Auf Einladung der Koordinierungsstelle Erneuerbare Energien e.V. hält Thorsten Müller im Rahmen der Konferenz: „Netzparität bei der Photovoltaik, von der Utopie zur Realität“ heute in Paris einen Vortrag zum Thema: „Erneuerbaren-Förderung in Deutschland durch Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und Direktvermarktung – ein Rück- und Ausblick“.
Erneuerbaren-Förderung in Deutschland durch Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und Direktvermarktung – ein Rück- und Ausblick
Paris, 3. Juli 2012
Sachverständigenanhörung im Bayerischen Landtag
München, 7. Mai 2012
Anlässlich einer Expertenanhörung des Bayerischen Landtages am 7. Mai 2012 zum Thema „Regulatorischer Rahmen der Energiewende“ ist Thorsten Müller als Sachverständiger geladen worden. Thema der Anhörung ist der für die Energiewende relevante gesamte regulatorische Rahmen. Die Anhörung wird von der Ende September 2011 eingesetzten Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern (kurz: Energiekommission) durchgeführt. Aufgabe der mit neun Landtagsabgeordneten besetzten Energiekommission ist die inhaltlich-konzeptionelle Begleitung der Energiewende in Bayern, um so für Akzeptanz bei der Bevölkerung zu werben und Anstöße für parlamentarische Initiativen zu geben.
Stiftung Umweltenergierecht auf dem Symposium „Recht der Energiespeicher“
Bonn, 27. April 2012
Thorsten Müller ist zum Thema „Stromspeicher im Recht – Leitlinien für die Förderung der Speicherung von Elektrizität aus rechtswissenschaftlicher Sicht“ zum heute von EUROSOLAR e.V, der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) und der Hermann-Scheer-Stiftung veranstalteten Symposium „Recht der Energiespeicher“ eingeladen. In seinem Vortrag skizziert er die bestehende Rechtslage für Stromspeicher im Umweltenergie-, Energiewirtschafts- und Stromsteuerrecht und entwickelt Anforderungen an die Ausgestaltung eines möglichen weitergehenden Förderrahmens für die Speicherung von Elektrizität.
Vortrag in Augsburg zur Wasserkraft im EEG
Augsburg, 2. Februar 2012
Auf Einladung des Umweltamtes der Stadt Augsburg referierte Thorsten Müller über die Vorgaben zur Vergütung von Strom aus Wasserkraft im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Versorgungssicherheit in der Energiewende
Fürstenfeldbruck, 28. Januar 2012
Die Versorgungssicherheit im Transformationsprozess der Energieversorgung bildete einen wichtigen Bereich des 19. Jahrestreffens der Bayerischen Solarinitiativen. Zusammen mit Dr. Michael Sterner (Fraunhofer-IWES) und Dr. Joachim Nitsch (DLR) war Thorsten Müller, eingeladen, das Thema „Energiewende mit Versorgungssicherheit – das Ziel und der Weg“ zu beleuchten.
Vortrag beim Cluster Energietechnik zur bauwerkintegrierten Photovoltaik
Merkendorf, 10. November 2011
Auf Einladung von Bayern Innovativ gestaltete Thorsten Müller heute den Cluster-Treff „Stromproduzierende Gebäudehülle“ mit. In seinem Vortrag stellte er den Rechtsrahmen für bauwerkintegrierte Photovoltaikanlagen im neuen EEG 2012 vor und präsentierte mögliche Veränderungen in einem zukünftigen EEG zur Verbesserung der Anreize für diese Form der Photovoltaiknutzung.
Stiftung Umweltenergierecht auf Kongress „Energiewende – die Perspektiven des Energiespeicherausbaus“
Stuttgart, 26. Oktober 2011
Auf Einladung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und des Deutsche Umwelthilfe e.V. hält Thorsten Müller auf dem Kongress „Energiewende – die Perspektiven des Energiespeicherausbaus“ heute einen Vortrag zum Thema „Der rechtliche Rahmen für den Speicherausbau –Zustandsbeschreibung und Defizitanalyse“.
Thorsten Müller als Sachverständiger zur EEG-Anhörung im Bundestag geladen
Würzburg/Berlin, 8. Juni 2011
Anlässlich der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) führt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages heute eine öffentliche Anhörung zum Thema „Ausbau der erneuerbaren Energien/Energiewende“ durch. Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Umweltenergierecht, ist dazu als Sachverständiger geladen worden. In seiner schriftlichen Stellungnahme erläutert er verschiedene europa- und verfassungsrechtliche Aspekte der EEG-Novelle.
