Fokus Umweltenergierecht

Anrechnung von grünem Wasserstoff im Verkehr und in der Industrie – Vorgaben aus nationalem und europäischem Recht

Datum: 26. September 2024
Uhrzeit: 12:30 Uhr – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin
Teilnahmebeitrag: kostenfrei

Inhalt

Mit der Delegierten Verordnung zu erneuerbarem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) hat die EU-Kommission vergangenes Jahr den Rahmen gesetzt, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von grünem Wasserstoff von den Mitgliedsstaaten auf die EE-Ziele im Verkehrssektor angerechnet werden darf. Vor kurzem hat die EU-Kommission zudem die Delegierte Verordnung geändert und die Vorgaben für die Produktion von Wasserstoff auf alle Sektoren erweitert. Damit gelten die Vorgaben auch, wie bereits erwartet, künftig für den Industriesektor. Für den Verkehrssektor sind die Vorgaben durch die Novelle der 37. BImSchV dieses Jahr bereits umgesetzt worden, für die Industrie steht die nationale Umsetzung noch aus.

Dementsprechend ist unser Workshop zweigeteilt. Zum einen wollen wir Ihnen zusammen mit Experten die Umsetzung der Anrechnungsregeln für den Verkehrssektor in der 37. BImSchV und Anwendungsfragen vorstellen und mit Ihnen diskutieren. Wie sind die Anrechnungsregeln im Einzelnen? Welche Anwendungsprobleme sieht die Praxis und die Zertifizierer?

Zum anderen wollen wir mit Ihnen einen Blick in die Zukunft wagen, wie die Umsetzung für den Industriesektor durch eine Quote und Anrechnungsregeln für grünen Wasserstoff aussehen könnte. Hierfür wollen wir auch in die Niederlande schauen, die bereits ein System hierfür entwickelt haben.

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Ihre Ansprechpartnerin

Nadine Wilhelm
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel.: +49-931-79 40 77-12
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