Archiv für 2025

Das „überragende öffentliche Interesse“ und seine Umsetzung in § 2 EEG als regulatorisches Vorbild

Paris/Würzburg, 14. März 2025

Auf Einladung der Internationalen Energieagentur (IEA) hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Abschlussworkshops zu „IEA support to Accelerating Renewable Energy Permitting (ARPE)“ einen Input zur Umsetzung des „überragenden öffentlichen Interesses“ in § 2 EEG und weiteren Regelungen im deutschen Recht gegeben. Ziel der Veranstaltung war ein internationaler Austausch zu Fragen der regulatorischen Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren für erneuerbare Energien sowie hierauf bezogene Akzeptanzmaßnahmen.

Dr. Wegner beschrieb in seinem Statement zum einen die bislang beobachteten Effekte des überragenden öffentlichen Interesses, verwies auf politische Diskussionen über die Ausweitung dieser Rechtsfigur und möglicher Nebenwirkungen und zeigte auch die Grenzen des Ansatzes auf. Der Input knüpft unter anderem an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 31 an, in der Frank Sailer und Saskia Militz die gesetzgeberischen Wertungsentscheidungen hinter § 2 EEG analysiert haben.

 

Diese Pflichten müssen Unternehmen nach dem Energieeffizienzgesetz erfüllen

Schweinfurt, 11. März 2025

Zum Kick-Off Workshop des Projekts enefit hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht den am Projekt teilnehmenden Unternehmen in einem Vortrag einen Überblick über das seit Ende 2023 geltende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gegeben. Hierbei ging er auf die unionsrechtlichen Hintergründe und die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes ein, das einen Beitrag zu Einsparungen beim Primär- als auch Endenergieverbrauch der öffentlichen Hand und Unternehmen bewirken soll.

Aufgrund der Zielsetzung des Projekts enefit erläuterte er sodann im Schwerpunkt die Pflichten von Unternehmen ab einer bestimmten jährlichen Gesamtendenergie zur Vorlage von Plänen zur Umsetzung von identifizierten Energieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG). Des Weiteren betonte er, welche Pflichten im Umgang mit unvermeidbarer Abwärme nach §§ 16, 17 EnEfG geregelt sind. Der Vortrag schloss mit einem Ausblick auf die geplante Novellierung des EnEfG, deren Zukunft aktuell aber ungewiss ist.

Governance und gute Rechtsetzung in der Energiewende: Tagungsband zum 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht erschienen

Baden-Baden/Würzburg, 10. März 2025

Die Transformationsaufgaben Klimaschutz und Energiewende erfordern eine konsistente Governance in sämtlichen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Der Steuerung durch das Recht als Werkzeug des demokratischen Rechtsstaats kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Welche Steuerungsoptionen stehen für die Energiewende zur Verfügung? Dieser Frage widmete sich das 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht 2024, das jährlich von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet wird.

Die zentralen Beiträge sind nun als Tagungsband erschienen. Sie stammen von Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Sabine Schlacke, Prof. Dr. Johanna Wolff, Prof. Dr. Laura Münkler und Prof. Dr. Jan Henrik Klement. Thematische Schwerpunkte sind gute Rechtsetzung aus volkswirtschaftlicher Perspektive, die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis und Klimaschutz-Governance im Bund und in der EU, der Rahmen der rechtlichen Verhaltenssteuerung, das Verhältnis von Politik und Expertise sowie der Faktor Zeit bei der Transformation. Der von Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Thorsten Müller herausgegebene Band ist in den Schriften zum Umweltenergierecht als Band 47 erschienen.

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 7. März 2025

In dem Aufsatz „Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen“, der im aktuellen Heft des Deutschen Verwaltungsblatts (DVBl) erschienen ist, analysieren Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht die bestehenden rechtlichen Hürden bei der Genehmigungserteilung von Flugwindenergieanlagen. Diese stellen eine Innovation im Bereich der Windenergie dar, da sie Windressourcen in etlichen hundert Metern Höhe nutzen können

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass es an einer Klarheit der rechtlichen Einordnung in das bestehende, für konventionelle Windenergieanlagen entwickelte Genehmigungssystem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fehlt und auch im Luftverkehrsrecht Unsicherheiten bestehen, insbesondere hinsichtlich einer genauen Kennzeichnungspflicht sowie der Abgrenzung zum Regime der Luftfahrzeuge.

Zur Zusammenfassung

Netzentgelte als entscheidender Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung

Wien, 27. Februar 2025

Vom 26. bis 28. Februar 2025 fand in Wien die 14. Internationale Energiewirtschaftstagung statt. Das Thema der Tagung: „Organisation und Dynamik von Energiemärkten und Investitionen in Infrastrukturen: Balance zwischen langfristigen. Klimazielen und aktuellen Realitäten“. Dr. Tobias Klarmann vertrat dort die Stiftung Umweltenergierecht und referierte zur Entwicklung der EU-Netzentgeltregulierung als entscheidenden Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung.

Dabei erklärte er zunächst die grundsätzliche Bedeutung von Netzentgelten und ordnete sie in den Kontext einer Transformationskostenverteilung ein. Im Anschluss erläuterte er die unionsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Netzentgelte als relevanten Rechtsrahmen und zeigte, wie konkrete Reformvorschläge sich daran prüfen lassen. Außerdem setzte er sich kritisch mit der zunehmenden Anzahl von unterschiedlichen Regulierungszielen auseinander.

Forschungs- und Umsetzungsprojekt unIT-e² nach 3 ½ Jahren erfolgreich abgeschlossen

München/Würzburg, 18. Februar 2025

Über 30 Projektpartner aus den Bereichen Automobil- und Energiewirtschaft, IT und Ladeinfrastruktur sowie Wissenschaft haben im Verbundprojekt unIT-e² in mehreren unabhängigen Feldversuchen über 12.000 Ladevorgänge umgesetzt und wissenschaftliche Analysen im Kontext der vernetzen E-Mobilität vorgenommen. Insgesamt kommt das Konsortium zu dem Schluss, dass es für die erfolgreiche Integration von Elektrofahrzeugen ins Stromnetz unter anderem einer grundlegenden Überarbeitung der Netzentgeltsystematik sowie des zugehörigen europäischen Rechtsrahmens bedarf.

Nach dreieinhalb Projektjahren ging das Projekt unIT-e² am 31. Januar 2025 zu Ende. Im Rahmen einer Ergebnissynthese wurden mit den erlangten Erkenntnissen durch das Konsortium eine Reihe konkreter Vorschläge und Empfehlungen an Politik, Regulator, Standardisierungsgremien und die beteiligten Branchen erarbeitet. Diese wurden nun in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht beteiligte sich am Projekt mit zahlreichen Studien, Fachaufsätzen und internen wie externen Vorträgen.

Zur Pressemitteilung des Projektkonsortiums

Stiftung Umweltenergierecht verstärkt die wissenschaftliche Leitung

Würzburg, 17. Februar 2025

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihre Forschungsarbeit und damit auch ihre wissenschaftliche Leitung mit fünf neuen Köpfen. Neben vier Projektleitungen verstärkt der renommierte Rechtsanwalt und Spezialist im Emissionshandel, Dr. Markus Ehrmann, die Stiftung mit der zentralen Funktion eines Forschungsgebietsleiters.

Dr. Markus Ehrmann wird sich in seiner neuen Position als Co-Forschungsgebietsleiter insbesondere mit dem europäischen und internationalen Energie- und Klimaschutzrecht befassen. Das Forschungsgebiet führt er gemeinsam mit Stiftungsvorstand und Co-Forschungsgebietsleiter Fabian Pause. Dr. Markus Ehrmann ist seit 2000 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig, seit 2013 als Partner einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, zum Beispiel wurde er neun Jahre in Folge im Branchendienst JUVE als führender Name im Öffentlichen Wirtschaftsrecht (Umweltrecht) geführt.

Daneben verstärken mehrere neue Projektleitungen die wissenschaftliche Leitung der Stiftung: Dr. Nora Grabmayr, Christoph Kisker, Dr. Carolin König und Dr. Stephan Wagner. Zudem wird Dr. Matthias Leymann als Senior Wissenschaftler die Stiftung im Bereich des Forschungsgebiets Recht der Wärmeversorgung verstärken.

Weitere Informationen dazu in unserer Pressemitteilung.

Neue Studie zur Abweichung von Zielen der Raumordnung zugunsten von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 12. Februar 2025

Mithilfe von Zielabweichungen können im Einzelfall entgegenstehende Raumordnungsvorgaben überwunden, Flächen kurzfristig für den EE-Ausbau bereitgestellt und aufwendige Änderungen von Raumordnungsplänen vermieden werden. Nicht zuletzt zu diesem Zweck hat auch der Gesetzgeber das Zielabweichungsverfahren in § 6 Abs. 2 S. 1 ROG zuletzt gestärkt und im Windbereich verschiedene Sonderregelungen für die Zielabweichung vorgesehen.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 39, „Strategische Umweltprüfung bei Abweichungen von Zielen der Raumordnung“, zeigt auf, wie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (4 C 6/21) dem zuwiderläuft und den Anwendungsbereich von Zielabweichungen deutlich beschränkt. Mit Blick auf europarechtliche Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung soll immer dann eine Änderung des Raumordnungsplans erforderlich sein und eine Zielabweichung ausscheiden, wenn die Abweichung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die Autoren Steffen Benz, Jonas Otto und Dr. Nils Wegner analysieren die potenziellen Folgen der Entscheidung für PV-Freiflächen- und Windenergievorhaben und skizzieren Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers.

Wie geht es weiter nach Teilumsetzung der RED III und Auslaufen der EU-Notfall-VO?

Hannover, 28. Januar 2025

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht heute den Umsetzungsstand der RED III in Sachen Beschleunigungsgebiete aufgezeigt. Im Kern ging es dabei um die Frage, welche Konsequenzen sich aus einer verspäteten Umsetzung der Richtlinie bei gleichzeitigem Auslaufen der Vorgaben der EU-Notfall-VO ergeben. Hier könnte es zu einer zeitlichen „Lücke“ kommen, in der die aktuellen Genehmigungserleichterungen zeitweise nicht mehr gelten.

Regulatorische Befreiungstatbestände und Erlösmöglichkeiten: Wesentliche Entlastungsfaktoren für die grüne Wasserstofferzeugung

Würzburg/München, 28. Januar 2025

Im heutigen Online-Webinar mit rund 600 Teilnehmenden haben die Stiftung Umweltenergierecht und die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) ihre gemeinsamen Forschungsergebnisse zu potenziellen Wasserstoffgestehungskosten vorgestellt. Zunächst zeigte Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht den bestehenden Regelungsrahmen auf. Hiernach ist der Strombezug für die Wasserstoffproduktion zurzeit umfangreich privilegiert. Unter bestimmten Bedingungen können auch zusätzliche Einnahmen über die Strompreiskompensation generiert werden.

Valerie Ziemsky und Stephan Mohr (beide FfE) erläuterten die den Arbeiten zugrundeliegenden ökonomischen Annahmen und stellten die berechnete Kostenentwicklung bis 2040 vor. Aus den Ergebnissen wird klar: Die Stromkosten haben einen maßgeblichen Anteil an den gesamten Produktionskosten und die Wirtschaftlichkeit wird auch langfristig von umfassenden Privilegierungen abhängig sein. Die im Rahmen des Forschungsprojekts Trans4Real vorgestellten Arbeiten sollen zu einer größeren Transparenz bei der Berechnung von Wasserstoffkosten beitragen.

Zu den Vortragsfolien

Änderungen im Genehmigungsrecht zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyseure beleuchtet

Frankfurt am Main, 22. Januar 2025

Im Rahmen  des Workshops „Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren“ der durch die  DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. organisiert wurde, hat Steffen Benz Fragen zum Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert. Der Vortrag fokussierte zum einen die Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren. Zum anderen wurden neue Regelungen zur Erleichterung der Genehmigung von Elektrolyseuren betrachtet.

Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie − Was kommt da auf uns zu?

Halle (Saale), 21. Januar 2025

Auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) hat Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen der Vortragsreihe „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die wesentlichen Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sowie den Stand der Umsetzung in nationales Recht beleuchtet. Im Fokus der anschließenden Diskussionsrunde mit Teilnehmenden aus der Rechts- und Verwaltungspraxis standen dabei die Herausforderungen und Fragestellungen, die sich durch die neuen Rechtsentwicklungen für Planungsträger und Genehmigungsbehörden, aber auch für Antragsteller von Erneuerbare-Energien-Anlagen ergeben.

Studie zur Verteilung der Netzkosten über die Netzentgelte erschienen

Dessau-Roßlau/Würzburg, 16. Januar 2025

Die Höhe der Netzentgelte ist deutschlandweit sehr unterschiedlich. Gerade in Regionen mit einem besonders hohen Zubau an erneuerbaren Energien sind diese regelmäßig besonders hoch. Zur Milderung dieser Problematik hat die Bundesnetzagentur zwar in diesem Jahr eine Festlegung erlassen. Dennoch bleibt die Frage, wie die Netzkosten der Energiewende insgesamt fairer verteilt werden können. Hierzu hat das Umweltbundesamt (UBA) heute eine Studie veröffentlicht, die vom Öko-Institut und der Stiftung Umweltenergierecht erstellt wurde.

In der Studie werden drei Weiterentwicklungsmöglichkeiten mit Blick auf die Verteilernetzentgelte diskutiert und durch die Stiftung auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit hin geprüft: Eine vollständige, bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte, Einspeisenetzentgelte sowie sogenannte „transformationsgekoppelte Netzentgelte“. Dabei konnte herausgearbeitet werden, dass mit Blick auf die europäische Netzentgeltsystematik zumindest bundeseinheitliche Netzentgelte sowie Einspeisenetzentgelte rechtlich umsetzbar sind.

Die Studie entstand im Rahmen des Auftragsprojektes Wissenschaftliche Unterstützung zu Instrumenten und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien für Klimaneutralität bis 2045 und kann über die Website des UBA kostenfrei heruntergeladen werden.

Anhörung zu sozialen Fragen des EU Green Deal: Fabian Pause als Sachverständiger im Landtag von NRW

Düsseldorf, 10. Januar 2025

Keine Familie auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft zurücklassen!“ – so der Titel des Antrags der SPD-Fraktion im Landtag von NRW, zu dem heute eine Anhörung im Ausschuss für Europa und Internationales stattfand. Fabian Pause, Leiter des Forschungsgebets Europäisches und internationales Energie- und Klimaschutzrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht, war hierzu als Sachverständiger geladen.

Der Antrag adressiert die Umsetzung der im Zuge des EU Green Deals kürzlich erlassenen EU-Rechtsakte in deutsches Recht und wie dabei eine soziale Ausgestaltung insbesondere für Familien, auch durch Handeln auf Landesebene, gelingen kann. In seiner Einlassung erläuterte Fabian Pause, welche europarechtlichen Vorgaben für eine möglichst weitgehende Berücksichtigung sozialer Belange bestehen und wie diese von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden können. Insbesondere im Gebäudesektor ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte, sowohl bei der Umsetzung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie als auch bei der Einführung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, dessen Auswirkungen auf Haushalte durch Mittel aus einem neuen europäischen Klima-Sozialfonds abgemildert werden sollen.

Wetterradar, Seismische Stationen und Richtfunk: Genehmigungshindernisse für den Windenergieausbau?

Würzburg, 7. Januar 2025

Im gerade erschienenen Handbuch „Windenergierecht – Planen, Beraten, Durchsetzen“ beleuchten Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht und Maximilian Schmidt von der Kanzlei Kapellmann die genehmigungsrechtlichen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Windenergieausbau einerseits und Wetterradaren, Seismischen Stationen und Richtfunkstrecken andererseits. Sie gehen dabei auf die tatsächlichen Fragestellungen und Konfliktfelder ein und zeigen, wie diese genehmigungsrechtlich einzuordnen und im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen abzuarbeiten sind.