Dissertationspreis Umweltenergierecht erstmals verliehen
Die Stiftung Umweltenergierecht zeichnete mit dem Dissertationspreis Umweltenergierecht 2013 zwei Rechtswissenschaftler für ihre herausragenden Dissertationen zur Transformation der Energieversorgung aus. Der erstmals verliehene und mit 5.000 € dotierte Dissertationspreis Umweltenergierecht wurde am 10. Oktober erstmalig vergeben. Er geht zu gleichen Teilen an
Frau Dr. Eun-Kyung Lee für ihre Arbeit „Umweltrechtlicher Instrumentenmix und kumulative Grundrechtseinwirkungen – Überlegungen am Beispiel des Energierechts“ und
Herrn Dr. Carsten König für seine Arbeit „Engpassmanagement zur Bewirtschaftung knapper Kapazitäten in den deutschen und europäischen Stromnetzen“.
Die Verleihung fand im Rahmen eines Empfangs der Stiftung Umweltenergierecht anlässlich der 10. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht „Energiewende im Föderalismus“ in der Zehntscheune des Juliusspitals in Würzburg statt.
Mit dem Dissertationspreis zeichnet die Stiftung Umweltenergierecht herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung aus, um Arbeiten junger Rechtswissenschaftler zu würdigen, die mit ihren Analysen des bestehenden Rechtsrahmens und Untersuchungen zur Entwicklung der zukünftigen gesetzlichen Vorgaben im deutschen, europäischen und internationalen Recht einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Transformationsprozesses unserer Energieversorgung leisten. „Mit dem Dissertationspreis will die Stiftung Umweltenergierecht neben der Würdigung junger Rechtswissenschaftler auch dazu ermuntern, sich im Rahmen einer juristischen Promotion mit den vielfältigen rechtswissenschaftlichen Fragestellungen der Energiewende zu befassen“, erläutert Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. „Angesichts der Herausforderungen zum Schutz des Klimas, die uns durch den aktuellen IPCC-Bericht gerade wieder deutlich vor Augen geführt worden sind, werden in den nächsten Jahren weitere vielfältige und grundlegende Anpassungen im Rechtsrahmen für die Energienutzung erfolgen müssen. Dadurch wird der Forschungsbedarf weiter zunehmen. Dissertationen bieten eine sehr gute Möglichkeit, sich intensiv mit einer offenen Frage zu befassen und können so einen wertvollen Beitrag zur Lösung der Probleme liefern.“
Die Auswahl erfolgte durch eine mit fünf renommierten Rechtswissenschaftlern besetzte Jury. Ihr gehören an: Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Ines Härtel (Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Franz Reimer (Justus-Liebig-Universität Gießen), Prof. Dr. Sabine Schlacke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg).