Fokus Umweltenergierecht
Wie lässt sich Akzeptanz für Windenergie organisieren? – Länderinitiativen und Branchenmodelle
Datum: Mittwoch, 15. November 2017, 9:30-16 Uhr
Ort: NOVUM Businesscenter, Schweinfurter Str. 11, 97080 Würzburg
Inhalt
Der von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltete Expertenworkshop zu dieser Frage stieß auf große Resonanz.
Bei dem Expertenworkshop zum Windenergierecht am 15. November stand die vielschichtige Frage „Wie lässt sich Akzeptanz für Windenergie organisieren?“ auf der Agenda. Die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie an Land ist ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Zwar erfährt die Windenergienutzung nach wie vor große Zustimmung, allerdings stößt die Umsetzung von konkreten Windenergieprojekten vor Ort vermehrt auf Protest und aktiven Widerstand. Da sich die installierte Leistung in den nächsten Jahrzehnten mehr als verdoppeln muss, rücken unter dem Stichwort „Verteilungsgerechtigkeit“ zunehmend auch wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner und Gemeinden in den Fokus der Diskussion.
Akzeptanz durch wirtschaftliche Beteiligung und verfahrensbezogene Schritte
In diesem Zusammenhang diskutierte der Workshop mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Länderinitiativen und Branchenmodelle zur wirtschaftlichen Teilhabe anhand von sechs Input-Vorträgen. Im Mittelpunkt standen die Anforderungen aus dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns sowie deren Überschneidungspotential mit bereits bestehenden Branchenmodellen, die etwa von Finanzierern, Herstellern und lokalen Kooperationen entwickelt wurden. Auch das von der Thüringer Servicestelle für Windenergie vergebene „Siegel faire Windenergie“ und die Brancheninitiative für ein vergleichbares, aber privat initiiertes Siegel in Schleswig-Holstein waren Thema.
Zahlreiche Wortmeldungen betonten, dass eine akzeptanzsteigernde Wirkung nicht allein mit wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten zu erreichen ist, sondern stets auch verfahrensbezogene Schritte mitgedacht werden müssen. Insbesondere eine möglichst frühzeitige Information und Beteiligung der Anwohner und Kommunen sei hier essentiell.
Der Workshop war Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsvorhabens „Windenergierecht – Planung, Genehmigung und Förderung im Föderalismus“ (WindPlan – FKZ 03MAP307).
Programm
Am Vorabend (14. November 2017)
19:30 Uhr
Abendessen (auf Selbstzahlerbasis)
Bürgerspital Weinstuben, Theaterstraße 19, 97070 Würzburg
15. November 2017
09:30 Uhr
Öffnung des Tagungsbüros
10:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dr. Hartmut Kahl, Stiftung Umweltenergierecht
10:05 Uhr
Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Anika Meißner, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
10:35 Uhr
Diskussion
10:50 Uhr
Das „Siegel faire Windenergie“ in Thüringen
Ramona Notroff, ThEGA, Servicestelle Windenergie
11:20 Uhr
Das Gütesiegel „faire Windenergie“ als Selbstverpflichtung der Branche
Horst Leithoff, Bundesverband Windenergie, Landesverband Schleswig-Holstein
11:50 Uhr
Diskussion
12:30 Uhr
Mittagspause
13:30 Uhr
Wirtschaftliche Teilhabe von Bürgern und Gemeinden aus Sicht eines Herstellers
Wolfgang Fettig, Enercon GmbH
14:00 Uhr
Finanzierungsmodelle für Bürger(beteiligungs)projekte – Bürgersparen und Platzhalterkapital
Martin Vorpahl, Deutsche Kreditbank
14:30 Uhr
Kaffeepause
15:00 Uhr
Dezentrale Umsetzung von Windenergievorhaben unter Beteiligung regional verankerter Bürgerenergiegenossenschaften
Prof. Rainer Meyfahrt, Bürger Energie Kassel & Söhre eG
15:30 Uhr
Diskussion
16:00 Uhr
Ende der Veranstaltung