Online-Seminar

Das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG 2023 – eine Zwischenbilanz

 

Datum: Donnerstag, 16. November 2023

Uhrzeit: 9:00-10:00 Uhr

Teilnahmebeitrag: kostenfrei

Inhalt

Mit dem § 2 EEG 2023 wollte der Bundesgesetzgeber die Bedeutung der erneuerbaren Energien gegenüber anderen Belangen stärken und damit den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen. Dabei wurde den Erneuerbaren ein „überragendes öffentliches Interesse“ und ein Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ zugeschrieben. Kann diese Neuerung den Ausbau der wirklich beschleunigen? Ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht hat § 2 EEG 2023 näher untersucht und in einer umfassenden Studie nun eine erste Bilanz gezogen, die durchaus positiv ausfällt.

In unserem kostenfreien Online-Seminar „Das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG 2023 – eine Zwischenbilanz“ erläutern wir Hintergrund und Funktionsweise von § 2 EEG 2023, zeigen die Behörden- und Gerichtspraxis anhand von Beispielen auf und beantworten offene Fragen zur neuen Regelung.

Vortragsfolien

Die Vortragsfolien finden Sie hier.

 

Organisatorisches

Unsere Online-Seminare führen wir mit Hilfe der Software GoToWebinar durch. Welche technischen Möglichkeiten der Teilnahme es gibt, erfahren Sie hier.

Organisatorische Fragen zur Veranstaltung beantworten wir unter: tagung@stiftung-umweltenergierecht.de

Stiftung Umweltenergierecht
Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg
Telefon +49 931 794077-0
Fax +49 931 794077-29
E-mail: mail@stiftung-umweltenergierecht.de