruck zu verleihen. Zum anderen berichtete Dr. Wegner von der „Gemeindeöffnungsklausel“, die die kommunale Planung darin gestärkt hat, parallel zu den laufenden Planungsprozessen zur Umsetzung des 2 %-Ziels weitere Flächen auszuweisen. Anschließende richtete er den Blick nach vorne auf die anstehende Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Insbesondere die hier vorgesehenen EE-Beschleunigungsgebiete werfen bereits ihre Schatten voraus und werden die Gesetzgebung schon bald beschäftigen. Sie werden für die Frage bestimmend sein, wie die aktuelle Rechtslage unter der Notfall-Verordnung mit ihren Erleichterungen in den Zulassungsverfahren in die Zukunft fortgeschrieben wird.

Der Rechtsrahmen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne: vereinheitlichungs- und anpassungsbedürftig

Würzburg, 17. Juli 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie „Kommunale Wärmeplanung – Rechtliche Grundlagen und neue Rechtsansätze zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne“ wird der sich entwickelnde Rechtsrahmen zur Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne erklärt und es werden Fortentwicklungsvorschläge unterbreitet.

Landesrechtlich wurden in den letzten Jahren zunehmend Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen, welche Vorgaben unter anderem zum Verfahren der Aufstellung und Ermächtigungsgrundlagen für die nötige Datenerhebung geschaffen haben. Um eine bundesweit verpflichtende Wärmeplanung mit einheitlichen Standards zu schaffen, arbeitet der Bundesgesetzgeber derzeit intensiv an einem Bundes-Wärmeplanungsgesetz, dass den Rechtsrahmen zumindest hinsichtlich der Aufstellung von Wärmeplänen vereinheitlichen soll.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind – neben des auch vom Bundesgesetzgeber erkannten Bedarfs an Vereinheitlichung – , dass Wärmepläne schon nach geltendem Recht in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, dies aber durch die ausdrückliche Aufnahme von Wärmeplänen in die Abwägungsbelange des § 1 Abs. 6 BauGB klargestellt werden könnte. Durch die Bauleitplanung können dann Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsoptionen gesichert werden. Ferner können von den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts vornehmlich die städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbaumaßnahmen zur Umsetzung von Wärmeplänen einen Beitrag leisten. Das Recht der Konzessionsvergabe für Gasleitungen bedarf der Anpassung, damit Ziele und Maßnahmen der Wärmepläne bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt werden können, etwa durch Lockerung des Nebenleistungsverbots. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann schließlich eine wertvolle räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein.

Neuer Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr: Balance zwischen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit?

Würzburg, 13. Juli 2023

In einem Aufsatz für die EurUP befassen sich Fabian Pause, Jana Nysten und Kimberly Harder mit der Einführung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr. Dieser soll als zusätzliches Instrument der Erreichung der Treibhausgas-Minderungsziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen. Der neue Emissionshandel verpflichtet nicht die unmittelbaren Emittenten, also z. B. Haus- oder PKW-Besitzer, sondern diejenigen, die die entsprechenden Treibstoffe in den Verkehr bringen. Die Kosten werden allerdings letztendlich bei Haushalten und Unternehmen ankommen. Um einen Anstieg der Energiekosten abzumildern, wurden entsprechende Regelungen in den neuen Emissionshandel integriert. Zudem soll der neue Klima-Sozialfonds den Mitgliedstaaten ermöglichen, insbesondere sozial schwache Haushalte weitergehend zu unterstützen und Investitionen anzustoßen. Der Aufsatz erläutert die neuen Regelungen und beleuchtet, wie eine Balance zwischen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit erreicht werden soll.

Online-Seminar zur neuen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung im Gebäudeenergiegesetz

Würzburg, 13. Juli 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 60-minütigen Online-Seminar erläuterte Dr. Maximilian Wimmer die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes und beantwortete die Fragen der zahlreichen Teilnehmenden. Zuvor ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller im Rahmen einer kurzen Einführung die Bedeutung der einstweiligen Anordnung des BVerfG zum GEG aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz standen im Fokus.

Die Folien sind hier zum Download verfügbar.

 

Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch § 6 WindBG

Wiesbaden, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie hat Frank Sailer auf dem WindBranchentag Rhein/Main/Saar zu den europarechtlichen Hintergründen und der Grundstruktur des neuen § 6 WindBG gesprochen. Er kommt in seiner Gesamtbewertung zum Fazit, dass die Neuregelung das Verhältnis zwischen Artenschutz und erneuerbaren Energien neu austariert und die erneuerbaren Energien erstmals nicht mehr wie normale Bauvorhaben behandelt werden, sondern primär als Klimaschutzmaßnahme gesehen werden. Durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die „modifizierte“ Artenschutzprüfung können die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll der zunächst bis Ende Juni 2024 befristete § 6 WindBG über eine Anschlussregelung in der geplanten Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dauerhaft fortgeführt werden können.

Einordnung des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Was bedeutet die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung und die Verknüpfung mit der Wärmeplanung?

Münster, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster hat Dr. Maximilian Wimmer bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht, den Vortrag „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes“ gehalten. Er ordnete dabei die Kernaspekte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Zusammenhänge mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) aus rechtlicher Perspektive ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Ferner wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt sowie auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz in den Blick genommen.

Zudem wurde das relevante Grundkonzept und die (zeitliche) Verknüpfung mit der künftig verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung erläutert.

Abschließend ging Dr. Maximilian Wimmer noch auf die Zusammenhänge mit dem Europarecht ein. Er stellte hier insbesondere dar, welche möglichen zukünftigen Umsetzungsverpflichtungen mit Blick auf Gebäude- und Energieeffizienz zu erwarten sind.

Welche Vorgaben für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Europa werden in den Trilogverhandlungen zum Gas-Wasserstoff-Paket verhandelt?

Schweinfurt, 11. Juli 2023

In seinem Vortrag heute auf der Veranstaltung „Energiegipfel Mainfranken-Tauberfranken 2023 – Wasserstoff: Luxus oder Grundlage der Energiewende?“ hat Oliver Antoni überblicksartig vorgestellt, welche wesentlichen Inhalte das sog. Gas-Wasserstoff-Paket der EU in Bezug auf Vorgaben für „spezielle“ Wasserstoffinfrastruktur beinhaltet. Wenn die genauen Inhalte auch noch in den laufenden Trilogverhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat vereinbart werden müssen, zeichnen sich doch einige Regelungen bereits ab. So sollen etwa Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen in der Regel höchstens noch 2 Jahre dauern. Die herkömmlichen Entflechtungsvorgaben sollen im Wesentlichen auch für Wasserstoffnetzbetreiber gelten. Und der Drittzugang zu diesen Netzen muss künftig, nach unterschiedlichen Auffassungen zwischen Kommission und Parlament einerseits und dem Rat, ab 2031 bzw. erst ab 2036 gelten. Bis dahin soll es nur einen verhandelten Drittzugang geben. Als Ausblick ging Oliver Antoni auf den geplanten neuen § 28r E-EnWG ein, der die zeitnahe Schaffung von überregionalen Transportkapazitäten in Deutschland, durch ein sog. Wasserstoff-Kernnetz, erreichen soll.

Studie zeigt weiteren Handlungsbedarf bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 30. Juni 2023

Das Forschungsprojekt Flächenanalyse Windenergie an Land II ist erfolgreich zu Ende gegangen. In ihrem Abschlussbericht „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ zeigen die Forschenden von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht weiteren Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie und ergänzend auch die Zulassung von Windenergievorhaben auf.

Die im Auftrag des Umweltbundesamts erstellte Studie analysiert die bis Ende 2021 deutschlandweit formal für die Windenergie ausgewiesenen Flächen und ihre tatsächliche Verfüg- und Nutzbarkeit. Auf dieser Grundlage werden die zusätzlichen Flächenbedarfe zum Erreichen der mittel- und langfristigen Ausbauziele ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber abgeleitet.

Verschiedene Handlungsempfehlungen und auch die Ergebnisse der quantitativen Analysen sind bereits in die Reform des einschlägigen Rechtsrahmens im Wind-an-Land-Gesetz und weiteren Gesetzen eingeflossen. Mit der Ausweitung kommunaler Freiheiten zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie wird aktuell in der Folge der Wind-an-Land-Strategie eine weitere Handlungsempfehlung aus dem Abschlussbericht diskutiert. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Flächenbereitstellung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren werden angeregt.

Zum Abschlussbericht

Zur Pressemitteilung von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht

Grenzen und Gestaltungsvarianten für privilegierte Infrastrukturanlagen im EU-Recht

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2023

Am 30. Juni 2023 ging es im Online-Fachseminar des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. um die Definition der „Kundenanlage“ in § 3 Nr. 24a EnWG in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof. Diese gilt per gesetzlicher Anordnung nicht als „Energieversorgungsnetz“. Hintergrund des Seminars: Netze sind auf EU-Ebene umfassend reguliert, zugleich fehlt aber eine Definition des „Netz“begriffs. Damit ist auch unklar, inwiefern es Infrastrukturen außerhalb der Netzregulierung gibt.

Als Referentin analysierte Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht daher die Frage, wie eine Privilegierung von Leitungsinfrastrukturen auf Ebene des EU-Rechts gestaltet werden könnte und welche Grenzen des Primärrechts dabei zu beachten sind. Dabei hob sie die Bedeutung von Netzen für die Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und der Grundfreiheiten hervor. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurden Kriterien einer möglichen privilegierungswürdigen Infrastruktur erarbeitet.

Green Deal erklärt: Die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts

Würzburg, 20. Juni 2023

Am kommenden Dienstag, 27. Juni 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Dabei widmen wir uns erneut dem „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess. Beginnen werden wir mit Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) EU-Gesetzgebungsverfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen. Thematischer Schwerpunkt wird dieses Mal die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts im Rahmen des Gas-Wasserstoff-Pakets sein.

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission von Dezember 2021 haben nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat ihre Positionen festgelegt. Die Trilogverhandlungen können nun beginnen, eine Einigung ist für dieses Jahr geplant. Mit dem Gas-Wasserstoff-Paket strebt die EU einen raschen Wasserstoffhochlauf an. In unserem Seminar wollen wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Positionen von Parlament und Rat unter anderem zu folgenden Punkten analysieren:

  • Wie und von wem werden spezielle Wasserstoffnetze geplant?
  • Wer kann spezielle Wasserstoffnetze bauen und betreiben und unter welchen Bedingungen?
  • Wer hat Zugang zu diesen Netzen? Was sind die Ausnahmen?
  • Wie viel Wasserstoff darf ins bestehende Gasnetz eingespeist werden („Blending“)?

Wir freuen uns, wenn Sie am 27. Juni 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wie sieht der rechtliche Rahmen für Smart Markets aus?

Berlin, 19. Juni 2023

Am 19. Juni 2023 fand die Abschlussveranstaltung des vom BMWK geförderten Projektes „Verbundprojekt EOM-Plus“ statt. Gegenstand des Projektes ist es, Potentiale und Rahmenbedingungen für ein marktbasiertes Redispatch-System zu erforschen, das den bestehenden regulatorischen Redispatch ergänzt. Die Projektpartner der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) stellten ihre Analysen vor und kamen zu dem Schluss, dass vor allem auf der Lastseite große Potentiale für flexibles Verbrauchsverhalten bestehen, die in einem Smart Market gehoben werden könnten.

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht referierte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Smart Markets. Er betonte, dass das EU-Recht ein marktbasiertes Redispatch-System ohnehin fordert und das EOM-Plus-Konzept insoweit keinen Bedenken begegnet. Allerdings seien an verschiedenen Stellen gesetzliche Anpassungen erforderlich. Zudem sei zu klären, wie die Netzbetreiber ihre Kosten im Rahmen der Anreizregulierung erstattet bekommen.

Auf die Umsetzung kommt es an! – EE-Richtlinie eröffnet Spielräume für den Artenschutz bei Windenergievorhaben

Kornwestheim, 15. Juni 2023

Auf dem Windbranchentag Baden-Württemberg des BWE hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Impulsvortrag einen Einblick in die europarechtlichen E­ntwicklungen zum Artenschutz bei Windenergievorhaben gegeben. „Die Notfall-Verordnung hat hier einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Erstmals wurde ein Sonderrecht beim Artenschutz für klimaschützende Vorhaben etabliert“, so Wegner. Hierfür wurde ein großer Schritt in Richtung eines populationsbezogenen Ansatzes unternommen, der eine bessere Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergievorhaben und deren schnellere Umsetzung verspricht. Ob dieser Paradigmenwechsel allerdings über die Notfall-Verordnung hinaus auch unter der künftigen EE-Richtlinie von Dauer sei, müsse sich noch zeigen.

Dr. Nils Wegner betonte in seinem Vortrag, dass der absehbare europarechtliche Rahmen (Stichwort: EE-Beschleunigungsgebiete) den Mitgliedstaaten sowohl bei der Reichweite der Sonderregelungen für Windenergie- und andere EE-Vorhaben als auch dem Grad der mit ihnen verbundenen Erleichterungen Spielräume belasse. „Nun aber müssten diese Spielräume auch bei der Umsetzung ins nationale Recht genutzt werden, sollten Windenergievorhaben hiervon umfassend profitieren“, so Wegner.

 

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Göttingen, 9. Juni 2023

Bei der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Konferenz der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen zur Norddeutschen Wärmeforschung hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bestehenden kommunalen Handlungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Wärmeplänen vorgestellt. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Wärmepläne zu berücksichtigen, wodurch Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsanlagen und -leitungen gesichert werden können. Im besonderen Städtebaurecht sind die Mittel der Sanierungsmaßnahmen und die Stadtumbaumaßnahmen grundsätzlich für die Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebestand geeignet.

Als flankierende Maßnahmen können konsensuale städtebauliche Verträge insbesondere bei Grundstücken in öffentlicher Hand und bei der Fernwärme die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwang mittels Satzung von den Kommunen eingesetzt werden. Zudem ging Oliver Antoni auf aktuelle rechtliche Forschungsfragen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein, der die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) nachgeht.

Ist das Bauleitplanungsrecht fit für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne?

Baden-Baden, 30. Mai 2023

Die kommunale Wärmeplanung wird als das zentrale strategische Planungsinstrument angesehen, um auf kommunaler Ebene das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor zu erreichen. In dem Aufsatz „Die Umsetzung kommunaler Wärmepläne durch das Bauleitplanungsrecht – Status Quo und mögliche Fortentwicklung“ in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) gehen Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht und Olivia Boinski der Frage nach, inwieweit kommunale Wärmepläne mit dem geltenden Bauleitplanungsrecht umgesetzt werden können.

Dabei wird zum einen erläutert, ob kommunale Wärmepläne bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen nach geltendem Recht zu berücksichtigen sind und zum anderen dargestellt, inwieweit Inhalte kommunaler Wärmepläne konkret in Flächennutzungsplänen oder in Bebauungsplänen dargestellt beziehungsweise festgesetzt werden können.

Zur Zusammenfassung

Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung

Würzburg, 30. Mai 2023

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz in der Fachzeitschrift stadt+werk fasst Victoria Balling für die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit Prof. Jürgen Knies, Dr. Christian Kluge und Andreas Schneller Erfahrungswerte und Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung zusammen.

Die Autorinnen und Autoren zeigen: Zwar sind die Kommunen wegen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung zur Aufstellung von Wärmeplänen berechtigt, dennoch ist ein bundesweiter Rechtsrahmen wünschenswert, um die Wärmeplanung als verpflichtende Aufgabe auszugestalten und standardisierte Verfahren zu etablieren. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann dabei eine räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein. Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen bereits einige Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung, etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Aufsatz beruht auf den 2022 veröffentlichten Handlungsempfehlungen aus dem Projekt Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen.

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Berlin, 23. Mai 2023

Bei den diesjährigen Berliner Energietagen hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute im Rahmen der Veranstaltung „Energiewende und Gesellschaft: Forschungsprojekte zur sozialen und kommunikativen Teilhabe“ die Inhalte des Projekts „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) vorgestellt.

Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Projektträger Jülich durchgeführten Veranstaltung ging er zum einen auf die Forschungsfragen des Projekts, wie der Verknüpfung der kommunalen Wärmeplanung mit anderen Planungsarten und den rechtlichen Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit ein. Zum anderen zeigte er im Überblick auf, welche rechtlichen Handlungsoptionen die Gemeinden im heute geltenden Rechtsrahmen bereits nutzen können und weiterentwickelt werden könnten.

Lehrvideo zur EU: Der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität 2050 erklärt

München, 22. Mai 2023

Wie wird der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität in der EU ausgestaltet? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein aktuelles Lehrvideo von Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht. Das Video ist Teil eines Massive Open Online Courses (MOOC) und ist ab sofort auf Youtube frei verfügbar.

Hintergrund: Das Strascheg Center for Entrepreneurship baut in Kooperation mit der Hochschule München und internationalen Partnern, unter anderem der California Polytechnic State University oder der Athens University of Economics and Business, im Projekt AGORA eine digitale Lehrplattform auf. Um die unternehmerischen Kompetenzen von Studierenden für die Geschäftsmodelle im Bereich Energie und Nachhaltigkeit zu stärken, werden dabei themenbezogene Online-Module von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen erstellt.

 

Aktuelle Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Frankfurt am Main, 16. Mai 2023

Bei dem heutigen AGFW-Workshop im Rahmen des Projekts „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ hat Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu neuen Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung referiert. Er ging im Bereich des Cybersicherheitsrechts insbesondere auf die neugefasste Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS II) ein, deren Anwendungsbereich deutlich erweitert wurde, um im Bereich kritischer Infrastrukturen für mehr Cybersicherheit zu sorgen. Wenn die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, werden durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs die Cybersicherheitspflichten auch für Betreiber in der Fernwärmeversorgung gelten, die bislang wegen des Schwellenwerts in der BSI-KritisV von 250.000 angeschlossenen Haushalten nicht von diesen Pflichten betroffen waren.

Abschlussveranstaltung im Projekt InDEED: Wie wird das Herkunftsnachweissystem zukunftsfähig?

Berlin, 9. Mai 2023

Eine Kennzeichnung der Stromherkunft ist für verschiedene energiewirtschaftliche Anwendungsfelder von großer Bedeutung. Sie soll nicht nur die Vermarktung bestimmter Stromprodukte als Ökostrom, sondern beispielsweise auch das Vorgehen gegen Betrug und Greenwashing erleichtern, einen Anreiz für den Zubau von EE-Anlagen geben und eine Lenkungswirkung auf das Nutzerverhalten haben. Allerdings ist fraglich, inwieweit das bestehende System der Herkunftsnachweise dazu geeignet ist. Im Projekt InDEED hat sich das Verbundkonsortium aus Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), Uni Bayreuth und Stiftung Umweltenergierecht in den letzten Jahren intensiv damit befasst, welche Fortentwicklungen im Bereich des Labelings von Strommengen Verbesserungen bewirken könnten.

Am 9. Mai 2023 fand in Berlin nun die Abschlussveranstaltung des Projektes statt. Diese stand unter dem Motto „Ein zukunftsfähiges Herkunftsnachweissystem“. Dr. Johannes Hilpert beleuchtete dabei in einem Kurzpitch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anpassungen im Bereich der Herkunftsnachweise und stellte dabei die aktuellen Entwicklungen – etwa im Bereich der Novellierung der EE-Richtlinie (RED III) oder der Beschleunigung des Smart Meter Rollouts – in den Mittelpunkt.

Die Forschenden der FfE entwickelten gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht eine Roadmap mit dem Titel „Zukunftsfähige Herkunftsnachweise“ zu möglichen Anpassungen im HKN-System, die im Zuge der Abschlussveranstaltung vorgestellt wurde. In der Studie werden auch wichtige parallel laufende Entwicklungen zu HKN in den Bereichen Wasserstoff und Wärme/Kälte angesprochen. Bereits im September 2022 hatte die Stiftung die Würzburger Studie Nr. 28 „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“ veröffentlicht.

Rückenwind für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?

Würzburg, 4. Mai 2023

In ihrem Beitrag „Verfahrensrecht, Denkmalschutz und § 2 EEG 2023: Rückenwind für die erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?“ in der aktuellen Ausgabe der ZNER, analysieren Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht das Urteil des OVG Greifswald vom 7. Februar 2023 (5 K 171/22 OVG).

Das Gericht rügt die Nichteinhaltung der Fristen- und Verfahrensregeln in der bisherigen Behördenpraxis und stellt klar, dass die Genehmigungsbehörden auch bei ausbleibender Stellungnahme der Fachbehörden zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag verpflichtet sind. Zudem ist aufgrund des durch § 2 EEG 2023 gesetzgeberisch voreingestellten Gewichtungsvorrangs der erneuerbaren Energien („überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit“) bei Schutzgüterabwägungen künftig ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren anzunehmen, das nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann – so die Feststellung des OVG.

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Aufsatz zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 4. Mai 2023

In dem heute in der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) veröffentlichten Aufsatz „Optionen zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ legen die Autoren Dr. Nils Wegner und Jonas Otto von der Stiftung Umweltenergierecht dar, welche Rolle dem Instrument der Außenbereichsprivilegierung zukünftig für die adäquate Steuerung des PV-Ausbaus zukommen könnte.

Abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber könnte eine Ausweitung der Privilegierung nicht nur der Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Nutzung von Synergieeffekten mit der Landwirtschaft dienen. Anders als teilweise angenommen, ließen sich zudem wesentliche gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Privilegierung integrieren.

Der Aufsatz basiert auf dem Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 56 vom 16. Februar 2023.

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thorsten Müller zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Lüneburg, 3. Mai 2023

Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, wurde am 3. Mai 2023 zum Honorarprofessor der Fakultät Nachhaltigeit der Leuphana Universität Lüneburg ernannt. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten“, so Thorsten Müller, der bereits seit 2016 als Lehrbeauftragter an der Leuphana tätig war.

Bei seiner Antrittsvorlesung beschäftigte sich Thorsten Müller mit der kontroversen Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Dabei bot er eine Einordnung zu den Reformvereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, einen Überblick zu den Wirkungen des KSG und dessen Steuerungsgrenzen, Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des KSG sowie einen Ausblick zu den Themen Klimaschutzgovernance und Nachhaltigkeitswissenschaft.

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Stiftung Umweltenergierecht beim 10-jährigen Jubiläum des Forums Erneuerbare Energien

Oldenburg, 27. April 2023

Auf Einladung von BDO Oldenburg hat Frank Sailer, Leiter des Forschungsgebiets Energieanlagen- und Infrastrukturrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht, auf der Veranstaltung „10 Jahre Forum Erneuerbare Energien“ zum Thema Beschleunigung des Windenergieausbaus durch § 6 WindBG referiert. Er ging dabei auf die neue Regelung im WindBG und die darin enthaltenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ein. Frank Sailer kommt zum Fazit, dass sich die Verfahren durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung erheblich beschleunigen lassen, aber auch noch zahlreiche Fragen offen sind.

Stiftung Umweltenergierecht bei den FfE-Energietagen

München, 25. und 27. April 2023

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat vom 25. bis zum 28. April 2023 ihre Energietage in München veranstaltet. Mit dabei waren auch Forschende der Stiftung Umweltenergierecht – im Rahmen des Projekts unIT-e² und als Moderation einer Podiumsdiskussion.

Am 25. April wurden die unIT-e² E-Mobility und Grid Talks veranstaltet, bei der die Themen Elektromobilität sowie Energie- und Mobilitätswende im Fokus standen. Zudem wurden Kernergebnisse der ersten Hälfte des Projekts präsentiert, an dem auch die Stiftung Umweltenergierecht intensiv arbeitet.

Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, moderierte zudem am 27. April die Podiumsdiskussion „Entfesselung der Stromnetze“, unter anderem mit Dr. Urban Keussen (EWE AG), Dr. Egon Westphal (Bayernwerk AG), Dr. Jan Peter Sasse (Bundesnetzagentur), Katharina Umpfenbach (dena) und Dr. Matthias Müller (FfE). Dabei wurde deutlich, wie wichtig gerade der Ausbau der Verteilernetze, aber auch neue Betriebsweisen durch Digitalisierung und Flexibilisierung sind.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes: Antrittsvorlesung von Dr. Thorsten Müller als Honorarprofessor

Würzburg, 26. April 2023

Die Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Sorgt sie für mehr oder weniger Klimaschutz? Mit dieser nach den Vereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023 kontrovers diskutierten Frage beschäftigt sich am 3. Mai 2023 Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, in einer öffentlichen Vorlesung. Dabei wird er nicht nur die bestehenden Strukturen und mögliche Änderungsoptionen beleuchten, sondern sich grundsätzlich mit dem Regelungstypus Klimaschutzgesetz und den Grenzen dieses Steuerungsansatzes befassen.

Bei der Vorlesung handelt es sich um die Antrittsvorlesung des Juristen als Honorarprofessor an der Fakultät Nachhaltigkeit der Leuphana-Universität Lüneburg. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten.“

Die Antrittsvorlesung findet am Mittwoch, 3. Mai 2023, von 14.15 bis 15 Uhr im Hörsaal 5 der Leuphana-Universität Lüneburg statt. Eine Teilnahme ist auch online via Zoom möglich.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne beleuchtet

Online, 25. April 2023

Im Rahmen des Webinars „5. Baurechtstage NRW“ des Instituts für Städtebau Berlin hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 25. April 2023 einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne gegeben.

Nach einer Einführung in die Thematik der kommunalen Wärmeplanung ging der Vortrag auf die derzeit geltenden Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in den Ländern ein und gab einen Ausblick auf den angekündigten bundesrechtlichen Rahmen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Darüber hinaus wurden kommunale Handlungsspielräume für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne erörtert.

Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität

Köln, 20. April 2023

Beim „Rheinischen Energieforum – Erneuerbare Energien“ am 20. April 2023 in Köln setzte auch die Stiftung Umweltenergierecht wichtige Impulse. Dr. Thorsten Müller referierte dabei zum Thema „Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität“.

Der wissenschaftliche Leiter der Stiftung zog dabei eine Bilanz der aktuellen Rechtsentwicklungen. Er fokussierte sich auf das Ziel der Klimaneutralität und der Frage, ob dieses bereits der Rechtswirklichkeit entspricht, Flächen als limitierenden Faktor des Erneuerbaren-Ausbaus, dem „Deutschlandtempo“ beim Ausbau der Windenergie sowie mit dem EEG und dem Strommarktdesign und damit auch mit der Frage nach der Klimaneutralität in der Elektrizitätsversorgung.

Auf den EU-Emissionshandel folgt der EU-Grenzausgleichsmechanismus – Gemeinsamkeiten, Unterschiede und offene Fragen

Würzburg, 15.04.2023

Im Dezember haben sich der EU-Ministerrat und das Parlament darauf geeinigt, einen Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) einzuführen. Dieser gilt zwar als „Folge“ des EU-Emissionshandels, weil durch ihn der CO2-Preis des Emissionshandels auf Importe in die EU ausgeweitet und somit ein Level Playing Field zwischen Produkten aus dem EU-Ausland und innereuropäischen Erzeugnissen geschaffen werden soll. Allerdings ist das System nicht identisch und es bestehen noch zahlreiche Fragen zu dessen Umsetzung. Jana Nysten erklärt in ihrem Aufsatz die Hintergründe für die Einführung des CBAMs, stellt die neuen Regelungen im Grundsatz vor und erklärt welche rechtlichen und tatsächlichen Problematiken (noch) bestehen. Der Aufsatz ist in der KlimaRZ 04/2023, S. 95-102, erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

 

Schlaglichter aus den Reallaboren: Stiftung Umweltenergierecht beim Transferkongress Wasserstoff

Würzburg, 12. April 2023

Wasserstoff ist ein Schlüsselelement auf dem Weg zur Klimaneutralität. In Reallaboren der Energiewende erproben Projektpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft Wasserstoff-Innovationen unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab. Die Erfolge, Herausforderungen und ersten Erkenntnisse dieser Vorhaben sind Thema beim ersten Transferkongress Wasserstoff. Dieser findet am 18. April 2023 unter dem Motto „Schlaglichter aus den Reallaboren“ in Berlin statt.

Für die Stiftung Umweltenergierecht werden dabei Burkhard Hoffmann über den neuen delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff und Jana Nysten über den US-Inflation Reduction Act referieren. Veranstaltet wird der Kongress durch das Projekt Trans4Real, organisiert durch die Deutsche Energie-Agentur. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Green Deal erklärt PLUS: Sonderformat zu aktuellen Entwicklungen

Würzburg, 24. März 2023

Verbrenner-Aus, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, neues Strommarktdesign und noch vieles mehr: Mit gleich mehreren rechtlichen Neuerungen steht die EU aktuell besonders im Mittelpunkt der Energie- und Klimapolitik. In unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ bereiten wir stets die neusten Entwicklungen im Rahmen des „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess übersichtlich auf. Aufgrund der großen Zahl an Neuerungen bieten wir in der kommenden Ausgabe am 28. März 2023 ein Sonderformat: „Green Deal erklärt PLUS“ – mit einer Dauer von zwei Stunden und in zwei Teilen.

Im ersten Teil geht es um Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) Trilog-Verfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen, u. a. zum Streit um das „Verbrenner-Verbot“ und zum Kommissionsentwurf für ein neues Netto-Null-Industrie-Gesetz. Außerdem geht es um Positionen von Rat und EU-Parlament zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie vor dem Trilog und dem Inhalt der mittlerweile erfolgten Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie.

Im zweiten Teil stehen zwei weitere Schwerpunkte im Fokus: Das EU-Beihilferecht mit dem neuen befristeten Krisenrahmen (TCTF) und der Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), beide von der EU-Kommission am 9. März veröffentlicht. Außerdem die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Strommarktdesigns vom 14. März, welche Änderungen an der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie bzw. -Verordnung vorsehen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. März 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Aktuelle Änderungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren

Online, 20. März 2023

Im Rahmen der virtuellen Veranstaltungsreihe „Planung und Genehmigung: Die Herausforderungen aktueller Wasserstoff-Vorhaben“ des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks am 20. März 2023 hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert.

Der Vortrag beinhaltete insbesondere die neuen Spezialregelungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, mit denen der Gesetzgeber die Errichtung von Elektrolyseuren sowohl in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan die Nutzung der Grundstücke vorgibt, als auch im unbeplanten Außenbereich verbessern will.

2. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Klimaschutz und Resilienz

Volkach, 16. und 17. März 2023

Klimaschutz und Resilienz sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die im vergangenen Jahr besonders in den Vordergrund von Wissenschaft und Praxis gerückt sind. Daher hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem zweiten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 16. und 17. März 2023 im unterfränkischen Volkach genau hierauf ihren Fokus gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen, wie Natur- oder Sozialwissenschaften, haben dabei anhand von sieben Vorträgen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert.

„Unser Professor:innengespräch hat auch dieses Jahr deutlich gemacht, dass es angesichts der Dimension der Aufgabe Klimaschutz eines solchen Forums zum intensiven Austausch und der gemeinsamen Debatte braucht, um den Fragestellungen aus einer spezifisch wissenschaftlichen Perspektive auf den Grund gehen zu können“, so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Im kommenden Jahr werde es daher eine weitere Auflage des Professor:innengesprächs geben.

Auswirkungen des Brexit auf die Erneuerbare-Energien-Politik der EU

London, 16. März 2023

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU – dem Brexit – wurde nicht nur der europäische Binnenmarkt um einen Mitgliedstaat „verkleinert“; vielmehr leistet Großbritannien nun auch keinen Beitrag mehr zu den Energie- und Klimazielen der EU. Das ist auch das zentrale Thema des Buches „Brexit and Energy Law: Implications and Opportunities”, das heute offiziell im Londoner Think Tank „Chatham House” vorgestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu haben Fabian Pause und Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

In ihrem Buchbeitrag erklären sie, was der Brexit konkret für die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energien sowie im Klimaschutz allgemein bedeutet. Sie gehen dabei unter anderem folgenden Fragen nach: Wurde – und wenn ja wie – das EU-Ziel zum Erneuerbaren-Ausbau mit dem Brexit angepasst? Muss sich das Förderdesign ändern? Welche Rolle spielen Herkunftsnachweise zukünftig zwischen Großbritannien und der EU? Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel erklärt, die mit Hinblick auf die Einführung des EU-Grenzausgleichsmechanismus tagesaktuelle Relevanz erhalten.

Welche Rolle spielt die Resilienz der Elektrizitätsversorgung im Recht?

Regensburg, 13. März 2023

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht sprach heute beim 6. Regensburger Energiekongress zu den rechtlichen Vorgaben für eine resiliente Elektrizitätsversorgung. Die Veranstaltung – organisiert von der OTH Regensburg – beleuchtete unter verschiedenen Perspektiven den Rahmen und die Bedeutung der Resilienz in der Energieversorgung.

In seinem Vortrag verwies Johannes Hilpert nach einer begrifflichen Einordnung zunächst auf die steigende Relevanz der Thematik. Sodann stellte er zunächst die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen dar. Er verwies insbesondere auf die CER-Richtlinie sowie die NIS-2-Richtlinie, die sich mit kritischen Infrastrukturen beziehungsweise Cybersicherheit befassen und bis Ende 2024 in deutsches Recht umzusetzen sind. Nach einem Überblick über die zahlreichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zum Bereich der Versorgungssicherheit stellte er zudem dar, inwieweit etwa auch dezentrale Strukturen in der Elektrizitätsversorgung die Resilienz beeinflussen können.

 

Endlich mehr Tempo? Beschleunigung des EE-Ausbaus durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Würzburg, 10. März 2023

Die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022 will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen – in Deutschland unter anderem mit Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Windenergie an Land. Ähnliche Regelungen sind auch für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht hat in einem Online-Seminar am 10. März 2023 mit über 700 Teilnehmenden die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und eine erste Einordnung vorgenommen.

Im Fokus stand dabei der neue § 6 WindBG mit seinen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Dabei zeigte Frank Sailer den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen der neuen Regelung sowie deren Rechtsfolgen auf. Auch die europäischen Rechtsakte und weitere Umsetzung der Notfall-VO für weitere Anlagen waren Thema des Seminars. Sailers Fazit: „Die Notfall-VO und ihre Umsetzung bieten eine wichtige Chance zur besseren Austarierung von Klimaschutz und Artenschutz.“ Außerdem stelle sie eine Brücke bis zum Inkrafttreten der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) und dem dortigen Konzept der go-to-Gebiete dar.

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Neuer Modellvorschlag für die kommunale Wärmeplanung

Bremen/Würzburg, 8. März 2023

Im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen (KoWaP)“ ist die im Auftrag und in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht erstellte Studie „Modellentwicklung für die kommunale Wärmeplanung“ von Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen veröffentlicht worden. Hierin wird ein Vorschlag für ein Drei-Ebenen-Modell der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Dieses beinhaltet eine strategische Planungsebene, dann die Umsetzungsplanung und schließlich die Detailplanungsebene.

Auf der strategischen Planungsebene erfolgt die Zielsetzung und Festlegung von Szenarien auf Grundlage der Analyse von Wärmebedarfen und -potentialen. Hieraus können räumlich abgegrenzte Eignungsbereiche für Wärmeversorgungsoptionen entwickelt werden. Auf der Ebene der Umsetzungsplanung können sodann Handlungs- und Maßnahmenräume als Basis für Energiekonzepte aufgezeigt werden. In der Detailplanung erfolgt schließlich die weitere Detailierung auf Gebäudeebene

„Baustellenbericht“ im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München, 8. März 2023

Die Integration von Elektrofahrzeugen ins Energiesystem bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Welche dieser Baustellen werden im Projekt adressiert und welche Konzepte sollen dabei analysiert werden? Diese Fragestellungen beantwortet das unIT-e²-Konsortium nach dem ersten Projektjahr im unIT-e²-Baustellenbericht. Dieser behandelt für die verschiedenen Themenfelder des Projekts jeweils eine Reihe von Schwerpunktthemen und leitet aus der aktuellen Situation die zu lösenden Probleme ab. Außerdem liefert er erste Ansätze für Weiterentwicklungen und fasst den rechtlichen und politischen Anpassungsbedarf zusammen.

Für die Juristinnen und Juristen der Stiftung Umweltenergierecht standen in der ersten Projektphase vor allem Fragegestellungen im Bereich der Netzentgeltsystematik und der Ausgestaltung von § 14a EnWG im Mittelpunkt der Forschungsarbeit.

 

 

Wie das Wind-an-Land-Gesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie beschleunigen soll

Herford, 7. März 2023

Im Rahmen der Fachtagung „Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende“ der Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (KBL), hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 in Herford die neuen Regelungen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie erläutert. Im Mittelpunkt des Vortags stand das Wind-an-Land-Gesetz: Dieses verpflichtet zum einen die Länder einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Zum anderen wird die Planung von Windenergiegebieten vereinfacht und beschleunigt.

Delegierter Rechtsakt für grünen Wasserstoff: Große Resonanz auf Online-Seminar

Würzburg, 7. März 2023

Im Rahmen des Vorhabens „Trans4Real“ hat die Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 ein Online-Seminar zum delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff angeboten, den die Europäische Kommission Mitte Februar mit einer Verspätung von über einem Jahr veröffentlicht hat. In seinem Vortrag und der anschließenden Fragerunde erläuterte Burkhard Hoffmann den über 560 Teilnehmenden die Hintergründe und den Anwendungsbereich des Rechtsaktes. Ein wichtiger Faktor waren die festgelegten Kriterien, die erfüllt sein müssen, um grünen Wasserstoff bzw. seine Derivate voll auf die Erfüllung des Erneuerbaren-Ziels im Verkehrsbereich anrechnen zu können.

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Vortrag zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-VO

Hannover, 3. März 2023

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht am 3. März 2023 zum Inhalt der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus gesprochen. Dabei hat er die Vorgaben der Verordnung in das laufende Verfahren zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingeordnet. Ein weiterer Fokus: Der Hinweis, dass die EU-Notfall-Verordnung nicht mit der aktuellen Diskussion um die Einführung von go-to-Gebieten gleichgesetzt werden darf.

Beschleunigung des EE-Ausbaus: Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Würzburg/Berlin, 1. März 2023

Am 1. März fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag statt, zu der Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde. Der Anlass: der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“.

Dieser enthält unter anderem die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Netze. Dies war auch das zentrale Thema der Anhörung. Zur Beschleunigung werden für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Übertragungsnetze in speziell für diese Nutzungen ausgewiesenen und dabei einer strategischen Umweltprüfung unterzogenen Gebieten deutliche Vereinfachungen geregelt. „Die Neuregelungen haben das Potenzial einer deutlichen Beschleunigung“, hebt Thorsten Müller die Bedeutung der Neuregelung hervor. Aber: „Da die Regelung befristet ist, gilt es zeitnah im Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Anschlussregelung zu entwickeln, um einen Fadenriss zu vermeiden.“

Lässt sich das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen auch berechnen?

Würzburg, 28. Februar 2023

Die Frage, ob ein Bauvorhaben wie eine Autobahn, eine Stromleitung oder eine Windenergieanlage, in Konflikt mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot kommt, ist eine der kompliziertesten und zugleich umstrittensten Fragen bei der Genehmigung von großen Bauprojekten. Bislang erfolgt die Beantwortung dieser Frage primär anhand von verbal-argumentativen Bewertungsmethoden. Mit der Weiterentwicklung dieser Methoden in Richtung probabilistischer Ansätze mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, erhofft man sich eine objektivere, besser vorhersehbare und vergleichbare Artenschutzprüfung.

Welcher (artenschutz-)rechtliche Rahmen dabei zu beachten ist und dass dieser der angedachten Weiterentwicklung nicht entgegensteht, zeigt Frank Sailer in seinem aktuellen Beitrag „Der rechtliche Rahmen für probabilistische Ansätze bei der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung“ in der Zeitschrift Natur und Recht (NuR), Heft 2/2023, S. 78-84 auf.

Zur Zusammenfassung

Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens zu Wasserstoff-Begriffen

Würzburg, 27. Februar 2023

In einer Ergänzung der im Dezember 2022 veröffentlichten Übersicht zu den unionsrechtlichen Begriffen mit Wasserstoffbezug, hat die Autorin Dr. Anna Halbig Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens bezüglich der Wasserstoff-Begriffe erarbeitet. Die im Würzburger Bericht Nr. 57 unterbreiteten Vorschläge betreffen insbesondere die Beseitigung der analysierten Inkohärenzen sowie eine Reduktion der Begriffsvielfalt.

Der neuste Würzburger Bericht ist im Rahmen des Projekts „Trans4Real – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ entstanden.

Zum Würzburger Bericht

Interview: Standards und Normen für Wasserstoff

Würzburg, 22. Februar 2023

Bei der Herstellung, der Speicherung, dem Transport und der Nutzung von Wasserstoff gibt es eine Fülle von Standards und Normen zu beachten. Einen Überblick über diese hat die Stiftung Umweltenergierecht mit dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik jüngst im Rahmen des Forschungsvorhabens Trans4Real in einer Publikationsreihe veröffentlicht.

In einem Interview auf der Wissenschaftsplattform Energiesystem-Forschung erklären Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergierecht und Mario Koppers vom Zentrum für BrennstoffzellenTechnik, was es damit auf sich hat. Das Interview ist auf der Website von Energiesystem-Forschung abrufbar.

Green Deal erklärt: Der neue Green Deal Industrial Plan

Würzburg, 22. Februar 2023

Am kommenden Dienstag, 28. Februar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen Green Deal Industrial Plan widmen. Dieser Plan enthält u.a. eine Neuausrichtung des EU-Beihilfenrechts, die Reform des EU-Strommarktdesigns sowie neue Ansätze zur Finanzierung der Energie- und Industrietransformation aus bestehenden EU-Mitteln und durch eine gemeinsame Finanzierung auf EU-Ebene, zum Beispiel durch einen Europäischen Souveränitätsfonds.

Der Green Deal Industrial Plan formuliert die Maßnahmen, mit denen die EU-Kommission erhöhtem internationalen Wettbewerbsdruck und Versorgungsengpässen durch eine Stärkung der heimischen Industrie begegnen und gleichzeitig die Industriedekarbonisierung beschleunigen und unterstützen will. Wir werden die regulatorischen Kernelemente des Plans vorstellen und aus verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln betrachten.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. Februar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Plattform Klimaneutrales Stromsystem gestartet – mit Beteiligung der Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 20. Februar 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 20. Februar 2023 in Berlin die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) gestartet – mit einer Eröffnungsrede von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Ziel: Ein neues, klimaneutrales Strommarktdesign schaffen, das auf erneuerbaren Energien fußt. In der PKNS sollen hierzu Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Optionen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns ergebnisoffen diskutieren und Vorschläge für die Politik erarbeiten.

Die Plattform ist in vier thematischen Arbeitsgruppen aufgeteilt: Innovationsanreize für Erneuerbare, steuerbare Kapazitäten für die Versorgungssicherheit, Flexibilisierung der Stromnachfrage sowie Nutzbarmachung netzdienlicher Marktsignale. Im Plenum sollen die Arbeitsgruppen dann zusammengeführt und ihre Ergebnisse diskutiert werden.

Für die Stiftung Umweltenergierecht wurde Dr. Thorsten Müller vom BMWK eingeladen, als Teil der Plattform mitzuwirken und die rechtswissenschaftliche Perspektive in die Debatte einzubringen. „Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist ein wichtiger Faktor, um das Stromsystem in den kommenden Jahren klimaneutral zu erneuern. Ich freue mich auf die Möglichkeit, mich mit Fachleuten aus sehr unterschiedlichen Bereichen auszutauschen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten“, so Müller, der bereits 2022 in der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ die Bundesregierung beraten hat.

Bundeswirtschaftsminister Habeck nannte unter anderem günstige Strompreise, Investitionssignale für Erneuerbare und Wasserstoff-Kraftwerke, ein flexibles Stromsystem sowie regionale Steuerung und Nutzung als Eckpfeiler der Debatte.

EE-Anlagen: Keine Entschädigung trotz Abregelung?

Würzburg, 17. Februar 2023

In seinem Aufsatz „Vom Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0: Ausgleich für wartungs-, reparatur- und netzausbaubedingte Abregelungen“ befasst sich Julian Senders mit der Frage, inwieweit trotz Abregelung von EE-Anlagen durch den Netzbetreiber in bestimmten Konstellationen Entschädigungen versagt werden können. Konkret geht es insbesondere um Abregelungen im Falle eines erforderlichen Netzausbaus. Hier hatte sich zum mittlerweile überholten Einspeisemanagement in den §§ 14 f. EEG a.F. eine tendenziell restriktive Rechtsprechung entwickelt. Diese begegnete berechtigter Kritik und es lässt sich konstatieren, dass sich eine Übertragbarkeit auf den geltenden Rechtsrahmen des Redispatch 2.0 verbietet. Dies folgt auch aus den Vorgaben der vorrangig geltenden Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (EBM-VO).

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift für das Recht der gesamten Energiewirtschaft (EnWZ) 2023, Heft 1-2, S. 15 ff., erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

Zur Zusammenfassung

Photovoltaik: Eine weiterentwickelte Außenbereichsprivilegierung als Baustein des Freiflächenausbaus

Würzburg, 16. Februar 2023

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ behandeln Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die drängende Frage der Flächenbereitstellung für den Photovoltaik-Freiflächenausbau und seine adäquate Steuerung. Sie legen dar, wie eine Außenbereichsprivilegierung für Freiflächenanlagen, wie sie erst kürzlich durch den Gesetzgeber eingeführt wurde, hierfür weiterentwickelt werden könnte.

Eine Ausweitung der Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen könnte bei entsprechender Ausgestaltung nicht nur der zügigen Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft dienen. Anders als mitunter angenommen, können dabei gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Regelungsfigur der Privilegierung integriert werden, sodass der Einfluss der Bauleitplanung auch als Grundlage für die Beteiligung der Menschen vor Ort erhalten bliebe und bislang zurückhaltende Gemeinden zur aktiven Planung angehalten würden.

Zum Würzburger Bericht

 

 

Geltung der Versorgerpflichten im Rahmen einer „gemeinsamen Nutzung“ von Strom im Europarecht

Würzburg, 15. Februar 2023

Die unionsrechtlich vorgegebenen Versorgerpflichten werden häufig als Hindernis für die Etablierung von Bürgerenergieprojekten gesehen. In einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnWZ gehen Anna Papke und Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht der Frage nach, ob die Versorgerpflichten auch dann einzuhalten sind, wenn eine „gemeinsame Nutzung“ von Strom (englisch: „Energy sharing) vorliegt.

Die Tätigkeit der „gemeinsamen Nutzung“ wurde vom EU-Gesetzgeber neu im Rahmen des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ geschaffen. Mitglieder von Bürgerenergiegemeinschaften, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und gemeinschaftliche Eigenversorger sollen so den innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Strom selbst verbrauchen können.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook“ entstanden.

Zur Zusammenfassung

Genehmigungsrecht zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyseure beleuchtet

Oldenburg, 14. und 15. Februar

Im Rahmen des 12. Workshops „Zulassung ∙ Zertifizierung ∙ Normung Brennstoffzellen und Wasserstoff“ mit dem Thema „Wasserstoff als Energieträger – Synergien zwischen den Anwendungen“, hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zum Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert. Der Vortrag fokussierte zum einen die neuen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren. Zum anderen wurde das für Elektrolyseure notwendige Genehmigungsverfahren betrachtet. Organisiert wurde der Workshop durch das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

Standardsetzung im Bereich Wasserstoff aus rechtlicher und technischer Sicht beleuchtet

Würzburg, 30. Januar 2023

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt Trans4ReaL begleitet im Rahmen einer Transferforschung die „Reallabore der Energiewende mit Fokus auf Wasserstofftechnologien und Sektorkopplung“ wissenschaftlich und untersucht übergreifend deren Erkenntnisse. In diesem Rahmen haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Zentrum für BrennstoffzellenTechnik ZBT eine gemeinsame fünfteilige Veröffentlichung zur Standardsetzung im Bereich Wasserstoff erarbeitet, welche die für die Wasserstoffwirtschaft relevanten Regelwerke sowie die nationale und internationale Standardsetzung analysiert.

Anhand der betreffenden Wertschöpfungsstufe von Wasserstoff werden dabei relevante Verweise in Gesetzestexten auf nicht rechtsverbindliche Normen und Standards aufgeführt. Zudem werden die wichtigsten Normen und Standards für die Wasserstofftechnik aufgelistet, denen Einfluss im Genehmigungsprozess, im Vertragswesen, aber auch auf die Rechtsprechung zukommt. Ziel der Arbeiten ist es, einen Überblick über die wesentlichen Texte und Schriften der multimodularen und multidisziplinären Wasserstoffinfrastruktur zu geben.

Teil 1: Erzeugung von Wasserstoff

Teil 2: Speicherung/Lagerung von Wasserstoff

Teil 3: Transport von Wasserstoff in Behältern

Teil 4: Transport von Wasserstoff per Pipeline

Teil 5: Anwendung von Wasserstoff

Die Rolle von E-Mobilen bei Engpässen im Verteilnetz – Neues Konzeptpapier ist online

München, 26. Januar 2023

Das Projektkonsortium von unIT-e² hat heute ein gemeinsames Konzeptpapier veröffentlicht, das sich dem Umgang mit Engpässen im Verteilnetz widmet. Elektrofahrzeuge sind insoweit Herausforderung und Lösung zugleich: Durch hohe Ladeleistungen können sie zu Netzengpässen führen, während langer Standzeiten lassen sich Ladevorgänge jedoch zeitlich so verschieben, dass Engpässe vermieden werden. Das Papier zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie ein netzdienliches Laden von Elektrofahrzeugen ausgestaltet werden könnte.

Die Stiftung Umweltenergierecht leistete hierzu den rechtlichen input und beteiligte sich mit einer kurzen Einordnung zum derzeit laufenden Konsultationsprozess der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG.

 

Der EU-CBAM als logische „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Jana Nysten, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht, war kürzlich zu Gast beim RGC Klimarecht Podcast von Ritter Gent Collegen und sprach dort mit Moderatorin Franziska Lietz über den EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Rat und Parlament hatten sich vor Weihnachten darauf geeinigt, einen solchen Mechanismus, wie ihn die EU-Kommission im Rahmen des EU Green Deal vorgeschlagen hatte, einzuführen.

Der CBAM soll als „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels einen CO2-Preis auf Importe in die EU erheben und damit einen Beitrag zur weltweiten Dekarbonisierung leisten. Er stand aber von Beginn an auch in der Diskussion als industriepolitische Maßnahme, die die kostenlose Zuteilung ablösen und ein „Level Playing Field“ schaffen soll. Diese Problematik, wie auch welthandelsrechtliche und politische Aspekte, etwa die Vorschläge für einen Klimaclub oder ein Abkommen mit den USA, waren ebenfalls zentrale Themen der Podcast-Folge.

Die Folge kann auf Spotify oder ApplePodcasts angehört werden.

Gegen hohe Energiepreise: EU erlaubt zeitweise Marktinterventionen

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Im Rahmen der Tagung „Zukünftige Stromnetze“ stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht die Rats-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise vor. Dabei erklärte sie, in welchem Rahmen den EU-Mitgliedstaaten damit temporär Interventionen in den Energiemärkten erlaubt werden.

In der anschließenden Diskussion wurden neben dem derzeitigen Strommarktdesign, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, auch unterschiedliche Ideen für Reformen thematisiert. „Immerhin hatten unter anderem die hohen Energiepreise als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine vermeintliche Schwächen aufgezeigt, die nun auch der EU-Gesetzgeber mit einer längerfristigen Lösung angehen will“, so Nysten.

Zum Vortrag

Green Deal erklärt: Das neue System für die EU-CO2-Bepreisung

Würzburg, 25. Januar 2023

Am kommenden Dienstag, 31. Januar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen System der EU-CO2-Bepreisung widmen.

Kurz vor Weihnachten haben sich die EU-Gesetzgeber in mehreren Verhandlungsrunden auf ein neues System für die EU-CO2-Bepreisung vorläufig geeinigt; die Kompromisse sollen im Februar formal bestätigt werden. Wir werden aufzeigen, wie der bereits bestehende Emissionshandel für große Energie- und Industrieanlagen (EHS I) weiterentwickelt werden soll. Daneben werden wir auf den gänzlich neuen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) eingehen. Eng verbunden mit der Einführung des EHS II und der damit einhergehenden finanziellen Belastung auch für Endverbraucher, steht der neue EU-Klima-Sozialfonds. Dieser stellt den Mitgliedstaaten finanzielle Mittel zur Abfederung besonderer sozialer Härten zur Verfügung, knüpft deren Verwendung aber auch an bestimmte Bedingungen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 31. Januar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag zum Wind-an-Land-Gesetz beim 4. Leipziger Windrechtsforum

Leipzig, 24. Januar 2023

Unter dem Titel „WaLG – Was bringt es konkret“ hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht auf Einladung der Kanzlei Prometheus beim 4. Leipziger Windrechtsforum zu verschiedenen Aspekten der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Erläutert und mit den Teilnehmenden diskutiert wurden sowohl die durch das Wind-an-Land-Gesetz bewirkten Veränderungen bei der Flächenausweisung in den Regionen und Gemeinden als auch die Voraussetzungen um in Zukunft eine konzentrierende Steuerung für den Windenergieausbau zu erreichen.

Die zum 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Veränderungen – konkret das Windenergieflächenbedarfsgesetz mit seinen an die Länder adressierten Flächenbeitragswerten und die Änderungen in Raumordnungs- und Bauplanungsrecht – bilden den maßgeblichen Rahmen für die anstehenden Planungsprozesse in den Ländern. „Inwieweit der Gesetzgeber hier noch die eine oder andere Stellschraube drehen wird, um gerade auch die kurzfristige Flächenbereitstellung zu stärken und offene Fragen zu klären, bleibt abzuwarten“, so Wegner.

Die Festlegung der Anforderungen an grünen Wasserstoff – Ein langer Weg und noch kein Ende in Sicht

Berlin, 24. Januar 2023

Heute gab Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht bei der internationalen Fachkonferenz „Fuels of the Future“ einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen rund um den delegierten Rechtsakt zu den Anforderungen an grünen Wasserstoff im Verkehrssektor. In seinem Vortrag zeigte er den aktuellen Stand des Rechtsetzungsverfahrens auf und umriss mögliche inhaltliche Anforderungen an die grüne Wasserstoffproduktion.

Im Fokus lag zudem die Frage, welche konkreten Auswirkungen der delegierte Rechtsakt auf die Wasserstoffregulatorik insgesamt haben wird. Hierbei betonte Hoffmann, dass der delegierte Rechtsakt jedenfalls nicht „automatisch“ zu einer gesetzesübergreifenden Vereinheitlichung der Wasserstoffdefinition führt. Schließlich ging es auch um den aktuellen Vorschlag des Europäischen Parlaments die Kriterien für grünen Wasserstoff in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie selbst zu regeln und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Rechtssetzung für die Europäische Kommission.

Weiter Unsicherheiten beim Rechtsrahmen bezüglich der Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff

Online, 9. Januar 2023

Beim 4. Wasserstoff-Workshop der Klima-Allianz stellte Dr. Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergiercht den Rechtsrahmen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff vor. Der Schwerpunkt ihres Vortrags lag dabei auf den rechtlichen Anforderungen an „grünen“ beziehungsweise „erneuerbaren“ Wasserstoff. Insbesondere die Begriffsvielfalt sowie die Verzögerungen beim delegierten Rechtsakt sorgen hier aktuell für Rechtsunsicherheiten für Investoren. Zudem referierte die Expertin zu regulatorischen Aspekten der inländischen Erzeugung von grünem Wasserstoff sowie dessen Import.

Wie entwickelt sich die Energiewende im neuen Jahr? Dr. Thorsten Müller im Deutschlandfunk

Würzburg, 4. Januar 2023

Das Thema Energie hat im vergangenen Jahr die Menschen besonders stark beschäftigt. Die Folgen der Klimakrise sind spürbar und der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in ganz Europa eine Energiekrise ausgelöst. Eine wichtige Frage war dabei: Haben wir ausreichend Energie für unsere Volkswirtschaft und für unseren Alltag?

Die erneuerbaren Energien sind hier das Schlüsselinstrument in Deutschland und die Transformation ist in vollem Gange. Doch wie ist der aktuelle Stand der Energiewende? Werden die Ziele zur Transformation erreicht? Und welche Weichenstellungen müssen noch erfolgen? Mit diesen Fragen hat sich Anfang Januar der Deutschlandfunk in seiner Sendung „Agenda“ beschäftigt. Dabei war auch Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, zu Gast. Er konzentrierte sich dabei auf die rechtlichen Aspekte der Energiewende.

Weitere Gäste der Sendung waren Prof. Andreas Löschel (Ruhr-Universität Bochum) und Wolfram Axthelm (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.). Die Folge ist online verfügbar und kann jederzeit nachgehört werden.

Zur Sendung „Agenda“ vom 4. Januar 2023

Stiftung Umweltenergierecht setzt Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen der kommunalen Wärmeplanung fort

Würzburg, 1. Januar 2023

Nach Abschluss des ersten Projekts zur kommunalen Wärmeplanung Ende 2022 setzt die Stiftung Umweltenergierecht seit dem 1. Januar 2023 zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gGmbH die Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne fort. Mit dem neuen Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro)“ soll insbesondere analysiert werden, welche rechtlichen Optionen zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Wärmeplänen bereits genutzt oder weiterentwickelt werden können.

Auf der Umsetzungsebene der Wärmepläne werden die ordnungsrechtlichen Instrumente der Kommunen vorrangig in den Blick genommen. Daneben sollen die bundesgesetzlichen Bestrebungen für eine bundesweite, verpflichtende Wärmeplanung begleitet werden.

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Wie kann der Rechtsrahmen zur Nutzung der Geothermie verbessert werden? Stiftung Umweltenergierecht startet weitere Forschung zur Wärmewende

Würzburg, 1. Januar 2023

Die Nutzung der Geothermie kann einen wesentlichen Beitrag zur künftigen, auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung in vielen Teilen Deutschlands leisten. Besonders deutlich wurde die Dringlichkeit des Themas 2022, durch den weitgehenden Wegfall des wichtigsten Gaslieferanten Deutschlands. In dem am 1. Januar 2023 gestarteten Forschungsprojekt „UrbanGroundHeat“ wird daher die Wärmewende durch den Einsatz oberflächennaher Geothermie in urbanen Bestandsquartieren in den Fokus gerückt.

Wie lassen sich die Klimaziele im Gebäudebereich durch Geothermie erreichen und wie sind hierfür die derzeitigen technischen, regulatorischen und ökonomischen Anforderungen zu bewerten und anzupassen? Dies wird die Stiftung Umweltenergierecht in den kommenden drei Jahren zusammen mit weiteren Forschungspartnern und Energieversorgern untersuchen. Geförert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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