Fokus Umweltenergierecht
Bürgerenergie und Recht – aktuelle Entwicklungen
Datum: 27. April 2016
Ort: Kolping-Akademie, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg
Inhalt
Im Rahmen des Workshops standen
- die Konturen eines Bürgerenergierechts,
- die rechtlichen Entwicklungen im Bereich von Ausschreibungen und deren Folgen für die Bürgerenergie,
- der Rechtsrahmen für Eigen- und Direktversorgungsmodelle sowie die regionale Grünstromkennzeichnung
im Mittelpunkt der Diskussionen.
Der Workshop ist Teil des von der Haleakala-Stiftung geförderten Vorhabens „Zukunft Bürgerenergiewende – Energiewende für innovative Klimaschutzprojekte“ und bildet den Auftakt zu einer Reihe weiterer Workshops und Fachgespräche zum Rechtsrahmen der Bürgerenergie.
Die Veranstaltung war an all die gerichtet, die zum Thema Bürgerenergie in Praxis, Beratung und Forschung tätig sind.
Programm
26. April 2016
19.30 Uhr
Abendessen
Weinstuben Juliusspital, Juliuspromenade 19, 97070 Würzburg
27. April 2017
08.30 Uhr
Eintreffen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
09.00 Uhr
Begrüßung
Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht
09.10 Uhr
Gibt es ein Recht der Bürgerenergie?
Ilka Hoffmann, Stiftung Umweltenergierecht
Block 1
Ausschreibungen – Der Rechtsrahmen des Systemwechsels und mögliche Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte
9.40 Uhr
Europa: Die „de-minimis Regel“ in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Fabian Pause, Stiftung Umweltenergierecht
9.50 Uhr
Nutzeneffekte von Bürgerenergie und Bewertung von Regelungsalternativen im Ausschreibungsdesign
Katherina Grashof, Institut für Zukunftsenergiesysteme gGmbH IZES, Berlin
10.20 Uhr
Ausschreibungsdesign für Windenergie an Land: Herausforderungen und Sonderregelungen für kleine Akteure
Silvana Tiedemann, ECOFYS, Berlin
10.50 Uhr
Diskussion
Block 2
Der Rechtsrahmen für Eigen- und Direktversorgungsmodelle und regionale Grünstromkennzeichnung
11.30 Uhr
„Prosumer“ in der Energy Union: Eine Annäherung an einen schillernden Begriff
Fabian Pause, LL.M., Stiftung Umweltenergierecht
11.45 Uhr
Die bisherige Rechtslage und der Einfluss aktueller Entwicklungen auf Eigenversorgungsmodelle
Margarete von Oppen, Rechtsanwältin, Geiser & von Oppen Rechtsanwälte , Berlin
12.15 Uhr
Diskussion
12.30 Uhr
Mittagsimbiss
13.30 Uhr
Rechtliche Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstrommodelle
Dr. Steffen Herz, Rechtsanwalt, von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte, Berlin
14.00 Uhr
Der Rechtsrahmen und die regionale Vermarktung von EEG-gefördertem Strom – (Zwischen-) Ergebnisse der Arbeitsgruppe Regionale Grünstromkennzeichnung beim BMWi
Dr. Fabian Sösemann, GP Joule GmbH, Berlin
14.30 Uhr
Rechtliche Hürden bei Bürgerenergieprojekten – was fordern Kleinanlegerschutzgesetz und Kommunalwirtschaftsrecht?
Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt, Greenpeace Energy, Hamburg
15.00 Uhr
Diskussion
15.15 Uhr
Kaffeepause
Block 3
Zukunft der „Bürgerenergiewende“
15.30 Uhr
Gesprächs- und Diskussionsrunde: Die Zukunft von Bürgerenergieprojekten – Erwartungen der Marktakteure an den Rechtsrahmen
Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt, Greenpeace Energy, Hamburg
Lisa Badum, Naturstrom AG, Düsseldorf
René Groß, LL.M., Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle DGRV, Berlin
16.30 Uhr
Ende der Veranstaltung