Archiv für 2024

Knapp zwei Jahre § 2 EEG 2023 und Art. 3 EU-Notfall-Verordnung: Tragen die Normen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren bei?

Würzburg, 21. Juni 2024

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz „Gesetzgeberische Wertungsentscheidungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien – eine Zwischenbilanz zu Inhalt und Wirkungsweise von § 2 EEG 2023 und Art. 3 EU-Notfall-Verordnung“ analysieren Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht den Inhalt und die Wirkungsweisen des § 2 EEG 2023 und des Art. 3 EU-Notfallverordnung. Dabei ziehen sie eine erste, positive Zwischenbilanz.

In § 2 EEG 2023 schreibt der Gesetzgeber für alle Rechtsbereiche und für Behörden und Gerichte verbindlich ein höchstrangiges öffentliches Interesse an den erneuerbaren Energien und damit eine strikte Gewichtungsvorgabe fest. Dabei handelt es sich nicht um einen bloßen Programmsatz, sondern um eine gesetzgeberische Wertungsdirektive, die die wertungsoffenen Spielräume etwa bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen „vorprägt“ und einen relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien schafft. Dies erleichtert rechtssichere Abwägungsentscheidungen und trägt zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei.

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Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land in Deutschland

Würzburg, 21. Juni 2024

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverband WindEnergie gab Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die im Referentenentwurf geplante Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land. Thematisiert wurde zunächst, welche Anforderungen der Entwurf an die Ausweisung solcher Gebiete stellt. Ein weiterer Fokus lag auf den zu erwartenden Genehmigungserleichterung in den Beschleunigungsgebieten. Der Vortrag zeigte darüber hinaus an einigen Stellen Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf auf, damit die Beschleunigungsgebiete auch tatsächlich beschleunigende Wirkung entfalten können.

Anpassungen im bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrecht der Bundesländer zur Beschleunigung des Windenergieausbaus

Dessau-Roßlau, 14. Juni 2024

Während bauplanungsrechtliche Abstandsflächen der Einhaltung der städtebaulichen Belange dienen, liegt der Schutzzweck der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen in einer ausreichenden Belüftung, Belichtung und Besonnung sowie der Verhinderung von Brandübertragung. Diese Regelungen gelten auch für Windenergieanlagen, die Folge sind große Abstandsflächen. Liegen diese auf Nachbargrundstücken, müssen sie rechtlich gesichert werden, was zu einer Verzögerung der Genehmigungsverfahren oder gar der Verhinderung von Windenergieanlagen führen kann. Aufgrund der Bauweise von Windenergieanlagen und dem Errichtungsstandort im Außenbereich, werden die Schutzzwecke des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts durch sie aber gar nicht beeinträchtigt.

Zu diesem Thema haben Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht für das Umweltbundesamt einen Zwischenbericht verfasst. Dabei erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive – nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns – die Aufhebung der Abstandsflächenregelungen für Windenergieanlagen empfehlenswert, da dies auch nicht mit Schutzeinbußen verbunden wäre. Die Ergebnisse wurden zudem auf der 49. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) am 12. Juni 2024 von Saskia Militz vorgestellt.

Probleme bei der Zustellung von E-Mails

Würzburg, 12. Juni 2024

Seit gestern besteht das Problem, dass von der Stiftung Umweltenergierecht versandte E-Mails an externe E-Mail-Adressen teilweise nicht zuverlässig zugestellt werden können. Aufgrund dessen kann von Mitarbeitenden der Stiftung Umweltenergierecht ggf. nicht zeit- oder fristgerecht auf E-Mails geantwortet werden. Leider erhalten die Mitarbeitenden auch nicht in allen Fällen eine Benachrichtigung, dass die E-Mails nicht zugestellt werden konnten, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert.

Wir stehen schon seit gestern mit unserem IT-Dienstleister in Kontakt und hoffen, das Problem schnellstmöglich beheben zu können.

Sollten Sie auf eine Antwort oder eilige Fristsachen der Stiftung Umweltenergierecht warten, rufen Sie uns bitte an: 0931/794077-0

Oliver Antoni gibt Überblick zum aktuellen rechtlichen Rechtsrahmen für nachhaltigen Wasserstoff

Saarbrücken, 28. Mai 2024

Bei diesem Jahr erstmalig veranstalteten Saarländischen Wasserstoffkongress gab Oliver Antoni einen Überblick, welche jüngsten und anstehenden Gesetzesvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene die Produktion und den Einsatz von nachhaltigem Wasserstoff regulatorisch unterstützen sollen. Er ging in seinem Vortrag dabei sowohl auf die Absichten zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure als auch Privilegierungen beim Strombezug für Elektrolyseure ein. Ferner stellte er die rechtlichen Anreize zum Einsatz von grünem Wasserstoff im Industrie-, Verkehrs- und Wärmesektor überblicksartig vor.

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Dr. Maximilian Wimmer im Interview zu der Novelle der Gebäudeeffizienzrichtlinie

Löhne, 23.05.2024

Im Interview mit den Solarthemen berichtet Dr. Maximilian Wimmer wissenswertes rund um die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Er erläutert die zukünftigen Pflichten für die Mitgliedstaaten und die zugehörigen Fristen zur Umsetzung.

Im Fokus stehen die neuen Nullemissionsstandards, die Solarenergiepflichten sowie die Auswirkung des schrittweisen Ausstiegs aus Öl- und Gasheizungen im Rahmen der nationalen Gebäuderenovierungspläne.

Dr. Maximilian Wimmer stellt klar, dass hier durchaus neue Pflichten auf die Mitgliedstaaten zukommen, aber noch unklar ist, wie diese tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere die politische Debatte wird nun zeigen, inwieweit auf Ordnungsrecht und inwieweit auf Förderprogramme gesetzt wird.

Aus drei Forschungsgebieten werden fünf

Würzburg, 16.05.2024

Mit der institutionellen Förderung eröffnen sich neue spannende Perspektiven für die Forschung zum Klimaschutzrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht! Aus drei Forschungsgebieten werden fünf: Aus dem Bereich „Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft“ werden das „Recht der Netzinfrastrukturen“ und das „Recht der Wärmeversorgung“ als eigenständige Forschungsgebiete ausgegliedert. Die drei bisherigen Forschungsgebiete werden inhaltlich und personell ausgebaut.

(Co-)Forschungsgebietsleitungen und Projektleitungen für unser Leitungsteam (s. grüne Markierung).

Werden Sie selbst Teil unseres Leitungsteams oder teilen Sie die Stellenausschreibungen gerne mit Ihrem Netzwerk!

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Beschleunigung der Energiewende in Bayern: Dr. Daniela Fietze als Sachverständige im Bayerischen Landtag

Würzburg/München, 16. Mai 2024

Dr. Daniela Fietze war am 16. Mai 2024 als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayrischen Landtags zum Thema Beschleunigung der Energiewende im Strombereich.

In ihrer Stellungnahme betonte sie, dass der Rechtsrahmen der Energiewende zwar stark bundes- und EU-rechtlich geprägt sei, Bayern aber Möglichkeiten habe, die Energiewende zusätzlich zu beschleunigen. Im Bereich der finanziellen Förderung seien dies eher wenige Bereiche, die nicht bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert würden. Ein mögliches Beispiel seien (netzdienliche) Speicher im Quartier.

Im Bereich des ordnungsrechtlichen „Forderns“ könne erwogen werden, die Solardachpflicht in Bayern auch auf Wohngebäude zu erstrecken.

Im Bereich der rechtlichen Privilegierung empfahl sie, die Geltung der Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung für Windenergieanlagen aufzuheben – deren Schutzzwecke wie eine ausreichende Belichtung und Belüftung in bewohnten Gebieten seien durch Windenergieanlagen nicht berührt.

Die EU-Regeln für Wasserstoffinfrastruktur setzen den Rahmen für die Entwicklung der Wasserstoffmärkte – und Akteure in diesen Märkten

Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024

Im Rahmen des 4. KIT-LUT-VTT Workshops zu Power2X stellte Jana Nysten die Grundzüge der neuen EU-Regeln für Bau, Betrieb und Nutzung von Wasserstoffinfrastruktur vor. Sie erklärte, dass der EU-Gesetzgeber mit diesen Regeln ein bestimmtes Bild vor Augen hat, wie die Wasserstoffmärkte funktionieren und welche Akteure darin wie agieren sollen. Diese ist angelehnt an die Gas- und Strommärkte und die darin in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung. Entsprechend gelten auch für die Wasserstoffnetze grundsätzlich Vorschriften zu Entflechtung und Drittzugang. Allerdings bestehen diese Netze bislang noch kaum. Eine besondere Herausforderung wird also darin liegen, Infrastruktur zu entwickeln, und diese Entwicklung zu finanzieren. In der anschließenden Diskussion beantwortete sie außerdem Fragen zum Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ und der Rolle der Sektorenkopplung bei der Netzentwicklungsplanung.

Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV

Würzburg, 1. Mai 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist. Im Kontext der Rechtsentwicklung für die Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen insgesamt nimmt § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB zum jetzigen Zeitpunkt eine Sonderstellung ein, da der Gesetzgeber mit der Regelung für die Agri-PV erstmals eine PV-Mehrfachnutzung nicht nur im Förderrecht anreizt, sondern sie auch im Planungsrecht besserstellt.

Der Aufsatz erschien in

„Die Gemeinde – Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, 2024, Heft 4.“

Fast jede Windenergieanlage von Abschaltauflagen betroffen

Würzburg, 29. April 2024

Die Ergebnisse einer umfangreichen empirischen Untersuchung wurden heute in der Würzburger Studie „Betriebsbeschränkende Nebenbestimmungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren zeigen darin auf, dass in der Genehmigungspraxis der Jahre 2014-2019 fast jede Windenergieanlage von Abschaltauflagen betroffen ist. Solche Auflagen zum Schutz von Mensch und Tier ermöglichen es einerseits überhaupt erst auch konfliktreichere Standorte zu erschließen. Andererseits führen sie dazu, dass Windenergieanlagen weniger Strom produzieren als dies technisch möglich wäre. Dies hat zur Folge, dass insgesamt mehr Anlagen errichtet werden müssen, um die erforderlichen Strommengen zu produzieren. Die Studie will für diesen Zusammenhang sensibilisieren, der Politik erstes „Steuerungswissen“ bereitstellen und weiterführende Untersuchungen zu den quantitativen Auswirkungen von Abschaltauflagen anstoßen.

Die Pressemeldung zur Studie finden Sie hier.

Welche Instrumente bietet das Städtebaurecht den Kommunen zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne und welche Defizite gibt es noch?

Berlin, 26. April 2024

Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Bund den Ländern den Rahmen aufgezeigt, wie Wärmepläne zu erstellen sind. Er hat sich dabei bewusst dafür entschieden, dass die kommunale Wärmeplanung weitgehend unverbindlich geregelt wurde. Für die Umsetzung der zu erstellenden Wärmepläne stellt sich daher die Frage, welche Instrumente der sonstige, geltende Rechtsrahmen den Kommunen bereits heute bietet, um dabei zu unterstützen, dass die Inhalte der Wärmepläne auch in der Praxis umgesetzt werden.
Das geltende Bauplanungsrecht enthält hierfür – teilweise noch weiterzuentwickelnde – Instrumente zur Umsetzung der Inhalte von Wärmeplänen. Insbesondere sind die Darstellungen der Wärmepläne künftig nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Ferner bietet das besondere Städtebaurecht mit den Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und dem Stadtumbau Instrumente, die aber noch modifiziert oder ggf. ergänzt werden sollten.
Der Aufsatz ist in der PLANERIN 2024, Heft 2 erschienen.
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Energiewende durch Mehrfachnutzungen: Wie entwickelt sich der Rechtsrahmen für die Agri- und Moor-PV?

Kiel/Würzburg, 25. April 2024

Die Kombination der Solarenergie mit weiteren Nutzungen bietet vielfältige Perspektiven für die Energiewende. So kann die Agri-PV als Mehrfachnutzung aus Stromerzeugung und Landwirtschaft helfen, die Flächennutzungskonkurrenzen zwischen diesen Belangen abzumildern, während die Moor-PV den Klimaschutz sowohl durch die erneuerbare Stromerzeugung als auch die Wiedervernässung von Mooren fördert. Beim heutigen 5. Fachforum Solar der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein erörterten Dr. Nils Wegner und Jonas Otto den Status Quo und die Entwicklungsperspektiven des Rechtsrahmens dieser besonderen Anlagentypen. Neben den Rechtsfragen im aktuellen Planungs- und Genehmigungsrecht wurden beim Blick nach vorne die geplante Einführung sogenannter Solarenergiegebiete sowie der europarechtlich geforderten Beschleunigungsgebiete erläutert und im Anschluss mit den Besucherinnen und Besuchern des Fachforums diskutiert.

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Workshop zu Contracts for Difference (CfD) bei der Ariadne Politikwerkstatt

Berlin, 23. April 2024

Am 23. April 2024 sind rund 100 Forschende und Vertretende aus Politik, Verbänden und organisierter Zivilgesellschaft im Rahmen der zweiten Ariadne-Politikwerkstatt zusammengekommen, um den gemeinsamen Prozess des Wissensaufbaus zu Politik- und Transformationslücken der Energiewende fortzuführen.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat hierbei gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI einen Workshop zum Thema „Energiemarkttransformation: Contracts for Difference als Instrument im Strommarkt“ organisiert und geleitet. Anlass war u.a. die durch die EU-Strommarktreform beschlossene Einführung einer CfD-Pflicht für die zukünftige Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dr. Markus Kahles und Johanna Kamm haben dabei gemeinsam mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik die zukünftigen Förderbedarfe von erneuerbaren Energien sowie die Vor- und Nachteile bestimmter CfD-Ausgestaltungsoptionen innerhalb der rechtlichen Handlungsspielräume ausgelotet.

 

Recht rund um die Wärmeplanung

(Online) Würzburg/Halle, 17. April 2024

Die heutige vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) organisierte Veranstaltung drehte sich rund um den Rechtsrahmen für die Wärmeplanung. Hierzu erörterte Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht zunächst die wesentlichen Regelungen des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG). Mit diesem wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rahmen für deren Durchführung geschaffen. Anschließend wurde die rechtliche Verknüpfung des WPG mit der 65 %-EE-Pflicht des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) thematisiert. Zum Schluss des Vortrags wurde der Blick auf die Bundesländer gerichtet, welche die Regelungen des WPG derzeit landesrechtlich umsetzen. Es wurde aufgezeigt, welche Umsetzungspflichten hierbei bestehen und welche Regelungsspielräume auf Länderebene verbleiben. Hiermit wurde zum zweiten Vortrag der Veranstaltung übergeleitet, in dem der Thüringer Gesetzesentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes vorgestellt wurde.

Welche Instrumente stehen den Kommunen zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne zur Verfügung und was fehlt?

Würzburg/Berlin, 16. April 2024

Derzeit setzen die Bundesländer die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes in landesrechtliche Pflichten der künftigen planungsveranwortlichen Stellen um. Dies werden in der Regel die Kommunen sein. Da der Bundesgesetzgeber sich dafür entschieden hat, dass die Inhalte der Wärmepläne im Kern informatorischer Natur sind und überwiegend unverbindlich für die spätere Umsetzung sein sollen, stellt sich bereits jetzt die Frage, welche Instrumente der geltende Werkzeugkasten der Kommunen hierfür bereithält. Hierzu erörterte Oliver Antoni bei den Berliner Energietagen die Pflichten und Optionen des Bauplanungsrechts und des besonderen Städtebaurechts. Daneben zeigte er auf, an welchen Stellen noch Reformen erforderlich sind, etwa für den künftigen Umgang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang im Hinblick auf den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen.

Start der institutionellen Förderung für die Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 10. April 2024

Am 10. April 2024 hat Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den Bescheid für die institutionelle Förderung der Stiftung Umweltenergierecht offiziell an Prof. Dr. Thorsten Müller, Fabian Pause und Melanie Bauer überreicht. Damit werden die bestehenden Strukturen der Stiftung gestärkt und u.a. zwei neue Forschungsgebiete zum Recht der Wärmeversorgung und Recht der Netzinfrastrukturen aufgebaut.

„Das Recht und noch viel mehr die Rechtswissenschaft haben eine dienende, aber trotzdem maßgebliche Funktion für das Gelingen der Energiewende. Die institutionelle Förderung ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich, unsere Arbeit und den eingeschlagenen Weg mit großem Engagement fortzusetzen“, so der wissenschaftliche Leiter der Stiftung, Thorsten Müller. „Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln.“ Auch übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung sind als strategische Arbeitsfelder geplant.

Prof. Dr. Thorsten Müller, Fabian Pause und Melanie Bauer bei der Übergabe des Bescheids mit dem parlamentarischen Staatssekretär Stefan Wenzel

„Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in den vergangenen Jahren mit ihrem einmaligen Profil zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt. Die Forschung der Stiftung analysiert Grundlagen und Entwicklungen, sie zeigt praktische Lösungswege auf und erarbeitet wichtige Ausgestaltungsoptionen für den Gesetzgeber auf allen Ebenen. Angesichts der großen Herausforderungen möchten wir die Stiftung als Zukunftswerkstatt für das Recht der Energiewende mit einer institutionellen Förderung in ihrer unabhängigen Rolle stärken“, so der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel.

Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK wird künftig rund zwei Drittel des Budgets der Stiftung ausmachen. Die weitere Finanzierung erfolgt wie bisher über Projektmittel und private Spenden.

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Vergleichende Gegenüberstellung: Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie

Würzburg, 9. April 2024

Mit der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt es seit Ende 2023 europaweit einen wegweisenden Paradigmenwechsel bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen durch die sog. Beschleunigungsgebiete. In diesen sollen bestimmte Prüfpflichten aus dem europäischen Umweltrecht entfallen, um so Bremsen beim Erneuerbaren-Ausbau zu lösen.

Mit einem gemeinsamen Referentenentwurf dreier Bundesministerien vom 2. April 2024 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie) sollen die Beschleunigungsgebiete für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Derzeit läuft die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf.

Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht haben sich den Entwurf genauer angesehen und mit den Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie abgeglichen. In einer vergleichenden Gegenüberstellung zeigen sie die europarechtlichen Hintergründe auf und geben dabei erste Hinweise zur Umsetzung.

Zur vergleichenden Gegenüberstellung

Energieeffizienzansätze im European Green Deal – Vortrag und Diskussion mit Dr. Maximilian Wimmer

Leipzig, 12. April 2024

Der European Green Deal ist eine ambitionierte Agenda der EU-Kommission, die auf eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft abzielt, die im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freisetzt. Hierzu wurden viele Gesetzgebungsinitiativen angekündigt, die nun von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.

Im Rahmen des 28. Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung wird Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die Energieeffizienzansätze im European Green Deal diskutieren. Thema sind insbesondere die neusten Entwicklungen im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gebäudeeffizienz-Richtlinie. Zudem werden die nächsten Schritte zur Umsetzung in Deutschland näher erläutert und es wird ein Ausblick auf die mögliche zukünftige Entwicklung des deutschen Rechts gegeben. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich.

Prof. Dr. Gabriele Britz wird Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 3. April 2024

Prof. Dr. Gabriele Britz ist Ende März 2024 offiziell in den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht kooptiert worden. Gabriele Britz ist Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und war von 2011 bis 2023 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Größere Bekanntheit erlangte sie unter anderem als Berichterstatterin des Klima-Beschlusses des Verfassungsgerichts im Frühjahr 2021. Als Mitglied des Stiftungsrates wird sie künftig die Stiftung Umweltenergierecht zur inhaltlichen und strategischen Ausrichtung beraten und über den Stiftungszweck wachen.

Gabriele Britz studierte Jura in Frankfurt am Main. Nach Promotion, Referendariat und Forschungsaufenthalten an der John F. Kennedy School of Government der Harvard University und der Yale Law School habilitierte sie 2000. 2001 erhielt sie den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Jena und Bielefeld. 2001 nahm sie einen Ruf der Justus-Liebig-Universität Gießen an und war dort Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der DFG.

2010 wurde Gabriele Britz zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dabei war sie als Berichterstatterin unter anderem für das Umweltrecht zuständig. Nach Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit kehrte sie 2023 nach Gießen zurück. Im März 2024 nahm sie einen Ruf der Goethe-Universität Frankfurt am Main an.

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3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Governance und gute Rechtsetzung

Volkach, 21. und 22. März 2024

Wie steuern wir die Energiewende? Die Frage ist aktueller denn je. Der Rechtsrahmen für die Energiewende ist dabei die zentrale Schlüsselstelle. Aus diesem Grund hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem nun dritten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 21. und 22. März 2024 im unterfränkischen Volkach ihren Fokus auf das Thema Governance und gute Rechtsetzung gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft haben dabei über Steuerungsoptionen der Energiewende diskutiert. Zentrale Themen waren „Gute Rechtssetzung aus volkswirtschaftlicher Praxis“ (Prof. Dr. Justus Haucap), „Governance und KSG – Befund und Perspektiven“ (Prof. Dr. Sabine Schlacke), „Verhaltenssteuerung durch (Energie-)Recht“ (Prof. Dr. Johanna Wolff), „Politische und wissensbasierte Steuerung im Klimaschutzrecht“ (Prof. Dr. Laura Münkler) und „Zeithorizonte der Transformation des Energiesystems im Mehrebenensystem“ (Prof. Dr. Jan Henrik Klement). Zudem sprach Dr. Volker Oschmann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, über die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis.

„Gerade die Rechtsänderungen in den letzten Monaten haben dem Aspekt guter Rechtsetzung zusätzliche Relevanz verliehen. Diese zu reflektieren und Ansatzpunkte für Verbesserungen aus der Forschung und im Austausch mit der Regierungspraxis zu diskutieren, ist ein wichtiger Baustein, um Gestaltungsoptionen für den Rechtsrahmen der Energiewende aufzuzeigen. Unser Format des Professor:innengesprächs ist dafür bestens geeignet“, so Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie?

Würzburg, 21. März 2024

In Heft 1/2024 der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (S. 70-85) geben Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Beschleunigungsbestrebungen des Unionsgesetzgebers beim Erneuerbaren-Ausbau, die ihren Ausgangspunkt im Klimaschutz und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit haben. Näher beleuchtet werden dabei die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung nach Art. 6 EU-Notfall-VO (bzw. dessen Umsetzung in nationales Recht) sowie zum überwiegenden öffentlichen Interesse nach Art. 3 EU-Notfall-VO.

In der seit November 2023 novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll für die Erneuerbaren zudem über Beschleunigungsgebiete ein genehmigungsrechtliches Sonderregime im europäischen Umweltrecht geschaffen werden. In diesen Gebieten sollen bestimmte zeitintensive Umweltprüfungen entfallen oder modifiziert werden. Ferner wird auch dort eine Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse getroffen. Bei alledem ist die geänderte Erneuerbaren-Richtlinie jedoch geprägt von Unklarheiten. Die tatsächliche Beschleunigungswirkung wird daher maßgeblich von deren Konkretisierung und der Nutzung bestehender Spielräume bei der Umsetzung abhängen.

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Datenschutz und Cybersicherheit als zentrale Vorgaben für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Offenbach, 14. März 2024

Im Aufsatz „Technische, ökonomische und rechtliche Aspekte bei der Digitalisierung der Fernwärme“, der in Zusammenarbeit der Projektpartner des Projekts FW-Digital kürzlich im Fachmagazin EuroHeat&Power (Heft 4-5) erschienen ist, stellen Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung dar. Sie gehen vor allem auf die datenschutzrechtlich relevanten Regelungen ein, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten normiert sind. Zudem geben sie einen kurzen Überblick über die Vorgaben der Datensicherheit sowie die neuen Regelungen der Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie II (NIS II), die alsbald in deutsches Recht umgesetzt werden müssen

Änderungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien durch die EU-Strommarktreform?

Berlin, 14. März 2024

Im Zuge der EU-Strommarktreform wurden die Regelungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung verändert. Dies betrifft unter anderem auch die Vorgaben für Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien, die grundsätzlich in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) verankert sind. Diese Änderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz skizzierte Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in seinem Vortrag „RED III und EU-Strommarktreform“ während der BWE-Konferenz Finanzierung und Direktvermarktung am 14. März 2024 in Berlin. Vor allem ging es um die mögliche Notwendigkeit einer Umstellung des bisherigen Marktprämiensystems auf sogenannte „Contracts for Difference“ (CfD).

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 5. März 2024

Auf Einladung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) hat Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit Silke Lüers von der Deutschen WindGuard am 5. März 2024 zu genehmigungsrechtlichen und weiteren Fragen von Flugwindenergieanlagen einen Vortrag gehalten. Insbesondere wurde dabei die immissionsschutz- und luftverkehrsrechtliche Einordnung von Flugwindenergieanlagen thematisiert. Die Untersuchungen dazu erfolgten im Rahmen des Projekts EEG-Erfahrungsbericht Windenergie an Land, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt wurde.

Grüner Wasserstoff in der Industrie: Neue Zielvorgaben und Anrechnungsregeln

Online, 4. März 2024

Künftig soll es im Industriesektor verbindliche Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. So sieht es die Ende letzten Jahres novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Für die Anrechenbarkeit auf diese Zielvorgaben wird im Grundsatz auf bestehende Regeln für den Verkehrssektor zurückgegriffen. Allerdings ist noch nicht abschließend klar, ob für die Industrie auch die gegenwärtig nur für den Verkehrssektor geltende Wasserstoff-Delegierte-Verordnung 1:1 übernommen werden soll. In dieser Verordnung werden Anrechnungsvorgaben im Einzelnen konkretisiert.

Über die neuen Zielvorgaben, die Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff und damit zusammenhängende Auslegungsfragen berichtete Burkhard Hoffmann im Mittagsschnack am 4. März 2024, einem Format des Norddeutschen Reallabors. Der Vortrag knüpft an die Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32 an, welche im November 2023 erschienen ist.

Privilegierung hofnaher Agri-PV-Anlagen als planungsrechtliche Stärkung von PV-Mehrfachnutzungen

Würzburg, 29. Februar 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Hofnahe Agri-PV-Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB: Privilegierte Mehrfachnutzung für weniger Flächenkonkurrenz und mehr Akzeptanz?“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die im letzten Jahr in Kraft getretene Außenbereichsprivilegierung bestimmter Agri-PV-Anlagen. Die Anforderungen der Privilegierungsregelung werden ausführlich für die Rechtsanwendungspraxis aufbereitet. Darüber hinaus gehen die Autoren den Fragen nach, inwieweit die Ausgestaltung der Privilegierung in einem Spannungsverhältnis zu der Hoffnung steht, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Akzeptanz für den Ausbau der Photovoltaik auf der Freifläche zu fördern und wie dieses Spannungsverhältnis rechtstechnisch besser adressiert werden könnte.

Entstanden ist der Aufsatz an der Schnittstelle von Agri-PV und Akzeptanz im Rahmen der Projekte SynAgri-PV sowie SyKonaS-Recht.

Zur Zusammenfassung

 

 

Ein Überblick der energierechtlichen Entwicklungen 2022/2023

Hamburg, 29. Februar 2024

Im Rahmen der 34. Sitzung des Forums Finanzierung und Recht der Erneuerbare Energien Clusteragentur Hamburg gab Dr. Markus Kahles, Forschungsgebietsleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, einen Überblick über wichtige Energierechtsnovellen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Fokus auf das Jahr 2023. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf aktuelle und anstehende Entwicklungen im europäischen und deutschen Energierecht und diskutierte das aktuelle Regelungsumfeld für erneuerbare Energien mit den Teilnehmenden.

Gemeinsame Veröffentlichung eines Konzeptpapiers zur Ergänzung des Mechanismus von § 14a EnWG

München/Würzburg, 28. Februar 2024

In einem gemeinsamen Konzeptpapier der Stiftung Umweltenergierecht mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Verbundprojekt unIT-e² befassen sich die Forschenden mit einer marktbasierten Ergänzung des § 14a EnWG-Mechanismus. Dieser betrifft die sogenannte „Dimmung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung und wurde zuletzt durch zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur näher ausgestaltet.

In dem Papier mit dem Titel „Der unIT-e² KOALA Ein anreizbasierter Mechanismus zur Koordination netzorientierter Steuerungsvorgänge“ geht es um die Koordination des Flexibilitätseinsatzes im Engpassfall auf Basis kurzfristiger Kapazitätsauktionen. Dadurch lassen sich Leistungsbeschränkungen in Engpassfällen bedarfsgerechter verteilen. Außerdem werden Lastverschiebungen über marktliche Mechanismen angereizt. Dr. Tobias Klarmann und Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht haben die rechtliche Umsetzbarkeit des Konzepts geprüft und herausgearbeitet, dass das Konzept mit dem bestehenden Rechtsrahmen auf nationaler und EU-Ebene kompatibel ist.

 

 

Anhörung zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG und der Perspektiven des Freiflächenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Würzburg/Schwerin, 22. Februar 2024

In der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Stellung genommen. Die Änderungen sind insbesondere zur Umsetzung der Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) erforderlich, wonach in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche bis spätestens Ende 2027 und 2,1 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen sind.

Dr. Nils Wegner zeigte auf, dass der Gesetzentwurf aktuell auf eine Minimalumsetzung der Vorgaben abzielt und machte deutlich, wie die Umsetzung ambitionierter, aber auch rechtssicherer gemacht und dadurch auch der Vollzug erleichtert werden könnte. Mit Blick auf den Ausbau der Photovoltaik wurde eine schnellstmögliche Fortschreibung das Landesraumentwicklungsprogramms empfohlen, da ansonsten die derzeitigen Hemmnisse in Mecklenburg-Vorpommern nicht überwunden werden könnten.

Diesen neuen Pflichten unterliegen Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Berlin, 21. Februar 2024

Im November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden eine Vielzahl von Unternehmen nach § 16 EnEfG verpflichtet, im Unternehmen entstehende Abwärme möglichst zu vermeiden und die dennoch entstehende unvermeidbare Abwärme, soweit dies möglich und zumutbar ist, (wieder-)zuverwenden. Daneben werden diese Unternehmen gemäß § 17 EnEfG verpflichtet beim Aufbau einer Plattform für Abwärme zu unterstützen und hierfür jährlich die erforderlichen Informationen mitzuteilen.

Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht setzt sich in seiner aktuellen Kommentierung mit den neuen Pflichten auseinander und analysiert diese auch im Hinblick auf Unklarheiten bei der Rechtsanwendung.

Die Beschleunigungsgebiete nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht

Würzburg, 8. Februar 2024

Das Konzept der „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ bildet das Herzstück der mit Wirkung zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023. Die Beschleunigungsgebiete führen zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren und bieten ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial. Allerdings gehen damit auch zahlreiche neue, zusätzliche Anforderungen einher, die von Unklarheiten und Inkonsistenzen in der Richtlinie geprägt sind. Diese gilt es bei der Umsetzung in nationales Recht – für die enge Fristen gesetzt sind – zu beseitigen und pragmatische Lösungen im Sinne des Klimaschutzes zu finden.

Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht zeigen in der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 35 auf, welche Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume für den nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung bestehen.

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Windenergieflächen für das Saarland

Würzburg/Saarbrücken, 7. Februar 2024

Dr. Nils Wegner hat auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes heute einen Vortrag zu den bauleitplanerischen Fragestellungen der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) gehalten. Das Saarland will sich abweichend von den nach WindBG geforderten 1,8 Prozent das Ziel setzen, 2,0 Prozent des Landes bereits bis Ende 2030 und nicht erst Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen. Umgesetzt werden sollen die Ausweisungen auf der Ebene der Gemeinden.

Dr. Nils Wegner zeigte, welche Neuerungen hier bei der Ausweisung von Windenergiegebieten zu beachten sind, unter welchen Voraussetzungen Flächen auf die Ziele anrechenbar sind und wie deren Erreichen festgestellt wird. Im Anschluss hieran wurden zahlreiche Einzelfragen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden des Saarlandes diskutiert um Orientierung für die anstehenden Planungsverfahren zu geben.

Deutschlandtempo im „new normal“? Beitrag aus den Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht als Fachaufsatz

Würzburg, 31. Januar 2024

Deutschlandtempo im Zulassungsrecht als „new normal“? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Peter Schütte von BBG und Partner am 28. September 2023 bei den 25. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht. Auf Basis des Vortrags wurde nun ein Aufsatz von Peter Schütte und Sarah Langstädtler in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.

Der Beitrag befasst sich mit den Beschleunigungsmaßnahmen im Zulassungsrecht von Infrastrukturvorhaben mit Fokus auf den Gesetzgebungsinitiativen seit dem Frühjahr 2022. Das Ergebnis: Einige Instrumente zur Bewältigung einer drohenden Gasversorgungskrise seien nur Ausnahmevorschriften, gleichzeitig werde aber mit der Ausweitung der Gesetzgebungsinitiativen auf deutscher und europäischer Ebene dauerhaft ein „neues Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht etabliert.

Vorgaben für Heizungen und Gebäudeeffizienz: Vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Würzburg, 30. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zudem werden auf EU-Ebene neue Effizienzvorgaben für Gebäude auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund geht die neue Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 34 von Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau und Dr. Markus Kahles der Frage nach, welches Maß an Pflichten Gebäudeeigentümern zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz aus verfassungsrechtlicher Sicht auferlegt werden darf.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und auch die Effizienzanforderungen im künftigen EU-Recht bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht mit der Eigentumsgarantie in Einklang gebracht werden könnten.

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Das neue EU-Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr: Zusätzliches Instrument für die nationalen THG-Minderungsziele

Berlin, 22. und 23. Januar 2024

Beim diesjährigen Fuels of the Future-Kongress in Berlin stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht das neue EU-Emissionshandelssystem für (unter anderem) den Straßenverkehr vor, welches ab 2027 den Mitgliedstaaten als zusätzliches Instrument bei der Erreichung ihrer nationalen Treibhausgas-Minderungsziele (THG) nach der EU-Lastenteilungsverordnung helfen soll.

Jana Nystens Vortrag fügte sich damit in die weitere Diskussion im Zentrum der Veranstaltung ein, wie die Politik in Deutschland und der EU gestaltet werden muss, um eine Balance zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu finden und die Energiewende zu vollziehen. Sie betonte insbesondere die Bedeutung des Zusammenspiels der unterschiedlichen Maßnahmen – auf EU- und nationaler Ebene – im Mehrebenensystem. Dies wurde auch mit dem Publikum diskutiert, am Beispiel der Erneuerbare-Energien-Quote bzw. der THG-Quote nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Neue Vorgaben für die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds: Was bedeutet das für die deutsche Klimagelddebatte?

Würzburg, 17. Januar 2024

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 33 „Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU – Überblick sowie Finanzierung eines Klimagelds in Deutschland“ setzen sich Ronja Busch und Kimberly Harder von der Stiftung Umweltenergierecht mit den neuen Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem neuen Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten auseinander. Die Autorinnen diskutieren zudem, ob ein nationales Klimageld aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems oder aus den Mittelzuweisungen des Klima-Sozialfonds finanziert werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie nun eine echte Rechtspflicht zur ausschließlichen Verwendung der Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung für energiewendebezogene, klimaschützende oder soziale Zwecke enthält. Auch bei der Verwendung der Mittelzuweisungen aus dem Klima-Sozialfonds macht der europäische Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Mittelverwendung.

Zur Einführung eines Klimageldes in Deutschland analysieren die Autorinnen die Möglichkeiten, dieses aus den Einnahmen der europäischen CO2-Bepreisung zu finanzieren. Hier sehen sie rechtliche Unsicherheiten. Zugleich zeigen sie aber auch mögliche Lösungsansätze auf.

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PV-Freiflächenanlagen: Auf die Gemeinden kommt es an!

Rendsburg, 16. Januar 2024

Auf Einladung der ARGE Netz hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute vor rund 250 Teilnehmenden auf der Regionalkonferenz „Energiewende Regional – Die Kraft der Gemeinden“ zu Neuerungen bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen vorgetragen.

Auch wenn der Gesetzgeber für die Flächenbereitstellung jüngst zwei Privilegierungstatbestände im Planungsrecht geschaffen hat, so dass ein Bebauungsplan nicht mehr auf allen Flächen Voraussetzung für PV-Freiflächenanlagen ist, so bleiben die Gemeinden doch zentraler Akteur. „Auf die Gemeinden kommt es an“, ist sich Dr. Nils Wegner dann auch sicher und begründete dies auch in der Diskussion mit den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs sind weitere Neuerungen im Rechtsrahmen angekündigt. Die Rechtslage entwickelt sich weiterhin dynamisch, die Stiftung Umweltenergierecht will hier Orientierung geben.