Fokus Umweltenergierecht
Zwischen Bundesbedarfsplan und Bundesfachplanung: Bestandsaufnahme und Fortentwicklungsoptionen zum Rechtsrahmen für den Netzausbau im Übertragungsnetz
Datum: 1. Juli 2014
Ort: Kolping-Akademie Würzburg, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg
Inhalt
Am 1. Juli 2014 fand im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Forschungsvorhabens „Effektiver Rechtsrahmen für ein europäisches SuperGrid“ der Expertenworkshop „Zwischen Bundesbedarfsplan und Bundesfachplanung: Bestandsaufnahme und Fortentwicklungsoptionen zum Rechtsrahmen für den Netzausbau im Übertragungsnetz“ statt.
Gegenstand war die im Jahre 2011 durch den Gesetzgeber neu konzipierte Bedarfsplanung und Zulassung von Übertragungsleitungen. Die rund 30 Teilnehmer aus verschiedenen Fachrichtungen diskutierten auf Basis verschiedener Vorträge die Erfahrungen mit der gesetzlichen Bedarfsplanung und entsprechende Weiterentwicklungsoptionen, vor allem vor dem Hintergrund des erstmaligen Abschlusses dieses Verfahrens mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes im Sommer letzten Jahres. Zweiter inhaltlicher Schwerpunkt war die Bundesfachplanung, in dem die Experten einen ersten Ausblick auf das künftige Zulassungsverfahren für NABEG-Leitungen warfen.
Nach Begrüßung der Teilnehmer und Einführung in das Thema des Workshops durch Thorsten Müller und Frank Sailer zeigte Tobias Strobel (Stiftung Umweltenergierecht) aktuelle Diskussionspunkte im Kontext der Bedarfsplanung auf. Anschließend legte Lars Waldmann (Agora Energiewende) die Sicht eines Erneuerbare-Energien-Think-Tanks dar und stellte Fortentwicklungsoptionen vor. Dr. Reinhard Ruge (50Hertz Transmission GmbH) erörterte rechtliche Fragestellungen aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers. Im weiteren Verlauf schilderte Tobias Lübbe (Netze BW GmbH) die Sicht eines Verteilernetzbetreibers auf die Bedarfsplanung durch die Übertragungsnetzbetreiber. Abgeschlossen wurde der erste Themenblock mit den Vorträgen von Alexander Weber (WIP – TU Berlin) und Martin Krauß (BUND Hessen), die die ökonomische Sichtweise vertraten bzw. die eines Umweltverbandes. Petra Kistner (Stiftung Umweltenergierecht) eröffnete den zweiten Themenschwerpunkt mit einem Überblick über die Bundesfachplanung und aktuell diskutierte Problemfelder. Abschließend vermittelten Dr. Christian Schneller (Tennet TSO GmbH) und Marius Henrich (Bundesnetzagentur) ein Bild über das neue Instrument der Bundesfachplanung aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers sowie der Bundesnetzagentur und berichteten dabei von ihren ersten Erfahrungen und den aufkommenden Herausforderungen.
Programm
1. Juli 2014
10:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Thorsten Müller und Frank Sailer, Stiftung Umweltenergierecht
Block I: Die gesetzliche Bedarfsplanung nach §§12a ff. EnWG – Teil I
Der lange Weg bis zum ersten Bundesbedarfsplangesetz – Rückblick und Einschätzung
10:15 Uhr
Überblick und diskutierte Problemfelder
Tobias Strobel, Stiftung Umweltenergierecht
10:45 Uhr
Die Rolle der Bundesnetzagentur
Stephan Arenz, Bundesnetzagentur
11:15 Uhr
Die Rolle der Übertragungsnetzbetreiber
Dr. Reinhard Ruge, 50Hertz Transmission GmbH
12:00 Uhr
Diskussion
12:30 Uhr
Mittagspause
Block I: Die gesetzliche Bedarfsplanung nach §§12a ff. EnWG – Teil II
Hintergrund und Alternativen
13:30 Uhr
Die (aktuelle) gesetzliche Bedarfsplanung aus ökonomischer Sicht
Alexander Weber, WIP (TU Berlin)
14:00 Uhr
Die Bedarfsplanung aus der Sicht eines Erneuerbare-Energien-Think-Tanks: Alternativen im Hinblick auf das Stromnetz der Zukunft
Lars Waldmann, Agora Energiewende
Betroffene und Beteiligte – Kommentare
14:30 Uhr
14:50 Uhr
15:10 Uhr
Diskussion
15:30 Uhr
Kaffeepause
Block II: Erste Erfahrungen mit der Bundesfachplanung nach §§ 4 ff. NABEG
Ausblick und erste Einschätzung
16:00 Uhr
Überblick und diskutierte Problemfelder
Petra Kistner, Stiftung Umweltenergierecht
16:15 Uhr
Netzentwicklungsplan und Bundesfachplanung – lessons learned
Dr. Christian Schneller, Tennet TSO GmbH
16:45 Uhr
Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung
Marius Henrich, Bundesnetzagentur
17:15 Uhr
Diskussion
17:30 Uhr
Schlusswort und Ausklang
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht
Gefördert durch: