Der Dissertationspreis Umweltenergierecht 2019 geht an Dr. Franziska Lietz und Dr. Lars Kindler
Am Abend des 17. September 2019 verlieh die Stiftung Umweltenergierecht in der Würzburger Zehntscheune zum vierten Mal den mit 5.000 Euro dotierten Preis. Die Jury hat sich in diesem Jahr für zwei Preisträger entschieden, deren Promotionen die thematische und wissenschaftliche Bandbreite des Umweltenergierechts spiegeln. „Frau Dr. Lietz begeistert uns mit ihrer Arbeit zum rechtlichen Rahmen für die Power-to-Gas-Stromspeicherung genauso wie Herr Dr. Kindler mit seiner Dissertation „Steuerungskraft der Raumordnungsplanung – Am Beispiel akzeptanzrelevanter Konflikte der Windenergieplanung. Beide gehen interdisziplinäre rechtsgebietsübergreifende Querschnittsfragestellungen an und verstehen dabei, eine scheinbar unübersehbare Problemvielfalt plausibel abzuschichten“, begründete Professor Dr. Helmuth Schulze-Fielitz im Namen der gesamten Jury die Wahl der Preisträger.
Um herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen, verleiht die Stiftung Umweltenergierecht seit 2013 im zweijährigen Turnus den Dissertationspreis Umweltenergierecht aus. Die fünfköpfige Jury besteht aus fünf renommierten Rechtswissenschaftlern: Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Ines Härtel (Europa-Universität Viadrina Frankfurt an der Oder), Prof. Dr. Markus Ludwigs (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Prof. Dr. Sabine Schlacke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg).
Der Dissertationspreis wird im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben. Die Stiftung Umweltenergierecht fördert mit dem Programm angehende Juristinnen und Juristen im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts über die universitäre Ausbildung hinaus.
Das Studien- und Dissertationsprogramm wurde im Jahr 2019 finanziell unterstützt von
unseren Programmpartnern
sowie den Kanzleien
Osborne Clarke, Gaßner und Groth, Siederer & Collegen und
von Bredow Valentin Herz.