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Netzpaket schafft erstmals Regelungen für Reservierungsverfahren im EnWG

Würzburg, 1. Juli 2026

In der neunten Ausgabe der Online Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket befassten sich Dr. Johannes Hilpert und Dr. Wieland Lehnert mit der geplanten Regelung zu Reservierungsverfahren für den Netzanschluss. Nach einem Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen zu Reservierungsverfahren wurde die geplante Vorschrift des § 17f EnWG-E näher vorgestellt. Im Mittelpunkt standen die Fragen, für welche Netzanschlüsse und Akteure die neuen Vorgaben gelten sollen und welche Anforderungen künftig an Reservierungsverfahren gestellt werden. Dabei wurden insbesondere offene Auslegungs- und Anwendungsfragen sowie das Verhältnis zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beleuchtet.

Die letzte Ausgabe unserer Online Seminarreihe vor der Sommerpause folgt am Mittwoch, den 08. Juli 2026, und steht unter dem Motto „Zwischenfazit zur Sommerpause: Unser Gesamteindruck und Ihre Fragen zu EEG 2027 & Netzpaket“.

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Setzen rechtliche Unsicherheiten beim Rückbau Anreize für eine naturarme Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen?

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2026

Im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Forums „Naturverträgliche Solarparks“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) referierte Michaela Scharpf von der Stiftung Umweltenergierecht zu natur- und artenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Rückbau von PV-Freiflächenanlagen und der Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Folgenutzung stellen können.

Die daraus resultierenden Unsicherheiten können Anlagenbetreiber dazu anreizen, durch entsprechende Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Naturbestand auf der Anlagenfläche möglichst gering zu halten, um beim Rückbau nicht dem Verbots- und Pflichtregime des Natur- und Artenschutzrechts zu unterfallen. Abgerundet wurde der Vortrag durch eine Diskussion unter den Teilnehmenden, inwieweit der Rückbau oder das Repowering von PV-Freiflächenanlagen heute schon praxisrelevant sind und einer näheren rechtlichen Betrachtung bedürften.

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Vollversammlung des Wasserstoffbündnis Bayern: Vortrag zu Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht

München, 24. Juni 2026

Im Rahmen der energiewirtschaftlichen Fachmesse „The smarter E Europe“ hat heute in München die 7. Vollversammlung des Wasserstoffbündnis Bayern stattgefunden. Auf Einladung des Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) hat Christoph Kisker von der Stiftung Umweltenergierecht einen Impulsvortrag zu aktuellen Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht gehalten. Dabei erläuterte er die Bedeutung der Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote für den Wasserstoffmarkthochlauf. Außerdem ging er auf offene Punkte im Rechtsrahmen ein und zeigte auf, welche Veränderungen sich durch die Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) sowie die Überprüfung der Strombezugskriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch die Europäische Kommission ergeben könnten. Im Anschluss an den rechtlichen Impuls diskutierten auf dem Podium unter anderem Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, und Prof. Dr. Veronika Grimm, Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats und Co-Vorständin von H2.B, zur Zukunft der Wasserstoffwirtschaft in Bayern.

EU-rechtliche Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlussansprüchen – Vorab-Einblick in die Würzburger Studie Nr. 48

Würzburg, 24. Juni 2026

In der achten Ausgabe der Online Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket befassten sich Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles mit den EU rechtlichen Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlüssen sowie zur Entschädigung bei Netzengpässen. Damit knüpften sie an eine frühere Webinarfolge von Dr. Wieland Lehnert zum Redispatchvorbehalt an.

Nach einem Überblick über den Redispatchvorbehalt im Entwurf des Netzpakets wurde zunächst der Umfang der Netzzugangs- und Netzanschlussansprüche nach Art. 6 EBM RL analysiert. Im Fokus stand dabei die Frage, unter welchen Bedingungen der Netzanschluss nach europarechtlichen Maßstäben überhaupt verweigert werden darf. Anschließend wurde der Inhalt des Entschädigungsanspruchs bei Redispatchmaßnahmen nach Art. 13 Abs. 7 EBM VO vorgestellt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch gesetzgeberisch ausgeschlossen werden kann. Der Entschädigungsanspruch ist unionsrechtlich als Regelfall ausgestaltet und darf nicht durch strukturelle Zwänge unterlaufen werden. Eine Ausnahme setzt vielmehr echte Wahlfreiheit voraus.

Die wesentlichen Ergebnisse geben einen Vorab-Einblick in die entsprechende Würzburger Studie, die in Kürze veröffentlicht wird und die rechtlichen Spielräume sowie Grenzen nationaler Regelungen im Detail aufarbeitet.

Die nächste Ausgabe unserer Online Seminarreihe folgt am nächsten Mittwoch, den 01.07., zum Thema: Reservierungsverfahren für den Netzanschluss – Kommen erstmals gesetzliche Regelungen?

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Rechtliche Handlungsoptionen der Kommunen für die Umsetzung von Wärmeplänen

Würzburg/Oberhausen, 22. Juni 2026

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung des Fraunhofer UMSICHT stellte Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht die wesentlichen rechtlichen Aspekte des Leitfadens zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen vor.

Ausgehend von der rechtlichen Unverbindlichkeit der Wärmepläne erläuterte er zunächst die grundlegende Struktur sowie die inhaltlichen Schwerpunkte des Leitfadens. Der Fokus des Vortrags lag sodann auf den konkreten rechtlichen Handlungsoptionen für Kommunen im bestehenden regulatorischen Rahmen. Vertiefend wurden die baurechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht sowie städtebaulichen Verträge und das für die Errichtung und den Betrieb von Wärmenetzen geschaffene ordnungsrechtliche Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs vorgestellt.

Abschließend gab Oliver Antoni einen Ausblick auf die Kernelemente der aktuellen Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes.

Diese Rechte, Pflichten und Handlungsoptionen haben die Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von Wärmeplänen

Halle, 19. Juni 2026

Auf Einladung des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands haben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute am Rande der großen KWW-Konferenz „Stadt. Land. Wärme“ in Halle zu den wesentlichen rechtlichen Inhalten der drei akteursspezifischen Leitfäden zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung referiert.

Nach einem Überblick über die Struktur der Leitfäden wurde für jede Akteursgruppe ein rechtliches Fokuskapitel vertiefend erörtert: Neben den regulatorischen Umsetzungsinstrumenten der Kommunen wurden die für Energieversorgungsunternehmen relevanten Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen beleuchtet. Aus dem Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger wurden die Rahmenbedingungen für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften vorgestellt.

Abschließend gaben die Referierenden einen Ausblick auf die derzeit laufende Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes. Im Mittelpunkt standen dabei die geplante Einführung einer „kleinen Wärmeplanung“, die Einbeziehung der Kälteversorgung sowie Vereinfachungen bei der Datenverarbeitung.

Die Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote als Starthilfe für den Wasserstoffmarkthochlauf

Würzburg, 19. Juni 2026

Am 7. Juni 2026 sind mit dem lang erwarteten Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zahlreiche Änderungen am THG-Minderungssystem für den Verkehr in Kraft getreten.

Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes und genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs haben Christoph Kisker und Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht heute in der EnK-Aktuell 7-8/2026 (EnK-Aktuell 2026, 0101761) einen Beitrag zu den wesentlichen Änderungen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs veröffentlicht. Darin analysieren sie unter anderem die Regelungen zur Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote über das Jahr 2030 hinaus, beleuchten die neuen Vorgaben zu den Mindestanteilen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und ordnen die Bedeutung der Novelle für den Wasserstoffmarkthochlauf ein.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) – Stiftung Umweltenergierecht entstanden.

Welche Vorgaben gelten für das Repowering?

Leipzig/Würzburg, 11. Juni 2026

Auf Einladung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Bedingungen des Repowerings von Windenergieanlagen beleuchtet. Auf dem BfN-Austauschforum „Naturschutzaspekte beim Repowering von Windenergieanlagen“ ging er dabei auf die weitgehende planungsrechtliche Privilegierung von Repoweringvorhaben und die genehmigungsrechtlichen Erleichterungen sowie auf aktuelle Rechtsänderungen ein.

Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Anlagen im Fokus

Würzburg, 3. Juni 2026

In der fünften Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmete sich Dr. Yvonne Kerth dem Thema „Abschaffung der Einspeisevergütung? Die Folgen für kleine EE-Anlagen nach dem EEG 2027-E“. Die Abschaffung der Einspeisevergütung würde einen Paradigmenwechsel bedeuten: Für kleine EE-Anlagen, die ab 2027 in Betrieb genommen werden, stünde demnach nur noch ein eingeschränkter Förderrahmen zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Online-Seminars standen die möglichen Optionen für Neuanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kW, die jeweils zu erfüllenden technischen Vorgaben sowie die Frage, wie diese Neuerungen mit dem Smart-Meter-Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verzahnt werden sollen.

Die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 10. Juni 2026. Das Thema: Refinanzierungsbeitrag (CfD) und PPA –Wechselwirkungen nach dem EEG 2027-E.

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Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: EE-Vorrang vs. Priorisierungsregelungen

Würzburg, 27. Mai 2026

In der vierten Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmeten sich Anna Papke und Dr. Carolin König dem Thema „EE-Vorrang vs. Priorisierungsregelungen – Netzanschlussreihenfolge nach § 8 EEG 2023 und § 17b EnWG-E“.

Vorgestellt wurde die neue Regelung des § 17b EnWG-E, die den Netzbetreibern eine Priorisierung von Netzanschlussbegehren ermöglichen soll. Sofern die Priorisierungsregelungen des § 17b EnWG-E dazu führen, dass EE-Anlagen erst nachrangig angeschlossen würden, stünde dies in Widerspruch zum EE-Vorrang nach § 8 EEG. In der aktuell vorliegenden Form würde § 17b EnWG-E somit Unsicherheiten für den Rechtsanwender mit sich bringen. Diese gilt es durch eine Klarstellung im Gesetz zum Verhältnis der beiden Normen zu vermeiden.

Die nächste Ausgabe der Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 03. Juni 2026. Das Thema: Abschaffung der Einspeisevergütung? – Die Folgen für kleine EE-Anlagen nach dem EEG 2027-E.

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Zwischen Erwartung und Wirklichkeit: Wie kann der Wasserstoffmarkthochlauf gestaltet werden?

München/Würzburg, 7. Mai 2026

In dem heute veröffentlichten Bericht Zwischen Erwartung und Wirklichkeit: Wie kann der Wasserstoffmarkthochlauf gestaltet werden? werden die Erkenntnisse aus fünf Jahren Begleitforschung für die Reallabore der Energiewende vorgestellt und Handlungsansätze für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft abgeleitet. Der Bericht ist im Rahmen des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) – Stiftung Umweltenergierecht entstanden.

Unter der Leitung von Christoph Kisker hat die Stiftung Umweltenergierecht durch Burkhard Hoffmann, Steffen Benz und Carsten von Gneisenau verschiedene rechtswissenschaftliche Inhalte des Berichts erarbeitet. Thematisiert werden neben wesentlichen Punkten in der bisherigen Entstehung des Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft auch aktuelle Entwicklungen wie das jüngst in Kraft getretene Wasserstoffbeschleunigungsgesetz oder das Gesetzgebungsverfahren für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Das Projekt hat gezeigt, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung des Rechtsrahmens ein wesentliches Hemmnis für Investitionen darstellen. Für den Wasserstoffmarkthochlauf sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen daher eine zentrale Voraussetzung.

Der 1. Juni 2026 als Startdatum für Energy Sharing – Was bedeutet das?

Online/Würzburg, 5. Mai 2026

Im Rahmen eines Online-Fachseminars des PV-Netzwerks Baden-Württemberg stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht rechtliche Eckpunkte für Energy Sharing nach § 42c EnWG vor. Dabei ging sie unter anderem auf die Frage ein, wer Energy Sharing als Teilnehmer betreiben darf und welche Privilegien sich daraus ableiten. Ein zentraler Aspekt des Energy Sharing ist aber auch die Nutzung des Netzes: Hier sind zwar die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing ab 1. Juni 2026 zu ermöglichen, dennoch müssen auch die Energy-Sharing-Teilnehmer zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit der Netznutzung erfüllen.

Die Zukunft der CO2-Bepreisung – EU-Klimaziel 2040 und seine Umsetzung

Würzburg/Online, 24. April 2026

Bereits zum neunten Mal veranstaltete der Lexxion Verlag das UWP-Forum Umweltrecht. Auch 2026 sollte ein Überblick zu den aktuellen regulatorischen Entwicklungen und der neuesten Rechtsprechung im Umweltrecht gegeben werden.

Dazu steuerte Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag mit dem Titel „Die Zukunft der CO2-Bepreisung – EU-Klimaziel 2040 und seine Umsetzung“ bei. Darin gab er einen Überblick zu den erst Anfang April 2026 in Kraft getretenen Regelungen zum EU-Klimaziel 2040. Schwerpunkt war dabei, die verschiedenen Möglichkeiten der Flexibilität der Zielerreichung, insbesondere durch den Einsatz internationaler Gutschriften nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris, aufzuzeigen. Im Mittelpunkt des Vortrags stand sodann ein Überblick zu der in der zweiten Jahreshälfte 2026 anstehenden Reform des EU-Emissionshandels. Abgerundet wurde der Vortrag mit Hinweisen zu den aktuellen Entwicklungen der Lastenteilungsverordnung und des CBAM.

Verbesserung der Akzeptanz durch finanzielle Teilhabe ist kein Selbstzweck

Halle, 14. April 2026

In seinem Vortrag auf dem 8. Länderfachgespräch zu Beteiligung und finanzieller Teilhabe an Windenergieprojekten, das von der Fachagentur Wind und Solar am 14. und 15. April 2026 in Halle durchgeführt wurde, hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht mit den zugrundeliegenden Regelungen des Bundes und der Länder befasst. Seine Ausführungen beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 43, die im November 2025 erschienen ist.

Einen Schwerpunkt bildete der Zielkonflikt, der bei der Ausgestaltung verpflichtender Teilhaberegelungen zu lösen ist. Da zwischen einer Verbesserung der Akzeptanz in der Bevölkerung und einer Steigerung des EE-Ausbaus kein Automatismus besteht, haben die Landesgesetzgeber die den Gemeinden oder Einwohnern gewährten Vorteile mit den entsprechenden wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen der Vorhabenträger abzuwägen. Dies gilt umso mehr, als sich der Wettbewerb um eine Förderung nach dem EEG verschärft.

Des Weiteren wurde auf die strafrechtlichen Risiken eingegangen, die in der Praxis bei der Umsetzung der Teilhabeverpflichtungen zu beachten sind. Um den Verdacht eines Korruptionsdelikts von vornherein auszuschließen, sind die formellen und materiellen Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen strikt ein-zuhalten.

Vortrag zum rechtlichen Rahmen von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen für Großbatteriespeicher

Online, 20. Januar 2026

Im Rahmen des Workshops „Update Baurecht & Netzanschluss für Großbatteriespeicher“ von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW.Energy4Climate) referierte Dr. Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht zum Thema „Der gesetzliche Rahmen für flexible Netzanschlussvereinbarungen – Fokus Großbatteriespeicher“.

Er erläuterte zunächst die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Energiespeichern. Daran anknüpfend legte er dar, welche Ausgestaltungsvorgaben sich für flexible Netzanschlussvereinbarungen aus dem EU-Recht und dem nationalen Recht ergeben. Außerdem erklärte er die Verknüpfung zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Netzentgelte und Zuteilungsverfahren von Netzanschlüssen, die Einfluss auf die Ausarbeitung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen haben (können).

 

Europäische Vorgaben, nationale Umsetzung – Überblicksvortrag zur RED III und den Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land

Berlin, 20. November 2025

Im Rahmen des Online-Seminars „RED III: Neue Anforderungen an die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalplanung und Bauleitplanung“ hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute einen Überblicksvortrag zur RED III und ihrer Umsetzung in deutsches Recht gehalten. Den Teilnehmenden insbesondere aus den Bereichen der Regional- und Städtebauplanung wurden die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene genauso vorgestellt wie auch die Ziele und Ansatzpunkte der Beschleunigungsgebiete für schnellere Genehmigungsverfahren bei Windenergievorhaben.