Online-Seminar
Doch keine Erleichterungen im Artenschutzrecht?
Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021
Datum: Dienstag, 30. März 2021
Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr
Inhalt
 Auf Vorlage eines schwedischen Gerichts wurden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zur Auslegung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie gestellt. Diese Verbote haben in der Genehmigungspraxis hohe Bedeutung. In ihren Schlussanträgen im Herbst letzten Jahres hatte Generalanwältin Kokott mit ihrem Verständnis der Verbote der Vogelschutz-Richtlinie gewisse Hoffnungen auf Erleichterungen geweckt. Welches Verständnis hat nun der EuGH in seinem Urteil vom 4. März 2021 (Rs. C-473/19 und C-474/19) zugrunde gelegt und welche Auswirkungen könnte das für Deutschland haben? In unserem Webinar haben wir dazu eine erste Einordnung vorgenommen.
Auf Vorlage eines schwedischen Gerichts wurden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zur Auslegung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie gestellt. Diese Verbote haben in der Genehmigungspraxis hohe Bedeutung. In ihren Schlussanträgen im Herbst letzten Jahres hatte Generalanwältin Kokott mit ihrem Verständnis der Verbote der Vogelschutz-Richtlinie gewisse Hoffnungen auf Erleichterungen geweckt. Welches Verständnis hat nun der EuGH in seinem Urteil vom 4. März 2021 (Rs. C-473/19 und C-474/19) zugrunde gelegt und welche Auswirkungen könnte das für Deutschland haben? In unserem Webinar haben wir dazu eine erste Einordnung vorgenommen.
