Das Umweltbundesamt hat im August einen Kurzbericht zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht, an dem auch Sebastian von Ammon und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht mitgewirkt haben. Der Bericht widmet sich Rechtsfragen anlässlich des Endes eines Investitionszyklus bei PV-Freiflächenanlagen. Wenn ihr Weiterbetrieb nicht mehr möglich ist oder sich nicht mehr lohnt, besteht insbesondere die Wahl zwischen Rückbau und Repowering der Anlagen.
Der Bericht beantwortet zum einen Fragen, die sich bei PV-Freiflächenanlagen im Hinblick auf die Sicherung von Rückbauverpflichtungen ergeben können. Da bei der Festsetzung der Sicherungshöhe bundesweit erhebliche Unterschiede bestehen, empfiehlt der Bericht insoweit, die Grundlagen einer rechtmäßigen Berechnung exemplarisch in einem Gutachten darzustellen. Zum anderen wird die bauordnungsrechtliche Einordnung von Repoweringmaßnahmen untersucht. Hierzu werden insbesondere die Kriterien benannt, nach denen die Vorhaben einzelnen Verfahrensarten zugeordnet werden können. Der Bericht schließt mit der Empfehlung, zur Vereinfachung dieser Zuordnung die einschlägigen bauordnungsrechtlichen Begriffe durch Verwaltungsvorschriften zu konkretisieren.