Archiv für 2025

CfD & Co: Einführung von Rückzahlungsinstrumenten im EEG 2023

Würzburg, 15. April 2025

In der heute veröffentlichten Studie CfD & Co.: EU-Vorgaben für Rückzahlungsinstrumente bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien analysieren Johanna Kamm, Dr. Markus Kahles und Felix Hoff die sich aus dem EU-Recht neu ergebenden Pflichten und Spielräume des deutschen Gesetzgebers zur Einführung von Rückzahlungsinstrumenten für die anstehende Reform des EEG 2023.

Ob und wie ein Rückzahlungsinstrument – etwa in Form zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) – eingeführt werden muss, hängt von der konkreten Ausgestaltung als direktes Preisstützungssystem ab. Ein Förderinstrument, dass eine lediglich indirekt stützende Wirkung auf den Preis hat, zieht somit keine Pflicht zur Einführung von CfDs oder gleichwertigen Systemen nach sich. Wie sich die derzeit diskutierten produktionsunabhängigen Förderinstrumente hier einfügen, hängt somit von deren konkreten Ausgestaltung ab.

Eine Pflicht zur Einführung von Rückzahlungsinstrumenten kann auch aus dem EU-Beihilfenrecht resultieren. Allerdings nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit zur Sicherstellung der angemessenen Förderhöhe gibt. Zudem müssen hierfür, anders als bei einem CfD, nicht die Markteinnahmen begrenzt werden. Die Rückzahlung könnte sich auch nur auf die aus der gewährten Förderung resultierenden Vorteile beziehen.

Neue Anforderungen an den Umgang mit Abwärme für Industrieanlagen?

Würzburg, 10. April 2025

In dem aktuell erschienen Aufsatz „Neue Anforderungen an den Umgang mit Abwärme für Industrieanlagen?“ in der Zeitschrift UWP untersuchen Steffen Benz und Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht potenzielle neue Abwärmepflichten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) für Industrieanlagen am Beispiel von Elektrolyseuren.

Sie zeigen auf, dass sich aufgrund verschiedener Unklarheiten in der Ausnahmeregelung nach § 16 Abs. 3 EnEfG, jedenfalls bei bestimmten Anlagen, nicht rechtssicher feststellen lässt, ob sie neben den immissionsschutzrechtlichen Effizienzvorgaben zusätzlich die Abwärmepflichten des EnEfG erfüllen müssen. Zudem ist es aufgrund fehlender spezifischer Maßstäbe zur Konkretisierung der Abwärmepflichten in § 16 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EnEfG und der teilweise uneinheitlichen Verwendung zentraler Begriffe in der Norm schwierig zu bestimmen, ob und welche Maßnahmen für konkrete Anlagen erforderlich sind.

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Welche Vorgaben enthält der Entwurf für Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz? – Ein Austausch mit lettischen Partnern

Kiel/Riga/Würzburg, 2. April 2025

Im Rahmen des von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Austauschforums „Energy Sharing for Rural Energy Communities“ stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum Thema Energy Sharing vor. Die Ampel-Regierung hatte hierzu noch einen Entwurf vorgelegt, der in Folge des Regierungsbruchs allerdings nicht mehr weiterverfolgt wurde.

Der englischsprachige Vortrag beleuchtete den europäischen Hintergrund des deutschen Gesetzesvorhabens, das auf die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zurückgeht und stellte der lettischen Delegation sowie deutschen Teilnehmern die geplanten Regelungen vor. Energy Sharing soll demnach einem breiten Teilnehmerkreis offenstehen, nicht aber größeren Unternehmen und gewerblichen Energieerzeugern. Der Entwurf stellt dabei Erleichterungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Lieferantenpflichten, in Aussicht.

25 Jahre EEG: Erkenntnisse für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren

Berlin, 1. und 2. April 2025

Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Es hat eine Entwicklung ausgelöst, die innerhalb von 25 Jahren den Anteil der Erneuerbaren im deutschen Strommix von rund sechs Prozent auf bald 60 Prozent erhöht hat. Für die Stiftung Umweltenergierecht ein guter Zeitpunkt, eine Bilanz zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten – im Rahmen der 27. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, am 1. und 2. April 2025, in Berlin.

Zentrale Themen waren die Entwicklung des EEG, Gesicherte Finanzierbarkeit, das Vorrangprinzip als Strukturmerkmal des EEG, das EEG und Europa sowie das EEG und Technikentwicklung. Ergänzt wurden die dazugehörigen Vorträge mit Panels, auf denen renommierte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft ihre Perspektiven einbrachten. Auch die Teilnehmenden der Tagung waren gefragt: In drei Workshops konnten diese zur Zukunft von Windenergie, Photovoltaik sowie Biomasse und Co. mitdiskutieren. Zudem kamen wichtige Zeitzeugen zu Wort, die ihre persönlichen Einblicke zu Entstehung und Weiterentwicklung des EEG mit dem Publikum teilten.

Ein Highlight war das Abschlusspanel. Hier diskutierten Andrees Gentzsch (BDEW), Holger Lösch (BDI), Tobias Goldschmidt (Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein), Prof. Dr. Andreas Löschel (RU Bochum), Dr. Simone Peter (BEE) und Dr. Bernd Weber (EPICO) die Zukunft des EEG – und äußerten ihre Wünsche an die künftige Bundesregierung.

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Regionalplanung: Welche Herausforderungen ergeben sich durch die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie?

Rostock/Würzburg, 25. März 2025

Auf Einladung des Landesverbandes Erneuerbare Energien MV (LEE MV) beleuchteten Dr. Nils Wegner und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht ausgewählte planungspraktische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“).

Der Fokus lag dabei auf der Regionalplanung sowie der Verknüpfung mit den laufenden Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Neben der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten im Planwerk wurde auch die künftig auf Planungsebene zu leistende Festlegung von Regeln für Minderungsmaßnahmen thematisiert und mit den Teilnehmenden diskutiert.

Dr. Yvonne Kerth verstärkt das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 18. März 2025

Dr. Yvonne Kerth, bislang Rechtsanwältin und Mitgründerin der Kanzlei Dannecker & Kerth, verstärkt ab sofort die Stiftung Umweltenergierecht. Sie wird als Co-Forschungsgebietsleiterin den Bereich „Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung“ gemeinsam mit Dr. Markus Kahles führen.

Dr. Yvonne Kerth gründete 2018 die Kanzlei Dannecker & Kerth in Hamburg/Stuttgart. Zuvor war sie fast zwölf Jahre Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz, zuletzt in der Position als Associated Partner. Ihre Schwerpunkte lagen in der Projektentwicklung und Prozessführung sowie in M&A-Transaktionen im Energiebereich, vor allem den erneuerbaren Energien.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg – mit Begleitstudium im Europarecht – war sie dort von 2001 bis 2003 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europarecht tätig. Ihre Dissertation befasst sich mit dem Emissionshandel im Gemeinschaftsrecht und wurde 2004 mit dem Umweltpreis der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU) ausgezeichnet.

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Das „überragende öffentliche Interesse“ und seine Umsetzung in § 2 EEG als regulatorisches Vorbild

Paris/Würzburg, 14. März 2025

Auf Einladung der Internationalen Energieagentur (IEA) hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Abschlussworkshops zu „IEA support to Accelerating Renewable Energy Permitting (ARPE)“ einen Input zur Umsetzung des „überragenden öffentlichen Interesses“ in § 2 EEG und weiteren Regelungen im deutschen Recht gegeben. Ziel der Veranstaltung war ein internationaler Austausch zu Fragen der regulatorischen Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren für erneuerbare Energien sowie hierauf bezogene Akzeptanzmaßnahmen.

Dr. Wegner beschrieb in seinem Statement zum einen die bislang beobachteten Effekte des überragenden öffentlichen Interesses, verwies auf politische Diskussionen über die Ausweitung dieser Rechtsfigur und möglicher Nebenwirkungen und zeigte auch die Grenzen des Ansatzes auf. Der Input knüpft unter anderem an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 31 an, in der Frank Sailer und Saskia Militz die gesetzgeberischen Wertungsentscheidungen hinter § 2 EEG analysiert haben.

 

Diese Pflichten müssen Unternehmen nach dem Energieeffizienzgesetz erfüllen

Schweinfurt, 11. März 2025

Zum Kick-Off Workshop des Projekts enefit hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht den am Projekt teilnehmenden Unternehmen in einem Vortrag einen Überblick über das seit Ende 2023 geltende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gegeben. Hierbei ging er auf die unionsrechtlichen Hintergründe und die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes ein, das einen Beitrag zu Einsparungen beim Primär- als auch Endenergieverbrauch der öffentlichen Hand und Unternehmen bewirken soll.

Aufgrund der Zielsetzung des Projekts enefit erläuterte er sodann im Schwerpunkt die Pflichten von Unternehmen ab einer bestimmten jährlichen Gesamtendenergie zur Vorlage von Plänen zur Umsetzung von identifizierten Energieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG). Des Weiteren betonte er, welche Pflichten im Umgang mit unvermeidbarer Abwärme nach §§ 16, 17 EnEfG geregelt sind. Der Vortrag schloss mit einem Ausblick auf die geplante Novellierung des EnEfG, deren Zukunft aktuell aber ungewiss ist.

Governance und gute Rechtsetzung in der Energiewende: Tagungsband zum 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht erschienen

Baden-Baden/Würzburg, 10. März 2025

Die Transformationsaufgaben Klimaschutz und Energiewende erfordern eine konsistente Governance in sämtlichen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Der Steuerung durch das Recht als Werkzeug des demokratischen Rechtsstaats kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Welche Steuerungsoptionen stehen für die Energiewende zur Verfügung? Dieser Frage widmete sich das 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht 2024, das jährlich von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet wird.

Die zentralen Beiträge sind nun als Tagungsband erschienen. Sie stammen von Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Sabine Schlacke, Prof. Dr. Johanna Wolff, Prof. Dr. Laura Münkler und Prof. Dr. Jan Henrik Klement. Thematische Schwerpunkte sind gute Rechtsetzung aus volkswirtschaftlicher Perspektive, die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis und Klimaschutz-Governance im Bund und in der EU, der Rahmen der rechtlichen Verhaltenssteuerung, das Verhältnis von Politik und Expertise sowie der Faktor Zeit bei der Transformation. Der von Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Thorsten Müller herausgegebene Band ist in den Schriften zum Umweltenergierecht als Band 47 erschienen.

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 7. März 2025

In dem Aufsatz „Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen“, der im aktuellen Heft des Deutschen Verwaltungsblatts (DVBl) erschienen ist, analysieren Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht die bestehenden rechtlichen Hürden bei der Genehmigungserteilung von Flugwindenergieanlagen. Diese stellen eine Innovation im Bereich der Windenergie dar, da sie Windressourcen in etlichen hundert Metern Höhe nutzen können

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass es an einer Klarheit der rechtlichen Einordnung in das bestehende, für konventionelle Windenergieanlagen entwickelte Genehmigungssystem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fehlt und auch im Luftverkehrsrecht Unsicherheiten bestehen, insbesondere hinsichtlich einer genauen Kennzeichnungspflicht sowie der Abgrenzung zum Regime der Luftfahrzeuge.

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Welche allgemeinen Anforderungen stellt das Wärmeplanungsgesetz an den Prozess der Wärmeplanung?

Berlin, 1. März 2025

Am 1. Januar 2024 ist das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) in Kraft getreten. In den §§ 6-9 WPG werden im 2. Abschnitt des 2. Teils allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung aufgestellt. Dies beinhaltet Regelungen zur Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle (§ 6), in welcher Form betroffene Akteure bei der Wärmeplanung zu beteiligen sind (§ 7), wie die Verbindung zu sonstigen Energieinfrastrukturplanungen zu gestalten ist (§ 8) und wie sonstige Belange zu berücksichtigen oder zu beachten sind (§ 9). Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht kommentieren diese neuen Regelungen im beck-Online.Grosskommentar (BeckOGK) zum Energierecht, der nun online veröffentlicht wurde.

Netzentgelte als entscheidender Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung

Wien, 27. Februar 2025

Vom 26. bis 28. Februar 2025 fand in Wien die 14. Internationale Energiewirtschaftstagung statt. Das Thema der Tagung: „Organisation und Dynamik von Energiemärkten und Investitionen in Infrastrukturen: Balance zwischen langfristigen. Klimazielen und aktuellen Realitäten“. Dr. Tobias Klarmann vertrat dort die Stiftung Umweltenergierecht und referierte zur Entwicklung der EU-Netzentgeltregulierung als entscheidenden Faktor einer regulierten Transformationskostenverteilung.

Dabei erklärte er zunächst die grundsätzliche Bedeutung von Netzentgelten und ordnete sie in den Kontext einer Transformationskostenverteilung ein. Im Anschluss erläuterte er die unionsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Netzentgelte als relevanten Rechtsrahmen und zeigte, wie konkrete Reformvorschläge sich daran prüfen lassen. Außerdem setzte er sich kritisch mit der zunehmenden Anzahl von unterschiedlichen Regulierungszielen auseinander.

Forschungs- und Umsetzungsprojekt unIT-e² nach 3 ½ Jahren erfolgreich abgeschlossen

München/Würzburg, 18. Februar 2025

Über 30 Projektpartner aus den Bereichen Automobil- und Energiewirtschaft, IT und Ladeinfrastruktur sowie Wissenschaft haben im Verbundprojekt unIT-e² in mehreren unabhängigen Feldversuchen über 12.000 Ladevorgänge umgesetzt und wissenschaftliche Analysen im Kontext der vernetzen E-Mobilität vorgenommen. Insgesamt kommt das Konsortium zu dem Schluss, dass es für die erfolgreiche Integration von Elektrofahrzeugen ins Stromnetz unter anderem einer grundlegenden Überarbeitung der Netzentgeltsystematik sowie des zugehörigen europäischen Rechtsrahmens bedarf.

Nach dreieinhalb Projektjahren ging das Projekt unIT-e² am 31. Januar 2025 zu Ende. Im Rahmen einer Ergebnissynthese wurden mit den erlangten Erkenntnissen durch das Konsortium eine Reihe konkreter Vorschläge und Empfehlungen an Politik, Regulator, Standardisierungsgremien und die beteiligten Branchen erarbeitet. Diese wurden nun in einem Ergebnisbericht veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht beteiligte sich am Projekt mit zahlreichen Studien, Fachaufsätzen und internen wie externen Vorträgen.

Zur Pressemitteilung des Projektkonsortiums

Stiftung Umweltenergierecht verstärkt die wissenschaftliche Leitung

Würzburg, 17. Februar 2025

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihre Forschungsarbeit und damit auch ihre wissenschaftliche Leitung mit fünf neuen Köpfen. Neben vier Projektleitungen verstärkt der renommierte Rechtsanwalt und Spezialist im Emissionshandel, Dr. Markus Ehrmann, die Stiftung mit der zentralen Funktion eines Forschungsgebietsleiters.

Dr. Markus Ehrmann wird sich in seiner neuen Position als Co-Forschungsgebietsleiter insbesondere mit dem europäischen und internationalen Energie- und Klimaschutzrecht befassen. Das Forschungsgebiet führt er gemeinsam mit Stiftungsvorstand und Co-Forschungsgebietsleiter Fabian Pause. Dr. Markus Ehrmann ist seit 2000 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig, seit 2013 als Partner einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, zum Beispiel wurde er neun Jahre in Folge im Branchendienst JUVE als führender Name im Öffentlichen Wirtschaftsrecht (Umweltrecht) geführt.

Daneben verstärken mehrere neue Projektleitungen die wissenschaftliche Leitung der Stiftung: Dr. Nora Grabmayr, Christoph Kisker, Dr. Carolin König und Dr. Stephan Wagner. Zudem wird Dr. Matthias Leymann als Senior Wissenschaftler die Stiftung im Bereich des Forschungsgebiets Recht der Wärmeversorgung verstärken.

Weitere Informationen dazu in unserer Pressemitteilung.

Neue Studie zur Abweichung von Zielen der Raumordnung zugunsten von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 12. Februar 2025

Mithilfe von Zielabweichungen können im Einzelfall entgegenstehende Raumordnungsvorgaben überwunden, Flächen kurzfristig für den EE-Ausbau bereitgestellt und aufwendige Änderungen von Raumordnungsplänen vermieden werden. Nicht zuletzt zu diesem Zweck hat auch der Gesetzgeber das Zielabweichungsverfahren in § 6 Abs. 2 S. 1 ROG zuletzt gestärkt und im Windbereich verschiedene Sonderregelungen für die Zielabweichung vorgesehen.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 39, „Strategische Umweltprüfung bei Abweichungen von Zielen der Raumordnung“, zeigt auf, wie eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (4 C 6/21) dem zuwiderläuft und den Anwendungsbereich von Zielabweichungen deutlich beschränkt. Mit Blick auf europarechtliche Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung soll immer dann eine Änderung des Raumordnungsplans erforderlich sein und eine Zielabweichung ausscheiden, wenn die Abweichung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die Autoren Steffen Benz, Jonas Otto und Dr. Nils Wegner analysieren die potenziellen Folgen der Entscheidung für PV-Freiflächen- und Windenergievorhaben und skizzieren Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers.

Wie geht es weiter nach Teilumsetzung der RED III und Auslaufen der EU-Notfall-VO?

Hannover, 28. Januar 2025

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht heute den Umsetzungsstand der RED III in Sachen Beschleunigungsgebiete aufgezeigt. Im Kern ging es dabei um die Frage, welche Konsequenzen sich aus einer verspäteten Umsetzung der Richtlinie bei gleichzeitigem Auslaufen der Vorgaben der EU-Notfall-VO ergeben. Hier könnte es zu einer zeitlichen „Lücke“ kommen, in der die aktuellen Genehmigungserleichterungen zeitweise nicht mehr gelten.

Regulatorische Befreiungstatbestände und Erlösmöglichkeiten: Wesentliche Entlastungsfaktoren für die grüne Wasserstofferzeugung

Würzburg/München, 28. Januar 2025

Im heutigen Online-Webinar mit rund 600 Teilnehmenden haben die Stiftung Umweltenergierecht und die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) ihre gemeinsamen Forschungsergebnisse zu potenziellen Wasserstoffgestehungskosten vorgestellt. Zunächst zeigte Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht den bestehenden Regelungsrahmen auf. Hiernach ist der Strombezug für die Wasserstoffproduktion zurzeit umfangreich privilegiert. Unter bestimmten Bedingungen können auch zusätzliche Einnahmen über die Strompreiskompensation generiert werden.

Valerie Ziemsky und Stephan Mohr (beide FfE) erläuterten die den Arbeiten zugrundeliegenden ökonomischen Annahmen und stellten die berechnete Kostenentwicklung bis 2040 vor. Aus den Ergebnissen wird klar: Die Stromkosten haben einen maßgeblichen Anteil an den gesamten Produktionskosten und die Wirtschaftlichkeit wird auch langfristig von umfassenden Privilegierungen abhängig sein. Die im Rahmen des Forschungsprojekts Trans4Real vorgestellten Arbeiten sollen zu einer größeren Transparenz bei der Berechnung von Wasserstoffkosten beitragen.

Zu den Vortragsfolien

Änderungen im Genehmigungsrecht zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyseure beleuchtet

Frankfurt am Main, 22. Januar 2025

Im Rahmen  des Workshops „Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren“ der durch die  DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. organisiert wurde, hat Steffen Benz Fragen zum Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert. Der Vortrag fokussierte zum einen die Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren. Zum anderen wurden neue Regelungen zur Erleichterung der Genehmigung von Elektrolyseuren betrachtet.

Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie − Was kommt da auf uns zu?

Halle (Saale), 21. Januar 2025

Auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) hat Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen der Vortragsreihe „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die wesentlichen Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sowie den Stand der Umsetzung in nationales Recht beleuchtet. Im Fokus der anschließenden Diskussionsrunde mit Teilnehmenden aus der Rechts- und Verwaltungspraxis standen dabei die Herausforderungen und Fragestellungen, die sich durch die neuen Rechtsentwicklungen für Planungsträger und Genehmigungsbehörden, aber auch für Antragsteller von Erneuerbare-Energien-Anlagen ergeben.

Studie zur Verteilung der Netzkosten über die Netzentgelte erschienen

Dessau-Roßlau/Würzburg, 16. Januar 2025

Die Höhe der Netzentgelte ist deutschlandweit sehr unterschiedlich. Gerade in Regionen mit einem besonders hohen Zubau an erneuerbaren Energien sind diese regelmäßig besonders hoch. Zur Milderung dieser Problematik hat die Bundesnetzagentur zwar in diesem Jahr eine Festlegung erlassen. Dennoch bleibt die Frage, wie die Netzkosten der Energiewende insgesamt fairer verteilt werden können. Hierzu hat das Umweltbundesamt (UBA) heute eine Studie veröffentlicht, die vom Öko-Institut und der Stiftung Umweltenergierecht erstellt wurde.

In der Studie werden drei Weiterentwicklungsmöglichkeiten mit Blick auf die Verteilernetzentgelte diskutiert und durch die Stiftung auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit hin geprüft: Eine vollständige, bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte, Einspeisenetzentgelte sowie sogenannte „transformationsgekoppelte Netzentgelte“. Dabei konnte herausgearbeitet werden, dass mit Blick auf die europäische Netzentgeltsystematik zumindest bundeseinheitliche Netzentgelte sowie Einspeisenetzentgelte rechtlich umsetzbar sind.

Die Studie entstand im Rahmen des Auftragsprojektes Wissenschaftliche Unterstützung zu Instrumenten und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien für Klimaneutralität bis 2045 und kann über die Website des UBA kostenfrei heruntergeladen werden.

Anhörung zu sozialen Fragen des EU Green Deal: Fabian Pause als Sachverständiger im Landtag von NRW

Düsseldorf, 10. Januar 2025

Keine Familie auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft zurücklassen!“ – so der Titel des Antrags der SPD-Fraktion im Landtag von NRW, zu dem heute eine Anhörung im Ausschuss für Europa und Internationales stattfand. Fabian Pause, Leiter des Forschungsgebets Europäisches und internationales Energie- und Klimaschutzrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht, war hierzu als Sachverständiger geladen.

Der Antrag adressiert die Umsetzung der im Zuge des EU Green Deals kürzlich erlassenen EU-Rechtsakte in deutsches Recht und wie dabei eine soziale Ausgestaltung insbesondere für Familien, auch durch Handeln auf Landesebene, gelingen kann. In seiner Einlassung erläuterte Fabian Pause, welche europarechtlichen Vorgaben für eine möglichst weitgehende Berücksichtigung sozialer Belange bestehen und wie diese von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden können. Insbesondere im Gebäudesektor ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte, sowohl bei der Umsetzung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie als auch bei der Einführung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, dessen Auswirkungen auf Haushalte durch Mittel aus einem neuen europäischen Klima-Sozialfonds abgemildert werden sollen.

Wetterradar, Seismische Stationen und Richtfunk: Genehmigungshindernisse für den Windenergieausbau?

Würzburg, 7. Januar 2025

Im gerade erschienenen Handbuch „Windenergierecht – Planen, Beraten, Durchsetzen“ beleuchten Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht und Maximilian Schmidt von der Kanzlei Kapellmann die genehmigungsrechtlichen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Windenergieausbau einerseits und Wetterradaren, Seismischen Stationen und Richtfunkstrecken andererseits. Sie gehen dabei auf die tatsächlichen Fragestellungen und Konfliktfelder ein und zeigen, wie diese genehmigungsrechtlich einzuordnen und im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen abzuarbeiten sind.