Fokus Umweltenergierecht
Update zum EU-Energie-Winterpaket
Datum: Dienstag, 23. Oktober 2018, 11:30-18 Uhr
Ort: Congress Centrum Würzburg, Pleichertorstraße, 97070 Würzburg
Inhalt
Die Trilogverhandlungen zum EU-Energie-Winterpaket zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission sind weit fortgeschritten. Die ersten Einigungen für den neuen Rechtsrahmen bis 2030 liegen vor. Während für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die Governance der Energieunion nunmehr Gewissheit herrscht, werden die Regelungen für eine Neuordnung des Elektrizitätsbinnenmarktes erst im zweiten Halbjahr 2018 zwischen den europäischen Institutionen ausgehandelt .
Vor diesem spannenden Hintergrund haben wir uns am 23. Oktober 2018 in Würzburg mit den vereinbarten und noch anstehenden Entscheidungen beschäftigt. Dabei handelte es sich um unser mittlerweile siebtes Fachgespräch im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Vorhabens „EU-ArchE – Eine neue EU-Architektur für die Energiewende“. Unter dem Titel „Update zum EU-Winterpaket“ haben wir uns im Verlauf der Veranstaltung mit ausgewiesenen Experten die in der EU gefundenen Kompromisse analysiert und insbesondere auch mit Referenten und Teilnehmern diskutiert, welche Auswirkungen der neue Rechtsrahmen für die weitere Entwicklung der Energiewende in Deutschland haben wird.
Programm
23. Oktober 2018
11:00 Uhr
Eröffnung des Tagungsbüros und Begrüßungskaffee
11:30 Uhr
Begrüßung und Einführung
Charlotte Ruhbaum, Stiftung Mercator
Fabian Pause, LL.M. Eur., Stiftung Umweltenergierecht
11:45 Uhr
Der neue europäische Rechtsrahmen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis 2030 – Wie robust ist die neue Governance für die Zielerreichung?
Überblick über die Inhalte der beschlossenen neuen Rechtsakte
Dr. Anne-Maria Ide, EU-Kommission
Bewertung durch das BMWi und Ausblick auf den deutschen Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) in den Bereichen Erneuerbare Energien und Strommarkt mit Zielen bis 2030
Dr. Niels Anger, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Kommentar aus zivilgesellschaftlicher Sicht
Laura Krug, Deutsche Umwelthilfe e.V.
Diskussion mit den Referenten
Moderation: Fabian Pause, LL.M. Eur., Stiftung Umweltenergierecht
13:30 Uhr
Mittagspause mit Imbiss
14:30 Uhr
Bedeutung der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Energiewende in Deutschland
Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Erneuerbaren-Strom
Holger Schneidewindt, Verbraucherzentrale NRW
Bürgerenergie: Erneuerbare-Energien- Gemeinschaften
Dr. Bettina Hennig, Rechtsanwälte von Bredow Valentin Herz
Förderung von Erneuerbaren-Strom und die Reform der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL)
Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht
Diskussion mit den Referenten
Moderation: Fabian Pause, LL.M. Eur., Stiftung Umweltenergierecht
16:00 Uhr
Kaffeepause
16:30 Uhr
Aktueller Stand der Verhandlungen zum Strommarktpaket: Was wird sich für Erneuerbare ändern?
Wird der neue Strommarkt tatsächlich „fit“ für Strom aus erneuerbaren Energien?
Dr. Dörte Fouquet, Rechtsanwälte BBH Brüssel
Und in Deutschland? – Ein erster Blick auf die geplanten Redispatch-Regeln im EnWG
Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), Stiftung Umweltenergierecht
Welche Chancen, welche Risiken ergeben sich für die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?
Peter Ugolini-Schmidt, Elektrizitätswerke Schönau
Diskussion mit den Referenten
Moderation: Fabian Pause, LL.M. Eur., Stiftung Umweltenergierecht
18:00 Uhr
Verabschiedung
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht