Archiv für 2024

EU-Strommarktreform: die verbraucher-, netz- und marktbezogenen Änderungen im Überblick

Würzburg, 12. Dezember 2024

In dem heute veröffentlichen Aufsatz „EU-Strommarktreform: Überblick über Änderungen der Elektrizitätsbinnenmarktrichtline und -verordnung“ stellen Dr. Markus Kahles und Felix Hoff von der Stiftung Umweltenergierecht die im Juli 2024 in Kraft getretene EU-Strommarktreform in kompakter Form dar. Der Aufsatz konzentriert sich dabei auf die Verbraucherrechte, z. B. den Schutz vor hohen Strompreisen, netz- und marktbezogene Maßnahmen, wie etwa flexible Netzanschlussverträge, sowie die Neuerungen bei Kapazitätsmechanismen und den neuen Rechtsrahmen zur Förderung nicht-fossiler Flexibilität. Diese Änderungen sind teilweise durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen und daher auch für die Debatte um die Weiterentwicklung des nationalen Strommarktdesigns bedeutsam. Die Umsetzung von Teilen der neuen EU-Vorgaben ist auch durch eine EnWG-Novelle geplant, die sich allerdings derzeit politisch in der Schwebe befindet.

Der Aufsatz reiht sich damit in bereits erschienene Publikationen zur EU-Strommarktreform in anderen Regelungsbereichen ein: zur Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien – Teil 1 und Teil 2, zum Energy Sharing sowie zu den Netzentgelten.

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Licht und Schatten bei den jüngsten Entwicklungen der unionsrechtlichen Netzentgeltvorgaben

Würzburg, 12. Dezember 2024

In dem Konferenzbeitrag mit dem Titel “Panacea or overload? – an analysis of the latest legal developments in the EU network tariff regulation and its role in supporting the transformation to e-mobility” setzt sich Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht kritisch mit der zunehmenden Anzahl von verschiedenen Regulierungszielen im Bereich des EU-rechtlichen Vorgaben zur Netzentgeltgestaltung auseinander. Dies gescheit vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen und in Hinblick auf die Bedeutung für den Transformationsprozess hin zur E-Mobilität.

Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung der Regulierungsziele einerseits die Gestaltungsmöglichkeiten der nationalen Regulierungsbehörden erweitern, gleichzeitig jedoch auch die Gefahr erhöhen, dass die Effektivität der  Steuerungswirkungen zurückgeht. Der Konferenzbeitrag wurde in der der IET Digital Library veröffentlicht und baut auf die grundlegende Regelungssystematik auf, wie sie im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e² erarbeitet und kürzlich in der Würzburger Studie „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“ vorgestellt wurde. Der Beitrag ist im Zusammenhang mit dem am 7. und 8. Oktober 2024 in Helsinki veranstalteten E-Mobility Power System Integration Symposium entstanden, auf dem Tobias Klarmann als Referent und Dozent vertreten war.

Online-Seminar zum Rechtsrahmen beim bidirektionalen Laden

Würzburg, 11. Dezember 2024

Welche rechtlichen Hemmnisse gibt es beim bidirektionalen Laden von Elektrofahrzeugen? Mit dieser Frage beschäftigten sich Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert in einem Online-Seminar der Stiftung Umweltenergierecht. Sie stellten hierbei die wichtigsten Aspekte der kürzlich veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 38 vor. Diese war im Rahmen des Verbundprojektes unIT-e² entstanden, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Dabei wurde verdeutlicht, dass das bidirektionale Laden schon heute keineswegs verboten ist, dass es aber an verschiedenen Stellen noch rechtliche Hemmnisse gibt, die es zu adressieren gilt.

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Stiftung unterwegs in Brüssel: Workshops zur Energie- und Klimapolitik der EU

Brüssel, 10. und 11. Dezember 2024

Vom 9. bis zum 11. Dezember 2024 veranstaltete das Kopernikus-Projekt Ariadne im politischen Zentrum Europas, in Brüssel, eine Reihe an Workshops zu aktuellen europapolitischen Themen und Entwicklungen. Die Stiftung Umweltenergierecht organisierte dabei drei zentrale Workshops.

Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht) und Kjell Bettgenhäuser (Guidehouse) befassten sich im ersten Workshop mit der Dekarbonisierung von Gebäuden – zwischen Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und ETS 2. Dr. Jana Nysten (Stiftung Umweltenergierecht) und Nils Bruch (TU Darmstadt) befassten sich in ihrem Workshop mit dem Thema Erneuerbarer und kohlenstoffarmer Wasserstoff im EU-Rechtsrahmen: Herausforderungen und Bedingungen für die Entwicklung einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in der EU. Der dritte Workshop wurde von Ronja Busch und Dr. Jana Nysten moderiert. Das Thema hier: Das Erreichen der Energie- und Klimaziele der EU bis 2030 – eine Diskussion über die verschiedenen Ansätze, ihre Möglichkeiten und Grenzen. Umrahmt wurden die Workshops mit Impulsen und Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verbänden, unter anderem von der EU-Kommission oder dem BMWK.

Studie zum bidirektionalen Laden veröffentlicht – Welche rechtlichen Hemmnisse gibt es?

Würzburg, 5. Dezember 2024

Das bidirektionale Laden, bei dem Elektroautos als Stromspeicher genutzt werden, gilt als wichtiger Baustein für das zukünftige Energiesystem. Doch wie ist diese Technologie energierechtlich einzuordnen und welche Hemmnisse bestehen? Im Gegensatz zu stationären Speichern sind Elektroautos schließlich mobil und nur zeitweise über Ladepunkte mit dem Netz verbunden. Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert haben sich die Rechtslage in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 38 näher angesehen. Die Studie entstand im Rahmen des Verbundprojektes unIT-e², das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Die gute Nachricht vorweg: zulässig ist bidirektionales Laden schon heute.

Allerdings zeigt sich auch, dass insbesondere für Vehicle-to-Grid-Anwendungen, also die Rückspeisung von Strom aus dem Elektroauto ins Netz, noch größere Hürden bestehen. Bei Netzentgelten und Stromsteuer sind mobile Speicher schlechter gestellt als stationäre Speicher, ohne dass für diese Differenzierung Sachgründe ersichtlich sind. Die Studie beleuchtet daneben das Verhältnis von EEG-Vergütung und bidirektionalem Laden und stellt dar, welche energierechtlichen Pflichten entstehen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie stellt das Forschungsteam am 11. Dezember 2024 in einem kostenfreien Online-Seminar vor.

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Kombination von Windenergie- und Photovoltaiknutzungen auf der gleichen Fläche schon heute möglich

Würzburg, 4. Dezember 2024

In einem digitalen Workshop im Auftrag des Umweltbundesamts haben die Deutsche Windguard, Engemann und Partner und die Stiftung Umweltenergierecht heute einen Überblick über die „Doppelnutzung von Windflächen durch Windenergie und Photovoltaik“ gegeben. Vorgestellt wurde die aktuelle Marktentwicklung solcher Mehrfachnutzungen, wobei auf die unterschiedlichen Ziele solcher Vorhaben und bestehende Hemmnisse auch anhand zweier Berichte aus der Praxis von Friesen Elektra und BayWa r.e. eingegangen wurde.

Vertieft behandelt wurden zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen von Doppelnutzungen. Es wurde aufgezeigt, wie diese im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben und landesrechtlicher Regelungen planungsrechtlich bereits heute umgesetzt werden können, so dass ein Warten auf angekündigte, aber derzeit unsichere gesetzgeberische Änderungen nicht erforderlich ist.

Präsentation zum Workshop mit Ergebnissen

Was kommt von europäischer Ebene in Sachen Genehmigungsbeschleunigung?

Hannover, 3. Dezember 2024

Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht auf der Konferenz „Windenergie und Artenschutz: RED III – Gamechanger beim Windenergieausbau?“ die verschiedenen Beschleunigungsinstrumente in der sogenannten RED III beleuchtet. Im Fokus stand dabei das Instrument der Beschleunigungsgebiete, über das vor allem die Prüfungen zum europäischen Habitat-, Arten- und Gewässerschutz vereinfacht und die Genehmigungsverfahren damit insgesamt beschleunigt werden sollen.

Agri-PV-Anlagen – Was sollten Kommunen wissen? Die Stiftung zu Gast im Wissenschaftspodcast

Würzburg, 28. November 2024

In der heute veröffentlichten Folge von querFeldein, dem Wissenschaftspodcast zu Umwelt, Klima, Landwirtschaft & Ernährung, berichtet Dr. Nils Wegner zu rechtlichen Aspekten von Agri-PV-Anlagen: „Was sollten Kommunen wissen?“ ist die Frage, um die es geht. Geblickt wird nicht nur auf die Instrumente der Kommunen solche Anlagen zu ermöglichen und räumlich zu steuern, darauf, welche Vorgaben ihnen von der Raumordnung gemacht werden und was es eigentlich mit der „DIN SPEC 91434“ auf sich hat. Diskutiert wird vielmehr auch die Bedeutung der Kommunen für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort und damit für das Erreichend der Ausbauziele bei der Photovoltaik überhaupt.

Der Podcast ist auf allen gängigen Plattformen zu finden. Nähere Informationen hierzu gibt es im Blog zum Podcast. Die Folge ist sowohl als Kurzfassung zum reinhören (19 min) als auch als Langversion (1 Std 36 min) verfügbar.

Beschleunigung auf allen Ebenen? Bedeutung der RED III für die Windenergie und aktuelle Rechtsprechung zu § 2 EEG

Frankfurt am Main, 26. bis 27. November 2024

Auf Einladung des Bundesverband WindEnergie (BWE) referierten Maria Deutinger und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht bei der Fachkonferenz Energie.Recht.Erneuerbare. zur Bedeutung der RED III für die Windenergie sowie zum „überragenden öffentlichen Interesse“ nach § 2 EEG.

Maria Deutinger stellte in ihrem Vortrag die wesentlichen Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für die Windenergie an Land sowie den Stand der Umsetzung in nationales Recht dar. Der Fokus lag dabei auf den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie. Neben den Anforderungen an deren Ausweisung wurden auch die in den Beschleunigungsgebieten geltenden Genehmigungserleichterungen aufgezeigt.

Saskia Militz erläuterte in ihrem Vortrag Hintergrund und Wirkungsweise des „überragenden öffentlichen Interesses“ nach § 2 EEG. Die Auswertung der Rechtsprechung zeigt, dass die Regelung mittlerweile in verschiedenen Rechtsbereichen ihre Wirkung entfaltet und durch Erhöhung der Rechtssicherheit auch zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus beiträgt. Drei ausgewählte Urteile aus dem Denkmalschutz-, dem Luftverkehrs- und dem Planungsrecht veranschaulichten die Anwendung des § 2 EEG durch die Rechtsprechung im Einzelfall.

Abschlussbericht präsentiert Steuerungsmöglichkeiten zukünftiger Solar-Anlagen

Würzburg/Leipzig, 26. November 2024

„Zukünftige-Solar-Anlagen: Technologien, Auswirkungen, räumliche Steuerungsmöglichkeiten“, so lautet der Titel des Abschlussberichts zum gleichnamigen Vorhaben im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz. Gemeinsam mit Bosch & Partner, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg und Solarpraxis hat die Stiftung Umweltenergierecht in dem Projekt verschiedenste Aspekte eines naturverträglichen Ausbaus der Solarenergie untersucht und hierbei einen Fokus auf Fragen der räumlichen Steuerung und der ökologischen Aufwertung von Flächen gelegt. In dem Vorhaben wurde zudem die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 begleitet.

Viel Neues und noch mehr voraus – Änderungen im Rechtsrahmen für den Photovoltaik-Freiflächenausbau

Würzburg/Kiel, 20. November 2024

Bei ihrem Vortrag im Rahmen des „4. Solar Impuls“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein stellten Dr. Nils Wegner und Jonas Otto von der Stiftung Umweltenergierecht jüngste Änderungen im Rechtsrahmen für den Photovoltaik-Freiflächenausbau vor und gaben einen Ausblick auf weitere Reformen.

Erläutert wurden die Voraussetzungen der kürzlich eingeführten Außenbereichsprivilegierung für hofnahe Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB. Zudem wurden mit den Solarenergie- und Beschleunigungsgebieten angekündigte gesetzliche Änderungen eingeordnet, die im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben ins deutsche Recht kommen werden – auch wenn der weitere Zeitplan dieser Reform aktuell unklar ist. Hinsichtlich der Passgenauigkeit der Beschleunigungsgebiete für den PV-Ausbau wurde ein gemischtes Fazit gezogen. Zuletzt gingen die Referenten auf förderrechtliche Neuerungen nach dem Solarpaket I ein, das seine Wirkungen für die Freifläche jedoch erst nach der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission voll entfalten wird.

Ariadne-Projekt bewertet die Herausforderungen und Handlungsoptionen für einen klimaneutralen Strommarkt

Potsdam, 20. November 2024

Damit der Übergang in ein klimaneutrales Stromsystem in Deutschland gelingt, muss ein flexibles und effizientes Marktdesign geschaffen werden. Dabei gilt es, fünf zentrale Herausforderungen anzugehen, die Forschende des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Kopernikus-Projekts Ariadne in einem neuen Kurzdossier beleuchten.

Von der Stiftung Umweltenergierecht waren Dr. Markus Kahles, Johanna Kamm und Felix Hoff an der Ausarbeitung des Kurzdossiers beteiligt. In Kurzsteckbriefen werden darin 18 Handlungsoptionen beschrieben, die Rahmenbedingungen für Stromsystem schaffen können, das vollständig auf Erneuerbaren Energien basiert. Die Stiftung unterstützte in ihrer Funktion als Co-Arbeitspaketsleitung das Hauptautorenteam des Fraunhofer ISI bei der Konzeptionierung und Erstellung des interdisziplinär angelegten Kurzdossiers. Inhaltlich brachten die Forschenden der Stiftung ihre rechtswissenschaftliche Sichtweise und aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Herausforderungen, Handlungsoptionen und dem Bewertungskriterium der rechtlichen Umsetzbarkeit mit ein.

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Zugang zum Wasserstoffnetz – kein Vorrang für grünen Wasserstoff

Würzburg, 13. November 2024

In dem in der aktuellen EnergieRecht (ER) erschienenen Aufsatz „Zugang zum Wasserstoffnetz – Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung im EnWG“ stellen Ronja Busch und Carl Doyé von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen für den Zugang zum Wasserstoffnetz aus dem sog. „Gas-Wasserstoff-Paket“ der EU vor. Der Zugang wird nach dem Modell des regulierten Zugangs erfolgen, d. h. er ist nach objektiven Kriterien und ohne Diskriminierung zwischen den Netznutzern auf Grundlage regulierter Entgelte zu gewährleisten. Bis Ende 2032 kann hiervon eine Ausnahme vorgesehen werden.

Die Auswertung zeigt: Es gibt auf europäischer Ebene keine besondere Vorrangregelung für den Zugang von erneuerbarem Wasserstoff zum Wasserstoffnetz. Ob es künftig ein Bedürfnis für etwaige Vorrangregelungen im nationalen Recht geben wird, bleibt abzuwarten. Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom Mai 2024 hat Deutschland die Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend umgesetzt. Nur für bestimmte Netze besteht noch Umsetzungsbedarf mit Blick auf die neuen EU-Vorgaben.

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Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhaberegelungen – gelungener Wettbewerbsföderalismus oder Hemmnis für den EE-Ausbau?

Leipzig, 13. November 2024

In seinem Vortrag auf einem Workshop des Forschungsprojekts GiVEn skizzierte Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte, die sich aus der Heterogenität der Ländergesetze zur Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien ergeben. So spricht einerseits der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dafür, regionale Unterschiede bei der Ausgestaltung der Teilhaberegelungen zu berücksichtigen. Andererseits ergeben sich aus der Vielgestaltigkeit der Beteiligungsmodelle Risiken, die den Gesetzeszweck, die Steigerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, gefährden können. Diese Risiken könnten durch bundesrechtliche Vorgaben eingeschränkt werden.

Die Heterogenität der landesrechtlichen Teilhabereglungen ist auch Thema einer Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die zeitnah veröffentlicht werden soll.

Große Spielräume bei der Gestaltung von dynamischen Stromtarifen

Berlin, 7. November 2024

Im Rahmen des BDEW Infotages zum Thema „Dynamische Tarife: So gelingt die Umsetzung!“ hat Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag gehalten und später am Diskussionsforum und Erfahrungsaustausch mit den anderen Referierenden teilgenommen. In seinem Vortrag erläuterte er den Rechtsrahmen für die Gestaltung von dynamischen Tarifen und zeigte die bestehenden Spielräume bei der Umsetzung auf. Er verdeutlichte dabei die aus dem EU-Recht stammende Zielsetzung des Gesetzgebers, die als Richtschnur für die Ausgestaltung dient.

Der Vortrag knüpft an das Inputpapier Dynamische Stromtarife vom Oktober 2023 an, in welchem Dr. Tobias Klarmann gemeinsam mit Dr. Johannes Hilpert, Prof. Dr. Thorsten Müller und Dr. Markus Kahles im Auftrag der PKNS die rechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung von dynamischen Stromtarifen nach § 3 Nr. 31b EnWG und deren Auswirkungen auf ein von LichtBlick/Neon vorgestelltes Tarifmodell untersucht haben.

Nationale CO2-Bepreisungssysteme können auch neben dem neuen EHS 2 (weiter) bestehen

Würzburg, 26. Oktober 2024

Mit der Einführung des neuen EU-Emissionshandels für (hauptsächlich) Gebäude und Straßenverkehr (Emissionshandel 2; EHS 2) stellt sich die Frage, ob die Mitgliedstaaten daneben noch weitere Instrumente zur Minderung von Treibhausgasemissionen schaffen oder beibehalten können oder sollten. So hatte Deutschland zur Erreichung der europarechtlichen Verpflichtungen nach der Lastenteilungsverordnung etwa das nationale Emissionshandelssystem nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt.

In ihrem englischsprachigen Aufsatz “On the legality of national carbon pricing instruments alongside the new EU ETS 2” präsentiert Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht im Nature Portfolio Journal die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Untersuchungen. Nicht zuletzt da die Verpflichtungen nach der Lastenteilungsverordnung nicht wegfallen, so folgert sie, sollte ein Nebeneinander von nationalen und EU-CO2-Bepreisungssystem möglich sein. Weder die Emissionshandelsrichtlinie selbst, noch weitere einschlägige Bestimmungen des EU-Rechts stehen einem solchen Konstrukt grundsätzlich im Weg, zumindest sofern die Funktionsweise des EHS 2 nicht untergraben wird.

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26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Teilhabe, Flächen, Marktdesign – Rahmenbedingungen für jährlich 22 Gigawatt PV-Ausbau

Würzburg, 24. Oktober 2024

2023 war ein Rekordjahr für den PV-Ausbau. Doch wie erfreulich ist die Zwischenbilanz, wenn man den Fokus schärft und in die einzelnen Segmente schaut? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um das aktuelle Zubauniveau auf 22 Gigawatt pro Jahr zu steigern und bis 2030 und darüber hinaus zu verstetigen? Bei den 26. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht hat die Stiftung diese Fragen auf ihrer Haupttagung am 24. Oktober 2024 näher betrachtet.

Welche Rolle spielt die Photovoltaik auf dem Weg zur Klimaneutralität? Wie sehen die aktuellen Rahmenbedingungen und Weiterentwicklungsbedarfe aus Sicht der Bundesregierung aus? Und welche Rolle spielen die Länder bei der Erreichung der PV-Ausbauziele? Mit diesen Themen haben sich zunächst Prof. Dr. Anke Weidlich (Universität Freiburg), Dania Röpke (BMWK) und Dr. Jana Bovet (SMEKUL) beschäftigt. Darauf ging es in die konkrete (Rechts-) Praxis: So sprachen Dr. David Meurers (BMWSB) zu Solarenergie- und Beschleunigungsgebieten, Dr. Nils Wegner (Stiftung Umweltenergierecht) zu Mehrfachnutzungen und Dr. Markus Kahles (Stiftung Um-weltenergierecht) zu Energy Sharing und Direktversorgerkonzepten. Dr. Christoph Kost (Fraunhofer ISE) und Margarete von Oppen (Orth Kluth) betrachteten die Poten-ziale von Gewerbedachflächen und PV aus der anwaltlichen Praxis.

Das Strommarktdesign zum PV-Ausbau war Thema des Abschlusspanels. Dabei wurden kritische Aspekte im heutigen Markdesign identifiziert sowie Lösungsansätze und deren Vor- und Nachteile diskutiert. Dabei lieferten Dr. Christoph Maurer (Consentec GmbH), Stefan Müller (ENERPARC AG), Robert Lorentz (BMWK), Prof. Dr. Katrin Scha-ber (HS Biberach) und Stefan Albrecht (Bundesnetzagentur) wichtige Impulse aus ihrer jeweiligen Perspektive.

„Mit den Würzburger Gesprächen haben wir ein wichtiges Format für den direkten Austausch aus Wissenschaft und Praxis, der für beide Seiten wertvolle Einblicke liefert. Wir freuen uns auf die nächste Runde der Gespräche – diesmal am 1. und 2. April im Berlin. Dabei widmen wir uns dem Thema ,25 Jahre EEG‘ und werden nicht nur einen Rückblick wagen, sondern auch nach vorne sehen“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Der Green Deal und Verteilernetze im Fokus

Würzburg, 23. Oktober 2024

In diesem Jahr wurden unter dem Dach der 26. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht mehrere Veranstaltungen vereint, darunter zwei Workshops am 23. Oktober 2024 zum EU Green Deal und zu Verteilernetzen.

Der erste Workshop befasste sich mit der Umsetzung des EU Green Deal und beleuchtete die Bedeutung des neuen EU-Rechts für erneuerbare Energien in Deutschland. Dabei stand zunächst die Neugestaltung der Förderlandschaft für erneuerbare Energien im Strommarkt im Vordergrund. Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergie-recht), Dominik Peper (Guidehouse) und Carolin Dähling (Green Planet Energy) gaben hierzu wichtige Einblicke zur Fortentwicklung des Förderdesigns. Im zweiten Block drehte sich alles um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors – von der Wärmeversorgung bis zu neuen Effizienzansätzen. Hierzu referierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Martin Pehnt (Ifeu) und Dr. Thomas Engelke (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Der zweite Workshop stellte die Frage: „Verteilernetze als Flaschenhals für den Zubau von Windenergie- und Solaranlagen – Was ist zu tun?“. Dabei wurde untersucht, wo-ran es bei der zukunftsorientierten Netzertüchtigung hakt. Hierzu referierten Tanja Held (Bundesnetzagentur), Dr. Peter Volkholz (Bayernwerk) und Prof. Dr. Oliver Brückl (OTH Regensburg). Im Anschluss lag der Fokus auf den Hindernissen bei Netzanschluss und -zugang von EE-Anlagen. Hierzu lieferten Dr. Tobias Klarmann (Stiftung Umweltenergierecht), Robert Giesma (GP Joule), Philipp Godron (Agora Energiewende) und Dr. Christoph Maurer (Consentec) wertvollen Input.

Die Vortragsfolien aus den Workshops stehen ab sofort als Download zur Verfügung.

Carbon Management: Vortrag zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems

Hamburg, 17. Oktober 2024

Die Jahrestagung 2024 des Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability der Bucerius Law School stand unter dem Thema Carbon Management. Prof. Dr. Thorsten Müller war eingeladen worden, den Eröffnungsvortrag zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems zu halten. Dabei gab er einen Überblick zum Emissionshandel als Säule eines umfassenden Carbon Management Systems der EU und stellte das Emissionshandelssystem 1 (Industrie und Energiewirtschaft) und das neue System 2 (Gebäude und Verkehr) vor. Außerdem betrachtete er in diesem Zusammenhang Verteilungsfragen und mögliche Antworten hierauf im Recht.

Eine Rückfalloption für die Flächenbereitstellung bei der Photovoltaik

Stuttgart, 17. Oktober 2024

Im Rahmen des 11. Solarbranchentags Baden-Württemberg hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht einen Impulsvortrag gehalten und ist dabei der Frage nachgegangen, wie eine Mengensteuerung bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen aussehen kann. Er zeigte auf, dass es im aktuellen Rechtsrahmen nicht nur keine explizite Mengensteuerung im Bundesrecht gegenüber den Ländern gebe, sondern dass auch die Umsetzung der landeseigenen Flächenziele in kommunale Bebauungspläne nicht ausreichend rechtlich gewährleistet ist.

Vor diesem Hintergrund wurde eine Rückfalloption skizziert, die mittel- und langfristig eine Flächenbereitstellung in Fällen gewährleisten könne, in denen Kommunen untätig bleiben. Ziel sei es, die kommunale Flächenbereitstellung anzureizen und die Kommunen als zentrale Akteure vor Ort einzubinden. „Im Idealfall greift die Rückfalloption gerade nicht ein und steht nur für den Fall der Fälle bereit um das Erreichen der Ausbauziele für die Freifläche zu gewährleisten“, so Dr. Nils Wegner.

Gesetzentwurf zu Beschleunigungsgebieten: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Berlin, 16. Oktober 2024

Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (EE-RL)1 in Angriff genommen. Dazu hat die Stiftung Umweltenergierecht eine rechtliche Stellungnahme verfasst und Prof. Dr. Thorsten Müller war hierzu am 16. Oktober 2024 als Sachverständiger im Deutschen Bundestag geladen.

In der Stellungnahme wird deutlich, dass der Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung besonders für die Windenergie an Land, aber auch für die Solarenergie und Energiespeicheranlagen am selben Standort vornehme und nicht nur unionsrechtlich zwingend, sondern auch in der Sache zu begrüßen sei. „Gleichwohl ist zu beobachten, dass die Umsetzung an verschiedenen Stellen zu stark in den bisherigen Rechtsstrukturen verharrt und daher nicht die mit der Schaffung von Beschleunigungsgebieten einhergehenden Chancen umfassend hebt“, so Prof. Dr. Thorsten Müller. In der Stellungnahme wurden daher auch konkrete Verbesserungsvorschläge benannt.

EU-Strommarktreform: Neue Impulse für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien (Teil 2)

Würzburg, 11. Oktober 2024

Die EU-Strommarktreform enthält wichtige Neuerungen bzgl. der zukünftigen Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien, die die Stiftung Umweltenergierecht in einer Aufsatzreihe analysiert. Nachdem im ersten Teil die neuen Regelungen zu zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs) im Fokus standen, widmet sich Johanna Kamm im zweiten Teil den Änderungen im Bereich der Strombezugsverträge (PPAs) sowie einer neuen Möglichkeit für EE-Förderungen auf EU-Ebene. Diese sollen dazu genutzt werden, um das EU-weit angestrebte Ziel von 45 Prozent EE-Ausbau zu erreichen. Doch noch bestehen dazu viele Unklarheiten.

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Windenergie an Land: Beschleunigung durch die Beschleunigungsgebiete?

Würzburg, 10. Oktober 2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land am 9. September 2024 veröffentlicht. Verglichen mit dem Referentenentwurf aus dem Frühjahr enthält dieser wichtige Korrekturen, Klarstellungen und Konkretisierungen. Dennoch sieht die Stiftung Umweltenergierecht weiteren Verbesserungsbedarf, um den unionsrechtlichen Anforderungen umfassend gerecht zu werden und den Windenergieausbau an Land in dem von der EU beabsichtigen Maß zu beschleunigen.

Maria Deutinger und Frank Sailer haben in dem neuesten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 58 den Regierungsentwurf näher untersucht und intensiv geprüft. Insbesondere der notwendige Regimewechsel zwischen der EU-Notfall-Verordnung und den Beschleunigungsgebieten nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde demnach nicht vollständig vollzogen. Ob und in welchem Umfang die bezweckte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren tatsächlich eintreten wird, hängt laut den Autoren maßgeblich davon ab, inwieweit an den entscheidenden Stellschrauben noch einmal nachjustiert wird.

Vortrag bei Symposium zu Elektromobilität in Helsinki: Die Netzentgeltregulierung im EU-Recht als entscheidender Faktor

Helsinki, 7. und 8. Oktober 2024

Am 7. und 8. Oktober 2024 fand in Helsinki das achte von Energynautics veranstaltete E-Mobility Power System Integration Symposium statt. Das Symposium dient als Plattform für den internationalen Austausch über die Herausforderungen bei der Integration von Elektromobilität. Im Fokus stand dabei die Frage, wie sich die erhöhte Stromnachfrage durch das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien koordinieren lässt.

Dr. Tobias Klarmann vertrat dort die Stiftung Umweltenergierecht und referierte zur Entwicklung der EU-Netzentgeltregulierung im Kontext der Elektromobilität. Dabei zeigte er die grundlegende Regelungssystematik auf, wie sie im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e² erarbeitet und kürzlich in der Würzburger Studie „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“ vorgestellt wurde und setzte sich dann kritisch mit der zunehmenden Anzahl von verschiedenen Regulierungszielen auseinander. Ein Fullpaper zum Vortrag mit dem Titel: „Panacea or Overload? – An Analysis of the Latest Legal Developments in the EU Network Tariff Regulation and its Role in Supporting the Transformation to E-Mobility“ wird in Kürze in der IET Digital Library und auf IEEE Xplore veröffentlicht werden.

Vom Reallabor zur Realität: Herausforderungen der Wasserstofftechnologie im industriellen Maßstab

München, 30. September 2024

In dem Ende September veröffentlichten Bericht „Wie kann die Dynamik de Wasserstoffwirtschaft gesteigert werden? Aktuelle Erkenntnisse aus den Reallaboren der Energiewende“ des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) hat ein Team der Stiftung Umweltenergierecht unter Leitung von Oliver Antoni den Handlungsschwerpunkt 3.1 (S. 15 ff.) erarbeitet. Unter dem Titel „Transparenz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen“ stellt die Stiftung Umweltenergierecht die neuen Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht dar, ordnet diese ein und zeigt Hemmnisse für den Wasserstoffhochlauf auf.

Als zentrale Hindernisse werden durch Austausch mit Industriepartnern des Projekts der ungewisse Rechtsrahmen, noch bestehende signifikante Kostenlücken gegenüber fossilem Wasserstoff, fehlende Zertifizierung von Herstellern und schleppende Genehmigungsverfahren identifiziert. Es werden sodann konkrete Ansatzpunkte aufgezeigt, wie schnell eine größere Dynamik entfacht werden kann. Der Bericht setzt seinen Vorgänger vom April 2023 fort. Zwar bestehen die damals identifizierten Herausforderungen oft weiter fort, der neue Bericht reflektiert ein ereignisreiches Jahr für die Wasserstoffwirtschaft und die Nützlichkeit der praktischen Erfahrungen in den Reallaboren.

Contracts for Difference – Diskussion zu neuen europäischen Vorgaben im internationalen Erfahrungsaustausch

Hamburg, 26. September 2024

Am 26. September 2024 fand in Hamburg, parallel zur Windmesse, der fünfte internationale juristische Workshop der Word Wind Energy Association statt. Der Workshop diente dem internationalen Erfahrungsaustausch von Juristinnen und Juristen zu aktuellen Entwicklungen und wichtigen rechtlichen Themen im Bereich der Windenergie.

Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht hat dabei in einem Vortrag die neuen Vorgaben aus der europäischen Strommarktreform zur Einführung von Contracts for Difference bei direkten Preisstützungssystemen vorgestellt und im Kontext der aktuellen politischen Diskussion um die Neugestaltung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland eingeordnet. In der anschließenden Diskussion wurde ein intensiver Erfahrungsaustausch über die geplante Anwendung von CfDs in anderen europäischen Ländern sowie die damit verbundenen Unsicherheiten geführt.

Workshop zu Anrechnungsregeln für grünen Wasserstoff zeigt Auslegungsfragen auf und diskutiert Lösungswege für die Praxis

Berlin, 26. September 2024

Für die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff (auch unter der englischen Abkürzung RFNBO diskutiert) ist die Anrechenbarkeit auf europarechtlich vorgegebene Zielvorgaben von großer Bedeutung. Die dafür maßgeblichen Regeln werden in Wissenschaft und Praxis derzeit intensiv diskutiert. Gerade das Zusammenwirken zwischen europäischem und nationalem Recht bringt zahlreiche Auslegungsfragen mit sich. Dies nahm die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass und widmete sich diesem Thema in einem heute im Rahmen des Projekts „Norddeutsches Reallabor (NRL)“ veranstalteten Workshop.

Im ersten Themenblock ging es um den Einsatz von RFNBO im Verkehr. Gemeinsam mit den weiteren Teilnehmenden diskutierte Burkhard Hoffmann über spezifische Einzelfragen zur Anrechnung von RFNBO auf die Treibhausgasminderungs-Quote für Mineralölunternehmen. Beleuchtet wurden unter anderem „Fallstricke“ bei der Direktlieferung von Strom für die RFNBO-Produktion sowie auch Anforderungen an die Zertifizierung von grünem Wasserstoff.

Fabian Pause führte in den zweiten Themenblock zur neuen Quote für grünen Wasserstoff im Industriesektor ein. Im Fokus ging es dabei um die Frage, wie diese Quote von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht implementiert werden könnte und inwieweit einzelne Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet werden sollten. Dabei wurden auch die derzeitigen Überlegungen in den Niederlanden vergleichend einbezogen.

Online-Seminar zum Rechtsrahmen für die Netzentgeltgestaltung

Würzburg, 25. September 2024

Welchen Maßstab gibt das EU-Recht für die Reformierung der Netzentgelte vor? Hierzu präsentierten heute Dr. Tobias Klarmann, Dr. Johannes Hilpert und Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Online-Seminar die zentralen Erkenntnisse aus der kürzlich veröffentlichten Würzburger Studie „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“.

Insbesondere stellten sie dabei eine Prüfschablone vor, anhand der sämtliche diskutierten Gestaltungsvorschläge auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden können. Besonders im Fokus stand das Thema der sogenannten „Industrienetzentgelte“, die aktuell in § 19 Abs. 2 StromNEV geregelt sind.

Das Online-Seminar und die Studie entstanden im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e².

Akzeptanz durch Teilhabe: Zukunft von Energy Sharing liegt in den Händen des deutschen Gesetzgebers

Würzburg, 23. September 2024

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz „Energy Sharing im europäischen und deutschen Recht: Durchbruch für Akzeptanz durch Teilhabe?“ untersucht Katharina Klug von der Stiftung Umweltenergierecht, ob die erstmalige explizite Regelung der gemeinsamen Energienutzung in Art. 15a der novellierten Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geeignet erscheint, Energy Sharing als Instrument zur Steigerung von Akzeptanz durch Teilhabe zum Durchbruch zu verhelfen.

Auf nationaler Ebene werden der mit der Weitergabe von Strom verbundene bürokratische Aufwand sowie die mangelnde Wirtschaftlichkeit (Strompreisbestandteile) als Hürden für Energy Sharing identifiziert. Mit Blick auf diese Hindernisse wird der Inhalt von Art. 15a dargestellt und analysiert. Der Beitrag schließt mit dem Ergebnis, dass der europäische Rahmen zwar gute Ansätze enthält, Verbrauchern die gemeinsame Energienutzung zu erleichtern, der Erfolg von Energy Sharing aber maßgeblich von der nationalen Ausgestaltung abhängt. Da der europäische Rechtsrahmen weder eine zwingende Privilegierung bei Netzentgelten, Abgaben und Umlagen enthält noch eine direkte finanzielle Förderung des Energy Sharing vorsieht, darf der Durchbruch von Energy Sharing zumindest bezweifelt werden.

EU-Strommarktreform: Neue Impulse für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien

Würzburg, 12. September 2024

Wie soll der zukünftige Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert werden? Das ist spätestens seit dem Beschluss der Wachstumsinitiative Gegenstand heftiger Diskussionen. Daran anknüpfend hat zudem das BMWK im August das Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ zur Konsultation gestellt. Impuls dafür war (auch) die EU-Strommarktreform.

Die Reform bringt nämlich wichtige Neuerungen für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien. Im Mittelpunkt stehen zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) und Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements, PPAs). Diese Instrumente sollen die Kostensicherheit für Verbraucher stärken und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Im ersten Teil eines Aufsatzes in der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) analysiert Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen und die rechtlichen Leitplanken, die bei der nationalen Neukonzeptionierung der Förderung zu beachten sind.

Zur Zusammenfassung

Umsetzung der Beschleunigungsgebiete in Deutschland: Zwei Online-Seminare der Stiftung

Würzburg, 5. und 12. September 2024

Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ beschlossen. Im Herbst wird sich das Parlament mit dem Entwurf befassen. Dieser setzt nicht nur die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach der geänderten Erneuerbare-Energie-Richtlinie in nationales Recht um, sondern beinhaltet auch weitere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) für Wind-, Solarenergie und Co. Und auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ sind Novellierungen im BauGB vorgesehen.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in zwei Online-Seminaren mit den Inhalten beider Entwürfe beschäftigt und sie im Detail analysiert. Die zentralen Fragen waren dabei: Wie werden die Beschleunigungsgebiete umgesetzt und werden die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dabei eingehalten? Wie sind die geplanten Regelungen zu bewerten? Welche Auswirkungen für den Ausbau von Wind-, Solarenergie und Co. haben die Beschleunigungsgebiete sowie die weiteren Änderungen im BauGB?

Präsentationsfolien Online-Seminar I (Windenergie an Land)

Präsentationsfolien Online-Seminar II (Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB)

Studie zur europäischen Netzentgeltsystematik erschienen

Würzburg, 11. September 2024

Am 2. September 2021 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Netzentgeltregulierung nicht durch deutsche Gesetze und Verordnungen vorgeprägt werden kann und darf. Vielmehr sind die nationalen Regulierungsbehörden – in Deutschland die Bundesnetzagentur – dazu berufen, die Netzentgeltsystematik vorzugeben. Sie sind dabei an die europarechtlichen Vorgaben gebunden. Doch wie sehen diese eigentlich aus? Dieser Frage geht Tim Schilderoth in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 37, „Das EU-Recht der Netzentgelte im Stromsektor – Systematik und Reformbedarf“, nach.

Er zeigt dabei auf, dass der europäische Rechtsrahmen unübersichtlich in verschiedenen Rechtsakten geregelt ist und nur mit einigem Aufwand ein kohärentes Verständnis der Vorgaben entwickelt werden kann. Die Würzburger Studie kann deshalb als Prüfschema und Leitfaden für die rechtliche Zulässigkeit künftiger Netzentgeltgestaltungen dienen. Auf diese Weise können die laufenden Neugestaltungsprozesse bei der BNetzA sowie die vielen darüber hinausgehenden Diskussionen um die Zukunft der Netzentgelte rechtlich unterfüttert werden.

Die Studie entstand im Rahmen des Verbundprojekts unIT-e². Am 25. September 2024 wird sie in einem kostenfreien Webinar vorgestellt, eine Anmeldung ist hier möglich.

Zugriff auf Flächen für Erzeugung und Verteilung von Wärme aus Erneuerbaren: Noch viele Rechtsfragen offen

Lüneburg, 10. September 2024

Beim diesjährigen Leuphana Energieforum, veranstaltet von der Universität Lüneburg, haben Steffen Benz und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht im Panel „Zugriff auf öffentliche Flächen als Hindernis für die Wärmewende“ aufgezeigt und mit den Teilnehmenden diskutiert, welche rechtlichen Herausforderungen noch bestehen, wenn Projektierer oder Energieversorger Konzepte zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien umsetzen wollen.

Eine besondere Herausforderung in urbanen Räumen ist dabei die Verfügbarkeit von Flächen für Erzeugungsanlagen und Leitungen für die Verteilung der Wärme. Diese unterliegen zum einen gewissen rechtlichen Restriktionen bei ihrer Nutzung und sind zum anderen in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Welche Rechtsansprüche und sonstige Möglichkeiten bestehen und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind, wurden im Vortrag thematisiert und im Anschluss mit den Teilnehmenden diskutiert

Neues Beratungsprojekt zur Umsetzung der Stromspeicher-Strategie

Würzburg, 1. September 2024

Mit der Veröffentlichung einer Stromspeicher-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Dezember 2023 eine Initiative gestartet, um den Hochlauf und die Systemintegration von Speichern zu unterstützen. In einem Konsortium mit Guidehouse und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat die Stiftung Umweltener-gierecht den Zuschlag erhalten, das BMWK bei der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie zu beraten. Das Projekt ist am 1. September 2024 gestartet und soll insgesamt 24 Monate laufen. Dabei geht es u. a. um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in deutsches Recht, planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen zu Stromspeichern und das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen.

Projektseite: Begleitung der Umsetzung der Stromspeicher-Strategie des BMWK

Hohes Tempo der Entwicklungen im Wasserstoffrecht beim Norddeutschen Reallabor diskutiert

Hamburg, 29. August 2024

Beim Konsortialtreffen des Norddeutschen Reallabors am 29. August 2024 in Hamburg wurde das hohe Tempo der Entwicklungen im Norddeutschen Reallabor intensiv von den anwesenden Politikern und Konsortialpartnern diskutiert. Auch Dr. Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergierecht zeigte in ihrem Vortrag zu den neusten Entwicklungen des Wasserstoffrechts das immer komplexer werdende Rechtsgefüge auf und führte systematisierend in die wasserstoffrelevanten neuen Regelwerke und Novellen ein.

Gegenstand ihres überblicksartigen Vortrags waren unter anderem das Gas-Wasserstoff-Paket, die verschiedenen EnWG-Novellen, die Delegierte Verordnung Wasserstoff, der Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sowie die Novelle der 4. BImSchV. Zustimmung erfuhr ihre These, dass die zunehmende Dichte des Wasserstoffrechts einerseits für Rechtssicherheit sorgt, andererseits jedoch die Gefahr der fehlenden Implementierung in der Praxis birgt

Austausch mit Journalistinnen und Journalisten zu § 14a EnWG

Online, 25. Juli 2024

Unter dem Titel „§ 14a EnWG: Schlüssel zur Netzstabilität oder Eingriff in die Verbraucherautonomie?“ diskutierten heute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit diversen Medien über die Festlegungen der BNetzA zu § 14a EnWG. Diese betreffen die verpflichtende Beteiligung neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen an Netzsteuerungsmaßnahmen der Verteilernetzbetreiber im Gegenzug für Vergünstigungen bei den Netzentgelten. Die Veranstaltung wurde im Zuge des „Kopernikus-Presseclubs“ durchgeführt. Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht berichtete zu den rechtlichen Grundlagen der § 14a EnWG-Festlegungen und lieferte Einschätzungen, welche Änderungen diese im Vergleich zur bisherigen Situation bringen und welche Hürden der praktischen Umsetzung noch entgegenstehen. Die Stiftung ist über das Projekt „Ariadne“ in das Kopernikus-Netzwerk integriert.

Das Projekt unIT-e² biegt auf die Zielgerade – wie vereint man Energiewirtschaft und Elektromobilität?

Berlin, 10./11. Juli 2024

Im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung in Berlin präsentierte das Verbundkonsortium des Projektes unIT-e² erste Ergebnisse und diskutierte diese mit den Tagungsteilnehmenden. Ziel des Forschungsvorhabens ist, Energiewirtschaft und Elektromobilität zusammen zu denken, Hemmnisse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Die Mitarbeitenden der Stiftung waren an beiden Tagen in verschiedenen Rollen eingebunden. Anna Papke beleuchtete in einer interaktiven „Customer Journey“ einzelne rechtliche Aspekte des bidirektionalen Ladens. Dr. Tobias Klarmann stellte in einem Vortrag die wesentlichen Aspekte von § 14a EnWG dar. Und Dr. Johannes Hilpert war Teil des Panels der Podiumsdiskussion „Wo steht die intelligente, bidirektionale Elektromobilität und ihre Netzintegration? Und was fehlt noch?“. Er machte deutlich, wo noch regulatorische Hemmnisse für das bidirektionale Laden liegen, betonte aber, dass ein Gesamtkonzept zur Einbindung von Flexibilitäten vorzugswürdig ist.

Unter dem Titel „Beyond the road“ wurde zudem ein Synthesebericht veröffentlicht, der sich dem Thema „Netzintegration der Elektromobilität“ widmet. Die Ergebnisse wurden im Projekt offen diskutiert, so dass nicht ein einzelnes Umsetzungskonzept erstellt wurde, sondern verschiedene Wege aufgezeigt werden, wie in den Netzen mit einem zunehmenden Hochlauf der Elektromobilität und hohen Gleichzeitigkeiten des Strombezugs umgegangen werden kann.

 

Was bewirken die Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land?

Ingelheim, 10. Juli 2024

Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer auf dem heutigen Windbranchentag Rhein/Main/Saar die neuen Regelungen zu den Beschleunigungsgebieten dargestellt. Er erläuterte, wie diese Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden und welche Erleichterungen damit auf Genehmigungsebene verbunden sind. In seinem Fazit sieht er im Konzept der Beschleunigungsgebiete ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial für die Genehmigungsverfahren, aber auch neue Anforderungen an die Flächenausweisung.

Die räumliche Steuerung von Repoweringvorhaben ist in Grenzen möglich

Straubing, 2. Juli 2024

Im Rahmen des C.A.R.M.E.N.-Symposiums „Nachhaltig in die erneuerbare Zukunft“ hat Dr. Nils Wegner heute zum „Repowering in der Regional- und Kommunalplanung“ vorgetragen. Er zeigte auf, inwieweit der Gesetzgeber bereits abschließende Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Repoweringvorhaben getroffen hat und welche Steuerungsmöglichkeiten für die Planungsträger weiterhin bestehen. Die Auswirkungen der aktuellen Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden mit den Teilnehmenden diskutiert und die Besonderheiten der Repoweringsteuerung in Bayern aufgezeigt.

 

Der Vortrag basiert auf einer Praxishilfe des Umweltbundesamts, die im Rahmen des Vorhabens „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ von Steffen Benz und Dr. Nils Wegner mit erarbeitet haben.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung – Datenschutz- und Datensicherheitsrecht

Frankfurt/Würzburg, 30. Juni 2024

In dem heute veröffentlichten gemeinsamen Abschlussbericht der Projektpartner des Vorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ erörtern Carsten von Gneisenau, Dr. Maximilian Wimmer und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung.

Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen haben dabei ergeben, dass der Rechtsrahmen zur Digitalisierung der Fernwärmeversorgung wichtige Vorgaben für Fernwärmeversorgung macht. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden und die einzuhaltenden Standards zur Sicherstellung der Cybersicherheit. Letztere wurden durch die jüngsten Rechtsentwicklungen gerade auch für Fernwärmeversorger relevant und insgesamt verschärft.

Rechtlicher Impuls zur kommunalen Wärmeplanung bei der Stadt Köln

Köln/Würzburg, 27. Juni 2024

Bei der kürzlich erfolgten Auftaktveranstaltung des verwaltungsinternen Koordinierungsgremiums der Stadt Köln gab Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Kernregelungen des Wärmeplanungsgesetzes. Dabei stellte sie insbesondere die rechtliche Unverbindlichkeit der Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument heraus.

Zugleich wurden von ihr die bestehenden Pflichten der Verwaltung sowie der Betreiber eines Energieversorgungs- oder Wärmenetzes zur Berücksichtigung der Darstellungen des Wärmeplans aufgezeigt und die damit einhergehende Wechselwirkung zu anderen Planungen und kommunalen Aufgaben wie der Bauleitplanung thematisiert. Ferner wurde erläutert, inwieweit die im Rahmen der Wärmeplanung erhobenen Daten zu anderen Zwecken weiterverwendet werden können und es wurde überblicksartig dargestellt, welche Instrumente den Gemeinden bereits jetzt zur Umsetzung der Wärmepläne zur Verfügung stehen.

EU-Kommission erweitert Wasserstoff-DelVO auf alle Einsatzarten

Duisburg, 26. Juni 2024

Im Rahmen des Projekttreffens der Transferforschung der Reallabore aus den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute vorgestellt, dass die EU-Kommission die Wasserstoff-DelVO geändert hat. Diese enthält Vorgaben dafür, unter welchen Voraussetzungen grüner Wasserstoff (RFNBO) produziert werden muss, damit er auf die vielfältigen Wasserstoffziele angerechnet werden kann (ausführliche Informationen hierzu liefert die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht #32 von November 2023).

Diese Vorgaben galten zunächst ausschließlich für den Verkehrssektor. Durch die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie war jedoch angelegt, dass diese Wasserstoff-Vorgaben auf andere Sektoren zu erweitern sind. Dies hat die EU-Kommission nun umgesetzt. Die Änderungs-VO ist am 21. Mai 2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden und 20 Tage danach in Kraft getreten.

Knapp zwei Jahre § 2 EEG 2023 und Art. 3 EU-Notfall-Verordnung: Tragen die Normen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren bei?

Würzburg, 21. Juni 2024

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz „Gesetzgeberische Wertungsentscheidungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien – eine Zwischenbilanz zu Inhalt und Wirkungsweise von § 2 EEG 2023 und Art. 3 EU-Notfall-Verordnung“ analysieren Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht den Inhalt und die Wirkungsweisen des § 2 EEG 2023 und des Art. 3 EU-Notfallverordnung. Dabei ziehen sie eine erste, positive Zwischenbilanz.

In § 2 EEG 2023 schreibt der Gesetzgeber für alle Rechtsbereiche und für Behörden und Gerichte verbindlich ein höchstrangiges öffentliches Interesse an den erneuerbaren Energien und damit eine strikte Gewichtungsvorgabe fest. Dabei handelt es sich nicht um einen bloßen Programmsatz, sondern um eine gesetzgeberische Wertungsdirektive, die die wertungsoffenen Spielräume etwa bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen „vorprägt“ und einen relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien schafft. Dies erleichtert rechtssichere Abwägungsentscheidungen und trägt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei.

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Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land in Deutschland

Würzburg, 21. Juni 2024

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverband WindEnergie gab Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die im Referentenentwurf geplante Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land. Thematisiert wurde zunächst, welche Anforderungen der Entwurf an die Ausweisung solcher Gebiete stellt. Ein weiterer Fokus lag auf den zu erwartenden Genehmigungserleichterung in den Beschleunigungsgebieten. Der Vortrag zeigte darüber hinaus an einigen Stellen Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf auf, damit die Beschleunigungsgebiete auch tatsächlich beschleunigende Wirkung entfalten können.

Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht der Bundesländer zur Beschleunigung des Windenergieausbaus

Dessau-Roßlau, 14. Juni 2024

Während bauplanungsrechtliche Abstandsflächen der Einhaltung der städtebaulichen Belange dienen, liegt der Schutzzweck der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen in einer ausreichenden Belüftung, Belichtung und Besonnung sowie der Verhinderung von Brandübertragung. Diese Regelungen gelten auch für Windenergieanlagen, die Folge sind große Abstandsflächen. Liegen diese auf Nachbargrundstücken, müssen sie rechtlich gesichert werden, was zu einer Verzögerung der Genehmigungsverfahren oder gar der Verhinderung von Windenergieanlagen führen kann. Aufgrund der Bauweise von Windenergieanlagen und dem Errichtungsstandort im Außenbereich, werden die Schutzzwecke des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts durch sie aber gar nicht beeinträchtigt.

Zu diesem Thema haben Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht für das Umweltbundesamt einen Zwischenbericht verfasst. Dabei erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive – nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns – die Aufhebung der Abstandsflächenregelungen für Windenergieanlagen empfehlenswert, da dies auch nicht mit Schutzeinbußen verbunden wäre. Die Ergebnisse wurden zudem auf der 49. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) am 12. Juni 2024 von Saskia Militz vorgestellt.

Probleme bei der Zustellung von E-Mails

Würzburg, 12. Juni 2024

Seit gestern besteht das Problem, dass von der Stiftung Umweltenergierecht versandte E-Mails an externe E-Mail-Adressen teilweise nicht zuverlässig zugestellt werden können. Aufgrund dessen kann von Mitarbeitenden der Stiftung Umweltenergierecht ggf. nicht zeit- oder fristgerecht auf E-Mails geantwortet werden. Leider erhalten die Mitarbeitenden auch nicht in allen Fällen eine Benachrichtigung, dass die E-Mails nicht zugestellt werden konnten, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert.

Wir stehen schon seit gestern mit unserem IT-Dienstleister in Kontakt und hoffen, das Problem schnellstmöglich beheben zu können.

Sollten Sie auf eine Antwort oder eilige Fristsachen der Stiftung Umweltenergierecht warten, rufen Sie uns bitte an: 0931/794077-0

Oliver Antoni gibt Überblick zum aktuellen rechtlichen Rechtsrahmen für nachhaltigen Wasserstoff

Saarbrücken, 28. Mai 2024

Bei diesem Jahr erstmalig veranstalteten Saarländischen Wasserstoffkongress gab Oliver Antoni einen Überblick, welche jüngsten und anstehenden Gesetzesvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene die Produktion und den Einsatz von nachhaltigem Wasserstoff regulatorisch unterstützen sollen. Er ging in seinem Vortrag dabei sowohl auf die Absichten zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure als auch Privilegierungen beim Strombezug für Elektrolyseure ein. Ferner stellte er die rechtlichen Anreize zum Einsatz von grünem Wasserstoff im Industrie-, Verkehrs- und Wärmesektor überblicksartig vor.

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Dr. Maximilian Wimmer im Interview zu der Novelle der Gebäudeeffizienzrichtlinie

Löhne, 23.05.2024

Im Interview mit den Solarthemen berichtet Dr. Maximilian Wimmer wissenswertes rund um die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Er erläutert die zukünftigen Pflichten für die Mitgliedstaaten und die zugehörigen Fristen zur Umsetzung.

Im Fokus stehen die neuen Nullemissionsstandards, die Solarenergiepflichten sowie die Auswirkung des schrittweisen Ausstiegs aus Öl- und Gasheizungen im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne.

Dr. Maximilian Wimmer stellt klar, dass hier durchaus neue Pflichten auf die Mitgliedstaaten zukommen, aber noch unklar ist, wie diese tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere die politische Debatte wird nun zeigen, inwieweit auf Ordnungsrecht und inwieweit auf Förderprogramme gesetzt wird.

Aus drei Forschungsgebieten werden fünf

Würzburg, 16.05.2024

Mit der institutionellen Förderung eröffnen sich neue spannende Perspektiven für die Forschung zum Klimaschutzrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht! Aus drei Forschungsgebieten werden fünf: Aus dem Bereich „Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft“ werden das „Recht der Netzinfrastrukturen“ und das „Recht der Wärmeversorgung“ als eigenständige Forschungsgebiete ausgegliedert. Die drei bisherigen Forschungsgebiete werden inhaltlich und personell ausgebaut.

(Co-)Forschungsgebietsleitungen und Projektleitungen für unser Leitungsteam (s. grüne Markierung).

Werden Sie selbst Teil unseres Leitungsteams oder teilen Sie die Stellenausschreibungen gerne mit Ihrem Netzwerk!

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Beschleunigung der Energiewende in Bayern: Dr. Daniela Fietze als Sachverständige im Bayerischen Landtag

Würzburg/München, 16. Mai 2024

Dr. Daniela Fietze war am 16. Mai 2024 als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayrischen Landtags zum Thema Beschleunigung der Energiewende im Strombereich.

In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass der Rechtsrahmen der Energiewende zwar stark bundes- und EU-rechtlich geprägt sei, Bayern aber Möglichkeiten habe, die Energiewende zusätzlich zu beschleunigen. Im Bereich der finanziellen Förderung seien dies eher wenige Bereiche, die nicht bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert würden. Ein mögliches Beispiel seien (netzdienliche) Speicher im Quartier.

Im Bereich des ordnungsrechtlichen „Forderns“ könne erwogen werden, die Solardachpflicht in Bayern auch auf Wohngebäude zu erstrecken.

Im Bereich der rechtlichen Privilegierung empfahl sie, die Geltung der Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung für Windenergieanlagen aufzuheben – deren Schutzzwecke wie eine ausreichende Belichtung und Belüftung in bewohnten Gebieten seien durch Windenergieanlagen nicht berührt.

Die EU-Regeln für Wasserstoffinfrastruktur setzen den Rahmen für die Entwicklung der Wasserstoffmärkte – und Akteure in diesen Märkten

Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024

Im Rahmen des 4. KIT-LUT-VTT Workshops zu Power2X stellte Jana Nysten die Grundzüge der neuen EU-Regeln für Bau, Betrieb und Nutzung von Wasserstoffinfrastruktur vor. Sie erklärte, dass der EU-Gesetzgeber mit diesen Regeln ein bestimmtes Bild vor Augen hat, wie die Wasserstoffmärkte funktionieren und welche Akteure darin wie agieren sollen. Diese ist angelehnt an die Gas- und Strommärkte und die darin in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung. Entsprechend gelten auch für die Wasserstoffnetze grundsätzlich Vorschriften zu Entflechtung und Drittzugang. Allerdings bestehen diese Netze bislang noch kaum. Eine besondere Herausforderung wird also darin liegen, Infrastruktur zu entwickeln, und diese Entwicklung zu finanzieren. In der anschließenden Diskussion beantwortete sie außerdem Fragen zum Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ und der Rolle der Sektorenkopplung bei der Netzentwicklungsplanung.

Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV

Würzburg, 1. Mai 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist. Im Kontext der Rechtsentwicklung für die Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen insgesamt nimmt § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB zum jetzigen Zeitpunkt eine Sonderstellung ein, da der Gesetzgeber mit der Regelung für die Agri-PV erstmals eine PV-Mehrfachnutzung nicht nur im Förderrecht anreizt, sondern sie auch im Planungsrecht besserstellt.

Der Aufsatz erschien in

„Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 2024, Heft 4.“

Fast jede Windenergieanlage von Abschaltauflagen betroffen

Würzburg, 29. April 2024

Die Ergebnisse einer umfangreichen empirischen Untersuchung wurden heute in der Würzburger Studie „Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren zeigen darin auf, dass in der Genehmigungspraxis der Jahre 2014-2019 fast jede Windenergieanlage von Abschaltauflagen betroffen ist. Solche Auflagen zum Schutz von Mensch und Tier ermöglichen es einerseits überhaupt erst auch konfliktreichere Standorte zu erschließen. Andererseits führen sie dazu, dass Windenergieanlagen weniger Strom produzieren als dies technisch möglich wäre. Dies hat zur Folge, dass insgesamt mehr Anlagen errichtet werden müssen, um die erforderlichen Strommengen zu produzieren. Die Studie will für diesen Zusammenhang sensibilisieren, der Politik erstes „Steuerungswissen“ bereitstellen und weiterführende Untersuchungen zu den quantitativen Auswirkungen von Abschaltauflagen anstoßen.

Die Pressemeldung zur Studie finden Sie hier.

Welche Instrumente bietet das Städtebaurecht den Kommunen zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne und welche Defizite gibt es noch?

Berlin, 26. April 2024

Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Bund den Ländern den Rahmen aufgezeigt, wie Wärmepläne zu erstellen sind. Er hat sich dabei bewusst dafür entschieden, dass die kommunale Wärmeplanung weitgehend unverbindlich geregelt wurde. Für die Umsetzung der zu erstellenden Wärmepläne stellt sich daher die Frage, welche Instrumente der sonstige, geltende Rechtsrahmen den Kommunen bereits heute bietet, um dabei zu unterstützen, dass die Inhalte der Wärmepläne auch in der Praxis umgesetzt werden.
Das geltende Bauplanungsrecht enthält hierfür – teilweise noch weiterzuentwickelnde – Instrumente zur Umsetzung der Inhalte von Wärmeplänen. Insbesondere sind die Darstellungen der Wärmepläne künftig nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Ferner bietet das besondere Städtebaurecht mit den Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und dem Stadtumbau Instrumente, die aber noch modifiziert oder ggf. ergänzt werden sollten.
Der Aufsatz ist in der PLANERIN 2024, Heft 2 erschienen.
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Energiewende durch Mehrfachnutzungen: Wie entwickelt sich der Rechtsrahmen für die Agri- und Moor-PV?

Kiel/Würzburg, 25. April 2024

Die Kombination der Solarenergie mit weiteren Nutzungen bietet vielfältige Perspektiven für die Energiewende. So kann die Agri-PV als Mehrfachnutzung aus Stromerzeugung und Landwirtschaft helfen, die Flächennutzungskonkurrenzen zwischen diesen Belangen abzumildern, während die Moor-PV den Klimaschutz sowohl durch die erneuerbare Stromerzeugung als auch die Wiedervernässung von Mooren fördert. Beim heutigen 5. Fachforum Solar der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein erörterten Dr. Nils Wegner und Jonas Otto den Status Quo und die Entwicklungsperspektiven des Rechtsrahmens dieser besonderen Anlagentypen. Neben den Rechtsfragen im aktuellen Planungs- und Genehmigungsrecht wurden beim Blick nach vorne die geplante Einführung sogenannter Solarenergiegebiete sowie der europarechtlich geforderten Beschleunigungsgebiete erläutert und im Anschluss mit den Besucherinnen und Besuchern des Fachforums diskutiert.

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Workshop zu Contracts for Difference (CfD) bei der Ariadne Politikwerkstatt

Berlin, 23. April 2024

Am 23. April 2024 sind rund 100 Forschende und Vertretende aus Politik, Verbänden und organisierter Zivilgesellschaft im Rahmen der zweiten Ariadne-Politikwerkstatt zusammengekommen, um den gemeinsamen Prozess des Wissensaufbaus zu Politik- und Transformationslücken der Energiewende fortzuführen.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat hierbei gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI einen Workshop zum Thema „Energiemarkttransformation: Contracts for Difference als Instrument im Strommarkt“ organisiert und geleitet. Anlass war u.a. die durch die EU-Strommarktreform beschlossene Einführung einer CfD-Pflicht für die zukünftige Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dr. Markus Kahles und Johanna Kamm haben dabei gemeinsam mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik die zukünftigen Förderbedarfe von erneuerbaren Energien sowie die Vor- und Nachteile bestimmter CfD-Ausgestaltungsoptionen innerhalb der rechtlichen Handlungsspielräume ausgelotet.

 

Recht rund um die Wärmeplanung

(Online) Würzburg/Halle, 17. April 2024

Die heutige vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) organisierte Veranstaltung drehte sich rund um den Rechtsrahmen für die Wärmeplanung. Hierzu erörterte Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht zunächst die wesentlichen Regelungen des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG). Mit diesem wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rahmen für deren Durchführung geschaffen. Anschließend wurde die rechtliche Verknüpfung des WPG mit der 65 %-EE-Pflicht des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) thematisiert. Zum Schluss des Vortrags wurde der Blick auf die Bundesländer gerichtet, welche die Regelungen des WPG derzeit landesrechtlich umsetzen. Es wurde aufgezeigt, welche Umsetzungspflichten hierbei bestehen und welche Regelungsspielräume auf Länderebene verbleiben. Hiermit wurde zum zweiten Vortrag der Veranstaltung übergeleitet, in dem der Thüringer Gesetzesentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes vorgestellt wurde.

Welche Instrumente stehen den Kommunen zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne zur Verfügung und was fehlt?

Würzburg/Berlin, 16. April 2024

Derzeit setzen die Bundesländer die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes in landesrechtliche Pflichten der künftigen planungsveranwortlichen Stellen um. Dies werden in der Regel die Kommunen sein. Da der Bundesgesetzgeber sich dafür entschieden hat, dass die Inhalte der Wärmepläne im Kern informatorischer Natur sind und überwiegend unverbindlich für die spätere Umsetzung sein sollen, stellt sich bereits jetzt die Frage, welche Instrumente der geltende Werkzeugkasten der Kommunen hierfür bereithält. Hierzu erörterte Oliver Antoni bei den Berliner Energietagen die Pflichten und Optionen des Bauplanungsrechts und des besonderen Städtebaurechts. Daneben zeigte er auf, an welchen Stellen noch Reformen erforderlich sind, etwa für den künftigen Umgang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang im Hinblick auf den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen.

Start der institutionellen Förderung für die Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 10. April 2024

Am 10. April 2024 hat Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den Bescheid für die institutionelle Förderung der Stiftung Umweltenergierecht offiziell an Prof. Dr. Thorsten Müller, Fabian Pause und Melanie Bauer überreicht. Damit werden die bestehenden Strukturen der Stiftung gestärkt und u.a. zwei neue Forschungsgebiete zum Recht der Wärmeversorgung und Recht der Netzinfrastrukturen aufgebaut.

„Das Recht und noch viel mehr die Rechtswissenschaft haben eine dienende, aber trotzdem maßgebliche Funktion für das Gelingen der Energiewende. Die institutionelle Förderung ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich, unsere Arbeit und den eingeschlagenen Weg mit großem Engagement fortzusetzen“, so der wissenschaftliche Leiter der Stiftung, Thorsten Müller. „Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln.“ Auch übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung sind als strategische Arbeitsfelder geplant.

Prof. Dr. Thorsten Müller, Fabian Pause und Melanie Bauer bei der Übergabe des Bescheids mit dem parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel

„Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in den vergangenen Jahren mit ihrem einmaligen Profil zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt. Die Forschung der Stiftung analysiert Grundlagen und Entwicklungen, sie zeigt praktische Lösungswege auf und erarbeitet wichtige Ausgestaltungsoptionen für den Gesetzgeber auf allen Ebenen. Angesichts der großen Herausforderungen möchten wir die Stiftung als Zukunftswerkstatt für das Recht der Energiewende mit einer institutionellen Förderung in ihrer unabhängigen Rolle stärken“, so der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel.

Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK wird künftig rund zwei Drittel des Budgets der Stiftung ausmachen. Die weitere Finanzierung erfolgt wie bisher über Projektmittel und private Spenden.

Zur Pressemitteilung

Vergleichende Gegenüberstellung: Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie

Würzburg, 9. April 2024

Mit der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt es seit Ende 2023 europaweit einen wegweisenden Paradigmenwechsel bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen durch die sog. Beschleunigungsgebiete. In diesen sollen bestimmte Prüfpflichten aus dem europäischen Umweltrecht entfallen, um so Bremsen beim Erneuerbaren-Ausbau zu lösen.

Mit einem gemeinsamen Referentenentwurf dreier Bundesministerien vom 2. April 2024 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie) sollen die Beschleunigungsgebiete für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Derzeit läuft die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf.

Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht haben sich den Entwurf genauer angesehen und mit den Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie abgeglichen. In einer vergleichenden Gegenüberstellung zeigen sie die europarechtlichen Hintergründe auf und geben dabei erste Hinweise zur Umsetzung.

Zur vergleichenden Gegenüberstellung

Energieeffizienzansätze im European Green Deal – Vortrag und Diskussion mit Dr. Maximilian Wimmer

Leipzig, 12. April 2024

Der European Green Deal ist eine ambitionierte Agenda der EU-Kommission, die auf eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft abzielt, die im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freisetzt. Hierzu wurden viele Gesetzgebungsinitiativen angekündigt, die nun von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.

Im Rahmen des 28. Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung wird Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die Energieeffizienzansätze im European Green Deal diskutieren. Thema sind insbesondere die neusten Entwicklungen im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gebäudeeffizienz-Richtlinie. Zudem werden die nächsten Schritte zur Umsetzung in Deutschland näher erläutert und es wird ein Ausblick auf die mögliche zukünftige Entwicklung des deutschen Rechts gegeben. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich.

Prof. Dr. Gabriele Britz wird Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 3. April 2024

Prof. Dr. Gabriele Britz ist Ende März 2024 offiziell in den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht kooptiert worden. Gabriele Britz ist Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und war von 2011 bis 2023 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Größere Bekanntheit erlangte sie unter anderem als Berichterstatterin des Klima-Beschlusses des Verfassungsgerichts im Frühjahr 2021. Als Mitglied des Stiftungsrates wird sie künftig die Stiftung Umweltenergierecht zur inhaltlichen und strategischen Ausrichtung beraten und über den Stiftungszweck wachen.

Gabriele Britz studierte Jura in Frankfurt am Main. Nach Promotion, Referendariat und Forschungsaufenthalten an der John F. Kennedy School of Government der Harvard University und der Yale Law School habilitierte sie 2000. 2001 erhielt sie den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Jena und Bielefeld. 2001 nahm sie einen Ruf der Justus-Liebig-Universität Gießen an und war dort Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der DFG.

2010 wurde Gabriele Britz zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dabei war sie als Berichterstatterin unter anderem für das Umweltrecht zuständig. Nach Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit kehrte sie 2023 nach Gießen zurück. Im März 2024 nahm sie einen Ruf der Goethe-Universität Frankfurt am Main an.

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3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Governance und gute Rechtsetzung

Volkach, 21. und 22. März 2024

Wie steuern wir die Energiewende? Die Frage ist aktueller denn je. Der Rechtsrahmen für die Energiewende ist dabei die zentrale Schlüsselstelle. Aus diesem Grund hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem nun dritten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 21. und 22. März 2024 im unterfränkischen Volkach ihren Fokus auf das Thema Governance und gute Rechtsetzung gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft haben dabei über Steuerungsoptionen der Energiewende diskutiert. Zentrale Themen waren „Gute Rechtssetzung aus volkswirtschaftlicher Praxis“ (Prof. Dr. Justus Haucap), „Governance und KSG – Befund und Perspektiven“ (Prof. Dr. Sabine Schlacke), „Verhaltenssteuerung durch (Energie-)Recht“ (Prof. Dr. Johanna Wolff), „Politische und wissensbasierte Steuerung im Klimaschutzrecht“ (Prof. Dr. Laura Münkler) und „Zeithorizonte der Transformation des Energiesystems im Mehrebenensystem“ (Prof. Dr. Jan Henrik Klement). Zudem sprach Dr. Volker Oschmann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, über die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis.

„Gerade die Rechtsänderungen in den letzten Monaten haben dem Aspekt guter Rechtsetzung zusätzliche Relevanz verliehen. Diese zu reflektieren und Ansatzpunkte für Verbesserungen aus der Forschung und im Austausch mit der Regierungspraxis zu diskutieren, ist ein wichtiger Baustein, um Gestaltungsoptionen für den Rechtsrahmen der Energiewende aufzuzeigen. Unser Format des Professor:innengesprächs ist dafür bestens geeignet“, so Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie?

Würzburg, 21. März 2024

In Heft 1/2024 der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (S. 70-85) geben Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Beschleunigungsbestrebungen des Unionsgesetzgebers beim Erneuerbaren-Ausbau, die ihren Ausgangspunkt im Klimaschutz und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit haben. Näher beleuchtet werden dabei die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung nach Art. 6 EU-Notfall-VO (bzw. dessen Umsetzung in nationales Recht) sowie zum überwiegenden öffentlichen Interesse nach Art. 3 EU-Notfall-VO.

In der seit November 2023 novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll für die Erneuerbaren zudem über Beschleunigungsgebiete ein genehmigungsrechtliches Sonderregime im europäischen Umweltrecht geschaffen werden. In diesen Gebieten sollen bestimmte zeitintensive Umweltprüfungen entfallen oder modifiziert werden. Ferner wird auch dort eine Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse getroffen. Bei alledem ist die geänderte Erneuerbaren-Richtlinie jedoch geprägt von Unklarheiten. Die tatsächliche Beschleunigungswirkung wird daher maßgeblich von deren Konkretisierung und der Nutzung bestehender Spielräume bei der Umsetzung abhängen.

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Datenschutz und Cybersicherheit als zentrale Vorgaben für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Offenbach, 14. März 2024

Im Aufsatz „Technische, ökonomische und rechtliche Aspekte bei der Digitalisierung der Fernwärme“, der in Zusammenarbeit der Projektpartner des Projekts FW-Digital kürzlich im Fachmagazin EuroHeat&Power (Heft 4-5) erschienen ist, stellen Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung dar. Sie gehen vor allem auf die datenschutzrechtlich relevanten Regelungen ein, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten normiert sind. Zudem geben sie einen kurzen Überblick über die Vorgaben der Datensicherheit sowie die neuen Regelungen der Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie II (NIS II), die alsbald in deutsches Recht umgesetzt werden müssen

Änderungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien durch die EU-Strommarktreform?

Berlin, 14. März 2024

Im Zuge der EU-Strommarktreform wurden die Regelungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung verändert. Dies betrifft unter anderem auch die Vorgaben für Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien, die grundsätzlich in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) verankert sind. Diese Änderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz skizzierte Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in seinem Vortrag „RED III und EU-Strommarktreform“ während der BWE-Konferenz Finanzierung und Direktvermarktung am 14. März 2024 in Berlin. Vor allem ging es um die mögliche Notwendigkeit einer Umstellung des bisherigen Marktprämiensystems auf sogenannte „Contracts for Difference“ (CfD).

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 5. März 2024

Auf Einladung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) hat Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit Silke Lüers von der Deutschen WindGuard am 5. März 2024 zu genehmigungsrechtlichen und weiteren Fragen von Flugwindenergieanlagen einen Vortrag gehalten. Insbesondere wurde dabei die immissionsschutz- und luftverkehrsrechtliche Einordnung von Flugwindenergieanlagen thematisiert. Die Untersuchungen dazu erfolgten im Rahmen des Projekts EEG-Erfahrungsbericht Windenergie an Land, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt wurde.

Grüner Wasserstoff in der Industrie: Neue Zielvorgaben und Anrechnungsregeln

Online, 4. März 2024

Künftig soll es im Industriesektor verbindliche Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. So sieht es die Ende letzten Jahres novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Für die Anrechenbarkeit auf diese Zielvorgaben wird im Grundsatz auf bestehende Regeln für den Verkehrssektor zurückgegriffen. Allerdings ist noch nicht abschließend klar, ob für die Industrie auch die gegenwärtig nur für den Verkehrssektor geltende Wasserstoff-Delegierte-Verordnung 1:1 übernommen werden soll. In dieser Verordnung werden Anrechnungsvorgaben im Einzelnen konkretisiert.

Über die neuen Zielvorgaben, die Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff und damit zusammenhängende Auslegungsfragen berichtete Burkhard Hoffmann im Mittagsschnack am 4. März 2024, einem Format des Norddeutschen Reallabors. Der Vortrag knüpft an die Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32 an, welche im November 2023 erschienen ist.

Privilegierung hofnaher Agri-PV-Anlagen als planungsrechtliche Stärkung von PV-Mehrfachnutzungen

Würzburg, 29. Februar 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Hofnahe Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB: Privilegierte Mehrfachnutzung für weniger Flächenkonkurrenz und mehr Akzeptanz?“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die im letzten Jahr in Kraft getretene Außenbereichsprivilegierung bestimmter Agri-PV-Anlagen. Die Anforderungen der Privilegierungsregelung werden ausführlich für die Rechtsanwendungspraxis aufbereitet. Darüber hinaus gehen die Autoren den Fragen nach, inwieweit die Ausgestaltung der Privilegierung in einem Spannungsverhältnis zu der Hoffnung steht, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Akzeptanz für den Ausbau der Photovoltaik auf der Freifläche zu fördern und wie dieses Spannungsverhältnis rechtstechnisch besser adressiert werden könnte.

Entstanden ist der Aufsatz an der Schnittstelle von Agri-PV und Akzeptanz im Rahmen der Projekte SynAgri-PV sowie SyKonaS-Recht.

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Ein Überblick der energierechtlichen Entwicklungen 2022/2023

Hamburg, 29. Februar 2024

Im Rahmen der 34. Sitzung des Forums Finanzierung und Recht der Erneuerbare Energien Clusteragentur Hamburg gab Dr. Markus Kahles, Forschungsgebietsleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, einen Überblick über wichtige Energierechtsnovellen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Fokus auf das Jahr 2023. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf aktuelle und anstehende Entwicklungen im europäischen und deutschen Energierecht und diskutierte das aktuelle Regelungsumfeld für erneuerbare Energien mit den Teilnehmenden.

Gemeinsame Veröffentlichung eines Konzeptpapiers zur Ergänzung des Mechanismus von § 14a EnWG

München/Würzburg, 28. Februar 2024

In einem gemeinsamen Konzeptpapier der Stiftung Umweltenergierecht mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Verbundprojekt unIT-e² befassen sich die Forschenden mit einer marktbasierten Ergänzung des § 14a EnWG-Mechanismus. Dieser betrifft die sogenannte „Dimmung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung und wurde zuletzt durch zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur näher ausgestaltet.

In dem Papier mit dem Titel „Der unIT-e² KOALA Ein anreizbasierter Mechanismus zur Koordination netzorientierter Steuerungsvorgänge“ geht es um die Koordination des Flexibilitätseinsatzes im Engpassfall auf Basis kurzfristiger Kapazitätsauktionen. Dadurch lassen sich Leistungsbeschränkungen in Engpassfällen bedarfsgerechter verteilen. Außerdem werden Lastverschiebungen über marktliche Mechanismen angereizt. Dr. Tobias Klarmann und Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht haben die rechtliche Umsetzbarkeit des Konzepts geprüft und herausgearbeitet, dass das Konzept mit dem bestehenden Rechtsrahmen auf nationaler und EU-Ebene kompatibel ist.

 

 

Anhörung zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG und der Perspektiven des Freiflächenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Würzburg/Schwerin, 22. Februar 2024

In der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Stellung genommen. Die Änderungen sind insbesondere zur Umsetzung der Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) erforderlich, wonach in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche bis spätestens Ende 2027 und 2,1 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen sind.

Dr. Nils Wegner zeigte auf, dass der Gesetzentwurf aktuell auf eine Minimalumsetzung der Vorgaben abzielt und machte deutlich, wie die Umsetzung ambitionierter, aber auch rechtssicherer gemacht und dadurch auch der Vollzug erleichtert werden könnte. Mit Blick auf den Ausbau der Photovoltaik wurde eine schnellstmögliche Fortschreibung das Landesraumentwicklungsprogramms empfohlen, da ansonsten die derzeitigen Hemmnisse in Mecklenburg-Vorpommern nicht überwunden werden könnten.

Diesen neuen Pflichten unterliegen Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Berlin, 21. Februar 2024

Im November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden eine Vielzahl von Unternehmen nach § 16 EnEfG verpflichtet, im Unternehmen entstehende Abwärme möglichst zu vermeiden und die dennoch entstehende unvermeidbare Abwärme, soweit dies möglich und zumutbar ist, (wieder-)zuverwenden. Daneben werden diese Unternehmen gemäß § 17 EnEfG verpflichtet beim Aufbau einer Plattform für Abwärme zu unterstützen und hierfür jährlich die erforderlichen Informationen mitzuteilen.

Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht setzt sich in seiner aktuellen Kommentierung mit den neuen Pflichten auseinander und analysiert diese auch im Hinblick auf Unklarheiten bei der Rechtsanwendung.

Die Beschleunigungsgebiete nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht

Würzburg, 8. Februar 2024

Das Konzept der „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ bildet das Herzstück der mit Wirkung zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023. Die Beschleunigungsgebiete führen zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren und bieten ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial. Allerdings gehen damit auch zahlreiche neue, zusätzliche Anforderungen einher, die von Unklarheiten und Inkonsistenzen in der Richtlinie geprägt sind. Diese gilt es bei der Umsetzung in nationales Recht – für die enge Fristen gesetzt sind – zu beseitigen und pragmatische Lösungen im Sinne des Klimaschutzes zu finden.

Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht zeigen in der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 35 auf, welche Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume für den nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung bestehen.

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Zum Online-Seminar am 21. Februar 2024

Windenergieflächen für das Saarland

Würzburg/Saarbrücken, 7. Februar 2024

Dr. Nils Wegner hat auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes heute einen Vortrag zu den bauleitplanerischen Fragestellungen der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) gehalten. Das Saarland will sich abweichend von den nach WindBG geforderten 1,8 Prozent das Ziel setzen, 2,0 Prozent des Landes bereits bis Ende 2030 und nicht erst Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen. Umgesetzt werden sollen die Ausweisungen auf der Ebene der Gemeinden.

Dr. Nils Wegner zeigte, welche Neuerungen hier bei der Ausweisung von Windenergiegebieten zu beachten sind, unter welchen Voraussetzungen Flächen auf die Ziele anrechenbar sind und wie deren Erreichen festgestellt wird. Im Anschluss hieran wurden zahlreiche Einzelfragen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden des Saarlandes diskutiert um Orientierung für die anstehenden Planungsverfahren zu geben.

Deutschlandtempo im „new normal“? Beitrag aus den Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht als Fachaufsatz

Würzburg, 31. Januar 2024

Deutschlandtempo im Zulassungsrecht als „new normal“? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Peter Schütte von BBG und Partner am 28. September 2023 bei den 25. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht. Auf Basis des Vortrags wurde nun ein Aufsatz von Peter Schütte und Sarah Langstädtler in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.

Der Beitrag befasst sich mit den Beschleunigungsmaßnahmen im Zulassungsrecht von Infrastrukturvorhaben mit Fokus auf den Gesetzgebungsinitiativen seit dem Frühjahr 2022. Das Ergebnis: Einige Instrumente zur Bewältigung einer drohenden Gasversorgungskrise seien nur Ausnahmevorschriften, gleichzeitig werde aber mit der Ausweitung der Gesetzgebungsinitiativen auf deutscher und europäischer Ebene dauerhaft ein „neues Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht etabliert.

Vorgaben für Heizungen und Gebäudeeffizienz: Vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Würzburg, 30. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zudem werden auf EU-Ebene neue Effizienzvorgaben für Gebäude auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund geht die neue Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 34 von Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau und Dr. Markus Kahles der Frage nach, welches Maß an Pflichten Gebäudeeigentümern zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz aus verfassungsrechtlicher Sicht auferlegt werden darf.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und auch die Effizienzanforderungen im künftigen EU-Recht bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht mit der Eigentumsgarantie in Einklang gebracht werden könnten.

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Das neue EU-Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr: Zusätzliches Instrument für die nationalen THG-Minderungsziele

Berlin, 22. und 23. Januar 2024

Beim diesjährigen Fuels of the Future-Kongress in Berlin stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht das neue EU-Emissionshandelssystem für (unter anderem) den Straßenverkehr vor, welches ab 2027 den Mitgliedstaaten als zusätzliches Instrument bei der Erreichung ihrer nationalen Treibhausgas-Minderungsziele (THG) nach der EU-Lastenteilungsverordnung helfen soll.

Jana Nystens Vortrag fügte sich damit in die weitere Diskussion im Zentrum der Veranstaltung ein, wie die Politik in Deutschland und der EU gestaltet werden muss, um eine Balance zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu finden und die Energiewende zu vollziehen. Sie betonte insbesondere die Bedeutung des Zusammenspiels der unterschiedlichen Maßnahmen – auf EU- und nationaler Ebene – im Mehrebenensystem. Dies wurde auch mit dem Publikum diskutiert, am Beispiel der Erneuerbare-Energien-Quote bzw. der THG-Quote nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Neue Vorgaben für die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds: Was bedeutet das für die deutsche Klimagelddebatte?

Würzburg, 17. Januar 2024

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 33 „Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU – Überblick sowie Finanzierung eines Klimagelds in Deutschland“ setzen sich Ronja Busch und Kimberly Harder von der Stiftung Umweltenergierecht mit den neuen Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem neuen Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten auseinander. Die Autorinnen diskutieren zudem, ob ein nationales Klimageld aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems oder aus den Mittelzuweisungen des Klima-Sozialfonds finanziert werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie nun eine echte Rechtspflicht zur ausschließlichen Verwendung der Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung für energiewendebezogene, klimaschützende oder soziale Zwecke enthält. Auch bei der Verwendung der Mittelzuweisungen aus dem Klima-Sozialfonds macht der europäische Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Mittelverwendung.

Zur Einführung eines Klimageldes in Deutschland analysieren die Autorinnen die Möglichkeiten, dieses aus den Einnahmen der europäischen CO2-Bepreisung zu finanzieren. Hier sehen sie rechtliche Unsicherheiten. Zugleich zeigen sie aber auch mögliche Lösungsansätze auf.

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PV-Freiflächenanlagen: Auf die Gemeinden kommt es an!

Rendsburg, 16. Januar 2024

Auf Einladung der ARGE Netz hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute vor rund 250 Teilnehmenden auf der Regionalkonferenz „Energiewende Regional – Die Kraft der Gemeinden“ zu Neuerungen bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen vorgetragen.

Auch wenn der Gesetzgeber für die Flächenbereitstellung jüngst zwei Privilegierungstatbestände im Planungsrecht geschaffen hat, so dass ein Bebauungsplan nicht mehr auf allen Flächen Voraussetzung für PV-Freiflächenanlagen ist, so bleiben die Gemeinden doch zentraler Akteur. „Auf die Gemeinden kommt es an“, ist sich Dr. Nils Wegner dann auch sicher und begründete dies auch in der Diskussion mit den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs sind weitere Neuerungen im Rechtsrahmen angekündigt. Die Rechtslage entwickelt sich weiterhin dynamisch, die Stiftung Umweltenergierecht will hier Orientierung geben.