Fokus Umweltenergierecht

Brauchen wir einen neuen Rechtsrahmen für die Wärmewende?

Datum: 19. November 2015

Ort: Kolping-Akademie Würzburg, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg

Inhalt

Ein klimaneutraler Gebäudebestand und damit letztlich das Klimaschutzziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von 80 bis 95 % bis 2050 lassen sich nur erreichen, wenn der Energieverbrauch für Raumwärme und Brauchwasser erheblich sinkt. Der verbleibende Energiebedarf muss ganz überwiegend aus erneuerbaren Energien und – zu einem beachtlichen Teil – auch mit Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, wofür es einer anderen Fern- und Nahwärmenetzstruktur bedarf. Das sind Kernaussagen aus der Roadmap Wärme, die das Fraunhofer IBP in dem zusammen mit dem Fraunhofer IWES, ifeu und der Stiftung Umweltenergierecht kürzlich abgeschlossenen Vorhaben „Interaktion EE-Strom, Wärme, Verkehr“ erarbeitet hat. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive stellt sich die Frage, ob der heutige Rechtsrahmen für die Wärmeversorgung von Gebäuden in der Lage ist, diesen Transformationspfad einzuleiten oder welche Anpassungen dafür in Europa, dem Bund, den Ländern und den Kommunen erforderlich sind. Die bisherige Entwicklung und die Ergebnisse des Forschungsvorhabens legen zumindest den Verdacht nah, dass der geltende Rechtsrahmen defizitär und nicht in der Lage ist, das Erreichen der Ziele hinreichend zu unterstützten.

Doch wie müsste er ausgestaltet werden? Welche Ziele sind zu setzen und welche Instrumente zu etablieren? Erste Antworten auf diese Frage wurden im Rahmen des Expertenworkshops „Brauchen wir einen neuen Rechtsrahmen für die Wärmewende?“ gegeben, mögliche Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des Rechts identifiziert und Modelle für die zukünftige Ausgestaltung diskutiert.

Endbericht zum Vorhaben Interaktion EE-Strom, Wärme, Verkehr

Kurzfassung des Endberichts

Programm

Programm als Pdf zum Download

18. November 2015

19.30 Uhr

Abendessen

Weinstuben Juliusspital, Juliuspromenade 19, 97070 Würzburg

19. November 2015

9.00 Uhr

Begrüßung und Einführung

Thorsten Müller, Vorsitzender der Stiftung Umweltenergierecht

Block 1: Wärmewende bis 2050 – Pläne und Wege

9.15 Uhr

Auf dem Weg zum nahezu CO2-freien Gebäudebestand 2050 – Die Planungen der Bundesregierung für die Wärmewende
Nils Thamling, Prognos AG, Berlin

9.40 Uhr

Eine Wärme-Roadmap für die Zeit bis 2050 – Der Wärmesektor in Deutschland: Bestandsaufnahme, Ziele und Entwicklungspfade

Jan Kaiser, Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Kassel

10.05 Uhr

Diskussion

10.30 Uhr

Kaffeepause

Block 2: Wärmewende de lege lata und de lege ferenda – Rechtliche Ausgangslage und Reformüberlegungen

11.00 Uhr

„Wärmewenderecht“ de lege lata: Ein Impuls zu Instrumenten, Adressaten und weißen Flecken des heutigen Rechtsrahmens

Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

11.15 Uhr

Steuerungsansätze und Reformperspektiven zur Senkung des Wärmebedarfs in Gebäuden, insbesondere im Bestand
Anja Bierwirth, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Wuppertal

11.35 Uhr

Diskussion

12.00 Uhr

Transformation der Wärmenetze? – Welche Rolle wird künftig die Fern- und
Nahwärmeversorgung spielen?
Dr. Martin Pehnt, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg

12.20 Uhr

Diskussion

12.50 Uhr

Mittagessen

13.50 Uhr

Power to heat – Sektorenkopplung und neue strombasierte Wärmeanwendungen
Dr. Marek Miara, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg

14.55 Uhr

Diskussion

15.20 Uhr

Kaffeepause

Block 3: Wärmewende als Geschäftsmodell?

15.50 Uhr

Gesprächs- und Diskussionsrunde: Neue Geschäftsfelder für die Wärmewende? Erwartungen der Marktakteure an einen zukünftigen Rechtsrahmen

Daniel Arok, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG, Holzminden
Franz Bruckner, UBP-group, Walldorf
Hagen Fuhl, SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH, Schweinfurt
Ralf Pasker, Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Baden-Baden
Moritz Ritter, Ritter Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Dettenhausen

17.10 Uhr

Ausblick, Verabschiedung, Ende der Veranstaltung