Fokus Umweltenergierecht

Wie lässt sich Akzeptanz für Windenergie organisieren? – Länderinitiativen und Branchenmodelle

Datum: Mittwoch, 15. November 2017, 9:30-16 Uhr

Ort: NOVUM Businesscenter, Schweinfurter Str. 11, 97080 Würzburg

Inhalt

Der von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltete Expertenworkshop zu dieser Frage stieß auf große Resonanz.

Horst Leithoff (Bundesverband Windenergie, Landesverband Schleswig-Holstein) zum Gütesiegel „faire Windenergie“ als Selbstverpflichtung der Branche Bei dem Expertenworkshop zum Windenergierecht am 15. November stand die vielschichtige Frage „Wie lässt sich Akzeptanz für Windenergie organisieren?“ auf der Agenda. Die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie an Land ist ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Zwar erfährt die Windenergienutzung nach wie vor große Zustimmung, allerdings stößt die Umsetzung von konkreten Windenergieprojekten vor Ort vermehrt auf Protest und aktiven Widerstand. Da sich die installierte Leistung in den nächsten Jahrzehnten mehr als verdoppeln muss, rücken unter dem Stichwort „Verteilungsgerechtigkeit“ zunehmend auch wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner und Gemeinden in den Fokus der Diskussion.

Akzeptanz durch wirtschaftliche Beteiligung und verfahrensbezogene Schritte

Diskussion mit den ReferentenIn diesem Zusammenhang diskutierte der Workshop mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Länderinitiativen und Branchenmodelle zur wirtschaftlichen Teilhabe anhand von sechs Input-Vorträgen. Im Mittelpunkt standen die Anforderungen aus dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns sowie deren Überschneidungspotential mit bereits bestehenden Branchenmodellen, die etwa von Finanzierern, Herstellern und lokalen Kooperationen entwickelt wurden. Auch das von der Thüringer Servicestelle für Windenergie vergebene „Siegel faire Windenergie“ und die Brancheninitiative für ein vergleichbares, aber privat initiiertes Siegel in Schleswig-Holstein waren Thema.

Zahlreiche Wortmeldungen betonten, dass eine akzeptanzsteigernde Wirkung nicht allein mit wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten zu erreichen ist, sondern stets auch verfahrensbezogene Schritte mitgedacht werden müssen. Insbesondere eine möglichst frühzeitige Information und Beteiligung der Anwohner und Kommunen sei hier essentiell.

Der Workshop war Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsvorhabens „Windenergierecht – Planung, Genehmigung und Förderung im Föderalismus“ (WindPlan – FKZ 03MAP307).

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Am Vorabend (14. November 2017)

19:30 Uhr

Abendessen (auf Selbstzahlerbasis)
Bürgerspital Weinstuben, Theaterstraße 19, 97070 Würzburg

15. November 2017

09:30 Uhr

Öffnung des Tagungsbüros

10:00 Uhr

Begrüßung und Einführung
Dr. Hartmut Kahl, Stiftung Umweltenergierecht

10:05 Uhr

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Anika Meißner, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

10:35 Uhr

Diskussion

10:50 Uhr

Das „Siegel faire Windenergie“ in Thüringen
Ramona Notroff, ThEGA, Servicestelle Windenergie

11:20 Uhr

Das Gütesiegel „faire Windenergie“ als Selbstverpflichtung der Branche
Horst Leithoff, Bundesverband Windenergie, Landesverband Schleswig-Holstein

11:50 Uhr

Diskussion

12:30 Uhr

Mittagspause

13:30 Uhr

Wirtschaftliche Teilhabe von Bürgern und Gemeinden aus Sicht eines Herstellers
Wolfgang Fettig, Enercon GmbH

14:00 Uhr

Finanzierungsmodelle für Bürger(beteiligungs)projekte – Bürgersparen und Platzhalterkapital
Martin Vorpahl, Deutsche Kreditbank

14:30 Uhr

Kaffeepause

15:00 Uhr

Dezentrale Umsetzung von Windenergievorhaben unter Beteiligung regional verankerter Bürgerenergiegenossenschaften
Prof. Rainer Meyfahrt, Bürger Energie Kassel & Söhre eG

15:30 Uhr

Diskussion

16:00 Uhr

Ende der Veranstaltung