Fokus Umweltenergierecht
Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen – Zwischen Flexibilität, Beschleunigung und Rechtssicherheit
Datum: Dienstag, 14. November 2017, 9-17 Uhr
Ort: NOVUM Businesscenter, Schweinfurter Str. 11, 97080 Würzburg
Inhalt
Rund 60 Teilnehmer des Expertenworkshops diskutieren Herausforderung beim Genehmigungsprozess vom Vorverfahren bis zu nachträglichen Änderungen.
Wie können Flexibilität, Beschleunigung und Rechtssicherheit bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen gestärkt werden? Dieser Frage ging der Expertenworkshop zum Windenergierecht der Stiftung Umweltenergierecht am 14. November nach.
Bei Windenergieanlagen stellt nicht nur das eigentliche Genehmigungsverfahren die Behörden und Vorhabenträger vor große Herausforderungen, auch schon im Vorfeld und nach Erteilung der Genehmigung können sich zahlreiche Fragen stellen. Für einen erfolgreichen Windenergieausbau sind daher alle Phasen – vom Vorverfahren über das Genehmigungsverfahren bis hin zum Genehmigungsbescheid und nachträglichen Änderungen – in den Blick zu nehmen.
Abstimmungsbedarf zwischen Theorie und Praxis
Vor diesem Hintergrund diskutierten rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen zum Vorverfahren und zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Verzahnung von Planungs- und Genehmigungsebene, zu Fragen einer Typenänderung und der Möglichkeit einer typenunabhängigen Genehmigung und schließlich noch zu nachträglichen Änderungen am Beispiel der Ansiedlung windsensibler Tierarten.
Zu den Vorträgen der Experten gab es eine lebhafte Diskussion, die in vielen Bereichen noch Abstimmungsbedarf zwischen Theorie und Praxis zeigte, aber auch zahlreiche mögliche Ansatzpunkte für Verbesserungen des Rechtsrahmens zu Tage förderte. Beides wird die Stiftung Umweltenergierecht auch in Zukunft eingehend untersuchen (siehe auch Artikel zum Forschungsprojekt „NeuPlan Wind“).
Der Workshop war Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsvorhabens „Windenergierecht – Planung, Genehmigung und Förderung im Föderalismus“ (WindPlan – FKZ 03MAP307).
Programm
14. November 2017
09:00 Uhr
Eröffnung des Tagungsbüros
09:30 Uhr
Begrüßung und Einführung
Frank Sailer, Stiftung Umweltenergierecht
Block 1: Vorverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung
09:40 Uhr
Die Antragstellungsphase aus Behördensicht – zwischen beraten, beschleunigen und vollständig beantragen
Daniel Markus, Landesamt für Umwelt Brandenburg, Potsdam
10:00 Uhr
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen
Dr. Andreas Hinsch, Blanke|Meier|Evers, Bremen
10:30 Uhr
Diskussion
Block 2: Genehmigungsverfahren – Verzahnung von Planungs- und Genehmigungsebene
11:00 Uhr
Pläne als Herausforderung für die Genehmigungsbehörden
Monika Agatz, Kreisverwaltung Borken
11:30 Uhr
Kommentar: Konfliktlösung auf Planungsebene
Thomas Aufleger, NWP Gesellschaft für Planung und Forschung, Oldenburg
11:50 Uhr
Diskussion
12:20 Uhr
Mittagessen mit Imbiss
Block 3: Genehmigungsbescheid – zwischen Typenänderung und Typenunabhängigkeit
13:15 Uhr
Impulsvortrag: Die Typenänderung im Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen
Frank Sailer, Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg
13:30 Uhr
Typenunabhängige Genehmigung als Zukunftsmodell für die Windenergie?
Katharina Luther, Noerr LLP, Frankfurt
14:00 Uhr
Kommentar: Herausforderungen aus Betreiber- und Projektierersicht
Ralf Krüger, juwi, Wörrstadt
14:15 Uhr
Diskussion
15:00 Uhr
Kaffeepause
Block 4: Nach der Genehmigungserteilung – Die nachträgliche Ansiedlung windsensibler Tierarten
15:30 Uhr
Der Umgang mit nachträglichen Änderungen als naturschutzfachliche Herausforderung
Klaus-Ulrich Battefeld, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden
16:00 Uhr
Herausforderungen und Lösungen aus rechtlicher Sicht
Dr. Marcus Lau, Füßer & Kollegen, Leipzig
16:30 Uhr
Diskussion
17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Im Anschluss
19:30 Uhr
Abendessen (auf Selbstzahlerbasis)
Bürgerspital Weinstuben, Theaterstraße 19, 97070 Würzburg