Archiv für Oktober 2021

Ausbau der Windenergie gesetzgeberisch beschleunigen!

Würzburg, 28. Oktober 2021

Zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU und Deutschlands muss der Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigt werden. Da dieser aber seit geraumer Zeit ins Stocken geraten ist, zeigt die Stiftung Umweltenergierecht in einem aktuellen Hintergrundpapier grundlegende Optionen, Leitplanken und Werkzeuge auf, die der Gesetzgeber zur Verbesserung der Flächenbereitstellung und Genehmigungserteilung bei der Windenergie an Land beachten sollte und nutzen kann.

Der Gesetzgeber sollte dabei darauf achten, nicht bloß einzelne Maßnahmen umzusetzen, sondern ein schlüssiges, in sich stimmiges Gesamtkonzept zu verfolgen. Gemeint ist damit die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens, der nicht nur einer Vereinfachung und Beschleunigung Rechnung trägt, sondern auch Rechtsicherheit schafft. Teil eines solchen Gesamtkonzepts muss auch die ausreichende personelle Ausstattung von Planungsträgern, Behörden und Gerichten sein.

Das Hintergrundpapier ist im Projekt NeuPlan Wind entstanden. Eine nähere Untersuchung zu verschiedenen Einzelvorschlägen zur Flächenbereitstellung und zur Genehmigung veröffentlichen wir in Kürze.

Zum Hintergrundpapier

 

 

Green Deal erklärt: Pläne der EU-Kommission für HKN und grünen Wasserstoff

Würzburg, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der monatlichen Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ stellte Fabian Pause heute zunächst die jüngsten Updates aus Brüssel vor. Den Fokus legte er auf die jüngst veröffentlichte „Toolbox“ der EU-Kommission gegen steigende Energiepreise, nach der die beste Absicherung gegen steigende Energiepreise ein schneller Umstieg auf saubere Energie ist. Anknüpfend daran stellte Markus Kahles Neuerungen bezüglich Herkunftsnachweisen (kurz: HKN) für erneuerbare Energien vor, wie sie die EU-Kommission vorschlägt. Zentral stand dabei die Frage nach HKN für geförderten Strom: Wenn die EU-Kommission sich durchsetzt und Deutschland zukünftig für allen EE-Strom HKN ausgeben muss, was wären die Konsequenzen für das EEG und wie könnte man diese über mögliche Kompromisslösungen auffangen? Schließlich erklärte Burkhard Hoffmann noch die derzeitigen – und zukünftigen – EU-Regelungen zu grünem Wasserstoff und dessen „Anrechnung“ auf die Ausbauziele für EE im Verkehr.

Die Folien der heutigen Sitzung finden sich im Online-Bereich.

Behindert das Recht die Digitalisierung der Energiewirtschaft – oder fördert es diese gerade?

München, 26. Oktober 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Energie ist digital“ referierte Dr. Johannes Hilpert zur Frage, inwieweit Recht und Regulatorik als Hemmschuh oder als Katalysator der Digitalisierung in der Energiewirtschaft zu betrachten sind. Um die Frage zu beantworten, musste einmal mehr der typische Juristensatz „Es kommt drauf an“ bemüht werden. So zeigte Johannes Hilpert anhand der Projekte „pebbles“ und „InDEED“ auf, welche Hemmnisse aus dem Recht folgen, aber auch, welche rechtlichen Anreizinstrumenten neue Impulse setzen können.

Die Veranstaltung fand in den Räumen der Bayerischen Akademie der Wissenschaften statt und wurde durch Bayern Innovativ sowie die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE) ausgerichtet.

Die Präsentation von Johannes Hilpert finden Sie hier.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte das Klimaschutzgesetz weiter gestärkt werden

Dessau, 25. Oktober 2021

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (kurz: KSG) ist der zentrale Baustein der deutschen Klimaschutzgovernance. Es soll die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordinieren und ihre Maßnahmen zur Emissionsreduktion übergreifend steuern. In dem heute veröffentlichten Kurzgutachten „Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG“ untersuchen Hannah Scheuing und Thorsten Müller im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), ob das Klimaschutzgesetz seine erwünschte Wirkung entfaltet. Die Studie zeigt, dass es diesem Anspruch bisher nicht gerecht wird. Denn anhand der Ziele von KSG und EEG 2021 wird deutlich, dass die Erneuerbaren-Ziele nicht aus dem KSG abgeleitet sind. Unklar bleibt, ob der Beitrag des EEG 2021 die im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen erreichen kann. Die Autoren empfehlen verschiedene Weiterentwicklungen, um zukünftig eine engere Verbindung zwischen dem Koordinierungsrahmen des KSG und den Einzelmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Schlüsse können auch auf andere Instrumente übertragen werden.

Die Studie ist auf der Website des Umweltbundesamts abrufbar. Für einen kürzeren Einblick steht die Zusammenfassung zur Verfügung.

Wie könnte ein zukunftsfähiges und beihilfefreies EEG aussehen?

Würzburg, 22. Oktober 2021

Reformen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) sind mittlerweile sehr komplex und zeitintensiv geworden, während der Ausbau der erneuerbaren Energien drängt. Im Auftrag von Agora Energiewende hat die Stiftung Umweltenergierecht einen Vorschlag erarbeitet, wie künftige Gesetzgebungsverfahren zum EEG vereinfacht und beihilfefrei werden könnten. Hierzu wird eine Aufteilung des EEG in zwei Gesetze vorgeschlagen. Das bisherige EEG würde die jetzige Finanzierungsstruktur beibehalten und könnte somit durch Mittel aus dem Bundeshaushalt weiter bezuschusst werden. Das neue EEG würde kostengünstige neue Anlagen mit dem Finanzierungsmechanismus des EEG 2012 ohne Bundeszuschüsse finanzieren, der nach dem EuGH-Urteil vom März 2019 keine Beihilfe darstellt. Das neue EEG könnte somit schlanker werden und ohne vorherige Durchführung eines Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission in Kraft treten.

Das Konzeptpapier zu diesem Vorschlag finden Sie im Blog-Beitrag der Agora Energiewende.

Dissertationspreis Umweltenergierecht geht an Dr. Manuel Haußner

Würzburg, 20. Oktober 2021

Am 20. Oktober verlieh die Stiftung Umweltenergierecht im Bürgerspital Würzburg ihren Dissertationspreis an Dr. Manuel Haußner. „Mit seiner Forschungsfrage, wie der Konsum in den Emissionshandel einbezogen werden kann, hat sich Herr Dr. Haußner ein ebenso innovatives wie anspruchsvolles Ziel gesetzt. Er vermag es auf beeindruckende Weise, ein neues und komplexes Paradigma der CO2-Bepreisung darzustellen, das ökonomisch effizient und zugleich mit EU- und WTO-Recht vereinbar ist. Damit leistet Herr Dr. Haußner einen herausragenden Beitrag für die Forschung und die Transformation der Energiewende“ begründete Professor Dr. Franz Reimer im Namen der gesamten Jury die Wahl des Preisträgers.

Stiftungsvorstand Thorsten Müller (r.) und Jurymitglied Prof. Dr. Franz Reimer (l.) übergeben Dr. Manuel W. Haußner (m.) den Dissertationspreis Umweltenergierecht.

Der mit 5.000 Euro dotierte Dissertationspreis wird im zweijährigen Turnus im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts.

Hintergründe und Überblick des Vorschlags der EU-Kommission für einen Carbon Border Adjustment Mechanism

Würzburg, 20. Oktober 2021

Im Rahmen eines internationalen Webinars, organisiert von der Konrad-Adenauer-Stiftung, stellte Jana Nysten den Vorschlag für einen Carbon Border Adjustment Mechanism vor, den die EU-Kommission im Juli 2021 veröffentlichte. Der Vortrag geht dabei auf die Hintergründe ein, u.a. die „Vorreiterrolle“, die die EU in den internationalen Klimaschutzbestrebungen innehalten will, und die EU-(rechtliche) Diskussion ein, wie sie auch im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 52 behandelt werden. Darüber hinaus wurden die Inhalte des endgültigen Entwurfes, teils in Abgrenzung zu den geleakten Ideen aus Mai dieses Jahres, besprochen. WTO-rechtliche Aspekte kamen in der Veranstaltung zwar auch zum Tragen, waren aber Gegenstand eines Folgevortrags und entsprechender Diskussion.

Vortrag

Redispatch 2.0 – wie viel Markt muss es sein?

Würzburg, 15. Oktober 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) befassen sich Jana Nysten und Johannes Hilpert mit den neuen Regelungen zum Redispatch. Während das deutsche Recht spätestens seit Inkrafttreten der Vorgaben des NABEG 2.0 am 1. Oktober 2021 einen zunehmend regulatorischen Weg einschlägt, setzt das EU-Recht voll auf marktbasierte Lösungen. Passt das zusammen? – Jein, sagen Nysten und Hilpert. Zwar kann sich der deutsche Gesetzgeber aktuell noch auf Ausnahmetatbestände stützen, diese haben aber ein Ablaufdatum. Deutschland sollte sich also bereits heute mit dem Gedanken vertraut machen, ein marktbasiertes Redispatch-Modell zu entwickeln.

Zur Zusammenfassung

Wie pauschale Mindestabstände und ein geändertes Waldgesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie erschweren

Würzburg/Dessau-Roßlau, 14. Oktober 2021

Die heute veröffentlichte ad-hoc-Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) macht die Herausforderungen der Flächenbereitstellung für die Windenergie deutlich: Anstatt mehr Flächen zu schaffen, führte die Änderung des Waldgesetzes in Thüringen Ende letzten Jahres zur Sperrung sämtlicher Waldgebiete für den Windenergieausbau. Würde ein von der Opposition im thüringischen Landtag eingebrachter Gesetzesvorschlag zur Einführung eines pauschalen Siedlungsabstands ebenfalls umgesetzt, würde dies die Flächenkulisse weiter beschränken. Die von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht bearbeitete ad-hoc-Analyse, die im Rahmen des UBA-Vorhabens „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ entstanden ist, stellt die Veränderungen der Flächenkulisse quantitativ dar und zeigt die rechtlichen Konsequenzen der beschlossenen und noch möglichen Gesetzesänderung für die betroffenen Windenergieplanungen auf.

Das Beispiel in Thüringen steht dabei für generelle Herausforderungen bei der Erreichung der Flächenziele für die Windenergie. Erste quantitative Ergebnisse zur  Lücke zwischen Flächenbedarf und Flächenausweisungen, die ebenfalls im Rahmen des Vorhabens erarbeitet wurden, hat das UBA kürzlich auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

 

 

Stiftung Umweltenergierecht bei den Innovationstagen Mainfranken

Würzburg, 13. Oktober 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht durfte sich heute bei den Innovationstagen der Region Mainfranken präsentieren. Stellvertretend für die Stiftung berichtete Burkhard Hoffmann von der Arbeit der Stiftung und erzählte beispielhaft von einem Projekt zum Thema grüner Wasserstoff. Dabei skizzierte er aktuelle Herausforderungen beim Ausbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft und verwies besonders auf die noch immer fehlende Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen Anforderungen an grünen Wasserstoff.

Neben der Stiftung haben auch viele andere innovative Einrichtungen aus der Wissenschaft und Wirtschaft teilgenommen. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Mainfranken.

 

Erste Gesamtbewertung des Legislativpakets „Fit for 55“ erschienen

Würzburg/Berlin, 7. Oktober 2021

Heute hat die Deutsche Energie-Agentur vor der Bundespressekonferenz ihre neue dena Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität vorgestellt. Im Rahmen der Leistudie entstand auch das Gutachten „Wirtschaft und Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität – Der Green Deal der EU und seine Bedeutung für Deutschlands Energiewende“ der Stiftung Umweltenergierecht.

Im Zentrum des Gutachtens steht die Gesetzgebung des Green Deal: Die in diesem Sommer veröffentlichten Vorschläge der Europäischen Kommission (Fit for 55-Paket) beinhalten wichtige Instrumente, die der Wirtschaft den Weg zur Klimaneutralität bis zur Jahrhundertmitte ebnen sollen, insbesondere über eine reformierte CO2-Bepreisung und – erstmals – einen CO2-Grenzausgleich für emissionsintensive Importe.

Das Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht bietet erstmals eine übersichtliche Gesamtbewertung der einzelnen vorgeschlagenen Rechtsakte und liefert damit in Echtzeit eine systematisierte Orientierung zum gegenwärtigen Stand des Instrumentenmixes im europäischen Energie- und Klimaschutzrecht.

Unser Gutachten ist jetzt auf der Website der dena abrufbar. Die gesamte dena Leitstudie steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gilt es bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung zu beachten?

Kassel/Würzburg, 6. Oktober 2021

Bei der Veranstaltung des Fraunhofer IEE im Rahmen des internationalen Workshops “Digitalisation of District Heating and Cooling Systems” hat Oliver Antoni heute mit seinem Vortrag “Legal aspects in the digitization of district heating (and cooling) ” Forschungsergebnisse aus dem Projekt „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ präsentiert. Er ging dabei insbesondere auf die rechtlichen Vorgaben der  EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein. Wann liegen persönliche Daten vor? Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese verarbeitet werden? Was muss eine Einwilligungserklärungen erfüllen, wenn jemand mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden ist?