18. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht
Energiewenderecht 2021 – Entwicklungsperspektiven in der neuen Legislaturperiode
Datum: Mittwoch, 18. Oktober 2017, 8:30-17 Uhr
Ort: Congress Centrum Würzburg, Pleichertorstraße, 97070 Würzburg
Inhalt
Rund 120 Teilnehmer waren am 18. Oktober der Einladung der Stiftung zu den 18. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht gefolgt. Diese standen unter der Überschrift „Energiewenderecht 2021 – Entwicklungsperspektiven in der neuen Legislaturperiode“. Just an dem Tag, an dem die Sondierungsgespräche der möglichen Jamaika-Koalitionspartner begannen, versuchten die Referentinnen und Referenten der Tagung den energiepolitischen Handlungsrahmen für die kommenden vier Jahre zu vermessen – und zwar aus unterschiedlichster Perspektive: In den einzelnen Vorträgen und Panels kamen Wissenschaftler und NGO-Vertreter, EU-Kommission, BMWi, BNetzA sowie Vertreter der Anlagenbetreiber und Finanzierer gleichermaßen zu Wort.
Während das Pariser Klimaabkommen ein globales Ziel gesetzt hat und die EU mit ihrem „Winterpaket“ versucht, die Energiewende im Binnenmarkt ab 2020 neu zu organisieren, steht die Bundesrepublik kurz davor, ihr Klimaziel für 2020 zu verfehlen. Weitgehender Konsens herrschte darüber, dass CO2 stärker bepreist werden muss. Auch stehen grundsätzliche Weichenstellungen im Strommarktdesign an, die sich kaum länger aufschieben lassen, etwa ein Zielsystem für staatlich veranlasste Preisbestandteile. Kontrovers diskutiert wurden die Ursachen und Auswirkungen einer möglichen Aufsplittung der gemeinsamen deutschen Strompreiszone. In Sachen Akzeptanzsicherung für die Energiewende wurde die Frage nach dem Nutzen der Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG sehr grundsätzlich aufgeworfen. Aus dem Publikum kamen auch Kommentare, dass die Förderlandschaft zu komplex geworden sei und eine wachsende Zahl an Akteuren in der Erneuerbaren-Branche vom Gesetzgeber Marktbedingungen erwarte, in denen sie sich auch ohne Förderung behaupten können.
Für welche Weichenstellungen sich die künftige Regierungskoalition tatsächlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Das, was schlussendlich im Bundesgesetzblatt stehen soll, wird die Stiftung Umweltenergierecht jedenfalls weiter begleiten – mit ihren Veranstaltungen, aber auch in Diskussionspapieren und Studien.
Programm
18. Oktober 2017
08:30 Uhr
Eröffnung des Tagungsbüros und Begrüßungskaffee
09:00 Uhr
Begrüßung
Thorsten Müller
Energiewende(recht) nach Paris: Welche Treiber werden die Rechtsentwicklung prägen?
09:05 Uhr
Was muss passieren, um das Pariser Klimaschutzregime ernsthaft umzusetzen?
Christoph Bals, Germanwatch
09:35 Uhr
Was bedeutet die Umsetzung des Klimaschutzplans für die Strom- und Wärmeversorgung sowie den Verkehr?
Prof. Dr. Frithjof Staiß, Expertenkommission Monitoring der Energiewende
(Weitere Autorin des Vortrags: Maike Schmidt)
10:05 Uhr
Was will die EU mit ihrem Paket „Clean Energy for all Europeans“ erreichen und was kann sie beitragen?
Jan Steinkohl, Europäische Kommission, Generaldirektion Energie
10:35 Uhr
Podiumsdiskussion
11:30 Uhr
Mittagspause
Strompreisbestandteile, Dezentralität, Sektorenkopplung – die Neuvermessung der Energielandschaft
13:00 Uhr
Welche Weichenstellungen sind im Energiemarktdesign zu treffen?
Dr. Christoph Maurer, Consentec GmbH
13:25 Uhr
Welche europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume gibt es für Strompreiszonen und Strompreisbestandteile?
Dr. Hartmut Kahl, Stiftung Umweltenergierecht
13:50 Uhr
Podiumsdiskussion mit den Referenten sowie
Dr. Ulrike Wolf, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Björn Spiegel, Leiter Strategie&Politik ARGE Netz
14:30 Uhr
Kaffeepause
Endstation Ausschreibung? Wie sieht die Förderlandschaft der Erneuerbaren der Zukunft aus?
15:00 Uhr
Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung – Erfahrungen und Ausblick
Christina Flaskühler, Bundesnetzagentur
15:25 Uhr
Zwischen Akteursvielfalt und Zielerreichung: Bürgerenergiegesellschaften im Fokus einer Nachjustierung des Ausschreibungsdesigns
Katherina Grashof, IZES GmbH
15:45 Uhr
Gemeinsam, geöffnet, innovativ: Die neuen Ausschreibungsmodelle im EEG und ihr europarechtlicher Hintergrund
Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht
16:05 Uhr
Podiumsdiskussion mit den Referenten sowie
Hanna Schumacher, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Christian Marcks, GLS Gemeinschaftsbank eG
16:50 Uhr
Auf dem Weg in die Komplexitätsfalle? – Ein Fazit zu den anstehenden Rechtsänderungen der beginnenden Legislaturperiode
Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht
17:00 Uhr
Ende der Tagung